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Beschlussvorlage (Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2013)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Wurth

Datum: 07.02.2014 Az.: 902.27

Drucksache Nr.: 26/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

10.03.2014

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

31.03.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2013

Beschlussvorschlag:

1. Die unter Anlage 1a aufgeführten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden für übertragbar erklärt.
2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne
von §§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2013 im
-

Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von 3.511.000,-- Euro
Vermögenshaushalt mit Einnahmen von 3.929.000,-- Euro
Vermögenshaushalt mit Ausgaben von 9.455.000,-- Euro

entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b.

Anlage(n):
Listung der Haushaltsreste 2013
-Anlage 1
Erläuterung der Haushaltsreste 2013 -Anlage 2
Darstellung der Haushaltsausgabereste 2013 -Vermögenshaushalt -Anlage 3

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 26/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sieht in § 19 vor, dass die
Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für
ihren Zweck verfügbar bleiben, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens
jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der
Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Ebenso können im Verwaltungshaushalt Ausgabeansätze für übertragbar erklärt
werden, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert.
Die Ausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar.
Auch für das Rechnungsjahr 2013 werden für den Verwaltungshaushalt wieder einige Haushaltsstellen vorgeschlagen, die bisher mit keinem Übertragbarkeitsvermerk versehen waren, bei denen jedoch im Hinblick auf eine sparsame Führung
der Haushaltswirtschaft und die Abwicklung eingegangener Verpflichtungen
Haushaltsreste gebildet werden sollten.
Nach § 41 Abs. 2 GemHVO können Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt für Einnahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO (Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge
und ähnliche Entgelte) und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden.
Die Bildung von Haushaltsresten wird dem Gemeinderat jeweils zu Beginn des
Jahres vorgeschlagen, damit die begonnenen Maßnahmen fortgeführt werden
können und die Übertragbarkeit nicht erst mit der Feststellung der Jahresrechnung
beschlossen werden muss. Dieses Verfahren hat sich bisher bewährt und zu einem reibungslosen Ablauf geführt. Die vorgeschlagenen Haushaltsreste sind ab
einem Betrag von 10.000,-- Euro erläutert.
Für die im Jahr 2013 nicht abgeflossenen Investitionsmittel mussten auch die veranschlagten Darlehen nicht aufgenommen werden. Im Zusammenhang mit den
vorgesehenen ausgabeseitigen Mittelübertragungen wird es erforderlich, auch einen Haushaltsrest auf der Einnahmenseite für die notwendige Finanzierung der
Maßnahmen zu bilden. In der Haushaltssatzung 2013 ist die Kreditermächtigung
mit 2.000.000,-- Euro festgesetzt. Unter Berücksichtigung der aus dem Rechnungsjahr 2012 übertragenen Kreditermächtigung in Höhe von 2.000.000,-- Euro
hat sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2013 auf 4.000.000,-- Euro
belaufen.
Im Jahr 2013 ist eine Kreditneuaufnahme in Höhe von 1.830.000,-- Euro erfolgt.
Diese wird in voller Höhe auf die übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr
2012 (2.000.000,-- Euro) angerechnet, so dass die Kreditermächtigung des Jahres
2013 (2.000.000,-- Euro) noch in voller Höhe zur Verfügung steht.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kreditermächtigung des Jahres 2013 in Höhe von
2.000.000,-- Euro per Haushaltseinnahmerest in das Jahr 2014 zu übertragen.

Drucksache 26/2014

Seite - 3 -

Aus der nachstehenden Darstellung kann die Entwicklung der Haushaltsreste ersehen werden. Die Angaben für die Jahre 2000 und 2001 sind in Euro umgerechnet.

