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Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange)

                                    
                                        Bebauungsplan SEEPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 27.10. – 28.11.2014)
OZ
1

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

DB Immobilien

Verweis auf die nachfolgenden Hinweise und Anregungen der Stellungnahme vom 17.04.2014.

30.10.2014

Es bestehen keine Bedenken zur Planung. Die geplante Baumaßnahme befindet sich im Bereich der
Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel.
Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes
SEEPARK werden gegenüber der DB keine Schutz-,
Entschädigungs-, oder sonstigen Ansprüche aus Immissionen oder sonstigen Auswirkungen des Vorhabens und des Betriebes der Eisenbahnstrecke begründet, die über das Schutzniveau hinausgehen,
das zum Zeitpunkt der Offenlage der Unterlagen im
Planfeststellungsverfahren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren ist.

23. Februar 2015

Stellungnahme

Hinweis wird in die planungsrechtlichen Festsetzungen unter Punkt 13 „Hinweise und nachrichtliche
Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen“ aufgenommen.

Beschluss
Hinweis / Anregung wird
berücksichtigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bauherr etwaige Einwirkungen aller Art und gleich welchen Umfangs, insbesondere durch Elektrosmog, elektrische
Strahlung, Funkenflug, Erschütterungen, elektromagnetische Impulse etc., die von den Bahnanlagen und
von dem Bahnbetrieb einwirken können, auf dem
Grundstück entschädigungslos duldet. Zum Bahnbetrieb zählen auch Erhaltungs- und Ergänzungsmaßnahmen an den Bahnanlagen, Erweiterungen an diesen, die Erhaltung und Ergänzung der Streckenausrüstung. Evtl. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen
sind vom Bauherr selbst durchzuführen.

1

Bebauungsplan SEEPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 27.10. – 28.11.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

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IHK
Südlicher Oberrhein
03.11.2014

Die IHK bat die Stadt darzulegen, dass die zum Plangebiet südwestlich gelegenen Betriebe, die nordöstlich gelegenen Betriebe sowie die nördlich „angrenzende“ Fa. Schneider Electric durch die Planung keine Benachteiligungen bzw. gar Beeinträchtigungen
erfahren werden.

3

Landratsamt
Ortenaukreis

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen gegen den
oben genannten Bebauungsplan zur Landesgartenschau 2018 keine grundsätzlichen Bedenken.

Amt für Umweltschutz
27.10.2014

23. Februar 2015

Stellungnahme

Beschluss

Anregung
wurde entsprochen,
Die Emissionen ausgehend von den genannten Gekein Konflikt
werbebetrieben nördlich der B 36 bzw. östlich der B 3
erkennbar.
sind zu vernachlässigen, da die durch diese verursachten Immissionen am Nordostrand des Seeparks
Es wird darauf hingewiesen, dass im nun beigefügten tags deutlich unter 55 dB(A) und nachts deutlich unter
Schallgutachten soweit erkennbar nur die südwestli- 40 dB(A) liegen.
chen gelegenen Betriebe und Einrichtungen (Bereich Im Ergebnis sind Benachteiligungen bzw. Beeinträch„Riedmatten“) angesprochen und deren Emissionen tigungen für die benachbarten Gewerbebetriebe, die
betrachtet wurden. Zwar sieht die TA Lärm für Park- vom Plangebiet herrühren, nicht zu erwarten.
anlagen formalrechtlich keine Richtwerte vor. Trotzdem könnten u. U. Nutzungskonflikte auftreten. Es
wird darum gebeten, näher darauf einzugehen, warum nicht zumindest der östlich angrenzende Bereich
mit seiner Fachmärkteagglomeration und den Betrachtungen zu „einwirkenden Immissionen“ einbezogen und bewertet worden ist. Es wird angeregt, dass
sich zunächst der Gutachter hierzu noch äußert.
Auf die entsprechende Nachfrage beim Fachgutachter nimmt dieser wie folgt Stellung dazu:

Anregungen
werden aufgenommen.

Unter Beachtung der Maßnahmenbeschreibungen im Der Umweltbericht ist Grundlage für die Umsetzung
Umweltbericht zum Bebauungsplan Seepark, faktor- der Planung.
grün, vom 26.09.2014 können die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen gem. § 30 Abs. 3 BNatSchG
(für im Plangebiet vorhandene Heckenstrukturen)
erteilt werden.

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Bebauungsplan SEEPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 27.10. – 28.11.2014)
OZ

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Beteiligter

Landratsamt
Ortenaukreis
Amt für Landwirtschaft
03.11.2014

23. Februar 2015

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Die Aufforstung des Feucht-/Auenwaldes wird in der
Planungsbilanz mit dem Wert von 394.288 Ökopunkten in die Ausgleichsberechnung miteinbezogen. Im
Umweltbericht und den planungsrechtlichen Festsetzungen wird allerdings aufgeführt, dass diese Maßnahme bereits als Ausgleich für die Ertüchtigung des
Schutterentlastungskanals umgesetzt werden soll.
Dies stellt eine Doppelbewertung dar. Die EingriffsAusgleichsbilanz bleibt trotz Abzug von 394.288
Ökopunkten bei einem Bilanzwert von insgesamt
1.014.472 Ökopunkten ausgeglichen.

Die Fläche, auf der ein Feucht-/Auenwald entstehen
wird, wird mit 394.288 Ökopunkten bewertet. Die ökologische Aufwertung dieser Fläche beträgt jedoch
lediglich 126.730 Ökopunkte, weil bereits der heutige
Bestand auf dieser Fläche (z.B. Großseggenried)
eine Wertigkeit aufweist, die mit 267.558 Ökopunkten
beziffert wird und von der Punktzahl für die Planung
abgezogen werden muss. Da nur die Punktzahl der
Aufwertung dem Eingriff, der mit der Ertüchtigung des
Schutterentlastungskanals verbunden ist, zugeordnet
werden darf, verbleibt für den Seepark als Ganzes
ein Plus von 1.379.729 Ökopunkten. Die EingriffsAusgleichs-Bilanz wird entsprechend angepasst, so
dass keine doppelte Zuweisung mehr erfolgt.

Auf die Stellungnahme vom 02.05.2014 wird verwiesen. Sie wird in vollem Umfang aufrechterhalten.
Die Flächen des Seeparks werden derzeit noch
fast vollständig landwirtschaftlich als Acker- und
Grünflächen genutzt. Es handelt sich um Flächen
bester Bodenqualität der Vorrangflur Stufe I. Diese
hochwertigen und ackerfähigen Böden sind laut
Regionalplan 1995 zur Erfüllung ihrer vielfältigen
ökonomischen, ökologischen und sozialen Aufgaben für die Landwirtschaft zu erhalten und zu sichern.
Der Verlust landwirtschaftlicher Flächen ist insbesondere deshalb als gravierend einzustufen, da in
den letzten Jahrzehnten sehr viele Flächen verloren gegangen sind, die ursprünglich rein landwirtschaftlichen Zwecken zur Verfügung standen. Der
Schutz und der Erhalt des fruchtbaren Ackerlandes

In der Tat stehen die Flächen im Plangebiet nicht
mehr für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung. Der neu geplante Seepark als Naherholungsgebiet für den dicht besiedelten Lahrer Westen stellt
dem gegenüber einen öffentlichen Belang dar, der
die Inanspruchnahme rechtfertigt.

Beschluss

Anregung wird
zurückgewiesen.

2008 wurde durch ein Landschaftsplanerbüro eine
Machbarkeitsstudie zur Realisierung einer Landesgartenschau für das gesamt Stadtgebiet durchgeführt. Nur an den jetzt geplanten Standorten standen
Freiflächen in erforderlicher Größe und in einer sinnvollen Zuordnung zu Wohngebieten zur Verfügung.
Insofern erweist sich die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen als notwendig.

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Bebauungsplan SEEPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 27.10. – 28.11.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

23. Februar 2015

Stellungnahme

Beschluss

Bei den Erwerbsverhandlungen bzw. der Auflösung
der Pachtverträge konnten teilweise gleichwertige
Ersatzflächen angeboten werden. Die landwirtschaftlichen Betriebe haben dieses Angebot in Anspruch
genommen, so dass einvernehmliche Ergebnisse
erzielt werden konnten.

Anregung
wurde bereits
berücksichtigt.

Die Flurstücke 1256, 1258 und ebenso das angrenzende Flurstück 1260 waren bereits im Zuge des Bebauungsplanes HOSENMATTEN II als Ausgleichsflächen vorgesehen. Hier wurde auf Ackerflächen
(überwiegend Maisanbau) extensives Feuchtgrünland
angesät sowie Heckengehölze angepflanzt.

