Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderung der Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume)
Sitzung: Gemeinderat (1. Sitzung)
30. Januar 2017
Beschlussvorlage (Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen: - Bericht an den Gemeinderat - Änderungen bzgl. der gewidmeten Veranstaltungsräume - Änderung der besonderen Vertragsbedingungen…
Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderung der Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume)
Beschlussvorlage (Anlage 2: Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume, derzeitige Fassung)
Beschlussvorlage (Anlage 3: Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald)
Beschlussvorlage (Anlage 4: Besondere Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald, derzeitige…
30. Januar 2017
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen: - Bericht an den Gemeinderat - Änderungen bzgl. der gewidmeten Veranstaltungsräume - Änderung der besonderen Vertragsbedingungen…
Beschlussvorlage (Anlage 2: Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume, derzeitige Fassung)Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderung der Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume)Beschlussvorlage (Anlage 4: Besondere Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald, derzeitige…Beschlussvorlage (Anlage 3: Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald)
Anlage 1 Änderung der Richtlinie für die Überlassung von (Veranstaltungs-)Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr (städtische Veranstaltungsräume) I. Die Richtlinie für die Überlassung von (Veranstaltungs-)Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr (städtische Veranstaltungsräume) vom 16.12.2013 wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird nach Absatz 6 folgender neuer Absatz 6a eingefügt: „Die Veranstaltungsräume im Stadtmuseum Tonofenfabrik dienen vorrangig der Nutzung durch das Museum. Sonstige Nutzungen werden nur innerhalb der verbleibenden Kapazitäten zugelassen.“ 2. Die Anlage 1 zur Richtlinie für die Überlassung von (Veranstaltungs-)Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr (städtische Veranstaltungsräume ) wird wie folgt geändert: a) Vor der Zeile für das Gebäude „VHS-Zentrum, Haus zum Pflug“ werden folgende Zeilen eingefügt (Überschriftszeilen nur zur Verständlichkeit): Raum /Halle Widm ung gesellschaftl. Nutzung kulturelle Nutzung Vortragsraum X X X kleiner Saal (2. OG) X X X Bezeichnung sportliche Nutzung Anm erkungen politische Nutzung zuständige Stelle sonstige Nutzung Stadtm useum Tonofenfabrik Amt 41 Amt 41 b) In der Zeile für den Raum „Schutterlindenbergschule Mensa“ wird in der Spalte „gesellschaftliche Nutzung“ ein Kreuz gesetzt. c) Nach der Zeile für den Raum „Schutterlindenbergschule Mensa“ wird folgende Zeile eingefügt (Überschriftszeilen nur zur Verständlichkeit): Raum/Halle Bezeichnung Otto-Hahn-Realschule Mensa Widmung gesellschaftl. Nutzung kulturelle Nutzung X X sportliche Nutzung Anmerkungen politische Nutzung X zuständige Stelle sonstige Nutzung Abt. 501 d) In der Zeile für den Raum „Altes Rathaus, Ratssaal (ggf. mit Nebenraum)“ wird in der Spalte „sonstige Nutzung“ das Wort „Feierlichkeiten)“ angefügt. e) In der Zeile für den Raum „Ortsverwaltung/Schulungsräume“ (Sulz) wird das Kreuz in der Spalte „politische Nutzung“ gestrichen. II. Die Änderungen treten mit der Beschlussfassung in Kraft. Abweichend hiervon treten die Änderungen nach Nummer 1 und nach Nummer 2 Buchstabe a) mit der Eröffnung des Stadtmuseums Tonofenfabrik in Kraft.