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Beschlussvorlage (Kommunalverfassungsreform - Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates und des Jugendgemeinderates)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 30
Simard

Datum: 10.10.2017 Az.: 020.01

Drucksache Nr.: 170/2016 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Jugendgemeinderat

13.07.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

11.09.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Technischer Ausschuss

20.09.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.10.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

50

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Kommunalverfassungsreform - Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates
und des Jugendgemeinderates

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung des
Gemeinderates.
2. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Geschäftsordnung des
Jugendgemeinderates.

Anlage(n):
Anlage 1: Geschäftsordnung des Gemeinderats
Anlage 2: Geschäftsordnung des Jugendgemeinderats
Anlage 3: Erläuterungen zur Geschäftsordnung des Gemeinderats
Anlage 4: Erläuterungen zur Geschäftsordnung des Jugendgemeinderats

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 170/2016 1. Ergänzung

Seite - 2 -

Begründung:
Mit Gesetz vom 14.10.2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg die weitestgehende
Reform des Kommunalverfassungsrechts seit den 1970er Jahren beschlossen, die zu vielfältigem Anpassungsbedarf in den örtlichen kommunalverfassungsrechtlichen Satzungen und
Regelungen führt. Hinzu kommt, dass in Lahr die Hauptsatzung zuletzt im Jahr 2006 und die
Geschäftsordnung des Gemeinderates zuletzt im Jahr 1993 geändert wurden. Auch deshalb
besteht in vielerlei Hinsicht Änderungs- und Modernisierungsbedarf. Insgesamt ergibt sich
damit ein äußerst umfassendes Änderungspaket, das neun zu ändernde Regelungswerke mit
ca. 250 Einzeländerungen und zwei neu zu erlassende Regelungenkomplexe umfasst.
Die Geschäftsordnung des Gemeinderates wurde umfassend überarbeitet und an die rechtlichen Vorgaben sowie die bestehende Praxis angepasst. Die wichtigsten Änderungen sind:
-

Aufnahme von Beteiligungsrechten des Jugendgemeinderates entsprechend der Neuregelung in der Gemeindeordnung
Anpassung der Vorschriften über den Ältestenrat an die derzeitige Praxis sowie Neuregelung der Verschwiegenheitspflicht
Ortsübliche Bekanntmachungen von Sitzungen sollen zukünftig rechtswirksam im Internet
erfolgen
Anpassung der Vorschriften über die Tagesordnung an die Gemeindeordnung
Aufnahme der „Fraktionsrunde“ zu Beginn der Beratungen eines Tagesordnungspunktes
Streichung der Möglichkeit mit einem Fünftel der Mitglieder des Gemeinderates einen Tagesordnungspunkt zu vertagen oder zu verweisen
Anpassung der Regelungen über die Offenlage/das Umlaufverfahren
Regelung der Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit der Vorberatung in Ausschüssen

Die einzelnen Änderungen in der Geschäftsordnung des Gemeinderates werden in der Anlage 3 erläutert.
In der Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates wurde insbesondere eine Regelung zu
den Sprechern aufgenommen. Außerdem wurde die Neuregelung der Gemeindeordnung in
Bezug auf die Beteiligung und die Rechte von Jugendvertretungen umgesetzt. Die Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen sind in Anlage 4 zu finden.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Guido Schöneboom

Friederike Ohnemus