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Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)

                                    
                                        FNP, 7. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung vom 25.08.2014 – 26.09.2014)
OZ
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Beteiligter
E-Werk
Mittelbaden

Anregungen der Beteiligten
Die Stellungnahmen aus den laufenden Bebauungsplanverfahren sind zu beachten.

12.08.2014

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IHK
11.08.2014

Stellungnahme
Die in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren
vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden, sofern sie
auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplans (FNP)
relevant sind, berücksichtigt. Dies betrifft die Darstellung von
Hauptversorgungs- und Entsorgungsleitungen sowie von
Trafostationen.

Verweis auf die Stellungnahmen zu den bereits eingeleiteten
Bebauungsplanverfahren:
Seepark:

Bereich Seepark und Bürgerpark:
Gegen das Vorhaben sind keinen grundsätzlichen Bedenken
Im Rahmen der im Parallelverfahren aufgestellten
vorzubringen.
Bebauungspläne (BP) SEEPARK und BÜRGERPARK wurde
Die IHK bittet die Stadt, bis zur Offenlage darzulegen, dass
die Thematik Lärm gutachterlich untersucht.
die zum Plangebiet südwestlich gelegenen Betriebe, die
Benachteiligungen bzw. Beeinträchtigungen für die
nordöstlich gelegenen Betriebe sowie die nördlich
benachbarten Gewerbebetriebe, die vom Plangebiet
„angrenzende“ Firma Schneider Electric durch die Planung
ausgehen, sind entsprechend der Lärmgutachten nicht zu
keine Benachteiligungen bzw. gar Beeinträchtigungen
erwarten. Durch die neuen Parkanlagen wird das Umfeld der
erfahren werden.
Betriebe deutlich aufgewertet.
Bürgerpark:
Zur Herstellung der Parkanlage sollen die auf dem Gelände
derzeit noch befindlichen Parkplätze der Fa. Schneider
Electric auf die andere Seite des Firmengeländes verlegt
werden. Hierzu wurde das Bebauungsplanverfahren
Kleinfeld Süd begonnen, jedoch noch nicht abgeschlossen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Realisierung der
Verlegung rechtzeitig erfolgt.

Der Bau eines neuen Parkplatzes im Kleinfeld-Süd ist erfolgt.
Der noch bestehende Parkplatz im Mauerfeld kann somit
aufgegeben werden und steht dann zur Umsetzung der
Planung zur Verfügung.

Die Fa. Schneider Electric wird durch die neue Planung
künftig von drei Seiten von empfindlicherer Nutzung wie z.B.
Wohnbebauung und den neuen Freizeitanlagen umgeben.
Die IHK bittet um Stellungnahme, ob es zwischen
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FNP, 7. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung vom 25.08.2014 – 26.09.2014)
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Beteiligter

Anregungen der Beteiligten
gewerblicher und sonstiger Nutzung ggf. zu Nutzungskonflikten kommen könnte und wie dem Abhilfe geschaffen
werden soll.

Stellungnahme
Die IHK brachte im Rahmen der Offenlage des BP
BÜRGERPARK folgende ergänzende Stellungnahme vom
5.1.2015 vor:
Gegen das Vorhaben sind keine grundsätzlichen Bedenken
zu äußern. Es wird davon ausgegangen, dass die Firma
Schneider Electric Automation GmbH detaillierte Kenntnisse
der Planung hat und mit dem Vorhaben einverstanden ist.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Fa. Schneider kennt die
Planung und hat keine Bedenken geäußert.

Kleingartenpark:

Bereich Kleingartenpark Römerstraße, Moschee

Bitte, im Entwurf darzulegen, dass vom Planvorhaben keine
negativen Auswirkungen in Form möglicher Nutzungskonflikte auf das nahegelegene Industriegebiet West zu
befürchten sind.

Zwischen Plangebiet und dem nächstgelegenen
Gewerbegebiet (BP INDUSTRIEGEBIET-WEST) liegen ca.
150 m und die Rheintalbahnlinie. In etwa gleichem Abstand
zum Gewerbe befindet sich das im BP KLEINFELD-SÜD
festgesetzte Allgemeine Wohngebiet, das gemäß DIN 18005
tags den gleichen und nachts einen um 10 dB(A) höheren
Schutzstatus genießt, als eine Kleingartenanlage. Konflikte
zwischen Gewerbe und Wohnbebauung sind uns trotz
Jahrzehnte langer Nachbarschaft nicht bekannt, daher sind
auch Nutzungskonflikte zwischen Gewerbe und
Kleingartenanlage nicht zu erwarten. Gleiches gilt für den
Änderungsbereich Moschee. Bestätigt wird dies durch die
folgende Aussage in der schalltechnischen Untersuchung
(Heine + Jud, 9.6.2015): „Entsprechend schränken weder die
Gewerbe- und Freizeitimmissionen die geplanten Nutzungen
im Bebauungsplangebiet Moschee ein noch werden die
bestehenden Gewerbebetriebe durch die Planung
eingeschränkt.“

