Beschlussvorlage (- Satzungen)
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
2. Mai 2016
Beschlussvorlage (Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Orientierende umwelttechnische Erkundung)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage (- Überlagerter B-Plan)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
2. Mai 2016
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Orientierende umwelttechnische Erkundung)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)Beschlussvorlage (- Überlagerter B-Plan)
STADT LAHR Satzung Bebauungsplan Rubinmühle Planungsrechtliche Festsetzungen Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 02.05.2016 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Rubinmühle als Satzung beschlossen. §1 Geltungsbereich der Satzung Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus folgenden Teilen: - Planungsrechtliche Festsetzungen vom 10.03.2016 - Nutzungsplan M. 1:1000 vom 10.03.2016 - Nutzungsplan AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD mit Umgrenzung des aufgehobenen Teilbereichs Beigefügt sind: - Bestandsplan M. 1:1000 vom 10.03.2016 - Begründung vom 10.03.2016 §3 Teilaufhebung des Bebauungsplanes AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD Der Bebauungsplan AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD wird für den aus dem Nutzungsplan AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD ersichtlichen Teilbereich aufgehoben. §4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden - Württemberg handelt, wer den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 10.03.2016 zuwiderhandelt. -2- §5 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. (2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben. Lahr, Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister STADT LAHR Satzung Bebauungsplan Rubinmühle Örtliche Bauvorschriften Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 02.05.2016 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Rubinmühle als Satzung beschlossen. §1 Geltungsbereich der Satzung Der räumliche Geltungsbereich der Satzung und der hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus den örtlichen Bauvorschriften vom 10.03.2016. §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, wer den örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans vom 10.03.2016 zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. (2) Früheres Ortsrecht, das den örtlichen Bauvorschriften dieses Bebauungsplans widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben. Lahr, Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister