Beschlussvorlage (Bebauungsplan KANADARING - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 1. und 2. Offenlage - Satzungsbeschluss)
Sitzung: Technischer Ausschuss (12. Sitzung)
5. Dezember 2016
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KANADARING
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 1. und 2. Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Freiflächenstrukturplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
5. Dezember 2016
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KANADARING
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 1. und 2. Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Freiflächenstrukturplan)Beschlussvorlage (- Abwägung)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage Amt: 61 Hauptvogel Datum: 11.11.2016 Az.: -0691/Ha Drucksache Nr.: 309/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 30.11.2016 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinderat 05.12.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan KANADARING - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 1. und 2. Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung zu den während der Offenlagen vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan KANADARING wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan KANADARING und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 11. November 2016 als Satzungen beschlossen. Anlage(n): - Abwägung - Bestandsplan mit Geltungsbereich - Nutzungsplan - Freiflächenstrukturplan - Planungsrechtliche Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften - Begründung - Satzungen BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 309/2016 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat am 2. Mai 2016 dem Entwurf des Bebauungsplans KANADARING zugestimmt und den Beschluss zur 2. Offenlage gefasst. Anlass hierfür war die veränderte Planung zum Verlauf der Hauptwegeführung und der Gebäudestellung in der neuen Quartiersmitte. Daraufhin fand vom 17. Mai bis zum 17. Juni 2016 die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Insgesamt haben 15 Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. Sie betreffen u.a. die Themen Abfallwirtschaft, Versorgungsleitungen, Geotechnik, Strom- und Wärmeversorgung sowie die Altablagerungen im Geltungsbereich. Nach der 2. Offenlage wurden weitere Untersuchungen der beiden Altablagerungen durchgeführt. Für die Altablagerung "Glockengumpen" konnte hinsichtlich des bewertungsrelevanten Wirkungspfades Boden-Grundwasser der Gefahrverdacht ausgeräumt werden. Nach der Detailuntersuchung der Altablagerung „Schutterverfüllung Altmühlgasse“ konnte festgestellt werden, dass ein Grundwasserschaden zwar vorliegt, dieser aber aufgrund geringer Schadstofffrachten und lokal begrenzt erhöhter Schadstoffkonzentrationen toleriert werden kann. Der westliche Teilbereich dieser Altablagerung wurde daraufhin im Bebauungsplan als Fläche, deren Boden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist, gekennzeichnet und in den planungsrechtlichen Festsetzungen aufgenommen. Die Abwägung stellt in tabellarischer Form den Stellungnahmen die Bewertung des Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber. Aus der Bürgerschaft wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan KANADARING zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.