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Beschlussvorlage (- Umweltbericht)

                                    
                                        Stadt Lahr

Bebauungsplan Seepark

Umweltbericht
Freiburg, den 23.02.2015

Freie Landschaftsarchitekten bdla

Freiburg

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L:\gop\456-Lahr, Seepark\Text\3-Entwurf\Umweltbericht_BPlan_LGS_Seepark_150220.doc

Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark
Umweltbericht

INHALTSVERZEICHNIS
1

Anlass und Ausgangslage ................................................................................... 5

2

Rechtliche Vorgaben, Prüfmethoden und Datenbasis ...................................... 6
2.1
2.2
2.3

3

Beschreibung der Planung .................................................................................. 8
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5

4

Übergeordnete Planungen und Planerische Vorgaben ......................................................... 8
Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft ............................................................ 11
Beschreibung des Vorhabens / der Planung ....................................................................... 11
Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung ....................................................................... 12
Relevanzmatrix .................................................................................................................... 13

Umweltziele / Grünordnungskonzept................................................................ 14
4.1
4.2

5

Rechtliche Vorgaben .............................................................................................................. 6
Prüfmethoden......................................................................................................................... 7
Datenbasis ............................................................................................................................. 8

Allgemeine Umweltziele ....................................................................................................... 14
Grünordnungskonzept ......................................................................................................... 14

Derzeitiger Umweltzustand und Prognose der Auswirkungen der Planung . 16
5.1

Mensch ................................................................................................................................. 16
5.1.1 Bestandsdarstellung und -bewertung ............................................................................................ 16
5.1.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen .............................................................................. 16
5.1.3 Fazit ............................................................................................................................................... 17

5.2

Biotopstrukturen (Pflanzen, Biotope) ................................................................................... 17
5.2.1
5.2.2
5.2.3
5.2.4

5.3

Tiere (Artenschutz)............................................................................................................... 21
5.3.1
5.3.2
5.3.3
5.3.4

5.4

Bestandsdarstellung und -bewertung ............................................................................................ 17
Darstellung und Bewertung der Auswirkungen .............................................................................. 20
Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................................................. 20
Fazit ............................................................................................................................................... 20
Bestandsdarstellung und -bewertung ............................................................................................ 21
Darstellung und Bewertung der Auswirkungen .............................................................................. 23
Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................................................. 23
Fazit ............................................................................................................................................... 24

Betroffenheit geschützter Bestandteile von Natur und Landschaft ...................................... 24
5.4.1 Bestandsdarstellung und -bewertung ............................................................................................... 24
5.4.1 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen .............................................................................. 26
5.4.2 Vermeidungs- uns Ausgleichsmaßnahmen ................................................................................... 26

5.5

Boden ................................................................................................................................... 26
5.5.1
5.5.2
5.5.3
5.5.4

Bestandsdarstellung und -bewertung ............................................................................................ 26
Darstellung und Bewertung der Auswirkungen .............................................................................. 28
Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................................................. 29
Fazit ............................................................................................................................................... 29

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 2

5.6

Wasser ................................................................................................................................. 29
5.6.1
5.6.2
5.6.3
5.6.4

5.7

Bestandsdarstellung und -bewertung ............................................................................................ 29
Darstellung und Bewertung der Auswirkungen .............................................................................. 30
Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................................................. 31
Fazit ............................................................................................................................................... 31

Klima / Luft ........................................................................................................................... 32
5.7.1 Bestandsdarstellung und -bewertung ............................................................................................ 32
5.7.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen .............................................................................. 32
5.7.3 Fazit ............................................................................................................................................... 32

5.8

Landschaftsbild .................................................................................................................... 32
5.8.1 Bestandsdarstellung und -bewertung ............................................................................................ 32
5.8.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen .............................................................................. 33
5.8.3 Fazit ............................................................................................................................................... 33

5.9

Kultur- und Sachgüter .......................................................................................................... 33
5.9.1 Bestandsdarstellung und -bewertung ............................................................................................ 33
5.9.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen .............................................................................. 33
5.9.3 Fazit ............................................................................................................................................... 34

5.10

6

Planungsalternativen ......................................................................................... 34
6.1
6.2

7

Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich ....................................................................... 34
Kompensation verbleibender erheblicher Beeinträchtigungen (Ausgleichsmaßnahmen
außerhalb des Geltungsbereiches) ...................................................................................... 36

Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz ............................................................................... 37
8.1
8.2
8.3

9

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 34
Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten .............................................. 34

Maßnahmen zur Kompensation......................................................................... 34
7.1
7.2

8

Wechselwirkungen ............................................................................................................... 34

Biotope ................................................................................................................................. 37
Boden ................................................................................................................................... 39
Sonstige Schutzgüter ........................................................................................................... 41

Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen ............................. 41

10 Zusammenfassung der umweltrelevanten Festsetzungen ............................. 42
10.1
10.2
10.3
10.4

Flächen für das Anpflanzen und die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen gemäß § 9 (1) Nr. 25 BauGB ...................................................................... 42
Flächen oder Maßnahmen für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß
§ 9 (1) Nr. 20 BauGB ........................................................................................................... 42
Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches ................................................ 43
Naturschutzfachliche Hinweise für die Bauvorschriften ....................................................... 43

11 Zusammenfassung ............................................................................................. 44

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 3

Anhang
·

Anhang 1: Bestandsplan – Biotope und Bäume

·

Anhang 2: Planung – Biotope und Bäume

·

Anhang 3: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) „See in den Stegmatten“ (Ondraczek &
Wichmann, 04/2013)

·

Anhang 4: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) „See in den Stegmatten“ – Teil 2: Ergänzung und Novellierung (Ondraczek & Wichmann, 09/2013)

·

Anhang 5: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) „See in den Stegmatten“ – Teil 3: 2.
Novellierung (Ondraczek, 08/2014)

·

Anhang 6: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) „Südlicher Teil des Landesgartenschau-Geländes“ (Ondraczek 02/2014)

Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Lage des Plangebietes .......................................................................................................... 5
Abbildung 2 - Flächennutzungsplan 1998 .................................................................................................. 9
Abbildung 3 - Landschaftsplan 1997 ........................................................................................................ 10
Abbildung 4 - Bebauungsplan Riedmatten 1973 ...................................................................................... 10
Abbildung 5 - Geschützte Biotope im Plangebiet ..................................................................................... 25
Abbildung 6 - Bodenkarte aus Bodengutachten (solum 2013) ................................................................. 27

Tabellenverzeichnis:
Tabelle 1: Bewertungsstufen der Schutzgüter ........................................................................................... 8
Tabelle 2: Relevanzmatrix ........................................................................................................................ 13
Tabelle 3 - Funktionserfüllung der Bodeneinheiten (solum, 2013) ........................................................... 27
Tabelle 4 - Gesamtbewertung der Böden im Plangebiet ......................................................................... 28

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 4

1

Anlass und Ausgangslage

Anlass

Die Stadt Lahr ist Ausrichtungsort der Landesgartenschau (LGS) 2018. Auf
den Gewannen „Mauerfeld“, „Unteres Brüchle“ und „Stegmatten“ werden zu
diesem Zweck Parkanlagen geschaffen, welche dauerhaft für die Bevölkerung
erhalten bleiben. 2011 fand dafür ein landschaftsplanerischer Wettbewerb
statt. Der Entwurf des Büros club L 94 Landschaftsarchitekten aus Köln wurde
mit dem 1. Preis ausgezeichnet.
Der Bebauungsplan „Seepark“ soll im Bereich Stegmatten den Siegerentwurf,
bzw. den daraus entwickelten Rahmenplan, planungsrechtlich sichern. Für die
ebenfalls zur LGS gehörenden Bereiche „Mauerfeld“ und „Unteres Brüchle“
werden separate Bebauungsplanverfahren (Bürgerpark, Kleinfeldpark) durchgeführt.

Lage des Plangebietes

Das 21,5 ha große Plangebiet liegt im Westen der Stadt Lahr. Es wird begrenzt durch die B36 im Norden, die B3 im Osten, den Wässermattengraben
bzw. das Mietersheimer Sportgelände im Süden, sowie die Vogesenstraße im
Westen. Im nordöstlichen Bereich reicht das Plangebiet über die B36 hinaus,
da das geplante Brückenbauwerk, welches die beiden Teile des LGSGeländes miteinander verbinden soll, vollständig Bestandteil des Bebauungsplans ist.

Abbildung 1: Lage des Plangebietes

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 5

2

Rechtliche Vorgaben, Prüfmethoden und Datenbasis

2.1

Rechtliche Vorgaben

Umweltschützende
Belange im
2004
BauGB :
Umweltprüfung

Seit dem 20.07.2004 gilt für die Bauleitplanung gemäß den §§ 1(6) Nr.7, 1a,
2(4), 2a, 4c, §5 (5) sowie der Anlage zu § 2(4) und § 2a Baugesetzbuch eine
obligatorische Umweltprüfung für die Aufstellung von Bebauungsplänen. In
der Umweltprüfung werden alle umweltrelevanten Belange behandelt.

Eingriffsregelung
nach Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) und
BauGB

Gemäß § 1a Abs. 3 Satz 3 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in der Abwägung zu berücksichtigen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz).
Die Ermittlung des Eingriffsumfangs erfolgt getrennt nach den einzelnen
Schutzgütern. Für die Schutzgüter Arten und Biotope wird hier das Biotoptypen-Bewertungsmodell der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO 2010) des Landes
Baden-Württemberg verwendet. Demnach wird jedem vorkommenden Biotoptyp ein Wert zugewiesen. Hohe Punktwerte stehen dabei für eine hohe
ökologische Wertigkeit, niedrige Zahlen für eine geringe ökologische Wertigkeit. Der Punktwert wird anschließend mit der Fläche, die das Biotop einnimmt, multipliziert. Die so für jedes vorkommende Biotop ermittelten Punktwerte werden summiert, so dass sich ein Gesamtwert der Bestandssituation
ergibt. Ebenso wird ein Gesamtwert der Planungssituation ermittelt, indem
abgeschätzt wird, welche Biotoptypen sich aufgrund der Planung vermutlich
einstellen werden.
Für das Schutzgut Boden wird ebenfalls nach dem Grundmuster Wertstufe x
Fläche vorgegangen. Auch hier kommen die Empfehlungen der ÖkokontoVerordnung, sowie der Leitfaden „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ zur Anwendung.
Im Falle der Änderung eines bestehenden Bebauungsplans, dienen in diesem Fall die bestehenden Festsetzungen als Grundlage für die Eingriffsregelung. Im südlichen Plangebiet trifft dies zu (Teil des rechtsgültigen Bebauungsplans „Riedmatten“ von 1973).
Die Gegenüberstellung von Bestands- und Planungswert ergibt ein Defizit
oder ein Überschuss an Wertpunkten. Ein Defizit gibt den Umfang der nötigen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen vor (Ausgleichsbedarf). Bei einem
Überschuss können die überschüssigen Punkte für ein anderes Bauvorhaben verwendet werden oder in das kommunale Ökokonto eingestellt werden.
Die Bilanzen für die Schutzgüter Arten und Biotope einerseits, und Böden
andererseits, werden voneinander getrennt aufgestellt. Benötigter Ausgleich
ist vorrangig innerhalb des jeweiligen Schutzguts zu leisten.
Die Eingriffe in die anderen Schutzgüter werden verbal-argumentativ beurteilt. Die Festsetzung des Ausgleichsbedarfs orientiert sich ebenfalls an den
2010
Vorgaben der ÖKVO . Die Eingriffs-Ausgleichsermittlung ist Bestandteil
dieses Umweltberichts.

Artenschutzrecht

Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, 2007) hat
sich die Behandlung des Artenschutzes gemäß der Vorgabe der EURichtlinien geändert. Ziel des besonderen Artenschutzes sind die nach § 7
Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG besonders und streng geschützten Arten
(wobei die streng geschützten Arten eine Teilmenge der besonders geschützten Arten darstellen). Nach § 44 (1) BNatSchG gelten für die beson-

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 6

ders und streng geschützten Arten bestimmte Zugriffs- und Störungsverbote.
So ist es verboten (Zitat § 44 (1) BNatSchG):
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen,
sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen
aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen
Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der
lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders
geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu
beschädigen oder zu zerstören
Neben diesen Zugriffsverboten gelten Besitz- und Vermarktungsverbote.
Bei nach den Vorschriften des BauGB zulässigen Eingriffen gelten diese
Verbote jedoch nur für nach europäischem Recht geschützte Arten (alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie alle europäischen Vogelarten).
Es liegt außerdem dann kein Verbotstatbestand im Sinne des § 44 Abs. 5
Satz 3 BNatSchG vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff
betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang
weiterhin erfüllt ist oder wenn dies durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erreicht werden kann.
Wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes dazu führen, dass Verbotstatbestände eintreten, ist die Planung grundsätzlich unzulässig. Nach § 45
BNatSchG ist eine Ausnahme von den Verboten möglich, wenn
·

zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen

·

und es keine zumutbaren Alternativen gibt

·

und der günstige Erhaltungszustand für die Arten trotz des Eingriffs gewährleistet bleibt.

