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Beschlussvorlage (Neubau von Stellplätzen entlang der Feuerwehrstraße zwischen Willy-Brandt-Straße und Hohbergweg - Mietvertrag)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Etter

Datum: 05.05.2014 Az.: -0684 Et

Drucksache Nr.: 115/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

14.05.2014

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

02.06.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

20

622

302

605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Neubau von Stellplätzen entlang der Feuerwehrstraße zwischen Willy-Brandt-Straße
und Hohbergweg
- Mietvertrag

Beschlussvorschlag:

Dem Mietvertragsentwurf für die Vermietung der Stellplätze entlang der Feuerwehrstraße zwischen Willy-Brandt-Straße und Hohbergweg wird zugestimmt.

Anlage(n):
- Lageplan
- Mietvertragsentwurf

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 115/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Am 16. Dezember 2013 hat der Gemeinderat dem Neubau von Stellplätzen entlang der Feuerwehrstraße zwischen Willy-Brandt-Straße und Hohbergweg grundsätzlich zugestimmt, sofern mittels
Treppenanlagen der Zugang auf Kosten der Bewohner der Bertha-von-Suttner-Allee 14 – 42 gewährleistet wird. Außerdem wurde beschlossen, dass diese Stellplätze an eben jene Bewohner vermietet
werden sollen.
Der Neubau der Stellplätze verursacht Kosten in Höhe von ca. 100.000 €, die sich zusammensetzen
aus 70.000 € für die erforderliche Fahrbahnverbreiterung um einen Meter und 30.000 € für die Erneuerung der gesamten Fahrbahndecke. Die Mittel wurden von der Abteilung Tiefbau beantragt und
sind im Haushaltsentwurf 2014 enthalten. Grundlage für die Mietzinsberechnung ist der Betrag von
70.000 €, der explizit im Zusammenhang mit der Schaffung der Stellplätze steht.
Mit dem Verwalter der 7 Häuser / Eigentümergemeinschaften wurde in der Folgezeit ein Mietvertrag
abgestimmt. Er ist als Anhang Teil dieser Vorlage. Seine wesentlichen Inhalte lauten:
Laufzeit 10 Jahre, danach verlängert sich das Mietverhältnis um jeweils fünf weitere Jahre.
Jährlicher Mietzins pro Stellplatz beträgt 12 x 11,30 € = 135,60 € (netto).
Anpassung des Mietzinses alle drei Jahre entsprechend dem Verbraucherpreisindex für Deutschland
In Bezug auf die Laufzeit ist darauf hinzuweisen, dass für einen Vertrag über einen längeren Zeitraum als 10 Jahre ein einstimmiges Votum der Eigentümergesellschaften erforderlich wäre. Angesichts von insgesamt rund 300 Wohnungen/Eigentümern vermutlich ein schwieriges Unterfangen. Bei
einer Laufzeit von 10 Jahren reicht ein Mehrheitsbeschluss.
Derzeit offen ist noch, ob die 57 Stellplätze als Ganzes an den Hausverwalter oder ob jeweils ein Teil
der Stellplätze an die einzelnen 7 Wohneigentümergesellschaften (WEG) vermietet werden.
Der Bau zweier Treppenanlagen, damit die Stellplätze auf kurzem Wege erreicht werden können,
wurde seitens des Verwalters bzw. den WEGs zugesagt.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Mietvertragsentwurf für die Vermietung der Stellplätze entlang der
Feuerwehrstraße zwischen Willy-Brandt-Straße und Hohbergweg zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.