Beschlussvorlage (Anlage 1 - Änderungssatzung Kita-Gebühren)
Sitzung: Gemeinderat (13. Sitzung)
10. November 2014
Beschlussvorlage (Änderung der Kinderbetreuungssatzung und Anpassung der Betreuungsgebühren/ -entgelte in städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2015)
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Änderungssatzung Kita-Gebühren)
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Gebührenkalkulation)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Vergleich Große Kreisstädte)
Beschlussvorlage (Anlage 4 - Vergleich umliegende Gemeinden)
10. November 2014
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Beschlussvorlage (Änderung der Kinderbetreuungssatzung und Anpassung der Betreuungsgebühren/ -entgelte in städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2015)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Vergleich Große Kreisstädte)Beschlussvorlage (Anlage 4 - Vergleich umliegende Gemeinden)Beschlussvorlage (Anlage 1 - Änderungssatzung Kita-Gebühren)Beschlussvorlage (Anlage 2 - Gebührenkalkulation)
Anlage 1 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lahr über den Betrieb der städtischen Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von Benutzungsgebühren (Kinderbetreuungssatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) und der §§ 2 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 491,492), hat der Gemeinderat der Stadt Lahr am 10.11.2014 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Das Gebührenverzeichnis der Satzung der Stadt Lahr über den Betrieb der städtischen Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 18.11.2013 (Anlage 1 zur Satzung) wird wie folgt neu gefasst: Gebührenverzeichnis (Anlage 1) zur Kinderbetreuungssatzung ab 01. Januar 2015, Erhebung von 11 Monatsgebühren (ohne August) Betreuung von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher Geschwisterermäßigung: A. Betreuung von unter 3-jährigen Kindern 1. Krippe (1+2jährige Kinder soweit angeboten, mit Essen) - 1.1 U3-Halbtagsbetreuung (bis 5,25 Stunden) - 1.2 U3-Halbtagsbetreuung (bis zu 6 Stunden) - 1.3 U3-Halbtagsbetreuung (bis zu 6,5 Stunden) - 1.4 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 7,5 Stunden) - 1.5 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 9 Std., auch altersgem.) Verpflegungspauschale Mittagessen 2. Betreuung für 2jährige Kinder in Kindergärten ohne Krippen - 2.1 vormittags in Regelgruppen - 2.2 verlängerte Öffnungszeiten (6 Stunden ohne Pause) - 2.3 verlängerte Öffnungszeiten (6,5 Stunden ohne Pause) - bei Anmeldung mit Mittagessen: Verpflegungspauschale 4 u. mehr Kinder je ein Kind im Monat 2 Kinder je 25 % 3 Kinder je 50 % Ermäßigung Ermäßigung 179 € 217 € 239 € 271 € 323 € 60 € 134 € 162 € 179 € 203 € 242 € 60 € 89 € 108 € 119 € 135 € 161 € 60 € 62 € 75 € 83 € 94 € 113 € 60 € 132 € 180 € 194 € 60 € 99 € 135 € 145 € 60 € 66 € 90 € 97 € 60 € 46 € 63 € 67 € 60 € 92 € 69 € 46 € 32 € 117 € 127 € 60 € 197 € 165 € 60 € 87 € 95 € 60 € 147 € 123 € 60 € 58 € 63 € 60 € 98 € 82 € 60 € 40 € 44 € 60 € 68 € 57 € 60 € 65 % Ermäßigung B. Betreuung von 3- bis 6-jährigen Kindern 1. Regelbetreuung - vor- und nachmittags mit Mittagspause, 31 Wochenstunden) 2. verlängerte Öffnungszeiten - 2.1 6 Stunden ohne Pause - 2.2 6,5 Stunden ohne Pause - Ggf. Verpflegungspauschale 3. 