Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasser-beseitigung 2014 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für…
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
16. November 2015
16. November 2015
Beschlussvorlage Amt: 202 Förg Datum: 21.09.2015 Az.: 700.311 Drucksache Nr.: 248/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 26.10.2015 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 16.11.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2014 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2014 Beschlussvorschlag: Siehe nächste Seite Anlage(n): Betriebsabrechnung 2014 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 248/2015 Seite - 2 - Begründung: Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat: 1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2014 zur Kenntnis 2. stimmt der Ermittlung der Kostenunterdeckung des Jahres 2014 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 152.168,17 € zu 3. stimmt der Ermittlung der Kostenunterdeckung des Jahres 2014 bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 25.488,02 € zu 4. stimmt zu, einen Betrag von 344.511,98 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen 5. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und – unterdeckungen. Begründung: I. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2014: Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.3.2010 sind die Gemeinden in Baden-Württemberg – und damit auch die Stadt Lahr – zur Einführung getrennter Abwassergebühren verpflichtet. Bis dahin war es in einem weiten gefassten Rahmen zulässig die Kosten für die Beseitigung des Schmutzund Niederschlagswassers über einen einheitlichen Abwassergebührensatz abzudecken. Nach Abschluss der umfangreichen Vorarbeiten zur Trennung der Abwassergebühren in einen Anteil für die Beseitigung des Schmutzwassers und in einen Anteil für die Beseitigung des Niederschlagswassers hat der Gemeinderat am 19.12.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 die Neufassung der Abwassergebührensatzung für die Jahre 2011 und 2012 beschlossen. Die jeweiligen Gebührensätze für die Beseitigung des Schmutzwassers- und Niederschlagswassers wurden hierbei auf Basis der Kalkulation einer externen Kommunalberatung beschlossen. Für das Jahr 2014 hat der Gemeinderat am 18.11.2013 die Neufassung der Abwassergebührensatzung zum 01.01.2014 beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 197/2013). Die jeweiligen Gebührensätze für die Beseitigung des Schmutzwassers- und Niederschlagswassers wurden hierbei erneut auf Basis der Kalkulation einer externen Kommunalberatung beschlossen. Der Gebührensatz für die Beseitigung des Schmutzwassers wurde für das Jahr 2014 auf 1,60 €/m3 und der Gebührensatz für die Beseitigung des Niederschlagswassers auf 0,20 €/m3 festgesetzt. Die Kanalgebühr für Schmutzwasser wurde im gleichen Zeitraum auf 0,40 €/m3 festgesetzt. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr war nunmehr ebenfalls das gebührenrechtliche Ergebnis 2014 festzustellen. Drucksache 248/2015 Seite - 3 - Das mit der Kalkulation der Abwassergebühren 2014 beauftragte Kommunalberatungsbüro hat hierfür die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2014 erstellt. Auf die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für das Jahr 2014 wird verwiesen. a) Kostenunterdeckung 2014 bei der Niederschlagswassergebühr In die Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 wurde zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen aus Vorjahren für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung eine Inanspruchnahme der für den Ausgleich von Kostenüberdeckungen gebildeten Rückstellungen in Höhe von 107.351,53 € eingeplant. D.h. es wurde eine nicht Kosten deckende Abwassergebühr kalkuliert. Diese planerische Kostenunterdeckung wird dann im Laufe des Jahres durch die Inanspruchnahme der in Vorjahren aus Gebührenüberschüssen gebildeten Rückstellungen ausgeglichen. Die Betriebsabrechnung 2014 der Abwassergebühren ergab eine Kostenunterdeckung von - 152.168,17 €. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung weist somit eine Verschlechterung gegenüber der Kalkulation in Höhe von - 44.816,64 € aus. Der Kosten deckende Gebührensatz wäre entsprechend der Betriebsabrechnung 2014 bei 0,21 €/m² gelegen. b) Kostenunterdeckung 2014 bei der Schmutzwasserwassergebühr In die Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 wurde zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen aus Vorjahren für den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung eine Inanspruchnahme der für den Ausgleich von Kostenüberdeckungen gebildeten Rückstellungen in Höhe von 370.000,00 € eingeplant. D.h. es wurde ebenfalls eine nicht Kosten deckende Abwassergebühr kalkuliert. Diese planerische Kostenunterdeckung wird dann im Laufe des Jahres durch die Inanspruchnahme der in Vorjahren aus Gebührenüberschüssen gebildeten Rückstellungen ausgeglichen. Die Betriebsabrechnung 2014 der Abwassergebühren ergab eine Kostenunterdeckung von - 25.488,02 €. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung weist somit eine Verbesserung gegenüber der Kalkulation in Höhe von 344.511,98 € aus. Der Kosten deckende Gebührensatz wäre entsprechend der Betriebsabrechnung 2014 bei 1,51 €/m³ gelegen. c) Zuführungen zu den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse aus der Schmutzwassergebühr Unter a) und b) wurde dargelegt, dass die Betriebsabrechnung bei der Niederschlagswassergebühr eine Verschlechterung und bei der Schmutzwassergebühr eine Verbesserung gegenüber der Gebührenkalkulation ergeben hat. Drucksache 248/2015 Seite - 4 - Die Verschlechterung gegenüber der Kalkulation bei der Niederschlagswassergebühr lag bei 44.816,64 €. Dieser Betrag ist auf neue Rechnung vorzutragen und wirkt sich für künftige Gebührenkalkulationen Kosten steigernd aus. Die Verbesserung gegenüber der Kalkulation bei der Schmutzwassergebühr lag bei 344.511,98 €. Dieser Betrag ist den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zuzuführen und steht für künftige Gebührenkalkulationen Kosten senkend zur Verfügung. Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen auszugleichen, Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden. Für den Ausgleich steht der Zeitraum der folgenden fünf Wirtschaftsjahre zur Verfügung. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat. Bei Kostenüberdeckungen steht ein Ermessen nur in den Fragen zu, wann und in welchen Teilbeträgen innerhalb des Fünfjahreszeitraumes der Ausgleich erfolgen soll. Bei Kostenunterdeckungen erstreckt sich das Ermessen auch darauf, ob überhaupt und in welchem Umfang ein Ausgleich erfolgen soll. II. Beabsichtigter Ausgleich von Kostenunter- und –überdeckungen Im Kalkulationsjahr 2014 erfolgt der Ausgleich aus folgenden Vorjahresergebnissen: Die verbleibende Kostenüberdeckung 2010 aus den nachträglichen Gebührenzuflüssen in Höhe von 1.205.450,68 € wird im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung wie folgt ausgeglichen: Gebührenkalkulation 2014 Gebührenkalkulation 2015 370.000,00 € 835.450,68 € 1.205.450,68 € Die Kostenüberdeckung 2010 im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung aus nachträglichen Gebührenzuflüssen in Höhe von 312.247,08 € wird im Wirtschaftsjahr 2014 ausgeglichen. Damit sind die Kostenüberdeckungen des Jahres 2010 innerhalb des Fünfjahreszeitraumes vollständig ausgeglichen. Die Kostenunterdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2011/2012 im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung aus in Höhe von – 204.895,55 € wird im Wirtschaftsjahr 2014 ebenfalls ausgeglichen. Die entstandene Kostenunterdeckung 2014 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 44.816,64 wird auf neue Rechnung vorgetragen und in den Folgejahren ausgeglichen. Drucksache 248/2015 Seite - 5 - Die Verwaltung empfiehlt den vorgenannten Vorschlag zur Beschlussfassung. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer