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Beschlussvorlage (- Begründung)

                                    
                                        23. April 2015

Stadt Lahr
Stadtplanungsamt

Az.: Et

Bebauungsplan BÜRGERPARK
Begründung
A

Verfahrensablauf
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (4) i.V.m. (1) BauGB

24.02.2014

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden 10.03. – 11.04.2014
gem. § 3 (1) bzw. § 4 (1) BauGB
Offenlegungsbeschluss

15.12.2014

Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

05.01. – 06.02.2015

Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB

01.04. – 17.04.2015

Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

11.05.2015

Öffentliche Bekanntmachung

16.05.2015

B

Begründung

1.

ALLGEMEINES

1.1

Geltungsbereich, Lage und Nutzung des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Lahr. Es wird durch den Mauerweg
bzw. den Schulen des Landkreises im Norden, die Otto-Hahn-Straße im Osten, die B
415 im Süden und die B 3 im Westen begrenzt. Die genaue räumliche Abgrenzung ist
dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans zu entnehmen.
Im Plangebiet befinden sich im östlichen Bereich Sporteinrichtungen (Ortenauhalle,
Sportpark, Bowlingbahn), das Blockheizkraftwerk der Badenova sowie ein öffentlicher
Parkplatz, der auch als Jugendverkehrsschule/Verkehrsübungsplatz genutzt wird. Im
Südwesten liegt noch der Parkplatz der Firma Schneider Electric Automation GmbH,
der teilweise an wenigen Tagen im Jahr auch als Zirkusplatz genutzt wird. Dieser
Parkplatz wird – in Vorbereitung auf die Landesgartenschau – 2015 an der Breslauer
Straße im Kleinfeld neu gebaut. Die übrigen Flächen werden überwiegend
landwirtschaftlich genutzt.

1.2

Anlass der Planaufstellung
Zusammen mit den Gewannen „Stegmatten“ und „Unteres Brüchle“ war das Gewann
„Mauerfeld“ wichtiger Bestandteil des landschaftsplanerischen Konzepts für die im April
2009 eingereichte Bewerbung um die Landesgartenschau. Im Dezember 2009 hat der
Ministerrat Baden-Württemberg den Zuschlag für die Durchführung der
Landesgartenschau 2018 an die Stadt Lahr erteilt. Ausschlaggebend für die Vergabe

Bebauungsplan BÜRGERPARK
Begründung
einer Landesgartenschau generell und somit auch im Fall von Lahr ist die der
Bewerbung zu Grunde liegende Konzeption für die auf Dauer angelegten Parkanlagen.
Das damit verbundene Programm „Natur in Stadt und Land“ fördert deshalb
ausschließlich Maßnahmen zur Herstellung von auf Dauer angelegten Parkanlagen.
Mit dem Bebauungsplan BÜRGERPARK soll der beim landschaftsplanerischen
Wettbewerb mit dem 1. Preis ausgezeichnete Entwurf des Büros club L 94
Landschaftsarchitekten aus Köln bzw. der daraus entwickelte Rahmenplan für die auf
Dauer angelegte Parkanlage und die darin enthaltenen Sport- und Spielstätten
planungsrechtlich gesichert werden. Für die beiden anderen zum Gesamtkonzept
gehörenden und ebenfalls auf Dauer angelegten Parkteile in den oben genannten
Gewannen werden jeweils eigenständige Bebauungsplanverfahren (SEEPARK,
KLEINGARTENPARK) durchgeführt. Deshalb ist in diesen drei Bebauungsplänen bei
Verwendung des Wortes „Landesgartenschau“ immer die langfristige Konzeption für
die auf Dauer angelegten Parkanlagen gemeint.
1.3

