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Beschlussvorlage (Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim - Abwägung der Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Kühl

Datum: 04.09.2017 Az.: - 0684/Kü

Drucksache Nr.: 205/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

20.09.2017

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Ortschaftsrat Mietersheim

21.09.2017

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

25.09.2017

beschließend

öffentlich

Abgesetzt

Gemeinderat

23.10.2017

beschließend

öffentlich

Einstimmig

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim
- Abwägung der Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit,
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1.

Die Abwägung zu den während der zweiten Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung wird beschlossen.

2.

Der Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung und die hierfür erlassenen
örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 4.
September 2017 als Satzungen beschlossen.

Anlage(n):
- Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Offenlage
- Textliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung
- Bestandsplan
- Nutzungsplan
- Satzungen

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 205/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat fasste am 15. Mai 2017 für den Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung den
Beschluss zur zweiten Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Wesentlicher Inhalt des Planes ist, Teile des Sondergebiets für die Bereitschaftspolizei in ein Gewerbegebiet umzuwandeln sowie die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur baulichen Erweiterung einer ansässigen Firma zu schaffen.
Die Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 29. Mai 2017 bis einschließlich zum 30. Juni 2017.
Während der Frist gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit bei der Stadt ein. Von den
41 angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gaben 5 Anregungen oder Hinweise ab. Diese sind gemeinsam mit den Stellungnahmen der Verwaltung und
den jeweiligen Beschlussvorschlägen im beiliegenden Abwägungsspiegel tabellarisch aufgeführt.
Aus den Stellungnahmen aus der zweiten Offenlage ergaben sich keine inhaltlichen Änderungen
des Bebauungsplanes. Es wurden lediglich redaktionelle Änderungen nach der Offenlage vorgenommen. Die Begründung wurde in Punkt 2.2.8, vorletzter Absatz, in Bezug auf das Waldumwandlungsverfahren aktualisiert.
Die Waldumwandlungserklärung des Regierungspräsidiums (RP) zum Sukzessionswald im Gebiet
ging bei der Stadt ein. Damit erhielt die Stadt die Inaussichtstellung für eine Waldumwandlungsgenehmigung, sobald der Bebauungsplan rechtsverbindlich ist. Erst mit dem Satzungsbeschluss
kann die Waldumwandlungsgenehmigung vom RP erteilt werden.
Die zusätzlich geforderte „Wilde Hecke“ wird nun im Geltungsbereich des Bebauungsplanes am
südlichen Graben (Gewässer 2. Ordnung) gepflanzt. Die Sicherstellung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt über einen Städtebaulichen Vertrag.
Die Größe der zulässigen Werbeanlagen wurde in den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften von 40 m² auf 20 m² verringert, um eine visuelle Unterordnung der Werbung in Richtung des
Seeparks sicher zu stellen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen sowie den Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften als Satzungen zu beschließen. Sie würden dann mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.