Anregung
zurückgewiesen. Keine
landwirtschaftlichen Ersatzflächen notwendig.

liegen im Interesse der Allgemeinheit. Insofern wird
bedauert, dass mit Ausweisung neuer Planungsgebiete und der daraus folgenden Bebauung weitere
Flächen verloren gehen.
Vom Verlust sind 7 landwirtschaftliche Betriebe betroffen, die diese Flächen als Ackerflächen mit
überwiegend Getreide- und Körnermaisanbau sowie als Grünlandflächen nutzen. Insgesamt beläuft
sich der Verlust von Flächen auf 18,24 ha.
Bei Bedarf sind den Bewirtschaftern gleichwertige
Ersatzflächen zuzuweisen.
Im Umweltbericht sind unter Nr. 7.2 Kompensation
verbleibender erheblicher Beeinträchtigungen (Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches) die Schaffung von 1,66 ha Lebensraum für den
Feuerfalter auf der Ausgleichsfläche in den Limbruchmatten westlich Langenwinkel (Flurstücke Nr.
1256 und 1258) sowie die Schaffung von 3,5 ha
Neuntöter-Lebensraum mit Feuchtwiesen, Gräben mit
Hochstaudenflur, Feldgehölzen/Feldhecken und
Bäumen in den Limbruchmatten vorgesehen.

Diese Flächen waren somit bereits durch den B-Plan
HOSENMATTEN II der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung entzogen, bzw. zur Grünlandnutzung umgewandelt. Sie werden im Auftrag der Abt. ÖffentliDie Grundstücke Flst.Nr. 1256 und 1258 werden von ches Grün auch weiterhin durch einen Landwirt geeinem landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und pflegt.
zum Anbau von Kleegras genutzt.
Durch den artenschutzrechtlichen Ausgleich für Feuerfalter und Neuntöter wurden somit keine neuen
Ob der Neuntöter-Lebensraum ebenfalls von einem
landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet wird, lässt Ackerflächen herangezogen, sondern die bestehensich nicht feststellen, da die Gemarkung und die Flur- den Ausgleichsflächen durch geringe Anpassungsstücksnummer nicht angegeben sind. Bei Bedarf sind maßnahmen (Ampferansaat + Umsiedlung des Feuerfalters) mit dem Artenschutz überlagert, da die
den Bewirtschaftern gleichwertige Ersatzflächen zuzuweisen.
Entwicklungsziele gut zusammenpassten. Dies ist

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Bebauungsplan SEEPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 27.10. – 28.11.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

23. Februar 2015

Stellungnahme

Beschluss

eine sehr flächensparende Vorgehensweise.

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6

Landratsamt
Ortenaukreis
Amt für Waldwirtschaft
11.11.2014

Regierungspräsidium Freiburg
Abt. 9 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
BW
20.11.2014

Weiterhin ist die Kalkung von 111 ha versauerter
Waldböden im Stadtwald Lahr vorgesehen. Belange
der Landwirtschaft werden durch diese Ausgleichsmaßnahme nicht tangiert.

-

Innerhalb des Bebauungsplans befindet sich ein
Pappelwäldchen, das als Lebensraum für eine Saatkrähenbrutkolonie gemäß § 30 LWaldG gesetzlich
geschützt ist: „Wald mit seltenen Tieren W Lahr“ Nr.
7613-0192-95. Es sind alle Handlungen verboten, die
zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder Zerstörung des Biotops führen könnten.

Das Waldbiotop liegt nicht im Geltungsbereich des
Bebauungsplans SEEPARK, sondern grenzt lediglich
an seinem Nord- bzw. Ostrand unmittelbar an ihn. Im
Waldbiotop selbst wird es zu keinen Beeinträchtigungen oder gar Zerstörungen kommen, die auf das Vorhaben zurückzuführen sind.

Nördlich angrenzend an das o.g. Biotop ist eine Aufforstung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen
zu Wald vorgesehen. Hierfür ist eine Aufforstungsgenehmigung durch die Landwirtschaftsverwaltung erforderlich.

Mit dem so genannten Auenwäldchen wird in enger
Anregung
Abstimmung mit der Forstbehörde eine Aufforswurde bereits
tungsmaßnahme vorgesehen, die als Ausgleich für
umgesetzt.
einen Eingriff im Zuge der Ertüchtigung des Schutterentlastungskanals dient. Die Aufforstungsgenehmigung dafür liegt bereits vor.

Auf die Stellungnahme vom 30.04.2014 wird verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die
lokalen geologischen Untergrundverhältnisse dem
bestehenden Geologischen Kartenwerk, einer Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der
Homepage des LGRB (http://www.lgrb-bw.de), entnommen werden können.

Der in der Stellungnahme vom 30.04.2014 enthaltene
Hinweis (Bei etwaigen geotechnischen Fragen im
Zuge der weiteren Planung werden objektbezogene
Baugrunduntersuchungen gem. DIN EN 1997-2 bzw.
DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen.) wurde in die planungsrechtlichen Festsetzungen
als Hinweis bereits aufgenommen. Die Ergänzung
wird dort ebenfalls Eingang finden.

Anregung
betrifft das
Bebauungsplanverfahren
nicht.

Hinweis/
Anregung
wurde aufgenommen.

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Bebauungsplan SEEPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 27.10. – 28.11.2014)
OZ
7

Beteiligter
Landratsamt
Ortenaukreis
Amt für Wasserwirtschaft
und Bodenschutz
20.11.2014

Anregungen d. Beteiligten

23. Februar 2015

Stellungnahme

Oberirdische Gewässer (Verweis auf das Merkblatt
„Bebauungsplan“
Gewässerrandstreifen

Beschluss
Anregung wird
weitgehend
entsprochen.

Die beiden genannten Gräben wurden seitens der
Stadt zunächst als Gewässer von untergeordneter
Bedeutung eingeschätzt. Dieser Auffassung hat das
LRA widersprochen, was zur Folge hat, dass aufEntlang des Wassermatten- und Mietersheimgrabens grund des Wassergesetzes entlang dieser Gräben 5
sind gemäß § 9 Abs. 6 BauGB beidseitig Gewässer- m breite Gewässerrandstreifen und die damit verbunrandstreifen mit einer Breite von mind. 5 m (Innenbe- denen Schutzbestimmungen gelten.
reich) im Plan- und Texttteil nachrichtlich zu überDie textliche Definition eines Gewässerrandstreifens
nehmen und als „Gewässerrandstreifen gemäß WG“
ist hinreichend präzise. Eine Übernahme in den
zu kennzeichnen.
zeichnerischen Teil des Bebauungsplans wird desIn den Gewässerrandstreifen sind gemäß § 29 Abs. 2 halb für entbehrlich angesehen, zumal aufgrund des
WG Bäume und Sträucher zu erhalten, soweit die
Ausfertigungsmaßstabs 1 : 1.000 der Planzeichnung
Beseitigung nicht für den Ausbau oder die Unterhalund der teilweisen Überlagerung mit anderen Plantung des Gewässers, zur Pflege des Bestandes oder zeichen bezweifelt wird, dass dies noch lesbar wäre
zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
und somit keine zusätzlichen Informationen dadurch
vermittelt werden könnten. Die nachrichtliche ÜberAuf die Verbote gemäß § 29 WG Abs. 3 wird hingenahme der Gewässerrandstreifen wird deshalb in den
wiesen.
Textteil des Bebauungsplans übernommen.
Abflussverschärfung durch Seefläche
Die Gewässerrandstreifen umfassen nach § 29 Wassergesetz grds. ab Böschungsoberkante eine Breite
von min. 5 m im Innenbereich.

Hinweis: Durch den Ausbau der Seefläche verändert
sich der Regenwasserabfluss.

Bereits vor Offenlage des Bebauungsplans wurde mit
dem Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz abgestimmt, dass kein separates wasserwirtschaftliches
Die Bebauungsplanunterlagen sind i.S. des MerkblatVerfahren für den See erforderlich ist. Lediglich für
tes „Bebauungsplan“, Kapitel 3.5 hinsichtlich einer
die Entnahme von Grundwasser ist ein Antrag zu
schon ausreichend konkreten Darstellung der beabstellen.
sichtigten Regenwasserableitung noch unvollständig.
Dadurch, dass die Uferbereiche bzw. der Überlauf
Da aber für die Errichtung des Sees ein separates
höher als der normale Pegelstand des Sees liegen,
wasserrechtliches Verfahren durchgeführt wird, wer- wird mit diesem Puffervolumen einer Verschärfung

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Bebauungsplan SEEPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 27.10. – 28.11.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
den die Belange der naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung hierbei eingearbeitet. Insofern
kann der vorgelegten Planung zugestimmt werden.

23. Februar 2015

Stellungnahme

Beschluss

des Regenabflusses entgegengewirkt. Sollte der See
im Zuge eines Starkregenereignisses überlaufen,
könnte das Wasser in den umliegenden Wiesen bzw.
im Auenwäldchen versickern.
Die große Wasseroberfläche des Sees führt auch zu
einer höheren Verdunstung, was ebenfalls einem zu
hohen Abfluss entgegenwirkt.

