Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des…
Sitzung: Gemeinderat (3. Sitzung)
21. März 2016
Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des…
Beschlussvorlage (- Erläuterungsbericht mit Plananlagen)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
21. März 2016
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Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des…
Beschlussvorlage (- Erläuterungsbericht mit Plananlagen)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage Amt: 61 Lütkenhaus Datum: 26.02.2016 Az.: -0688 Lü Drucksache Nr.: 71/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 02.03.2016 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinderat Kippenheim 07.03.2016 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinderat 21.03.2016 vorberatend öffentlich Gemeinsamer Ausschuss 22.03.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ----------- Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des Genehmigungsverfahrens Beschlussvorschlag: 1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen vom 26.2.2016 zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes werden beschlossen. 2. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim einschl. des Erläuterungsberichts mit den Bereichen - Bebauungsplan BÜRGERPARK - Bebauungsplan SEEPARK, Stadtteil Mietersheim - Bebauungspläne KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE und MOSCHEE - Bebauungspläne KLEINFELD-SÜD, 6. und 7. Änderung wird in der Fassung vom 26.2.2016 beschlossen. 3. Gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten. Anlage(n): - Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange - Erläuterungsbericht mit Plananlagen - Umweltbericht BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 71/2016 Seite - 2 - Drucksache 71/2016 Seite - 3 - Begründung: Am 07.12.2015 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft LahrKippenheim die Offenlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Diese 7. Änderung wurde notwendig, weil für die Umsetzung der Landesgartenschau 2018 die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanebene geschaffen werden müssen. Gleiches gilt im Bereich Kleinfeld-Süd für die Errichtung eines Seniorenzentrums mit Pflegeheim, Seniorenwohngruppen und weiteren barrierefreien Wohnungen sowie für die Errichtung einer Moschee mit Kulturzentrum im Gewann „Unteres Brüchle“. Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 4. Januar 2016 bis einschließlich 5. Februar 2016 durchgeführt. Von den 30 angeschriebenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen 15 Rückmeldungen zur Flächennutzungsplanänderung ein. 10 Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgebracht. Von 5 Behörden und Trägern öffentlicher Belangen gingen Hinweise und Anregungen ein. Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen zum Teiländerungsbereich MOSCHEE von einer Bürgerin Anregungen bzw. Einwendungen ein. Bebauungsplan Die eingegangenen Anregungen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches geprüft, untereinander und gegeneinander abgewogen und mit den Planungszielen der Gemeinden abgestimmt. Die Zusammenfassung der Anregungen, sowie die Stellungnahmen hierzu sind in den beiliegenden Listen erläutert; dazu werden Beschlussvorschläge unterbreitet. Insgesamt ergab sich aus den eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung keine Änderung gegenüber dem der Offenlage zu Grunde gelegten Entwurf der 7. Flächennutzungsplanänderung. Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange die 7. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 26.02.2016 zu beschließen und gemäß § 6 BauGB das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten. Die erste Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 03.09.1999 wirksam, die zweite Änderung am 02.11.2004, die dritte Änderung am 30.03.2006, die vierte Änderung am 19.07.2006. und die 5. Änderung am 11.06.2015. Die 6. Änderung befindet sich momentan noch im Verfahren. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.