Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Fortschreibung der Friedhofssatzung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Sottru

Datum: 20.03.2013 Az.: 60/602

Drucksache Nr.: 34/2013 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

04.02.2013

vorberatend

nichtöffentlich

einstimmig

Ortschaftsrat Kuhbach

05.02.2013

vorberatend

öffentlich

einstimmig

Ortschaftsrat Hugsweier

13.02.2013

vorberatend

öffentlich

einstimmig

Ortschaftsrat Mietersheim

14.02.2013

vorberatend

öffentlich

einstimmig

Ortschaftsrat Langenwinkel

19.02.2013

vorberatend

öffentlich

einstimmig

Ortschaftsrat Reichenbach

20.02.2013

vorberatend

öffentlich

einstimmig

Ortschaftsrat Sulz

21.02.2013

vorberatend

öffentlich

Einstimmig, mit
geändertem
Beschluss

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

26.02.2013

vorberatend

öffentlich

einstimmig

Haupt- und Personalausschuss

11.03.2013

vorberatend

nichtöffentlich

einstimmig

Gemeinderat

08.04.2013

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Fortschreibung der Friedhofssatzung

Beschlussvorschlag:

1. Der vorliegenden, bereinigten Friedhofssatzung wird zugestimmt

Anlage(n):
Satzung
Bergfriedhof Lahr Anlage 1
Friedhof Kuhbach Anlage 2
Satzung alt und neu im Vergleich

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 34/2013 1. Ergänzung

Seite - 2 -

Begründung:
Die Gemeinden haben für die Friedhöfe eine Friedhofsordnung als Satzung zu erlassen, die
Bestimmungen enthalten, die notwendig sind, Tote geordnet und würdig zu bestatten, beizusetzen und zu ehren sowie die Ordnung auf dem Friedhof aufrecht zu erhalten. (§15 Abs.1
BestG)
Die Friedhofssatzung der Stadt Lahr vom 10.04.1987 wurde 1993; 2004 und zuletzt 2009
fortgeschrieben. Zwischenzeitliche Entwicklungen und Erfahrungen aus der Praxis machen
eine weitere Fortschreibung und Bereinigung der bereits vorliegenden Satzung notwendig.
Mit den Änderungen werden u.a. neu hinzugekommene Bestattungsformen wie Urnensammelgräber und Baumbestattungen berücksichtigt.
Wo möglich wurde anstelle der Beschreibung individueller Regelungen auf die übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.
Im Hinblick auf den internationalen Handel mit Grabsteinen sind nun Nachweise zum Schutz
vor Kinderarbeit gefordert.
In der Anlage findet sich der neue Satzungstext im Vergleich mit dem bisherigen.
Im Zeitraum vom 04.02.2013 bis 26.02.2013 erfolgte die Befassung in den Ortschaftsräten.
Alle Ortschaftsräte mit Ausnahme des Ortschaftsrates Sulz stimmten dem neuen Satzungstext einstimmig zu.
Der Ortschaftsrat Sulz wünschte dagegen folgende Änderungen für den Friedhof Sulz:
§ 21 Besondere Bestimmungen für die Friedhöfe der Ortsteile
Der Ortschaftsrat Sulz wünscht, dass Erdwahlgrabstätten zu 100 % statt wie bisher zu
25 % mit Platten abgedeckt werden können. Diese Sonderregelung erscheint unproblematisch, da hier ohnehin individuelle Zusatzbestimmungen für jeden Ortsteil-Friedhof
formuliert werden. Daher wurde dieser Änderungswunsch schon im Formulierungsvorschlag zur neuen Satzung aufgenommen.
§ 3 Absatz 2 d: Verhalten auf den Friedhöfen, Mitbringen von Tieren
Am Friedhof Sulz soll das bisherige Verbot, Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde, beibehalten werden. Die vorgeschlagene Satzungsänderung, dass Hunde
an der kurzen Leine mitgebracht werden dürfen, soll auf Wunsch des Ortschaftsrates
nicht übernommen werden.
Die Friedhofsverwaltung möchte sich diesem Vorschlag jedoch nicht anschließen und empfiehlt in diesem Punkt eine einheitliche Regelung für alle Friedhöfe.

Karl Langensteiner-Schönborn

Richard Sottru