Beschlussvorlage (Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2015)
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
2. Mai 2016
2. Mai 2016
Beschlussvorlage Amt: 201 Wurth Datum: 18.02.2016 Az.: 902.27/2015 Drucksache Nr.: 61/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 07.03.2016 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 02.05.2016 öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2015 Beschlussvorschlag: 1. Die in der Anlage 1 gelisteten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden für übertragbar erklärt. 2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne von §§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2015 im - Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von 3.936.900,-- Euro - Vermögenshaushalt mit Einnahmen von 5.109.600,-- Euro - Vermögenshaushalt mit Ausgaben von 9.242.750,-- Euro entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b. Anlage(n): Anlage 1 -Listung der Haushaltsreste 2015 Anlage 2 -Erläuterung der Haushaltsreste 2015 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 61/2016 Seite - 2 - Begründung: Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sieht in § 19 vor, dass die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar bleiben, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Ebenso können im Verwaltungshaushalt Ausgabeansätze für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert. Die Ausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar. Auch für das Rechnungsjahr 2015 werden für den Verwaltungshaushalt wieder Haushaltspositionen vorgeschlagen, die bisher mit keinem Übertragbarkeitsvermerk versehen waren, bei denen jedoch im Hinblick auf eine sparsame Führung der Haushaltswirtschaft und die Abwicklung eingegangener Verpflichtungen Haushaltsreste gebildet werden sollten. Nach § 41 Abs. 2 GemHVO können Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt für Einnahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO (Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte) und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden. Die Bildung von Haushaltsresten wird dem Gemeinderat jeweils zu Beginn des Jahres vorgeschlagen, damit die begonnenen Maßnahmen fortgeführt werden können und die Übertragbarkeit nicht erst mit der Feststellung der Jahresrechnung beschlossen werden muss. Dieses Verfahren hat sich bisher bewährt und zu einem reibungslosen Ablauf geführt. Die vorgeschlagenen Haushaltsreste sind ab einem Betrag von 10.000,-Euro erläutert (Anlage 2). Für die im Jahr 2015 nicht abgeflossenen Investitionsmittel mussten auch die veranschlagten Darlehen nicht aufgenommen werden. Im Zusammenhang mit den vorgesehenen ausgabeseitigen Mittelübertragungen wird es erforderlich, auch einen Haushaltsrest auf der Einnahmenseite für die notwendige Finanzierung der Maßnahmen zu bilden. In der Haushaltssatzung 2015 ist die Kreditermächtigung mit 2.000.000,-- Euro festgesetzt. Unter Berücksichtigung der aus dem Rechnungsjahr 2014 übertragenen Kreditermächtigung in Höhe von 2.000.000,-- Euro hat sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2015 auf 4.000.000,-- Euro belaufen. Im Jahr 2015 ist eine Kreditneuaufnahme in Höhe von 1.800.000,-- Euro erfolgt. Diese wird in voller Höhe auf die übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr 2014 (2.000.000,-- Euro) angerechnet, so dass die Kreditermächtigung des Jahres 2015 (2.000.000,-- Euro) noch in voller Höhe zur Verfügung steht. Die Verwaltung schlägt vor, die Kreditermächtigung des Jahres 2015 in Höhe von 2.000.000,-- Euro per Haushaltseinnahmerest in das Jahr 2016 zu übertragen. Drucksache 61/2016 Seite - 3 - Aus der nachstehenden Darstellung kann die Entwicklung der Haushaltsreste ersehen werden. Die Angaben für die Jahre 2000 u. 2001 sind in Euro umgerechnet. Jahr Volumen VerwHH (*) Euro Ausgabereste Euro Volumen VermHH (*) Euro Einnahmereste Euro Ausgabereste Euro 2000 70.447.327 1.080.001 13.104.099 2.300.813 3.838.805 2001 70.609.056 1.557.344 9.617.677 2.249.684 3.448.561 2002 72.827.597 1.066.000 10.167.914 3.259.000 4.146.200 2003 66.172.676 1.177.600 17.328.109 2.795.700 2.759.600 2004 70.400.211 1.300.700 13.964.407 2.963.000 1.899.200 2005 77.211.879 2.310.100 20.394.311 1.345.000 2.784.600 2006 79.163.901 1.681.000 16.279.546 819.600 3.617.400 2007 80.555.958 2.144.900 15.345.244 3.714.000 4.073.800 2008 78.682.730 1.298.000 15.124.938 3.340.200 4.818.650 2009 80.025.237 1.505.350 19.099.220 5.822.000 8.769.800 2010 83.284.702 1.836.200 16.922.233 6.573.550 7.751.650 2011 85.482.940 2.041.450 13.582.146 5.140.150 5.253.450 2012 94.012.627 2.378.800 13.312.500 4.672.300 7.632.510 2013 103.775.161 3.511.000 23.376.525 3.929.000 9.455.000 2014 106.148.897 3.495.000 17.327.422 3.902.200 10.249.400 2015 112.065.000 3.936.900 24.235.000 5.109.600 9.242.750 (*) VerwHH = Verwaltungshaushalt, VermHH = Vermögenshaushalt Jahre 2000-2014 Rechnungsergebnisse, Jahr 2015 vorläufiges Rechnungsergebnis Für den Verwaltungshaushalt wird die Bildung von insgesamt 154 Haushaltsausgaberesten (im Vorjahr 160) mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 3.936.900,-- Euro vorgeschlagen. Die vorgesehenen Haushaltsreste für Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen (Gruppierung 50*) mit insgesamt 64 Einzelpositionen (= rd. 41 %) belaufen sich in der Summe auf 2.073.400,-- Euro (= rd. 53 %) und stellen damit den größten Einzelbereich dar. Hiervon entfallen die betragsmäßig höchsten Einzelpositionen auf die Sanierung des Storchenturms (219.300,-- Euro, siehe Anlage 1a, OZ 87), auf Maßnahmen gemäß dem Schulsanierungsprogramm an der Friedrichschule (159.050,-- Euro, siehe Anlage 1a, OZ 58) und auf Maßnahmen gemäß dem Schulsanierungsprogramm an der Theodor-Heuss-Schule –Turnhalle (154.400,-- Euro, siehe Anlage 1a, OZ 63). Drucksache 61/2016 Seite - 4 - Im Vermögenshaushalt stehen insgesamt 98 Haushaltsausgabereste (im Vorjahr 109) mit einem Gesamtvolumen von 9.242.750,-- Euro zur Übertragung in das Jahr 2016 an. Die vorgesehenen Haushaltsreste für vermögenswirksame Hochbaumaßnahmen (Gruppierung 94*) mit insgesamt 23 Einzelpositionen (= rd. 23 %) belaufen sich in der Summe auf 5.716.350,-- Euro (= rd. 61 %) und stellen damit den größten Einzelbereich dar. Vom vorbezifferten Gesamtvolumen der vorgesehenen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes entfallen die vier betragsmäßig größten Positionen auf die Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagesschule mit 2.240.900,-- Euro (Anlage 1b, OZ 29), auf die Einrichtung eines stadtgeschichtlichen Museums in der ehem. Tonofenfabrik mit 1.427.200,-- Euro (Anlage 1b, OZ 67), auf die Einrichtung einer neuen Kindertagesstätte im Gebäude Lotzbeckstraße 20 mit 770.000,-- Euro (Anlage 1b, OZ 47) und auf die Förderung von Kindertagesstätten Dritter -Zuschüsse für investive Maßnahmen- mit 670.000,-- Euro (Anlage 1b, OZ 41). Diese vier Positionen summieren sich allein au f einen Gesamtbetrag von 5.108.100,-- Euro (rd. 55 %). Die für das Jahr 2015 vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes spiegeln insbesondere die hohe Anzahl der anhängigen bzw. fortzuführenden Investitionsvorhaben bzw. Baumaßnahmen wider. Auch machen sich die im Vorjahr bzw. in den Vorjahren in hohem Umfang gebildeten Haushaltsreste stark bemerkbar bzw. wirken nach. Für den Bereich der Baumaßnahmen (Hoch-, Tiefbau, Öffentl. Grün; Gruppierungen 94*, 95* und 96*) ist die Bildung von Haushaltsausgaberesten in Höhe von 7.572.050,-- Euro (im Vorjahr: 7.140.000,-- Euro) vorgesehen. Daneben sollen Mittelübertragungen für Vermögenserwerbsmaßnahmen (Grundvermögen, bewegl. Anlagevermögen; Gruppierung 93*) in Gesamthöhe von 500.800,-- Euro (im Vorjahr: 1.874.700,-- Euro) erfolgen. Im Weiteren wird die Bildung von Haushaltsausgaberesten für die Gewährung verschiedener Investitionszuschüsse an Dritte (Gruppierung 98*) in Höhe von 1.169.900,-- Euro (im Vorjahr: 1.234.700,-- Euro) vorgeschlagen. Die Bildung von Haushaltsresten für Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan der Landesgartenschau 2018 ist nur für solche Haushaltspositionen vorgesehen, bei denen im Jahr 2016 noch eine Restabwicklung über den städtischen Haushalt zu erfolgen hat. Ab dem Haushaltsjahr 2015 ist die Mittelverantwortung für die der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH übertragenen Aufgaben auch auf diese übergegangen. Der Haushaltsplan 2016 sieht im Vermögenshaushalt unter der Vorhabenskennziffer 2.5850998 (Seite 405) Gesamtzuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH in Höhe von 25,53 Millionen Euro vor. Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer