Gemeinderat als Stiftungsrat (Kommunalverfassungsreform - Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege)
Sitzung: Gemeinderat (9. Sitzung)
23. Oktober 2017
Gemeinderat als Stiftungsrat (Kommunalverfassungsreform - Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege)
Gemeinderat als Stiftungsrat (Anlage 1: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Spital - Pflege und Wohnen)
Gemeinderat als Stiftungsrat (Anlage 2: Erläuterung der Änderungen der Betriebssatzung)
23. Oktober 2017
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Gemeinderat als Stiftungsrat (Kommunalverfassungsreform - Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege)
Gemeinderat als Stiftungsrat (Anlage 1: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Spital - Pflege und Wohnen)Gemeinderat als Stiftungsrat (Anlage 2: Erläuterung der Änderungen der Betriebssatzung)
Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat Amt: 30 Biendl Datum: 19.10.2017 Az.: 431.00 Drucksache Nummer: 173/2016 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.09.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.10.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Kommunalverfassungsreform - Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb „Spital – Pflege und Wohnen“ der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr Anlage(n): Anlage 1: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Spital - Pflege und Wohnen Anlage 2: Erläuterung der Änderungen der Betriebssatzung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 173/2016 1. Ergänzung Seite - 2 - Begründung: Mit Gesetz vom 14.10.2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg die weitestgehende Reform des Kommunalverfassungsrechts seit den 1970er Jahren beschlossen, die zu vielfältigem Anpassungsbedarf in den örtlichen kommunalverfassungsrechtlichen Satzungen und Regelungen führt. Hinzu kommt, dass in Lahr die Hauptsatzung zuletzt im Jahr 2006 und die Geschäftsordnung des Gemeinderates zuletzt im Jahr 1993 geändert wurden. Auch deshalb besteht in vielerlei Hinsicht Änderungs- und Modernisierungsbedarf. Insgesamt ergibt sich damit ein äußerst umfassendes Änderungspaket, das neun zu ändernde Regelungswerke mit ca. 250 Einzeländerungen und zwei neu zu erlassende Regelungenkomplexe umfasst. Die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Spital – Wohnen und Pflege“ stellt dabei eine der zu ändernden Regelungen dar. Gem. § 3 Abs. 2 EigBG i.V.m. § 4 Abs. 2 GemO bedarf die Änderungssatzung der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates. Die Änderungen beziehen sich vornehmlich auf klarstellende Regelungen zur Zuständigkeitsverteilung zwischen Stiftungsrat, Betriebsausschuss, Stiftungsratsvorsitzender und Betriebsleitung. Die Zuständigkeitsverteilung erfolgt – soweit das Eigenbetriebsgesetz keine Besonderheiten verlangt – entsprechend den Regelungen der Hauptsatzung der Stadt Lahr. Die einzelnen Änderungen werden in der Anlage 2 erläutert. Dr. Wolfgang G. Müller Stiftungsratsvorsitzender Michael Krupinski Betriebsleiter Guido Schöneboom