Im Vorfeld des Bebauungsplans wurden die artenschutzrechtlichen Belange
in einer separaten saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) geprüft (vgl.
Ondraczek und Wichmann 2013, Ondraczek 2014). Die Ergebnisse sind in
diesen Umweltbericht eingeflossen. Die saP ist dem Umweltbericht als Anhang beigefügt.

2.2

Prüfmethoden

Allgemein

Inhalt der Umweltprüfung ist die Ermittlung der voraussichtlich erheblichen
Umweltauswirkungen gemäß der Anlage zum Baugesetzbuch. Dabei werden
diejenigen Umweltauswirkungen ermittelt, die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes vorbereitet werden. Für die Ermittlung der Bestandssituation
und der zu erwartenden Umweltauswirkungen werden eigene Erhebungen
der Biotoptypen sowie weitere bestehende Unterlagen herangezogen.

Bewertungsstufen

Die Bewertung der natürlichen Schutzgüter wird mittels einer fünfstufigen
Skala durchgeführt. Bei der Eingriffsbewertung ist insbesondere die Beurteilung der Erheblichkeit von Bedeutung. Es gilt folgende Zuordnung:

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 7

Tabelle 1: Bewertungsstufen der Schutzgüter
Bewertung /
Bedeutung

sehr gering
nachrangig

Eingriff

gering

mittel

hoch

allgemein

unerheblich

sehr hoch

besonders
erheblich

Bei der Beurteilung der vorhabenbedingten Auswirkungen wird unterschieden in:
u erhebliche Beeinträchtigung
w unerhebliche oder keine Beeinträchtigung
Ê positive Auswirkung.

2.3

Datenbasis

Verwendete Daten

·

Biotoptypenkartierung auf Grundlage des Kartierschlüssels der
LUBW (faktorgruen 06/2014, 07/2014)

·

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) „See in den Stegmatten“ (Ondraczek & Wichmann, 04/2013)

·

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) „See in den Stegmatten“ – Teil 2: Ergänzung und Novellierung (Ondraczek & Wichmann,
09/2013)

·

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) „See in den Stegmatten“ – Teil 3: 2. Novellierung (Ondraczek, 08/2014)

·

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) „Südlicher Teil des
Landesgartenschau-Geländes“ (Ondraczek 02/2014)

·

Bodenuntersuchung geplanter Stegmattensee (solum – Büro für Geologie und Boden, 03/2013)

·

Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) „Anlage eines Sees im Gebiet
Stegmatten“ (Fichtner – Water & Transportation GmbH, 04/2013)

·

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) „Anlage eines Sees im
Gebiet Stegmatten“ (Fichtner – Water & Transportation GmbH,
04/2013)

·

See Landesgartenschau Lahr, Grundriss (WasserWerkstatt - Büro für
Badegewässer und Freiraumplanung GmbH, 07/2014)

·

See Landesgartenschau Lahr, Hydraulikschema (WasserWerkstatt Büro für Badegewässer und Freiraumplanung GmbH, 07/2014)

·

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren „Seepark“ der Stadt Lahr (Heine + Jud, Ingenieurbüro für Umweltakustik,
08/2014)

3

Beschreibung der Planung

3.1

Übergeordnete Planungen und Planerische Vorgaben

Regionalplanung

In der Raumnutzungskarte des Regionalplans von 1995 ist kein Eintrag zum
Plangebiet vorhanden.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 8

In der Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung wurde vom Landratsamt
Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft, darauf hingewiesen, dass es sich beim
Plangebiet größtenteils um landwirtschaftlich genutzte Flächen bester Bodenqualität handelt, und gemäß Regionalplan 1995 diese hochwertigen und
ackerfähigen Böden zur Erfüllung ihrer vielfältigen ökonomischen, ökologischen und sozialen Aufgaben für die Landwirtschaft zu erhalten und zu sichern sind.
Flächennutzungsplan

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 1998 ist das Plangebiet größtenteils als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Im südlichen Bereich, welcher an die bestehenden Sportflächen angrenzt, ist für diese eine Erweiterung vorgesehen, welche nicht mehr realisiert werden soll.
Im Zuge eines Parallelverfahrens wird der FNP an die jetzt vorgesehene Entwicklung angepasst.

Abbildung 2 - Flächennutzungsplan 1998

Landschaftsplan

Im Landschaftsplan von 1997 sind zwei Flächen mit besonderen Funktionen
für den Artenschutz und die Biotopvernetzung dargestellt (L79: KohldistelGlatthaferwiesen: erhaltenswertes Gebiet, lokal bedeutsam). Zudem ist für
das Gebiet die Ergänzung vorhandener Niederhecken durch Nachpflanzung
von Sträuchern, sowie eine Extensivierung von Acker- und Grünlandflächen
vorgesehen.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 9

Abbildung 3 - Landschaftsplan 1997

Bebauungspläne

Der südliche Bereich des Plangebiets zwischen Wässermattengraben und
dem Sportplatz des FC Mietersheim ist Teil des rechtsgültigen Bebauungsplans „Riedmatten“ von 1973. In diesem ist die Fläche als öffentliche Grünfläche – Sportplatz festgesetzt.
Der rechtsgültige Bebauungsplan von 1973 dient in diesem Bereich als
Grundlage für die Eingriffsregelung.

Abbildung 4 - Bebauungsplan Riedmatten 1973

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 10

3.2

Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft

Natura2000

Es sind keine FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete betroffen.

Naturschutzgebiete

Es sind keine Naturschutzgebiete betroffen.

Landschaftsschutzgebiete

Es sind keine Landschaftsschutzgebiete betroffen.

Geschützte Biotope

Im Plangebiet sind geschützte Biotope betroffen (vgl. 5.4).

3.3

Beschreibung des Vorhabens / der Planung

Ziele der Planung

Das Ziel der Planung ist die Herstellung und dauerhafte Sicherung einer
Parkanlage. Diese soll im Zuge der Landesgartenschau 2018 (LGS), zusammen mit zwei weiteren Parkanlagen (Bürgerpark, Kleingartenpark), geschaffen werden. Damit verbunden ist die Förderung durch das Programm „Natur
in Stadt und Land“ des Landes Baden-Württemberg.
Innerhalb des Verbunds der Parkanlagen der LGS soll der Seepark die Funktion eines extensiv gestalteten Landschaftsparks übernehmen. Gemäß der
Auslobung des landschaftsplanerischen Wettbewerbs 2010 sind dabei die
Aspekte Naturschutz, Naturerfahrung und Freizeitnutzung von vorrangiger
Bedeutung.

Inhalte der Planung

Der Entwurf sieht die Schaffung eines 2,6 ha großen Sees vor. Dieser soll in
1
einen Badebereich und einen naturnahen Bereich aufgeteilt sein. Nördlich
des Sees grenzt eine Promenade und östlich eine Seeterrasse mit Gastronomiebetrieb und Sanitäranlage (Haus am See) an. Im Süden wird das bestehende Pappelwäldchen durch einen naturnahen Laubwald erweitert. Um den
See sind großzügige Rasen- und Wiesenflächen, sowie Baumpflanzungen
geplant. Ein ausgedehntes Wegesystem erschließt das gesamte Plangebiet.
Am nordöstlichen Plangebietsrand soll zudem eine Fußgänger- und Fahrradbrücke über die B 36 den Seepark mit dem auch zur LGS gehörenden Bürgerpark verbinden.

Planungsänderung

Das Bodengutachten des Büros solum, sowie der LBP (Landschaftspflegerischer Begleitplan) und die UVS (Umweltverträglichkeitsstudie) beziehen sich
auf einen mittlerweile veralteten Planungsstand. Dieser geht von der Anlage
eines Grundwasser-Sees, mit einer Wassertiefe von 16,5 m und dem Aushub
von 185.000 m³ Boden, aus. Dieses Vorhaben wurde mittlerweile verworfen.
Die neue Planung sieht nur noch eine maximale Wassertiefe von 2,7 m und
eine Uferaufschüttung mit 90.000 m³ fremdem Bodenmaterial vor. Der See
soll mittels der vorhandenen Lehmschicht abgedichtet werden und hat keine
Verbindung zum Grundwasser.

1

Das Gewässer ist aufgrund der geringen Wassertiefe von maximal 2,7 m als Weiher anzusprechen. (gemäß Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg 2009). Aufgrund des bereits in dieser
Planung verankerten Begriffs, wird im vorliegenden Umweltbericht aber weiterhin die Bezeichnung „See“ verwendet.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 11

Festsetzungen

Die baumbestandenen Rasen- und Wiesenflächen werden im Bebauungsplan
als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Der
See wird als Wasserfläche, das Wäldchen als Waldfläche festgesetzt. Als
Verkehrsflächen festgesetzt werden die Hauptwege der Parkanlage, Parkplätze sowie die Brücke. Für das Haus am See wird eine Fläche für diesen
besonderen Nutzzweck festgesetzt.
Zum Erhalt werden festgesetzt:

3.4

·

Der Entwässerungsgraben am nördlichen Plangebietsrand (entlang der B
36) und der Wässermattengraben samt ihrer Ufervegetation;

·

Erhaltene Feldhecken in einem Umfang von 1.250 m² und neu hergestellte Feldhecken in einem Umfang von 1.440 m²;

·

Ein neu hergestelltes Großseggen-Ried im südlichen Plangebiet (ca. 1,7
ha);

·

Bestehende und neu angepflanzte Streuobstwiese im südöstlichen Plangebiet;

·

9 bestehende und 700 angepflanzte Bäume.

Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung

Baubedingt

Durch den Bau des geplanten Sees kommt es zu großräumigen BodenAbgrabungen und Aufschüttungen. Damit verbunden ist die Beseitigung der
vorhandenen Vegetation, die weitere Flächeninanspruchnahme für Baustelleneinrichtungen etc., sowie die durch Bau- und Transportfahrzeuge verursachten Emissionen.

Anlagebedingt

Die anlagenbedingten Auswirkungen auf das Plangebiet betreffen vor allem
die Änderung der derzeitigen Nutzung und die Flächeninanspruchnahme des
geplanten Sees. Die vorhandenen Biotoptypen werden durch andere, zum
Teil hochwertige Biotoptypen, ersetzt.

Betriebsbedingt

Als wichtigster, betriebsbedingter Wirkfaktor ist die voraussichtlich beträchtlich
wachsende Zahl an Erholungssuchenden, vor allem Badegäste im Sommer,
zu nennen.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 12

3.5

Relevanzmatrix

Wechselwirkungen

Kultur, Sachgüter

Landschaft/ -sbild

Klima, Luft

Wasser

Boden

Mensch Wohnen

Mensch Erholung

Relevanzmatrix

Tiere, Pflanzen, biol. Vielfalt

Tabelle 2: Relevanzmatrix

1

2

3

4

5

6

7

8

9

Beseitigung von Vegetation

-

□

■

■

■

□

■

-

-

Abgrabungen und Aufschüttungen

-

□

■

■

■

-

■

■

-

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme Lagerflächen -

□

■

■

■

-

□

-

-

Luftschadstoffemissionen (inkl. Stäube)

□

□

□

-

-

■

-

-

-

Schallemissionen (Lärm)

■

□

□

-

-

-

-

-

-

Erschütterungen

□

□

□

-

-

-

-

Flächeninanspruchnahme See

-

-

■

■

■

-

-

■

-

Nutzungsänderung (außerhalb See)

-

-

■

□

□

-

-

■

-

Bodenversiegelung

-

-

■

■

■

□

-

■

-

Schallemissionen

■

■

□

-

-

-

-

-

-

Störung von Tieren

-

-

■

-

-

-

-

-

-

Baubedingt

Anlagebedingt

Betriebsbedingt

Legende:
■

relevante, voraussichtlich abwägungserhebliche, nachteilige Auswirkung

□

Nachteilige Auswirkungen evtl. gegeben, jedoch vrstl. nicht abwägungserheblich, aufgrund von:
a) frühzeitiger Konfliktminimierung /-vermeidung
b) vorhandener Vorbelastung bzw. unterhalb der Erheblichkeitsschwelle

-

Keine erhebliche Auswirkung

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 13

4

Umweltziele / Grünordnungskonzept

4.1

Allgemeine Umweltziele

Definition

Umweltqualitätsziele definieren die anzustrebenden Umweltqualitäten eines
Raums. Sie stellen den Maßstab für die Beurteilung von Vorhabenswirkungen dar.

Vorgaben

Umweltziele als Bemessungsmaßstab für die zu ermittelnden Auswirkungen
werden abgeleitet aus den nachfolgend aufgeführten Fachgesetzen:

Pflanzen und Tiere

·

Sichern und Aufwerten der Lebensraumfunktion für Artengemeinschaften und für seltene / gefährdete Arten (§§ 1, 2, 8, 13, 21, 37
BNatSchG), soweit vorhanden.

Boden und Wasser

·

Grundsatz zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und
Boden (§ 4 BodSchG, § 1a (2) BauGB).

·

Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des
Bodens gemäß § 1 BodSchG.

·

Erhalt der Grundwasserneubildung (§3a WG Grundsätze).

·

Versickerung oder ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer
von Niederschlagswasser von Grundstücken, sofern dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist (§45b WG).

·

Schutz von Flächen mit bioklimatischen Funktionen (§ 1 (6) 7, § 1a
BauGB, § 1 u. 2 BNatSchG)

·

Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen (§ 1a Abs. 5
BauGB)

Landschaftsbild

·

Sicherung der Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit
auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum der
Menschen; geschützte Kulturdenkmale sind zu erhalten (§ 1 Abs. 4
und 5 BNatSchG).

Lärm

·

Berücksichtigung der Orientierungswerte der DIN 18005 und der
Richtwerte der TA-Lärm

Luft/Klima

4.2

Grünordnungskonzept

Grünordnungskonzept

Die Grundlage für das Grünordnungskonzept bildet das vom Planungsbüro
club L94 erstellte Gestaltungskonzept.
Die Planung sieht als zentrales Gestaltungselement die Anlage eines 2,6 ha
großen Stillgewässers vor. Dieses ist zu 1/3 als Badesee und zu 2/3 als naturnaher See, mit naturnaher Ufervegetation, geplant.
Um den See sind großzügige Rasen- und Wiesenflächen, sowie die Anpflanzung von mindestens 700 Bäumen geplant. Die Baumpflanzungen konzentrieren sich an den Rändern des Plangebietes, die Rede ist von einem sogenannten Baumsaum. Die Wiesenflächen werden je nach Nutzungskonzept
mehr oder weniger extensiv gepflegt. Prinzipiell werden die Flächen südlich
des Sees extensiver, nördlich des Sees intensiver genutzt und gepflegt.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 14

Im Süden wird das bestehende Pappelwäldchen durch einen naturnahen
Laubwald von ca. 2,1 ha erweitert. Westlich dieses Waldstücks ist eine Fläche
von ca. 0,7 ha zur Anpflanzung von Feldhecken vorgesehen, als Ausgleich für
die durch die Planung verloren gehenden Feldhecken. Die Wiesen- und Waldflächen sind mit einem Netz von Fußgängerwegen durchzogen.
Der südöstliche Bereich des Plangebiets schließlich ist Maßnahmen des Naturschutzes vorbehalten. Hier wird ein Großseggen-Ried von ca. 1,7 ha Größe entwickelt, als Ausgleichsmaßnahme für das verloren gehende Großseggen-Ried nördlich des bestehenden Pappelforstes. Zudem soll sich auf diesen
Flächen der bislang im nördlichen Plangebiet vorkommende Feuerfalter ansiedeln. Die bestehende Streuobstwiese am südöstlichen Plangebietsrand
wird nach Norden erweitert und geht fließend in den anschließenden Baumsaum über.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 15

5

Derzeitiger Umweltzustand und Prognose der Auswirkungen der Planung

5.1

Mensch

5.1.1 Bestandsdarstellung und -bewertung
Wohnen / Gesundheit

Nördlich und östlich an das Plangebiet grenzen zwei Wohngebiete. Diese sind
allerdings durch zwei Bundesstraßen (B 36, B 3) vom Plangebiet getrennt.
Die Straßen stellen starke räumliche und visuelle Barrieren dar. Das Plangebiet hat derzeit keinen Einfluss auf die Wohngebiete. Südlich des Plangebietes grenzt ein Gewerbegebiet an.

Erholung

Das Plangebiet wird derzeit vor allem von Spaziergängern zur Erholung genutzt. Die Lärmbelastung durch die Bundesstraßen beträgt tagsüber zwischen
55 dB(A) und 75 dB(A). Diese haben durch ihre erhöhte Lage auch eine optische Wirkung auf das Gebiet. Durch die starke Barrierewirkung dieser Straßen ist das Gebiet teilweise nur schwer erreichbar. Insgesamt wird dem Gebiet eine mittlere Funktion für die Erholungsnutzung zugesprochen.

5.1.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
Wohnen / Gesundheit

w Baubedingte Lärmemissionen
Die Anlieferung von 90.000 m³ Erde für die geplanten Aufschüttungen führt zu
einer hohen Zahl von LKW-Transporten. Dadurch entsteht eine erhöhte
Lärmbelastung für die angrenzenden Wohngebiete. Bei einer Anlieferung
über die bestehenden Bundesstraßen (B 36, B 3) ist nicht mit einer erheblichen Verschlechterung der bestehenden Lärmsituation zu rechnen, da das
Verkehrsaufkommen dieser Straßen zurzeit bereits bei über 25.000 Fahrzeugen / Tag (B36), bzw. über 10.000 Fahrzeugen / Tag (B 3) liegt. Die baubedingten Lärmemissionen innerhalb des Plangebiets beschränken sich auf die
Bauzeit und werden daher nicht als erhebliche Beeinträchtigung eingestuft.
w Betriebsbedingte Lärmemissionen
Durch die geplante Nutzung des Gebiets für Erholungszwecke, kommt es
voraussichtlich zu Lärmemissionen, vor allem in den Bereichen des Badesees, der Seeterrasse und der Liegewiesen. Das Ausmaß der Auswirkungen
auf die umliegenden Wohngebiete wurde in einer schalltechnischen Untersuchung ermittelt. Zur Beurteilung der Schallimmissionen wurden dabei die
Richtwerte der Freizeitlärm-Richtlinie herangezogen. Diese stellt im Vergleich
zur DIN 18005, sowie der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen
Lärm), die strengere Beurteilungsgrundlage dar.
Als schallverursachende Nutzung wurde der Badebetrieb, die Nutzung des
Parkplatzes, sowie der Haupt-Fußwege betrachtet. Gemäß Schalluntersuchung werden an allen umliegenden Bebauungen die Immissionsrichtwerte
tagsüber innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten eingehalten. Nachts erfolgt
keine Nutzung der Parkanlage.

Erholung

w Auf den Seepark einwirkende Lärmimmissionen
Durch die an den Seepark angrenzenden Bundesstraßen und die Bahnlinie,
sowie die Gewerbegebiete, kommt es zu Lärmbelastungen für die Erholungssuchenden innerhalb der Parkfläche. Zur Beurteilung dieser Lärmbelastung
werden die Orientierungswerte der DIN 18005, bzw. der TA Lärm herangezo-

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 16

gen. Für Parkanlagen gibt es keine verbindlichen Immissionsrichtwerte. Einzig
die DIN 18005 gibt Orientierungswerte für Parkanlagen an. Diese sind nicht
verbindlich, unterliegen aber der Abwägung.
Das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung zeigt, dass im gesamten
Plangebiet die Orientierungswerte überschritten werden. Im straßen- und
schienennahen Bereichen sogar um mehr als 10 dB(A). Durch das südwestlich angrenzende Gewerbegebiet kommt es lediglich zu einer geringen Überschreitung der Orientierungswerte im angrenzenden Parkbereich.
Die von Straße und Bahnlinie ausgehenden Schallemissionen beeinträchtigen
die Erholungsqualität der Parkanlage. Diese Beeinträchtigung wird aber nicht
als erheblich eingestuft, da es sich beim Seepark um eine innerstädtische
Parkanlage handelt. Bei solchen Parkanlagen ist Verkehrslärm meistens nicht
zu vermeiden und wird von den Erholungssuchenden als nicht so schwerwiegend wahrgenommen wie in ländlichen Erholungsgebieten. Die höchsten
Schallwerte wird man in den straßennahen Bereichen haben. Hier befinden
sich auch die Liegewiesen des Badesees, auf denen ohnehin aufgrund der
Badenutzung höhere Lärmwerte zu erwarten sind. In den naturnäheren, südlichen Bereichen der Parkanlage ist eine geringere Lärmbeeinträchtigung zu
erwarten, sodass hier eine naturbezogene Erholung möglich sein wird.
Ê Hochwertiges Naherholungsgebiet
Durch die Planung entsteht ein hochwertiges Naherholungsgebiet, mit Badeund Natursee, Gastronomie, Spielflächen und Liegewiesen, sowie naturnahen
Bereichen. Die Lärmbelastung durch die Bundesstraßen bleibt bestehen.
Durch die geplanten Baumpflanzungen wird das Gebiet allerdings optisch von
den Straßen abgeschirmt.

5.1.3 Fazit
Fazit

5.2

Für die Erholungsnutzung stellt die Planung insgesamt eine große Aufwertung
dar.

Biotopstrukturen (Pflanzen, Biotope)

5.2.1 Bestandsdarstellung und -bewertung
Ackerflächen

Das Plangebiet ist von Acker- und Grünlandbeständen geprägt. Die Ackerflächen werden intensiv genutzt, z.B. für den Anbau von Mais, und sind mit
Ackerrandstreifen von ca. 1 m Breite begleitet. Die Flächen sind insgesamt
von sehr geringer naturschutzfachlicher Bedeutung.

Grünland

Die tonreichen Lehmböden des Plangebiets zeichnen sich durch wechselfeuchte, basen- und nährstoffreiche Standortbedingungen aus. Das Grünland
ist durch feuchte Mähwiesen geprägt (feuchte Fettwiesen, kleinflächig auch
Magerwiesen). Die Wiesen befinden sich teilweise im Übergang zu Feuchtund Nasswiesen des Typs Silgenwiese (Sanguisorbo-Silaetum), auf nicht
regelmäßig gemähten Standorten zu Großseggen-Rieden. Die Ausprägung
als Fettwiese dominiert auf diesen Flächen. Einzelne Flächen sind vorrangig
als Großseggen-Ried ausgebildet.
Folgende Biotoptypen bzw. Pflanzengesellschaften treten auf:
·

Fettwiesen (33.41): Die Fettwiesen treten in unterschiedlichen Ausprägungen auf und zeichnen sich durch mehr oder weniger hohe
Feuchtigkeit aus. Sie befinden sich teilweise im Übergang zu Groß-

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 17

seggen-Rieden (34.60, s.u.) oder Nasswiesen basenreicher Standorte (33.21). Hier treten neben Großseggen (s.u.) auch die (schwachen) Charakterarten der Silgen-Nasswiese recht stetig auf: Großer
Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis), Silge (Silaum silaus) und das
Wassergreiskraut (Senecio aquaticus).
·

Magerwiesen (33.43): Kleinflächig sind die Mähwiesen als Magerwiesen ausgebildet. Diese zeigen hohe Versaumungstendenzen auf.

·

Grünlandansaat (33.62)

·

Zierrasen (33.80)

·

Großseggen-Ried (34.60): Durch das jeweilige Hervortreten verschiedener Seggen-Arten sind die Großseggen-Ried-Bestände in
unterschiedlichen Facetten ausgebildet: Schlanke Segge (Carex
gracilis), Sumpfsegge (Carex acutiformis) Zweizeilige Segge (Carex
disticha). Begleitarten sind die Sparrige Segge (Carex muricata ssp.
Spicata) und die Behaarte Segge (Carex hirta). Alle GroßseggenRied-Bestände weisen unterschiedliche Anteile von Arten des Wirtschaftsgrünlands (Arrhenateretalia) und Arten feuchter Hochstaudenfluren (Filipendulion) auf. Sie zeigen damit einerseits eine frühere
oder zeitweise Bewirtschaftung als Mähwiesen, andererseits eine
aktuelle Verbrachungs-Tendenz an. Die Flächen mit dieser Ausprägung sind als geschützte Biotope nach § 30 Abs. 2 BNatSchG anzusprechen (vgl. 3.2 und 5.4).

·

Ruderalvegetation (35.63): Auf verbrachten Flächen hat sich zum
Teil eine ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter
Standorte ausgebildet.

