Beschlussvorlage (Anlage 3: Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald)
Sitzung: Gemeinderat (1. Sitzung)
30. Januar 2017
Beschlussvorlage (Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen: - Bericht an den Gemeinderat - Änderungen bzgl. der gewidmeten Veranstaltungsräume - Änderung der besonderen Vertragsbedingungen…
Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderung der Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume)
Beschlussvorlage (Anlage 2: Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume, derzeitige Fassung)
Beschlussvorlage (Anlage 3: Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald)
Beschlussvorlage (Anlage 4: Besondere Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald, derzeitige…
30. Januar 2017
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Anlage 3 Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald I. Abschnitt II. der Besonderen Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald vom 16.12.2013 wird wie folgt geändert: 1. An die Überschrift werden die Worte „(Trainingsbetrieb in Turn/- und Sporthallen)“ angefügt. 2. In Nummer 7.1 werden nach dem Wort „Schulferien“ die Wörter „einschließlich etwaiger Ferientage“ eingefügt. 3. Die Nummer 7.2 erhält folgende Fassung: Weihnachtsferien Fastnachtsferien : Osterferien*: Pfingstferien: Sommerferien: Herbstferien*: geschlossen Öffnung auf Antrag Öffnung auf Antrag Öffnung auf Antrag Öffnung auf Antrag (nur in den letzten zwei Ferienwochen) Öffnung auf Antrag 4. Die bisherige Nummer 7.3 wird durch folgende Nummern 7.3 und 7.4 ersetzt: 7.3 Das Hallensportzentrum (Halle 1 und Halle 2) und die Rheintalhalle I sind in den Schulferien wie folgt geöffnet: Weihnachtsferien Fastnachtsferien : Osterferien*: Pfingstferien: Sommerferien: Herbstferien*: Öffnung auf Antrag ab 02.01. Öffnung auf Antrag Öffnung auf Antrag geschlossen Öffnung auf Antrag (nur in den letzten drei Ferienwochen) Öffnung auf Antrag 7.4 Sonderregelung für die Sulzberghalle – Sportteil: Weihnachtsferien Fastnachtsferien : Osterferien*: Pfingstferien: Sommerferien: Herbstferien*: Öffnung auf Antrag ab 02.01 Öffnung auf Antrag geöffnet geschlossen Öffnung auf Antrag (nur in den letzten drei Ferienwochen) geöffnet 5. Die bisherige Nummer 7.4 wird Nummer 7.5 6. Es wird folgende Nummer 7.6 angefügt: 7.6 Einzelbelegungen/Einzelveranstaltungen bleiben von der generellen Ferienregelung ausgenommen. II. Die Änderungen treten mit der Beschlussfassung in Kraft.