Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Schlussbericht 2014)

                                    
                                        2014

-1-

Große Kreisstadt Lahr
Rechnungsprüfungsamt
Schlussbericht
über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014
VORBLATT
Leiter der Verwaltung

Oberbürgermeister
Dr. Wolfgang G. Müller

Erster Bürgermeister

Erster Bürgermeister
Guido Schöneboom

Bürgermeister

Bürgermeister
Karl Langensteiner-Schönborn
Tilmann Petters

bis 31.01.2014
ab 01.07.2014
Fachbediensteter für das Finanzwesen

Jürgen Trampert

Leiter der Abteilung Stadtkasse

Manfred Teufel

Leiter/in des Rechnungsprüfungsamtes
bis 06.04.2014
bis 14.09.2014
ab 15.09.2014

Ulrike Karl
Helga Fritzsche (Stellvertretung)
Christian Zanger

Einwohnerzahlen am

30.06.2012
30.06.2013
30.06.2014

43.109 Einwohner
43.603 Einwohner
43.914 Einwohner

(Fortschreibung auf Basis Zensus 2011)

Gemarkungsfläche am 31.12.2014

6.980 ha

Hebesätze für Gemeindesteuern
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer

390 v.H.
390 v.H.
390 v.H.

(jeweils seit 01.01.2011)

Steuerkraftsumme
2012
2013
2014

44.748.604 EUR
44.290.710 EUR
48.937.709 EUR

-2-

Große Kreisstadt Lahr
Rechnungsprüfungsamt
Schlussbericht
über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014

INHALTSVERZEICHNIS
1

VORBEMERKUNGEN

4

1.1

Vorwort mit Rückblick und Ausblick

4

1.2

Gesetzliche Pflichtaufgaben

6

1.3

Übertragene Aufgaben

7

1.4

Durchführung, Art und Umfang der Prüfung

8

1.5

Sachliche Prüfung nach § 6 GemPrO

11

1.6

Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit

19

2

ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG

20

3

ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTS-, KASSENUND RECHNUNGSFÜHRUNG

21

3.1

Feststellung der Jahresrechnung 2013

21

3.2

Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2014

21

3.3

Haushaltsplan - Haushaltssatzung

22

3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5

Ausführung des Haushaltsplanes
Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt
Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts
Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts
Über- und außerplanmäßige Ausgaben

24
27
44
46
47
49

3.5

Kassenmäßiger Abschluss

51

3.6

Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse

52

3.7

Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO

53

3.8

Handvorschüsse und Zahlstellen

54

3.9

Haushaltsreste

55

3.10

Verpflichtungsermächtigungen

58

3.11

Kasseneinnahmereste

58

3.12

Kassenausgabereste

60

3.13

Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge

61

3.14

Niedergeschlagene Forderungen

61

-33.15

Erlasse

62

3.16

Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt

63

3.17

Vermögensrechnung

65

3.18

Rücklagen

67

3.19

Stand der Schulden

69

3.20

Beteiligungen

72

4

EINZELBEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

73

4.1

Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge

73

4.2

Prüfung der Vergaben und Bauausgaben

74

4.3

Prüfung von Verwendungsnachweisen

79

4.4

Kundenkarten eines Baumarktes

79

4.5

Kieskontingent Waldmattensee

80

4.6

Projekt Tandem - Verwendungsnachweis

81

4.7

Pachtvertrag Bistro Schlachthof

81

4.8

Hallennutzung der Sportvereine

82

4.9

Aufwendungen für Städtepartnerschaften

83

4.10

Abrechnung Projekt „Code 24“

83

4.11

Vereinbarung von Stundensätzen

84

4.12

Verträge mit der Landesbank Baden-Württemberg Rahmenkonto OST Abrechnung für das HHJ 2014

85

5

ABSCHLIEßENDES PRÜFUNGSERGEBNIS

87

5.1

Zusammenfassung

87

5.2

Beschlussvorschlag

87

ABKÜRZUNGEN

88

-4-

1 Vorbemerkungen
1.1 Vorwort mit Rückblick und Ausblick
Die Prüfung der Jahresrechnung 2014 durch das Rechnungsprüfungsamt wird im
vorliegenden Schlussbericht im Sinne von § 110 GemO zusammengefasst und soll
dem Gemeinderat als Grundlage für die Beratung und Feststellung der Jahresrechnung dienen. Der Bericht gibt einen Überblick über den Verlauf der Haushalts- und
Vermögenswirtschaft, über das Kassen- und Rechnungswesen sowie über die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich der unterjährigen Prüfungs- und Beratungstätigkeiten.
Die Prüfung der Jahresrechnung ist eine der Pflichtaufgaben des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Dabei handelt es sich um umfassende Prüfungshandlungen in
Bezug auf das vorgelegte Zahlenwerk aus dem Buchhaltungsverfahren (SAP) und
die vorgelegte Jahresrechnung mit ihren Bestandteilen.
Die in dem zu prüfenden Haushaltsjahr vorgenommene, sehr zeitintensive, unterjährige Prüfungstätigkeit wird damit ergänzt und in diesem Schlussbericht dargestellt.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA stehen die laufenden Aufgaben
wie Vergabe- und Bauprüfung, Belegprüfung, Kassenprüfungen und Schwerpunktprüfungen im Vordergrund der unterjährigen Tätigkeit. Weiterhin stehen die Beratungen immer mehr im Mittelpunkt der täglichen Arbeit des RPA. Es ist unser besonderes Anliegen, gemeinsam mit den Fachämtern Lösungen zu erarbeiten, die die
Belange der Betroffenen weitestgehend berücksichtigen, aber vor allem die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sicherstellen.
Gleichfalls verstehen wir es regelmäßig als unsere Aufgabe, Vorgänge kritisch zu
hinterfragen und zusammen mit der Verwaltung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu sorgen. Deshalb ist es uns wichtig, dass das RPA möglichst frühzeitig in Entscheidungsprozesse beratend eingebunden wird und umfassende Informationen erhält. Mit einer guten Kommunikation unter den Beteiligten lässt sich auch
der Prüfungsauftrag in der gewohnt professionellen Art wahrnehmen.
Das RPA möchte auch unter der neuen Leitung die Beratung als einen der Tätigkeitsschwerpunkte im Tagesgeschäft sehen und den Weg der begleitenden Prüfung in der Verwaltung als Zeichen einer modernen Prüfung gehen.
Unsere Prüfungstätigkeiten richten wir, soweit möglich, mit Blick in die Zukunft und
nicht vergangenheitsorientiert aus. Die Prüfung von abgeschlossenen nicht mehr
veränderbaren Vorgängen wollen wir möglichst vermeiden.
Alle unsere Tätigkeiten wollen wir im Sinne der Wesentlichkeit ausrichten und die
Schaffung eines Mehrwertes für die Stadt Lahr regelmäßig im Auge behalten.

-5Rückblick
Für die im Jahr 2014 von der Verwaltung geleistete Arbeit wollen wir ausdrücklich
unsere Wertschätzung aussprechen und uns für eine gute Zusammenarbeit und
ausführliche Kommunikation bedanken.
Beim RPA waren im Jahr 2014 nicht alle Stellen besetzt. In den Planstellen des
Rechnungsprüfungsamtes ist auch die Tätigkeit des seit dem 01.12.2012 bestellten
behördlichen Datenschutzbeauftragten berücksichtigt.
Die bis zum 31.03.2014 tätige Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes war bereits
seit Mitte 2013 mit der Koordinierung der städtischen Aufgaben im Hinblick auf die
Organisation und Durchführung der Landesgartenschau (LGS) betraut und wurde
zum 06.04.2014 zur Geschäftsführerin der LGS GmbH bestellt. Die Leitungsfunktion
wurde ab diesem Zeitpunkt bis zum Amtsantritt des neuen Leiters des Rechnungsprüfungsamtes am 15.09.2014 durch die stellvertretende Leiterin in Teilzeit wahrgenommen. Mit Unterstützung des Personalamtes wurden fehlende Stellenanteile
durch eine früher im RPA tätige Prüferin in Teilzeit aufgefangen. Das Jahr 2014 war
damit sehr von diesen Veränderungen bestimmt. Das Thema Wissenstransfer spielte dabei im Rechnungsprüfungsamt auch zeitlich eine erhebliche Rolle.
Die inhaltlich zum Teil sehr umfassenden und komplexen Prüfungen wurden durch
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA mit sehr viel Engagement geleistet.

Ausblick
Die Stadt Lahr steht mit umfangreichen, zum Teil bereits angelaufenen Baumaßnahmen vor sehr großen Herausforderungen. Die Maßnahmen müssen von der
Verwaltung im vorgesehenen Zeitrahmen abgearbeitet werden, was sich auch deutlich beim Rechnungsprüfungsamt aufgrund der direkten Einbindung in Teilprozesse
bemerkbar macht.
Neben den Pflichtaufgaben gilt es auch künftig, die von der Verwaltung und in den
Eigenbetrieben wahrgenommenen vielfältigen Aufgaben im Rahmen von Schwerpunktprüfungen zu beleuchten. Dass die Aufgaben der Stadtverwaltung nicht weniger und die Sachverhalte zunehmend komplexer werden, muss dabei auch zeitlich
berücksichtigt werden.
Die Qualifizierung der Prüfer wird in den nächsten Jahren nicht nur wegen der Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechtes (NKHR) einen immer höheren
Stellenwert einnehmen. Wir werden auch in Zukunft unser Bestes geben, um zu einem bestmöglichen Gelingen der städtischen Aufgabenerfüllung beizutragen.

-6-

1.2 Gesetzliche Pflichtaufgaben
Die Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung finden sich wieder in
-

der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)* und in
der Verordnung des Innenministeriums über das kommunale Prüfungswesen
(GemPrO).

Dort sind folgende Aufgaben verankert:
-

die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt (§ 110 GemO)
die Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe (§ 111 GemO)
die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei der Gemeinde und den Eigenbetrieben, die Kassenüberwachung und die Prüfung der Nachweise und
Vorräte (§ 112 Abs. 1 GemO), sowie die Anwendungsprüfungen
(§ 6 Abs. 2 Nr. 11 GemPrO) bei finanzrelevanten, automatisierten Verfahren
(Programme).

Zum Aufgabenbereich des RPA zählt weiter die Prüfung der beiden Abschlüsse des
Hospital- und Armenfonds (§ 101 GemO in Verbindung mit § 31 StiftG).
Zu prüfen ist, ob bei den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wie auch im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) nach dem
Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, die einzelnen
Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet
und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten worden ist und das Vermögen und
die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Bis Ende Oktober des folgenden Jahres ist die Pflichtprüfung jeweils abzuschließen.
Sie umfasst alle in den Zeit- und Sachbüchern zu buchenden Einnahmen und Ausgaben unter Einbeziehung aller sie begründenden Unterlagen wie Haushaltsplan,
Vergabeakten, Belege, Beschlüsse der Gremien usw. Bestandsverzeichnisse und
Anlagenachweise sind gleichfalls Gegenstand der Kontrolle, aus der sich ableiten
lässt, wie weit dieses Vermögen wirtschaftlich und Ertrag bringend verwaltet wurde.
Den Bereich der Pflichtaufgaben hat der Gesetzgeber so ausgelegt, dass eine umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle erreicht wird. Eingebunden in das Verfahren zur
Feststellung der Jahresrechnung leistet die örtliche Prüfung einen wertvollen Beitrag
zur Einhaltung der in der Gemeindeordnung festgelegten Zielvorgaben.

*Zum 01.01.2010 wurden die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushaltsund Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die Vorschriften der GemHVO und GemKVO in deren
alten Fassungen weiter. In der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter.

-7-

1.3 Übertragene Aufgaben
Gesetzliche Grundlage für die Übertragung weiterer Aufgaben ist § 112 Abs. 2
GemO. Der Gemeinderat hat hiervon Gebrauch gemacht und dem RPA folgende
zusätzliche Aufgaben zugewiesen:
-

-

-

-

die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch
vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei der Stadt
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch
vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei den Eigenbetrieben (Bau- und Gartenbetrieb, Abwasserbeseitigung, Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr)
die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafterin oder Aktionärin
in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
die Prüfung der Rechnungslegung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V.
die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung der Stadt
Lahr.

Diese Aufgaben werden mit dem gleichen Engagement wahrgenommen, wie die
Pflichtaufgaben. Die Betätigungsprüfung wurde in den mehrjährigen Prüfplan verankert.
Die Prüfung der Jahresrechnung und die laufende Überwachung der Kassenvorgänge des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr sind lt. Beschluss der Verbandsversammlung vom 17.02.1983 ebenfalls übertragen. Hierüber wird jeweils ein
getrennter Bericht in der Verbandsversammlung vorgelegt.
Nach § 10 der Satzung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V. prüft abwechselnd das
RPA einer Großen Kreisstadt oder des Ortenaukreises den Jahresabschluss des
Vereins. Der Jahresabschluss 2014 war von der Stadt Lahr nicht zu prüfen.

-8-

1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung
Die Prüfungshandlungen sind gemäß § 109 Abs. 2 GemO unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt worden. Weisungen wurden dem RPA nicht erteilt.
Die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen einschließlich sonstiger notwendiger Akten wurden dem RPA zur Verfügung gestellt. Die Zusammenarbeit mit den geprüften
Dienststellen und Betrieben verlief sehr kooperativ. Dem RPA wurden jederzeit die
benötigten Auskünfte erteilt.
Die Prüfungsfelder wurden anhand eines mehrjährigen Prüfungsplanes festgelegt.
Der Oberbürgermeister wurde über die Prüfungsschwerpunkte des Jahres 2014
durch die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes informiert. Teilweise ist es im Jahresverlauf erforderlich, die Prüfungsplanung, beispielsweise aufgrund von Erkenntnissen aus der laufenden Belegprüfung oder anderweitig auftretender Erfordernisse,
anzupassen.
Beratung und begleitende Prüfung
Im Rahmen unserer Prüfungsarbeit nimmt die Beratung in den verschiedensten
Aufgabenbereichen weiter zu. Dieser beratenden Tätigkeit räumt das RPA in seiner
täglichen Arbeit einen sehr großen Raum ein. Gerade diese Tätigkeit ist ein Instrument der modernen Prüfung. Das RPA kann durch seine unabhängige Funktion
Vorgänge neutral beurteilen und in vielen Fällen Anregungen, insbesondere zur
Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geben. Unser Bestreben ist es, als Teil der
Stadtverwaltung kontinuierlich an Verbesserungen mitzuwirken. Darin sehen wir unsere besonderen Stärken. Zahlreiche Kontaktierungen seitens der Fachämter zeigen
uns, dass diese beratende Tätigkeit verstärkt und gerne in Anspruch genommen
wird.
Wir achten dabei allerdings auch darauf, dass unser Prüfungsauftrag durch die beratende Tätigkeit nicht in Frage gestellt wird. Denn die Beratung darf nicht dazu führen,
dass durch das Einbinden des RPA eine Prüfung dieser Vorgänge durch die Vorbefassung nicht mehr möglich ist. Wir sind allerdings sicher, dass dieser Spagat zwischen moderner, beratender Prüfung und dem gesetzlich verankerten Prüfauftrag
auch künftig gelingt.
Belegprüfung - Laufende Prüfung der Kassenvorgänge
Die Prüfung der Buchungs- und Kassenbelege findet laufend auf die täglichen Belege statt. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr werden für den Kernhaushalt,
die Eigenbetriebe, die Stiftung sowie den Abwasserzweckverband alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor der Buchung bzw. Auszahlung zugeleitet. Diese
Art der Prüfung ist zwar mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden; das RPA
kann damit aber die zugewiesene Kontrollfunktion im laufenden Prozess umfangreich wahrnehmen. Die Ergebnisse der Belegprüfung 2014 sind unter der Ziffer 4.1
des Berichtes dargestellt.

-9Vergabe- und Bauprüfung
Die übertragene Prüfung der Vergaben im Bereich der Architekten- und Ingenieurleistungen wird umfänglich auf alle vorzulegenden Honorarverträge vor der Auftragsvergabe vorgenommen. Außerdem werden alle Abschlags- und Schlussrechnungen
überprüft.
Im Baubereich (VOB) und im Lieferungs- und Leistungsbereich (VOL) findet die
Überprüfung in Form einer stichprobenweisen Einzelfallprüfung bei der Submission
oder vor der Auftragsvergabe statt.
Außerdem erfolgt auch eine formelle und materielle Prüfung vor Auszahlung der
Schlussrechnungen einschließlich vergaberechtlicher Gesichtspunkte.
Bei einzelnen, ausgewählten Schlussrechnungen wird eine detaillierte Schwerpunktprüfung mit Erstellung eines Prüfungsteilberichtes vorgenommen.
Die Ergebnisse der Vergabe- und Bauprüfung haben wir unter der Ziffer 4.2 des Berichtes dokumentiert.
Verwendungsnachweise
Zur laufenden Prüfungstätigkeit gehört auch die Prüfung von Verwendungsnachweisen. Die Prüfung erstreckt sich in der Regel auf die Feststellung der Förderfähigkeit
und auf die Vollständigkeit der getätigten Einnahmen und Ausgaben.
Schwerpunktprüfungen
Schwerpunktprüfungen als Bestandteil der sachlichen Prüfung i.S. von § 6 der
GemPro sind regelmäßig ein wichtiger Bestandteil der unterjährigen Prüfungstätigkeit. Die im Jahr 2014 vorgenommenen Schwerpunktprüfungen werden in diesem
Bericht zusammen mit den Prüfungsfeststellungen dargestellt.
Die im jährlichen und mittelfristigen Prüfungsplan festgelegten Schwerpunkte werden
risikoorientiert und aus der Sicht der Wesentlichkeit ausgewählt. Dabei wird auch darauf geachtet, dass möglichst viele Bereiche der Stadtverwaltung im Laufe eines
Jahres einer Prüfung unterzogen werden. Neben einer effektiven Prüfung soll auch
eine höhere Akzeptanz der Prüfung erreicht werden. Das RPA sieht sich dabei als
Berater und Partner der Fachämter. In den Gesprächen wird uns immer wieder bestätigt, dass dies auch von den Facheinheiten so gesehen und geschätzt wird. Während unserer Prüfungshandlung werden direkte Aufklärungsgespräche geführt. Bei
den Prüfungsteilberichten wird den Facheinheiten angeboten diese vorab zu besprechen. Besonders problematische Feststellungen werden in jedem Fall im Vorfeld mit
dem jeweiligen Fachamt und den Querschnittseinheiten besprochen, um sowohl
Verständnis für die Prüfung zu erreichen, aber auch zur Klärung der Vorgehensweise der Fachämter. Durch die Gespräche können die Abläufe umgehend angepasst
und zum Teil auch Prüfungsfeststellungen vermieden werden. In besonders schwierigen oder sensiblen Prüfungsbereichen werden vor Abfassung der Prüfungsteilberichte die jeweiligen Dezernenten eingebunden. Die geführten Gespräche waren aus
unserer Sicht sehr konstruktiv und lösungsorientiert. Zum Teil werden Vorgänge
noch sehr lange nach Abschluss der Prüfungstätigkeit von uns begleitet. Für uns

- 10 stellt dies, neben einem nicht unerheblichen Zeitaufwand, vor allem einen sehr hohen Vertrauensbeweis der Führungsspitze aber auch der Facheinheiten an unsere
Arbeit dar.
Jahresrechnung Stadt Lahr
Zur Prüfung standen die Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung
sowie der Vermögensverwaltung zur Verfügung; sie erstreckte sich unter anderem
auf die Einhaltung der bestehenden Formvorschriften, den ordnungsgemäßen Abschluss der Bücher, die richtige Errechnung bzw. Übertragung des Zahlenwerkes
und die richtige Übernahme der Anfangswerte. Das Zahlenwerk zur Jahresrechnung
wurde uns am 23.06.2015 von der Kämmerei vorgelegt. Der Rechenschaftsbericht
ist uns am 21.07.2015 in der Endfassung zugegangen. Für die Prüfung besteht ein
Lesezugriff auf das eingesetzte Finanzverfahren SAP PSM.
Jahresrechnung Stiftung und Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe
Der Umfang und die Details zur durchgeführten Prüfung werden im jeweiligen
Schlussbericht dargestellt.
Umfang der Prüfung / Zeitanteile
Vor einiger Zeit wurden in der Stadtverwaltung Produkte gebildet und in einem Produktplan zusammengestellt. Für das RPA sind zwei Produkte ausgewiesen worden:
a)
b)

11.5
141.1

interne Rechnungsprüfung
Rechnungsprüfung - übertragene Aufgaben

Durch Zeitaufschriebe wird erreicht, dass Kosten Produkten zugeordnet, aber auch
Leistungen, die für die Eigenbetriebe erbracht werden, nachgewiesen werden können.
In der Vergangenheit wurde die Vergabeprüfung mit dem Anteil des technischen
Prüfers dargestellt. Ab diesem Jahr wird der Zeitanteil aller Mitarbeiter einschließlich
der Amtsleitung unter der Rubrik „Vergabe- und Bauprüfung“ dargestellt. Darin sind
auch die Zeiten für die Eigenbetriebe enthalten. Insofern wird dieser Anteil gegenüber dem Vorjahr mit einem wesentlich höheren Prozentsatz ausgewiesen.
Unter der Rubrik „Interne Stunden Rechnungsprüfung“ werden alle Tätigkeiten
nachgewiesen, die nicht direkt mit den gesetzlichen bzw. übertragenen Aufgaben
zusammenhängen. Der Anteil hängt vor allem mit Projektarbeiten und zusätzlichen
Tätigkeiten der Amtsleitung und des Datenschutzbeauftragten zusammen.
Die nachfolgende Grafik zeigt die entsprechenden Zeitanteile.

- 11 -

1.5 Sachliche Prüfung nach § 6 GemPrO
Die nachstehende Tabelle mit den Prüfungsthemen, zu welchen ein Prüfungsteilbericht erstellt wurde, gibt einen Überblick über die im Berichtsjahr vertieft geprüften
Verwaltungsbereiche.

Die Prüfungsergebnisse haben wir in Kurzform in der folgenden Tabelle dargestellt.
Eine ausführlichere Beschreibung zu den Ergebnissen einzelner Schwerpunktprüfungen finden sich unter Ziffer 4 des Schlussberichtes.

- 12 -

Lfd. Nr.

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

1

Bauprüfung: Kinderspielplatz Leopoldstraße; Erd- und Pflasterbauarbeiten


Die Massen des Auftrages wurden in mehreren Positionen erheblich überschritten. Die Kostenfeststellung liegt bei 95.831,59 EUR und somit 28,83% über der
Auftragssumme.



Angebote des Auftragnehmers, Prüfvermerke oder Nachtragsvereinbarungen
zu zwei abgerechneten Alternativangeboten fehlten in den vorgelegten
Unterlagen.

Die unklaren Punkte konnten mit dem Fachamt geklärt werden.

2

3

Kundenkarten / Rabattkarten eines Baumarktes für städtische Einrichtungen


Eine Gesamtaufstellung aller im Besitz der Stadt befindlicher Karten konnte uns
nicht vorgelegt werden, so dass die Anzahl der Karten bei der Stadt nicht festgestellt werden konnte. Auch eine Umsatz-Aufstellung seitens des Baumarktes
scheint nicht vollständig zu sein. Es fehlten nachweislich Kundenkarten in der
Aufstellung, obgleich Belege und Buchungen dazu vorlagen.



Nach Auswertung im System SAP wurden 2012 insgesamt 28 neue Kundenkarten eingesetzt (Gesamtumsatz: 23.030,29 EUR, davon mit alten Kundenkarten 13.126,40 EUR). Im Jahre 2013 wurden 42 Karten eingesetzt (Gesamtumsatz: 22.099,26 EUR); alte Kundenkarten waren hierbei nicht mehr im Einsatz.



Der Abgleich zwischen den gebuchten Beträgen in SAP und der BaumarktUmsatzliste ergab zum Teil große Differenzen. Zur Feststellung fehlender Umsätze, wurden daher noch stichprobenartig Handkassenabrechnungen überprüft. Tatsächlich konnten einzelne Belege gefunden werden, dennoch bleiben
Differenzen, die sich so nicht erklären lassen. So kommen neben einem Fehler
seitens des Baumarktes bis hin zu einem unzulässigen privaten Einsatz der
Karten (gegen Barzahlung) verschiedene Möglichkeiten in Betracht.



Der Einsatz von Kundenkarten (auch anderer Anbieter) sollte einem zentralen
Management unterworfen werden.

Kieskontingent Kippenheimweiler


Nach § 10 des Vertrages liefert die Pächterin den für stadteigene Zwecke benötigten Grubenkies unentgeltlich und frei verladen bis zu einer Höchstmenge von
jährlich 150 to.



Die Betreiberfirma räumt der Stadt Lahr ein jährliches Guthaben ein. Die Stadt
Lahr verfügte zum Zeitpunkt der Prüfung über ein Guthaben in Höhe von
370,51 to Grubenkies. Aufgrund der Höhe des Guthabens, haben wir empfohlen die Verwendung des Guthabens und der jährlichen Restkontingente in den
weiteren städtischen Bereichen zu prüfen. Der Abbau des Guthabens durch
Verwendung durch den BGL auch in anderen städtischen Bereichen wurde
durch die Ortsverwaltung zugesagt.

- 13 -

Lfd. Nr.

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

4

Kassenprüfung Hauptkasse

5

6



Aufgrund der Anwesenheit der Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der allgemeinen Finanzprüfung erfolgte eine gemeinsame Durchführung der Prüfung.



Das auf dem Tagesabschluss vom 21.02.2014 ausgewiesene Kassen-Ist entspricht den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt
dies mit dem Kassensoll überein.



Der geringfügige Überschuss beim Handvorschuss wurde einbezahlt.



Einige Handkassengelder waren noch abzuholen.



Die Überprüfung von Tages- und Festgeldern, offenen Forderungen (Einnahmekassenreste), sowie damit verbundenen Niederschlagungen bzw. Stundungen erfolgte durch die Gemeindeprüfungsanstalt.

Kassenprüfung Spital


Aufgrund der stattfindenden überörtlichen allgemeinen Finanzprüfung erfolgte
eine gemeinsame Durchführung mit der Gemeindeprüfungsanstalt.



Der unbare Zahlungsverkehr wurde zu einem Stichtag, 31.01.2014 überprüft.
Die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ergab keine Beanstandungen.



Offene Posten, Überzahlungen, Softwareberechtigungen und Einzelfälle der
Barbetragsverwaltung wurden von der überörtlichen Prüfung näher betrachtet.



Kassensoll und -ist der Handkasse stimmten überein.



Die Notfallkasse wurde aufgelöst; eine Anpassung der Dienstanweisung ist erforderlich.



Kassensoll und -ist der Zahlstelle stimmten überein. Angebrochene Markenblöcke sollten primär ausgegeben werden.



Kassensoll und -ist der Barbetragsverwaltung stimmten überein, der Höchstbetrag an Kassenmitteln ist jedoch erreicht. Konten einzelner Bewohner dürfen
keinen negativen Stand haben.



Ein Konzept zur dauerhaften Liquiditätssicherung wird erarbeitet.

Projekt Tandem
Verwendungsnachweisprüfung für die Zeit vom 01.01. - 31.06.2013


Der Verwendungsnachweis wurde entsprechend unseren Feststellungen berichtigt.



Der verbleibende Eigenanteil der Stadt Lahr für das Projekt Tandem beläuft sich
für die Zeit vom 01.01. bis 30.06.2013 auf 26.922,53 EUR.
Für den gesamten Projektzeitraum sind Maßnahmenkosten von insgesamt
268.487,70 EUR entstanden. Von diesem Gesamtaufwand wurden
140.750,29 EUR von der Stadt Lahr getragen.

- 14 -

Lfd. Nr.

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

7

Pachtvertrag des Bistros "Jugendbegegnungsstätte Schlachthof - Jugend
und Kultur"
Pachtvertrag mit Pächter 1:
 Die Umsatzpachtabrechnung ist rechnerisch korrekt.
 Bei der Betriebskostenabrechnung ergaben sich Differenzen bei den Kosten für
Heizungswartung, Frischwasser, Strom und Abfallbeseitigung.
Pachtvertrag mit Pächter 2:
 Durch die Reduzierung des Umsatzpachtzinses ergibt die Abrechnung eine geringere Nachzahlung. Die Umsatzpachtabrechnung ist rechnerisch korrekt.
 Bei der Betriebskostenabrechnung ergaben sich Differenzen bei den Kosten für
Heizungswartung, Strom und Gebäudeversicherung.
Bei der Berechnungsmethode zur Abrechnung des Niederschlagswassers werden
Flächen einbezogen, welche nicht dem Bistro zuzurechnen sind.

8

9

Handkassenprüfung Kindergarten Kuhbach


Bei der letzten Handkassenabrechnung wurde ein höherer Betrag als der Vorschuss abgerechnet, was bedeutet, dass die Leiterin den übersteigenden Betrag privat verauslagt hat. Um dies zu vermeiden wurde auf eine rechtzeitige
Abrechnung bzw. auf eine mögliche Erhöhung des Vorschusses hingewiesen.



Wir haben empfohlen, regelmäßige Einkäufe über eine monatliche Rechnung
abzuwickeln, um die Handkasse zu entlasten.

Außenanlagen Kita Sulz; Erschließung Freigelände / Bauprüfung


Trotz Pauschalvertrag wurden mehrere zusätzliche Positionen abgerechnet.



Für Vorarbeiten zur Erschließung des Freigeländes wurde der Unternehmer
mit einem Pauschalvertrag über die gesamten Leistungen in Höhe von
7.500,00 EUR beauftragt. Die Kostenfeststellung lag dann bei 16.131,70 EUR
und somit 80,75 % über der Auftragssumme. Das Fachamt hat mit seiner Stellungnahme nachvollziehbar dargelegt, weshalb sich die Massen derart verschoben haben und die Kostenfeststellung erheblich vom Kostenanschlag abgewichen ist.



Eine Vergabe zu einer Pauschalsumme sollte nur stattfinden, wenn die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist. Erdarbeiten, wie im vorliegenden
Fall, sollten grundsätzlich nicht pauschaliert werden. Die Abwicklung und die
Trennung der zusätzlichen Leistungen von den Hauptleistungen wären ohne
Pauschalierung transparenter gewesen.

- 15 -

Lfd. Nr.

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

10 - 17

Hallennutzung der Sportvereine 2013/2014 (Dauerbelegung)
Die Prüfung bezog sich auf die Hallennutzungen in der Kernstadt, wie auch der Ortsteile. Die Entgelte für die Dauerbelegungen lagen in diesem geprüften Zeitraum bei
29.968,14 EUR.


Die überprüften Entgelthöhen der einzelnen Hallen und der Gymnastiksäle decken sich mit den Einnahmen im SAP Finanzverfahren.

Die Entgelte wurden in der Regel durch die Abteilung 501 und die Ortsverwaltungen
korrekt berechnet und erhoben. Trotzdem galt es auf folgende Punkte hinzuweisen:


Es wurden mehrere Dauergenehmigungen ausgestellt; die entsprechenden Anträge fehlten jedoch in den Akten. Andererseits befanden sich teilweise Anträge
in den Akten, aber keine entsprechenden Genehmigungen.



In Einzelfällen waren Einträge auf dem Hallenbelegungsplan vorhanden, jedoch
keine dazugehörigen Anträge und Genehmigungen in den Akten.



In einer Ortsverwaltung befanden sich keine aktuellen Anträge in den Akten.
Diese sollten jährlich als Grundlage für die Genehmigung und zur Dokumentation der entgeltrelevanten Daten (z.B. aktueller Jugendanteil) gefordert werden.



Teilweise konnten die Anträge nicht nachvollzogen werden. Bei mehreren Anträgen fehlten die Angaben zur Teilnehmerzahl (Erwachsene / Jugendliche)
oder aber die Reduzierung des Entgeltes aufgrund des Jugendanteils war nicht
nachvollziehbar.



Die Entgelte wurden in Einzelfällen falsch berechnet. Bei verschiedenen Anträgen wurde eine Ermäßigung auf das Entgelt gewährt, die nicht nachvollzogen
werden konnte. Teilweise wurden Ermäßigungen gemäß der Sportförderrichtlinie den Vereinen gewährt, obwohl diese nicht beantragt wurden.



Bei der Prüfung ist aufgefallen, dass Dauergenehmigungen, die zugleich Entgeltforderungen sind, teilweise erst am Ende des Jahres oder im Folgejahr erteilt wurden. Genehmigungen sind am Anfang einer Belegungsperiode zu erteilen und abzurechnen.



In zwei Ortsteilen konnte kein Hallenbelegungsplan vorgelegt werden; eine Erstellung wurde für die Zukunft empfohlen.

Die Stellungnahmen des zuständigen Fachamtes und der Ortsverwaltungen liegen
vor. Vereinzelt sind noch Einzelfeststellungen abzuarbeiten.

- 16 -

Lfd. Nr.

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

18

Kassenprüfung Musikschule

19

20



Der Kassenbestand stimmt mit dem Kassensoll überein.



Größere Ausgaben für Druckerzeugnisse sollten über Rechnungen abgewickelt
werden.



Der Stand der Orchesterkasse beträgt 9.895,95 EUR und hat sich in der Vergangenheit positiv reduziert.



Auf Fördervereinbarungen und Förderzwecke sollte geachtet werden, sowie
das Thema der „offiziellen Anlässe“ erörtert werden.



Der Stand der Kasse der Badischen
23.717,12 EUR und sollte reduziert werden.



Die hier getätigten Ausgaben und Einnahmen entsprechen ansonsten dem vorgesehenen Zweck.

Kammerphilharmonie

beträgt

Aufwendungen für Städtepartnerschaften


Sollte die bisher ige Form der Bezuschussung der Fahrtkosten bei
den Begegnungen mit Dole beibehalten werden, wären die Richtlinien der
Stadt Lahr zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften entsprechend anzupassen.



Wir stellten fest, dass Ausgaben im Rahmen der Partnerschaften verschiedentlich auf anderen Finanzpositionen gebucht wurden.

Abrechnung Projekt Code24
First Level Control EU-Förderung für Zeitraum Februar - Juli 2014


Die neuen EU-Timesheets (Arbeitszeitkarten) fordern eine detaillierte Aufgliederung aller Arbeitstage mit Zeitangaben, wodurch einige Korrekturen erforderlich
wurden. Die neuen förderfähigen Personalausgaben für den o.g. Zeitraum betragen 41.838,10 EUR statt bisher 40.924,18 EUR.



Die Ermittlung der Gehälter des Subpartners wurde korrigiert.



Besondere vergaberechtliche Gründe für die Wahl der Vergabeart sollten immer
in einem Vergabevermerk dokumentiert werden. Gleiches gilt für Zusatzvereinbarungen. Diese dürfen den ursprünglichen Auftragswert nicht unverhältnismäßig übersteigen.



Gemeinkosten wurden nicht geltend gemacht.



Einnahmen des Payment Claim No 10 standen zu diesem Zeitpunkt noch aus.



Der aktuelle Antrag überschreitet die Höchstfördergrenzen bei den Ansätzen
„Partner Stuff“, „Meetings & Seminars“ sowie „Audit Costs“. Entsprechende Voranmeldungen sind bereits erfolgt. Das Projekt endet zum 31.12.2014.

- 17 -

Lfd. Nr.

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

21

Kassenprüfung EB Bäder, Versorgung und Verkehr – Terrassenbad

22

23



Die Kassenprüfung ergab keine finanziellen Beanstandungen – der Kassenbestand stimmt mit dem Kassensoll überein.



Die Summe der Einnahmen vom 08.09. und 09.09.2014 stimmt mit den Tagesauswertungen des Kassenprogrammes, den Einzahlungsbelegen für die Bank
und dem späteren tatsächlichen Geldeingang überein.



Wir verweisen auf die DA (Ziff. 4.1), nach der die Einnahmen i.d.R. täglich auf
ein Girokonto der Stadtkasse einzuzahlen sind. Es ist außerdem darauf zu achten, dass der vorhandene Bargeldbestand die Versicherungssumme des Tresors (20.000,00 EUR) nicht übersteigt.



Wir empfehlen die Bestände der Verkaufswaren mindestens zweimal jährlich
jeweils beim Wechsel vom Hallenbad zum Terrassenbad und zurück zu überprüfen und zu dokumentieren.

Vereinbarung von Stundensätzen mit Architekten und Ingenieuren


Die aktuellen Stundensätze nach den Vorgaben der Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger aus dem Jahr 2009 bereiten zunehmend Schwierigkeiten bei Verhandlungen. Büros fordern oft höhere Stundensätze.



Eine Umfrage bei den umliegenden Gemeinden ergab, dass nur die Städte
Karlsruhe und Freiburg eine eigene Erhöhung der Stundensätze beschlossen
haben.



Auf Landesebene finden derzeit Verhandlungen zwischen dem Städtetag Baden-Württemberg und dem Gemeindetag Baden-Württemberg mit den Kammern der Architekten und Ingenieure statt. Es zeichnet sich eine neue gemeinsame Festlegung von Stundensätzen ab.



Es wird daher empfohlen, die Ergebnisse aus den Verhandlungen abzuwarten,
um dann eine Anpassung vorzunehmen.

Kassenprüfung BGL


Die Kassenprüfung - Girokonto Nr. 818887 bei der Volksbank Lahr- ergab keine
finanziellen Beanstandungen.



Insgesamt beliefen sich die offenen Forderungen auf 323.325,66 EUR. Gegenüber städtischen Dienststellen sind von Dezember 2013 eine offene Forderung
und von Mai 2014 drei offene Forderungen vorhanden (ges. 45.692,49 EUR).



Wir stellten fest, dass Bareinnahmen in Höhe von 1.108,50 EUR aus der Vermietung und Verpachtung von Fahrzeugen vorhanden waren. Der Abgleich mit
dem Sollbestand (vorhandener Belege) ergab einen Kassenüberschuss.



Die „Ausleihbelege“ sollten durchnummeriert werden, um eine lückenlose Abrechnung zu gewährleisten.

- 18 -

Lfd. Nr.

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

zu 23

Kassenprüfung BGL

24



Für die bar eingenommenen Mietbeträge wurden entgegen der Dienstanweisung keine Quittungen ausgestellt.



Bei den Bareinnahmen aus Vermietung von Geräten und Fahrzeugen handelt
es sich um eine Zahlstelle. Eine entsprechende Dienstanweisung ist zu erlassen.

Duscharmaturen Hallenbad Lahr / Bauprüfung - Sanitärarbeiten


Die Abnahmeniederschrift liegt nicht vor (Gewährleistungsbeginn).



Teilweise sind die abgerechneten Leistungen des Hauptauftrages nicht durch
Aufmaße belegt.



Die Meisterstunden in den Rapporten sind nicht eindeutig zuzuordnen. Das
Fachamt konnte die fehlenden Nachweise zu allen Prüfbemerkungen vorlegen,
wodurch eine Überzahlung nicht feststellbar war.

Offene Prüfungsfeststellungen aus den Vorjahren:
Bis zur Jahresrechnung 2005 wurde der Haupt- und Personalausschuss über die
abschließende Stellungnahme der Ämter informiert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Entlastung der Gremien wurde zwischen der Kämmerei und
dem RPA vereinbart, das bisherige Verfahren einer separaten Information aufzugeben und im Schlussbericht auf den Stand der Erledigung der Feststellungen hinzuweisen.
Bei Erstellung des Schlussberichts 2014 waren folgende Prüfungsfeststellungen aus
den Jahren 2011, 2012 und 2013 noch nicht abgeschlossen:
1) Prüfungsteilbericht 25/2011: Sicherstellung der durch den Dienstbetrieb geforderten Mobilität der städtischen Mitarbeiter durch Bereitstellung von
Dienstfahrzeugen, Einsatz von Privat-Fahrzeugen und Car-Sharing
Die Arbeitsgruppe zur Neuorganisation der dienstlichen Mobilität hat unter der
Begleitung des Rechnungsprüfungsamtes ein Konzept zur dienstlichen Mobilität
für die Stadt Lahr erarbeitet. Die Wirtschaftlichkeit der dienstlichen Mobilität durch
eine möglichst hohe Auslastung der Fahrzeuge steht dabei im Vordergrund. Aufgrund des Zeitablaufes seit der o.g. Prüfung wurden in 2015 zunächst aktuelle
Daten zu den Fahrzeugen erhoben.
Die Umsetzung einschließlich der Erstellung einer Dienstanweisung wurde durch
die Abteilung 101 für das Jahr 2015 zugesagt.

- 19 -

2) Prüfungsteilbericht 15/2012: Automaten und Kioske
Der Bericht ist noch nicht vollständig abgearbeitet. Es stehen noch Feststellungen
zur Erledigung offen.
3) Prüfungsteilbericht 20/2013: Erschwerniszuschläge
Der Bericht ist bei der Fachabteilung 102 in laufender Bearbeitung und wird noch
einige Zeit in Anspruch nehmen, da zunächst Zeitaufschriebe im BGL bzw. den
Fachabteilungen erfolgen müssen.

1.6 Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit
Arbeitsgruppen und Kommissionen
Über die vorstehend erläuterte Prüfungs- und Beratungstätigkeit hinaus wird das
breitgefächerte Fachwissen des RPA durch seine zielführende Einbindung in Projekt- und Arbeitsgruppen genutzt. Das RPA ist in folgenden Projekt- und Arbeitsgruppen ständiges Mitglied:
 Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung
(diese hat ihre Arbeit seit November 2014 in Bezug auf das Finanzierungsund Entschuldungskonzept wieder aufgenommen)
 Koordinationsteam Landesgartenschau
 Stellenbewertungskommission
 Bewertungsausschuss für Verbesserungsvorschläge
 Arbeitsgruppe Geoinformationssystem (GIS)
Die Projektgruppe zur Einführung des NKHR hat Mitte 2015 erneut gestartet. Auch in
dieser Arbeitsgruppe ist das RPA ständiges Mitglied.
Interkommunale Zusammenarbeit
Verschiedene überregionale Arbeitsgruppen bilden wichtige Plattformen für die regelmäßige, interkommunale Zusammenarbeit und den direkteren Informationsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern:
 Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsamtsleiter in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe
 Technikertagung der Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe
 Arbeitskreis der Rechnungsprüfungsämter Südbadens
 Workshop der Prüfsoftwareanwender in Baden-Württemberg

- 20 Der Erfahrungsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern ist für die tägliche Arbeit unverzichtbar. Neuerungen und Änderungen auf der Ebene des Gesetzgebers können so rechtzeitig in die praktische Prüfungsarbeit einfließen.

2 Überörtliche Prüfung
In der Zeit vom 19.02.2014 bis 08.07.2014 hat die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (gemäß §§ 113 und 114 GemO in Verbindung mit § 2 des Gesetzes
über die Gemeindeprüfungsanstalt) folgendes geprüft:
 die Jahresrechnungen 2007 bis 2012 der Stadt Lahr,
 die Jahresabschlüsse des Bäderbetriebs für die Jahre 2007 – 2009,
 die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Jahre
2007– 2012,
 die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs (Bäder), Versorgung und Verkehr für
die Jahre 2007 – 2012,
 die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr für die
Jahre 2007 – 2012,
 die Jahresrechnungen des Zweckverbands Abwasserverband Raumschaft
Lahr der Jahre 2007 - 2012 sowie
 die Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen des Hospital- und Armenfonds
der Jahre 2007 - 2012.

Der Bericht zur Finanzprüfung der Stadt Lahr und der Eigenbetriebe vom 27.04.2015
ging am 04.05.2015 bei der Stadt ein. Zu den Prüfungsfeststellungen ist innerhalb
von 6 Monaten Stellung zu nehmen.
Die GPA bestätigte, dass sie sich in den schwerpunktmäßig geprüften Bereichen auf eine sachkundige Prüfung durch das RPA der Stadt Lahr stützen
konnte.
Überörtliche Bauprüfung
In der Zeit vom 13.04.2010 bis 12.05.2010 führte die GPA eine Prüfung der Bauausgaben in den Jahren 2006 - 2009 durch. Dieses Verfahren ist abgeschlossen. Der
Gemeinderat wurde hierüber im Offenlegungsverfahren am 30.01.2012 informiert.
Im Zeitraum von Ende April 2015 bis Ende Juni 2015 fand eine weitere Prüfung der
Bauausgaben der Jahre 2010 bis 2014 durch die GPA statt. Der Prüfbericht steht
noch aus.

- 21 -

3 Allgemeine Bemerkungen
und Rechnungsführung

zur

Haushalts-,

Kassen-

3.1 Feststellung der Jahresrechnung 2013
Der Schlussbericht des RPA wurde nach der Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss am 20. Oktober 2014 dem Gemeinderat am 10. November 2014 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte das Ergebnis der
Jahresrechnung 2013 der Stadt fest.
Der Feststellungsbeschluss ist am 17. November 2014 entsprechend § 95 Abs. 3
GemO ortsüblich bekannt gemacht worden. Rechtsaufsichtsbehörde und Öffentlichkeit wurden im gesetzlichen Rahmen unterrichtet.

3.2 Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2014
Gesetzliche Grundlagen:
§ 95 Abs. 1 GemO

Erläuterung der Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht

§ 39 Abs. 2 GemHVO Rechenschaftsbericht ist eine Anlage der Jahresrechnung
§ 44 Abs. 3 GemHVO Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung
und der erheblichen Abweichungen von den Haushaltsansätzen.
Der Rechenschaftsbericht stellt das Gegenstück zum Vorbericht bei der Haushaltsplanaufstellung dar. Er vermittelt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im Berichtsjahr und streift das Verwaltungsgeschehen im Allgemeinen. Insoweit dient er
auch als Nachschlagewerk. Er fasst Ergebnisse zusammen, zeigt Kostenentwicklungen auf und beleuchtet die Bilanzen der kostenrechnenden Einrichtungen.
Der von der Verwaltung erarbeitete Rechenschaftsbericht - der den gesetzlichen Erfordernissen in vollem Umfang Rechnung trägt – wurde am 13.07.2015 im Hauptund Personalausschuss vorberaten und am 06.07.2015 im Gemeinderat behandelt.
Gleichzeitig wurde über die Erstellung der Jahresrechnung informiert. Die im Bericht
enthaltenen Aussagen zur Finanzwirtschaft werden von uns bestätigt. Nach Prüfung
der Jahresrechnung besteht mit den Zahlen des Rechenschaftsberichtes Übereinstimmung.
Ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht sind ebenfalls korrekt erstellt worden und stehen im Einklang mit den Ergebnissen der Haushaltsrechnung.

- 22 -

3.3 Haushaltsplan - Haushaltssatzung
Das Verfahren zur Rechtswirksamkeit der Satzung ist in den §§ 79 - 82, 85 - 87 und
§ 121 Abs. 2 GemO festgelegt. Die Rechtsvorschriften wurden beachtet.
Haushaltsplan 2014
Gemeinderatsbeschluss

16.12.2013

Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde
(§§ 81 und 121GemO / Haushaltserlass des
Regierungspräsidiums Freiburg)

16.01.2014

Tag der öffentlichen Bekanntmachung
(Haushaltssatzung)

29.01.2014

Auslegung des Haushaltsplanes

30.01.2014 – 07.02.2014

Vom Recht der Einsichtnahme (§ 81 Abs. 4 GemO) durch Einwohner und Abgabepflichtige wurde kein Gebrauch gemacht. Einwendungen gegen den Haushalt wurden nicht erhoben.
Kernaussagen des Haushaltserlasses der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2014 waren:
„Die Einnahmesituation der Stadt Lahr spiegelt zum einen die positiven gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit gestiegenen Finanzzuweisungen wider, zum
anderen zeigen darin die seitens der Stadt im Jahr 2011 beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung der Ertragskraft des Haushalts ihre strukturelle Wirkung. In Anbetracht des Haushaltsvolumens und des umfangreichen Investitionsprogramms der
kommenden Jahre wird nunmehr verstärkt deutlich, dass Grundvoraussetzung, insbesondere für die Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen, nur eine stabile Ertragslage des städtischen Haushalts sein kann, um die Leistungsfähigkeit des Haushalts nicht zu beeinträchtigen bzw. zu überfordern.
Mit der Investitionsplanung stellt die Stadt die Weichen für eine aus ihrer Sicht notwendige Zukunftsgestaltung. Allein für Baumaßnahmen sollen von 2014 bis 2017
insgesamt 47 Mio. EUR eingesetzt werden. Durch die Ansammlung von Rücklagen
hat die Stadt zwar frühzeitig begonnen, Eigenfinanzierungsmittel für die anstehenden Investitionen aufzubauen. Aufgrund des Umfangs der geplanten Maßnahmen
können diese jedoch zusammen mit den erwarteten Zuführungsraten nur einen Teil
des Finanzierungsbedarfs abdecken. Für die darüber hinaus notwendigen Finanzmittel sieht die Finanzplanung weitere Kreditaufnahmen vor. Schlussendlich wird
dann eine planerische Netto-Neuverschuldung in Höhe 1,4 Mio. EUR ausgewiesen.
Der Einsatz von Ergebnisverbesserungen könnte dies, wie in den vergangenen Jahren bereits praktiziert, jedoch entbehrlich machen.

- 23 -

Trotz gesteigerter Ertragskraft des Haushalts, solider freier Rücklagen und erwarteter Finanzzuweisungen gelingt es nicht, das Investitionsprogramm ohne die Aufnahme von Fremdmitteln umzusetzen. Die Stadt hält zwar zunächst an ihrem Kurs
fest, keine Netto-Neuverschuldung auszuweisen, gleichzeitig kann sie trotz guter Ertragslage und ordentlicher Nettoinvestitionsraten nicht auf Kreditaufnahmen verzichten oder gar eine Schuldenreduzierung erreichen. Die Verschuldung liegt im Kernhaushalt Ende 2014 mit 577 EUR je Einwohner nach wie vor deutlich über dem
Durchschnitt im Regierungsbezirk (312 EUR /Einwohner, Stand 31.12.2013). Dass
Kredite derzeit auf dem Kapitalmarkt historisch gesehen günstig zu haben sind, begünstigt zudem Investitionsplanungen mit teilweiser Fremdfinanzierung. Dabei darf
jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, dass auch günstige Darlehen zurückgezahlt
werden müssen und neben den Tilgungsleistungen vor allem auch die Zinszahlungen und damit die Aufwendungen für den Schuldendienst insgesamt den städtischen
Haushalt in der Zukunft belasten werden.
In Anbetracht der aktuellen Haushaltsdaten und der Prognosen über die weitere
wirtschaftliche Entwicklung scheint die Situation beherrschbar. Allerdings wird insbesondere das Zinsniveau nicht dauerhaft auf dem jetzt niedrigen Stand verharren. Bei
einem Zinsanstieg werden sich die Belastungen aus Fremdfinanzierungen deutlich
ausweiten. Daher ist bei der Investitionsplanung und beim Eingehen neuer Verpflichtungen weiterhin besonders zu prüfen und abzuwägen, ob die Finanzierbarkeit in der
Zukunft auch unter geänderten Rahmenbedingungen für den Haushalt finanziell
tragbar ist.
Auch eine mit großer Sorgfalt und Genauigkeit erstellte Finanzplanung beinhaltet
nicht oder nur schwer kalkulierbare Faktoren. Die Stadt weist zutreffend selbst darauf hin, dass Kostensteigerungen, insbesondere bei den Maßnahmen für die Landesgartenschau, schwer bezifferbar seien und daher nur ansatzweise in den Planungen berücksichtigt werden können. Daraus abgeleitet ist nicht auszuschließen,
dass der Bedarf an Finanzmitteln auch höher ausfallen kann, als er derzeit kalkuliert
wird. Ein Umstand, wie er bei Großprojekten anderer Städte ebenfalls erkennbar ist und deshalb auch der Stadt Lahr eine stete Kostenkontrolle sowohl im
gesamten Finanzplanungszeitraum als auch darüber hinaus abverlangen wird.
Die Stadt Lahr hat in den letzten Jahren deutlich gemacht und gezeigt, dass ihr eine
solide Haushaltspolitik besonders wichtig ist. Mit Blick auf die jetzt anstehenden
Investitionen können wir die Stadt daher nur in ihrem Bemühen bestärken, die
eingeschlagenen Haushaltskonsolidierungen fortzusetzen. Hierzu gehören nach
wie vor die konsequente Prüfung aller Haushaltspositionen auf ihre Notwendigkeit
und das Ausschöpfen von Einsparpotentialen, insbesondere bei den Freiwilligkeitsleistungen. Der Blick auf den Haushalt muss – auch nach Abschluss der Landesgartenschau – die Leistungsfähigkeit erkennen lassen, auch oder gerade wegen nicht
kalkulierbarer Risiken in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.“

- 24 -

Aufstellung des Haushaltsplanes
Mittelanmeldung
Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2014 nannte der
Oberbürgermeister in seiner Verfügung vom 02.05.2013.
Zielsetzung bei der Aufstellung des Verwaltungshaushalts war es, über die gesetzlich vorgesehene Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt hinaus auch eine
angemessene Netto-Investitionsrate zu erreichen. Für den Vermögenshaushalt galt
das seit 1998 praktizierte Vermeiden einer Netto-Neuverschuldung und die weitestgehende Schonung des Rücklagenbestands als grundsätzliche Vorgabe.
Die zuständigen Dienststellen wurden daher aufgefordert, die Anmeldungen äußerst
sparsam und wirtschaftlich zu halten, um spätere, zwangsweise erforderlich werdende Streichungen möglichst vermeiden zu können. Damit wurde auch der Appell verbunden, die Anmeldungen so gering als möglich zu halten und keine „Polster“ einzuplanen.
Für den Vermögenshaushalt sollten nur Maßnahmen gemeldet werden, die entsprechende Priorität genießen. Neue Vorhaben sollten nur angemeldet werden, wenn
entsprechend § 10 Abs. 3 GemHVO Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen
vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme sowie die
voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und ein
Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind.
Das RPA hat dringend empfohlen, keine Haushaltsmittel für reine Unterhaltungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt zu veranschlagen. Der Oberbürgermeister hat
deshalb deutlich gemacht, dass Zweifelsfälle unbedingt mit der Stadtkämmerei abzustimmen sind.
Vorläufige Haushaltsführung
Zu Beginn des Jahres 2014 lag noch kein rechtskräftiger Haushaltsplan vor. Deshalb
galt § 83 GemO. Die Fortführung der Haushaltswirtschaft war nur in beschränktem
Umfang zulässig. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 20.11.2013 wies dieser auf die einschränkenden Maßnahmen hin. Insbesondere neue Maßnahmen des
Vermögenshaushaltes durften noch nicht begonnen werden.

3.4 Ausführung des Haushaltsplanes
Für das Jahr 2014 wurde vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ im Mai 2013 ein
Wirtschaftswachstum von nominal 3,3 % projiziert (real +1,6 %). Im mittelfristigen
Schätzungszeitraum von 2015 bis 2017 wurde von einer Zunahme des nominalen
Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Jahr um 3,0 % (real + 1,4 % p.a.) ausgegangen.

- 25 Im Oktober 2013 hat der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ die Erwartungen für die
Gesamtsteuereinnahmen in Deutschland der Jahre 2014 bis 2017 gegenüber der
Mai-Steuerschätzung um 7,5 Mrd. EUR nach oben verändert. Für die Gemeinden
wurden dabei die Steuereinnahmeerwartungen für 2014 bis 2017 um 3,7 Mrd. EUR
nach oben korrigiert.
Diese Rahmenbedingungen waren bei der Haushaltsaufstellung zu beachten. Das
Haushaltsvolumen lag mit rd. 116,5 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres.
Das Ergebnis lag mit rd. 123,5 Mio. EUR unter dem Vorjahresergebnis (- 3,5 Mio.
EUR). Insgesamt wich das Ergebnis um ca. 7 Mio. EUR vom Planansatz ab. Die
Abweichung von 6 % liegt in der Spanne der letzten Jahre.
Die Gründe hierfür waren wie immer sehr vielfältig. Der Vermögenshaushalt hat sich
um rd. 3,7 Mio. EUR erhöht, das Volumen des Verwaltungshaushaltes ist um rd. 3,3
Mio. EUR angewachsen. Grund für die Erhöhung im Verwaltungshaushalt und einer
daraus folgenden höheren Zuführung an den Vermögenshaushalt von ca. 3,9 Mio.
EUR waren u.a. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 1,1 Mio. EUR), sonstige
Finanzeinnahmen (+ 0,98 Mio. EUR u.a. Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer und
Gewerbe-/Grundsteuer IGP), Finanzausgleichszuweisungen (+ 0,78 Mio. EUR), aber
auch höhere Gebühreneinnahmen (+ 0,26 Mio. EUR).

Allen Beteiligten sollte bewusst sein, dass der Haushalt der Stadt Lahr und
somit auch der „gute Abschluss“ mit einer deutlich höheren Zuführung, sehr
stark von äußeren und nicht beeinflussbaren Bedingungen abhängig ist.
Selbst die höheren Gebühreneinnahmen sind der konjunkturellen gesamtwirtschaftlichen Lage zu verdanken - sie rühren zu 45 % aus dem Bauordnungsbereich.
Wir erinnern nochmals daran, dass nur durch Veränderungen in der Haushaltsstruktur dauerhaft die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung erhalten werden kann. Aus
diesem Grund halten wir es auch weiterhin für wichtig, dass die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeits- und Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung ihre
Arbeit fortführt. Ende 2014 hat die Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung erstmals wieder getagt.

Die wesentlichen Tendenzen zur Beurteilung der Finanzen unserer Stadt hat die
Stadtkämmerei im Vorbericht zum Haushaltsplan 2014 dargestellt. Im Jahr 2014 waren bauliche Maßnahmen bei Kindertagesstätten, Maßnahmen des Schulsanierungsprogramms, die Vorhaben der Stadtsanierung und der Um- und Ausbau von
Straßen Investitionsschwerpunkte. Außerdem wurden Aufwendungen für den
Grunderwerb und Planungsraten für die Landesgartenschau 2018, sowie für die Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule im Haushalt eingestellt.
Das große Ziel keine Netto-Neuverschuldung einzugehen wurde auch für die Haushaltsplanung 2014 im Auge behalten.

- 26 Finanzbericht (Zwischenbericht Haushaltsentwicklung)
Alljährlich erstattet die Stadtkämmerei dem Gemeinderat einen Bericht über die
Haushaltsentwicklung. Im Berichtsjahr wurde die Entwicklung der aktuellen Zahlen in
der Sitzung am 29.09.2014 dargestellt. Das Fachamt berichtete über die Entwicklung
der wesentlichen Einnahmen an Steuern, Schlüsselzuweisungen, Gebühren usw.
Hinsichtlich der Gewerbesteuer rechnete man mit einer Verbesserung von ca.
1,1 Mio. EUR. Im Bereich des Finanzausgleiches wurde nicht von einer gravierenden Veränderung zu den Planzahlen ausgegangen. Auf der Ausgabenseite waren
weder beim Personal- noch beim Sachaufwand Entwicklungen und Tendenzen erkennbar, die das Planergebnis hätten wesentlich belasten können.
Für den Verwaltungshaushalt zeichnete sich saldiert eine Verbesserung gegenüber
der Planung von rd. 0,6 Mio. EUR ab.
Wesentliche Besonderheiten im Haushaltsvollzug 2014 bezogen auf den Vermögenshaushalt ergaben sich bei den Baumaßnahmen nur in Bezug auf bereits bewilligte Mehrausgaben für das Familien- und Freizeitbad Reichenbach, die Straßenbaumaßnahme Friedrich-Ebert-Platz und für Verbesserungsmaßnahmen beim
Scheffel-Gymnasium.
Insgesamt zeichnete sich für den Vermögenshaushalt saldiert eine Verschlechterung
gegenüber der Planung von rd. 0,1 Mio. EUR ab.
Die Finanzverwaltung rechnete daher bis zum Jahresende mit einer Ergebnisverbesserung von mindestens 1 Mio. EUR, soweit keine unerwarteten haushaltswirksamen Ergebnisse eintreten. Die Kämmerei wies darauf hin, dass dadurch die geplante Rücklagenentnahme in Höhe von rd. 0,49 Mio. EUR reduziert werden bzw.
entfallen kann.
Insgesamt stellte sich die Situation zum Berichtszeitpunkt positiv dar, so dass gerade die Finanzverwaltung etwas entspannter in die zweite Hälfte des Haushaltsjahres
blicken konnte.

Rechnungsergebnis
Im Haushaltsjahr 2014 war der Haushalt planmäßig mit 116.430.000 EUR ausgeglichen. Das Gesamtvolumen lag geringfügig unter dem Gesamtansatz des Vorjahres.
Der Vorbericht zum Haushaltsplan entsprach § 3 GemHVO.

- 27 Aus dem Rechnungsergebnis ergeben sich folgende Abweichungen gegenüber den
Planansätzen:

Haushaltsansatz

Rechnungsergebnis

in EUR

Mehr

Weniger

gerundet

gerundet

VWH
Einnahmen
Ausgaben

102.815.000
102.815.000

106.148.896,69
106.148.896,69

5.149.294
10.214.270

-1.815.398
-6.880.373

VMH
Einnahmen
Ausgaben

13.615.000
13.615.000

17.327.421,54
17.327.421,54

4.817.376
6.838.686

-1.104.955
-3.126.264

Die einzelnen Einnahme- und Ausgabebereiche sind im Rechenschaftsbericht ab
Seite 6 des Vorberichtes aufgeschlüsselt.

3.4.1 Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt
Auch im Berichtsjahr wollen wir dem Gemeinderat ergänzende Erläuterungen über
die Inhalte des Rechenschaftsberichtes hinaus geben und die finanziellen Entwicklungen darstellen. Zum Haushaltsverlauf des Jahres 2014 hat das RPA die nachstehenden Zahlen und Fakten - auch im Blick auf die in der GemO verankerte Etatkontrolle - zusammengetragen.
Personalkosten
Die in den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes enthaltenen Personalkosten haben sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

- 28 HHJ 2010

HHJ 2011

HHJ 2012

HHJ 2013

HHJ 2014

in EUR
Gesamtausgaben VWH

83.284.701,91

85.482.939,88

94.012.627,39 103.775.161,29 106.148.896,69

davon Personalkosten

21.540.561,56

22.600.709,50

23.727.335,38

24.405.114,10

25.891.037,76

25,86%

26,44%

25,24%

23,52%

24,39%

Prozentualer Anteil der
Personalkosten an den
Gesamtausgaben des VWH

Die Personalkosten sind in diesem Vergleichszeitraum kontinuierlich angestiegen,
was im Wesentlichen auf die Tarif- und Besoldungserhöhungen, aber auch die
Schaffung von zusätzlichen Stellen beispielsweise durch die Übernahme von Aufgaben im Kinderbetreuungsbereich zurückzuführen ist.
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Personalkosten in den vergangenen
10 Jahren im Verhältnis zum Volumen des Verwaltungshaushalts:

Das Verhältnis der Personalausgaben zu den Gesamtausgaben des VWH liegt im
Schnitt der letzten 10 Jahre bei ca. 25 %. Blickt man auf die letzten 20 Jahre, so reduzierte sich dieser prozentuale Anteil in der Tendenz (in 2003 lag der Anteil beispielsweise bei 30 %).
Nach den Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg
liegen die Personalkosten bei den kreisangehörigen Gemeinden in der Größenklasse 20.000 bis 50.000 Einwohner bei 587 EUR je Einwohner. Diese letzte, aktualisierte Vergleichszahl bezieht sich auf das Jahr 2013; insofern ist immer nur ein rückwirkender Vergleich für das vorangegangene Jahr möglich.

- 29 Legt man die Zahlen der Stadt Lahr für das entsprechende Vorjahr 2013 zugrunde
(Stichtag 30.06.2013: 43.603 Einwohner), so ergibt sich ein Durchschnittswert von
559,71 EUR je Einwohner. Damit lagen die tatsächlichen Personalkosten im Vorjahr
2013 unter dem Landesdurchschnitt.
Die Durchschnittsberechnung mit den Personalkosten 2014 und der Einwohnerzahl
zum 30.06.2014 ergibt einen Wert von 589,59 EUR je Einwohner für Lahr.

Die Gesamtpersonalausgaben i. H. v. 25.891.037,76 EUR sind den folgenden Kostenarten zuzuordnen:

HHJ 2013

HHJ 2014

Vorjahresvergleich +/-

in EUR
Aufwendungen für
ehrenamtliche Tätigkeiten

327.874,20

339.911,00

12.036,80

Besoldung, Vergütungen,
Löhne

17.489.649,31

18.609.085,81

1.119.436,50

Versorgung + ZVK

3.051.848,67

3.145.836,25

93.987,58

Beiträge zur gesetzlichen
Sozialvers.

2.977.982,36

3.202.968,32

224.985,96

533.307,08

578.542,42

45.235,34

24.452,48

14.693,96

-9.758,52

24.405.114,10

25.891.037,76

1.485.923,66

Beihilfen und
Unterstützungen
Personalnebenausgaben
Gesamt

Der Hauptausgabeblock liegt bei der Besoldung, den Vergütungen und Löhnen mit
rund 71,9 %. Die Beiträge für die Versorgung und zu den gesetzlichen Sozialversicherungen sowie für die Beihilfeumlage an den Kommunalen Versorgungsverband
machen einen Anteil von ca. 26,8 % aus. Diese Anteile bewegten sich in etwa im Bereich der Vorjahre.
Im Jahr 2014 lagen die Personalausgaben mit ca. 1,19 Mio. EUR unter dem kalkulierten Haushaltsansatz. Sie überstiegen daher die anteilig auf die Personalausgaben veranschlagte globale Minderausgabe von 130.000,00 EUR bei weitem.
Nach § 7 Abs. 1 GemHVO sind Einnahmen und Ausgaben nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden und zu leistenden Beträge zu veranschlagen;
sie sind sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind.

- 30 Die deutlich geringeren Personalausgaben entstanden laut Rechenschaftsbericht
trotz vorgenommener Kalkulation primär daraus, dass einzelne Stellen durch längere
Krankheitszeiten, Inanspruchnahme von Elternzeit, Auslauf befristeter Arbeitsverträge und Besetzungsverzicht nach dem Ausscheiden nicht besetzt waren. Teilweise
war die Wiederbesetzung von Stellen aufgrund der Arbeitsmarktlage auch nur zeitverzögert möglich.
2010

2011

2012

2013

2014

in EUR
Haushaltsansatz

22.368.400,00

23.066.200,00

23.920.600,00

25.029.200,00

27.076.950,00

Ausgaben
Abweichungen vom HHPlAnsatz

21.540.561,56

22.600.709,50

23.272.335,38

24.405.114,10

25.891.037,76

-827.838,44

-465.490,50

-648.264,62

-624.085,90

-1.185.912,24

-3,70%

-2,02%

-2,71%

-2,49%

-4,38%

-122.454,30

1.060.147,94

1.126.625,88

677.778,72

1.485.923,66

-0,57%

4,92%

4,98%

2,86%

6,09%

in %
Personalkostenentwicklung
gegenüber dem Vorjahr
in %

Sachkosten
Bei der Betrachtung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes bleiben
die inneren Verrechnungen und die kalkulatorischen Kosten unberücksichtigt, weil
sie das Haushaltsergebnis aufgrund der kameralen Verbuchung sowohl auf der
Ausgabenseite wie auf der Einnahmeseite nicht direkt beeinflussen.
Wenn künftig nach kaufmännischen Grundsätzen gebucht wird und Kosten für die
einzelnen Produkte bzw. Produktgruppen ermittelt werden, erfahren diese Ansätze
des inneren Leistungsaustausches und der Abschreibungen einen deutlich höheren
Stellenwert.
Die Kostenhauptgruppen 5 und 6 schließen 2014 unter der vorstehend genannten
Voraussetzung mit einem Ergebnis von 30,83 Mio. EUR ab und liegen damit rd.
873.000 EUR über der veranschlagten Summe. Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen für die baulichen Anlagen wurde der Haushaltsansatz von ca. 4,85 Mio.
EUR um 377.408,17 EUR überschritten (+ 7,8 %).
Auf der anderen Seite liegen die Bewirtschaftungskosten für die städtischen Gebäude und Grundstücke mit ca. - 263 TEUR erneut unter dem Haushaltsansatz (Vorjahr
ca. - 319 TEUR). Unter anderem schlagen sich hier Preisentwicklungen im Energiebereich nieder.
Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppen 57 – 63) von ca. 5.85
Mio. EUR liegen mit rd. - 266 TEUR unter dem Haushaltsansatz für 2014. Im Vergleich der Sachkosten mit anderen Städten ist zu berücksichtigen, dass die Regieleistungen an den Bau- und Gartenbetrieb hier in voller Höhe durchschlagen, während bei einigen Kommunen diese in den inneren Verrechnungen enthalten sind. Der

- 31 interkommunale Vergleich der Sachkosten ohne die Auswertung weiterer Strukturen
und Indikatoren ist deshalb nur bedingt möglich und hat nicht die erwünschte Aussagekraft.
Bei den Erstattungen des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Gruppe 672 – 678
ohne innere Verrechnung 679) werden die Planansätze i. H. v. ca. 6,3 Mio. EUR mit
rd. 655 TEUR (+ 10,4 %) erheblich überschritten (Erläuterung siehe S. 30 Vorbericht
zum Rechenschaftsbericht).

Zur besseren Übersicht über den Haushaltsvollzug haben wir die wichtigsten Ausgabengruppen grafisch dargestellt:

50-51
Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen
52
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
54
Bewirtschaftung der Grundstücke und bauliche Anlagen
57-63
weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben
64-66
Steuern, Versicherungen, Geschäftsausgaben
672-678 Erstattung von Verwaltungs- u. Betriebsaufwand an Gemeinden/Gemeindeverbände,
Zweckverbände sowie übrige Bereiche
*einschließlich Haushaltsreste

Umlagen, Zuweisungen und Zuschüsse
Die Abschlusszahlen 2014 der Hauptkostengruppe 7 „Zuweisungen und Zuschüsse“
werden zur Veranschaulichung der Entwicklung im 5 - Jahresvergleich dargestellt:

- 32 -

Bereich

2010

2011

2012

2013

2014

in EUR
1

2

3

Zuschüsse an Vereine und Verbände
(Vereinsjubiläen, ermäßigte Hallengebühren)
Zuschüsse an Gesangvereine, Sonderveranstaltungen, Künstlerehrungen
Betriebskostenzuschüsse an Vereine
(Tierschutzverein, DRK, Schwimmbadvereine usw.)

10.039,04

7.152,49

6.879,71

6.247,78

6.341,10

35.742,87

36.622,75

42.035,78

45.596,62

58.517,40

68.410,00

79.260,50

86.164,85

93.164,40

117.175,00

5.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

106.214,08

106.147,13

106.272,75

111.028,46

98.696,22

4

Katastrophen-/Bevölkerungsschutz

5

Sportförderung

6

Sonstige kulturelle Projekte
(Stadtpark, Geroldseckerland u.a.)

3.239,36

0,00

0,00

200,00

0,00

Denkmalpflege, Verschönerung des Stadtbildes, Wohnungsbau

8.208,04

741,37

741,37

15.741,37

741,37

289.056,34

300.820,82

311.595,46

423.266,15

448.192,78

Gemeinwesenarbeit, Drogenberatung,
freie Wohlfahrtspflege, sonst. soziale
Leistungen

212.187,94

138.556,67

213.740,17

161.325,43

245.153,68

10 Kindergärten (Personalkosten, Bauzuschüsse, Mietwerte usw.), Zuschuss
Tageselternverein

4.418.063,85

5.001.922,37

5.455.529,58

5.793.239,18

6.000.958,83

9.000,00

4.500,00

5.500,00

10.000,00

10.000,00

12 Familienförderung, Aktion Lahr-Pass

137.946,40

141.667,01

78.895,08

66.389,22

65.302,26

Umlagen (GPA, Zweckverband,
13 Betriebskostenzuschüsse)

202.546,74

149.456,31

121.690,02

203.510,40

13.080,90

38,35

38,35

377,96

38,35

38,35

176.514,63

184.080,39

183.730,40

237.029,61

186.026,57

0,00

5.000,00

54.840,00

55.000,00

55.000,00

8.100,00
5.690.307,64

-22,24
6.155.943,92

0,00
6.667.993,13

0,00
7.221.776,97

0,00
7.305.224,46

7

8

9

Schülerhilfe, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, verlässliche Grundschule

11 Feuerwehr

14 Landwirtschaft, Umweltschutz
15 Öffentl. Personennahverkehr
16 Öffentliche Grünanlagen, LGS
17 Wasserläufe und Wasserbau
Gesamt

Durch vielseitige Finanzhilfen wird die Stadt ihrer gesellschaftspolitischen und sozialen Verantwortung gerecht. Der Betrag ist im Jahr 2014 erneut angestiegen
(+ 1,2 %). Die Ursache liegt vor allem im Bereich der Zuschüsse für die Kindergärten, die um rd. 208 TEUR gegenüber dem Vorjahr angestiegen sind. Die Entwicklung der letzten 5 Jahre zeigt eine kontinuierliche Ausgabenerhöhung in diesem Bereich.
Diese Steigerung wurde teilweise durch die deutliche Reduzierung bei den Umlagen
(Wegfall der Zinszuschüsse an den Zweckverband IGP in 2014) kompensiert.

- 33 -

In den in der Tabelle nachgewiesenen Zahlen ist der Wertansatz für die kostenlose
Überlassung der städtischen Sporthallen und Sportplätze an die Vereine nicht enthalten. Berücksichtigt man diese Subventionen, so liegt die Gesamtsumme der Zuweisungen und Zuschüsse um ca. 915.000 EUR höher. Dargestellt ist dieser Posten
bei den inneren Verrechnungen im UA 5500.

Aus dem nachfolgenden Zahlenvergleich ist ersichtlich, für welche wesentlichen
Zwecke die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes eingesetzt wurden bzw. in der
Finanzplanung angedacht sind.

Die Gesamtentwicklung der Nettoausgaben unter Einbezug der Finanzplanungsjahre
wird in nachfolgender Übersicht dargestellt:

Nettoausgaben des VWH

in TEUR

ohne innere Verrechnung und kalk. Kosten

Ergebnis
2013

Ergebnis
2014

99.377

101.301

Ansatz
2015
99.757

FinPlan
2016

FinPlan
2017

FinPlan
2018

103.250

105.380

107.950

- 34 -

Einnahmen
Die wichtigsten Einnahmegruppen des Verwaltungshaushalts im Vergleich zum Vorjahresergebnis und die Erwartung für die folgenden Haushaltsjahre sind prozentual
zu den Nettoausgaben des VWH in folgender Grafik dargestellt.

Die Gewerbesteuereinnahmen lagen bei 20,12 Mio. EUR und haben sich gegenüber
dem Vorjahr zwar um ca. 1,39 Mio EUR reduziert, überstiegen jedoch mit ca. 1,12
Mio. EUR den Haushaltsansatz. Die Zahlen haben sich wieder dem Niveau der Jahre
vor der Finanzkrise angenähert.

Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zum 01.01.2011 nach mehr als 30 Jahren auf
390 v.H. angepasst. Neben der gesamtwirtschaftlichen Lage wurde damit auch ein
Teil der höheren Einnahmen durch die Hebesatzerhöhung erreicht. Die Umsetzung
wurde von uns empfohlen und spiegelt sich nun dauerhaft positiv in der Einnahmeentwicklung wider.

- 35 Die Entwicklung der Realsteuern in den letzten 10 Jahren lässt sich dem folgenden
Schaubild entnehmen:

Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft - Entwicklung des Finanzausgleichs
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Finanzausgleichs der letzten
drei Jahre auf.
Den in der Übersicht dargestellten Zahlen liegen die Festsetzungsbescheide des
Statistischen Landesamtes vom 26.02. bzw. 28.05.2015 und des Finanzamtes Stuttgart vom 21.01.2015 zugrunde. Abweichungen zur Jahresrechnung sind kassentechnisch bedingt, da die Abschlussbescheide des Statistischen Landesamtes erst
im Folgejahr eingehen.
Wie aus der Darstellung ersichtlich, haben sich die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. Seit 2011 ist der Gesamtbetrag kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2014 stieg das Ergebnis aus Zuweisungen
und Umlagen erneut um 1,07 Mio. EUR auf 24,99 Mio. EUR an.

- 36 in vollen EUR

2012

2013

2014

2.089.202
17.626.534
1.404.901
1.227.232
2.305.345
2.193.414
154.741

2.348.538
20.172.334
1.926.430
1.226.298
2.424.123
2.577.396
156.623

2.904.807
22.481.669
2.192.248
1.274.643
2.413.343
1.859.256
155.271

Schlüsselzuweisungen
nach der Einwohnerzahl (Investitionspauschale)

nach der mangelnden Steuerkraft

Mehrzuweisung (§ 5 Abs.3 FAG)

nach dem Familienleistungsausgleich

Kindergartenförderung § 29 b FAG

Kleinkindförderung § 29 c FAG

an die Großen Kreisstädte in Verw.Gem.

Sachkostenbeitrag
Hauptschulen

Realschulen

Gymnasien

Förderschulen

Grundschulförderklassen

Schulkindergarten für Sprachbehinderte

Sicherheitsausstattung an Schulen

Zuschüsse für Verkehrslastenausgleich

Zuweisungen zu den Ausbildungskosten

Zuweisungen an Verwaltungsgemeinschaften

Steuern
Gemeindeanteil Einkommenssteuer

Gemeindeanteil Umsatzsteuer


690.306
321.594
1.104.524
216.860
8.250
28.980
0
158.834
9.888
247.975

741.897
328.304
951.212
256.750
11.250
27.324
0
139.674
15.129
250.526

696.192
351.528
941.872
244.020
11.625
31.060
0
140.451
10.358
248.917

13.733.347
2.383.853

14.871.232
2.410.900

15.500.172
2.487.659

Summe

45.905.781

50.835.940

53.945.090

9.889.441
3.106.585
14.162.933

9.788.247
3.844.219
13.287.214

10.815.234
3.462.290
14.681.313

18.746.821

23.916.260

24.986.253

abzgl. Finanzausgleichsumlage
abzgl. Gewerbesteuerumlage
abzgl. Kreisumlage
Ergebnis

Eine deutliche Erhöhung war auch bei den Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft zu verzeichnen (+ 2,3 Mio. EUR). Dabei ist nicht zu verkennen,
dass die hohe Zuweisung auf die geringe eigene Steuerkraft zurückzuführen ist.
Eine Reduzierung hat sich bei der Kleinkindförderung nach § 29c FAG trotz des weiteren Ausbaus der Krippenplätze aufgrund eines geänderten Berechnungsverfahrens ergeben (siehe Vorbericht zum Rechenschaftsbericht S. 23). Für das Jahr 2015
wurde die Zuweisung pro Kind wieder deutlich erhöht.
Aus der Aufstellung lässt sich erkennen, dass die Zuweisungen eine sehr bedeutende Säule im Haushalt darstellen. Im Jahr 2014 stellen diese laufenden Einnahmen
51 % des Verwaltungshaushaltes dar.
Die Tatsache, dass die Stadt Lahr große Teile der Zuweisungseinnahmen, aber
auch der zu zahlenden Umlagen, nur schwer beeinflussen kann, stellt ein nicht
unerhebliches Risiko der Haushalts- und Finanzplanung dar.

- 37 Kostenrechnende Einrichtungen der Stadt Lahr
§ 12 GemHVO bestimmt den Begriff der „Kostenrechnenden Einrichtungen“. Es
handelt sich dabei um Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert werden. Die Nutzer zahlen für die erbrachte Leistung und finanzieren somit zumindest einen Teil der anfallenden Kosten.
Der Vorrang der speziellen Entgelte vor Steuern ist in der GemO geregelt (siehe Ziffer 3.4.2 dieses Berichtes). Soweit vertretbar und geboten hat der Gemeinderat die
Gebühren und Entgelte festzusetzen. Die Verwaltung hat eine nach § 14 KAG, an
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientierte, realistische Kalkulation vorzulegen,
die auf der Kosten- und Leistungsrechnung basiert.

Einrichtung
Musikschule

Einnahmen
EUR
905.691,49

Ausgaben Betriebsverlust Kostendeckungsgrad
EUR
EUR
geplant % erreicht
1.469.059,77
563.368,28
65,0
61,7

Volkshochschule

1.206.229,87

1.441.822,27

235.592,40

77,7

83,7

5,9



84.895,07

588.925,48

504.030,41

14,9

14,4

0,5



Kindertagesstätten
Am Schießrain
Max-Planck-Str.
Bottenbrunnenstraße
Kanadaring
Kuhbach
Reichenbach
Arche Noah
Alleestraße

733.171,65
530.395,43
531.284,26
124.715,40
121.350,93
127.967,00
202.983,00
118.638,29

1.492.237,16
1.151.005,21
932.483,30
274.503,16
314.295,49
310.126,88
562.001,37
1.012.965,07

759.065,51
620.609,78
401.199,04
149.787,76
192.944,56
182.159,88
359.018,37
894.326,78

51,4
48,3
52,7
43,2
37,7
40,6
31,5
12,7

49,1
46,1
57,0
45,4
38,6
41,3
36,1
11,7

2,3
2,2
4,3
2,2
0,9
0,6
4,6
1,0










Kinderhorte
Eichrodtschule
Luisenschule

171.907,87
165.599,40

417.067,33
488.403,44

245.159,46
322.804,04

39,3
30,3

41,2
33,9

1,9
3,6




18.718,52

15.977,87

-2.740,65

99,5

117,2

17,6



Friedhöfe

886.511,46

1.275.304,30

388.792,84

68,1

69,5

1,4



Hallen
Stadthalle
Schutterlindenberghalle
Kaiserswaldhalle
Festhalle Kuhbach
Bürgerhaus Mietersheim
Geroldseckerhalle
Sulzberghalle
Aktienhof
Industriegleisanlage

49.730,12
60.346,00
59.889,84
57.984,00
11.133,50
34.473,75
239.258,59
13.177,29
0,00

355.219,45
102.294,18
133.529,86
107.216,88
165.897,30
130.362,06
348.377,98
45.963,81
4.600,00

305.489,33
41.948,18
73.640,02
49.232,88
154.763,80
95.888,31
109.119,39
32.786,52
4.600,00

13,1
55,5
53,0
48,5
2,4
27,0
72,0
19,8
0,0

14,0
59,0
44,9
54,1
6,7
26,4
68,7
28,7
0,0

0,9
3,5
8,1
5,6
4,3
0,5
3,4
8,9
0,0










Mediathek

Märkte

besser /
schlechter
3,3





Über die Kostendeckungsgrade der kostenrechnenden Einrichtungen gibt der
Rechenschaftsbericht eine ausführliche Auskunft. In der vorstehenden Übersicht soll
ergänzend dargestellt werden, inwieweit die im Haushaltsplan beabsichtigten Kostendeckungsgrade erreicht wurden.

- 38 Insgesamt kann festgestellt werden, dass die angestrebten Kostendeckungsgrade
im Jahr 2014 in den meisten Bereichen in etwa erreicht wurden. Problematisch erscheint uns weiterhin der Kostendeckungsgrad beim Bürgerhaus Mietersheim mit
6,7 %, welcher deutlich unter den Werten der anderen Hallen liegt.
Durch Beschluss des Gemeinderates vom 16.12.2013 wurden die Richtlinie für die
Überlassung städtischer Veranstaltungsräume, die Allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen und die Entgeltordnung für diese Räume mit Wirkung ab
1.1.2014 neu gefasst. Die Auswirkungen auf die Kostendeckungsgrade der Hallen
sind im Jahr 2014 allerdings nur bedingt erkennbar.
Die Kostendeckungsgrade im Bereich der Musikschule, der VHS, der Friedhöfe,
aber auch der Sulzberghalle liegen weiterhin auf einem hohen Niveau.
Im Folgenden haben wir noch die Entwicklung der letzten 5 Jahre dargestellt:

Einrichtung
Musikschule

2010
61,4

Kostendeckungsgrad in %
2011
2012
2013
67,5
65,0
64,0

2014
61,7

Volkshochschule

87,3

80,3

82,9

79,5

83,7

9,0

9,0

10,7

12,2

14,4

Kindertagesstätten
Am Schießrain
Max-Planck-Str.
Bottenbrunnenstraße
Kanadaring
Kuhbach
Reichenbach
Arche Noah
Alleestraße

39,6
31,9
39,2
48,9
40,3
37,5
39,6

39,7
31,9
40,1
49,8
36,4
38,6
41,3

49,6
50,7
40,2
57,8
55,5
47,7
45,4

49,7
55,3
49,3
57,0
48,0
50,8
49,2
38,0

40,7
49,1
46,1
57,0
45,4
38,6
41,3
36,1
11,7

Kinderhorte
Eichrodtschule
Luisenschule

40,4
41,7
39,1

41,2
44,8
37,5

44,6
48,0
41,2

42,1
46,4
37,7

37,6
41,2
33,9

Märkte

71,5

84,3

92,0

111,7

117,2

Friedhöfe

73,2

77,6

74,7

67,1

69,5

Hallen
Stadthalle
Schutterlindenberghalle
Kaiserswaldhalle
Festhalle Kuhbach
Bürgerhaus Mietersheim
Geroldseckerhalle
Sulzberghalle
Aktienhof
Industriegleisanlage

47,1
25,3
65,6
75,7
81,0

39,6
16,7
59,1
71,9
75,4
3,7
28,1
71,7
29,8
0,0

37,1
19,6
48,8
66,4
66,1
6,5
27,7
74,7
24,4
0,0

34,3
18,1
47,3
56,4
59,9
5,2
22,7
70,1
29,2
0,0

33,6
14,0
59,0
44,9
54,1
6,7
26,4
68,7
28,7
0,0

Mediathek

28,1
70,8
30,6
0,0

- 39 Teilhaushalt Soziale Sicherung
Zusammenfassung der in 2014 für soziale Zwecke ausgegebenen Beträge:
Verwaltungshaushalt

Soziale Leistungen der Stadt
in EUR
Allg. Sozialverwaltung
Wohngeldstelle
Rentenstelle

Personalkosten Sachkosten
745.262,75
292.508,93

2014

2013

59.683,98
15.609,87

804.946,73
740.130,11
308.118,80
296.790,15
73.732,24
71.036,00
1.037.771,68
75.293,85 1.186.797,77 1.107.956,26
Hilfemaßnahmen, Projekte
64.958,94
65.594,64
Förderung der freien Wohlfahrtspflege
90.952,40
89.632,08
Gemeinwesenarbeit
397.760,28
409.871,61
Jugendverbände, Schulsozialarbeit u.a.
324.519,10
408.440,59
Zuschüsse Kindergärten
6.000.958,83 5.793.239,18
Eigene Einrichtungen - Kindertagesstätten
6.049.617,64 4.825.161,94
Eigene Einrichtungen - Horte
905.470,77
840.303,18
Weitere eigene Einrichtungen (Treffpunkt Stadtmühle, Jugendeinrichtungen usw.) 1.820.235,50 1.676.304,88
16.841.271,23 15.216.504,36
./. Einnahmen
6.780.032,67 7.271.919,88
Nettoaufwand - Zuschussbedarf Einzelplan 4
10.061.238,56 7.944.584,48

Die Tendenz der Aufwandssteigerung setzte sich im Berichtsjahr weiter fort. Die
Ausgaben waren rd. 1,7 Mio. EUR höher als in 2013.
Wesentliche Steigerungen der Ausgaben haben sich bei den „Eigenen Einrichtungen“ hauptsächlich durch die Übernahme der Kindertagesstätten „Heiligenstraße“
und „Alleestraße“ ergeben (ca. + 1,5 Mio. EUR).
Die „Zuschüsse für fremde Kindergärten und Kleinkindbetreuung“ erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 207 TEUR bei gleichzeitiger Reduzierung der Einnahmen um rd. 562 TEUR. Trotz des weiteren Ausbaus der Kleinkindbetreuung ergaben
sich geringere Einnahmen, aufgrund der Umstellung des Berechnungsverfahrens
durch das Land. Die Festbetragsförderung wurde in 2014 auf eine prozentuale Förderung umgestellt, womit sich die Zuweisungsbeträge pro Kind deutlich reduzierten
(siehe auch Vorbericht zum Rechenschaftsbericht S. 22/23).
Förderung von Kindertageseinrichtungen anderer Träger
4648 Ausgaben
6.000.958,83
Einnahmen
Zuschuss
Summe 2014
6.000.958,83
zum Vergleich Summe 2013
5.793.239,18

2.904.003,30
2.904.003,30
3.466.492,10

3.096.955,53
3.096.955,53
2.326.747,08

Die Bruttoausgaben des Einzelplanes 4 „Soziale Sicherung“ liegen bei 15,9 % des
gesamten Verwaltungshaushaltsvolumens.

- 40 Durch die gleichzeitige Reduzierung der Einnahmen um rd. 491 TEUR stieg der Nettoaufwand sogar um rd. + 28 % (2013: +7 %; 2012: - 10 %).
Eigene Kindertageseinrichtungen
UA
Am Schießrain

4640

Max-Planck-Straße 4641

Bottenbrunnenstraße

4642

Kanadaring

4643

Kuhbach

Reichenbach

Heiligenstraße

Alleestraße

4644

4645

4650

4651

2014
Ausgaben

Ausgaben
Einnahmen
Zuschuss
Ausgaben
Einnahmen
Zuschuss
Ausgaben
Einnahmen
Zuschuss
Ausgaben
Einnahmen
Zuschuss
Ausgaben
Einnahmen
Zuschuss
Ausgaben
Einnahmen
Zuschuss
Ausgaben
Einnahmen
Zuschuss
Ausgaben
Einnahmen
Zuschuss

Summe 2014
zum Vergleich Summe 2013

Einnahmen

Zuschuss

1.492.237,16
733.171,65
759.065,51
1.151.005,21
530.395,43
620.609,78
932.483,30
531.284,26
401.199,04
274.503,16
124.715,40
149.787,76
314.295,49
121.350,93
192.944,56
310.126,88
127.967,00
182.159,88
562.001,37
202.986,14
359.015,23
1.012.965,07
118.638,29
6.049.617,64
4.825.161,94

2.490.509,10
2.517.636,92

894.326,78
3.559.108,54
2.307.525,02

Die Ausgaben im Bereich der Kindertagesstätten sind bei weitem nicht gedeckt. Die
übernommene Trägerschaft der Kindertagesstätten in der Heiligenstraße und Alleestraße führte zu einem weiteren jährlichem Zuschussbedarf.

Betriebskostenzuschüsse
Zum 1. Januar 2009 wurden in den § 29b und 29c FAG Zuweisungen für diesen
Zweck an die Gemeinden aufgenommen. Danach erfolgt die Zuweisung der Betriebskostenförderung für die Tageseinrichtungen an die Standortgemeinden, die

- 41 Zuweisungen für die Tagespflege an die Stadt- und Landkreise und zwar jeweils
nach der Zahl und dem zeitlichen Betreuungsumfang der Kinder. Die Zuweisung der
Mittel der klassischen Kindergartenförderung wurde ebenfalls an dieses Prinzip angepasst. Zur Vermeidung von Brüchen erfolgte der Übergang auf die neuen Verteilprinzipen stufenweise bis zum Jahr 2013.
Es sind folgende Zuweisungen eingegangen:

a) für eigene Kindergärten
Kindertagesstätte Schießrain
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „frühe Chancen“

Kindertagesstätte Max-Planck-Straße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „frühe Chancen“

Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „frühe Chancen“

Kindertagesstätte Kanadaring
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Kuhbach
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Reichenbach
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Heiligenstraße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Alleestraße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

b) für Kindergärten anderer Träger
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

2013
217.852,00
292.562,00
16.666,65
215.307,00
213.014,00
16.666,65
128.268,00
165.532,00
16.666,65
73.296,00
8.980,00
58.026,00
34.640,00
51.409,00
57.735,00
37.157,00

2014
232.848,00
201.648,50
33.333,32
203.616,00
136.933,40
8.333,35
122.472,00
139.747,10
31.989,35
68.040,00
11.254,80
57.456,00
14.068,50
63.000,00
23.447,50
107.856,00
**
**
**
1.603.777,95 1.456.043,82
1.603.769,00 1.522.662,00
1.806.965,00 1.329.994,20
5.014.511,95 4.308.700,02

** in 2015 noch zu vereinnahmen

Die Zuwendungen für die stadteigenen Kindergärten liegen damit mit rd. 706 TEUR
unter denen des Vorjahres. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einnahmen aus
der Krippenförderung für die „Heiligenstraße“ und „Alleestraße“ (U 3) bzw. für die „Alleestraße“ auch die Einnahmen aus dem Kindergartenlastenausgleich aufgrund des
maßgeblichen Stichtages (01. März des Vorjahres) in 2014 noch nicht zuflossen. Die
Krippe in der „Heiligenstraße“ und die Einrichtung „Alleestraße“ gingen beide am
24.02.2014 in Betrieb, so dass hierfür erstmals im Jahr 2015 Zuwendungen erfolgen.

- 42 Personalkostenzuschüsse für Horte und Kernzeitenbetreuung an Schulen
Die Personalkostenzuschüsse des Landes für Horte und Kernzeitenbetreuung an
Schulen bzw. für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule wurden nach den Förderrichtlinien des Ministeriums für Kultus und Sport und des
Ministeriums für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst in folgender Höhe gewährt:
in EUR
Hort an der Eichrodtschule
Hort an der Luisenschule
Zuweisungen nach dem FAG
Hort an der Eichrodtschule
Hort an der Luisenschule
Verlässliche Grundschule
Eichrodtschule
Luisenschule
GS Sulz
Schutterlindenbergschule
Soziale Gruppenarbeit
Hort an der Luisenschule

01.08.2012-31.07.2013 01.08.2013-31.07.2014
37.119,00
37.119,00
37.119,00
37.119,00
29.013,00
10.108,00

18.648,00
15.120,00

6.870,00
6.870,00
9.847,00
2.290,00

6.870,00
6.870,00
9.847,00
2.290,00

9.410,00
148.646,00

11.229,00
145.112,00

Interkommunaler Kostenausgleich
In § 8a des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) vom 19.3.2009 wird bestimmt,
dass die Standortgemeinde für auswärtige Kinder in Einrichtungen einen Anspruch
auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder hat.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2009 einem öffentlich-rechtlichen
Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder
zwischen den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises zugestimmt.

in EUR
Kindertagesstätte Schießrain
Kindertagheim Max-Planck-Straße
Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße
Kindertagesstätten Kanadaring
Kindertagesstätte Kuhbach
Kindertagesstätte Reichenbach
Kindertagesstätte Arche Noah
Kindertagesstätte Alleestraße

2013

2014

8.247,08
4.392,92
16.464,60
0,00
371,67
0,00
0,00
0,00
29.476,27

5.040,00
2.297,92
13.258,33
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20.596,25

- 43 Familienförderung
Zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden wurden vom Gemeinderat erstmals ab 01.01.1992 "Richtlinien der Stadt Lahr/Schw. über Maßnahmen der Familienförderung" erlassen. Aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes beschloss der
Gemeinderat am 26.09.2011 rückwirkend zum 01.09.2011 die vierte Änderung dieser Richtlinien. Eine weitere Änderung der Richtlinien erfolgte durch den Gemeinderat zum 01.09.2012. Die Ausgaben in diesem Bereich haben sich durch Leistungen
des Bildungs- und Teilhabepaketes bzw. Förderleistungen nach § 24 SGB VIII (Jugendhilfe) in den letzten Jahren deutlich reduziert.
in EUR
Haushaltsansatz
Gesamtausgaben lt. Jahresrechnung
davon für den Besuch eigener Kindergärten
für den Besuch von Kindergärten fremder Träger (verl. GS)
Honorare

2013

2014

27.000,00
12.858,16

27.000,00
7.971,20

3.753,00
8.855,00
250,16

295,10
7.459,00
217,10

Lahr-Pass
Als Ergänzung zur Familienförderung wurde durch den Gemeinderat die Einführung
eines Lahr-Passes (Familien- und Sozialpass) ab dem 01.09.2007 beschlossen.
Einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen soll der Besuch von städtischen Einrichtungen und unterschiedlichen Veranstaltungen ermöglicht werden.
Mit Beschluss vom 30.05.2011 hat der Gemeinderat aufgrund des Bildungs- und
Teilhabepaketes den Geltungsbereich des Lahr-Passes geändert. Es entfallen die
bisherigen Ermäßigungen für den Mittagstisch in Schulen, Schullandheimaufenthalte
und Klassenfahrten. Diese Aufwendungen werden nunmehr über das Bildungs- und
Teilhabepaket bezuschusst. Die Änderungen kamen ab 01.10.2011 zum Tragen.

- 44 Seit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes ist eine deutliche Entlastung
beim Mittagstisch in den Schulen zu verzeichnen. Der Arbeitsaufwand für die Abrechnung mit der kommunalen Arbeitsförderung des Ortenaukreises ist allerdings
nicht zu unterschätzen.
Die Erhöhung der Ausgaben für den Lahr-Pass seit 2013 hängt im Wesentlichen mit
den Ausgaben der Volkshochschule für die Durchführung von Deutschkursen zusammen.

in EUR
Haushaltsansatz
Gesamtausgaben:
davon
Musikschulbesuch
Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Stadtparkbesuch
Mittagstisch in Schulen
Bäderbesuch
Kulturveranstaltungen
Volkshochschule
erweiterte Betreuung / Ganztagsschule

2013

2014

50.000,00
53.531,06
24.637,26
722,00
1.064,75
0,00
5.934,20
880,10
20.292,75
0,00

45.000,00
57.331,06
25.387,81
1.194,00
1.048,25
0,00
5.219,10
786,00
23.695,90
0,00

Der Haushaltsansatz von 45.000,00 EUR wurde um 19 % (Vorjahr 7,06%) überschritten. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Ausgaben für den Lahr-Pass insgesamt erneut erhöht (+ 3.800 EUR).
Weitere Informationen zum Bereich „Soziale Sicherung“ enthält der ausführliche Arbeitsbericht des Fachamtes (Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport vom
22.04.2015).

3.4.2 Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Die Rangfolge der Deckungsmittel ist in § 78 Abs. 2 GemO geregelt. In der ersten
Stufe werden die "sonstigen Einnahmen" eingeordnet. Dann folgen die speziellen
Leistungsentgelte (2. Stufe), die kommunalen Steuereinnahmen (3. Stufe) und die
Kredite. Die Einnahmepolitik ist grundsätzlich nach diesen Normen auszurichten.

- 45 Bezogen auf die Haushaltsrechnung 2014 ergibt sich folgendes Bild:

Gesamteinnahmen des VWH und VMH

in EUR

davon:
Sonstige Einnahmen
(Abschreibungen, Zinsen, Bußgelder,
innere Verrechnungen, Mieten, Zuschüsse
aller Art, Säumniszuschläge, Ersatz von
Sachausgaben, Gewinnanteile, Konzessionsabgaben, Zuweisungen aus FAG, Zuführung
vom VWH, Rücklageentnahmen u.a.)
Spezielle Leistungsentgelte
(Verwaltungs- und Benutzungsgebühren,
ähnliche Entgelte, Beiträge, Leistungen
der Regiebetriebe u.a.)
Steuern
(Grundsteuer, Gewerbesteuer, andere
Steuern, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer u.a.)
zzgl. Kredite aus Haushaltsrest 2013

123.476.318,23

100,0%

71.291.606,25

57,7%

6.026.971,21

4,9%

46.157.740,77

37,4%

1.900.000,00

Die Entwicklung der letzten 5 Jahre stellt sich wie folgt dar:
in EUR
Gesamteinnahmen VWH + VMH
Sonstige Einnahmen
Spezielle Leistungsentgelte
Steuern
Kredite aus Haushaltsresten VJ

2010
100.206.935
57.935.704
8.550.342
33.720.889
1.950.000

2011
99.065.086
55.235.994
5.848.545
37.980.547
1.900.000

2012
107.325.128
59.417.350
6.503.980
41.403.798
1.850.000

2013
127.151.686
74.480.545
5.856.771
46.814.370
1.830.000

2014
123.476.318
71.291.606
6.026.971
46.157.741
1.900.000

Bei der Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten ist auf die Leistungskraft der Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. Der Vorrang der speziellen Entgelte zur Leistungskostendeckung gegenüber den Steuern als allgemeine Deckungsmittel ohne
direkte Gegenleistung resultiert aus dem Grundsatz, dass der wirtschaftliche Vorteilsausgleich der Nutzung einer kommunalen Einrichtung - soweit vertretbar und
geboten - durch den Leistungsempfänger erfolgen soll.
Insgesamt ist im Vergleich zu den Vorjahren festzustellen, dass der prozentuale Anteil der Leistungsentgelte (Vorjahr: 4,6 %) und der Steuereinnahmen (Vorjahr:
36,8 %) an den Gesamteinnahmen im Jahr 2014 leicht gestiegen ist.

- 46 -

3.4.3 Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts

in EUR
a) Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem HHJ 2013
b) reguläre Ausgabeansätze HHJ 2014
c) über- und außerplanmäßige Ausgaben
Deckung durch den Verwaltungshaushalt
Deckung durch Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt
Gesamt

9.455.000
13.615.000
920.065
690.592

1.610.657
24.680.657

Die regulären Haushaltsansätze für das Jahr 2014 liegen um rd. 6,6 Mio. EUR unter
denen des Vorjahres. Die Haushaltsausgabereste haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,8 Mio. EUR auf 10.249.400 EUR erhöht und betragen somit 75,28 %
des Haushaltsansatzes. Ein summarischer Abbau der Haushaltsreste ist leider nicht
erfolgt. Den Umfang der Haushaltsausgabereste halten wir für entschieden zu hoch.
Die Ausgabeschwerpunkte lagen beim Ausbau der Kindertagesstätten, bei Maßnahmen zur Erweiterung der Schulen bzw. des Schulsanierungsprogramms, dem
Ausbau der Straßen, der Stadtsanierungsmaßnahme Tonofenfabrik und letztendlich
bei der Zuführung zur Rücklage aufgrund des guten Jahresergebnisses.
2014 stiegen die tatsächlichen Ausgaben bei der Abteilung Gebäudemanagement
im Vergleich zum Vorjahr um weitere 0,2 Mio. EUR auf rd. 4,7 Mio. EUR. Der
Grunderwerb lag bei ca. 0,94 Mio. EUR. Die erhebliche Abweichung zwischen Planansatz und Vollzug im Bereich öffentliches Grün und Landschaftsbau ( - 1,77 Mio.
EUR) ist auf Maßnahmen der Landesgartenschau 2018 zurückzuführen. Haushaltsreste wurden hierfür nur gebildet, soweit eine Abwicklung in 2015 noch über den
städtischen Haushalt erfolgt. Die Planabweichung unter „Sonstige“ ist hauptsächlich
auf die deutliche höhere Rücklagenzuführung (+4,6 Mio. EUR) zurückzuführen.

- 47 -

Das vorstehende Schaubild zeigt im Vergleich die Planzahlen und den Ausgabenvollzug (ohne Berücksichtigung der Umschuldung und der Haushaltsreste aber einschließlich der über- und außerplanmäßig bewilligten Ausgaben). Dem Gemeinderat
soll damit vermittelt werden, wie die Haushaltsplanvorgaben hinsichtlich der Ausgabenblöcke (z.B. Hoch-, Tief- und Landschaftsbaumaßnahmen) in Summe umgesetzt
wurden.

3.4.4 Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts
Aufgrund der außerordentlich guten Einnahmeentwicklungen im Verwaltungshaushalt konnte im Jahr 2014 ca. 12,04 Mio. EUR an den Vermögenshaushalt (VMH) abgeführt werden. Die Zuführungsrate finanzierte zu rd. 70 % den Vermögenshaushalt.
Die Mindestzuführung konnte damit weit überschritten werden.
Kredite wurden in Höhe von 2,0 Mio. EUR aufgenommen. Der Rücklage wurden ca.
5,1 Mio. EUR zugeführt. Eine Rücklagenentnahme zum Ausgleich des Vermögenshaushalts musste nicht wie geplant erfolgen.

- 48 -

In den Folgejahren ab 2015 sind laut Haushaltsplan / Finanzplanung (Haushaltsplan
2015) hohe Ausgaben, insbesondere für anstehende Baumaßnahmen und Investitionsförderungen (s. folgende Grafik), geplant.
Die voraussichtlichen Ausgaben werden nach der Haushaltsplanung 2015 mit
18,45 Mio. EUR auf einem hohen Niveau liegen. Nur durch die guten Ergebnisse der
Vorjahre können zur Finanzierung in den Jahren 2015 bis 2016 Rücklagenentnahmen eingeplant werden. Trotzdem sind zusätzliche Kreditaufnahmen für die Jahre
2015 bis 2018 vorgesehen. Die Verschuldung der Stadt muss im Auge behalten
werden. Diese liegt immer noch weit über dem Landesdurchschnitt. Die Aufnahme
weiterer Kredite belastet zusätzlich künftige Haushalte – der Verzicht auf eine NettoNeuverschuldung ist ein definiertes Ziel. Für eine nachhaltige Haushaltsführung
muss dem Schuldenabbau Priorität eingeräumt werden. In diesem Zusammenhang
wird auf das beschlossene Entschuldungskonzept hingewiesen, welches wir sehr
begrüßen.
Trotz der guten Entwicklung der Nettozuführung des Verwaltungshaushaltes und der
Zuführung zur allgemeinen Rücklage wird weiterhin auf die Notwendigkeit einer
strukturellen Haushaltskonsolidierung hingewiesen. Denn bereits im laufenden Jahr
2015 ist erkennbar, dass aufgrund aktueller Entwicklungen die ursprünglich geplante
Neuverschuldung nur schwer einzuhalten sein wird.
In den letzten Jahren war eine deutlich höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt als geplant möglich. Allen Beteiligten muss jedoch bewusst sein,
dass große Teile der Einnahmeseite im konsumtiven Bereich (Verwaltungshaushalt) von externen Faktoren abhängig sind, welche die Stadt nicht beeinflussen kann – so hauptsächlich die gesamtwirtschaftliche Lage. Auf der ande-

- 49 ren Seite ist mit einer weiteren, stetigen Erhöhung der Gesamtausgaben des
Verwaltungshaushaltes in den nächsten Jahren unter anderem durch Aufgabenzuwächse, aber auch Unterhaltungsaufwendungen für die getätigten Investitionen zu rechnen.
Ob die Zuführungen an den investiven Bereich (Vermögenshaushalt) auch in
Zukunft wie geplant bzw. darüber hinaus erwirtschaftet werden können, hängt
daher zum einen von einer vorsichtigen Planung, von den externen Faktoren,
aber auch von einer wirtschaftlichen Haushaltsführung ab.
Die folgende Grafik zeigt die wichtigsten Ausgabengruppen, prozentual zu den Gesamtausgaben des VMH. Insgesamt werden die Baumaßnahmen und die Investitionsförderung nach der Finanzplanung ab dem Jahr 2015 ein sehr hohes Niveau von
mehr als 80% der Ausgaben des Vermögenshaushalts erreichen. Im Jahr 2016 sollen sogar rd. 90% der Ausgaben des Vermögenshaushalts in Baumaßnahmen und
die Investitionsförderung fließen.

3.4.5 Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die Zulässigkeit von über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist in § 84 Abs. 1
GemO geregelt. Ausgabeansätze lassen sich größtenteils nur schätzen, innerhalb
des Jahres treten aber vielseitige Veränderungen auf. Überschreitungen sind deshalb unvermeidlich.

- 50 § 26 GemHVO befasst sich mit der Bewirtschaftung und Überwachung der Ausgaben. Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel sind so zu verwalten, dass sie zur
Deckung aller Ausgaben ausreichen.
Entscheidend ist, dass die bewirtschaftenden Dienststellen rechtzeitig den Mehrbedarf erkennen und entsprechend reagieren.
Im Haushaltsjahr 2014 wurden nachstehende über- und außerplanmäßige Ausgaben
genehmigt:
in EUR
Genehmigung durch
den Gemeinderat
den Haupt- und Personalausschuss/Ortschaftsrat
den Oberbürgermeister
durch eine Eilentscheidung

VWH

VMH

10 Anträge

859.300,00

844.100,00

10 Anträge

307.990,00

259.950,00

1 Antrag

53.000,00

den Oberbürgermeister/
Beauftragten

482 Anträge

1.549.983,30

628.329,82

Gesamt

503 Anträge

2.770.273,30

1.732.379,82

Gesamthaushalt

Vorjahr
Gesamthaushalt Vorjahr

4.502.653,12

423 Anträge

2.275.491,63

1.799.429,82

4.074.921,45

Die Anzahl der Anträge von den Fachämtern hat sich im Berichtsjahr deutlich erhöht.
Vor allem die genehmigte Summe an über- und außerplanmäßigen Ausgaben
im Verwaltungshaushalt hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht, was zu
einer Gesamtsumme von 4,5 Mio. EUR im VWH und VMH führte.
Sicherlich lassen sich über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben nie ausschließen.
Dies hängt alleine schon mit dem Zeitpunkt der Haushaltsplanung zusammen.
Der Umfang sollte sich allerdings künftig wieder deutlich reduzieren, da sie die
Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes bzw. die mögliche Schuldentilgung im Vermögenshaushalt, insbesondere bei einer Deckung durch Mehreinnahmen, beeinflussen.

- 51 Durch die Anträge sollen die Einhaltung der Zuständigkeit nach der Hauptsatzung
bzw. Zuständigkeitsordnung und eine wirksame Haushaltsüberwachung durch die
Kämmerei gewährleistet werden.
Für die unterjährige Überwachung der Haushaltsansätze und gegebenenfalls Anpassung dieser, ist es wichtig, dass die Anträge von den Fachämtern so zeitnah wie
möglich und zwar vor dem Eingehen von Verpflichtungen der Kämmerei zugehen.
Wie die von uns gezogenen Stichproben gezeigt haben, ist dies jedoch leider oft
nicht der Fall. Insofern gibt es einen deutlichen Optimierungsbedarf.
Aus den vorgelegten Listen der Kämmerei lässt sich erkennen, dass 82 % der Mehrausgaben erst im letzten Quartal des Jahres bzw. Anfang des Folgejahres 2015 genehmigt wurden.
In der aktuellen Verfügung des Oberbürgermeisters zum Finanzierungs- und
Entschuldungskonzept vom April 2015 wurde eindringlich darauf hingewiesen,
dass die Genehmigungen für über- oder außerplanmäßige Ausgaben rechtzeitig vorab, also vor der Auftragserteilung bzw. dem Eingehen einer Verpflichtung einzuholen sind. Wir erwarten dahingehend für das laufende Jahr eine
deutliche Verbesserung.
Im Verwaltungshaushalt verteilten sich die über-/außerplanmäßigen Ausgaben im
Wesentlichen auf nachstehende Ausgabengruppen:
in EUR gerundet

50/51
52
54
57
65
67

Gebäude- und Anlagenunterhaltung
Inventarunterhaltung
Gebäudebewirtschaftung
(Strom, Wasser, Heizung usw.)
Betriebsaufwand
Geschäftsbedarf/Dienstreisen
Kostenerstattung an BGL

2013

2014

400.165
195.055
411.575

995.000
230.550
336.415

342.962
163.480
313.070

333.117
162.920
549.190

3.5 Kassenmäßiger Abschluss
Nach § 39 Abs. 1 GemHVO besteht die Jahresrechnung neben der Haushalts- und
Vermögensrechnung auch aus dem kassenmäßigen Abschluss, der wiederum enthalten muss
a) die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben,
b) die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben bis zum Abschlusstag,
c) die Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste
insgesamt und je gesondert für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie
das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge.

- 52 Im kassenmäßigen Abschluss werden alle Zahlungsvorgänge ausgewiesen. Die
Stadtkasse weist nach, welche Kassenanordnungen ihr erteilt wurden, welche Beträge einnahme- und ausgabeseitig "geflossen" sind und inwieweit Kassenreste gebildet werden mussten. Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben auszuweisen.
Die Geldbestände werden in der Stadtkasse - Einheitskasse - nachgewiesen.
Buchmäßige Kassenbestände zum 31.12.2014 in EUR
Hauptkasse
Hospital- und Armenfondskasse
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 2000
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 4000
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
./. Vorgriff
Gesamt-Vorrat

Vorrat

Vorgriff

13.338.565,38
681.243,30
757.360,48

14.777.169,16
5.170.418,39
9.606.750,77

1.904.667,07
2.404.781,36
860.969,96
5.170.418,39

Am 14.12.2009 beschloss der Gemeinderat, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der
Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Aufgrund dieser Entscheidung ist für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ ein Wirtschaftsplan nach eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Da handelsrechtlich nach der Zusammenfassung nur noch ein
Eigenbetrieb vorliegt, besteht die Verpflichtung zur Erstellung einer Handelsbilanz
und nach den eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften zur Erstellung einer Spartenrechnung. Eine steuerliche Verrechnungsmöglichkeit der beiden BgA „Bäder“ und
„VVL“ besteht laut verbindlicher Auskunft des Finanzamts vom 21.08.2009 jedoch
nicht, vielmehr sind für die BgA eigene Steuerbilanzen aufzustellen.
Aus diesen Gründen werden die Kassengeschäfte der beiden BgA im Rahmen der
Einheitskasse von der Stadtkasse als zwei Sonderkassen erledigt.
Das Regionale Rechenzentrum Baden-Franken hat am 14.04.2015 gem. § 11 Abs. 2
GemKVO bescheinigt, dass während des Haushaltsjahres 2014 die dem automatisierten Anordnungs- und Feststellungsverfahren (§ 11 Abs. 1 GemKVO) zugrunde
gelegten Daten mit gültigen Programmen ordnungsgemäß verarbeitet und gespeichert worden sind und dass die Datenausgabe vollständig und richtig ist.

3.6 Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse
In den Haushaltssatzungen wird der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt.
Für das Haushaltsjahr 2014 beliefen sich die Höchstbeträge für die in der Einheitskasse verbundenen Kassen auf:

- 53 Hauptkasse
Hospital- und Armenfondskasse
Abwasserverband Raumschaft Lahr

2.500.000 EUR
750.000 EUR

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr

7.500.000 EUR

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

2.000.000 EUR

Kontokorrentzinsen fielen im Jahr 2014 keine an. An 6 einzelnen Tagen zu den Monatsenden wurde zwar auf dem Girokonto der Sparkasse ein negativer Saldo ausgewiesen, aufgrund der zeitverzögerten Wertstellung fielen jedoch keine Zinsen an.
Als Auslagenersatz für Arbeitsposten machten die Banken 27.104,46 EUR (Vorjahr
18.596,71 EUR) geltend.
Längerfristig zur Verfügung stehende Kassenmittel wurden als Festgelder angelegt.
Die Zinserträge für Fest- und Tagesgelder, einschließlich der Guthabenzinsen für Girokonten, beliefen sich auf 69.677,41 EUR (Vorjahr 64.665,64 EUR).
Im Rahmen der gesichteten Unterlagen ergaben sich keine Auffälligkeiten für eine
fehlende Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse.

3.7 Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO
Die nach der GemPrO vorgeschriebene Kassenprüfung fand am 24. Februar 2014
gemeinsam mit der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg statt. Der hierüber erstellte Teilbericht 4/2014 seitens der Stadt, sowie der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt wurden dem Oberbürgermeister vorgelegt.
Die Hauptkasse, die Kassen der Eigenbetriebe Bäder, Abwasserbeseitigung, Versorgung und Verkehr, Stiftung Hospital- und Armenfonds und Abwasserverband
Raumschaft Lahr sind in einer Einheitskasse verbunden. Die Eigenbetriebe BGL und
Alten- und Pflegeheim Spital haben jeweils ein eigenes Bankkonto, insofern erfolgen
gesonderte Kassenprüfungen.
Das auf dem Tagesabschluss vom 21.02.2014 ausgewiesene Kassen-Ist entspricht
den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies mit
dem Kassensoll überein. Der Überschuss beim Handvorschuss wurde einbezahlt.
Die vorhandenen Schwebeposten werden bis zum Vollzug überwacht.
Vorübergehend nicht benötigte Guthaben wurden als Tages- und Festgelder angelegt. Die Einlagen der betreffenden Banken sind beim Einlagensicherungsfonds gesichert.
Die vorhandenen Scheckformulare stimmten mit den Bestandsnachweisen überein.
Werttitel werden bei der Stadtkämmerei aufbewahrt. Beanstandungen bei der
Hauptkasse ergaben sich nicht. Die zum Prüfungszeitpunkt offenen Forderungen

- 54 (Kasseneinnahmereste) sowie damit verbundene Niederschlagungen bzw. Stundungen wurden durch die überörtliche Prüfung stichprobenartig geprüft.
Kassenflüssigkeit / Geldanlagen
Die Stadtkasse hat die Mittel gem. § 18 GemKVO verwaltet. Zum Prüfungszeitpunkt
waren Festgelder in Höhe von insgesamt 12,5 Mio. EUR vorhanden, die nicht im
Kassenbestand enthalten waren (Abwicklung über ShV). Es lagen die Bestätigungen
der Banken über Geldbetrag, Zinssatz und Dauer der Anlage und die Absicherung
im Einlagensicherungsfonds vor. Weiter bestand ein Tagesgeldkonto, auf dem zum
31.12.2014 ein Betrag von 8,9 Mio. EUR angelegt war. Der letzte Kassenabschluss
des Jahres 2014, der die Buchungen für den 22.12.2014 einschließt, enthält noch
einen Betrag von 10 Mio. EUR. Im Anschluss daran wurden zum 29.12.2014 und
30.12.2014 jeweils 550.000,- EUR vom Tagegeldkonto an das Girokonto der Sparkasse übertragen.
Von der Möglichkeit, Geldanlagen in Aktien zu tätigen (§ 21 Abs. 1 GemHVO), wurde bisher bei der Stadt Lahr kein Gebrauch gemacht.
Abschließende Bestätigung
Für die geprüften Schwerpunkte und Stichproben kann festgestellt werden, dass die
Bücher nach den Grundsätzen der GemKVO geführt werden. Die erforderlichen Belege sind vorhanden und entsprechen nach Form und Inhalt den Vorschriften. Die
Kassensicherheit war in diesem Zusammenhang gewährleistet und die geprüften
Kassengeschäfte wurden ordnungsgemäß erledigt.

3.8 Handvorschüsse und Zahlstellen
Nach der Gemeindeprüfungsordnung sind die Zahlstellen mit einem Jahresumsatz
von über 2.000 EUR in einem Turnus von 2 Jahren zu prüfen; alle weiteren Zahlstellen sind in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. Bei Handvorschüssen mit
mehr als 500 EUR ist ebenfalls in einem angemessenen Zeitintervall eine Überprüfung vorzunehmen. Die Handvorschüsse unter 500 EUR unterziehen wir auch in
größeren Zeitabständen einer Kontrolle, auch wenn diese nicht prüfungspflichtig
sind.
Im Jahr 2014 wurden 34 Zahlstellen und 20 Handvorschüsse geprüft. Die aus den
Vorjahren aufgrund der personellen Situation noch ausstehenden, zu prüfenden Bereiche wurden damit weitgehend in 2014 nachgeholt.
Dabei wurden neben den Kassenbeständen auch stichprobenweise die Einhaltung
der Dienstanweisungen insbesondere in Bezug auf die Kassensicherheit und die Ablieferungspflicht betrachtet. Im Einzelfall wurden geringfügige Fehlbeträge bzw. Kassenüberschüsse festgestellt, welche auszugleichen waren.
Für die Führung der Handvorschüsse und Zahlstellen werden durch die Prüfungen
regelmäßig Anregung und Unterstützung geboten.

- 55 -

3.9 Haushaltsreste
Haushaltseinnahmereste dürfen nur für Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitionen und zur Förderung von Investitionen Dritter, für Beiträge und ähnliche Entgelte
und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden, soweit der Eingang der Einnahme im folgenden Jahr gesichert ist (§ 41 Abs. 2 GemHVO). Im Verwaltungshaushalt ist die Bildung von Haushaltseinnahmeresten somit nicht zulässig.
Die Übertragbarkeit von Haushaltsausgabeansätzen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird durch § 19 GemHVO geregelt.
Im Vermögenshaushalt bleiben die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten
Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die
Übertragbarkeit eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel fördert. Diese Haushaltsausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres
verfügbar. Über- und außerplanmäßig genehmigte Ausgaben sind übertragbar, wenn
sie bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen, jedoch noch nicht
geleistet worden sind.
Das Rechnungsergebnis wird durch Haushaltsreste entscheidend beeinflusst. Deshalb genehmigt der Gemeinderat alle neu zu bildenden Reste und erfüllt damit seine
Steuerungsfunktion. Diese Praxis dient auch der Haushaltsklarheit und erleichtert
den Überblick über den Etatvollzug.
Der Gemeinderat hat am 23.3.2015 die Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen und zwar
im VWH mit Ausgaben
im VMH mit Einnahmen
mit Ausgaben

von
von
von

3.495.000 EUR
3.902.200 EUR
10.249.400 EUR.

Im Haushaltsjahr 2014 sind rd. 75,3 % des regulären Etats des VMH ins nächste
Jahr übertragen worden. Im Jahr 2014 waren im VMH mit 13,6 Mio. EUR zwar deutlich weniger HH-Mittel als im Vorjahr (20,2 Mio. EUR) vorgesehen; trotzdem sind die
Haushaltsreste erneut um 0,8 Mio. EUR auf 10,2 Mio. EUR im VMH angestiegen.
Die Gründe für die hohen Haushaltsausgabereste sind sicherlich vielschichtig.
Selbstverständlich gibt es immer Großprojekte, bei welchen Haushaltsreste durch
die Abwicklung über mehrere Jahre entstehen, und Planung und Vollzug nicht nach
den Idealvorstellungen ablaufen. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass der hohe Anteil an Haushaltsausgaberesten ein
deutliches Indiz dafür ist, dass die Verwaltung die geplanten Projekte faktisch in dem
vorgegebenen Umfang nicht umsetzen kann.

- 56 Die veranschlagten Haushaltsmittel überstiegen zum Teil die Arbeitskapazität der
Verwaltung. Bei zu ehrgeizig verfolgten Planzielen bleibt deshalb das Kassenwirksamkeitsprinzip auf der Strecke. Insoweit dienen die Regelungen in § 19 GemHVO
auch als Reparaturvorschriften für einen nicht funktionierenden § 7 GemHVO (Veranschlagungsprinzip).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die vom Gemeinderat verabschiedeten aktuellen Maßnahmen durch die noch erforderliche Abarbeitung der Haushaltsausgabereste verschieben können und sich die Maßnahmen durch die weitere Preisentwicklung verteuern können.
Die Entwicklung der Haushaltsausgabereste ist insgesamt sehr bedenklich. Im
Rahmen des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes erfolgte daher im Juli
2014 durch den Gemeinderat die Vorgabe, dass bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 darauf zu achten ist, dass vorrangig die Haushaltsreste abgebaut werden.
Wir empfehlen dringend, mit geeigneten Controlling-Maßnahmen den gezielten
Abbau der Haushaltsreste zu überwachen um diesen, entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss, sicherzustellen.
Entwicklung der Haushaltsreste
Verwaltungshaushalt
HHJ

HHRest
EUR

HHAnsatz
EUR

Einnahmereste
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014

78.400.000
78.260.000
79.305.000
80.085.000
88.970.000
96.800.000
102.815.000

Ausgabereste
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014

78.400.000
78.260.000
79.305.000
80.085.000
88.970.000
96.800.000
102815000

1.298.000
1.505.350
1.836.200
2.041.450
2.378.800
3.511.000
3.495.000

Vermögenshaushalt
%

1,66
1,92
2,32
2,55
2,67
3,63
3,40

HHRest
EUR

HHAnsatz
EUR

%

3.340.200
5.822.000
6.573.550
5.140.150
4.672.300
3.929.000
3.902.000

10.350.000
18.875.000
14.145.000
6.930.000
11.800.000
20.265.000
13.615.000

32,27
30,85
46,47
74,17
39,60
19,39
28,66

4.818.650
8.769.800
7.751.650
5.253.450
7.632.510
9.455.000
10.249.400

10.350.000
18.875.000
14.145.000
6.930.000
11.800.000
20.265.000
13.615.000

46,56
46,46
54,80
75,81
64,68
46,66
75,28

Betrachtet man die tatsächlichen Beträge, so haben sich die Reste im Vermögenshaushalt im Ausgabebereich erneut erhöht (+ 794 TEUR).