Flächennutzungsplan / bestehender Bebauungsplan MAUERFELD WEST
Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1998 ist der östliche Bereich des Mauerfelds
mit den Sporteinrichtungen sowie dem dazugehörenden Parkplatz als Sonderbaufläche
dargestellt. Die westliche Hälfte ist als Baufläche ausgewiesen, wobei ein ca. 45 m
breiter, direkt an der B 3 gelegener Streifen Mischbau-, der Rest Wohnbaufläche ist.
Diese Darstellung fand deshalb im Flächennutzungsplan Eingang, weil 1990 ein
städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt wurde, um dort ein ca. 5 ha großes neues
Stadtquartier entstehen zu lassen. In der Folgezeit wurde dieser Planungsansatz aber
nicht weiterverfolgt. Dazwischen wird eine Grünfläche mit Zweckbestimmung
Parkanlage dargestellt.
Für das Plangebiet besteht bereits der seit dem 26.02.1979 rechtsverbindliche
Bebauungsplan MAUERFELD WEST. Darin wurde eine Gemeinbedarfsfläche für die
Schulen des Ortenaukreises sowie eine schmale Fläche für Bahnanlagen am südlichen
Rand des Plangebietes festgesetzt. Weiterhin enthält der Bebauungsplan
Verkehrsflächen im südöstlichen Bereich zur Ausbildung einer Anbindung an die B 415
und eine öffentliche Straße von der Römerstraße zum Mauerweg parallel zur B 3. Der
überwiegende, zentrale Planbereich ist als Grünfläche festgesetzt. Deren
Zweckbestimmung ist wiederum ganz überwiegend mit Sportanlagen angegeben. Nur
in der nordwestlichen Ecke des Plangebiets wurden ein Kinderspielplatz und diverse
Böschungsflächen mit Verkehrsgrün festgesetzt.
Die vorliegende Planung entwickelt sich somit teilweise nicht aus dem wirksamen
Flächennutzungsplan. Daher ist es notwendig, den Flächennutzungsplan im Zuge
eines Parallelverfahrens an die jetzt vorgesehene Entwicklung anzupassen.
Entsprechend wurde die frühzeitige Beteiligung zur 7. Änderung des
Flächennutzungsplans vom 25. August bis einschließlich 26. September 2014 bereits
durchgeführt.
Der Bebauungsplan MAUERFELD WEST wird vollständig durch den Bebauungsplan
BÜRGERPARK ersetzt. Daher wird parallel zur Aufstellung des neuen der bisherige
Bebauungsplan aufgehoben.

2.

PLANINHALTE

2.1

Städtebauliche Zielsetzung

2

Bebauungsplan BÜRGERPARK
Begründung
In der Bewerbung um die Landesgartenschau, wobei ausschließlich auf die Erstellung
von Daueranlagen abgestellt wird, wurden 2009 folgende „Thesen zur stadträumlichen
Entwicklung“ formuliert:
− Durch die Landesgartenschau kann das städtebauliche und freiraumplanerische
Potenzial im Westen Lahrs zu einer überzeugenden und dauerhaften
Stadtinfrastruktur weiter entwickelt werden.
− Derzeit intensiv genutzte Agrarflächen (Maisanbau) in randstädtischer Lage können
zu hochwertigen Landschaftsräumen mit vielfältigen Angeboten für alle Alters- und
Nutzergruppen umgestaltet werden.
− Die Landesgartenschau ermöglicht eine optimale Erschließung/Anbindung für die
umgebende Wohngebiete und Stadtteile Dinglingen, Mietersheim und Langenwinkel
durch den Bau von neuen Wegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer. Die
Barrieren der Bundesstraßen werden „überbrückt“.
− Durch eine Landesgartenschau kann eine Abrundung der städtebaulichen
Entwicklung erreicht und damit eine langfristige Sicherung der neuen
Naherholungsflächen gewährleistet werden.
− Die gesamtökologische Situation in diesem Landschaftsraum würde durch die
Anlage von Feuchtflächen, Gehölzstrukturen, intensive und extensiv genutzte
Parkflächen, kleinstrukturierte Grünflächen deutlich verbessert werden. Die
dementsprechend formulierten Ziele des Regionalplanes könnten durch die
Unterstützung des Programms „Natur in Stadt und Land“ von Stadt und Land
gemeinsam erreicht werden.
− Eine Landesgartenschau würde die stadträumlichen Teilbereiche „Bürgerpark
Mauerfeld“, „Landschaftspark Stegmatten“, das „Blaue Band der Schutter“ und
„Soziale Stadt Kanadaring“ besser untereinander und mit dem übrigen Stadtgebiet
vernetzen.
Diese als Thesen formulierten städtebaulichen Ziele gelten unverändert. Der
Bürgerpark (Mauerfeld) übernimmt dabei innerhalb der geplanten Parkanlagen die
Rolle/Funktion des intensiv genutzten „Sport- und Freizeitparks mit kulturellen Wurzeln
(Römer)“, wie es in der Auslobung zum landschaftsplanerischen Wettbewerbs 2010
formuliert wurde. Der im Mai 2014 beschlossene Rahmenplan teilt diesen Inhalten
unterschiedliche Räume und Namen zu. Der Stadtgarten im Westen interpretiert den
dort einst gelegenen römischen Vicus (provinzial-römische Siedlung) auf
landschaftsarchitektonische Weise. Der Spiel- und Sportpark im Osten vereint
vorhandene und neue Sport- und Spieleinrichtungen sowie weitere
Gemeinbedarfseinrichtungen. Die Anordnung auf dem Gelände ergibt sich aus der
Zuordnung der Sportanlagen zum Bestand und zu den Schulen sowie aus der Lage
der Fundstelle des römischen Vicus. Beide Teile werden landschaftsgestalterisch
durch das Element des Waldsaums (Hain der Philosophen) und mittels eines
Rundwegs zusammengehalten bzw. miteinander verbunden. Beides – Waldsaum und
Rundweg – sind darüber hinaus auch wiederkehrende Elemente in den beiden
anderen Parkteilen und damit wesentlich für den gestalterischen Zusammenhalt der
unterschiedlichen Parkanlagen, trotz jeweils spezifischem Nutzungsschwerpunkt.
Der römische Vicus hat auch Einfluss auf die konkrete Lage der Funktionsräume für
die museale Betreuung und damit auf die gesamte Gemeinbedarfsfläche für soziale
und kulturelle Zwecke. Die unmittelbare Nähe zur historischen Stätte und zur
originalgetreuen Rekonstruktion eines römischen Streifenhauses begünstigt die
vorgesehene Museumskonzeption. Die Kindertagesstätte an dieser Stelle ist wiederum
über den Mauerweg leicht zu erreichen, was im Hinblick auf den angestrebten
Einzugsbereich von Vorteil ist. Die Kindertagesstätte kann durch ihren Standort
mehrere Wohngebiete versorgen. Dies ist sinnvoll, da es in den Wohngebieten immer
3

