Beschlussvorlage (Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen: - Bericht an den Gemeinderat - Änderungen bzgl. der gewidmeten Veranstaltungsräume - Änderung der besonderen Vertragsbedingungen…
Sitzung: Gemeinderat (1. Sitzung)
30. Januar 2017
Beschlussvorlage (Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen: - Bericht an den Gemeinderat - Änderungen bzgl. der gewidmeten Veranstaltungsräume - Änderung der besonderen Vertragsbedingungen…
Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderung der Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume)
Beschlussvorlage (Anlage 2: Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume, derzeitige Fassung)
Beschlussvorlage (Anlage 3: Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald)
Beschlussvorlage (Anlage 4: Besondere Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald, derzeitige…
30. Januar 2017
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Beschlussvorlage (Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen: - Bericht an den Gemeinderat - Änderungen bzgl. der gewidmeten Veranstaltungsräume - Änderung der besonderen Vertragsbedingungen…
Beschlussvorlage (Anlage 2: Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume, derzeitige Fassung)Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderung der Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume)Beschlussvorlage (Anlage 4: Besondere Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald, derzeitige…Beschlussvorlage (Anlage 3: Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald)
Beschlussvorlage Amt: 30 Biendl Datum: 22.11.2016 Az.: 761.40 Drucksache Nr.: 296/2016 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 23.11.2016 vorberatend nichtöffentlich Ortschaftsrat Kippenheimweiler 13.12.2016 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Langenwinkel 13.12.2016 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Sulz 15.12.2016 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Mietersheim 15.12.2016 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Reichenbach 21.12.2016 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Kuhbach 24.01.2017 vorberatend öffentlich Gemeinderat 30.01.2017 beschließend öffentlich Ortschaftsrat Hugsweier vorberatend Abstimmung öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 20 41 50 60/603 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen: - Bericht an den Gemeinderat - Änderungen bzgl. der gewidmeten Veranstaltungsräume - Änderung der besonderen Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 296/2016 1. Ergänzung Seite - 2 - Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Verwaltung zu den gemachten Erfahrungen mit der zum 01.01.2014 erfolgten grundlegenden Überarbeitung der Regelungen zur Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen (Ziff. 1 der Begründung) zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Richtlinie für die Überlassung von (Veranstaltungs-)Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr (städtische Veranstaltungsräume) entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage. 3. Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen für die Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzung von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald entsprechend der Anlage 3. Anlage(n): Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Änderung der Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume, derzeitige Fassung Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald Besondere Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald, derzeitige Fassung Drucksache 296/2016 1. Ergänzung Seite - 3 - Begründung: 1. Bericht an den Gemeinderat a) Einleitung Die Stadt Lahr betreibt eine Vielzahl von Einrichtungen, in denen verschiedenste Arten von Veranstaltungen durchgeführt werden können. Die Überlassung dieser Räume erfolgt schon seit vielen Jahren auf privatrechtlichem Wege über Mietverträge. In seiner Sitzung vom 16. Dezember 2013 hat der Gemeinderat eine grundlegende Überarbeitung der diesbezüglichen Regelungen beschlossen. In Ziffer 6 des Beschlusses wurde die Verwaltung beauftragt, nach zwei Jahren ab Inkrafttreten über den Stand der Umsetzung und die Auswirkungen der Änderungen zu berichten. Zur Berichtserstellung wurden alle mit der Vermietung von Veranstaltungsräumen befassten Verwaltungsstellen der Stadt Lahr einschließlich aller Ortsverwaltungen um Erfahrungsberichte gebeten. Auf dieser Grundlage wurde der hier vorliegende B ericht erstellt. b) Änderungen an der Entgeltordnung Ein wesentlicher Punkt in den Beratungen im Jahr 2013 war die Frage der Änderungen der Entgeltordnung und die Erhöhung der Entgelte. Nach Inkrafttreten der Regelungen kam es vermehrt, in der letzten Zeit aber nur noch hin und wieder zu Anfragen zur Entgeltabrechnung, in erster Linie aus den Ortsverwaltungen. Vereinzelt werden die Regelungen als zu kompliziert angesehen. Insgesamt hat sich die Anwendung aber eingespielt. Sonderfälle, die nicht eindeutig einer Regelung aus der Entgeltordnung zugeordnet werden konnten, traten auch nur selten auf. Da ohnehin nicht alle Nutzungsmöglichkeiten abschließend geregelt werden können, führt dies aber nicht zu einem Änderungsbedarf bezüglich der Entgeltordnung. Ggf. können Fälle über die bestehende Auffangregelung, die für nicht in der Entgeltordnung aufgeführte Räume einen Quadratmeterpreis festlegt, gelöst werden. Bei der Bemessung der Entgelte für öffentliche Räumlichkeiten und Hallen waren im Rahmen der Neufassung der Entgeltordnung im Jahr 2013 verschiedene Interessenslagen zu berücksichtigen. Einerseits müssen die Entgelte den Nutzern gegenüber angemessen und vertretbar sein, andererseits sind die nicht gedeckten Kosten durch die Bereitstellung der Räumlichkeiten und Hallen durch die Allgemeinheit zu tragen, wodurch die Leistung eines Beitrags zur Deckung der Kosten durch die Nutzer geboten ist. Die Kostendeckungsgrade der öffentlichen Räumlichkeiten sind, jeweils in Abhängigkeit der aus der Beschaffenheit der Gebäude resultierenden Kosten sowie der Nutzungszahlen und -arten, sehr unterschiedlich. Die Benutzungsentgelte, die nach der Entgeltordnung für die Benutzung von (Veranstaltungs-)Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr (städtische Veranstaltungsräume) abgerechnet werden, nehmen hier nur einen geringen Anteil ein. So beträgt der Kostendeckungsgrad von Veranstaltungsräumen rund 20 % - 40 %, davon entfallen auf die Benutzungsentgelte allerdings lediglich rd. 5 % - 10 %. Sport- und Mehrzweckhallen weisen einen Kostendeckungsgrad zwischen 60 % und 80 % auf. Dies ist allerdings überwiegend auf eine innere Verrechnung der Stadt Lahr im Rahmen der Schulsportnutzung zurückzuführen. Bereinigt um diese innere Verrechnung beträgt der Kostendeckungsbeitrag aus Benutzungsentgelten zwischen 2 % und 5 %. Drucksache 296/2016 1. Ergänzung Seite - 4 - Bei der damaligen Bemessung der Entgelte wurde eine durchschnittliche Erhöhung der Entgelte von 10% vorgesehen. Des Weiteren führen die aktuellen Regelungen zu einer konsequenteren Abrechnung bisher nicht berücksichtigter Nutzungsformen sowie zu einer Begrenzung der entgeltfreien und ermäßigten Nutzung auf bestimmte, förderwürdige Bereiche. Der Vergleich der Zahlen 2012 (vor der Neufassung der Entgeltordnung) und 2015 ergibt eine Steigerung der Einnahmen aus Benutzungsentgelten i.H.v. rd. 20 %. Bezogen auf den Kostendeckungsgrad aus reinen Benutzungsentgelten bemessen an den Gesamtkosten der Räumlichkeiten entspricht dies einer Erhöhung von durchschnittlich 5 % auf 8 %. Die Erhöhungen haben teilweise für Unverständnis, insbesondere bei Vereinen gesorgt. Im Großen und Ganzen kann aber zwischenzeitlich eine Akzeptanz der Entgelte festgesellt werden. Seitens der Ortsverwaltung Sulz wurde der Vorschlag gemacht, eine kostenlose Überlassung von Räumen an alle Jugendgruppen von Lahrer Vereinen und Institutionen zu ermöglichen und nicht nur wie derzeit für die Jugendgruppen von IG Sport und IG Musik. Zudem wurde auch die kostenlose Bereitstellung von Räumen für Blutspendeaktionen des DRK angeregt. Nach den Förderrichtlinien der Stadt Lahr sind derzeit allerdings nur die Jugendgruppen der IG Sport und der IG Musik besonders förderwürdig. Bei der Neufassung der Entgeltordnung sollten in diesem Zusammenhang in erster Linie die bis dahin bestehenden Ungleichheiten zwischen Sport- und Musikvereinen aufgegriffen und ausgeglichen werden, was sich in der neu gefassten Entgeltordnung in Form von entsprechenden Regelungen niederschlägt. Eine Anpassung der Entgeltordnung kann nach Auffassung der Verwaltung nicht unabhängig von den Fördergrundsätzen erfolgen. Daher wären eine Grundsatzbefassung mit dem Thema „Förderwürdigkeit der Vereine und Institutionen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit“ und die entsprechende Anpassung der Fördergrundsätze erforderlich. Von einer Änderung der Entgeltordnung sollte daher zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen werden. Gleiches gilt für die Überlegung, Räumlichkeiten für Blutspendeaktionen des DRK kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Da die DRK-Ortsvereine bereits über den städtischen Haushalt bezuschusst werden und von einer Refinanzierung bei Blutspendeaktionen auszugehen ist, sollte gemäß der bestehenden Fördergrundsätze aktuell keine Änderung der Entgeltordnung erfolgen. c) Privatveranstaltungen und Lärmproblematik Ein weiterer bedeutender Aspekt in der Diskussion zur Neuregelung war die Nutzung von Veranstaltungsräumen für private Feierlichkeiten. Hintergrund war insbesondere eine Konzentration solcher Veranstaltungen im Bürgerhaus Mietersheim und im Aktienhof mit einhergehenden Lärmbelästigungen für die Nachbarschaft. Daher wurde die Anzahl der für private Veranstaltungen mietbaren Räumlichkeiten deutlich erweitert. Rückmeldungen über konkrete Probleme, die hieraus entstanden wären, gab es nicht. Allerdings konnte z.B. im Aktienhof auch kein wesentlicher Rückgang von privaten Veranstaltungen verzeichnet werden, was insbesondere auf die für solche Veranstaltungen guten Bedingungen (z.B. Raumgröße) zurückzuführen sein dürfte. Es werden deutlich mehr Vermi etungen angefragt, als möglich sind. Insofern ist auch die Lärmproblematik nicht vollkommen verschwunden. Aber auch andere Räumlichkeiten z.B. im Schlachthof, in Hugsweier oder in Reichenbach werden zwischenzeitlich häufig vermietet, was teilweise auch zu deutlichen Einnahmesteigerungen geführt hat. Drucksache 296/2016 1. Ergänzung Seite - 5 - d) Sonstiges Teilweise kam es zu Konflikten, weil Vereine wegen häufigen Einzelveranstaltungen ihre regelmäßigen Termine (Training/Probe) vermehrt verlegen oder absagen mussten. Zwischenzeitlich wurde gegenüber den vermietenden Stellen noch einmal klargestellt, dass es keinen grundsätzlichen Vorrang von Einzelveranstaltungen vor Dauernutzungen gibt. Die Vermietung des Pflugsaals (großer Saal) ist derzeit durch die Nutzung des dem großen Saal vorgelagerten kleinen Saals durch die VHS zu Unterrichtszwecken deutlich eingeschränkt. Hier mussten schon etliche Anmietungswünsche abschlägig beschieden werden, was auch zu Einnahmeausfällen führt. Schlussendlich ist dies eine Folge der Raumnot der VHS. e) Zusammenfassung Im Großen und Ganzen haben sich damit die beschlossenen Regelungen bewährt und auch vielfach für mehr Klarheit und eine Gleichbehandlung gesorgt. Mit Ausnahme der mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Änderungen sieht die Verwaltung daher derzeit keinen Handlungsoder Änderungsbedarf. 