Abwasserentsorgung / Oberflächenentwässerung
Gemäß der Stellungnahme zu den Anregungen aus
Der Empfehlung, den Sachstand in die Begründung
der öffentlichen Beteiligung werden alle befestigten
im Abschnitt „Ver- und Entsorgung“ aufzunehmen,
Flächen breitflächig in die umgebenden Grünanlagen wird gefolgt.
entwässert. Das Haus am See wird im Trennsystem
an das bestehende Kanalnetz in Richtung Unterführung B 3 angeschlossen.
Es wird empfohlen, diesen Sachstand in der Begründung zum Bebauungsplan im Abschnitt „Ver- und
Entsorgung“ aufzunehmen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für die
Wird berücksichtigt.
kanaltechnische Erschließung im öffentlichen Bereich
rechtzeitig vor Baubeginn das Benehmen mit der unteren Wasserbehörde nach § 48 Abs. 1 WG herzustellen ist.
8

badenovaWärmeplus GmbH
Co.KG
21.11.2014

Nach dem Bebauungsplan ist ein Brückenschlag über
die B 36 vorgesehen. In diesem Bereich verlaufen
Fernwärmeleitungen. Deshalb ist es äußerst wichtig
bei der weiteren Planung mit der zuständigen Fachabteilung der badenovaWärmePlus im Einvernehmen
zu agieren.

Im Zuge der Brückenplanung hat bereits eine eingehende Abstimmung mit den Versorgungsträgern
stattgefunden. Der Wunsch nach Einvernehmen besteht auch bei der Stadtverwaltung, der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH und den Fachplanern,
daher gibt es eine ständige und intensive Abstimmung.

Den Anregungungen wird
entsprochen.

7

Bebauungsplan SEEPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 27.10. – 28.11.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

23. Februar 2015

Stellungnahme

Beschluss

Eine Überbauung oder Überpflanzung der Leitung ist Sicherer Betrieb und Zugänglichkeit werden berücknicht zulässig. Innerhalb des Schutzstreifens der Lei- sichtigt.
tungen dürfen keine Maßnahmen erfolgen, die den
sicheren Betrieb dieser Leitungen gefährden können.
Die Zugänglichkeit der Leitungen muss zu jeder Zeit
gewährleistet bleiben.
9

Deutsche Tele- Auf die Stellungnahme vom 07.05.2014 wird verwiekom Technik
sen:
GmbH
Im Plangebiet befinden sich entlang der B 3 und B
21.11.2014
36 Telekommunikationslinien der Telekom. Der
Bestand und der Betrieb der vorhandenen TKLinien müssen gewährleistet bleiben.

Die vorhandenen TK-Linien, die das Plangebiet berühren, verlaufen entlang der Böschungsfüße der
Bundesstraßen B 36 und B 3, die zugleich auch die
Grenze des Geltungsbereichs vom Bebauungsplan
SEEPARK definieren. Bundesstraßen, EntwässeDie Telekom bittet, die Planung so an die vorhanrungsgraben sowie der dazugehörende Pflegeweg
denen TK-Linien anzupassen, dass diese nicht
erfahren keine, bzw. keine gravierenden Veränderunverändert oder verlegt werden müssen. Hinsichtlich
gen. Eine Überbauung der TK-Linien ist also nicht
geplanter Baumpflanzungen ist das Merkblatt zu
vorgesehen, der Betrieb kann unverändert fortgeführt
beachten.
werden.
Einer Überbauung der TK-Linien wird nicht zugeIm Zuge der Umsetzung des Pflanzkonzepts im Bestimmt, weil dadurch der Bau, die Unterhaltung und reich der TK-Linien wird zuvor eine Abstimmung mit
Erweiterung verhindert wird und ein erhebliches
den Versorgungsträgern durch die LandesgartenSchadensrisiko besteht.
schau Lahr 2018 GmbH stattfinden.

10

Regierungspräsidium Freiburg
Ref. 45 - Straßenwesen
28.11.2014

Das Bebauungsplangebiet grenzt im Norden an die B
36 und im Osten an die B 3, jeweils außerhalb der zur
Erschließung der angrenzenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten. Somit sind die
Belange des Ref. 45 betroffen. In den betroffenen
Bereichen der vorgenannten Bundesstraßen bestehen derzeit weder Planungs- noch Ausbauabsichten.

Anregungen
werden berücksichtigt.

Enge Abstimmung
erfolgt.

