Beschlussvorlage (Kommunalverfassungsreform - Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates und des Jugendgemeinderates)
Sitzung: Gemeinderat (9. Sitzung)
23. Oktober 2017
Beschlussvorlage (Kommunalverfassungsreform - Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates und des Jugendgemeinderates)
Beschlussvorlage (Anlage 1: Geschäftsordnung des Gemeinderats)
Beschlussvorlage (Anlage 2: Geschäftsordnung des Jugendgemeinderats)
Beschlussvorlage (Anlage 3: Erläuterungen zur Geschäftsordnung des Gemeinderats)
Beschlussvorlage (Anlage 4: Erläuterungen zur Geschäftsordnung des Jugendgemeinderats)
23. Oktober 2017
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Beschlussvorlage (Kommunalverfassungsreform - Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates und des Jugendgemeinderates)
Beschlussvorlage (Anlage 3: Erläuterungen zur Geschäftsordnung des Gemeinderats)Beschlussvorlage (Anlage 2: Geschäftsordnung des Jugendgemeinderats)Beschlussvorlage (Anlage 1: Geschäftsordnung des Gemeinderats)Beschlussvorlage (Anlage 4: Erläuterungen zur Geschäftsordnung des Jugendgemeinderats)
Beschlussvorlage Amt: 30 Simard Datum: 10.10.2017 Az.: 020.01 Drucksache Nr.: 170/2016 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Jugendgemeinderat 13.07.2017 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 11.09.2017 vorberatend nichtöffentlich Technischer Ausschuss 20.09.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.10.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 50 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Kommunalverfassungsreform - Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates und des Jugendgemeinderates Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung des Gemeinderates. 2. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates. Anlage(n): Anlage 1: Geschäftsordnung des Gemeinderats Anlage 2: Geschäftsordnung des Jugendgemeinderats Anlage 3: Erläuterungen zur Geschäftsordnung des Gemeinderats Anlage 4: Erläuterungen zur Geschäftsordnung des Jugendgemeinderats BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 170/2016 1. Ergänzung Seite - 2 - Begründung: Mit Gesetz vom 14.10.2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg die weitestgehende Reform des Kommunalverfassungsrechts seit den 1970er Jahren beschlossen, die zu vielfältigem Anpassungsbedarf in den örtlichen kommunalverfassungsrechtlichen Satzungen und Regelungen führt. Hinzu kommt, dass in Lahr die Hauptsatzung zuletzt im Jahr 2006 und die Geschäftsordnung des Gemeinderates zuletzt im Jahr 1993 geändert wurden. Auch deshalb besteht in vielerlei Hinsicht Änderungs- und Modernisierungsbedarf. Insgesamt ergibt sich damit ein äußerst umfassendes Änderungspaket, das neun zu ändernde Regelungswerke mit ca. 250 Einzeländerungen und zwei neu zu erlassende Regelungenkomplexe umfasst. Die Geschäftsordnung des Gemeinderates wurde umfassend überarbeitet und an die rechtlichen Vorgaben sowie die bestehende Praxis angepasst. Die wichtigsten Änderungen sind: - Aufnahme von Beteiligungsrechten des Jugendgemeinderates entsprechend der Neuregelung in der Gemeindeordnung Anpassung der Vorschriften über den Ältestenrat an die derzeitige Praxis sowie Neuregelung der Verschwiegenheitspflicht Ortsübliche Bekanntmachungen von Sitzungen sollen zukünftig rechtswirksam im Internet erfolgen Anpassung der Vorschriften über die Tagesordnung an die Gemeindeordnung Aufnahme der „Fraktionsrunde“ zu Beginn der Beratungen eines Tagesordnungspunktes Streichung der Möglichkeit mit einem Fünftel der Mitglieder des Gemeinderates einen Tagesordnungspunkt zu vertagen oder zu verweisen Anpassung der Regelungen über die Offenlage/das Umlaufverfahren Regelung der Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit der Vorberatung in Ausschüssen Die einzelnen Änderungen in der Geschäftsordnung des Gemeinderates werden in der Anlage 3 erläutert. In der Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates wurde insbesondere eine Regelung zu den Sprechern aufgenommen. Außerdem wurde die Neuregelung der Gemeindeordnung in Bezug auf die Beteiligung und die Rechte von Jugendvertretungen umgesetzt. Die Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen sind in Anlage 4 zu finden. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Guido Schöneboom Friederike Ohnemus