Beschlussvorlage (Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden)
Sitzung: Gemeinderat (5. Sitzung)
11. Mai 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden)
Beschlussvorlage (- Bebauungsplan 18. August 1973)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)
11. Mai 2015
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Bebauungsplan 18. August 1973)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage Amt: 61 Hauptvogel Datum: 23.04.2015 Az.: - 0691/Ha Drucksache Nr.: 101/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 06.05.2015 vorberatend öffentlich Gemeinderat 11.05.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ---------------- Betreff: Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden Beschlussvorschlag: 1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans MAUERFELD-OST, 4. Änderung beschlossen 2. Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans MAUERFELD-OST wird gebilligt. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage). Anlage(n): - Bebauungsplan 18. August 1973 - Bestandsplan mit Geltungsbereich - Nutzungsplan - Textliche Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften - Begründung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 101/2015 Seite - 2 - Begründung: Zum Zwecke der städtebaulichen Umgestaltung des Wohngebietes „Kanadaring“ im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ beabsichtigt die Städtische Wohnungsbau GmbH Lahr den Erwerb der Flst. 25470/4 und 25470/5, um hier Wohnungen zu errichten. Auf ihnen befindet sich zurzeit das Vereinsgebäude des TV Dinglingen, die Walter-Kolb-Halle. Um Ersatz für das bestehende Gebäude zu schaffen, ist ein Neubau auf dem Flst. 25400, zwischen Scheffelgymnasium und Sportplatz vorgesehen. Das neue Vereinsgebäude wird auch wieder Eigentum des Turnvereins sein. Es wird Umkleide- und Sanitärräume sowie einen Saal- und Gastraum beinhalten. An das Vereinsheim werden zusätzliche Sanitärräume angegliedert. Diese werden dem schulischen und öffentlichen Sportbetrieb auf dem angrenzenden Sportplatz zur Verfügung stehen. Dieser Anbau soll von der Stadt erworben werden. Für die Verwirklichung der geplanten baulichen Maßnahmen bedarf es einer Änderung des Bebauungsplans, da im Bebauungsplan MAUERFELD-OST von 1972 in diesem Beriech kein Baufenster festgesetzt ist. Eine Befreiung ist nicht möglich. Im südlichen Teil des Geltungsbereiches wird ein Baufenster für das Vereinsgebäude und die zusätzlichen Sanitärräume festgesetzt. Bebauungspläne der Innenentwicklung können nach § 13 a Baugesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, d.h. es kann direkt der Offenlagebeschluss gefasst und auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet werden. Von dieser rechtlichen Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, um möglichst schnell die planungsrechtliche Voraussetzung für die Baumaßnahme am neuen Standort zu schaffen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.