Auf die Stellungnahme vom 15.05.2014 wird verwie-

8

Bebauungsplan SEEPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 27.10. – 28.11.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
sen:
Es wird auf die Abstandsbestimmungen nach § 9
FStrG hingewiesen. Hiernach dürfen Hochbauten
jeder Art in einer Entfernung von bis zu 20 Metern,
gemessen vom Fahrbahnrand, nicht errichtet werden.

23. Februar 2015

Stellungnahme
Die Abstandsbestimmungen zu Bundesstraßen werden berücksichtigt.

Im Bereich der Anschlussstelle B3/B36 ist der
Neubau einer Fuß- und Radwegebrücke geplant,
das RP wurde bereits in die Planung einbezogen.
Voraussetzung für die Zustimmung des RP ist ein
mit dem Referat 43 (Ingenieurbau) abgestimmter
und genehmigungsfähiger Bauwerksentwurf.

Die Planung für die neue Fuß- und Radwegebrücke
wurde und wird bereits in enger Abstimmung mit dem
Regierungspräsidium erstellt.

Weiterhin beinhaltet das Plangebiet im Nordosten
einen angrenzenden Teil der B 36 einschließlich
des Anschlusses B 3/B 36, vermutlich über die erforderlichen Flächen für den Brückenneubau hinaus. Es wird vermutet, dass hier lediglich eine vom
Bestand abweichende Bepflanzung geplant ist.
Eingriffe in die Verkehrsflächen sind ausdrücklich
nicht genehmigt.

Eingriffe in die Verkehrsflächen der Bundesstraßen
sind nicht geplant. Die Flächen wurden in den Geltungsbereich einbezogen, damit die Brücke als Ganzes im Bebauungsplan SEEPARK liegt und somit
planungsrechtlich gesichert wird. Die Flächen nördlich der Fahrbahn der B 36 bedürfen der Anpassung
an das Brückenbauwerk, so z.B. bei der Führung des
vorhandenen Radwegs.

Die Planung im Randbereich der Bundesstraße
und auf bundeseigenen Grundstücken ist mit dem
RP abzustimmen.

Eine Abstimmung wird selbstverständlich erfolgen.

Die Abstimmungen zu den aufgeführten Punkten laufen. Es wird darauf hingewiesen, dass Planungssicherheit erst besteht, wenn die Entwürfe zum Brückenbauwerk und möglichen Eingriffen in Verkehrsflächen im Zuge des Radweganschlusses fachtechnisch genehmigt sind.

Beschluss

Die Planung für die neue Fuß- und Radwegebrücke
wurde und wird in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium erstellt.
Beim Abstimmungstermin am 26.11.2014 wurde vereinbart, dass die Genehmigungsplanung für die Brücke im Februar 2015 beim Regierungspräsidium eingereicht wird.

9

Bebauungsplan SEEPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 27.10. – 28.11.2014)

23. Februar 2015

OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

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Naturschutzbund Deutschland
Ortsgruppe
Lahr
28.11.2014

Bezüglich des Teilgeländes, für das naturnahe Strukturen vorgesehen sind, müssen folgende Punkte
durch Aufnahme in den Bebauungsplan sichergestellt
werden:

Der Seepark und damit insbesondere auch der See
dienen vor allem als Naherholungsgebiet für den
dicht besiedelten Lahrer Westen. Die explizite naturschutzrechtliche Ausweisung von Schon- oder Naturerlebnisbereichen ist deshalb nicht vorgesehen.
Die Eingriffs-Ausgleichsbilanz des Umweltberichts
stellt sich so dar, dass keine solchen Festsetzungen
getroffen werden. Gleichwohl wird es durch die unterschiedliche Ufergestaltung Bereiche geben, die für
Parkbesucher nicht oder kaum zugänglich sein werden, um günstige Rahmenbedingungen für die Natur
zu schaffen.

Anregung
findet keinen
Eingang in
den Bebauungsplan, wird
zurückgewiesen.

Ausweisung eines Teilbereichs des Sees und von
anschließendem Gelände als „Schonbereiche“ ohne
Publikumszugang
Dieser Teilbereich dient auch als Ausgleich für die
Eingriffe in die Natur, die mit der Umwidmung des
Gebietes verbunden sind (siehe Umweltbericht)
Ausweisung eines Naturerlebnisbereiches
Als Möglichkeit von Naturerlebnis und Naturbildung
wird ein Pfad unter dem Motto „Auf der Spur der Natur“ vorgeschlagen, auf dem die Besucher verschiedenen Biotoptypen begegnen. Der Pfad ließe sich
von der Leitfunktion beispielsweise durch größere
Steinplatten modellieren. Als Biotoptypen bieten sich
See/Teich, Streuobstwiese und Auenwäldchen von
der bisherigen Planung besonders gut an. An jeder
Station wird den Besuchern Information auf zeitgemäße Weise geboten (Informationstafeln, Apps für
Smartphones etc.)

Die Idee eines Pfads, der Naturerlebnis und Naturbildung fördert, wird positiv bewertet. Im Zuge der Ausstellungskonzeption zur Landesgartenschau kann
dafür eine Konzeption entwickelt werden, die auch
über das Jahr 2018 hinaus trägt. Bauplanungsrechtlich lässt sich dies mit den Festsetzungen öffentliche
Grünfläche, Wasser- bzw. Waldfläche vereinbaren,
eine gesonderte Festsetzung ist nicht notwendig. Die
Idee wird an die Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH weitergegeben.

Anregung wird
zur Kenntnis
genommen.

Ausgleich von Eingriffen in die Natur
Feuerfalter
Ob die geplante Umsiedlungsaktion des Feuerfalters
erfolgreich sein wird, kann nicht beurteilt werden.
Deshalb ist die Überprüfung durch ein Monitoring
dringend erforderlich. Sollte eine Ansiedlung nicht
erfolgen, so ist eine zusätzliche Ausgleichsmaßnah-

Anregungen
werden beUnter Punkt 9 – Maßnahmen zur Überwachung der
achtet, finden
Umweltauswirkungen – und 10.4 – Naturschutzfachlijedoch keinen
che Hinweise für die Bauvorschriften – des Umwelteigenständiberichts, der Teil des Bebauungsplans ist – wird die
gen Eingang
Erforderlichkeit und die Ausgestaltung eines Monito10

Bebauungsplan SEEPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 27.10. – 28.11.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
me erforderlich. Die langfristige Durchführung der
Pflegemaßnahmen laut Unterlage „Artenschutzrechtliche Prüfung“ muss durch Festsetzungen im Bebauungsplan rechtsverbindlich geregelt sein.

23. Februar 2015

Stellungnahme
rings festgehalten. Eine Übernahme in die Festsetzungen des Bebauungsplans führt zu keiner rechtsverbindlicheren Regelung.
Im Übrigen läuft derzeit für die bereits erfolgte Umsiedlungsaktion ein Monitoring entsprechend den
Auflagen der dazu ergangenen Genehmigung des
Landratsamtes.

Amphibien
Sollte es in fernerer Zukunft zu Gefährdungen einer
Population kommen, müssen zu diesem Zeitpunkt
Lösungen gefunden werden. Ein Monitoring im Hinblick auf Amphibien ist erforderlich und im Bebauungsplan festzuhalten.

Unter Punkt 5.3.3 – Vermeidungsmaßnahmen – im
Kapitel 5.3 Tiere (Artenschutz) des Umweltberichts
wird Folgendes festgestellt:
Um potenzielle artenschutzrechtliche Konflikte zu
vermeiden, ist die Entwicklung des Artenbestands
durch ein Artenschutz-Monitoring zu begleiten.
Möglichen, negativen Entwicklungen kann so mit geeigneten Schutzmaßnahmen entgegengewirkt werden.

Beschluss
in den Bebauungsplan.

Anregungen
werden beachtet.

Störung der Saatkrähenkolonie

Anregungen
werden beEs ist wichtig, dass die Stadt Lahr im Jahr 2018 dafür Das Waldbiotop und damit die Saatkrähenkolonie
achtet, finden
sorgt, dass es rechtzeitig zu einer qualifizierten Besu- werden nicht innerhalb des während der halbjährigen
jedoch keinen
cherlenkung kommt.
Veranstaltung im Jahr 2018 abgezäunten Geländes
Eingang in
liegen. Der nächst gelegene Weg innerhalb des
den BebauPlangebiets hält dazu einen Abstand von min. 40 m.
ungsplan.

12

Landesnaturschutzverband
BW
28.11.2014

Beim Thema Flächenverbrauch wird bedauert, dass
die Chance nicht genutzt wurde, den See während
der Veranstaltung temporär anzulegen auf dessen
Dauer von einem Jahr fortführend hinter die Hochhäuser zu verlegen, es wären große Probleme (artenschutzrechtlicher Art) in der Zukunft möglicherweise verhindert worden.

