Beispielrechnung Umnutzung ehem. Tonofenfabrik in ein stadtgeschichtliches Museum
Gesamtkosten
Grunderwerb zu 100 %
förderfähig
förderfähigen
Kosten
Kostenüber-nahme Kostenüberdurch Bund + Land nahme durch
60%
Stadt 40%
157.000,00 €
157.000,00 €
94.200,00 €
62.800,00 €
7.850,00 €
7.850,00 €
4.710,00 €
3.140,00 €
Summe Grunderwerb
Baukosten
2.630.000,00 €
164.850,00 €
98.910,00 €
65.940,00 €
5% Grunderwerbssteuer
geschätzte berücksichtigungsfähige Kosten
430.000,00 €
*1 330.000,00 €
2.200.000,00 €
60% förderfähig*2
25% förderfähig*3
Summe Baukosten
keine Förderung Restbetrag
übernimmt die Stadt
1.320.000,00 €
550.000,00 €
792.000,00 €
330.000,00 €
528.000,00 €
220.000,00 €
1.870.000,00 €
1.122.000,00 €
748.000,00 €
760.000,00 €
1.220.910,00 €
813.940,00 €
760.000,00 €
Gesamtbetrag 2.794.850,00 € 2.034.850,00 €
Summe Bund + Land
Summe Stadt:
1.220.910,00 €
1.573.940,00 €
*1 Der Betrag resultiert aus den nichtförderfähigen Kosten (von 2,2 Mio betragen 15%= 330.000 Euro).
*2 In 10.4.1 der Städtebauförderungsrichtlinien ist bestimmt, dass bei der Umnutzung von Altbauten die
berücksichtigungsfähigen Kosten zu 60% zuwendungsfähig sind, vorausgesetzt es wird eine kommunale
Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung geschaffen, die mitunter auch dem Sanierungsgebiet dient. Von den 60%
zuwendungsfähigen Kosten übernehmen Bund und Land wiederum 60% und der Anteil der Stadt beträgt 40%.
*3 Gemäß 10.3 der Städtebauförderungsrichtlinien sind bei z.B. denkmalgeschützten Gebäuden zusätzlich 25% der
berücksichtigungsfähigen Kosten zuwendungsfähig (Anteil Bund/Land 60% - Anteil Stadt 40%).
Stadtplanungsamt 29.04.2013 Da