2

Die Grünlandbestände sind vorrangig von mittlerer (Fettwiesen, Ruderalvegetation) bis hoher naturschutzfachlicher Bedeutung (Fettwiesen im Übergang zu Nasswiesen und Großseggen-Ried, Großseggen-Ried, Magerwiesen).
Entwässerungsgräben

Das Plangebiet durchziehen mehrere Entwässerungsgräben (12.61). Diese
sind unbefestigt und zeichnen sich zum Teil durch artenreiche, naturnahe
Ufervegetation aus.
Die Gräben am nördlichen und am südlichen (Wässermattengraben) Plangebiets-Rand sind relativ artenreich. Die Vegetation wechselt zum Teil kleinräumig. U.a. findet sich Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), Breitblättriger
Rohrkolben (Typha latifolia), Aufrechter Igelkolben (Sparganium erectum),
Flatterbinse (Juncus effusus), Blut-Weiderich (Lythrum salicaria), Rauhaariges Weidenröschen (Epilobium hirsutum), Gemeiner Froschlöffel (Alisma
plantago-aquatica). Der Wässermattengraben ist durch den regelmäßigen
Einlauf von Mischwasser (vgl. 5.6.1) eutrophiert und mit abwassertypischen
Reststoffen verunreinigt. Beide Gräben sind im V-Profil ausgebaut, nicht
befestigt, führen regelmäßig Wasser und werden intensiv gepflegt.
Weitere, kleinere Gräben liegen an den Wegen die zentral durch das Plangebiet in Nord-Süd, bzw. Ost-West Richtung verlaufen. Diese führen nur
unregelmäßig Wasser, sind weniger artenreich und werden weniger intensiv
gepflegt. Die Gräben weisen daher Verlandungstendenzen auf. Neben Be-

2

Die Großseggen-Ried-Fläche beträgt insgesamt 12.774 m². 1.172 m² liegen innerhalb des gültigen Bebauungsplans „Riedmatten“ und sind für die Eingriffs-Ausgleichsbilanz nicht relevant.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 18

ständen vor allem an Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea) und SumpfSegge (Carex acutiformis) finden sich verstärkt Dominanzbestände von
Brombeere (Rubus sectio Rubus.) und Brennnessel (Urtica dioica). Sie sind
von Gehölzstreifen (Feldhecken) gesäumt. Diese Gräben führen nur noch
zeitweise Wasser und waren zum Zeitpunkt der Kartierung trocken. In der
Eingriffs-Ausgleichsbilanz werden diese Gräben über ihre Ufervegetation
bewertet.
Die Gräben stellen innerhalb dem intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebiet bevorzugte Lebensräume für Tiere und Pflanzen dar. Insgesamt sind die
Gräben mit ihrer Ufervegetation von mittlerer bis hoher Wertigkeit.
Feldhecken

Entlang der Wege im Plangebiet sind mehrere Feldhecken mittlerer Standor3
te (41.22) in einem Gesamtumfang von 2.680 m² vorhanden . Die Feldhecken sind zum Teil mehrschichtig ausgebildet und gut ausgeprägt. Sie setzen sich aus den typischen Gehölzen zusammen: U.a. Spitzahorn (Acer
platanoides), Feldahorn (Acer campestre), Rose (Rosa spec.), Hasel (Corylus avellana), Schlehe (Prunus spinosa), Hunds-Rose (Rosa canina), Hartriegel (Cornus sanguinea), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Liguster
(Ligustrum vulgare), Heckenkirsche (Lonicera xylosteum), Weißdorn (Crategus laevigata bzw. monogyna), teilweise Silber- und Grauweide (Salix alba
bzw. cinerea).
Innerhalb des Plangebiets stellen die Feldhecken wichtige Lebensräume für
Tiere und Pflanzen dar. Je nach Ausprägung und Standort besitzen sie eine
mittlere bis hohe naturschutzfachliche Wertigkeit.
Feldhecken ab einer Länge von 20 m sind geschützte Biotope nach § 30
Abs. 2 BNatSchG. Die betroffenen Feldhecken sind in Kapitel 5.4.1 beschrieben. (vgl. 3.2 und 5.4.1).

Verkehrsanlagen

Der Bereich der geplanten Fußgängerbrücke ist geprägt durch die Straßen
mit kleinen begleitenden Grünflächen und einigen Einzelbäumen und Baumreihen. Die von Straßen eingefasste größere Wiesenfläche ist eine Fettwiese
magerer Ausprägung.

Bäume

Die Bäume im Plangebiet sind vor allem Bestandteile der Feldhecken. Lediglich an der nördlichen Plangebietsgrenze entlang der B 36 und im Bereich
der geplanten Brücke stehen einige Einzelbäume und Baumreihen mit einem
durchschnittlichen Stammdurchmesser von 40 cm.

Bebauungsplan Riedmatten

Gemäß bestehendem Bebauungsplan „Riedmatten“ von 1973 ist der südliche Bereich des Plangebiets als Grünfläche – Sportplatz festgesetzt (vgl.
Anhang 1: Bestandsplan – Biotope und Bäume). Der Entwässerungsgraben
(Wässermattengraben) ist im Bebauungsplan dargestellt. Die restliche Fläche wird gemäß zulässiger Nutzung als Sportplatz dementsprechend geringwertig als Zierrasen eingestuft. Dieser Zustand gilt in diesem Bereich als
Grundlage für die Eingriffs-Ausgleichsbilanz.

Bewertung

Das Plangebiet zeichnet sich trotz hohem Anteil an intensiv genutzten
Ackerflächen durch einen relativ hohen Strukturreichtum aus, mit naturnahen
Gräben, Feldhecken und unterschiedlich ausgeprägten, meist feuchten

3

647 m² liegen innerhalb des gültigen Bebauungsplans „Riedmatten“ und sind für die Eingriffs-Ausgleichsbilanz
nicht relevant.
Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 19

Grünlandbeständen. Aus naturschutzfachlicher Sicht kommt dem Plangebiet
somit insgesamt eine mittlere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz zu.

5.2.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
Biotoptypen

In der Summe stellt die Planung eine Aufwertung der Biotopstruktur dar. Dies
ist vor allem dadurch bedingt, dass auf großer Fläche geringwertige Ackerflächen aufgewertet werden. Demgegenüber gehen allerdings kleinflächig
hochwertige Flächen verloren.
w Verlust von Biotoptypen sehr geringer bis hoher Wertigkeit
Die bestehenden Biotoptypen im Plangebiet gehen durch die Planung zum
Großteil verloren. Dies betrifft vor allem Ackerflächen und feuchte Fettwiesen,
aber auch Gräben mit ihrer Begleitvegetation sowie Feldhecken. Die verloren
gegangenen Biotoptypen werden durch andere, zum Teil hochwertige Biotoptypen ersetzt (naturfernes und naturnahes Gewässer, Bäume, Zierrasen
und Fettwiesen). Insgesamt sind die neu entstehenden Biotoptypen von höherer Wertigkeit als die bestehenden, wodurch eine Aufwertung für den Artenund Biotopschutz resultiert. Details zu den einzelnen Biotoptypen und Flächenanteilen sind der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz zu entnehmen.
Für den Arten- und Biotopschutz besonders wertvollen Biotoptypen ergibt sich
folgender Sachverhalt:
w Verlust von Entwässerungsgräben mit Begleitvegetation
Der Verlust der entfallenden Entwässerungsgräben und ihrer Begleitvegetation wird durch die Anlage eines naturnahen Gewässers mit naturnaher
Ufervegetation überkompensiert.
u Verlust der Feldhecken (1.430 m²) und des Großseggen-Rieds (11.352
m²)
Der Verlust der Feldhecken und des Großseggen-Rieds ist eine erhebliche
Beeinträchtigung für das Schutzgut Arten und Biotope.

5.2.3 Vermeidungsmaßnahmen
Folgende besonders schützenswerte Biotope im Plangebiet werden zum Erhalt festgesetzt:
·

Entwässerungsgräben (ca. 2.000 m²) und ihre Begleitvegetation (ca. 3000
m² Röhricht und 250 m² Großseggen-Ried). Um die Wertigkeit der Begleitvegetation zu erhalten und zu erhöhen, wird die Pflege der Gräben
extensiviert (2 Mähgänge pro Jahr).

·

Feldhecken im Umfang von ca. 1.250 m².

·

9 Bäume im Bereich der Auffahrt zur B 3.

·

Streuobstwiese im südöstlichen Plangebiet. Innerhalb der Fläche ist eine
fachgerechte Streuobstpflege vorzunehmen. Bei Abgang einzelner Bäume sind dies zu ersetzen.

5.2.4 Fazit
Fazit

Für das Schutzgut Pflanzen und Biotope verbleibt gemäß EingriffsAusgleichs-Bilanz ein Überschuss an Ökopunkten. Als erhebliche Beeinträchtigung verbleibt der Verlust von 1.430 m² Feldhecken und 1,1 ha Großseggen-Ried.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 20

5.3

Tiere (Artenschutz)

5.3.1 Bestandsdarstellung und -bewertung
Für das Plangebiet wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
durchgeführt. Diese erfolgte, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, in zwei separaten Verfahren. (vgl. Ondraczek & Wichmann 2013, sowie
Ondraczek 2014)
Das erste Verfahren behandelte die Auswirkungen der Planung auf das nördliche Plangebiet, und gliederte sich wiederum in zwei Teile. Im ersten Teil
wurden die bis dahin vorliegenden Ergebnisse der Kartierungen, sowie eine
sogenannte „worst-case-Betrachtung“ für die Arten, für die noch keine Kartierergebnisse vorlagen, behandelt. Die saP wurde in einem zweiten Teil um die
Ergebnisse aller Kartierungen ergänzt.
Das zweite Verfahren untersuchte die Auswirkungen der Planung auf den
südlichen Teil des Plangebiets. Als Grundlage für beide Verfahren diente
dieselbe Kartierung von 2012 / 2013.
Das Untersuchungsgebiet, in dem kartiert wurde, wird durch die B 36 im Norden, die B 3 im Osten, die Allmendstraße im Süden und die Vogesenstraße
im Westen begrenzt. Die südlich des Plangebiets angrenzenden Sportflächen
und der Pappelforst wurden in die Kartierung mit einbezogen. Das im Südwesten liegende Gewerbegebiet wurde nicht kartiert.
Folgende Kartierungen wurden nach Absprache mit der UNB Landkreis Offenburg durchgeführt:
·

Großer Feuerfalter (Lycaena dispar), Nachtkerzenschwärmer (Prosperpinus
prosperpina),
Dunkler
und
heller
WiesenknopfAmeisenbläuling (Maculinea nausithous, M. teleius);

·

Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale);

·

Amphibien;

·

Brutvögel.

Die Ergebnisse der saP werden im vorliegenden Kapitel zusammengefasst
und bewertet.
Brutvögel

Die Kartierung der Brutvögel erfolgte in 2 Nacht- und 6 Tagbegehungen zwischen Februar und Juni 2013. Insgesamt wurden im Plangebiet 40 Brutvögel,
mögliche Brutvögel oder Nahrungsgäste kartiert, von denen sich 12 auf der
Vorwarnliste der Roten Liste Baden-Württemberg befinden oder in dieser als
gefährdet eingestuft werden (vgl. Tabelle A1 in Ondraczek 2014). Bei den im
Plangebiet brütenden Arten handelt es sich fast ausschließlich um Brutvögel
der Gehölze, Hecken und Gebüsche.
Hervorzuheben ist der Nachweis des Neuntöters am Westrand des Pappelwäldchens 2012. Bei der Brutvogelkartierung 2013 konnte die Art nicht nachgewiesen werden. Es wird im Rahmen der saP aber von einem möglichen
Vorkommen maximal eines Brutpaares ausgegangen. Die Habitateignung
wird als für den Neuntöter suboptimal eingeschätzt.
Direkt am Rand des Plangebiets, in der Nordwest-Ecke des Pappelforstes,
gibt es eine Saatkrähen-Kolonie mit 210 Nestern.

Falter

Feuerfalter (Lycaena dispar)
Der Feuerfalter legt seine Eier an nicht-saure Ampferarten: Breitblättriger
Ampfer (Rumex obustifoilius), Krauser Ampfer (Rumex crispus), Teich-Ampfer
(Rumex hydrolapathum) und Knäuel-Ampfer (Rumex conglomeratus). Das
gesamte Grünland, sowie die Weg- und Grabenränder des Plangebiets sind

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 21

potentielle Fortpflanzungsstätten des Großen Feuerfalters. Hier sind es vor
allem die feuchten / nassen Wiesenflächen und Großseggen-Riede nordwestlich, nördlich und nordöstlich des Pappelforstes. Im Zuge der Kartierung sind
mehrere Eier der Art nachgewiesen worden (vgl. Karte 3 in Ondraczek 2014).
Dunkler und heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous, M.
teleius)
Die Grünland-Flächen und die Weg- und Grabenränder sind potentielle Fortpflanzungsflächen dieser Arten. Der als Raupenfraßpflanze dienende Große
Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) kommt verstreut im gesamten Plangebiet vor. Bei der Kartierung 2013 wurde die Art allerdings nicht nachgewiesen.
Nachtkerzenschwärmer (Prosperpinus prosperpina)
Trotz intensiver Nachsuche nach Präimaginalstadien wurde kein Nachweis
des Nachtkerzenschwärmers erbracht.
Amphibien

Im Zuge der Kartierung 2013 wurden lediglich wenige Individuen des Teichfrosches (Rana kl. esculenta) festgestellt. Arten des Anhang IV FFH-Richtlinie
wurden nicht nachgewiesen. Dies ist auf die geringe Größe und Qualität der
potentiellen Laichgewässer, der intensiven Pflege der Gräben sowie der Abgeschnittenheit des Gebietes durch die umgebenden Straßen und die Bahnlinie zurückzuführen.

Sonstige

Die in Ost-West-Richtung verlaufenden Gräben sind potentielle Lebensstätten
der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale). Bei der Kartierung 2013 wurde die Art allerdings nicht nachgewiesen.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 22

5.3.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
w Baubedingte Tötung von Individuen des Großen Feuerfalters und seiner Entwicklungsstadien
Im Zuge der Bauarbeiten können aufgrund der Beseitigung der Vegetation
(Großblättriger Ampfer), sowie Abgrabungen und Aufschüttungen Individuen
oder Entwicklungsstadien des großen Feuerfalters getötet werden. Dies wird
durch die unten beschriebenen Maßnahmen vermieden (vgl. 5.3.3).
u Verlust von 2,65 ha Lebensraum des Großen Feuerfalters
Der bestehende Lebensraum des Feuerfalters wird im Zuge der Planung
durch andere Biotoptypen ersetzt (Zierrasen, Ziergräser, Wald) und geht damit dauerhaft verloren.
w Baubedingte Tötung von Brutvögeln
Im Zuge der Bauarbeiten kann es aufgrund Gehölzrodungen zur Tötung von
Brutvögeln kommen. Mit den unten beschriebenen Maßnahmen wird dies
vermieden (vgl. 5.3.3).
u Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Brutvögeln
Baubedingt gehen die Feldhecken als mögliche Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Brutvögel verloren.
u Verlust eines Neuntöter-Lebensraums
Der durch die Planung entstehende Lebensraum ist für den Neuntöter voraussichtlich nicht mehr geeignet. Grund ist zum einen der Verlust von
Feuchtgrünland, zum anderen die Erhöhung der Störung durch die zu erwartende hohe Zahl an Erholungssuchenden.
w Baubedingte Tötung von Saatkrähen
Im Zuge der Bauarbeiten kann es zu Störungen der Saatkrähen während der
Brutzeit, und dadurch zur Tötung aufgrund Aufgabe der Brut, kommen.
Dies wird durch die unten beschriebenen Maßnahmen vermieden (vgl. 5.3.3).
w Artenschutzrechtliche Konflikte durch den geplanten See
Durch den geplanten See und dessen Nutzung und Pflege können unter Umständen artenschutzrechtliche Konflikte auftreten. Natürlicherweise werden
sich voraussichtlich verschiedene Tierarten ansiedeln. Zu erwarten sind Wasservögel (Enten, Schwäne), Amphibien, Fische. Mögliche Konflikte können
sich z.B. durch Wanderbewegungen der potenziellen Amphibienbestände,
ergeben. Zudem kann die Pflege, vor allem das Ausbaggern des Sees zum
Zwecke der Entschlammung zur Tötung von Individuen führen. Durch die
unten beschriebenen Maßnahmen können potenzielle Konflikte voraussichtlich vermieden werden (vgl. 5.3.3).

5.3.3 Vermeidungsmaßnahmen
Großer Feuerfalter

Um die Tötung des Großen Feuerfalters und seiner Entwicklungsstadien zu
vermeiden, werden diese vor den Bauarbeiten gemäß Maßnahme 1 der artenschutzrechtlichen Prüfung umgesiedelt. Die Umsiedlung erfolgt auf die
Ausgleichsfläche in den Limbruchmatten westlich Langenwinkel. Genauere
Angaben sind der artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu entnehmen.

Brutvögel

Die baubedingte Tötung von Brutvögeln wird vermieden, indem Gehölzrodungen auf die Zeit vom 1. Oktober bis 01. März beschränkt werden.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 23

Zur Verminderung des Verlustes an Fortpflanzungs- und Ruhestätten von
Brutvögeln werden 1.250 m² Feldhecken zum Erhalt festgesetzt.
Die baubedingte Tötung von Saatkrähen wird dadurch vermieden, dass
während der Brutzeit in einem Umkreis von 50 m der Saatkrähen-Kolonie
keine Bauarbeiten stattfinden.
Potenzielle artenschutzrechtliche Konflikte

Um potenzielle artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, ist die Entwicklung des Artenbestands durch ein Artenschutz-Monitoring zu begleiten.
Möglichen, negativen Entwicklungen kann so mit geeigneten Schutzmaßnahmen entgegengewirkt werden.
Die Hege des potenziellen Fischbestands ist durch einen Fischereifachwirt
durchzuführen.

5.3.4 Fazit
Fazit

5.4

Als erhebliche Beeinträchtigung verbleiben der Verlust von 2,65 ha Lebensraum des Großen Feuerfalters, der Verlust von 1.430 m² Feldhecken als Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Brutvögel, sowie der Verlust eines Lebensraums des Neuntöters.

Betroffenheit geschützter Bestandteile von Natur und Landschaft

5.4.1 Bestandsdarstellung und -bewertung
Innerhalb des Plangebiets befinden sich mehrere geschützte Biotope (vgl.
Abbildung 5). Gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG sind alle Handlungen verboten,
die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung der Biotope führen
können. Auf Antrag kann lediglich eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden, sofern die Beeinträchtigung ausgeglichen werden kann.
Feldhecken

Feldhecken ab einer Länge von 20 m sind geschützte Biotope nach § 30 Abs.
2 BNatSchG (vgl. 3.2 und 5.4). Im Zuge der Offenland-Kartierung BadenWürttemberg von 1996 sind zwei Feldhecken im Plangebiet als geschützte
Biotope kartiert worden (Nummerierung vgl. Abbildung 5):
1. Schlehen-Feldhecke an ehemaliger Güterbahnlinie S Lahr (Biotop-Nr.
176133173250) (200 m²): Ausschließlich aus Schlehen (Prunus spinosa) aufgebaute, und mit Brombeere (Rubus sectio Rubus.) begleitete Feldhecke entlang der stark befahrenen Bundesstraße (B 36)
2. Feldhecke an Graben „Untere Stegmatten“ SW Lahr (Biotop-Nr.
176133173247) (183 m²): Neben den üblichen Arten (siehe unten)
sind Weiden (Salix alba, bzw. cinerea) beigemischt.
Fünf weitere Hecken sind als geschützte Biotope anzusprechen:
3. Straßenbegleitende Feldhecke aus Bäumen und Sträuchern entlang
der Auffahrt zur B 3 im nordöstlichen Plangebiet, mit geringer Beimischung nicht heimischer Straucharten (Spirea spec.) (601 m²);
4. Feldhecke aus Sträuchern und Bäumen entlang Weg im westlichen
Plangebiet (126 m²): Neben den üblichen Arten (siehe unten) sind
Weiden (Salix alba, bzw. cinerea) beigemischt.
5. Feldhecke aus Sträuchern entlang Weg im westlichen Plangebiet
(251 m²);
6. 2 Feldhecken aus Bäumen und Sträuchern an der südlichen Plange-

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 24

bietsgrenze mit dem Sportplatz (647 m²).
Die Feldhecken setzen sich in unterschiedlicher Ausprägung aus folgenden
Gehölzarten zusammen: Spitzahorn (Acer platanoides), Feldahorn (Acer
campestre), Rose (Rosa spec.), Liguster (Ligustrum vulgare), Heckenkirsche
(Lonicera xylosteum), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Hartriegel
(Cornus sanguinea), Hasel (Corylus avellana), Schlehe (Prunus spinosa),
Weißdorn (Crategus laevigata bzw. monogyna).
Großseggen-Ried

·

Großseggen-Ried (12.774 m²). Davon eine große, zusammenhängende
Fläche von > 10.000 m² nördlich des bestehenden Waldbiotops, zwei
kleinere Flächen im südöstlichen Plangebiet, sowie eine grabenbegleitende Fläche am nordöstlichen Planungsrand.

Abbildung 5 - Geschützte Biotope im Plangebiet

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 25

Angrenzende Biotope

Zwischen dem Plangebiet und der B 36 im Norden grenzen zwei geschützte
Biotope (Feldhecken an Schnellstraße B36, Biotop-Nr. 176133173246) an.
Südlich befindet sich direkt an das Plangebiet angrenzend ein geschütztes
Waldbiotop, welches eine Saatkrähen-Brutkolonie beheimatet (Wald mit seltenen Tieren W Lahr, Biotop-Nr. 276133170192).

5.4.1 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
Feldhecken

Durch die Planung gehen im westlichen Plangebiet drei geschützte Feldhecken im Umfang von 560 m² verloren. Zudem geht die Schlehen-Feldhecke im
nordöstlichen Plangebiet verloren. Die übrigen Feldhecken bleiben erhalten.

Großseggen-Ried

Das Großseggen-Ried nördlich des Waldes wird mit Gehölzen bepflanzt. Hier
soll ein naturnahes Waldstück von hoher Wertigkeit entstehen. Das Großseggen-Ried geht an dieser Stelle vollständig verloren. Die kleine Fläche östlich
davon wird zum Teil ebenfalls überplant. Die beiden kleineren Flächen im
Süden bzw. am nordöstlichen Planungsrand bleiben erhalten.

Angrenzende Biotope

Die an das Plangebiet angrenzenden Biotope bleiben unbeeinträchtigt.

5.4.2 Vermeidungs- uns Ausgleichsmaßnahmen
Vermeidung

5.5

Die unbeeinträchtigten Feldhecken werden zum Erhalt festgesetzt ebenso das
grabenbegleitende Großseggen-Ried am nordöstlichen Planungsrand (vgl.
Abbildung 5).

Boden

5.5.1 Bestandsdarstellung und -bewertung
Für das Schutzgut Boden wurde von 2012 bis 2013 ein Bodengutachten, inklusive der Ermittlung des Ausgleichsbedarfs, durchgeführt (vgl. solum 2013).
Die natürlichen Bodenfunktionen wurden gemäß dem Leitfaden „Bewertung
von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (LUBW 2010) und der Broschüre
„Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte“ (LUBW 2008) bewertet.
Der Ausgleichsbedarf wurde gemäß der Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (UM BW 2006) ermittelt.
Das Bodengutachten des Büros solum bezieht sich auf einen mittlerweile veralteten Planungsstand. Dieser ging von der Anlage eines Grundwasser-Sees,
mit einer Wassertiefe von 16,5 m und dem Aushub von 185.000 m³ Boden,
aus. Dieses Vorhaben wurde mittlerweile aufgrund schwer abbaubarem Unterboden und unter einer Tonlage gespanntem Grundwasser, verworfen. Die
neue Planung sieht nur noch eine maximale Wassertiefe von 2,7 m und eine
Uferaufschüttung mit 90.000 m³ fremdem Bodenmaterial vor. Der See soll
mittels der vorhandenen Tonlage abgedichtet werden und hat keine Verbindung zum Grundwasser.
Die Ergebnisse des Gutachtens werden in diesem Kapitel auf die geänderte
Planung angepasst und neu bewertet.
Bestandsdarstellung
und Bewertung

Das Plangebiet liegt innerhalb der Schutteraue, am Austritt des Schutterschwemmfächers, in der Rheinebene. Die Grundwasser führenden Kieskörper
werden hier von einer mächtigen Auenlehmlage (3,6 – 4,0 m) überdeckt. Unter dem Einfluss der ehemalige Auendynamik der Schutter haben sich folgende Bodentypen ausgebildet (gemäß solum 2013):

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 26

·

Bodeneinheit 1: Auenpseudogley-Kolluvium

·

Bodeneinheit 2: Auenpseudogley-Brauner Auenboden und Brauner Auenboden – Auenpseudogley

·

Bodeneinheit 3: Auenpseudogley – Auengley (nasse Standorte)

·

Bodeneinheit 4: Auenpseudogley mit Vergleyung im Untergrund

·

Bodeneinheit 5: Aufschüttung mit natürlichem Bodenmaterial

Abbildung 6 - Bodenkarte aus Bodengutachten (solum 2013)

Zum größten Teil handelt es sich um nasse und feuchte Standorte, der Wasserabfluss ist durch dichte, tonige Partien gehemmt.
In folgender Tabelle ist die Bewertung der Bodenfunktionen der einzelnen
Bodeneinheiten detailliert dargestellt.
Tabelle 3 - Funktionserfüllung der Bodeneinheiten (solum, 2013)

Die Bodenfunktion „Sonderstandort für naturnahe Vegetation“ ist nur in den
Bewertungsklassen 3 und 4 relevant. Böden der Bewertungsklasse 3 gehen
nicht in die Gesamtbewertung ein. Diese können aber für naturschutzfachliche
Ausgleichsmaßnahmen geeignet sein.
Die Bodenfunktion „Archive der Natur- und Kulturgeschichte“ ist nur bei hoher
Bewertung relevant. Dies ist bei den Böden im Plangebiet nicht der Fall.
Die Bedeutung der Böden für den Bodenschutz ergibt sich daher aus der BeUmweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 27

wertung der Bodenfunktionen „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“, und „Filter und Puffer für Schadstoffe“. Die Böden im
Plangebiet weisen demnach insgesamt eine mittlere Wertigkeit auf.
Tabelle 4 - Gesamtbewertung der Böden im Plangebiet