1 Kindergartenganztagsbetreuung bis zu 9 Std. täglich - 3.2 Betreuung nur bis zu 7,5 Stunden täglich - Verpflegungspauschale Mittagessen C. Erweiterte Angebote für Kinder von 1 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen – soweit Angebot möglich 1. Erweiterte Betreuung in Frühgruppen vor regulärer 17 € 12 € 8€ 5€ Öffnungszeit bis 0,75 Std. täglich 2. Erweiterte Betreuung in Spätgruppen nach regulärer 34 € 25 € 17 € 11 € Öffnungszeit oder wöchentlicher Wechsel zwischen Früh- und Spätgruppe 3. Zusätzliche Betreuung einmal pro Woche nachmittags 20 € 15 € 10 € 7€ - 3.1 Kind von 3 bis 6 Jahren 40 € 30 € 20 € 14 € - 3.2 Kind unter 3 Jahren 5 € pro Nachmittag bei Kind ab 3 Jahren 4. Zusatzbetreuung einzelner halber Tag 5. Mittagessen bei Einzelbedarf 6. Gemeinsames Frühstücksangebot 10 € pro Nachmittag Kind unter 3 Jahren € 3,80 pro Mittagessen € 3 monatlich pro Angebots-Wochentag Kinderbetreuungssatzung – Anlage 1 Betreuung von Schulkindern im Alter von 6 bis 10 Jahren Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher Geschwisterermäßigung: D. Hortbetreuung ein Kind im Monat 2 Kinder je 25 % 3 Kinder je 50 % Ermäßigung Ermäßigung 4 u. mehr Kinder je 65 % Ermäßigung 1. - 1.1 halbtags (+ Ferienhalbtagsbetreuung) - 1.2 halbtags (+ Ferienganztagsbetreuung) - Verpflegungspauschale Mittagessen 98 € 110 € 60 € 73 € 82 € 60 € 49 € 55 € 60 € 34 € 36 € 60 € 2. ganztags (auch in den Ferien) - Verpflegungspauschale Mittagessen 148 € 60 € 111 € 60 € 74 € 60 € 51 € 60 € 3. Mittagessen bei Einzelbedarf: 3,80 € pro Mittagessen E. Verlässliche Grundschule/Erweiterte Verlässliche Grundschule (in Schulen, Horten, Kindergärten) 1. Verlässliche Grundschule - 1.1 bis zu 5 Betreuungsstunden wöchentlich - 1.2 bis zu 10 Betreuungsstunden wöchentlich 17 € 34 € 12 € 25 € 8€ 17 € 5€ 11 € 51 € 38 € 25 € 17 € 17 € 34 € 12 € 25 € 8€ 17 € 5€ 11 € 28 € 48 € 21 € 36 € 14 € 24 € 9€ 16 € 34 € 23 € 16 € 22 € 16 € 11 € 7€ 28 € 21 € 14 € 9€ 48 € 36 € 24 € 16 € 2. Erweiterte Verlässliche Grundschule (bis 10 Std. wöchentl.) - mit Ferienhalbtagsbetreuung, ohne Essen F. Erweiterte Betreuung an der Ganztagsschule, ohne Essen 1. ohne Ferienbetreuung - 1.1 bis zu 5 Betreuungsstunden wöchentlich - 1.2 bis zu 10 Betreuungsstunden wöchentlich 2. Betreuung nur in den Schulferien - 2.1 halbtags, ohne Essen - 2.2 ganztags, ohne Essen pro Ferienwoche pro Ferienwoche G. Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Jugendsozialarbeit an Hauptschulen bzw. der Sozialpädagogischen Schülerhilfe für Grund- und Hauptschüler 46 € H. Ferienbetreuung von Schul-/Gastkindern in Kindergärten (außerhalb von Betreuungsverhältnissen, auch im Monat August) 1. Im Regelkindergarten ohne Essensversorgung pro Woche 2. in Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit ohne Essen pro Woche 3. Ganztags zuzüglich Mittagessen pro Essen (Alternativ kann in den Sommerferien auch die Monatsgebühr für Kindergartenkinder vereinbart werden) Bei ausschließlicher Inanspruchnahme von Ferienbetreuung erfolgt keine Ermäßigung für Geschwisterkinder in anderen Betreuungsformen. Artikel 2 Die Änderung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.