Jahr

Volumen
VerwHH (*)
Euro

Ausgabereste
Euro

Volumen
VermHH (*)
Euro

Einnahmereste
Euro

Ausgabereste
Euro

2000

70.447.327

1.080.001

13.104.099

2.300.813

3.838.805

2001

70.609.056

1.557.344

9.617.677

2.249.684

3.448.561

2002

72.827.597

1.066.000

10.167.914

3.259.000

4.146.200

2003

66.172.676

1.177.600

17.328.109

2.795.700

2.759.600

2004

70.400.211

1.300.700

13.964.407

2.963.000

1.899.200

2005

77.211.879

2.310.100

20.394.311

1.345.000

2.784.600

2006

79.163.901

1.681.000

16.279.546

819.600

3.617.400

2007

80.555.958

2.144.900

15.345.244

3.714.000

4.073.800

2008

78.682.730

1.298.000

15.124.938

3.340.200

4.818.650

2009

80.025.237

1.505.350

19.099.220

5.822.000

8.769.800

2010

83.284.702

1.836.200

16.922.233

6.573.550

7.751.650

2011

85.482.940

2.041.450

13.582.146

5.140.150

5.253.450

2012

94.012.627

2.378.800

13.312.500

4.672.300

7.632.510

2013

103.700.000

3.511.000

23.400.000

3.929.000

9.455.000

(*) VerwHH = Verwaltungshaushalt, VermHH = Vermögenshaushalt
Jahre 2000 - 2012 Rechnungsergebnisse, Jahr 2013 vorläufiges Rechnungsergebnis

Für den Verwaltungshaushalt wird die Bildung von insgesamt 147 Haushaltsausgaberesten (im Vorjahr 143) mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 3.511.000,-- Euro
vorgeschlagen. Die vorgesehenen Haushaltsreste für Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen (Gruppierung 50*) mit insgesamt 60 Einzelpositionen (= rd. 39 %) belaufen
sich in der Summe auf rd. 2.350.000,-- Euro (= rd. 65 %) und stellen damit den größten Einzelbereich dar. Hiervon entfallen die betragsmäßig höchsten Einzelpositionen
auf die Fortführung der Brandschutzmaßnahmen am Scheffel-Gymnasium
(298.500,-- Euro, siehe Anlage 1a, OZ 61), auf Unterhaltungsmaßnahmen an der
Turnhalle der Grundschule Mietersheim (264.000,-- Euro, siehe Anlage 1a, OZ 46)
und das Flughafenareal Ost (163.000,-- Euro, siehe Anlage 1a, OZ 142).

Drucksache 26/2014

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Im Vermögenshaushalt stehen insgesamt 94 Haushaltsausgabereste (im Vorjahr
84) mit einem Gesamtvolumen von 9.455.000,-- Euro zur Übertragung in das Jahr
2014 an. Hiervon entfallen die fünf betragsmäßig größten Ausgabereste auf den Abschluss der Neubaumaßnahme „Kindertagesstätte Alleestraße“ (Rappenareal) mit
1.253.950,-- Euro (Anlage 1b, OZ 45), auf die fortzuführenden Planungsleistungen
für die Landesgartenschau 2018 mit 727.000,-- Euro (Anlage 1b, OZ 64), auf die
Stadtsanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“ (Zuweisungen und Zuschüsse an
übrige Bereiche) mit 652.300,-- Euro (Anlage 1b, OZ 76), auf den fortzuführenden
Erwerb von Grundstücken für die Landesgartenschau 2018 mit 620.950,-- Euro (Anlage 1b, OZ 63) und auf den Bau von Radwegen (u.a. Ausbau des Radweges entlang der Dr. Georg-Schaeffler-Str.) mit 505.200,-- Euro (Anlage 1b, OZ 83). Diese
fünf Positionen summieren sich allein auf einen Gesamtbetrag von 3.759.400,-- Euro
(rd. 40 %).
Die für das Jahr 2013 vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes spiegeln insbesondere die hohe Anzahl der anhängigen bzw. fortzuführenden Investitionsvorhaben bzw. Baumaßnahmen wider. Auch machen sich die im
Vorjahr bzw. in den Vorjahren in hohem Umfang gebildeten Haushaltsreste stark
bemerkbar bzw. wirken nach.
Für den Bereich der Baumaßnahmen (Hoch-, Tiefbau, Öffentl. Grün; Gruppierungen
94*, 95* und 96*) ist die Bildung von Haushaltsausgaberesten in Höhe von
6.883.900,-- Euro vorgesehen. Daneben sollen Mittelübertragungen für Vermögenserwerbsmaßnahmen (Grundvermögen, bewegliche Anlagevermögen; Gruppierung
93*) in Höhe von zusammen 1.354.600,-- Euro erfolgen. Im Weiteren wird die Bildung von Haushaltsausgaberesten für die Gewährung verschiedener Investitionszuschüsse an Dritte (Gruppierung 98*) in Höhe von 1.216.500,-- Euro vorgeschlagen.
Auf die zusammenfassende Darstellung der Haushaltsausgabereste für den Vermögenshaushalt 2013 wird verwiesen (Anlage 3).

Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Jürgen Trampert