5.5.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
u Anlage des geplanten Sees
Durch die Anlage des geplanten Sees gehen auf einer Fläche von 2,6 ha die
Bodenfunktionen nahezu vollständig verloren. Es verbleibt lediglich eine geringfügige Wirkung der Seefläche als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf.
u Bodenversiegelung
Die Planung sieht eine Versiegelung von knapp 22.000 m² Fläche vor, was
einer Neuversiegelung von ca. 7.000 m² entspricht. Auf dieser Fläche gehen
die Bodenfunktionen vollständig verloren.
u Wege und Plätze mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter
Auf ca. 10.200 m² werden Wege und Plätze mit einer wassergebundenen
Decke, Kies oder Schotter angelegt (Gegenüber 680 m² Schotterweg im Bestand). Die Bodenfunktionen werden dadurch so beeinträchtigt, dass sie nur
noch eine geringe Funktionserfüllung aufweisen.
u Sandige Aufschüttung
Am nordöstlichen Ufer des Sees ist die Aufschüttung eines Sandstrandes von
ca. 1.500 m² geplant. Die Erfüllung der Bodenfunktionen wird dadurch auf
dieser Fläche erheblich reduziert.
u Aufschüttung der Uferbereiche
Die Bereiche um den geplanten See werden auf eine Höhe von bis zu 2,50
mit fremdem Bodenmaterial aufgeschüttet. Davon sind insgesamt 4,3 ha Fläche betroffen. Für die ursprünglich geplante Aufschüttung wurde eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen um 10 % in diesen Bereichen angenommen.
Dieser Wert kann für den vorliegenden Planfall übernommen werden. Dabei
wird vorausgesetzt, dass Befahrung und Erdarbeiten auf dieser Fläche so
schonend wie möglich durchgeführt werden (vgl. 5.5.3).
w Bauzeitlich befahrene und umgelagerte Oberböden
Bei fachgerechtem Umgang mit dem Bodenmaterial (vgl. 5.5.3) kann auf diesen Flächen die Leistungsfähigkeit des Bodens weitgehend wieder hergestellt
werden. Die Leistungsfähigkeit der Bodenfunktionen wird nur soweit vermindert, dass der Eingriff unterhalb der Erheblichkeitsschwelle liegt, und somit
kein zusätzlicher Ausgleichsbedarf besteht.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 28

5.5.3 Vermeidungsmaßnahmen
Aufgrund des großen Umfangs an Bodenarbeiten und der Empfindlichkeit der
Bodenarten ist zur Vermeidung unnötiger Bodenbeeinträchtigungen eine
fachgutachterliche Planung und Baubegleitung (bodenkundliche Baubegleitung) erforderlich.
Grundsätzlich sind DIN 18300, DIN 18915 und RAS-LP 2 zu berücksichtigen.
Baubedingte Bodenbelastungen sind auf ein unumgängliches Maß zu reduzieren. Nachbarbereiche und besonders empfindliche Bereiche sind insbesondere vor Bodenverdichtung durch Befahren zu schützen.
Besonderer Wert ist auf die Berücksichtigung der Witterung zu legen. Bodenarbeiten sind bei trockener Witterung durchzuführen. Die Böden müssen ausreichend abgetrocknet sein.
Vor Beginn der Baumaßnahmen ist der Mutterboden von allen Baubewegungs-, Baustelleneinrichtungs-, und Lagerflächen getrennt von anderen Bodenbewegungen abzuschieben. Oberirdisches Pflanzenmaterial ist zu entfernen. Der Mutterboden ist bis zur Wiederverwertung in Trapezmieten mit einer
Höhe von maximal 2,00 m, abseits des Baubetriebs zu lagern. Diese dürfen
nicht befahren oder anderweitig verdichtet werden, und sind vor Vernässung,
Verunkrautung oder anderweitiger Verunreinigung zu schützen. Bei einer
Lagerung von mehr als 6 Monaten ist eine Zwischenbegrünung erforderlich.
Bei der Geländemodellierung ist aufgrund sehr problematischer Bodenarten
(nasser Schwemmlöss, wassergesättigter Sumpfton) auf verdichtungsarme
Erdarbeit zu achten. Der Boden ist nicht in vernässtem Zustand auszubauen.
Nach Fertigstellung ist eine geeignete Rekultivierungsschicht in ausreichender Mächtigkeit vorzusehen. Diese bemisst sich insbesondere an den Anforderungen des geplanten Bewuchses.
Belastetes Bodenmaterial ist einer Sanierung, bodenfremde Stoffe einer Beseitigung oder zweckentsprechenden Verwertung zuzuführen. Bei Feststellung altlastenrelevanter Schadstoffbelastungen ist die untere Bodenschutzbehörde zu informieren.
Die bauzeitlich beanspruchten Flächen sind zu rekultivieren, indem der Boden
gelockert und der zwischengelagerte Mutterboden wieder aufgebracht wird.

5.5.4 Fazit
Fazit

5.6

Die Planung führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bodenfunktionen
im Plangebiet. Diese ist durch externe Kompensationsmaßnahmen auszugleichen (vgl. 7.2).

Wasser

5.6.1 Bestandsdarstellung und -bewertung
Oberflächengewässer

Das Plangebiet durchziehen mehrere Entwässerungsgräben. Der Wässermattengraben durchzieht das südliche Plangebiet von Ost nach West auf
einer Länge von ca. 300 m. Auf weiteren 250 m verläuft der Graben unterhalb der südwestlichen Plangebietsgrenze. Er nimmt das Oberflächenwasser
aus Mietersheim sowie den Überlauf eines Mischwasserbeckens auf, und
mündet westlich des Plangebiets in ein Regenrückhaltebecken. Durch den
regelmäßigen Einlauf von Mischwasser aus dem Rückhaltebecken im östli-

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 29

chen Plangebiet, ist der Graben eutrophiert und mit abwassertypischen Reststoffen verunreinigt.
Ein weiterer Graben von ca. 750 m Länge verläuft entlang der B 36 im nördlichen Plangebiet. Beide Gräben sind im V-Profil ausgebaut, nicht befestigt
und führen regelmäßig Wasser. Trotz der intensiven Pflege zeichnen sich die
Gräben zum Teil durch artenreiche, naturnahe Ufervegetation aus. Die Vegetation wechselt zum Teil kleinräumig (vgl. 5.2.1).
Weitere, kleinere Gräben entwässern die landwirtschaftlichen Flächen auf
einer Länge von ca. 650 m. Diese führen nur unregelmäßig Wasser. Die
Ufervegetation ist artenärmer (vgl. 5.2.1).
Die Gräben bilden innerhalb dem intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebiet
bevorzugte Lebensräume für Tiere und Pflanzen dar. Insgesamt sind die
Gräben mit ihrer Ufervegetation von mittlerer bis hoher Wertigkeit.
Grundwasser

Im Plangebiet überdeckt eine bis zu 4 m mächtige Deckschicht aus postglazialem Auenlehm den bis zu 16 m mächtigen Grundwasserleiter aus quartären Kiesen und Sanden überwiegend alpiner Herkunft (oberes Kieslager).
Dieses Kieslager stellt einen regional bedeutenden Grundwasserleiter dar.
Die Fließrichtung zeigt nach Westen. Der Flurabstand des Grundwassers
liegt im Plangebiet bei rund 1,2 m unter GOK (Geländeoberkante). Das
Grundwasser liegt unter den Deckschichten gespannt vor. Der mittlere
Grundwasserhochstand liegt bei maximal 1 m über MW (Mittelwasserspiegel).

5.6.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
Oberflächengewässer

w Verlust von 600 m zeitweise wasserführender Entwässerungsgräben
Die kleineren, nicht regelmäßig Wasser führenden Gräben gehen durch die
Planung nahezu vollständig verloren. Aufgrund der lediglich mittleren Wertigkeit, der nur zeitweisen Wasserführung, sowie der Tatsache, dass hochwertige Gewässer-Biotope entstehen sollen, ist der Verlust dieser Entwässerungsgräben unerheblich.
w Verschmutzung der Oberflächengewässer während der Bauarbeiten
Bei der Einhaltung der unter 5.6.3 beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen
ist nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Oberflächengewässer zu
rechnen.
Ê Geplanter See (Weiher)
Durch den Bau des geplanten Sees entsteht ein hochwertiger Lebensraum
für Tiere und Pflanzen. Dadurch ergeben sich möglicherweise artenschutzrechtliche Konflikte mit der Nutzung der geplanten Parkanlage (Amphibien,
Vögel). Der naturnahe Bereich des Sees ist als § 32 Biotop nach NatSchG
geschützt.
Der geplante See unterliegt einer natürlichen Tendenz der Verlandung und
Eutrophierung. Der Badebereich ist vom naturnahen Bereich durch einen
Damm bis unterhalb der Wasseroberfläche getrennt. Im Badebereich (1/3 der
Fläche) erfolgt die Reinigung über eine biologische Wasseraufbereitung. Der
naturnahe Bereich des Sees (2/3 der Fläche) soll durch regelmäßiges Ausbaggern vor Verschlammung bewahrt bleiben.
Durch den geplanten See und dessen Nutzung und Pflege können unter
Umständen artenschutzrechtliche Konflikte auftreten (vgl. 5.3.2).

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 30

Grundwasser

w Bauzeitlich verringerte Grundwasserneubildung
Während der Bauzeit kommt es zu Auswirkungen auf den Bodenwasserhaushalt durch verminderte Versickerungsfähigkeit. Diese wird durch die
Beseitigung der Vegetation, Flächenbefestigung und Bodenverdichtung hervorgerufen. Bei Einhalten der in 5.5.3 beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen für das Grundwasser zu
rechnen.
w Verschmutzung des Grundwassers während der Bauarbeiten
Bei der Einhaltung der unter 5.6.3 beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen
ist nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Grundwassers zu rechnen.
w Eingriffe in die grundwasserführenden Bodenschichten
Die geplante Bauweise des Sees sieht von einem Eingriff in die grundwasserführenden Schichten ab. Die Grundwasserstände werden im Bebauungsplan aufgeführt und sind während der Bauarbeiten zu berücksichtigen.
w Verminderung der Grundwasserneubildung durch Bodenversiegelung
Die vollversiegelten Flächen erhöhen sich leicht gegenüber dem jetzigen
Zustand (7.000 m²). Zudem wird die in wasserdurchlässiger Bauweise (Wassergebundene Decke, Kies, Schotter, etc.) errichtete Fläche um 9.520 m²
vergrößert. Diese Flächen sind allerdings nur bedingt wasserdurchlässig.
Durch die Versickerung des überschüssigen Oberflächenwassers im Plangebiet wird die Verminderung der Grundwasserneubildung vermieden.

5.6.3 Vermeidungsmaßnahmen
Der Entwässerungsgraben im nördlichen Plangebiet und der Wässermattengraben (insgesamt ca. 2.000 m²) und ihre Begleitvegetation (ca. 3000 m²
Röhricht und 250 m² Großseggen-Ried) werden zum Erhalt festgesetzt. Um
die Wertigkeit der Begleitvegetation zu erhalten und zu erhöhen, wird die
Pflege der Gräben extensiviert (2 Mähgänge pro Jahr).
Um baubedingte Beeinträchtigungen des Grund- und Oberflächenwassers zu
vermeiden sind alle potenziell wassergefährdenden Stoffe (z.B. Öle, Fette,
Treibstoffe) sachgemäß zu lagern und einzusetzen. Zudem sind alle Fahrzeuge, Maschinen und Geräte auf der Baustelleneinrichtungsfläche über einer
als Sammelfläche ausgebildeten Schutzfolie zu betanken. Havariemittel sind
in ausreichender Menge vorzuhalten. Des Weiteren sind alle Abfallstoffe und
Abwässer ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die unter 5.5.3 beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz des
Bodens gelten auch hier.

5.6.4 Fazit
Fazit

Durch die Planung wird das Grundwasser bei Beachtung der genannten Vermeidungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt. Mit dem geplanten See entsteht
ein hochwertiges Oberflächengewässer. Der Verlust der Entwässerungsgräben wird dadurch mehr als ausgeglichen.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 31

5.7

Klima / Luft

5.7.1 Bestandsdarstellung und -bewertung
Das Plangebiet stellt mit seinen offenen, unversiegelten Flächen ein KaltluftEntstehungsgebiet im Westen von Lahr dar. Der spärliche Gehölzbewuchs
trägt in sehr geringem Umfang zur Frischluftentstehung bei.
Durch die angrenzenden Bundesstraßen besteht eine lufthygienische Vorbelastung innerhalb des Plangebietes. Am stärksten tritt dies im nördlichen Bereich, entlang der B 36 auf.

5.7.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
w Abgas- und Staubemissionen während der Bauzeit
Im Zuge der Bautätigkeiten kommt es zu Beeinträchtigungen durch Abgasund Staubemissionen der Transportfahrzeuge und Baumaschinen. Diese
beschränken sich auf die Bauzeit. Bei Ausführung der Arbeiten nach dem
Stand der Technik wird nicht von erheblichen Beeinträchtigungen ausgegangen.
Die Anlieferung von 90.000 m³ Erde für die geplanten Aufschüttungen führt zu
einer hohen Zahl von LKW-Transporten. Dadurch entstehen erhöhte Abgasund Staubemissionen. Bei einer Anlieferung über die bestehenden Bundesstraßen (B 36, B 3) ist nicht mit einer erheblichen Verschlechterung der Bestandssituation zu rechnen, da das Verkehrsaufkommen dieser Straßen zurzeit bereits bei über 25.000 Fahrzeugen / Tag (B36), bzw. über 10.000 Fahrzeugen / Tag (B3), liegt.
Ê Klimatische und lufthygienische Aufwertung
Der geplante See und die geplanten Bäume führen zu einer Verbesserung
der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion für die benachbarten Siedlungslagen.

5.7.3 Fazit
Fazit

5.8

Es verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen.