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FNP, 7. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung vom 25.08.2014 – 26.09.2014)
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Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

Kleinfeld-Süd:

Bereich Kleinfeld-Süd:

Neben Vergnügungsstätten müsste aus Sicht der IHK
zumindest auch ein Ausschluss zentrenrelevanten
Einzelhandels vorgenommen werden.

Die Anregung bezieht sich auf Festsetzungen des BP
KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung. Der Flächennutzungsplan
trifft keine Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einzelhandel
innerhalb der gewerblichen Baufläche.
Stellungnahme aus dem B-Planverfahren: Im festgesetzten
eingeschränkten Gewerbegebiet ist kein großflächiger
Einzelhandel zulässig. Damit müsste zentrenrelevanter
Einzelhandel also unter der Schwelle der Großflächigkeit
bleiben und zudem die Voraussetzungen eines nicht
wesentlich störenden Gewerbebetriebs einhalten. Damit sind
die Rahmenbedingungen für zentrenrelevanten Einzelhandel
bereits stark eingeschränkt. Gegen einen theoretisch
denkbaren Lebensmittelladen zur Nahversorgung wäre indes
nichts einzuwenden.

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Dt. Telekom

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

09.09.2014

Im Planbereich befinden sich zahlreiche Telekommunikationslinien der Telekom. Auf das Übersenden von Bestandsplänen wird zum jetzigen Zeitpunkt aus Gründen der
Aktualität und der Größe des Plangebietes verzichtet. Zu
gegebener Zeit wird die Telekom zu den aus dem FNP
entwickelten Bebauungsplänen detailliert Stellung nehmen.

Deutsche Bahn

Folgende Hinweise und Anregungen müssen beachtet und
berücksichtigt werden:

02.09.2014

Der Bauherr duldet etwaige Einwirkungen aller Art und gleich
welchen Umfangs, insbesondere durch Elektrosmog,
elektrische Strahlung, Funkenflug, Erschütterungen,
elektromagnetische Impulse etc., die von den Bahnanlagen
und dem Bahnbetrieb einwirken können, auf dem

Abstimmung erfolgte und erfolgt im Rahmen der im
Parallelverfahren aufgestellten Bebauungspläne.

Hinweis wird in die planungsrechtlichen Festsetzungen der
im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungspläne
aufgenommen.

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FNP, 7. Änderung
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Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

Grundstück entschädigungslos. Zum Bahnbetrieb zählen
auch Erhaltungs- und Ergänzungsmaßnahmen an den
Bahnanlagen, Erweiterungen an diesen, die Erhaltung und
Ergänzung der Streckenausrüstung (insbesondere Fahr-,
Speiseleitungs- und Signalanlagen). Evtl. erforderliche
Lärmschutzmaßnahmen sind vom Bauherrn selbst
durchzuführen.
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Landratsamt
Ortenaukreis,
Amt für
Landwirtschaft
22.08.2014

Bürgerpark: Flächen für die Landwirtschaft werden nicht
beansprucht.
Seepark: Im Rahmen dieses Bebauungsplanes werden 18,7 Bereich Seepark
ha Fläche der Landwirtschaft entzogen.
In der Tat stehen die Flächen nicht mehr für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung. Der neu geplante
Seepark als Naherholungsgebiet für den dicht besiedelten
Lahrer Westen stellt demgegenüber einen öffentlichen
Belang dar, der die Inanspruchnahme rechtfertigt.
2008 wurde durch ein Landschaftsplanungsbüro eine Machbarkeitsstudie zur Realisierung einer Landesgartenschau für
das gesamte Stadtgebiet durchgeführt. Nur an den jetzt
geplanten Standorten standen Freiflächen in erforderlicher
Größe und in einer sinnvollen Zuordnung zu Wohngebieten
zur Verfügung. Insofern erweist sich die Inanspruchnahme
landwirtschaftlicher Flächen als notwendig.
Bei den Erwerbsverhandlungen bzw. der Auflösung der
Pachtverträge konnten teilweise gleichwertige Ersatzflächen
angeboten werden. Die landwirtschaftlichen Betriebe haben
dieses Angebot in Anspruch genommen, so dass
einvernehmliche Ergebnisse erzielt werden konnten. Die
betroffenen Betriebe werden auch in Zukunft berücksichtigt,
wenn weitere Ersatzflächen zur Verfügung stehen.

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FNP, 7. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung vom 25.08.2014 – 26.09.2014)
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Beteiligter

Anregungen der Beteiligten
Kleingartenpark Römerstraße: Im Rahmen dieses
Bebauungsplanes werden 1,7 ha Fläche der Landwirtschaft
entzogen.
Bebauungspläne Kleinfeld-Süd, 6. und 7. Änderung: Flächen
für die Landwirtschaft werden nicht beansprucht.

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Landratsamt
Ortenaukreis,
Amt für
Waldwirtschaft
14.08.2014

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Landratsamt
Ortenaukreis,
Gesundheitsamt
10.09.2014

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Landratsamt
Ortenaukreis,
Amt für
Umweltschutz
09.09.2014

Bürgerpark, Kleingartenpark, Kleinfeld-Süd, 6. und 7.
Änderung: Keine Konflikte in Bezug auf den Wald und die
Forstwirtschaft ersichtlich
Seepark: Es sind keine Konflikte ersichtlich. Hinweis: es
werden 2,3 ha Wald neu begründet, hierfür ist eine
Erstaufforstungsgenehmigung beim Amt für Landwirtschaft
zu beantragen.

Stellungnahme
Bereich Kleingartenpark Römerstraße:
Im Plangebiet befinden sich inzwischen alle Grundstücke im
Eigentum der Stadt Lahr. Sowohl beim Erwerb als auch bei
der Kündigung der Pachtverträge wurde das Thema Ersatzflächen einer einvernehmlichen Lösung zugeführt.

Bereich Seepark:
Mit dem sogenannten Auenwäldchen ist in enger
Abstimmung mit der Forstbehörde eine Aufforstungsmaßnahme vorgesehen, die als Ausgleich für einen Eingriff
im Zuge der Ertüchtigung des Schutterentlastungskanals
dient. Die Aufforstungsgenehmigung dafür liegt bereits vor.

Bürgerpark, Seepark, Kleingartenpark: keine Bedenken.
Kleinfeld-Süd: Da in diesem Bereich mögliche Emissionen
zu erwarten sind, wird empfohlen, aus Gründen des
vorbeugenden Gesundheitsschutzes, aktive
Schallschutzmaßnahmen durchzuführen.

Bereich Kleinfeld-Süd:
In den planungsrechtlichen Festsetzungen des im Parallelverfahren aufgestellten BP KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
werden Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt, um gesunde
Wohnverhältnisse zu ermöglichen. Der FNP kann hier
maßstabsbedingt keine Lärmschutzmaßnahmen darstellen.

Im Bereich Seepark befindet sich ein nach § 30 BNatSchG
i.V. mit § 32 NatSchG geschütztes Biotop (Feldhecke an
Graben „Untere Stegmatten“). An die in den Flächenausweisungen dargestellten Gebiete grenzen weitere
Biotope an (Wald mit seltenen Tieren westlich Lahr und
Feldhecke Ortsrand südlich Lahr-Dinglingen).

Im Rahmen der im Parallelverfahren aufgestellten BP
SEEPARK, BÜRGERPARK, MOSCHEE und
KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE wurden
entsprechende Umweltberichte erstellt. Eine
Zusammenfassung der Ergebnisse wird in Form von
Steckbriefen dem Entwurf zur 7. Änderung des FNP
beigefügt und zur Offenlage des Entwurfs der Öffentlichkeit
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 30 (2) BNatSchG
sowie den Behörden zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die
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FNP, 7. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung vom 25.08.2014 – 26.09.2014)
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Beteiligter

Anregungen der Beteiligten
alle Handlungen verboten sind, die zu einer Zerstörung oder
erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten
Biotopen führen können. Von den Verboten kann lediglich
auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die
Beeinträchtigung ausgeglichen werden kann. Im Rahmen
der Bauleitplanung sind jeweils ein Umweltbericht mit
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und eine
artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.

Stellungnahme
Hinweise zu den genannten Biotopen werden in den
jeweiligen Umweltberichten behandelt.
Der Änderungsbereich Seepark und damit auch der
Geltungsbereich des Bebauungsplans SEEPARK verläuft
entlang der B 36 am Böschungsfuß der Rampe, die zur
Brücke über die Vogesenstraße führt. Die dort befindliche
Feldhecke liegt also außerhalb des Plangebiets und wird
daher durch die Planung nicht beeinträchtigt.
Unmittelbar nördlich des Waldbiotops wird mit dem
sogenannten Auenwäldchen in enger Abstimmung mit dem
Forst eine Aufforstungsmaßnahme erfolgen, die als
Ausgleich für einen Eingriff im Zuge der Ertüchtigung des
Schutterentlastungskanals dient. Im Waldbiotop selbst, das
nicht Teil des Plangebiets ist, wird es zu keinen
Beeinträchtigungen oder gar Zerstörungen kommen, die auf
das Vorhaben zurückzuführen sind.

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Landratsamt
Ortenaukreis,
Amt für
Wasserwirtschaft
und Bodenschutz
17.09.2014

Abwasser:
Dem Vorentwurf sind noch keine Angaben zum
Entwässerungskonzept zu entnehmen. Für die
kanaltechnische Erschließung im öffentlichen Bereich ist
rechtzeitig vor Baubeginn das Benehmen der Unteren
Wasserbehörde herzustellen.
Altlasten:
Im Bereich KLEINFELD-SÜD befindet sich die Altablagerung
„Im Kleinfeld – Lettlöcher“. Es handelt sich hierbei um eine
ehemalige Grube, die von 1945 – 1972 mit Hausmüll,
Sperrmüll, Bauschutt und Erdaushub verfüllt wurde. Das
Aushubvolumen wird bei einer Fläche von ca. 15.000 m² auf
15.000 m³ bis 30.000 m³ geschätzt. Die Fläche wurde 2004
auf Beweisniveau BN 3 in Belassen zur Wiedervorlage –

Die Entwässerungskonzepte werden in den parallel
aufgestellten Bebauungsplänen dargestellt und mit dem Amt
für Wasserwirtschaft und Bodenschutz abgestimmt.

Die Altlastenfläche im Bereich Kleinfeld-Süd wird im FNP
dargestellt. Der Sachstand und das weitere Vorgehen zu der
Altlastenfläche im Plangebiet wurden im parallel
aufgestellten BP KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung unter den
planungsrechtlichen Festsetzungen ergänzt.

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FNP, 7. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung vom 25.08.2014 – 26.09.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

Kategorie Gefahrenlage hinnehmbar eingestuft. Es besteht
daher kein weiterer Untersuchungs-/Sanierungsbedarf. Bei
Baumaßnahmen bzw. Eingriffen in den Untergrund ist
gutachterliche Begleitung erforderlich.
Flächen, für deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden
Stoffen belastet sind, sollen gekennzeichnet werden. Für
den Änderungsbereich 4 ist dies in Teilbereichen der Fall,
sodass die Fläche im FNP zu kennzeichnen ist.
Äußerungen zum Umfang der Umweltprüfung:
Oberflächengewässer - Folgende Aspekte sind zu beachten: Die genannten Prüfparameter zu Oberflächengewässer und
Boden werden in den Umweltberichten der im
- Veränderung der Wasserführung und der Wasserqualität
Parallelverfahren aufgestellten BP SEEPARK,
von Oberflächengewässer
BÜRGERPARK, MOSCHEE und KLEINGARTENPARK
- Gewässerzerstörung, -verrohrung, -verlegung und –
RÖMERSTRASSE abgearbeitet. Eine Zusammenfassung
verbauung
der Ergebnisse wird in Form von Steckbriefen dem Entwurf
zur 7. Änderung des FNP beigefügt und zur Offenlage des
- Veränderung der Gewässerökologie
Entwurfs der Öffentlichkeit sowie den Behörden zur Einsicht
- Beeinträchtigung des Retentionsvermögens durch
zur Verfügung gestellt.
Veränderung der Bodenstruktur
- Schadstoffeintrag
Anzuwenden sind diese Aspekte auf den nördlich des
Baugebietes verlaufenden Graben an der B 36 sowie den
Stegmattengraben.
Boden - Folgende Aspekte sind hier zu beachten:
- Flächeninanspruchnahme (Überbauung, Versiegelung)
- Veränderung der Bodenfunktionen und der Struktur
- Veränderung des Bodenwasserhaushaltes, der Bodenqualität, der Deckenschichtenmächtigkeit, des Reliefs
- Schadstoffeintrag
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FNP, 7. Änderung
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OZ

Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

- Verlust hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen
- Verringerung des Ertragspotentials durch Veränderung der
Standorteigenschafen
- Verlust an Rohstoffen, Überbauung und Zerschneidung von
Rohstoffvorkommen
- Verbesserung durch Sanierung schadstoffbelasteter Böden
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RP Freiburg,
Landesamt für
Geologie,
Rohstoffe und
Bergbau
10.09.2014

Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können
dem bestehenden geolog. Kartenwerk entnommen werden.
Grundwasser:
Auf die Stellungnahme des LGRB zum wasserrechtlichen
Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neuaufschluss
eines Sees wird verwiesen.

Entgegen der ursprünglichen Planung eines Baggersees,
wie sie dem Planfeststellungsverfahren zugrunde lag, ist nun
ein ca. 2 – 3 m tiefes „Wasserbecken“ geplant. Dieser See
soll mittels der vorhandenen Lehmschicht abgedichtet
werden und hat keine Verbindung zum Grundwasser.

Geotopschutz:
Für Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes wird
auf das Geotop-Kataster verwiesen.
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RP Freiburg

Referat Verkehr:

08.10.2014

Das Plangebiet Bürgerpark befindet sich ca. 3,8 km südöstlich des Bezugspunktes des Verkehrslandeplatzes Lahr
innerhalb dessen Bauschutz- und Anlagenschutzbereiches.

Die Hinweise zu Höhen von Gebäuden und technischen
Einrichtungen werden oder sind bereits in die parallel
aufgestellten Bebauungspläne aufgenommen. Ein Hinweis
im FNP erfolgt nicht.

Das Plangebiet Seepark befindet sich ca. 4 km südlich des
Bezugspunktes des Verkehrslandeplatzes Lahr innerhalb
dessen Bauschutz- und Anlagenschutzbereiches.
Die Plangebiete Kleingartenpark Römerstraße sowie
Kleinfeld Süd befindet sich ca. 3,9 km südlich des
Bezugspunktes des Verkehrslandeplatzes Lahr innerhalb
dessen Bauschutz- und Anlagenschutzbereiches.

Bereich Kleingartenpark Römerstraße, Moschee:
Die geplante Moschee erreicht mit ihrem Minarett eine Höhe
von 30 m. Damit ist das Referat 62 weiterhin zu beteiligen. In
Anbetracht dessen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft
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Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

deutlich höhere Gebäude (Hochhäuser Römerstraße)
In allen Gebieten: Planungen von Gebäuden und techn.
stehen, dürften sich daraus jedoch keine Einschränkungen
Einrichtungen, die die Höhe von 30 m über Grund überschreiten, sind mit der zivilen Luftfahrtbehörde abzustimmen. ergeben.
Referat Straßenplanung:
Der Geltungsbereich Bürgerpark wird durch die B 3 im
Westen und die B415 im Süden begrenzt. Für den Bau der
Sporthalle ist die Anbaubeschränkung nach § 9 FStrG zu
beachten.

Bereich Bürgerpark
Im FNP können maßstabsbedingt keine Beschränkungsstreifen dargestellt werden. Im parallel aufgestellten BP
BÜRGERPARK ist der Hinweis berücksichtigt.

In den Geltungsbereichen Bürgerpark, Seepark und
Kleingartenpark muss die Erschließung über das
nachgeordnete Straßennetz erfolgen.
Denkmalpflege:
Im westlichen Teil des Bürgerparks liegt eine nach § 22
DSchG geschütztes Grabungsschutzgebiet. Es handelt sich
um das Areal des römische vicus, das im Rahmen der LGS
überplant wird. Die bereits archäologisch untersuchten
Flächen können überbaut werden; die geplanten Baumaßnahmen außerhalb der Grabungsfläche müssen frühzeitigt
mit der archäologischen Denkmalpflege abgestimmt werden.
Ggf. sind archäologische Untersuchungen unter anteiliger
Kostenbeteiligung des Vorhabensträgers notwendig.

Das Grabungsschutzgebiet ist bereits im bestehenden
wirksamen FNP dargestellt und wird auch im Entwurf zur 7.
Änderung des FNP im Bereich Bürgerpark dargestellt.
Zusätzlich erfolgt ein Hinweis im schriftlichen Teil.

Der östliche Teil des Bürgerparks liegt außerhalb des
Grabungsschutzgebietes. Hier sind bisher keine archäologischen Fundstellen bekannt. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass bisher unbekannte Fundstellen zutage
treten können. Daher sind alle Maßnahmen, die in den
Bodenuntergrund eingreifen, frühzeitig dem RP mitzuteilen.
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– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung vom 25.08.2014 – 26.09.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

Höhere Raumordnungsbehörde:
Keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass der
Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes Seepark im
nordwestlichen Bereich vom Beteiligungsradius einer
Störfallanlage (Badenova, Raiffeisenstraße) tangiert wird.

Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf die
Darstellung als Grünfläche im FNP sind nicht erkennbar.

Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen.

Stefan Löhr
Dipl.-Ing.

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