- 57 -

In den gesamten Haushaltsausgaberesten 2014 von 13.744.400 EUR (VWH +
VMH) sind die folgenden größeren Beträge enthalten:
Haushaltsreste im VWH in EUR (über 50.000 EUR)
60.150,00
81.100,00
458.650,00
66.500,00
154.000,00
54.800,00
93.700,00
57.550,00
125.050,00
54.500,00
61.000,00
80.000,00
122.950,00
57.750,00
173.250,00
66.900,00
143.100,00
50.300,00
72.500,00
82.550,00
56.900,00

Allg. Grundvermögen -Gebäudeunterhaltung Martinskindergarten
Denkmalpflege -Gebäudeunterhaltung Hammerschmiede
Denkmalpflege -Sanierung Storchenturm
Förderung v. Kindergärten/Kindertagheim. -Zusch. f. Betreuung v. unter 3-Jährigen (GD)
Förderung v. Kindergärten/Kindertagheimen -Personalkostenzuschüsse (GD)
Friedrichschule -Gebäudeunterhaltung Turnhalle
Friedrichschule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm
Gebäudemanagement -Wartung/Aufschaltung Gebäudeleittechnik
Grundschule Mietersheim -Gebäudeunterhaltung Turnhalle
Hauptverwaltung -Internetauftritt
Kita Schießrain -Gebäudeunterhaltung
Landesgartenschau 2018 -Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit
Max-Planck-Gymnasium -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm
Öff.Grün u. Umwelt/Stabsstelle Umwelt -Energetische Quartierssanierung
Öff.Grün u. Umwelt/Stabsstelle Umwelt -Integr. Klimaschutzkonzept -Maßnahm.
Sportplätze/-anlagen -Gebäudeunterhaltung Stadion Dammenmühle (GD)
Stadtplanung -Städtebauliche Planungen (GD)
Theodor-Heuss-Schule -Gebäudeunterhaltung
Theodor-Heuss-Schule -Gebäudeunterhaltung Turnhalle
Theodor-Heuss-Schule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogr. -Turnhalle
Verwaltungsgebäude -Gebäudeunterhaltung

Haushaltsreste im VMH in EUR (über 50.000 EUR)
1.200.000,00
183.000,00
396.500,00
365.000,00
54.000,00
113.000,00
87.000,00
126.150,00
401.300,00
150.000,00
90.000,00
178.400,00
275.000,00
296.900,00
150.000,00
1.451.000,00
97.000,00
93.000,00
50.000,00
95.000,00
781.700,00
93.000,00
56.500,00
59.400,00

Allgemeines Grundvermögen -Erwerb von Grundstücken (UD)
Bau von Radwegen
Feuerschutz -Beschaffung von Fahrzeugen
Förderung der Wohlfahrtspflege - Förderzuschüsse
Kaiserswaldhalle -bauliche Verbesserungen
Kita Heiligenstraße -Herrichten der Außenanlage
Kita Heiligenstraße -Neubau Kindertagesstätte
Kita im Lahrer Westen -Neubau Kindertagesstätte
Kita Max-Planck-Straße -Erweiterung/Umbau
Landesgartenschau 2018 -Erwerb von Grundstücken
Landesgartenschau 2018 -Planungsleistungen
Landesgartenschau 2018 -Sport-/Multifunktionshalle -Planungsleistungen
Max-Planck-Gymnasium -bauliche Verbesserungen (GD)
Max-Planck-Gymnasium -Maßn. gem. Schulsanierungsprogramm (GD)
Öff. Grünanlagen -Umbau/Neugestaltung Kleinfeldpark
Otto-Hahn-Realschule -Erweiterung zur Ganztagesschule
Scheffel-Gymnasium -Erweiterung Pflichtbereich einschl. Mensa
Stadtsanierung -Kanadaring -Planungskosten
Stadtsanierung -Nördl. Altstadt -Ausb. Friedr.str. zw. Alleestr./Gärtn.str.
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Ausbau Dinglinger-Tor-Straße
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Zuw./Zusch. an übr. Ber.
Theodor-Heuss-Schule -bauliche Verbesserungen
Umbau Einmündung Hohbergweg/B415 mit Brücke
Wohnen am Sulzbach -Straßenbau

- 58 -

Hohe Haushaltsreste bestehen für die Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur
Ganztagsschule, für den Erwerb von Grundstücken beim allgemeinen Grundvermögen sowie die Stadtsanierung Nördliche Altstadt. Außerdem sind hohe Reste im Bereich der Landesgartenschau, für das Max-Planck-Gymnasium wie auch den MaxPlanck-Kindergarten zu verzeichnen.

3.10 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen (VE) legen fest, für welche Zwecke und bis zu welcher Höhe im Haushaltsjahr Verpflichtungen zu Lasten folgender Jahre eingegangen
werden dürfen.
VE dürfen nur ausgewiesen werden, wenn
- ein frühzeitiges Eingehen von Verpflichtungen notwendig ist
- die Vorbelastungen sich in tragbaren Grenzen halten und auf einen noch
überschaubaren Zeitraum beschränkt bleiben.
In der Haushaltssatzung 2014 waren VE von 5.957.000 EUR ausgewiesen. Diese
wurden vom RP gem. § 86 Abs. 4 GemO genehmigt, soweit hierfür Kreditaufnahmen
vorgesehen waren.
Die überwiegenden Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2014 betrafen mit
2.940.000 EUR die Ausgaben für die Landesgartenschau 2018 (Stegmattensee Planungs- und Bauleistungen). Weiter standen für die Erweiterung der Otto-HahnRealschule zur Ganztagsschule 1 Mio. EUR zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Verpflichtungsermächtigungen um 2,2 Mio. EUR erhöht.
Die Aufschlüsselung der VE für das Berichtsjahr ist auf Seite 444 des Haushaltsplans nachgewiesen. Im Berichtsjahr erfolgte eine Inanspruchnahme durch Auftragsvergaben in Höhe von 609.375,95 EUR. Damit wurden lediglich ca. 10 % der
veranschlagten VE tatsächlich in Anspruch genommen. Vor allem bei der Stadtsanierungsmaßnahme nördliche Altstadt, der Baumaßnahme Otto-Hahn-Realschule
und der Landesgartenschau wurden die Ermächtigungen nicht wie geplant in Anspruch genommen.

3.11 Kasseneinnahmereste
Die Definition des Begriffes "Kassenreste" ergibt sich aus § 46 Nr. 17 GemHVO. Es
handelt sich um die Summe, um welche das Gesamtrechnungs-Soll vom Gesamtrechnungs-Ist abweicht. Das bedeutet, dass ein Geldfluss noch nicht erfolgt ist, also
Einnahmen tatsächlich nicht eingegangen („Forderungen“) oder Ausgaben nicht

- 59 ausgezahlt worden („Verbindlichkeiten“) sind. Die Reste sind auf die neue Rechnung
ins Folgejahr zu übertragen und stammen teilweise aus den Vorjahren.
Kasseneinnahmereste laut kassenmäßigem Abschluss zum 31.12.2014:
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt

2.471.553,76 EUR (Vorjahr
459.350,47 EUR (Vorjahr

2.071.783,03 EUR)
125.454,69 EUR)

Entwicklung der Kasseneinnahmereste im 5 – Jahres Vergleich

Verwaltungshaushalt - Aufgliederung

in EUR

2013

Einzelplan 0
Einzelplan 1
Einzelplan 2
Einzelplan 3
Einzelplan 4
Einzelplan 5
Einzelplan 6
Einzelplan 7
Einzelplan 8
Einzelplan 9*

*davon Gewerbesteuer

2014

552.741,72
186.508,14
35.743,44
68.346,04
157.179,28
69.021,07
85.766,47
179.270,15
85.664,59
651.542,13
2.071.783,03

551.700,98
182.906,37
46.141,35
53.912,08
193.434,66
83.577,92
67.997,17
95.224,27
16.269,88
1.180.389,08
2.471.553,76

501.713,15

1.055.804,65

Bei der Gewerbesteuer kam es unter anderem aufgrund von Nachveranlagungen
einzelner Betriebe durch das Finanzamt zu einer deutlichen Erhöhung der offenen
Forderungen gegenüber dem Vorjahr.
Aus dem Verfahren OWI21 der Bußgeldstelle wurden 140.710,87 EUR an rechtskräftigen Forderungen manuell in das Hauptbuch SAP entsprechend der Empfehlung der GPA eingebucht und mit den Kasseneinnahmeresten ausgewiesen.

- 60 Die Kasseneinnahmereste aus Kostenersätzen der freiwilligen Feuerwehr (EPL 1)
sind nicht vollständig ausgewiesen, nachdem aufgrund personeller Engpässe die
Bescheide seit Mitte 2014 noch nicht vollständig ergangen sind.
Die offenen Posten aus dem Bereich Essenslieferungen in den Schulen (EPL 2) sind
künftig aus dem Vorverfahren LEO zu ermitteln und ebenfalls als Kasseneinnahmereste auszuweisen. Diese Gelder sind nicht in der Jahresrechnung 2014 enthalten, da eine Sollstellung bei der Stadt bisher erst vorgenommen wurde, wenn die Beträge tatsächlich eingegangen sind und eine Abrechnung mit der Stadt vom Schulkonto erfolgte.
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass durch den jeweiligen
frühen Kassenabschluss am 11. Dezember 2013 bzw. 2014, die EinnahmeSollstellungen ab diesem Zeitpunkt auf das Folgejahr gebucht wurden und damit
Einnahmen und auch Kasseneinnahmeresten – entgegen § 42 GemHVO - nicht periodengerecht zugeordnet werden.
Vermögenshaushalt – Aufgliederung

2013

2014

0,00
0,00
119.970,20
2.296,12
0,00

300.000,00
47.168,66
67.317,88
1.913,43
1.447,00
41.503,50

in EUR

Zuweisungen und Zuschüsse
- Kindertagesstätte Alleestraße
Ersatzleistung für Sachschäden
Erschließungsbeiträge
Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Kostenerstattung ökol. Ausgleichsmaßnahmen
Erlöse aus Erbbaugrundstücken
Rückzahlung überzahlter Bauausgaben

3.188,37
125.454,69

459.350,47

3.12 Kassenausgabereste
Diese Kassenausgabereste sind zum Jahresende wie folgt ausgewiesen:
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt

23.068,26 EUR
15.389,09 EUR

(Vorjahr
(Vorjahr

160.248,70 EUR)
331.460,54 EUR)

Die Kassenausgabereste haben sich somit in den beiden Sachbüchern zur Stichtagsbetrachtung 31.12.2014 gegenüber dem Vorjahr deutlich verringert.
Diese „Verbindlichkeiten“ stammen im Wesentlichen aus dem letzten Quartal 2014.

- 61 -

3.13 Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Durchlaufende Gelder und fremde Mittel im Sinne der §§ 13 und 46 Nr. 29
GemHVO sind im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) zu buchen und
abzuwickeln. Es umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die sich nicht auf den
Haushalt auswirken. Dazu zählen auch haushaltsneutrale Vermögensveränderungen
oder Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen.
Im Haushaltsjahr 2014 wurden insgesamt Einnahmen und Ausgaben von
65.239.999,61 EUR (Vorjahr 48.847.763,84 EUR) durchgebucht.
Kasseneinnahmereste
Kassenausgabereste
in EUR

Einzelplan 0
Einzelplan 1
Einzelplan 2
Einzelplan 3
Einzelplan 4
Einzelplan 5
Einzelplan 6
Einzelplan 7
Einzelplan 8
Einzelplan 9

31.420.452,52 EUR
24.470.699,40 EUR
Kasseneinnahmereste Kassenausgabereste

5.469.200,15
67.113,01
1.387,95
695,29

228.256,91
43.082,09
8.867,50
35.686,45
75,00

42.622,84
867,90

126.625,63
5.511,00

25.838.565,38
31.420.452,52

24.022.594,82
24.470.699,40

die Werte im Einzelplan 9 setzen sich zusammen aus
Einlagen bei Geldinstituten
Kassenbestand
Allgemeine Rücklage

12.500.000,00
13.338.565,38
24.022.594,82

Die Grundstücksverkäufe Flugplatzareal Ost (Rahmenkonto) werden im Unterabschnitt 4.0880 nachgewiesen.

3.14 Niedergeschlagene Forderungen
Die Niederschlagung nach § 46 Ziff. 19 GemHVO ist die befristete oder unbefristete
Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne
Verzicht auf den Anspruch selbst.

- 62 -

Die Ansprüche dürfen niedergeschlagen werden, wenn
- feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder
- die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen.
Die niedergeschlagenen Forderungen werden nicht in den Sachbüchern weitergeführt.
Die befristet niedergeschlagenen Forderungen sind zu überwachen und werden in
einer Niederschlagungskartei erfasst. Diese Beträge wurden von der Stadtkasse am
25.02.2015 aufgeschlüsselt:

Stand 1.1.2014

1.268.713,83 EUR

Abgänge
a) Zahlungen
9.848,67 EUR
b) Umwandlung in
unbefristete Niederschlagung 218.628,67 EUR
228.477,34 EUR
Zugänge
Stand 31.12.2014

559.182,36 EUR
1.599.418,85 EUR

Die unbefristet niedergeschlagenen Forderungen sind nicht zu überwachen und
deshalb auch nicht in ein Niederschlagungsverzeichnis einzutragen.
Im Haushaltsjahr 2014 wurden 33.337,05 EUR direkt unbefristet niedergeschlagen.

3.15 Erlasse
Nach § 32 Abs. 3 GemHVO dürfen Ansprüche ganz oder zum Teil erlassen werden,
wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls für den Schuldner eine besondere
Härte bedeuten würde. Für Gemeindeabgaben gelten ergänzend die AO und weitere
spezielle gesetzliche Bestimmungen.
Der Erlass ist der endgültige Verzicht auf einen Anspruch (§ 46 Nr. 6 GemHVO). Die
Forderung der Gemeinde erlischt. Die Zuständigkeiten sind in §§ 6, 9 und 12 der
Hauptsatzung geregelt.
Im Berichtszeitraum wurden Erlasse in Höhe von insgesamt 2.174,91 EUR (Vorjahr
9.397,06 EUR) ausgesprochen.

- 63 -

3.16 Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt
Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen
sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen (§ 22 GemHVO). Die Zuführung zum Investitionshaushalt muss mindestens so hoch bemessen sein, dass sie für den
Schuldendienst (ordentliche Tilgung und Kreditbeschaffungskosten) ausreicht.
Der Gesetzgeber lässt es dabei zu, dass bei Errechnung der Höhe der Mindestzuführungsrate Ersatzdeckungsmittel (§ 22 i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 - 4 GemHVO) eingesetzt werden. Zu den Ersatzdeckungsmitteln zählen unter anderem Erlöse aus der
Veräußerung von Vermögen, Entnahmen aus der Rücklage, Investitionszuschüsse
und unter gewissen Voraussetzungen Beiträge.
Solange der Verwaltungshaushalt ausreichend „Investitionsraten“ erwirtschaften
kann, spielen diese Ersatzdeckungsmittel keine Rolle.
Die Höhe der Zuführungsrate zeigt im Vergleich der letzten 5 Jahre folgendes Bild:
Jahr

Kreditbe- Kredittilschaffungs- gungen*
kosten

in EUR
2009
2010
2011
2012
2013
2014

0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00

2.001.329,68
1.971.773,76
1.984.500,56
1.901.129,43
1.851.725,98
1.949.883,32

Mindestbetrag
der Zufg. zum
VmH ohne
Ersatzdeckungsmittel**
2.001.329,28
1.765.579,15
1.866.361,21
1.757.700,92
1.704.894,38
1.372.827,28

* ohne Umschuldung
** nur ordentliche (im Haushalt veranschlagte) Tilgung

Im HH
veranschl.
Zuführungsbetrag

750.000,00
410.000,00
200.000,00
3.845.000,00
8.435.000,00
8.140.000,00

Wirtschaftsüberschuss

Zuführungsrate
insgesamt

1.156.955,58 1.906.955,58
5.419.070,07 5.829.070,07
6.145.555,69 6.345.555,69
4.835.656,55 8.680.656,55
7.073.338,19 15.508.338,19
3.903.097,70 12.043.097,70

- 64 -

Die Mindestzuführungsrate konnte im Berichtsjahr wiederum bei weitem übertroffen
werden. Mit einer Gesamtsumme von 12,04 Mio. EUR trägt der Verwaltungshaushalt
zu 100 % die Kosten für die Investitionen.
Mindestzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO
in EUR
Ordentliche Tilgung
Kreditbeschaffungskosten

2014
1.949.883,32
0,00

Summe Ausgaben

1.949.883,32

Rücklagenentnahme

0,00

Rückflüsse aus Darlehen
Rückflüsse von Beteiligungen
Veräußerungen von Anlagevermögen
Beiträge und ähnliche Entgelte

1.248,82
0,00
1.564.141,80
-3.389,10

Zuweisungen und Zuschüsse

1.822.322,32

Ersatzdeckungsmittel

3.384.323,84

Mindestzuführung (= Summe
Ausgaben ./. Ersatzdeckungsmittel)

-1.434.440,52

Dieses Ergebnis ist außerordentlich gut und war so ursprünglich nicht zu erwarten.
Dabei ist aber zu beachten, dass dieses Ergebnis neben einer deutlichen Einsparung bei den Personalkosten, vor allem durch höhere Steuereinnahmen und Finanzausgleichszuweisungen entstanden ist. Die Zuführung wurde also nur bedingt aus
eigener Kraft aus dem Verwaltungshaushalt erwirtschaftet.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt soll auch die
nach § 20 GemHVO erforderliche Rücklagenansammlung ermöglichen und insgesamt mindestens so hoch sein wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen.
Der Verwaltungshaushalt trägt somit auch Verantwortung für die Rücklagenwirtschaft. Abschreibungen decken den Wertverzehr des Anlagevermögens. Soweit
über die Erhebung von Benutzungsentgelten dieser Wertverzehr dem Haushalt zufließt, soll er dem Vermögenshaushalt letztlich wieder zugeführt werden. Die Sollvorschrift bedeutet, dass die Stadt die Zuführung in dieser Höhe grundsätzlich veranschlagen und vornehmen muss. Ausnahmen sind zulässig, wenn diese mit den
Grundsätzen einer geordneten Finanzwirtschaft vereinbar sind (s. Kommunales
Wirtschaftsrecht, 7. Auflage, Rd. Nr. 130). Im Berichtsjahr konnte dieser Sollvorschrift vollumfänglich nachgekommen werden.

- 65 Sollzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 3 GemHVO

in EUR

2014
687.376,06
192.646,16

Abschreibungen
davon erwirtschaftet

Investitionsrate
Die Brutto- und Nettoinvestitionsraten sind rechnerische Größen zur Beurteilung des
kommunalen Haushalts.
Die so genannten freien Mittel, die zur Finanzierung der investiven Ausgaben eingesetzt werden können, entwickelten sich in den letzten 5 Jahren wie folgt:
Haushaltsjahr

2010

2011

2012

2013

2014

Zuführung VWH an den VMH
zuzügl. Zinsen für Kredite

5.829.070,07
1.116.271,17

6.345.555,69
1.285.721,10

8.680.656,55
1.197.736,18

15.508.338,19
1.166.507,91

12.043.097,70
1.037.337,59

Bruttoinvestitionsrate

6.945.341,24

7.631.276,79

9.878.392,73

16.674.846,10

13.080.435,29

%-Anteil am Volumen des VWH
%-Anteil am Volumen des VMH

8,34%
41,04%

8,93%
56,19%

10,51%
74,20%

16,07%
71,33%

12,32%
75,49%

Zuführung VWH an den VMH
abzüglich Tilgungen für Kredite
(ohne Umschuldung) und Kreditbeschaffungskosten

5.829.070,07

6.345.555,69

8.680.656,55

15.508.338,19

12.043.097,70

1.971.775,76

1.984.500,38

1.901.129,43

1.851.725,98

1.949.883,32

Nettoinvestitionsrate

3.857.294,31

4.361.055,31

6.779.527,12

13.656.612,21

10.093.214,38

Die Nettoinvestitionsrate lag im Jahr 2014 mit 10,1 Mio. EUR ca. 26 % unter dem
Vorjahreswert. Insgesamt kann die Nettoinvestitionsrate als gut bezeichnet werden.
Aufgrund der Tatsache, dass die Nettoinvestitionsrate vor allem wegen höheren
Steuereinnahmen und Zuweisungen erzielt werden konnte, ist es aus unserer Sicht
weiterhin erforderlich, durch geeignete Maßnahmen im Verwaltungshaushalt die Zuführungsrate langfristig zu sichern. Nur so kann der finanzielle Spielraum im Vermögenshaushalt für investive Maßnahmen gesichert werden.

3.17 Vermögensrechnung
In der Vermögensrechnung (VmR) werden die Vermögensbestände (Aktiv- und Passivwerte) zu Beginn und am Ende des Jahres nachgewiesen, wobei Veränderungen
des laufenden Jahres zu berücksichtigen sind. Dieser besondere Nachweis ist erforderlich, weil sich die Bestände weder aus dem kassenmäßigen Abschluss noch aus
der Haushaltsrechnung ergeben.

- 66 Auf der Grundlage von § 95 Abs. 1 GemO regelt § 43 GemHVO Inhalt und Umfang
der Vermögensrechnung.
Mit der Kontrolle der Vermögensrechnung wird festgestellt, ob das Vermögen und
die Schulden vollständig und richtig erfasst sind. Hier werden auch die Anlagenachweise berücksichtigt. Aufgabe der Prüfung ist es, die Rechtmäßigkeit der Vermögensrechnung nach § 110 GemO festzustellen.
Auszuweisen sind:


Beteiligungen sowie Wertpapiere, welche die Gemeinde zum Zweck der
Beteiligung erworben hat,



Forderungen aus Darlehen, welche die Gemeinde aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat,



Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen,



das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen mit Sonderrechnungen
eingebrachte Eigenkapital,



Forderungen aus Geldanlagen,



Rückzahlungsverpflichtungen aus den Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen,



Rücklagen.

Die bisherige Untergliederung des Anlagevermögens nach Verwaltungsvermögen
und kostenrechnenden Einrichtungen ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich.
Diese in der Anlage 1 zum Gliederungsplan der Vermögensrechnung vorgesehene
Untergliederung ist aber für die Gemeinden nicht rechtsverbindlich. Nach Nr. 1.1 der
VwV-VmR wird den Gemeinden nur empfohlen, die Vermögensrechnung nach den
Anlagen 1-3 zur VwV-VmR zu erstellen. In ihrem Schreiben vom 26.6.2003 an die
Datenzentrale Baden-Württemberg bestätigte die GPA, dass die Abweichung vom
Gliederungsmuster in der Anlage zur VwV-VmR rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Die Vermögensrechnung wird in Form der Vollvermögensrechnung geführt. Als Bilanz wurde sie dem Rechenschaftsbericht als Anlage beigefügt (Seiten 275 bis 278).
Die Bilanzsumme hat sich von 255.218.994,71 EUR um 10.714.903,14 EUR auf
265.933.897,85 EUR zum Jahresende 2014 erhöht.

- 67 -

3.18 Rücklagen
Hier ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Rücklage und den Sonderrücklagen. Letztere kommen nur noch ausnahmsweise vor. Rücklagen sollen einerseits
die Liquidität der Stadtkasse sicherstellen und zum anderen den künftigen Ausgabebedarf im Vermögenshaushalt teilweise decken. Rücklagemittel werden bis zu ihrer
Inanspruchnahme vorübergehend aus der laufenden Haushaltswirtschaft ausgesondert. Die Höhe der den Rücklagen zugeführten Haushaltsmittel lässt eine Aussage
über die Ertragskraft des Haushalts nicht zu.
In § 90 GemO i.V.m. § 20 GemHVO wird der Rahmen für die Rücklagenbildung festgelegt. Es muss für die allgemeine Rücklage ein Betrag vorhanden sein, der sich in
der Regel auf mindestens zwei vom Hundert der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft.

in EUR

Ausgaben
VWH

2009
2010
2011
2012
2013

80.025.236,77
83.284.701,91
85.482.939,88
94.012.627,39
103.775.161,29

Durchschnitt

82.930.959,52
87.593.423,06
94.423.576,19

2 v.H.

Mindestrücklage
für das HHJ

1.658.619,19
1.751.868,46
1.888.471,52

2012
2013
2014

Der gesetzlichen Forderung des § 20 GemHVO ist in vollem Umfang Rechnung getragen.
Allgemeine Rücklage
Stand zum 31.12.2013
Zuführung
aus Ergebnis
zweckgebunden Flughafenareal Ost

in EUR
18.926.084,89
4.932.734,82
163.775,11
5.096.509,93

Stand zum 31.12.2014

Auf Zweckbindungen des Rücklagenbestandes in Höhe
5.744.275,02 EUR verweist der Rechenschaftsbericht (S. 63-65).

24.022.594,82

von

insgesamt

- 68 Im Haushaltsplan 2014 war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe
von 490.000 EUR veranschlagt. Aufgrund des Haushaltsergebnisses war eine Zuführung i. H. v. 5.096.509,93 EUR möglich.
Aufgrund der Rücklagenzuführung der letzten Jahre befindet sich die Rücklage zum
31.12.2014 auf einem sehr guten Niveau.
Nach der Finanzplanung zum Haushaltsplan 2015 sind in den Jahren 2015 und 2016
Rücklageentnahmen i.H. v. 11,34 Mio. EUR aufgrund der geplanten Investitionen im
Zusammenhang mit der Landesgartenschau 2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm geplant.
Die verbleibende Rücklage ist immer im Kontext zum Schuldenstand zu betrachten.

Die Zusammensetzung der allgemeinen Rücklage errechnet sich wie folgt:

Zusammensetzung der Allgemeinen Rücklage
Einlagen bei Geldinstituten u.a.
Kasseneinnahmereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt
Kassenbestand

in EUR
12.500.000,00

2.471.553,76
459.350,47
5.581.887,14
3.902.200,00
13.338.565,38

abzüglich
Kassenausgabereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge

23.068,26
15.389,09
448.104,58

Haushaltsausgabereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt

3.495.000,00
10.249.400,00

Stand zum 31.12.2014

24.022.594,82

Bereinigt man die allgemeine Rücklage um die Mindestrücklage und die Zweckbindungen, ergibt sich der Rücklagenanteil, der für Investitionen frei verfügbar ist.

- 69 -

3.19 Stand der Schulden
Zulässige Kreditaufnahme
Haushaltsrest aus Vorjahr
maximal mögliches Kreditvolumen 2014

2.000.000 EUR
2.000.000 EUR
4.000.000 EUR

Tatsächliche
Darlehensaufnahme

1.900.000 EUR

auf 2015 übertragener neuer Haushaltsrest

2.000.000 EUR

Die Entwicklung des Schuldenstandes stellt sich wie folgt dar:
Schuldenstand
Stand zum 31.12.2013
Kreditaufnahme
CHF-Darlehen, Wechselkursverlust
ordentliche Tilgung
./.
Sondertilgung
./.
Stand zum 31.12.2014

in EUR
25.191.584,18
1.900.000,00
577.056,04
1.949.883,32
0,00
25.718.756,90

- 70 -

Der Schuldenstand umfasst auch zwei ausländische Darlehen in Schweizer Währung. Diese Darlehen wurden zum 31.12.2014 neu bewertet (+ 577.056,04 EUR),
nachdem diese in den Jahren zuvor jeweils mit dem Aufnahme-Wechselkurs angesetzt wurden.
Zu den Schulden der Stadt müssen die Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen gleichkommen hinzugerechnet werden, da sich für die Stadt hieraus Verpflichtungen ergeben könnten. In der nachfolgenden Übersicht sind daher bei den Schulden des Kernhaushaltes auch die Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto Ost enthalten.

(Schulden des Kernhaushalts einschließlich Rahmenkonto Ost)

Die Schulden im Kernhaushalt ohne Berücksichtigung der Schulden aus dem Rahmenkonto Ost liegen mit 586 EUR/EW weit über dem Landesdurchschnitt
(414 EUR/EW zum 31.12.2014 vorläufig auf Basis der Kassenstatistik laut Geschäftsbericht GPA 2015).
Wie aus der Übersicht des Rechenschaftsberichtes (S. 61) zu entnehmen ist, liegt
die Gesamtverschuldung der Stadt Lahr mit den Eigenbetrieben, den anteiligen
Schuldverpflichtungen aus den Zweckverbänden und dem Rahmenkonto Ost zum
31.12.2014 bei 60.527.663,30 EUR. Dies entspricht einem Betrag von 1.378 EUR
pro Einwohner.

- 71 Nachrichtlich:*
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Schuldenstand zum 31.12.2014
Rahmenkonto Ost
gegenüber Stadt Lahr *

11.899.906,85 EUR
0,00 EUR
+ 5.712.476,31 EUR

Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Schuldenstand zum 31.12.2014
gegenüber Stadt Lahr *

2.138.765,50 EUR
1.071.389,86 EUR

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr
Schuldenstand zum 31.12.2014
gegenüber Stadt Lahr *

27.725.135,44 EUR

Abwasserverband Raumschaft Lahr
Schuldenstand zum 31.12.2014 *
(Anteil der Stadt zum 01.01.2014 77,97 %,
siehe Rechenschaftsbericht Seite 61)

Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto OST
außerhalb des Haushalts zum 31.12.2014
* vorbehaltlich der Prüfung der Abschlüsse

10.700.470,98 EUR

9.839.681,73 EUR

- 72 -

3.20 Beteiligungen
Die Beteiligungen der Stadt sind in der Vermögensrechnung als Aktivposten erfasst.
Die Aufgliederung ergibt:

in EUR
02
Verwaltungsvermögen
0222 Beteiligungen
Kapitaleinlagen
Wohnungsbauunternehmen
Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding
Eigenbetrieb BVVL Sparte Bäder
Eigenbetrieb BVVL Sparte Versorgung und Verkehr
Zweckverband KIVBF
Industrie- und Gewerbezentrum
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
Arbeitsförderungsgesellschaft
Zweckverband Vis-à-Vis
Wirtschaftsregion Ortenau
Sonstige Unternehmen
(BGV, Kunststiftung, Breisgauer Wein, Holzhof)
Banken

Anfangsbestand Zunahme Abnahme Endbestand
01.01.2014
31.12.2014

10.031.000,00
896,00
375.000,00
50.000,00
50.000,00
44.102,38
23.400,00
0,00 20.000,00
6.840,00
6.500,00
2.600,00
4.571,46
850,00
10.594.863,84 20.896,00

10.031.896,00
375.000,00
50.000,00
50.000,00
44.102,38
23.400,00
20.000,00
6.840,00
6.500,00
2.600,00
4.571,46
850,00
0,00 10.615.759,84

Wir verweisen bezüglich weiterer Einzelheiten auf den Beteiligungsbericht 2013 der
Stadtkämmerei vom März 2015.
Nach der Vorlage im Gemeinderat am 29.06.2015 wurde der Beteiligungsbericht
2013 am 11.07.2015 öffentlich bekannt gemacht und am 22.07.2015 der Rechtsaufsicht zur Kenntnis gegeben.
Die Stadtkämmerei hat in einer umfangreichen Vorlage vom 09.11.2007 dem Gemeinderat das Beteiligungsmanagementkonzept vorgelegt. Inhalt und Funktionen
dieses Steuerungsinstrumentes wurden ausführlich erläutert. Der Gemeinderat verabschiedete dieses Konzept mit Beschluss vom 26.11.2007.
Das RPA war in diesen Entscheidungsprozess eingebunden. Die einzelnen Eckpunkte wie z.B. die Einteilung der Beteiligungen in Kategorien, die Organisation und
Artikulation der kommunalen Willensbildung, die Vorschläge zur Ergänzung der
Hauptsatzung in Bezug auf die Beteiligungen und insbesondere die Regelung der
Zuständigkeiten für Unternehmen in Privatrechtsform sowie Zweckverbände werden
von unserer Seite für ausgewogen und richtig erachtet. Die getroffenen Entscheidungen waren deshalb richtungsweisend für eine wirksame Steuerung der Beteiligungen. Damit wurden auch Hinweise des RPA aus den Schlussberichten der Vorjahre umgesetzt.

- 73 Im Rahmen der anstehenden Betätigungsprüfung ist auch die Wirksamkeit der eingeführten Steuerungsinstrumente zu beurteilen.

4 Einzelbemerkungen zur Haushaltsführung
Im Folgenden möchten wir einen Querschnitt über unsere unterjährige Prüfungstätigkeit parallel zur Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse geben
und einzelne Feststellungen darlegen.
Diese Ausführungen sollen jedoch nicht unseren Eindruck schmälern, dass insgesamt in der Verwaltung mit einem hohen Arbeitseinsatz eine sehr gute Arbeit geleistet wird, welche wir auch ausdrücklich würdigen.
Bei den mit „B“ gekennzeichneten Bemerkungen ist durch die in der Klammer genannte Abteilung bzw. das Amt noch eine Erledigung vorzunehmen.

4.1 Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge
Dem RPA der Stadt Lahr sind alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor
der Buchung bzw. Auszahlung vorzulegen. Im Jahr 2014 handelte es sich um insgesamt ca. 50.000 Kreditor-Belege (bezahlte Rechnungen einschließlich Daueranweisungen).
Diese Vorab-Kontrolle kann aufgrund der Masse von Belegen nur als Stichprobenprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung erfolgt in Bezug auf formelle wie auch
materielle Gesichtspunkte.
Typische Feststellungen sind unter anderem fehlende Unterschriften, unvollständige
zahlungsbegründende Unterlagen, fehlende Originalbelege, falsche Verbuchungen,
fehlende Inventareinträge, falsche Rechnungsbeträge oder unrichtige oder nicht
nachvollziehbare Abrechnungen. Die entsprechenden Belege werden in der Regel
an die zuständigen Fachbereiche zur Korrektur zurückgegeben.
Eine weitergehende materielle Prüfung wird bei den Schlussrechnungen aus dem
Baubereich und Honorarbereich sowie bei der Abrechnung von Lieferungen und
Leistungen vorgenommen. Teilweise werden diese für eine detaillierte Schwerpunktprüfung vorgemerkt.
Diese das Tagesgeschäft der Verwaltung begleitende Prüfung ist mit einem relativ
hohen Aufwand verbunden. Im Ergebnis sorgt sie jedoch für eine ordnungsgemäße
Buchhaltung und gibt dem Rechnungsprüfungsamt regelmäßig Einblick in die aktuellen Vorgänge in der Verwaltung, aber auch Hinweise für künftige Prüfgebiete.

- 74 -

4.2 Prüfung der Vergaben und Bauausgaben
Die Prüfung der vergaberechtlichen Verfahren (VOB, VOL, VOF), der Honorarverträge für Ingenieur- und Architektenleistungen, sowie die Prüfung der Abrechnungen
dieser Leistungen nimmt einen wesentlichen und zunehmenden Anteil der Prüfungstätigkeit und der Personalressourcen des RPA ein. Auch aufgrund einer immer komplexer werdenden Materie durch Entscheidungen im nationalen und europäischen
Recht ist die Inanspruchnahme des RPA als beratende Institution in den letzten Jahren erheblich gestiegen.
Für die Stadt Lahr steht ein technischer Prüfer mit einem Zeitanteil von 37,5 % zur
Verfügung. Die Städte Lahr, Kehl und Oberkirch teilen sich die Arbeitskraft des technischen Prüfers auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung. Zu seinen Aufgaben
gehören alle im Zusammenhang mit der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen anfallenden Verwaltungsvorgänge. Diese umfassende
Aufgabe wird mit einem erheblichen Zeitanteil von einem weiteren Prüfer betreut.
Honorarverträge mit Architekten und Ingenieuren
Im Rahmen der Bau- und Vergabeprüfung werden vom Rechnungsprüfungsamt nahezu alle Vertragsentwürfe mit Architekten und Ingenieuren geprüft. Die Vergabe
dieser Leistungen unterliegt zumeist der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die aktuelle, seit Juli 2013 gültige, HOAI regelt die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren, die Planungsleistungen in den Bereichen
der Architektur, der Stadtplanung und des Bauwesens erbringen. Ausgenommen
sind Ingenieure, die in den Bereichen Umweltverträglichkeit, Bauphysik, Bodenmechanik und Vermessungswesen tätig sind. Für sie wurden lediglich nicht verpflichtende Regelungen aufgestellt. Auch diese Vertragsentwürfe werden geprüft.
Gerade öffentlichen Auftraggebern obliegt hier eine hohe Verantwortung, dass geltende Preisrecht einzuhalten und damit auf dem Markt bekannten Mindestsatzunterschreitungen vorzubeugen.
Die Prüfung umfasste sowohl Vertragsprüfungen bzw. deren Entwürfe, als auch die
Prüfung der Schlussrechnungen nach Abschluss der Maßnahmen.
a. Prüfung der Vertragsentwürfe
Die Prüfung der Vertragsentwürfe konzentrierte sich neben der Überprüfung der vereinbarten Preise, auf deren Kalkulationsgrundlage und Leistungsumfang.
Im Jahr 2014 wurden 117 Verträge (2013: 85 Verträge) geprüft. Hiervon wurden 28
Verträge erneut dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Die Vertragsprüfung nimmt
daher einen deutlichen Zeitumfang in der Bau- und Vergabeprüfung ein.
Das Gesamtvolumen der geprüften Verträge lag in etwa bei 3,6 Mio. EUR.

- 75 Empfehlungen zu Änderungen betrafen hauptsächlich folgende Bereiche:












Höhe der vereinbarten Stundensätze
Ermittlung der anrechenbaren Kosten
Einhaltung der Mindestsätze, besonders bei Pauschalhonoraren
Behandlung von Bedarfspositionen
Einordnung der Honorarzonen
Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz
Erstattung von Nebenkosten
Honorarzuschläge (Instandsetzungs- und Umbauzuschlag)
Anrechnung und Vergütung besonderer Leistungen
Kalkulation von Pauschalen

Durch inhaltliche Empfehlungen in mehreren einzelnen Verträgen und entsprechende vom Fachamt vorgenommene Korrekturen konnte durch die Vertragsprüfung im
Jahr 2014 ein Gesamtbetrag von ca. 40.000 EUR für die Stadt Lahr eingespart werden.
Sofern dies die gesetzliche Lage erfordert, werden Feststellungen gegebenenfalls
auch zu Gunsten eines Büros vorgenommen, da Honorare stets auskömmlich sein
müssen. Im Jahr 2014 waren hier nur kleinere Beträge betroffen.
Neben der Vertragseinzelprüfung kümmert sich das Rechnungsprüfungsamt auch
um generelle Themen der Vertragsgestaltung der Stadt Lahr. Hiervon waren 2014
unter anderem folgende Themen betroffen:







Leitfabrikate in Kostenberechnungen
Fortentwicklung der RifT-Stundensätze
Nebenkosten im Raum Lahr
Koordinationsleistungen im Tiefbau
Anrechenbarkeit von Entsorgungskosten

Darüber hinaus begleitet das Rechnungsprüfungsamt das Vertragswesen der Stadt
Lahr auch im Rahmen der beratenden Tätigkeit. Insbesondere können diesbezüglich
für 2014 der Wettbewerb für die Vergabe der Gebäudeplanung der Tonofenfabrik,
ebenso wie die Begleitung des Wettbewerbs für den Anbau der Otto-HahnRealschule genannt werden.

b. Prüfung der Schlussrechnungen
Die Prüfung der Schlussrechnungen von Verträgen umfasst allein im letzten Quartal
2014 ein Gesamtvolumen von 21 Schlussrechnungen mit einer Abrechnungssumme
von über 500.000 EUR. Ganzjährige Zahlen wurden erstmals für das Jahr 2015 er-

- 76 hoben. Im Rahmen der Prüfung wurden unter anderem folgende Problemstellungen
aufgegriffen:

 fehlende rechnungsbegründende Unterlagen
 fehlende Nachtragsvereinbarungen
 falsche Objektzuordnungen nach HOAI
Ein besonderes Augenmerk galt der Thematik der Kostenberechnungen. Durch die
Prüfung konnte das Bewusstsein für den Stellenwert der Kostenberechnung nach
den neuen Honorarordnungen nochmals gestärkt werden.
Gerade die Honorarordnungen 2009 und 2013 zielen auf die Kostenberechnung als
einzige Abrechnungsgrundlage für den beauftragten Architekten oder Ingenieur.
Umso wichtiger ist daher eine Überprüfung der Massenansätze und der gewählten
Einheitspreise. Eine Fortschreibung der Kostenberechnung ist nur in besonderen
Fällen, wie beispielsweise Änderungen des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber statthaft.
Daher hat die Kostenberechnung inzwischen einen hohen Stellenwert für die Abrechnung der Honorare und ist für diese zwingender Bestandteil.
Abrechnungen von Baumaßnahmen / Lieferungs- und Leistungsabrechnungen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung von Abschlagszahlungen und
Schlussabrechnungen von Baumaßnahmen. Dabei werden Bauten des Hochbaus,
des Tiefbaus als auch des Garten- und Landschaftsbaus gleichermaßen einbezogen. Außerdem werden auch die Lieferungs- und Leistungsaufträge mit den dazugehörigen Abrechnungen der jeweils zuständigen Fachabteilungen geprüft.
Die Bauabrechnungen sowie die Lieferungs- und Leistungsabrechnungen werden
formell und materiell einer standardmäßigen Kurzprüfung im Rahmen der laufenden
Belegprüfung unterzogen. Dabei bewerten wir auch, ob die vergaberechtlichen Vorschriften eingehalten wurden.
2014 sind uns ca. 100 Schlussrechnungen mit einem Kostenvolumen von rund
7,7 Mio. EUR im Baubereich vorgelegt worden.
Häufige Feststellungen waren:

 teilweise unvollständige Nachtragsunterlagen im Bereich der Kalkulation und
der „Stellungnahme dem Grunde nach“
 Differenzen zwischen der Kostenberechnung und dem Kostenanschlag
 Unvollständige Abrechnungsunterlagen entgegen der VOB
Punktuelle Feststellungen wurden in Aktenvermerken festgehalten und den Fachämtern zur Stellungnahme vorgelegt.
Eine vollumfängliche Prüfung dieser Schlussrechnungen wäre zu zeitintensiv.

- 77 Bei den folgenden Einzelmaßnahmen wurde eine umfangreiche Schwerpunktprüfung durchgeführt:
Kinderspielplatz Leopoldstraße; Lahr
In der Leopoldstraße in Lahr wurde auf der Fläche eines alten Parkplatzes und einer
Wiese ein Kinderspielplatz neu eingerichtet. Bei dem geprüften Auftrag handelt es
sich lediglich um die Erd- und Pflasterarbeiten.
Die Kostenfeststellung liegt bei 95.831,59 EUR und somit 28,83 % über der Auftragssumme. Mehrere Massen des Hauptauftrages haben sich extrem gesteigert.
Ein Preisspiegel lag, trotz Bestandteil der Wertung und somit auch des Ingenieurvertrages, den vorliegenden Unterlagen nicht bei.
In der Schlussrechnung wurden zwei Alternativangebote abgerechnet. Weder die
Angebote des Auftragnehmers noch entsprechende Prüfvermerke oder Nachtragsvereinbarungen lagen den Unterlagen bei. Es war somit nicht nachvollziehbar, wofür
die Leistungen benötigt wurden, ob sie überhaupt beauftragt waren und wie deren
Preisprüfung abgewickelt wurde. Eine Abnahmeniederschrift nach § 12 VOB/B lag
nicht vor, wurde allerdings nachträglich ausgeführt.
In mehreren Positionen waren die ausgeschriebenen Mengen erheblich überschritten. Weder eine Stellungnahme dem Grunde nach, noch eine Prüfung zur Minderung des Einheitspreises lag vor (§ 2 Abs. 3 VOB/B). Dies war auch dem Fachamt
bei einzelnen Positionen bei der Durchsicht der Schlussrechnung aufgefallen. Mit einem Schreiben an das mit der Bauleitung beauftragte Büro wurden die Unterlagen
vom Fachamt angefordert.
Die gesamten Aufmaße des Auftragnehmers waren nicht gegengezeichnet. Somit
musste davon ausgegangen werden, dass die aufgeführten Leistungen nicht anerkannt waren.
Mit der Stellungnahme des Fachamtes konnten die unklaren und offenen Punkte geklärt werden.

Außenanlagen Kita Sulz; Lahr-Sulz
Zur Erschließung des Freigeländes am künftigen Kindergarten in Sulz waren verschiedene Vorarbeiten (z.B. Mauerabbrüche, Herstellen einer Baustraße, etc.) zu
erbringen.
Der Kostenanschlag des Auftragnehmers lag bei der Submission bei 10.215,26 EUR
brutto. Durch einen Zusatz im Angebot hat der Unternehmer einen Pauschalvertrag
über die gesamten Leistungen in Höhe von 7.500,00 EUR angeboten. Diese Option
wurde vom Auftraggeber beauftragt.
Die Kostenfeststellung lag dann bei 16.131,70 EUR und somit 80,75 % über der Auftragssumme.
In der ersten Abschlagszahlung wurden einzelne Positionen abgerechnet, die allerdings Bestandteil des Pauschalvertrages waren. Richtigerweise hätte man einen

- 78 prozentualen Teil der Pauschale auf Grundlage einer Mengenermittlung in der
Rechnung aufführen müssen.
In der Schlussrechnung wurden neben der Pauschale auch andere zusätzliche Leistungen (unter anderem Mehrmengen) abgerechnet.
Aus den vorliegenden Unterlagen war nicht nachvollziehbar, ob sich diese Leistungen mit denen des Pauschalvertrages überschneiden oder ob es sich hierbei eventuell sogar um Nebenleistungen anderer Gewerke, wie z.B. des Hochbaus, handelte.
Hierzu lagen keine entsprechenden Unterlagen zum Aufmaß vor.
Die Positionen 09 bis 16 wurden dem Grunde nach belegt und konnten in der vorgelegten Form akzeptiert werden.
Eine Vergabe zu einer Pauschalsumme sollte nur stattfinden, wenn die Leistung
nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei
der Ausführung nicht zu rechnen ist. Erdarbeiten, wie in vorliegenden Fall, sollten
grundsätzlich nicht pauschaliert werden. Die Abwicklung und die Trennung der zusätzlichen Leistungen von den Hauptleistungen wären ohne Pauschalierung transparenter gewesen.
Den Unterlagen lagen zudem keine Aufmaße bei, aus denen hervorgeht, was ursprünglich Vertragsbestandteil war und welche Leistungen nachträglich hinzukamen,
obwohl Mehrmassen entstanden sind.
Das Fachamt hat mit seiner Stellungnahme nachvollziehbar nachweisen können,
weshalb sich die Massen derart verschoben haben und die Kostenfeststellung erheblich vom Kostenanschlag abgewichen ist.

Duscharmarturen Hallenbad; Lahr
Im Hallenbad in Lahr wurden in den Umkleideräumen die alten Duscharmaturen demontiert. Im Rahmen der Maßnahme wurden neue Duscharmaturen einschließlich
aller zusätzlichen Materialien geliefert und montiert.
Eine detaillierte Kostenberechnung des Auftraggebers lag zur Prüfung nicht vor,
konnte aber durch das Fachamt nachgereicht werden.
Bei einer Baumaßnahme dieser Größenordnung sollte eine Abnahme mit einer entsprechenden Niederschrift nach § 12 VOB/B erfolgen. Die entsprechende Niederschrift lag nicht vor, wurde jedoch nachgereicht.
Die Leistung der Pos. 001 „Demontage der Unterputzarmaturen“ war nicht nachgewiesen und trotzdem in der Schlussrechnung abgerechnet. Ein entsprechender
Nachweis konnte von der Fachabteilung nachgereicht werden.
Bei Pos. 008 „Verlängerungskabel“ wurde ein Einheitspreis abgerechnet, welcher
kalkulatorisch nicht nachgewiesen wurde. Im Vergleich zu den anderen Einheitspreisen scheint er inklusive Einbau nachvollziehbar. Da aber handschriftlich nachgetragen wurde, dass hier nur das Material geliefert wurde, stellt sich die Frage, ob der
Einheitspreis so noch kalkulatorisch auf Grundlage des Hauptauftrages nachgewiesen werden kann. Die Kalkulation wurde im Nachgang durch eine Rechnung des
Lieferanten schlüssig nachgewiesen.

- 79 Der Stundenlohnnachweis gehörte unserer Ansicht nach zu den Leistungen der Inbetriebnahme laut Hauptauftrag. Zudem sollte noch nachgewiesen werden, dass alle
Mitarbeiter, die auf den Rapporten genannt sind auch wirklich Meister sind. Ansonsten muss der Stundensatz entsprechend angepasst werden.
Das Fachamt konnte die fehlenden Nachweise zu allen Prüfbemerkungen vorlegen,
wodurch eine Überzahlung nicht feststellbar war.
Insgesamt wurden bei diesen 3 geprüften Baumaßnahmen keine Überzahlungen festgestellt. Die Feststellungen zeigen jedoch beispielhaft, dass die Dokumentation bei den geprüften Schlussrechnungen (Vollständigkeit der Unterlagen, Stellungnahmen zu Mehrausgaben und Abweichungen) noch Verbesserungspotenzial birgt.

4.3 Prüfung von Verwendungsnachweisen
Auch im Jahr 2014 wurden mehrere Verwendungsnachweise geprüft. Die Feststellungen wurden mit den Fachämtern besprochen. Die getroffenen Feststellungen
wurden direkt in den Verwendungsnachweisen berichtigt. Die Nachweise wurden im
Einzelfall erst kurz vor dem Abgabetermin vorgelegt, so dass eine umfassendere
Prüfung nicht bzw. nur mit einem unnötigen Zeitdruck möglich war. Auch vor dem
Hintergrund Fördermittel und Zuschüsse möglichst frühzeitig abzurufen, empfehlen
wir, die Verwendungsnachweise umgehend nach Abschluss der Maßnahme oder
des Haushaltsjahrs zur Prüfung vorzulegen.

4.4 Kundenkarten eines Baumarktes
Das Rechnungsprüfungsamt prüfte den Einsatz von Kundenkarten eines Baumarktes für die Jahre 2012 und 2013. Die Firma gewährt hierbei von sich aus einen prozentualen Nachlass. Eine Gesamtaufstellung aller Karten lag uns nicht vor. Es ist
daher nicht ersichtlich, wieviel Karten tatsächlich im Umlauf sind.
Das RPA erstellte daher Auflistungen über den Karteneinsatz gemäß den in SAP
vorgefundenen Buchungen. Auch eine Umsatz-Aufstellung seitens der Firma
scheint nicht vollständig zu sein. So fehlten nachweislich Kundenkarten, obgleich
Belege und Buchungen dazu vorlagen. Somit scheint auch der Firma unklar zu sein,
welche Kundenkarten zur Stadt Lahr gehören.
Nach Auswertung im System SAP wurden in 2012 28 neue Kundenkarten eingesetzt. Der Gesamtumsatz betrug insgesamt 23.030,29 EUR. Davon wurden mit alten
Kundenkarten Waren in Höhe von 13.126,40 EUR bezogen. Im Jahre 2013 wurden

- 80 42 Karten der Stadt Lahr eingesetzt. Der Gesamtumsatz lag bei 22.099,26 EUR; alte
Kundenkarten waren hierbei nicht mehr im Einsatz.
Der Abgleich zwischen den gebuchten Beträgen in SAP und der Firmen Umsatzliste
ergab zum Teil große Differenzen. Wir haben daher noch stichprobenartig die Handkassenabrechnungen überprüft, um evtl. fehlende Umsätze aufzuspüren. Tatsächlich wurde auch der eine oder andere Beleg entdeckt, dennoch bleiben Differenzen,
die sich so nicht erklären lassen. So kommt neben einem Fehler seitens der Firma
bis hin zu einem unzulässigen, privaten Einsatz der Karten (gegen Barzahlung) vieles in Betracht.
Der Einsatz von Kundenkarten sollte daher einem zentralen Management unterworfen werden. Dieses sehen wir beim Haupt- und Personalamt, Abteilung Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeit und Stadtmarketing / Pressestelle. Damit gäbe es einen
Ansprechpartner der Stadt Lahr für alle Nutzer, der auch dann zentral agieren und
entsprechende Konditionen aushandeln kann. Wir empfehlen diese Vorgehensweise auch bei anderen Rabattsystemen.
B
(101) Eine Erledigung des Prüfberichtes steht noch aus.

4.5 Kieskontingent Waldmattensee
Das Rechnungsprüfungsamt prüfte das Kieskontingent Waldmattensee für die Jahre
2010 bis 2013.
Eine Firma als Pächterin eines Sees zahlt der Stadt Lahr für jeden verkauften cbm
Kies-, Sand- und Splittmaterial einen Abbaupachtzins; ebenso einen Pachtzins für
das Betriebsgelände. Nach § 10 des Vertrages liefert die Pächterin den für stadteigene Zwecke benötigten Grubenkies unentgeltlich und frei verladen bis zu einer
Höchstmenge von jährlich 150 t. Bisher nutzte die Ortsverwaltung Kippenheimweiler
das Kieskontingent.
Die Stadt Lahr verfügte zum Prüfungszeitpunkt über ein Guthaben in Höhe von
370,51 t Grubenkies. Wir haben empfohlen die Verwendung des Guthabens und der
jährlichen Restkontingente in den weiteren städtischen Bereichen zu prüfen. Der
Abbau des Guthabens durch Verwendung durch den BGL auch in anderen städtischen Bereichen wurde durch die Ortsverwaltung zugesagt.
Im Zusammenhang mit dieser Prüfung stellten wir fest, dass nach unseren Unterlagen der Pachtvertrag noch nicht den aktuellen Gegebenheiten angepasst wurde.
B
Eine Bearbeitung wurde nach dem Wechsel der Sachbearbeitung seitens der zu
(622) ständigen Fachabteilung zugesagt.

- 81 -

4.6 Projekt Tandem - Verwendungsnachweis
Mit dem Projekt „Tandem“ (Begegnungszentrum für bürgerschaftliches Engagement)
wurde die soziale Integration von Spätaussiedlern in den Stadtteilen Langenwinkel
und Kippenheimweiler gefördert.
„Tandem“, wurde als Nachfolgeprojekt von „Julaki“ auf 3 Jahre, vom 01.07.2010
bis 30.06.2013 ausgelegt. Der Gemeinderat stimmte am 17.05.2010 dem gestellten
Projektantrag zu.
Laut Zuwendungsbescheid vom 20.02.2013 wurden die Fördermittel für 2013 in Höhe von 19.766,02 Euro als Fehlbedarfsfinanzierung bewilligt.
Das Ergebnis unserer Prüfung für den Zeitraum 01.01.2013 bis 30.06.2013 haben
wir in den Prüfungsfeststellungen festgehalten. Der Verwendungsnachweis wurde
entsprechend unseren Feststellungen berichtiget.
Im gesamten Projektzeitraum (01.07.2010 bis 30.06.2014) entstanden Maßnahmekosten in Höhe von 268.487,70 EUR. Die Förderung aus Bundesmitteln betrug
119.630,00 EUR; der Eigenanteil der Stadt Lahr belief sich auf 140.750,29 EUR.

4.7 Pachtvertrag Bistro Schlachthof
Das Rechnungsprüfungsamt prüfte die Pachtverträge zum Bistro in der Jugendbegegnungsstätte „Schlachthof – Jugend und Kultur“.
Die Stadt Lahr verpachtet das Bistro im Gebäudekomplex „Schlachthof, Jugend und
Kultur“ in der Dreyspringstraße. Im Prüfungszeitraum 2012 und 2013 gab es einen
Pächterwechsel, somit waren zwei Verträge zu prüfen.
Die Umsatzpachtabrechnung in 2012 ist rechnerisch korrekt. Bei der Betriebskostenabrechnung ergaben sich Differenzen bei den Kosten für Heizungswartung,
Frischwasser, Strom und Abfallbeseitigung.
Die Umsatzpachtabrechnung 2013 ist rechnerisch korrekt. Durch die Reduzierung
des Umsatzpachtzinses ergibt die Abrechnung eine Nachzahlung von 1.300,49 EUR
(anstatt 2.710,27 EUR).
Bei der Betriebskostenabrechnung ergaben sich Differenzen bei den Kosten für Heizungswartung, Strom und Gebäudeversicherung.
Für beide Verträge gilt, dass die Berechnungsmethode zur Abrechnung des Niederschlagswassers die Pächter benachteiligt. Hier wurden Flächen mit einbezogen, die
nicht dem Bistro zuzurechnen sind.

- 82 Mit der Stellungnahme des Fachamtes, die ausführlich auf unsere Prüfungsfeststellungen einging, sehen wir unseren Bericht als erledigt an.

4.8 Hallennutzung der Sportvereine
Das Rechnungsprüfungsamt prüfte die Hallennutzung (Dauerbelegung) durch die
Sportvereine im Jahr 2013/2014.
Diese Entgelte für die Nutzung der Hallen wurden noch nach der Entgeltordnung aus
dem Jahre 1998 erhoben. Die neu beschlossene Entgeltordnung für die Benutzung
von städtischen Sporthallen, Mehrzweckhallen und sonstigen Räumlichkeiten ist
zum 01.01.2014 in Kraft getreten.
In der Regel werden die Entgelte für eine Belegungsperiode, die mit einem Schuljahr
identisch ist, erhoben. Bei zeitlich kürzerer Inanspruchnahme wird ein anteiliges Entgelt abgerechnet. Die Überlassung ist unentgeltlich im Rahmen des Kinder- und Jugendsports für Lahrer Turn- und Sportvereine, die der IG Sport angehören. Ebenso
ist sie unentgeltlich für die Durchführung des Spielbetriebs bzw. Meisterschaften.
Benutzungsentgelte werden gemäß der Entgeltordnung für den Übungs- und Trainingsbetrieb – unabhängig einer Mitgliedschaft bei der IG Sport - erhoben. Die Entgeltordnung sieht auch diverse Zuschläge und Ermäßigungen vor.
Im Prüfungszeitraum Saison 2013/2014 lagen die Entgelte für die Dauerbelegungen
bei 29.968,14 EUR.
Die Prüfung bezog sich auf die Hallennutzungen in der Kernstadt, wie auch der Ortsteile. Die Einzelfeststellungen wurden unter Ziffer 1.5 dargestellt. Aufgrund der umfangreichen Überprüfung ergaben sich folgende zusammengefasste Feststellungen:












Die geprüften Entgelthöhen der einzelnen Hallen und der Gymnastiksäle decken
sich mit den Einnahmen im SAP Finanzverfahren.
Es wurden Genehmigungen ausgestellt; die entsprechenden Anträge fehlten jedoch in den Akten.
Andererseits fanden wir Anträge in den Akten, aber keine entsprechenden Genehmigung oder aber Einträge auf dem Hallenbelegungsplan, jedoch ohne die
dazugehörigen Anträge und Genehmigungen in den Akten.
In einer Ortsverwaltung befanden sich keine aktuellen Anträge in den Akten. Diese sollten jährlich als Grundlage für die Genehmigung und zur Dokumentation
der entgeltrelevanten Daten (z.B. aktueller Jugendanteil) gefordert werden.
Anträge konnten teilweise nicht nachvollzogen werden.
Bei mehreren Anträgen fehlten die Angaben zur Teilnehmerzahl (Erwachsene /
Jugendliche). Bei einem Antrag war die Reduzierung des Entgeltes aufgrund des
Jugendanteils nicht nachvollziehbar.
Die Entgelte wurden teilweise falsch berechnet. Bei mehreren Anträgen wurde
eine Ermäßigung auf das Entgelt gewährt, die nicht nachvollzogen werden konnte. Teilweise wurden den Vereinen Ermäßigungen gemäß der Sportförderrichtlinie gewährt, obwohl diese nicht beantragt wurden.

- 83 -





Bei der Prüfung ist aufgefallen, dass Dauergenehmigungen, die zugleich Entgeltforderungen sind, teilweise erst Ende des Jahres oder im Folgejahr erteilt wurden. Genehmigungen sind am Anfang einer Belegungsperiode zu erteilen und
abzurechnen.
In zwei Ortsteilen konnte kein Hallenbelegungsplan vorgelegt werden; dieser sollte künftig erstellt werden

Die Stellungnahmen des zuständigen Fachamtes und der Ortsverwaltungen liegen
vor. Vereinzelt sind noch Restarbeiten zu erledigen, die von uns überwacht werden.

4.9 Aufwendungen für Städtepartnerschaften
Die Stadt Lahr unterhält Städtepartnerschaften zu Dole in Frankreich (seit 1962), zu
Belleville in Kanada (seit 1972) und zu Alajuela in Costa Rica (seit 2006). Des Weiteren werden auch Schulpartnerschaften gepflegt.
Es werden Begegnungen, Veranstaltungen und Projekte verschiedenster Art gefördert, mit dem Ziel zur Weiterentwicklung der Partnerschaften und zur Völkerverständigung beizutragen.
Sollte die bisherige Form der Bezuschussung der Fahrtkosten bei den
Begegnungen mit Dole beibehalten werden, sollten die Richtlinien der Stadt Lahr
zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften
entsprechend angepasst werden.
Wir stellten fest, dass Ausgaben im Rahmen der Partnerschaften auf unterschiedlichen Finanzpositionen gebucht wurden.

4.10 Abrechnung Projekt „Code 24“
Im Jahr 2014 nahm das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der übertragenen First
Level Control für „Code 24“ die Prüfung des Abrechnungszeitraumes Februar bis Juli
2014 vor. Dabei wurden folgende Feststellungen mit Stand September 2014 getroffen:
Die neuen EU-Timesheets fordern eine detaillierte Aufgliederung aller Arbeitstage
mit Zeitangaben (tatsächliche Zeit). Hier mussten etliche Korrekturen vorgenommen
werden, ebenso wie bei der Ermittlung der monatlichen Gehälter beim
Subpartner IGZ Raum Lahr GmbH. Es ergeben sich dadurch Personalkosten von
41.838,10 EUR statt bisher 40.924,18 EUR, die förderfähig sind.

- 84 Wenn besondere vergaberechtliche Gründe für die Wahl der Vergabeart vorliegen,
sollten diese immer in einem Vergabevermerk dokumentiert werden. Auch Zusatzvereinbarungen sollten ebenfalls dokumentiert werden. Sie dürfen den ursprünglichen Auftragswert jedoch nicht unverhältnismäßig übersteigen. Weiterhin waren
kleinere formelle Dinge zu prüfen.
Die Einnahmen des Payment Claim No 10 standen zu diesem Zeitpunkt noch aus.
Gemeinkosten wurden nicht geltend gemacht.
Mit dem aktuellen Antrag werden die möglichen Höchstfördergrenzen bei den Ansätzen „Partner Stuff“, „Meetings & Seminars“ sowie „Audit Costs“ überschritten. Entsprechende Voranmeldungen diesbezüglich sind durch die Kämmerei erfolgt. Das
Projekt endet zum 31.12.2014.

4.11 Vereinbarung von Stundensätzen
Im Rahmen der Prüfung von Vertragsentwürfen für Architekten und Ingenieure stellt
sich immer wieder die Frage nach der Höhe der zu vereinbarenden Stundensätze,
wahlweise für besondere Leistungen oder reine Stundenhonorare. In einigen Angeboten werden von den Büros Vergütungen gefordert, welche die aktuellen Vorgaben
der Stadt Lahr nach den RifT-Sätzen (Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und
Hochbauverwaltung Baden-Württemberg für die Beteiligung freiberuflicher Träger)
übersteigen.
Deshalb wurde bei den umliegenden Gemeinden eine Umfrage nach deren internen
Vorgaben zu den Stundensätzen durchgeführt. Außer von den Städten Karlsruhe
und Freiburg werden überwiegend noch die RifT-Sätze, wenn auch mit Ausnahmeregelungen, verwendet.
Auf Landesebene fanden zum Zeitpunkt der Prüfung Verhandlungen der Vertretungen des Städtetages Baden-Württemberg und des Gemeindetages BadenWürttemberg mit den Kammern der Ingenieure und Architekten statt.
Wir haben daher empfohlen, vor einer eigenen Lösung bzw. Erhöhung, die Verhandlungen auf Landesebene abzuwarten.
Mittlerweile wurde in Baden-Württemberg eine Orientierungshilfe erarbeitet und Mitte
2015 veröffentlicht. Diese wird von den Vertragsparteien mit den neuen Stundensätzen zur Anwendung empfohlen.

- 85 -

4.12 Verträge mit der Landesbank Baden-Württemberg
Rahmenkonto OST - Abrechnung für das HHJ 2014
Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank BadenWürttemberg außerhalb des Haushalts. Die Inanspruchnahme belief sich zum
31.12.2014 auf 9.839.681,73 EUR.
Die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank Baden-Württemberg vom 26.05.2014 wurde um vier Jahre bis zum 26.05.2018 verlängert. Im Rahmen der Prüfung wurde angeregt, das Verfahren hierzu nochmals zur
Sicherung des wirtschaftlichsten Angebotes auf den Ablauf hin zu überprüfen.
Für Abbruchmaßnahmen wurden 35.902,03 EUR vom Bund erstattet. Im Rahmen
der diesjährigen Prüfung wurde bei Vergleichen festgestellt, dass Mietanteile aus
dem Jahr 2012 im Verwaltungshaushalt verblieben sind und nicht weiter verbucht
wurden. Die Verbuchungen (auch für noch weitere Jahre) wurden nach einer gemeinsamen Arbeitsbesprechung mit dem Gebäudemanagement, der Stadtkämmerei
und der Stadtkasse entsprechend berichtigt.
Zinsaufwendungen und Abwasserbeiträge aus dem Jahr 2014 wurden komplett erstattet. Eine Rate wurde beim Rahmenkonto erst im Jahr 2015 verbucht. Die Zuführung der Erlöse zur allgemeinen Rücklage 2014 ist mit o.g. Anpassungen erfolgt.
Der aktuelle Abrechnungsstand stellt sich wie folgt dar:
Flugplatzareal OST
in EUR
Zinsaufwendungen und Gebühren

2014

1997 bis 2013

Gesamt

145.073,07

6.177.788,79

6.322.861,86

0,00

1.067.607,14

1.067.607,14

Gesamt Zinsaufwand

145.073,07

7.245.395,93

7.390.469,00

Zinszuschüsse Land
Zinsübernahme Stadt Lahr

0,00
189.652,88

4.601.626,93
2.224.260,10

4.601.626,93
2.413.912,98

Gesamt Zinsübernahme

189.652,88

6.825.887,03

7.015.539,91

Stundungszinsen Bundesvermögensamt

- 86 -

Flugplatzareal OST

0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14

0
1
2
3
4
5
6
7

Ausgaben
Grundstückserwerb incl.
Nebenkosten
Vorbereitende Maßnahmen
Vermessungskosten
Abbruchkosten
(Straßenbau, Regen- und Schmutzwasserkanalisation, Regenwasserbehandlungsanlage, Pumpwerke
und Hebewerke)
Hausanschlüsse
Ökologische Ausgleichsfläche
Industriegleis
Sonstiges = Aufwand für Bestandsgebäude
Straßen
Kanalisation und Hebewerke
Regenwasserbehandlungsanlagen
und Pumpwerke
Altlastenerkundung und -sanierung

2014

1997 bis 2013

Gesamt in EUR

0,00
4.840,22
0,00
0,00

17.989.740,29
194.317,65
418.962,84
4.308.530,96

17.989.740,29
199.157,87
418.962,84
4.308.530,96

0,00
0,00
0,00
0,00

0,00
85.638,02
0,00
0,00

0,00
85.638,02
0,00
0,00

0,00
1.571,59
0,00

142.817,48
3.945.641,77
0,00

142.817,48
3.947.213,36
0,00

0,00
0,00

0,00
246.868,24

0,00
246.868,24

0,00
179,40

0,00
1.830.141,90

0,00
1.830.321,30

145.073,07
0,00
151.664,28
2014
0,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
-255.645,94
0,00
35.902,03
189.652,88
29.908,97

6.177.788,79
0,01
35.340.447,95
1997 bis 2013
8.384.845,76
4.258.209,30
4.741.426,23
4.601.626,93
82.779,89
766.937,82
24.746,56
537.688,94
2.224.260,10
25.622.521,53

6.322.861,86
0,01
35.492.112,23
Gesamt
8.384.845,76
4.318.209,30
4.741.426,23
4.601.626,93
82.779,89
511.291,88
24.746,56
573.590,97
2.413.912,98
25.652.430,50

Stand Rahmenkonto 31.12.2014

Soll

9.839.681,73

Festzinsvereinbarung
- Konto Nr. 605.057.451 Stand Girokonto Nr. 1364185

Soll
Soll

8.000.000,00
1.839.681,73

Wasserversorgung
Abwasserbeitrag
Zinsaufwendungen und Gebühren
ohne Zinsen für Grunderwerb
Rundungsdifferenz
Gesamt
Einnahmen
Veräußerung von Grundstücken
Veräußerung von Gebäuden
Sonstige Einnahmen
Zinszuschuss Land
Optionsentgelte
Landesdarlehen
Erstattung Altlasten Bund
Erstattung Abbruchkosten Bund
Zinsübernahme Stadt Lahr
Gesamt

- 87 -

5 Abschließendes Prüfungsergebnis
5.1 Zusammenfassung
Die zur örtlichen Prüfung vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2014 entspricht
nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Es kann bestätigt werden
(§ 110 GemO), dass
1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem
Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger
Weise begründet und belegt sind,
3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Zur Prüfung wurden die notwendigen Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und
Rechnungsführung sowie der Vermögensverwaltung herangezogen. Das RPA hat
die übertragenen Prüfungsaufgaben im Rahmen der personellen Möglichkeiten umfassend durchgeführt. Einzelne noch nicht abschließend erledigte Prüfungen haben
auf das Ergebnis der Jahresrechnung keinen wesentlichen Einfluss.
Die Gesamttätigkeit der Verwaltung war im Haushaltsjahr 2014 nach den allgemeinen Ordnungs- und Wirtschaftsgrundsätzen der Gemeindeordnung ausgerichtet.
Dem Gemeinderat wird deshalb empfohlen, das Ergebnis der Jahresrechnung nach
§ 95 Abs. 2 GemO festzustellen.

5.2 Beschlussvorschlag
Jahresrechnung Stadt Lahr
Die Jahresrechnung für das HHJ 2014 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite
des Verwaltungshaushaltes mit 106.148.896,69 EUR und auf der Einnahmen- und
Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 17.327.421,54 EUR festgestellt.
Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt zu geben.
Lahr, 18. August 2015

Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald
Städtisches Rechnungsprüfungsamt

gez.
Christian Zanger
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

- 88 Abkürzungen
AGB-Gesetz
AO
BAB
BAT
BestattG
BestattVO
BGB
BGBl
BiRiliG
EigBG
EigBVO
EP
EUR/EW
FAG
GABl
GemHVO
GemKVO
GemO
GemPrO
GBl
GIS
GkZ
GPA
GR
GVFG
HGrG
HHJ
HHR
HOAI
IGZ
KA
KGSt
KAG
KEVM
KLR
KVHB
kWh
LGebG
LRKG
LV
ÖPNV
PrtB
RP
RPA
ShV
StiftG
SZR
UE
VE
VHS
VMH
VWH
VOB
VOL
VwV-VmR

=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=

ZVK

=

Gesetz zur Regelung der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
Abgabenordnung
Betriebsabrechnungsbogen
Bundesangestelltentarif
Bestattungsgesetzt
Bestattungsverordnung
Bürgerliches Gesetzbuch
Bundesgesetzblatt
Bilanzrichtlinien-Gesetz
Eigenbetriebsgesetz
Eigenbetriebsverordnung
Einzelplan
Euro pro Einwohner
Finanzausgleichsgesetz
Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg
Gemeindehaushaltsverordnung
Gemeindekassenverordnung
Gemeindeordnung Baden-Württemberg
Gemeindeprüfungsordnung
Gesetzblatt Baden-Württemberg
Geoinformationssystem
Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Gemeinderat
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Haushaltsgrundsätzegesetz
Haushaltsjahr
Haushaltsrest
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Industrie- und Gewerbezentrum Lahr
Konzessionsabgabengesetz
Kommunale Gemeinschaftsstelle
Kommunalabgabengesetz
Kommunale einheitliche Verdingungsmuster
Kosten- und Leistungsrechnung
Kommunales Vergabehandbuch
Kilowattstunde
Landesgebührengesetz
Landesreisekostengesetz
Leistungsverzeichnis
Öffentlicher Personennahverkehr
Prüfungsteilbericht
Regierungspräsidium
Rechnungsprüfungsamt
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Stiftungsgesetz
Sonderziehungsrecht (WTO-Abkommen)
Unterrichtseinheit
Verpflichtungsermächtigung
Volkshochschule
Vermögenshaushalt
Verwaltungshaushalt
Verdingungsordnung für Bauleistungen
Verdingungsordnung für Leistungen
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zur
Vermögensrechnung
Zusatzversorgungskasse