Beschlussvorlage (Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim - Abwägung der Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen…
Sitzung: Gemeinderat (8. Sitzung)
23. Oktober 2017
Beschlussvorlage (Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim - Abwägung der Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen…
Beschlussvorlage (- Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Offenlage)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)
23. Oktober 2017
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim - Abwägung der Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen…
Beschlussvorlage (- Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Offenlage)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage Amt: 61 Kühl Datum: 04.09.2017 Az.: - 0684/Kü Drucksache Nr.: 205/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 20.09.2017 vorberatend öffentlich Einstimmig Ortschaftsrat Mietersheim 21.09.2017 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinderat 25.09.2017 beschließend öffentlich Abgesetzt Gemeinderat 23.10.2017 beschließend öffentlich Einstimmig Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim - Abwägung der Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung zu den während der zweiten Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 4. September 2017 als Satzungen beschlossen. Anlage(n): - Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Offenlage - Textliche Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften - Begründung - Bestandsplan - Nutzungsplan - Satzungen BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 205/2017 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat fasste am 15. Mai 2017 für den Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung den Beschluss zur zweiten Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Wesentlicher Inhalt des Planes ist, Teile des Sondergebiets für die Bereitschaftspolizei in ein Gewerbegebiet umzuwandeln sowie die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur baulichen Erweiterung einer ansässigen Firma zu schaffen. Die Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 29. Mai 2017 bis einschließlich zum 30. Juni 2017. Während der Frist gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit bei der Stadt ein. Von den 41 angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gaben 5 Anregungen oder Hinweise ab. Diese sind gemeinsam mit den Stellungnahmen der Verwaltung und den jeweiligen Beschlussvorschlägen im beiliegenden Abwägungsspiegel tabellarisch aufgeführt. Aus den Stellungnahmen aus der zweiten Offenlage ergaben sich keine inhaltlichen Änderungen des Bebauungsplanes. Es wurden lediglich redaktionelle Änderungen nach der Offenlage vorgenommen. Die Begründung wurde in Punkt 2.2.8, vorletzter Absatz, in Bezug auf das Waldumwandlungsverfahren aktualisiert. Die Waldumwandlungserklärung des Regierungspräsidiums (RP) zum Sukzessionswald im Gebiet ging bei der Stadt ein. Damit erhielt die Stadt die Inaussichtstellung für eine Waldumwandlungsgenehmigung, sobald der Bebauungsplan rechtsverbindlich ist. Erst mit dem Satzungsbeschluss kann die Waldumwandlungsgenehmigung vom RP erteilt werden. Die zusätzlich geforderte „Wilde Hecke“ wird nun im Geltungsbereich des Bebauungsplanes am südlichen Graben (Gewässer 2. Ordnung) gepflanzt. Die Sicherstellung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt über einen Städtebaulichen Vertrag. Die Größe der zulässigen Werbeanlagen wurde in den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften von 40 m² auf 20 m² verringert, um eine visuelle Unterordnung der Werbung in Richtung des Seeparks sicher zu stellen. Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen sowie den Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften als Satzungen zu beschließen. Sie würden dann mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.