Dass durch den LNV vor allem die „großen Probleme“ Kritik wird
angeführt werden, die entstehen könnten, wenn
zurückgewiedurch die Herstellung eines Sees im Plangebiet sich sen.
bedrohte und deshalb geschützte Tierarten dort ansiedeln könnten, verwundert. Worin die Chance eines
temporären Sees bestünde wird nicht deutlich, zielt
vermutlich aber darauf, dass die Seefläche, wie der

11

Bebauungsplan SEEPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 27.10. – 28.11.2014)
OZ

Beteiligter

23. Februar 2015

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Bedauert wird, dass der Erholungswert höher eingestuft wird, als die künftigen Probleme mit der Nahrungsvorsorge. Wenn weiterhin Flächen der Landwirtschaft entzogen werden, führt dies zur Abhängigkeit von Drittländern, in denen intakte Lebensräume
von geschützten Arten zerstört werden, um Lebensmittel zu erzeugen.

gesamte Seepark, nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden kann.
Der neu geplante Seepark als Naherholungsgebiet
für den dicht besiedelten Lahrer Westen stellt dem
gegenüber einen öffentlichen Belang dar, der die Flächeninanspruchnahme rechtfertigt.

Folgekosten sind nicht kalkulierbar.

Folgekosten ist kein Belang, den der LNV zu vertreten hat und kein Belang, der durch den Bebauungsplan geregelt wird.

Zu spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Teil
2 Punkt 2:

Beschluss

-

Kritik wird
zurückgewiesen.

Die Angabe der Kartiertermine ist verwirrend dargeDas Landratsamt als Naturschutzbehörde sieht in der
stellt. Es bleiben von 23 aufgezählten Terminen noch Häufigkeit der Kartierungstermine keinen Mangel bei
15 übrig, was zu wenig erscheint.
der Erstellung der speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung (saP).
Zu saP Teil 2 Punkt 3:
Kritik wird
zurückgewieSowohl
die
Fachbehörde
der
Stadt
als
auch
des
Hinweis auf § 71 a Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG StrafvorLandratsamtes haben weder die methodische Heran- sen.
schriften
gehensweise noch die Ergebnisse der speziellen arDarunter fällt auch die Erteilung einer – wegen Vertenschutzrechtlichen Prüfung in Frage gestellt.
stoß gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot
– fehlerhaften Genehmigung
Es wird gerügt, dass Entfernungen und Bezeichnungen sich ändern und Schutzkategorien heruntergespielt werden.
Brauchbare Restriktionen, die aus der Anwesenheit
von geschützten Arten resultieren, fehlen wie z.B.
• Betretungsverbot zur Laichzeit von Amphibien
• Absperrung eines Schutzkorridors auf der Südseite
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Bebauungsplan SEEPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 27.10. – 28.11.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

23. Februar 2015

Stellungnahme

Beschluss

Keine bauplanungsrechtlichen Sachverhalte.
Selbstverständlich werden die künftigen Parkanlagen
gepflegt, die Wasserqualität regelmäßig überprüft. Da
es sich um einen im städtischen Eigentum befindlichen Park handelt, obliegt die Pflege der Stadt.

Kritik bezieht
sich nicht auf
planungsrechtliche
Sachverhalte
und wird deshalb zurückgewiesen.

Hinweis war bereits zur Offenlage unter Punkt 13 –
Hinweise und nachrichtliche Übernahme von nach
anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen – in die planungsrechtlichen Festsetzungen (13.5) aufgenommen worden.

Anregung wird
berücksichtigt.

in der Brut- und Aufzuchtzeit der Saatkrähen
• Absperrung der Wiesen während der Eiablage von
Schmetterlingen
Ungeklärt ist der Umgang mit dem entstehenden
Müll, vor allem Flaschen und Scherben sowie Hundekot. Aber auch die Überprüfung der Wasserqualität
und die Parkierung sind zu regeln. Es muss festgelegt sein, wer verantwortlich ist.
Nutzungszeiten sind festzulegen und zu kontrollieren.
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Regierungspräsidium Freiburg
Ref. 46 – Verkehr
01.12.2014

Auf die Stellungnahme vom 06.05.2014 wird verwiesen:
Das Plangebiet befindet sich ca. 4 km südlich des
Flughafenbezugspunktes des Sonderflughafens Lahr
in dessen Anlagenschutz- und Bauschutzbereich. Ca.
3,5 km östlich befindet sich der Dachlandeplatz des
Ortenauklinikums.
Für das Aufstellen von Baukränen, die eine Gesamthöhe von 30 m überschreiten, ist eine Krangenehmigung durch die zivile Luftfahrtbehörde erforderlich.

Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

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