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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KANADARING - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 1. und 2. Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Hauptvogel

Datum: 11.11.2016 Az.: -0691/Ha

Drucksache Nr.: 309/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

30.11.2016

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

05.12.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan KANADARING
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 1. und 2. Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung zu den während der Offenlagen vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan KANADARING wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan KANADARING und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 11. November
2016 als Satzungen beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägung
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Nutzungsplan
- Freiflächenstrukturplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung
- Satzungen

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 309/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat am 2. Mai 2016 dem Entwurf des Bebauungsplans KANADARING zugestimmt und den Beschluss zur 2. Offenlage gefasst. Anlass hierfür war die veränderte Planung
zum Verlauf der Hauptwegeführung und der Gebäudestellung in der neuen Quartiersmitte. Daraufhin fand vom 17. Mai bis zum 17. Juni 2016 die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Insgesamt haben 15 Träger öffentlicher
Belange Stellungnahmen abgegeben. Sie betreffen u.a. die Themen Abfallwirtschaft, Versorgungsleitungen, Geotechnik, Strom- und Wärmeversorgung sowie die Altablagerungen im Geltungsbereich.
Nach der 2. Offenlage wurden weitere Untersuchungen der beiden Altablagerungen durchgeführt. Für die Altablagerung "Glockengumpen" konnte hinsichtlich des bewertungsrelevanten
Wirkungspfades Boden-Grundwasser der Gefahrverdacht ausgeräumt werden. Nach der Detailuntersuchung der Altablagerung „Schutterverfüllung Altmühlgasse“ konnte festgestellt werden, dass ein Grundwasserschaden zwar vorliegt, dieser aber aufgrund geringer Schadstofffrachten und lokal begrenzt erhöhter Schadstoffkonzentrationen toleriert werden kann. Der
westliche Teilbereich dieser Altablagerung wurde daraufhin im Bebauungsplan als Fläche, deren Boden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist, gekennzeichnet und in den
planungsrechtlichen Festsetzungen aufgenommen.
Die Abwägung stellt in tabellarischer Form den Stellungnahmen die Bewertung des Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber. Aus der Bürgerschaft wurden keine Stellungnahmen
abgegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan KANADARING zu
fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.