Beschlussvorlage (Fortschreibung der Friedhofssatzung)
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
8. April 2013
8. April 2013
Beschlussvorlage Amt: 602 Sottru Datum: 20.03.2013 Az.: 60/602 Drucksache Nr.: 34/2013 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 04.02.2013 vorberatend nichtöffentlich einstimmig Ortschaftsrat Kuhbach 05.02.2013 vorberatend öffentlich einstimmig Ortschaftsrat Hugsweier 13.02.2013 vorberatend öffentlich einstimmig Ortschaftsrat Mietersheim 14.02.2013 vorberatend öffentlich einstimmig Ortschaftsrat Langenwinkel 19.02.2013 vorberatend öffentlich einstimmig Ortschaftsrat Reichenbach 20.02.2013 vorberatend öffentlich einstimmig Ortschaftsrat Sulz 21.02.2013 vorberatend öffentlich Einstimmig, mit geändertem Beschluss Ortschaftsrat Kippenheimweiler 26.02.2013 vorberatend öffentlich einstimmig Haupt- und Personalausschuss 11.03.2013 vorberatend nichtöffentlich einstimmig Gemeinderat 08.04.2013 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Fortschreibung der Friedhofssatzung Beschlussvorschlag: 1. Der vorliegenden, bereinigten Friedhofssatzung wird zugestimmt Anlage(n): Satzung Bergfriedhof Lahr Anlage 1 Friedhof Kuhbach Anlage 2 Satzung alt und neu im Vergleich BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 34/2013 1. Ergänzung Seite - 2 - Begründung: Die Gemeinden haben für die Friedhöfe eine Friedhofsordnung als Satzung zu erlassen, die Bestimmungen enthalten, die notwendig sind, Tote geordnet und würdig zu bestatten, beizusetzen und zu ehren sowie die Ordnung auf dem Friedhof aufrecht zu erhalten. (§15 Abs.1 BestG) Die Friedhofssatzung der Stadt Lahr vom 10.04.1987 wurde 1993; 2004 und zuletzt 2009 fortgeschrieben. Zwischenzeitliche Entwicklungen und Erfahrungen aus der Praxis machen eine weitere Fortschreibung und Bereinigung der bereits vorliegenden Satzung notwendig. Mit den Änderungen werden u.a. neu hinzugekommene Bestattungsformen wie Urnensammelgräber und Baumbestattungen berücksichtigt. Wo möglich wurde anstelle der Beschreibung individueller Regelungen auf die übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Im Hinblick auf den internationalen Handel mit Grabsteinen sind nun Nachweise zum Schutz vor Kinderarbeit gefordert. In der Anlage findet sich der neue Satzungstext im Vergleich mit dem bisherigen. Im Zeitraum vom 04.02.2013 bis 26.02.2013 erfolgte die Befassung in den Ortschaftsräten. Alle Ortschaftsräte mit Ausnahme des Ortschaftsrates Sulz stimmten dem neuen Satzungstext einstimmig zu. Der Ortschaftsrat Sulz wünschte dagegen folgende Änderungen für den Friedhof Sulz: § 21 Besondere Bestimmungen für die Friedhöfe der Ortsteile Der Ortschaftsrat Sulz wünscht, dass Erdwahlgrabstätten zu 100 % statt wie bisher zu 25 % mit Platten abgedeckt werden können. Diese Sonderregelung erscheint unproblematisch, da hier ohnehin individuelle Zusatzbestimmungen für jeden Ortsteil-Friedhof formuliert werden. Daher wurde dieser Änderungswunsch schon im Formulierungsvorschlag zur neuen Satzung aufgenommen. § 3 Absatz 2 d: Verhalten auf den Friedhöfen, Mitbringen von Tieren Am Friedhof Sulz soll das bisherige Verbot, Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde, beibehalten werden. Die vorgeschlagene Satzungsänderung, dass Hunde an der kurzen Leine mitgebracht werden dürfen, soll auf Wunsch des Ortschaftsrates nicht übernommen werden. Die Friedhofsverwaltung möchte sich diesem Vorschlag jedoch nicht anschließen und empfiehlt in diesem Punkt eine einheitliche Regelung für alle Friedhöfe. Karl Langensteiner-Schönborn Richard Sottru