Landschaftsbild

5.8.1 Bestandsdarstellung und -bewertung
Das Landschaftsbild ist zurzeit geprägt durch die ausgedehnten landwirtschaftlichen Flächen. Diese sind von Wegen und vereinzelten Gehölzstreifen
durchzogen. Prägend ist auch das südlich angrenzende Pappelwäldchen.
Durch die angrenzenden, zum Teil viel befahrenen Straßen, sowie die im
Plangebiet verlaufende 110-kV-Hochspannungsleitung mit 2 Stahlgittermasten besteht eine gewisse Vorbelastung. Die Straßen sind vom Plangebiet
aufgrund der erhöhten Lage gut einsehbar, teilweise allerdings durch Gehölzbestände abgeschirmt.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 32

5.8.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
Ê Änderung des Landschaftscharakters
Die Veränderung des Landschaftscharakters von einem intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebiet hin zu einer reich strukturierten Parkanlage mit
Wiesenflächen, Gehölzbeständen und einer Wasserfläche, wird positiv bewertet. Durch den geplanten Gehölzsaum kommt es zu einer stärkeren Abschirmung der Parkanlage zu den angrenzenden Straßen. Die Beeinträchtigungen,
die sich durch die Beseitigung der vorhandenen Vegetation, sowie die Erdarbeiten ergeben, werden durch die geplanten Landschaftselemente mehr als
kompensiert.

5.8.3 Fazit
Fazit

5.9

Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden positiv bewertet.

Kultur- und Sachgüter

5.9.1 Bestandsdarstellung und -bewertung
Kulturdenkmale sind im Plangebiet nicht bekannt. Im Zuge der bodenkundlichen Untersuchung (solum 2013) wurden keine besonderen naturgeschichtlichen oder kulturgeschichtlichen Urkunden festgestellt.
Als wichtige Kultur- und Sachgüter sind die landwirtschaftlichen Flächen zu
nennen. Diese erstrecken sich nahezu über das gesamte Plangebiet. Dabei
handelt es sich um Flächen bester Bodenqualität der Vorrangflur Stufe I (gemäß Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft).
Sonstige infrastrukturelle Sachgüter im Plangebiet sind die Hochspannungsleitung, das Wirtschaftswegenetz, das Abwassersystem und sonstige Versorgungsleitungen.

5.9.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
u Verlust landwirtschaftlich nutzbarer Flächen
Durch die Planung gehen die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen im Bereich
des geplanten Sees, sowie der versiegelten Flächen, dauerhaft verloren. Die
Bodenfunktion “Natürliche Bodenfruchtbarkeit“ gibt die Wertigkeit der landwirtschaftlich nutzbaren Böden an. Dieser Aspekt wird bei der Bewertung des
Schutzguts Boden behandelt (vgl. 5.5)
w Nutzungsänderung der Flächen außerhalb des Sees
Die verbleibenden Wiesenflächen sind aufgrund der geplanten Erholungsnutzung nur noch in geringem Umfang als Mähwiesen landwirtschaftlich nutzbar.
Die landwirtschaftliche Funktion wird hier der Erholungsfunktion untergeordnet. Potenziell sind diese Böden allerdings weiterhin landwirtschaftlich nutzbar, wodurch sich die Unerheblichkeit dieser Beeinträchtigung ergibt.
Bis auf die Wirtschaftswege, die zum Teil umgestaltet werden, bleiben alle
Sachgüter unbeeinträchtigt.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 33

5.9.3 Fazit
Fazit

Bis auf den Verlust der landwirtschaftlichen Flächen, der in Kapitel 5.5 behandelt wird, verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen für das
Schutzgut Kultur- und Sachgüter.

5.10 Wechselwirkungen
Sofern Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern zu erwarten
sind, werden diese bei den jeweiligen Schutzgütern dargestellt.

6

Planungsalternativen

6.1

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der
Planung

6.2

Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das Plangebiet entsprechend seiner
derzeitigen Nutzung bestehen. Die intensive Landwirtschaft wird zu einer
weiteren Degradation der Böden sowie einem potenziellen Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden ins Grundwasser führen. Weitere Veränderungen
der Bestandssituation sind nicht zu erwarten.

Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Als Voraussetzung für eine Bewerbung um die Ausrichtung einer Landesgartenschau wurde nach geeigneten Flächen gesucht. Das Ergebnis dieses Suchlaufs waren die Flächen der Gewanne Stegmatten, Mauerfeld und Unteres
Brüchle. Sie waren die einzige Alternative, die eine sinnvolle Lage im Stadtgefüge und die geforderte Mindestgröße für eine Landesgartenschau miteinander vereint haben.
Im Zuge des landschaftsplanerischen Wettbewerbs fand die Prüfung von Planungsalternativen statt. Für weitere Ausführungen wird auf den städtebaulichen Teil der Begründung zum Bebauungsplan hingewiesen.

7

Maßnahmen zur Kompensation

7.1

Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich

A1

Ausgleich von 1.430 m² Feldhecken im Plangebiet
Um den Verlust von 1.430 m² Feldhecken als Lebensraum für Tiere und
Pflanzen auszugleichen, werden in gleichem Umfang neue Feldhecken aus
Bäumen und Sträuchern, bzw. nur aus Sträuchern, im südwestlichen Bereich
an der Grenze zum Gewerbegebiet, angepflanzt.
Insgesamt sind folgende Hecken anzulegen:
·

200 m² Schlehenhecke im nordöstlichen Plangebiet (evtl. an der Auffahrt B 3)

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 34

·

1 oder 2 Hecken im Umfang von insgesamt 300 m² aus Bäumen und
Sträuchern (Breite ca. 3.50 m, Länge je Hecke mindestens 20 m). Die
Hecken setzen sich aus den unten aufgeführten Gehölzen zusammen. Zusätzlich sind Grau- und Silberweide beigemischt (Salix cinerea bzw. alba). Die Hecken sollten entlang eines Grabens angelegt
werden.

·

250 m² Hecke aus Sträuchern (ca. 3.50 m x 70 m)

·

680 m² weitere Hecken aus Bäumen und Sträuchern mit einer Breite
von ca. 3.50 m (beliebig verteilt).

Durch diese Maßnahmen wird gleichzeitig der Verlust der nach § 30
BNatSchG geschützten Feldhecken ausgeglichen.
Die geschützten Biotope sind gleichartig auszugleichen. Das bedeutet sie
sind in den gleichen Ausmaßen und der gleichen Artenausstattung anzulegen. Die Gehölzarten sind der folgenden Liste zu entnehmen:

A2

·

Feldahorn (Acer campestre)

·

Weißdorn (Crataegus monogyna, bzw. laevigata)

·

Hasel (Coryllus avelana)

·

Wolliger Schneeball (Viburnum lantana)

·

Hartriegel (Cornus sanguinea)

·

Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)

·

Silber- und Grauweide (Salix alba bzw. cinerea)

·

Hundsrose (Rosa canina)

·

Liguster (Ligustrum vulgare)

Ausgleich von 1,1 ha Großseggen-Ried und 1,25 ha Lebensraum des
Großen Feuerfalters
Der Verlust des Großseggen-Rieds nördlich des bestehenden Pappelwäldchens wird durch die Anlage und Pflege eines Großseggen-Rieds im südöstlichen Plangebiet ausgeglichen. Diese Fläche hat eine Größe von insgesamt
1,7 ha und dient zugleich aus Ausgleichshabitat im räumlich funktionalen Zusammenhang für den Großen Feuerfalter. Das Pflegeregime wird dementsprechend angepasst:
·

Die Fläche wird in 5 ca. gleich große Teilflächen aufgeteilt.

·

Die drei ersten Teilflächen werden gemäß artenschutzrechtlicher Prüfung
im jährlichen Wechsel gepflegt (Pflege wechselt jedes Jahr). Teilfläche 1
wird Anfang Juni und Anfang August gemäht, Teilfläche 2 Mitte Juli und
Teilfläche 3 liegt ein Jahr brach.

·

Die vierte und fünfte Teilfläche sind der Kernbereich für das GroßseggenRied und werden nur alle 3 – 5 Jahre gemäht. Die Mahd erfolgt versetzt,
die beiden Flächen werden also nicht im gleichen Jahr, sondern alle 2 –
drei Jahre abwechselnd gemäht. Dadurch sind auf der Fläche jedes Jahr
mehrjährige Brachestrukturen erhalten. Falls sich im Zuge des Monitorings (vgl. 9) herausstellt, dass Hochstauden oder Schilf Überhand nehmen, wird das Mahdregime umgestellt, gegebenenfalls einmal jährlich, ab
Mitte Juli.

Auf die gesamte Fläche werden zudem Großseggen-Ballen, vor allem von der
wertgebenden Kamm-Segge von der wegfallenden Fläche auf die Ausgleichsfläche verpflanzt.
Die Entwicklung der Fläche wird durch ein jährliches Monitoring kontrolliert.
Die Pflege wird gegebenenfalls der Entwicklung angepasst. Auf diese Weise
Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 35

wird gewährleistet, dass ein für den Feuerfalter nutzbarer Lebensraum (die
Großseggen dienen dem Feuerfalter als Rendezvous-Plätze) und ein hochwertiges Großseggen-Ried entstehen.
Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen

7.2

Es verbleiben folgende erhebliche Beeinträchtigungen:
·

Verlust von 1,4 ha Lebensraum des Großen Feuerfalters

·

Verlust eines Lebensraums für den Neuntöter

·

Ein Defizit von 333.200 Ökopunkten für das Schutzgut Boden.

Kompensation verbleibender erheblicher Beeinträchtigungen (Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches)

FeuerfalterLebensraum

Schaffung von 1,66 ha Lebensraum auf der Ausgleichsfläche in den Limbruchmatten gemäß artenschutzrechtlicher Prüfung (Flurstücke Nr. 1256 und
1258).

NeuntöterLebensraum

Schaffung von 3,5 ha Neuntöter-Lebensraum mit Feuchtwiesen, Gräben mit
Hochstaudenflur, Feldgehölzen / Feldhecken und Bäumen in den Limbruchmatten (vgl. artenschutzrechtliche Prüfung).

Boden

Kalkung von 111 ha versauerter Waldböden im Stadtwald Lahr.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 36

Biotope

8.1

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz

8

Seite 37

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 38

Boden

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

8.2

Insgesamt ergibt sich eine Aufwertung von 1.506.459 Ökopunkten für
Natur und Landschaft. Die Anlage des Feuchtwaldes ist eine Ausgleichsmaßnahme für einen Eingriff außerhalb des Bebauungsplans
Seepark (Ertüchtigung des Schutterentlastungskanals). Die Zahl der
Ökopunkte, die durch diese Maßnahme gewonnen wird, ergibt sich
aus der Gegenüberstellung von Ausgangszustand und Planung. Die
Fläche ist derzeit größtenteils dem Biotoptyp Großseggen-Ried zuzuordnen. Die Planung sieht die Anlage eines Feuchtwaldes vor. Nach

Seite 39

Diese werden von der Gesamtanzahl (1.506.459) abgezogen wodurch
1.379.729 Ökopunkte verbleiben. Diese überschüssigen Punkte können für ein anderes Bauvorhaben verwendet oder in das kommunale
Ökokonto eingestellt werden.

der Gegenüberstellung von Bestandssituation (vor allem GroßseggenRied) und Planung (Feuchtwald) in diesem Bereich ergibt sich eine
Aufwertung von 126.730 Ökopunkten durch die Umwandlung eines
Großseggen-Rieds in Feuchtwald.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 40

8.3

Sonstige Schutzgüter

Mensch / Gesundheit

Die bau- und betriebsbedingten Schallemissionen stellen keine erhebliche
Beeinträchtigung für die angrenzende Wohnbebauung dar.

Mensch / Erholung

Für die Erholungsnutzung stellt die Planung eine Aufwertung dar.

Tiere (Artenschutz)

Bei der Einhaltung der genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleiben erhebliche Beeinträchtigungen. Diese werden durch Ausgleichsmaßnahmen im und außerhalb des Plangebiets ausgeglichen.

Wasser

Durch die genannten Vermeidungsmaßnahmen werden erhebliche Eingriffe in
das Grundwasser vermieden. Mit dem geplanten See entsteht ein hochwertiges Oberflächengewässer. Der Verlust der Entwässerungsgräben wird
dadurch überkompensiert.

Klima / Luft

Die Planung wird voraussichtlich zu einer Aufwertung der Bestandssituation
führen.

Landschaftsbild

Die Planung stellt insgesamt eine Aufwertung der aktuellen Situation dar.

Kultur- und Sachgüter

Der Verlust der landwirtschaftlich nutzbaren Böden (natürliche Bodenfruchtbarkeit) wird durch die Ausgleichsmaßnahme für das Schutzgut Boden kompensiert.

Fazit

Die Gegenüberstellung von Eingriffen einerseits und den Maßnahmen zum
Ausgleich bzw. zur Kompensation andererseits ergibt:
·

eine Aufwertung für die Schutzgüter Mensch/ Erholung, Wasser, Klima/ Luft und Landschaftsbild.

·

eine ausgeglichene Situation für die Schutzgüter Arten und Biotope,
sowie Boden und Kultur- und Sachgüter.

