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Beschlussvorlage (Bebauungsplan GARTENHÖFE - Aufstellungsbeschluss - Billigung des Entwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Vollenweider

Drucksache Nr.: 104/2022
Az.: Vo/Fk

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
602

605

621

303

ZS 02

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

11.05.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Vorlagenkonferenz

18.05.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

01.06.2022

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

20.06.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bebauungsplan GARTENHÖFE
- Aufstellungsbeschluss
- Billigung des Entwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage)
- Beschleunigtes Verfahren nach §§ 13a und 13b Baugesetzbuch (BauGB)
- Teilaufhebung der Bebauungspläne HEILIGENBREITE-NORD, HEILIGENBREITENORD, 3. Änderung und Erweiterung und GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD,
3. Änderung und Erweiterung

Beschlussvorschlag:
1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung
des Bebauungsplans GARTENHÖFE mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2
Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften vom 16.05.2022
wird gebilligt.
3. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13a und 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).
5. Die Bebauungspläne HEILIGENBREITE-NORD, HEILIGENBREITE-NORD,
3. Änderung und Erweiterung und GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD,
3. Änderung und Erweiterung werden teilaufgehoben in dem Bereich, der durch
den Bebauungsplan GARTENHÖFE neu definiert wird.

Drucksache 104/2022

Seite 2

Zusammenfassende Begründung:
Nach Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes soll das bestehende Wohnquartier vollständig neu aufgebaut werden. Durch die abschnittsweise Umsetzung wird es den
Bewohnerinnen und Bewohnern ermöglicht, im Quartier zu verbleiben bis jeweils neue
Wohnungen bezogen werden können. Mit dieser Bebauungsplanaufstellung werden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Anlage(n):
- Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
- Gestaltungsplan
- Bestandsplan mit Geltungsbereichen und räumlicher Abgrenzung zur Verfahrenswahl
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Örtlichen Bauvorschriften
- Begründung
- Schalltechnische Untersuchung
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Anlage 0

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Im Juli 2018 hat der Gemeinderat die Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs für das damals
„Neue Quartier Lahr-West“ beschlossen. Zum Ende des Jahres wurde der Wettbewerb ausgelobt und
im April 2019 der Wettbewerbssieger einstimmig gekürt. Im Juli 2019 wurde der überarbeitete Siegerentwurf vom Gemeinderat gebilligt und die Verwaltung beauftragt weitere Verfahrensschritte zur Umsetzung des Entwurfes einzuleiten. Im März 2021 wurde ein Zwischenstand im Technischen Ausschuss
und Gemeinderat präsentiert.
Das ca. 4,6 ha große Plangebiet GARTENHÖFE liegt im Lahrer Westen. Im Norden und Osten grenzen
langwirtschaftliche Flächen, im Westen das Gewerbegebiet RHEINSTRASSE NORD und im Süden
Wohnbebauung an das Plangebiet. Derzeit ist es ein Wohngebiet, das in die Jahre gekommen ist und
der Überplanung bedarf. Auch in Zukunft wird das Wohnen die Hauptnutzung bleiben, sodass die Bewohner durch ein Bauabschnitts- und Umzugsmanagement ohne Unterbrechung in ihrem Wohngebiet
bleiben können.
Die Neubebauung erfolgt in Zeilenform mit 3 bzw. 4 Vollgeschossen. Unmittelbar am Don-Bosco-Zentrum schließen sich 3 Gartenhöfe mit insgesamt 108 Wohnungen an, die aus jeweils vier 3-geschossigen Gebäuden gebildet werden. In den jeweils darunterliegenden Tiefgaragen werden die Stellplätze
für die Miet- und Eigentumswohnungen untergebracht.
In weiteren 3- und 4-geschossigen Zeilengebäuden sollen ca. 138 geförderte und mietpreisgedämpfte
Wohnungen entstehen, deren Stellplätze oberirdisch angeordnet sind, um Kosten zu sparen.

Drucksache 104/2022

Seite 3

Ein Quartiersplatz mit öffentlicher Bushaltestelle entsteht direkt vor dem Don-Bosco-Zentrum. Die Kita
ist zu vergrößern, eine bauliche Erweiterung ist möglich. Im nordwestlichen Bereich des Quartiers –
beim Vereinsheim des bisherigen Fußballvereins entsteht ein generationsübergreifender Spielplatz sowie ein multifunktionales Kleinspielfeld.
Im Osten wird das Quartier durch zwei Straßenschleifen erschlossen, so dass zukünftig der Bus das
Quartier direkt bedient. Im Westen ist der Almweg auszubauen. Eine weitere Achse in Nord-Süd-Richtung kann nicht von Pkw durchfahren werden, sondern erschließt die privaten Stellplätze für die Bewohner.
Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird für den im Bestandsplan umgrenzten Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt. Somit werden die Bebauungspläne HEILIGENBREITE-NORD, HEILIGENBREITE-NORD, 3. Änderung und Erweiterung und GEWERBEGEBIET
RHEINSTRASSE NORD, 3. Änderung und Erweiterung für diesen Geltungsbereich aufgehoben.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die betreffende Fläche mit unterschiedlichen Darstellungen gekennzeichnet. Während der mittlere und östliche Bereich als Wohnbaufläche dargestellt ist, gibt es im
Westen einen öffentlichen Grünstreifen als Abstandsfläche zu benachbarten Gewerbebetrieben. Der
Bebauungsplan entspricht somit nur teilweise den Darstellungen des Flächennutzungsplans.
Für den Planbereich kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, da es
sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Bei voller Ausreizung liegt die zulässige
Grundfläche mit rund 13.300 m² unterhalb des im § 13a Abs. 1 Nr.1 BauGB genannten Schwellenwertes
von 20.000 m². Für die zusätzlich in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Flächen im Norden
soll ergänzend das Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt werden, da es sich hier um einen Außenbereich handelt. Diese Unterteilung wird im Bestandsplan mit umgrenzten Bereichen nochmals separat dargestellt.
Dadurch können die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie eine förmliche
Umweltprüfung entfallen. Der Plan geht somit direkt in die Offenlage.
Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Im Vorfeld der Planung wurde eine Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung für das Plangebiet durchgeführt. Diese ist ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplans.
Auch die schalltechnische Untersuchung ist auf den überarbeiteten Entwurf angepasst, auf diesem aufbauend die Festsetzungen zum bestmöglichen Schallschutz getroffen sind.
Gemäß dem Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Sozialwohnungsquote bei Wohnungsneubau
wird im Bebauungsplan die Schaffung von gefördertem Wohnungsbau festgesetzt. Die Verpflichtung
zur Umsetzung der Sozialwohnungsquote wird für den gesamten Bereich der Wohnbauflächen über
einen Städtebaulichen Vertrag geregelt und sichergestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplanentwurf GARTENHÖFE zu beschließen und den Offenlagebeschluss zu fassen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.