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Beschlussvorlage (- Prognose der Staub- und Geruchsemissionen und -immissionen)

                                    
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Richter & Röckle
Immissionen
Meteorologie
Akustik
Messstelle § 29b
BImSchG

Anlagenbetreiber:

Vogel-Bau Unternehmensgruppe
Dinglinger Hauptstraße 28
77933 Lahr / Schwarzwald

Zusammenfassung:
Prognose der Staub- und Geruchsemissionen
und -immissionen sowie Ermittlung der Schornsteinhöhe im Vorfeld des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die
Errichtung und den Betrieb einer
Asphaltmischanlage in Lahr

Datum:

11.11.2016

Projekt-Nr.:

16-08-03-FR

Berichtsumfang:

25 Seiten

Bearbeiter:

Claus-Jürgen Richter, Diplom-Meteorologe
Katharina Knapp, Diplom-Mathematikerin

iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG
Eisenbahnstraße 43
79098 Freiburg
Tel.:
0761/ 202 1661
Fax.:
0761/ 202 1671
Email:
richter@ima-umwelt.de

Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium.
Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren

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INHALT
1

Situation und Aufgabenstellung ............................................................................. 3

2

Immissionsgrenzwerte ............................................................................................. 3
2.1

Immissionsgrenzwerte für Gase und Stäube ................................................................... 3

2.2

Immissionsgrenzwerte für Geruch .................................................................................... 4

3

Örtliche Verhältnisse ............................................................................................... 5

4

Beschreibung der Anlage ........................................................................................ 7
4.1

Asphaltmischanlage ......................................................................................................... 8

4.2

Recyclinganlage ............................................................................................................... 9

5

Emissionsmindernde Maßnahmen........................................................................ 10

6

Prognose der Emissionen ..................................................................................... 11

7

Ausbreitungsrechnung .......................................................................................... 11
7.1

Allgemeines .................................................................................................................... 11

7.2

Immissionen der Gase und Stäube ................................................................................ 12

7.3

Geruchsimmissionen ...................................................................................................... 22

Literatur ......................................................................................................................... 24

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1 Situation und Aufgabenstellung
Die Vogel-Bau GmbH plant im Industriegebiet Lahr West einen neuen Betriebsstandort.
Am Standort sollen eine Asphaltmischanlage und eine Bauschuttrecyclinganlage errichtet
werden. Zur Versorgung der Asphaltmischanlage sollen Zuschlagstoffe aus den Werken
der Vogel-Bau GmbH und Asphaltaufbruch von regionalen Baustellen angeliefert,
aufbereitet und in Lagerhallen zwischengelagert werden.
Im Vorfeld ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. In diesem Zusammenhang sind
die zu erwartenden Schadstoff- und Geruchsemissionen und -immissionen zu ermitteln.
Hierfür wurden Schritte durchgeführt:
1. Prognose der von der Asphaltmischanlage und dem Recyclinganlage sowie den
zugehörigen Nebeneinrichtungen ausgehenden Emissionen an Stäuben, Gasen
und Gerüchen.
2. Ermittlung der erforderlichen Schornsteinhöhe zur Ableitung der Abgase aus der
Asphaltmischanlage gemäß den Vorgaben der Nr. 5.5 TA Luft.
3. Ausbreitungsrechnung zur Ermittlung der Immissionen der geplanten Anlage.
4. Prüfung, ob der Immissionsbeitrag der geplanten Anlage die Irrelevanzschwelle an
den maßgebenden Aufpunkten bzw. den maßgebenden Flächen überschreitet.
Für diejenigen Stoffe, die die Irrelevanzschwelle überschreiten, sind folgende Schritte
durchzuführen:
5. Abschätzung der Immissions-Vorbelastung.
6. Ermittlung der Immissions-Gesamtbelastung durch Addition der Vorbelastung und
der Zusatzbelastung durch die geplante Anlage.
7. Vergleich der Immissions-Gesamtbelastung mit Immissionsgrenzwerten.
Der vorliegende Bericht enthält eine Zusammenfassung der Ergebnisse. Eine ausführliche
Darstellung mit Herleitung der Emissionen kann unserem Prognosegutachten entnommen
werden.

2 Immissionsgrenzwerte
2.1 Immissionsgrenzwerte für Gase und Stäube
Zur Beurteilung der Schadstoffimmissionen wird auf die Immissionswerte der TA Luft zurückgegriffen. Falls die Immissionswerte unterschritten werden, ist von keinen schädlichen
Luftschadstoffeinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes auszugehen.
In Nr. 4.2.2 und 4.4.3, jeweils Buchstabe a) der TA Luft sind Irrelevanzschwellen aufgeführt. Liegt die Zusatzbelastung am Beurteilungspunkt maximaler Beaufschlagung nicht
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über der Irrelevanzschwelle, so kann gemäß Nummer 4.1 der TA Luft davon ausgegangen werden, dass schädliche Luftschadstoffeinwirkungen durch die Anlage nicht hervorgerufen werden und die Immissionskenngrößen daher nicht ermittelt werden müssen. In
der Praxis bedeutet dies, dass die Gesamtbelastung nur für diejenigen Schadstoffe ermittelt werden muss, deren Zusatzbelastung die Irrelevanzschwelle überschreitet.
Tabelle 2-1 enthält eine Zusammenstellung der verwendeten Immissionswerte und die
entsprechenden Irrelevanzschwellen. Es werden diejenigen Schadstoffe betrachtet, die
beim Betrieb der Asphaltmischanlage und der Recyclinganlage von Bedeutung sind.
Tabelle 2-1:

Immissions(grenz)werte zur Bewertung der Schadstoffimmissionen

Komponente

Feinstaub
(PM10)

Feinstaub
(PM2,5)
Staubniederschlag

Immissionswert
40 µg/m³

Jahresmittelwert

50 µg/m³

Konzentrationsschwelle, die
von maximal 35
Tagesmittelwerten pro Jahr
überschritten werden darf

25 µg/m³

Jahresmittelwert

0,35 g/(m²·d)

Jahresmittelwert

50 µg/m³

Jahresmittelwert

125 µg/m³

Konzentrationsschwelle, die
von maximal 3
Tagesmittelwerten pro Jahr
überschritten werden darf

SO2

NO2

Benzol

Statistische Definition

Irrelevanzschwelle

Literatur

3,0 % des
Immissionswerts
(Jahresmittelwert)

TA Luft
Nr. 4.2

3,0 % des
Immissionswerts 39. BImSchV
(Jahresmittelwert)
10,5 mg/(m²·d)

TA Luft
Nr. 4.3

3,0 % des
Immissionswerts
(Jahresmittelwert)

TA Luft
Nr. 4.2

350 µg/m³

Konzentrationsschwelle, die
von maximal 24
Stundenmittelwerten pro Jahr
überschritten werden darf

40 µg/m³

Jahresmittelwert

200 µg/m³

3,0 % des
Konzentrationsschwelle, die
Immissionswerts
von maximal 18
Stundenmittelwerten pro Jahr (Jahresmittelwert)
überschritten werden darf

5 µg/m³

Jahresmittelwert

3,0 % des
Immissionswerts
(Jahresmittelwert)

TA Luft
Nr. 4.2

TA Luft
Nr. 4.2

2.2 Immissionsgrenzwerte für Geruch
Zur Beurteilung der Geruchsimmission wird die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) herangezogen. Der Belästigungsgrad von Gerüchen wird gemäß GIRL anhand der mittleren
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jährlichen Häufigkeit von "Geruchsstunden" beurteilt. Eine „Geruchsstunde“ liegt vor,
wenn anlagentypischer Geruch während mindestens 6 Minuten innerhalb einer Stunde
wahrgenommen wird. Auf den Beurteilungsflächen, deren Größe üblicherweise 250 m ∙
250 m beträgt, sind die in Tabelle 2-2 dargestellten Immissionswerte einzuhalten.
Tabelle 2-2:

Immissions(grenz)werte für Geruch entsprechend Geruchsimmissions-Richtlinie
(GIRL): Relative Häufigkeiten von Geruchsstunden pro Jahr
Immissionsort

Geruchsstunden-Häufigkeit

Wohn-/Mischgebiete

10 %

Gewerbe-/Industriegebiete

15 %

Falls die in Tabelle 2-2 aufgeführten Werte unterschritten werden, ist üblicherweise von
keinen erheblichen und somit schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG
auszugehen.
Ferner wird in Nr. 3.3 der GIRL ausgeführt, dass die Genehmigung einer Anlage auch bei
Überschreitung der Immissionswerte aus Tabelle 2-2 nicht versagt werden soll, wenn der
Immissionsbeitrag (Zusatzbelastung) der zu beurteilenden Anlage irrelevant ist. Eine
Zusatzbelastung wird als irrelevant bezeichnet, wenn sie auf keiner Beurteilungsfläche
den Wert von 2 % überschreitet. Bei Einhaltung dieses Wertes ist davon auszugehen,
dass die Anlage die belästigende Wirkung einer etwaigen vorhandenen Belastung nicht
relevant erhöht. In der Praxis bedeutet dies, dass die Vorbelastung, die durch andere
Geruchsemittenten hervorgerufen wird, nicht ermittelt werden muss.
Beurteilungsflächen sind gemäß GIRL solche Flächen, in denen sich Menschen nicht nur
vorübergehend aufhalten. Waldgebiete, Flüsse und Ähnliches werden nicht betrachtet.

3 Örtliche Verhältnisse
Der Standort der Asphaltmischanlage und der Bauschuttrecyclinganlage können der topografischen Karte in Abbildung 3-1 entnommen werden.
Das geplante Betriebsgelände befindet sich im Industriegebiet West der Stadt Lahr, ca.
1,1 km südlich des Flugplatzes Lahr.
Die nächstgelegenen ausgewiesenen Wohngebiete von Lahr beginnen ca. 1 km östlich
und 800 m südsüdöstlich des Betriebsgeländes. Einzelne Wohnhäuser im Außenbereich
liegen nördlich und nordöstlich des Geländes an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße. Sie
weisen eine Entfernung von 200 m bis 400 m zur nördlichen Betriebsgrenze auf.
Direkt nördlich des Betriebsgeländes, getrennt durch den Limbruchweg, grenzt das
Grundstück der Kompostanlage der Gebr. Förster GmbH an. Östlich von diesem befindet

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sich die Kläranlage der Stadt Lahr. Weitere Baunutzungen sind die Straßenmeisterei
Lahr, die sich nordöstlich der geplanten Anlage befindet sowie die Grohe AG im Osten.
Südlich und westlich des Geländes schließen sich derzeit landwirtschaftliche Nutzflächen
an, die jedoch im Zuge des Bebauungsplans ‚Industriegebiet West‘ künftig als Industriegebiet ausgewiesen werden sollen.
Die nähere Umgebung des Betriebsgeländes ist in Abbildung 3-2 dargestellt.

Abbildung 3-1: Ausschnitt aus der topografischen Karte.

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Abbildung 3-2: Luftbild des Betriebsgeländes und der unmittelbaren Umgebung. (Quelle: Google
Maps).

4 Beschreibung der Anlage
Auf dem Betriebsgelände sollen folgende Anlagen errichtet werden:


eine Asphaltmischanlage und



eine Bauschuttrecyclinganlage.

Die Anlagen werden im Folgenden beschrieben.

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4.1 Asphaltmischanlage
Die Anlage dient zur Herstellung von Asphalt, der durch Mischen von Mineralgesteinen
und Bindemittel (Bitumen) hergestellt wird. Die wichtigsten Betriebseinheiten sind in Abbildung 4-1 dargestellt.
Die Mineralgesteine bestehen aus Weißmaterial (Sande, Kiesel, Splitte) und aus Recycling-Asphalt. Der Recycling-Asphalt wird vor der weiteren Verarbeitung zerkleinert und
gesiebt.
Bevor die Mineralgesteine mit Bitumen gemischt werden, müssen sie getrocknet werden.
Dies geschieht in Trockentrommeln, die von heißen Gasen durchströmt werden. Das
wasserdampfhaltige Abgas wird gefiltert und über einen 43 m hohen Schornstein abgeleitet. Die Schornsteinhöhe von 43 m errechnet sich aus den Vorgaben der TA Luft.

Abbildung 4-1: Plan des Betriebsgeländes und der Fahrwege (schematisch).

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4.2 Recyclinganlage
In der Recyclinganlage sollen Ziegel, Bauschutt, Beton und kiesige Böden umgeschlagen
und aufbereitet werden. Die Gesamt-Inputmenge ist mit 40.000 t/a vorgesehen.
Die Recyclinganlage befindet sich im nördlichen Teil des Betriebsgeländes. In Abbildung
4-2 sind die Betriebseinheiten dargestellt.
Zur Aufbereitung werden die Abfälle in einer mobilen Brech- und Siebanlage zerkleinert
und gesiebt. Die Produkte werden in Boxen bis zum Abtransport gelagert.

Abbildung 4-2: Plan der Recyclinganlage und der Fahrwege (schematisch).

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5 Emissionsmindernde Maßnahmen
Zur Minderung der Staubemissionen sind gemäß den Vorgaben der Nr. 5.2.3 TA Luft
wirksame Maßnahmen durchzuführen. Weitere Anforderungen sind in der VDI-Richtlinie
2283 ('Emissionsminderung – Aufbereitungsanlagen für Asphaltmischgut') formuliert.
Danach sind beim Betrieb der Anlage folgende Maßnahmen durchzuführen:
1) Befestigung der Fahrwege: Die Fahrwege der LKW sind mit einer tragfähigen
Asphaltdecke zu befestigen.
2) Instandhaltung der Fahrwege: Schäden in der Befestigung sind umgehend
auszubessern.
3) Reinigung der Fahrwege: Die Fahrwege sind mit einer Reinigungsmaschine
durchweg sauberzuhalten.
4) Befeuchtung der Fahrwege: Die Fahrwege sind bei Trockenheit und Staubentwicklung zu befeuchten.
5) Fahrwege außerhalb des Betriebsgeländes: Durch technische Maßnahmen
oder durch einen Reinigungsplan ist sicherzustellen, dass keine Schmutzverschleppungen ins Straßennetz außerhalb des Betriebsgeländes stattfinden.
6) Abwurfhöhen: Sämtliche Material-Abwurfhöhen sind so gering wie möglich zu
halten. Das Personal ist entsprechend zu schulen.
7) Materialbefeuchtung: Das angelieferte Recyclingmaterial ist nach dem Abkippen mit geeigneten Beregnungseinrichtungen zu durchfeuchten. Bevor das Material aufbereitet wird, ist es ebenfalls rechtzeitig zu befeuchten, damit die Mineralien Feuchtigkeit aufnehmen.
8) Befeuchtung der Aufbereitungsanlagen: Die Aufgabetrichter des Brechers
und der Siebanlage sowie die Abwurfbereiche der Austragsbänder sind mittels
Bedüsungseinrichtungen zu befeuchten. An den Austragsbändern sollte die Befeuchtung über die Länge des Austragsbandes erfolgen. Schmutzablagerungen
an den Bändern sind mit geeigneten Vorkehrungen abzustreifen.
9) Begrünter Erdwall: Das Betriebsgelände ist mit einem mindestens 3 m hohen
Erdwall, der mit dichtem Buschwerk begrünt wird, zu umgeben. Es müssen ausreichend immergrüne Pflanzen eingestreut werden, damit auch außerhalb der
Vegetationsperiode ein Schutz vorhanden ist.
10) Windundurchlässige Wand: Auf dem nördlichen Teil des Erdwalls wird eine
etwa 3 m hohe windundurchlässige Wand oder ein windundurchlässiger Zaun errichtet. Die Wand bzw. der Zaun werden mit immergrünen Pflanzen (z.B. Efeu)
begrünt.

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Die organisatorischen Maßnahmen sind in einer Betriebsanweisung festzulegen. Die Mitarbeiter müssen regelmäßig geschult werden.

6 Prognose der Emissionen
Das Betriebsgelände besitzt folgende Emissionsquellen:


Schornstein zur Ableitung der Abgase aus den beiden Trockentrommeln



Fahrwege der LKW und Radlader (Staubemissionen beim Aufwirbeln)



Brech- und Siebanlage zur Zerkleinerung und Siebung des Materials



Umschlagvorgänge (Entladen, Beladen, Beschickung der Dosiereinheiten usw.)



Winderosion von den ruhenden Halden

Die Emissionen der o.g. Quellen wurden anhand von Grenzwerten der TA Luft und anhand von Berechnungsformeln aus der VDI-Richtlinie 3790 ermittelt.
Zur Ermittlung der Geruchsemissionen aus dem Schornstein und bei der Verladung des
Asphalts wurden Messungen herangezogen, die wir an einer vergleichbaren Anlage
durchgeführt haben.
Die Emissionen wurden mit Sicherheitszuschlägen versehen, so dass sie nach oben hin
abgeschätzt wurden. Eine ausführliche Herleitung kann unserer Immissionsprognose entnommen werden.

7 Ausbreitungsrechnung
7.1 Allgemeines
Um die Immissionen der Gase, Stäube und Gerüche vorherzusagen, die von der geplanten Anlage verursacht werden, wurden Ausbreitungsrechnungen durchgeführt. Die Berechnungen beruhten auf folgenden Eingangsdaten:


Emissionen der Gase, Stäube und Gerüche vom Betriebsgelände.



Meteorologische Daten der Messstelle „Lahr“ des Deutschen Wetterdienstes.

Abbildung 7-1 zeigt die Häufigkeitsverteilung der Windrichtungen der Messstelle Lahr. Die
Länge der Strahlen gibt an, wie häufig der Wind aus der jeweiligen Richtung weht.

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Abbildung 7-1: Häufigkeitsverteilung der Windrichtungen der DWD-Station Lahr aus dem Jahr
2006. Mittlere Windgeschwindigkeit: 2,6 m/s.

Die Häufigkeitsverteilung zeichnet sich durch zwei ausgeprägte Maxima bei Winden aus
südsüdwestlichen und nordnordöstlichen Richtungen aus. Dies ist auf die kanalisierende
Wirkung des Oberrheingrabens zurückzuführen.
Die Farbkodierung der Windrose zeigt, dass bei Winden aus Südwest die höchsten
Windgeschwindigkeiten auftreten, die häufig mit bedecktem Himmel verbunden sind.
Nordostwinde weisen dagegen eher Schwachwindcharakter auf, der bei typischen
Hochdruckwetterlagen vorliegt.
Die Ausbreitungsrechnungen wurden mit dem Modell AUSTAL2000 durchgeführt, das in
der TA Luft vorgeschrieben ist.

7.2 Immissionen der Gase und Stäube
Die Immissionen der Gase und Stäube wurden an ausgewählten Immissionsorten in der
Umgebung der Anlage ausgewiesen. Die Lage der Immissionsorte ist in Abbildung 7-2
dargestellt. Weitere Beschreibungen der Immissionsorte können Tabelle 7-1 entnommen
werden.
Zusätzlich wurden flächendeckende Karten erstellt, aus denen die Verteilung der Immissionen in der Umgebung des Betriebsgeländes hervorgeht. Exemplarisch werden die

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Staub-

und

NO2-Immissionen

betrachtet.

Die

Karten

sind

in

Abbildung 7-3 bis Abbildung 7-6 auf Seite 18 ff dargestellt.

Tabelle 7-1:

Beschreibung der Immissionsorte

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Aufpunkt

Beschreibung

Rechts- / Hochwert

1

Büro Fa. Förster (NW-Ecke des Betriebsgeländes)

3412399 / 5357041

1*

Büro Fa. Förster (derzeitige Lage)

3412445 / 5356942

2

Whs. Dr. Georg-Schaeffler-Str. 19/1

3412418 / 5357146

3

Whs. Dr. Georg-Schaeffler-Str. 19

3412436 / 5357179

4

Whs. Dr. Georg-Schaeffler-Str. 17

3412497 / 5357280

5

Whs. Dr. Georg-Schaeffler-Str. 15

3412539 / 5357367

6

Büro Kläranlage

3412895 / 5357082

7

Whs. Limbruchweg 16

3413036 / 5357113

8

Hinlehreweg 2/1, Büro Straßenmeisterei

3412675 / 5356903

9

Carl-Benz-Str. 10/3, Büro Grohe

3412794 / 5356791

10

Carl-Benz-Str. 15, Büro

3412713 / 5356737

11

Limbruchweg 50, Schützenhaus

3412086 / 5356976

12

Immissionsmaximum (nur für die Stoffe, die
ausschließlich aus dem Schornstein emittiert werden:
SO2, Benzol)

3412689 / 5357635

Das Büro der Firma Förster wird nach Absprache zwischen der Vogel-Bau GmbH und der
Firma Förster nach Nordwesten verlagert, da am bisherigen Standort eine Immissionswertüberschreitung berechnet wird. Der bisherige Standort befindet sich neben der Einfahrt
im südlichen Teil des Betriebsgeländes.

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Abbildung 7-2:
umrandet.

Lage der Immissionsorte. Das Betriebsgelände der Vogel-Bau GmbH ist blau

In Tabelle 7-2 ist die Zusatzbelastung, die durch die geplanten Anlagen der Fa. Vogel-Bau
GmbH verursacht werden, dargestellt. Sofern die Irrelevanzschwelle (3 % vom Grenzwert)
überschritten ist, sind die Felder grau unterlegt.

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Tabelle 7-2:
Zusatzbelastung (Jahresmittelwerte) an den Aufpunkten in µg/m³. (Überschreitungen der Irrelevanzschwelle grau unterlegt.

Aufpunkt
1
1*
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Irrelevanzschwelle
Immissionswert

Feinstaub
(PM10)

Feinststaub
(PM2,5)

Staubniederschlag

NO2

SO2

Benzol

µg/m³
7,0
47,4
5,3
5,3
5,1
3,7
1,2
0,7
4,4
1,2
1,9
0,4
–

µg/m³
2,2
14,5
1,8
1,8
1,8
1,4
0,4
0,2
1,3
0,4
0,5
0,1
–

mg/(m² d)
24,3
287,6
17,8
18,0
20,3
14,0
4,1
2,1
19,5
5,0
6,9
0,8
–

µg/m³
1,0
5,1
0,8
0,8
0,7
0,5
0,3
0,2
0,7
0,2
0,3
0,1
–

µg/m³
0,009
0,007
0,028
0,045
0,167
0,256
0,088
0,107
0,019
0,020
0,011
0,010
0,479

µg/m³
< 0,001
< 0,001
0,001
0,001
0,003
0,005
0,002
0,002
< 0,001
< 0,001
< 0,001
< 0,001
0,010

1,2

0,75

10,5

1,2

1,5

0,15

40

25

350

40

50

5

Aufpunkt 12 repräsentiert das Immissionsmaximum derjenigen Stoffe, die ausschließlich
aus dem Schornstein emittiert werden. Es handelt sich um SO2 und Benzol. Aufpunkt 12
wird betrachtet, weil das Immissionsmaximum von SO2 und Benzol an weiter entfernten
Orten erreicht wird.
Aus Tabelle 7-2 ist ersichtlich, dass die NO2-, SO2- und Benzol-Zusatzbelastungen die
Irrelevanzschwelle an allen Aufpunkten unterschreiten. Laut TA Luft ist somit davon auszugehen, dass diese Schadstoffe zu keinen schädlichen Umwelteinwirkungen führen,
Die PM10- und PM2,5- und Staubniederschlag-Zusatzbelastungen überschreiten die Irrelevanzschwelle an mehreren Aufpunkten. An diesen Aufpunkten ist eine Abschätzung der
Immissionsvorbelastung und eine Ermittlung der Immissionsgesamtbelastung notwendig
(siehe Ausführungen in Kapitel 1 auf Seite 3). Die Immissionsgesamtbelastung ist mit den
Immissionsgrenzwerten der TA Luft zu vergleichen.
Die Vorbelastung wurde von uns nach oben hin abgeschätzt. Sie wurde zur Zusatzbelastung addiert, um die Gesamtbelastung zu erhalten. Die Gesamtbelastung ist in Tabelle
7-3 dargestellt. In der letzten Spalte sind die Immissionsgrenzwerte aufgeführt.
Die Anzahl der Tage pro Jahr, deren Mittelwert > 50 µg/m³ ist, wurde anhand einer statistischen Beziehung des Umweltbundesamtes abgeschätzt.
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Tabelle 7-3:

Immissions-Gesamtbelastung.
Staub (PM10)
in µg/m³

Staub (PM10)

Staub (PM2,5)
in µg/m³

Staubniederschlag
in mg/(m²·d)

Jahresmittel

Anzahl der Tage
mit Mittelwert
> 50 µg/m³

Jahresmittel

Jahresmittel

1

25,6

21

15,9

114

2

27,0

25

16,4

127

3

26,2

23

16,2

122

4

24,7

19

15,7

115

5

22,9

14

15,2

106

6

19,9

8

14,1

94

7

19,4

7

13,9

92

8

23,2

15

15,0

110

9

19,9

8

14,0

95

10

20,6

9

14,2

97

11

19,1

7

13,8

91

Immissions(grenz)wert

40

35 Tage
pro Jahr

25

350

Aufpunkt

Die Immissionsgrenzwerte werden an allen Immissionsorten eingehalten.
Auf die ungünstigen Ansätze, die den Berechnungen zugrunde liegen, weisen wir hin.
Tatsächlich ist von deutlich geringeren Immissionen auszugehen.

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Abbildung 7-3:

PM10: Jahresmittelwerte des Immissionsbeitrags der Asphaltmischanlage und
der Recyclinganlage.
Irrelevanzschwelle: 1,2 µg/m³; Immissions(grenz)wert: 40 µg/m³

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Abbildung 7-4:

PM2,5: Jahresmittelwerte des Immissionsbeitrags der Asphaltmischanlage und
der Recyclinganlage.
Immissions(grenz)wert: 25 µg/m³

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Abbildung 7-5:

Staubniederschlag: Jahresmittelwerte des Immissionsbeitrags der Asphaltmischanlage und der Recyclinganlage.
Irrelevanzschwelle: 0,0105 g/(m²∙d); Immissions(grenz)wert: 0,35 g/(m²∙d)

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Abbildung 7-6:

NO2: Jahresmittelwerte des Immissionsbeitrags der Asphaltmischanlage und
der Recyclinganlage.
Irrelevanzschwelle: 1,2 µg/m³; Immissions(grenz)wert: 40 µg/m³

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7.3 Geruchsimmissionen
Der Immissionsbeitrag der geplanten Asphaltmischanlage ist in Abbildung 7-7 dargestellt.
Die Irrelevanzschwelle von 2 % wird auf allen Beurteilungsflächen eingehalten. Dies gilt
auch für die weiter nördlich gelegenen Flächen, die aus Übersichtlichkeitsgründen nicht
dargestellt sind.

Abbildung 7-7:

Geruchsstunden-Häufigkeit in % der Jahresstunden auf 250-m-Flächen,. Immissionsbeitrag der Asphaltmischanlage.
Irrelevanzschwelle: 2 %.
Immissionswert Wohngebiete: 10 %; Gewerbe-, Industriegebiete: 15 %.

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Für den Inhalt

Claus-Jürgen Richter
Diplom-Meteorologe
Freiburg, den 11.11.2016

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Katharina Knapp
Diplom-Mathematikerin

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Literatur
4. BImSchV: Vierte Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 2013, BGBl. I S. 973
39. BImSchV, 2010: 39. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und
Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV), vom 02.08.2010.
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(ISSN 1617-6162) Vol. 4, Nr. 6, Oktober 2005
BMWFJ, 2013: Technische Grundlage zur Beurteilung diffuser Staubemissionen. Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Österreich, Stand 2013
(www.bmwfj.gv.at).
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für den anlagenbezogenen Immissionsschutz (TA Luft). Ing.-Büro Janicke, Dunum, Oktober 2004, im Auftrag des Umweltbundesamtes Berlin, Förderkennz. (UFOPLAN) 203 43
256.
Janicke, L., U. Janicke, 2000: „Vorschlag eines meteorologischen Grenzschichtmodells
für Lagrangesche Ausbreitungsmodelle“. Berichte zur Umweltphysik 2, Ingenieurbüro
Janicke, ISSN 1439-8222, September 2000.
Janicke, L., 2000: A random walk model for turbulent diffusion. Berichte zur
Umweltphysik, Nummer 1, Auflage 1, August 2000) ISS-Nr.: 1439-8222.
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Formulierung des Anhanges 3 der künftigen TA Luft.
Kummer, V.; van der Pütten, N.; Schneble, H.; Wagner, R.; Winkels, H.-J.: Ermittlung
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Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft 70 (2010), Seiten 478 – 482.
LAI, 2012: Merkblatt Schornsteinhöhenberechnung, 06. November 2012.
Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, 2004: Leitfaden zur Beurteilung
von TA Luft-Ausbreitungsrechnungen in Baden-Württemberg. Bearbeitung: iMA Richter
und Röckle, 79098 Freiburg, www.ima-umwelt.de. Herausgeber: Landesanstalt für
Umweltschutz Baden-Württemberg, Postfach 21 07 52, 76157 Karlsruhe (kostenlos zu
beziehen). Download über: http://taluftwiki-leitfaden.lubw.baden-wuerttemberg.de/.
Leuthold, S., 2011: Minderung diffuser Staubemissionen bei mobilen Brechern.
Ergebnisse eines Projektes im Rahmen des Umweltforschungsplans. VDI-Berichte Nr.
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(Asphaltmischanlagen). Juni 2008.
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August 2009.
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Luft, Januar 2010.
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diffusen Quellen - Grundlagen. Januar 2005.
VDI- Richtlinie 3790, Blatt 2: Emissionen von Gasen, Gerüchen und Stäuben aus
diffusen Quellen - Deponien. Dezember 2000.
VDI- Richtlinie 3790, Blatt 3: Emissionen von Gasen, Gerüchen und Stäuben aus
diffusen Quellen. Lagerung, Umschlag und Transport von Schüttgütern. Januar 2010.

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