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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung - Beratung des Entwurfs - Offenlegungsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Etter

Datum: 23.06.2014 Az.: 0684/Et

Drucksache Nr.: 166/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

02.07.2014

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

28.07.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung
- Beratung des Entwurfs
- Offenlegungsbeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Beschlussvorschlag:

1. Dem Entwurf für den Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung wird zugestimmt.
2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.

Anlage(n):
- Bestandsplan mit Abgrenzung des Geltungsbereichs
- Nutzungsplan
- Gestaltungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung
- Umweltbericht
- Geräuschimmissionsprognose nach TA-Lärm

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 166/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Am 17. Dezember 2012 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung gefasst. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgte in der Zeit vom 7. Januar bis 8. Februar 2013. 11 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange haben Anregungen eingebracht.
In Anlage 1 werden sie sowie die Stellungnahmen dazu im Einzelnen wiedergegeben.
Im Zuge der Erstellung des Umweltberichts wurde auch die Verträglichkeit des geplanten
Parkplatzes hinsichtlich der davon ausgehenden Lärmemissionen untersucht. Die schalltechnische Untersuchung konnte aufzeigen, dass unter Beachtung weniger Vorkehrungen
die Vorgaben der TA-Lärm eingehalten werden können. Die wesentliche Vorkehrung ist
dabei die Bereitstellung von Stellplätzen für die Mitarbeiter der Frühschicht im südlichen
Bereich des Parkplatzes. Die Pkw-Zufahrt sowie der Zugang für Fußgänger werden im
südlichen Bereich angeordnet, da so die kürzesten Wege vom Stellplatz zum Arbeitsplatz
entstehen.
Durch eine intensive Eingrünung des Parkplatzes an den Rändern und Baumpflanzungen
können die Eingriffe in die Grünanlage des Kleinfelds weitgehend ausgeglichen werden.
Wird der Parkplatz mit einem Gebäude überbaut, ist dessen Dach zu begrünen. Der darüber hinaus zu leistende Ausgleich wird über die Kalkung von 9 ha Wald und die Pflanzung von 55 Bäumen außerhalb des Plangebiets (LGS-Gelände oder Kleinfeldpark) erreicht.
Die räumliche Lage oder die grundlegenden Vorgaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung des Vorentwurfs konnten beibehalten werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den oben formulierten Beschlussvorschlag zu fassen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit bei den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.

KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung
vom 07.01.2013 – 08.02.2013)
OZ

Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Stellu

Enthalt.

Datum

Handzeichen