Bei der Umsetzung aller Maßnahmen bleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen im Naturhaushalt und Landschaftsbild zurück.

9

Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen

Notwendigkeit zu Überwachungsmaßnahmen (Monitoring und Umweltbaubegleitung)

Aufgrund des großen Umfangs an Bodenarbeiten und der Empfindlichkeit der Bodenarten wird zur Vermeidung unnötiger Bodenbeeinträchtigungen eine fachgutachterliche Planung und Baubegleitung
(bodenkundliche Baubegleitung) empfohlen.
Durch die Herstellung und Entwicklung der geplanten Biotoptypen (vor
allem naturnahes Gewässer und naturnaher Wald) werden sich voraussichtlich verschiedene Tierarten ansiedeln. Betriebsbedingt können dann
unter Umständen artenschutzrechtliche Konflikte auftreten. Um potenzielle artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, ist die Entwicklung
des Artenbestands vor allem in den ersten 10 Jahren durch ein Artenschutz-Monitoring zu begleiten. Dabei ist zunächst eine Kontrolle im
ersten Jahr nach Fertigstellung, im dritten, fünften und im zehnten Jahr
sinnvoll. Abhängig von den Ergebnissen, können die Untersuchungszeiträume angepasst werden.
Bei der in diesem Umweltbericht beschriebenen Ausgleichsmaßnahme
A2 ist die Entwicklung der Fläche mittels Monitoring zu überwachen.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

Seite 41

Gegebenenfalls muss die Pflege der Vegetationsentwicklung angepasst
werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass ein für den Feuerfalter
nutzbarer Lebensraum, sowie ein hochwertiges Großseggen-Ried entstehen und dauerhaft erhalten bleiben. Das Monitoring soll im ersten
Jahr nach Fertigstellung beginnen und zunächst auf 5 Jahre angelegt
sein. Abhängig vom Ergebnis kann die Untersuchung bei Bedarf verlängert werden.

10 Zusammenfassung der umweltrelevanten Festsetzungen
10.1 Flächen für das Anpflanzen und die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 (1) Nr. 25 BauGB
P1

Die im Plan „Planung – Biotope und Bäume“ (Anhang 2) mit einer Pflanzbindung gekennzeichneten Bäume, im Bereich der Auffahrt zur B 3, sind zu erhalten, dauerhaft zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen.

P2

Im Plangebiet sind mindestens 700 Bäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Der Anteil an heimischen Baumarten muss dabei mindestens zwei
Drittel betragen.

P3

Die im Plan „Planung – Biotope und Bäume“ (Anhang 2) enthaltenen Feldhecken im Umfang von ca. 1.250 m² sind zu erhalten, dauerhaft zu pflegen und
bei Abgang zu ersetzen.

P4

Die Streuobstwiese im südöstlichen Plangebiet ist zu erhalten. Innerhalb der
Fläche ist eine fachgerechte Streuobstpflege vorzunehmen. Bei Abgang einzelner Bäume sind diese zu ersetzen.

10.2 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 9 (1) Nr. 20 BauGB
F1

Die Entwässerungsgräben (ca. 2.000 m²) und ihre Begleitvegetation (ca. 3000
m² Röhricht und 250 m² Großseggen-Ried) sind zu erhalten. Um die Wertigkeit der Begleitvegetation zu erhalten und zu erhöhen, wird die Pflege der
Gräben extensiviert (2 Mähgänge der Grabenböschung pro Jahr).

F2

Auf der im Plan „Planung – Biotope und Bäume“ (Anhang 2) als „Fläche zur
Anpflanzung einer Schlehen-Feldhecke“ gekennzeichneten Fläche ist eine
Schlehen-Feldhecke im Umfang von 200 m² anzupflanzen, dauerhaft zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen.

F3

Auf der im Plan „Planung – Biotope und Bäume“ (Anhang 2) als „Fläche zur
Anpflanzung von Feldhecken“ gekennzeichneten Fläche sind folgende Feldhecken anzupflanzen, dauerhaft zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen:
·

300 m² Hecke aus Bäumen und Sträuchern (Breite ca. 3.50 m, Länge
je Hecke mindestens 20 m). Die Hecke setzt sich aus den unten aufgeführten Gehölzen zusammen. Zusätzlich sind Grau- und Silberweide beigemischt (Salix cinerea bzw. alba). Die Hecke sollte entlang eines Grabens angelegt werden.

·

250 m² Hecke aus Sträuchern (ca. 3.50 m x 70 m)

·

680 m² weitere Hecken aus Bäumen und Sträuchern mit einer Breite
von ca. 3.50 m (beliebig verteilt).

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

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Die zu verwendenden Gehölzarten sind der Gehölzliste in Kapitel 7.1, A1 zu
entnehmen.

F4

Im südlichen Plangebiet ist gemäß dem Plan „Planung – Biotope und Bäume“
(Anhang 2) eine Streuobstwiese, als Ergänzung der bestehenden Streuobstwiese, anzulegen. Innerhalb der Fläche ist eine fachgerechte Streuobstpflege
vorzunehmen. Für Neuanpflanzungen sind hierfür ein Pflanzschnitt und mind.
in den ersten 15 Jahren ein jährlicher Erziehungsschnitt zum Aufbau der Krone durchzuführen. Für die Bestandsbäume ist ein Verjüngungsschnitt durchzuführen. Der gesamte Bestand ist anschließend durch 1-2 jährliche Erhaltungsschnitte zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang einzelner
Bäume sind dies zu ersetzen. Als Baumarten sind alte Apfel-, Birnen- und
Zwetschgensorten zu verwenden.

F5

Im südlichen Plangebiet wird gemäß dem Plan „Planung – Biotope und Bäume“ (Anhang 2) eine 1,7 ha große Fläche festgesetzt. Auf dieser werden ein
Großseggen-Ried und ein Ausgleichshabitat im räumlich funktionalen Zusammenhang für den Großen Feuerfalter angelegt. Die Flächen-Pflege ist der
artenschutzrechtlichen Prüfung (Anhang 3 – 6) zu entnehmen. Die Entwicklung der Fläche wird durch ein Monitoring kontrolliert. Das Monitoring soll im
ersten Jahr nach Fertigstellung beginnen und zunächst auf 5 Jahre angelegt
sein. Abhängig vom Ergebnis kann die Untersuchung bei Bedarf verlängert
werden.

10.3 Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches
A1

Schaffung von 1,66 ha Lebensraum auf der Ausgleichsfläche in den Limbruchmatten gemäß artenschutzrechtlicher Prüfung (Flurstücke Nr. 1256 und
1258).

A2

Schaffung von 3,5 ha Neuntöter-Lebensraum mit Feuchtwiesen, Gräben mit
Hochstaudenflur, Feldgehölzen / Feldhecken und Bäumen in den Limbruchmatten (vgl. artenschutzrechtliche Prüfung)

A3

Kalkung von 111 ha versauerter Waldböden im Stadtwald Lahr.

10.4 Naturschutzfachliche Hinweise für die Bauvorschriften
Rodungen von Bäumen und Gehölzen sind mit Bezug zu § 39 Abs. 5 Nr. 3
BNatSchG lediglich außerhalb der Brutperiode von 30. September bis 01.
März eines jeden Jahres zulässig.
Während der Brutzeit dürfen in einem Umkreis von 50 m der SaatkrähenKolonie keine Bauarbeiten stattfinden (vgl. artenschutzrechtliche Prüfung).
Um potenzielle artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, ist die Entwicklung des Artenbestands vor allem in den ersten 10 Jahren durch ein Artenschutz-Monitoring zu begleiten. Dabei ist zunächst eine Kontrolle im ersten
Jahr nach Fertigstellung, im dritten, fünften und im zehnten Jahr sinnvoll. Abhängig von den Ergebnissen, können di Untersuchungszeiträume angepasst
werden. Möglichen, negativen Entwicklungen kann so mit geeigneten
Schutzmaßnahmen entgegengewirkt werden.
Die Hege des potenziellen Fischbestands ist durch einen Fischereifachwirt
durchzuführen.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Seepark

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Zur Vermeidung unnötiger Boden-Beeinträchtigungen bedarf es einer fachgutachterlichen Planung und Baubegleitung (bodenkundliche Baubegleitung).
Grundsätzlich sind DIN 18300, DIN 18915 und RAS-LP 2 zu berücksichtigen.
Baubedingte Bodenbelastungen sind auf ein unumgängliches Maß zu reduzieren. Nachbarbereiche und besonders empfindliche Bereiche sind insbesondere vor Bodenverdichtung durch Befahren zu schützen.
Besonderer Wert ist auf die Berücksichtigung der Witterung zu legen. Bodenarbeiten sind bei trockener Witterung durchzuführen. Die Böden müssen ausreichend abgetrocknet sein.
Vor Beginn der Baumaßnahmen ist der Mutterboden von allen Baubewegungs-, Baustelleneinrichtungs-, und Lagerflächen getrennt von anderen Bodenbewegungen abzuschieben. Oberirdisches Pflanzenmaterial ist zu entfernen. Der Mutterboden ist bis zur Wiederverwertung in Trapezmieten mit einer
Höhe von maximal 2,00 m, abseits des Baubetriebs zu lagern. Diese dürfen
nicht befahren oder anderweitig verdichtet werden, und sind vor Vernässung,
Verunkrautung oder anderweitiger Verunreinigung zu schützen. Bei einer
Lagerung von mehr als 6 Monaten ist eine Zwischenbegrünung erforderlich.
Bei der Geländemodellierung ist aufgrund sehr problematischer Bodenarten
(nasser Schwemmlöss, wassergesättigter Sumpfton) auf verdichtungsarme
Erdarbeit zu achten. Der Boden ist nicht in vernässtem Zustand auszubauen.
Nach Fertigstellung ist eine geeignete Rekultivierungsschicht in ausreichender Mächtigkeit vorzusehen. Diese bemisst sich insbesondere an den Anforderungen des geplanten Bewuchses.
Belastetes Bodenmaterial ist einer Sanierung, bodenfremde Stoffe einer Beseitigung oder zweckentsprechenden Verwertung zuzuführen. Bei Feststellung altlastenrelevanter Schadstoffbelastungen ist die untere Bodenschutzbehörde zu informieren.
Die bauzeitlich beanspruchten Flächen sind zu rekultivieren, indem der Boden
gelockert und der zwischengelagerte Mutterboden wieder aufgebracht wird.
Alle potenziell wassergefährdenden Stoffe (z.B. Öle, Fette, Treibstoffe) sind
sachgemäß zu lagern und einzusetzen. Zudem sind alle Fahrzeuge, Maschinen und Geräte auf der Baustelleneinrichtungsfläche über einer als Sammelfläche ausgebildeten Schutzfolie zu betanken. Havariemittel sind in ausreichender Menge vorzuhalten. Des Weiteren sind alle Abfallstoffe und Abwässer ordnungsgemäß zu entsorgen.

11 Zusammenfassung
Auf dem Gewann Stegmatten im Westen der Stadt Lahr soll auf einer Fläche
von 21,5 ha eine Parkanlage (Seepark) für die Bevölkerung geschaffen werden. Diese ist eine von drei im Zuge der Landesgartenschau 2018 (LGS),
entstehenden Parkanlagen. Die Planung sieht die Anlage eines 2,6 ha großen, und maximal 2,7 m tiefen Sees (1/3 Badebereich, 2/3 naturnaher Bereich) vor. Um den See soll eine Landschaft aus Rasen- und Wiesenflächen,
sowie einem naturnahen Waldstück entstehen. Diese werden als öffentliche
Grünfläche, bzw. Waldfläche festgesetzt. Der See wird als Wasserfläche, das
Hauptwegenetz als Verkehrsfläche, und für das geplante Haus am See mit
Gastronomie eine Fläche für diesen besonderen Nutzzweck, festgesetzt.
Umweltrelevante Festsetzungen sind vor allem das Pflanzgebot von
700 Bäumen, der Erhalt der bestehenden Gräben samt ihrer Ufervegetation,
der Erhalt und die Anpflanzung von Feldhecken. Neu angelegte Biotope sind

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ein Großseggen-Ried und eine Streuobstwiese im südöstlichen Plangebiet.
Das Großseggen-Ried wird zudem als Ausgleichsfläche für den Feuerfalter
festgesetzt. Durch die Anpflanzung der Feldhecken und der Entwicklung des
Großseggen-Rieds wird der Verlust der geschützten Biotope im Plangebiet
gleichartig ausgeglichen.
Um die verbleibenden, erheblichen Auswirkungen auszugleichen, sind als
externe Ausgleichsmaßnahmen Lebensräume für den Großen Feuerfalter,
sowie für den Neuntöter auf der Ausgleichsfläche „Limbruchmatten“ angelegt
worden (vgl. artenschutzrechtliche Prüfung). Zudem werden, um die Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden auszugleichen, 111 ha versauerter
Waldboden im Stadtwald Lahr gekalkt. Bei Einhaltung der im Umweltbericht
beschriebenen Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
verbleiben keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt.

Freiburg, den 23.02.2015
Dipl. Ing. Tom Wallenborn
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