Bebauungsplan BÜRGERPARK
Begründung
wieder starke Schwankungen bei den Bedarfszahlen gibt. Die Lage im Park ermöglicht
eine besondere Ausrichtung durch das großzügige Freiraum- und Sportangebot.
Der Bürgerpark dient mit dieser sportlich-kulturellen Schwerpunktsetzung nicht nur der
Naherholung für die umliegenden Quartiere, sondern hat damit auch gesamtstädtische
und regionale Bedeutung.
Mit den Sportanlagen im Bürgerpark entsteht neben der Klostermatte (Ost) und der
Dammenmühle (Süd) ein drittes Zentrum in der Kernstadt mit Schwerpunkt im Lahrer
Westen. Für die Gesamtstadt wird so eine nachhaltige sportliche Entwicklung
fortgesetzt. Ein zukünftiges Zusammenwirken verschiedener Vereine bei den
Freisportflächen und die bauliche Konzentration mit dem Hallensport führen zu
Synergieeffekten, die dem Vereinssport neue und verbesserte Möglichkeiten bzw.
Perspektiven eröffnen. Von den geplanten Sportanlagen in unmittelbarer Nähe
profitieren alle Schulen im Lahrer Westen (siehe Vorlage 173/2013). Insofern handelt
es sich auch gesamtstädtisch betrachtet um den idealen Standort für die Schaffung
eines neuen Sportzentrums. Dies gilt umso mehr, als vergleichbar große Flächen in
ähnlich geeigneter Lage nicht vorhanden sind.
Mit der römischen Zivilsiedlung im Ortsteil Dinglingen besitzt die Stadt Lahr ein
wichtiges historisches Erbe. Die vor Jahren durchgeführten Ausgrabungen sowie deren
Auswertung und Präsentation einer römischen Zivilsiedlung sind in Südbaden nicht nur
für die lokale Ortsgeschichte von Bedeutung.
2.2

Art und Maß der (baulichen) Nutzung
Im Plangebiet spiegelt die planungsrechtliche Ausweisung von öffentlichen
Grünflächen einerseits und von Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und
Spielanlagen andererseits die oben beschriebene Konzeption für den Bürgerpark
wider.

2.2.1 Grünflächen
Damit die im Rahmenplan mit Stadtgarten und Baumsaum benannten Flächen zur
Nutzung durch die Allgemeinheit gesichert werden, werden sie als öffentliche
Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlagen und z.T. Spielplatz festgesetzt. Die
Gestaltung der unterschiedlichen Teilflächen – Rasen, Baumhaine, Wege, etc. - wird
durch den Rahmenplan sowie die daraus entwickelte Werkplanung festgelegt.
Dem Spielen wird im Bürgerpark eine wesentliche Bedeutung zukommen. Aber Spielen
ist heute nicht mehr nur auf die Jugend zu beschränken. Als demografiesensible Stadt
gilt es, den Veränderungen Rechnung zu tragen und auch älteren
Bevölkerungsgruppen attraktive Angebote zu unterbreiten. Es geht um die körperliche
Betätigung, aber auch um die Begegnung der Generationen.
Derzeit wird eine Spielplatzkonzeption für den Bürgerpark und die neuen Parkanlagen
See- und Kleingartenpark erarbeitet.
Da es auch im Bürgerpark Spielangebote geben wird, erhält die öffentliche Parkanlage
auch die Zweckbestimmung Spielplatz.
2.2.2 Flächen für den Gemeinbedarf
Kindertagesstätte, Begegnungsräume für den Lahrer Westen und Funktionsräume für
die museale Betreuung des benachbarten Römerhauses sollen unter einem Dach als
4

Bebauungsplan BÜRGERPARK
Begründung
eine neue sozio-kulturelle Einrichtung im Bürgerpark entstehen. Das dafür
vorgesehene Baugrundstück wird deshalb als Gemeinbedarfsfläche für soziale und
kulturelle Zwecke festgesetzt.
Die Schulen des Landkreises Ortenau (zwei bestehende und eine derzeit im Bau
befindliche) mit ihrem jeweiligen Umfeld werden als Flächen für den Gemeinbedarf mit
Zweckbestimmung Schule festgesetzt.
2.2.3 Flächen für Sport- und Spielanlagen
Sporthallen (Ortenauhalle und Neubau), Sportplätze sowie Kletterturm sind
Sportanlagen und werden deshalb mit der Festsetzung „Flächen für Sport- und
Spielanlagen“ und dem Zusatz der entsprechenden Zweckbestimmung
planungsrechtlich gesichert. Auch die Fläche unmittelbar nördlich des bestehenden
Blockheizkraftwerkes wird mit dieser Festsetzung belegt. Die Zweckbestimmung
„Spielangebote“ ermöglicht sowohl eine Spielanlage als auch eine
Jugendverkehrsschule.
2.2.4 Fläche mit besonderem Nutzungszweck
Im Zuge der Landesgartenschau 2018 ist die Rekonstruktion eines für provinzialrömische Siedlungen (Vicus) typischen Streifenhauses geplant. Da es sich somit um
keine Bauaufgabe handelt, die in einem der sonst üblichen Baugebietstypen (z.B.
Wohn- oder Mischgebiet) planungsrechtlich abgedeckt werden könnte, wird hierfür eine
Fläche mit besonderem Nutzungszweck, Zweckbestimmung „römisches Streifenhaus“
festgesetzt.
2.2.5 Maß der baulichen Nutzung
Die Begrenzung des Maßes der baulichen Nutzung über maximale Grundfläche und
zulässige Höhe bzw. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Zahl der
Vollgeschosse dient der geordneten, baulichen Entwicklung im Plangebiet. In Bezug
auf die bestehenden Gebäude orientiert sich die Festsetzung am Bestand bzw. für die
Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Schulen an den bisherigen Festsetzungen.
Bei den neu zu errichtenden Anlagen wurde die zulässige Gebäudehöhe ebenfalls am
Bestand ausgerichtet. Ausnahme hiervon bildet der Kletterturm, der die bestehenden
und neuen Gebäude prägnant überragen wird. Die maximale Grundfläche ergibt sich
aus dem zu erwartenden Flächenbedarf für die vorgesehenen Nutzungen unter
Berücksichtigung des Grundsatzes des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden.
2.3

Verkehr

2.3.1 Erschließung
Bundesstraßen, Erschließungsstraßen (Otto-Hahn-Str., Mauerweg, Römerstr., Planstr.)
und die Hauptwege der Parkanlage (Rundweg, Via Ceramica) werden als
Verkehrsflächen festgesetzt. Nebenwege der Parkanlage sind Teil der öffentlichen
Grünflächen bzw. der Flächen für Sport- und Spielanlagen und werden durch den
Rahmenplan sowie die daraus entwickelte Werkplanung festgelegt.
2.3.2 Ruhender Verkehr
Die Festsetzung von zwei Verkehrsflächen mit Zweckbestimmung Parkplatz sichern
rund 350 (300 + 50) Stellplätze für die Nutzungen im Plangebiet.

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Bebauungsplan BÜRGERPARK
Begründung
2.4

Umweltbericht
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Vermeidung und der Ausgleich
voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in der Abwägung zu
berücksichtigen. In der Umweltprüfung werden alle umweltrelevanten Belange
behandelt. Die Ermittlung des Eingriffsumfangs erfolgt getrennt nach den einzelnen
Schutzgütern.

2.4.1 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz
Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz des Umweltberichts zeigt auf, dass das Plangebiet
nach der Umsetzung der Planung für den Bürgerpark eine deutlich höhere ökologische
Wertigkeit aufweisen wird. Diese positive Bilanz wird im Hinblick auf zeitlich
nachfolgende Eingriffe, ggf. auch an anderen Orten, in das Ökokonto eingebucht.
Gleichwohl sind trotz grünordnerischer Festsetzungen zur Erhaltung von Pflanzungen
(Bäume, Hecken) mit der Planung des Bürgerparks Eingriffe insbesondere bei den
Schutzgütern Biotopstrukturen und Boden verbunden. Sie können jedoch durch
Ausgleichsmaßnahmen im und außerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden (vgl.
Umweltbericht). Die außerhalb des Plangebietes gelegenen Ausgleichsflächen (für
Waldkalkung) befinden sich im Eigentum der Stadt. Insofern ist die Durchführung der
Ausgleichsmaßnahmen sichergestellt.
2.4.2 Lärm
Emissionen
Die schalltechnische Untersuchung enthält im Fazit folgende Bemerkung: „Unter
Berücksichtigung der im Gutachten getroffenen Ansätze hinsichtlich der Sport- und
Freizeitnutzung des Parks können die Planungsziele problemlos umgesetzt werden
und vertragen sich mit den benachbarten Nutzungen. Es sind keine Restriktionen für
die geplanten Nutzungen im Bürgerpark zu erwarten. Auch für die Umgebung ergeben
sich keine Einschränkungen durch die Nutzungen im neuen Bürgerpark.“
Als Hauptnutzung des Bürgerparks ist die Sportnutzung anzusehen. Daher werden
neben den Sportplätzen, die Stellplätze sowie die bestehende bzw. geplanten Hallen,
der Bolzplatz oder der mögliche Fahrradübungsplatz im Gesamten betrachtet und nach
der 18. BImSchV beurteilt.
Es wurde werktags von einem durchgehenden Trainingsbetrieb von 15:00 – 22:00 Uhr
sowie einer Bolzplatznutzung von 8:00 – 20:00 Uhr ausgegangen. Sonntags wurde ein
durchgehender Spielbetrieb von 10:00 – 20:00 Uhr auf dem Rasenplatz, ein paralleler
Spielbetrieb auf dem Kunstrasenfeld von 10:00 – 13:00 und 15:00 bis 20:00 sowie eine
Bolzplatznutzung von 8:00 – 20:00 Uhr zugrunde gelegt. Der Betrieb innerhalb der
mittäglichen Ruhezeit (13 – 15 Uhr gem. Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18.
BImSchV) ist entweder auf dem Rasen- oder auf dem Kunstrasenfeld möglich. Ein
Betrieb beider Plätze innerhalb der mittäglichen Ruhezeit wäre aus
schallschutztechnischer Sicht - ohne weitere Lärmschutzmaßnahmen – nicht möglich.
Eine entsprechende Benutzungsordnung wird zu gegebener Zeit erlassen.
Immissionen
Durch die an den Bürgerpark angrenzenden Bundesstraßen und Gewerbegebiete
kommt es zu Lärmbelastungen für die Erholungssuchenden innerhalb der Parkfläche.
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Bebauungsplan BÜRGERPARK
Begründung
Zur Beurteilung dieser Lärmbelastungen werden die Orientierungswerte der DIN
18005, der TA Lärm, sowie der 18. BImSchV herangezogen. Für Parkanlagen gibt es
keine verbindlichen Immissionsrichtwerte. Einzig die DIN 18005 gibt
Orientierungswerte für Parkanlagen an. Diese sind nicht verbindlich, unterliegen aber
der Abwägung.
Das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung zeigt, dass vor allem aufgrund des
Straßenlärms an Wochentagen die Orientierungswerte im Plangebiet überschritten
werden. An Sonn- und Feiertagen werden die Werte, bis auf den straßennahen
Bereich, eingehalten.
Die von der Straße ausgehenden Schallemissionen mindern die Erholungsqualität der
Parkanlage. Diese Beeinträchtigung wird aber als akzeptabel eingestuft, da es sich
beim Bürgerpark um eine innerstädtische Parkanlage handelt. Bei solchen
Parkanlagen ist Verkehrslärm meistens nicht zu vermeiden und wird von den
Erholungssuchenden als nicht so schwerwiegend wahrgenommen wie in ländlichen
Erholungsgebieten.
2.5