2. Änderungen bei der Widmung von Räumen Im Rahmen der Berichtserstellung wurde seitens des Amtes für Soziales, Schulen und Sport mitgeteilt, dass in der Mensa der Schutterlindenbergschule auch eine „gesellschaftliche Nutzung“ i.S.d. Richtlinie für die Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen möglich ist und die Widmung entsprechend erweitert werden soll. Außerdem könne die neue Mensa der Otto-Hahn-Realschule aufgenommen und für gesellschaftliche, kulturelle und politische Nutzungen gewidmet werden. Darüber hinaus wird voraussichtlich Ende 2017 das Stadtmuseum Tonofenfabrik eröffnet. Im Museumsgebäude sind auch ein Vortragsraum und ein kleiner Veranstaltungsaal untergebracht. Für diese soll schon jetzt die Widmung festgelegt werden. Vorgesehen ist ein Vorrang für die museale Nutzung. Im Rahmen der verbleibenden Kapazitäten sollen gesellschaftliche, kulturelle und politische Nutzungen zugelassen werden. Die Änderung der Richtlinie für die Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen dient der Umsetzung dieser Vorschläge. Zudem wird ein redaktioneller Fehler beim Alten Rathaus berichtigt.Die Widmung der Räume in der Tonofenfabrik soll mit der Eröffnung des neuen Stadtmuseums in Kraft treten. Der Ortschaftsrat Sulz hat im Rahmen der Anhörung den Wunsch geäußert, den Schulungsraum in der Ortsverwaltung nicht mehr für politische Zwecke zu nutzen. Dem wird nachgekommen. Der Vorschlag zur Änderung der Formulierung von § 1 Abs. 4 der Richtlinie in die Formuli erung : „Sämtliche Räume in Schulen sind nur verfügbar, wenn sie durch die Schule nicht genutzt werden“, soll nicht aufgenommen werden. Eine inhaltliche Änderung wäre damit nicht verbunden, da auch die bisherige Formulierung „ nur außerhalb der Schulzeit“ nicht einen fest definierte Zeitraum (z.B. 7.00-17.00 Uhr) definiert, sondern von der konkreten Inanspruchnahme durch den Schulbetrieb abhängig ist. Drucksache 296/2016 1. Ergänzung Seite - 6 - 3. Änderungen an den Besonderen Vertragsbedingungen für die Turn- und Sporthallen Die Verwaltung schlägt eine Änderung der Schließregelungen für die Turn- und Sporthallen während der Ferienzeiten vor. Künftig soll es in der Kernstadt nur noch zwei Alternativen geben: Entweder sind die Hallen grundsätzlich geschlossen oder es erfolgt eine Öffnung auf Antrag. Bei einer Öffnung der Hallen auf Antrag kann die Verwaltung flexibler entscheiden und Ferienbelegungen auf eine oder mehrere Hallen optimaler verteilen. Hierdurch können Personalressourcen wirtschaftlicher verwendet und die allgemeinen Bewirtschaftungskosten gesenkt werden. In Abstimmung mit dem Gebäudemanagement können die Vereine frühzeitig über Reparaturen oder Sanierungen informiert werden, die nur in den Ferienzeiten durchgeführt werden können. Trainingstage oder Trainingszeiten können den Vereinen weiterhin zeitnah auch in den Ferien angeboten werden. Für die Sulzberghalle wünscht der Ortschaftsrat Sulz entsprechend seinem Beschluss in der Ortschaftsratsitzung vom 17.11.2016 eine Veränderung der bisherigen Regelung. Gewünscht ist zukünftig eine Öffnung auf Antrag in den Fasnachtsferien (bisher geschlossen) und eine Schließung der Halle in den Pfingstferien (bisher geöffnet). Die Ortschaftsräte Langenwinkel und Reichenbach haben im Rahmen der Anhörung zur Vorlage jeweils den Wunsch geäußert die Öffnungszeiten der Hallen in den Ferien in ihrem Stadtteil ebenfalls zu ändern. Bisher gab es mit Ausnahme des Sportteils der Sulzberghalle eine einheitliche Regelung für alle Stadtteile (Ziff. 7.2). Dies soll so beibehalten werden. Um den Wünschen der Ortschaftsräte entgegenzukommen, wird für die gewünschten Öffnungszeiträume (Fasnachtsferien und letzte zwei Wochen der Sommerferien) jeweils eine Öffnung auf Antrag festgelegt. Daneben erfolgen einige redaktionelle Änderungen. Guido Schöneboom Tobias Biendl