Ver- und Entsorgung

2.5.1 Flächen für Versorgungsanlagen
Das bestehende Blockheizkraftwerk der badenova wird entsprechend seiner Funktion
im Bebauungsplan als Versorgungsanlage mit Zweckbestimmung Fernwärme
verankert.
2.5.2 Leitungen für die Ver- und Entsorgung
Die Hauptver- und -entsorgungsleitungen – 110-KV-Leitung, Fernwärmeleitung –
werden nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen. Die damit verbundenen
Restriktionen dienen der sicheren Funktion dieser Leitungen.
2.5.3 Entwässerungssystem
Die Hinweise zum Entwässerungssystem dienen der kontrollierten
Abwasserentsorgung sowie dem sinnvollen ökologischen Umgang mit dem anfallenden
Regenwasser.
2.6

Bodenordnung
Die Grundstücke, die zur Herstellung der Parkanlage und der Sport- und Spielstätten
benötigt werden, hat die Stadt bis auf zwei Ausnahmen bereits erworben. In einem Fall
ist der Eigentümer zur Veräußerung bereit, sobald geeignete Ersatzflächen gefunden
wurden. Im zweiten Fall ist diese Bereitschaft, trotz intensiver Bemühungen der Stadt
in den vergangenen Monaten/Jahren, nicht vorhanden. Ohne das betreffende
Grundstück lässt sich das städtebauliche/landschaftsplanerische Konzept in
wesentlichen Zügen nicht verwirklichen. Neben dem geplanten Kunstrasen-Sportplatz
ließe sich auch der Rundweg sowie der Baumsaum (Hain der Philosophen) – beides
wesentliche Elemente des mit dem 1. Preis prämierten landschaftsplanerischen
Entwurfs und dem daraus entwickelten Rahmenplan – nicht verwirklichen. Eine
Aussparung des Grundstücks oder eine Verwirklichung an anderer Stelle scheidet aus
(siehe 2.1). Insbesondere stehen keine gleich geeigneten Flächen in öffentlicher Hand
zur Verfügung. Das Grundstück muss deshalb notfalls auf dem Wege der Enteignung
beschafft werden. Dies ist aus Sicht der Stadt grundsätzlich möglich.
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Bebauungsplan BÜRGERPARK
Begründung
Zur Umsetzung der Planung sind insbesondere für den östlichen Teil des Rundweges
sowie für die öffentliche Erschließung zwischen Ortenauhalle und bestehendem
Sportpark, noch Anpassungen beim Grundstück der Ortenauhalle und in geringfügigem
Ausmaß auch bei den Grundstücken des Blockheizkraftwerks und des Sportparks
erforderlich. Die Eigentümer sind informiert, Gespräche mit ihnen werden geführt.
2.7

Kosten
Die Kosten für die Umsetzung der Planung ergeben sich aus dem Rahmen- und
Kostenplan für die Daueranlagen der Landesgartenschau, der am 12. Mai 2014
einstimmig im Gemeinderat beschlossen wurde. Für die Herstellung der Grünanlagen
werden zum Beispiel rund 4,9 Mio. Euro veranschlagt. (siehe Vorlage 94/2014)
Nicht enthalten sind die Ertüchtigung des bestehenden Parkplatzes sowie die
Herstellung neuer Stellplätze (sowohl nördlich als auch südlich der Ortenauhalle). Die
dafür erforderlichen Mittel werden auf 710.000 Euro geschätzt. Für den Ausbau der
Verbindung Mauerweg – Römerstraße fallen ca. 130.000 Euro an (ohne Grunderwerb).
Die Optionen für den Verkehrsübungsplatz werden noch geprüft und in einer
gesonderten Vorlage den Gremien vorgelegt.

2.8

Städtebauliche Daten
Öffentliche Grünflächen, Zweckbestimmung Parkanlage:
Gemeinbedarfsfläche, Schule:
Gemeinbedarfsfläche, Kita+:
Flächen für Sport- und Spielanlagen:
Fläche mit besonderem Nutzungszweck:
Verkehrsflächen:
Verkehrsflächen, Parkplatz
Fläche für Versorgungsanlagen:
Bebauungsplangebiet

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

8

4,83
2,74
0,47
5,18
0,03
4,34
1,09
0,45
19,13

ha
ha
ha
ha
ha
ha
ha
ha
ha

25 %
14 %
2%
27 %
23 %
6%
2%