Beschlussvorlage (10. Sachstandsbericht)
8. April 2013
KONVERSION IN LAHR 10. SACHSTANDS- UND PERSPEKTIVBERICHT 2010/2011 Grundlage KSP-Förderbescheid vom 14.11.1997 1. Sachstandsbericht für 1997/1998 vom 15.07.1998 2. Sachstandsbericht für 1998/1999 vom 28.06.1999 3. Sachstandsbericht für 1999/2000 Sachstands- und Perspektivbericht “Chance Konversion” Stand 08.02.2000 / 4. Sachstands- und Perspektivbericht 2000 – 2002 / Sachstandsbericht des Zweckverbands “Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr” zum 31.12.2003 5. Sachstands- und Perspektivbericht 2003 – 2005 6. Sachstandsbericht 2006 7. Sachstandsbericht 2007 8. Sachstandsbericht 2008 9. Sachstandsbericht 2009 -2- Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung I. 1. 2. Seite/n 3 FLUGHAFENAREAL O S T 4 – 25 Bebauungspläne "Gewerbegebiet Rheinstraße Nord" und „GE Rheinstraße Süd“ Entwicklung des Ostareals 4 5 – 23 2.1 Abbruch 2.2 Erschließung 5-6 2.3 Grundstücks- und Gebäudevermarktung 6–8 2.4 Finanzierung 8 – 22 Fortführung KuF 2011 Mietaufkommen Flugplatzareal Ost 11 – 23 24 - 25 FLUGHAFENAREAL W E S T Zweckverband "Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr" 26 - 41 Entwicklung der Bauleitplanung und der ökologischen Planung Entwicklung des Zweckverbandes 26 27 – 41 2.1 Abbruch 27 – 28 2.2 Erschließung und Ausbau der Infrastruktur 28 – 30 2.3 Grundstücksverkauf und Firmenansiedlung Mietaufkommen Tätigkeiten des Zweckverbandes 2010/2011 Finanzierungssituation 31 – 33 33 – 34 34 – 36 37 – 40 5.1 Kosten- und Finanzierungsübersicht 37 – 38 5.2 Wirtschaftsplan / Bilanz des Zweckverbandes 38 – 39 5.3 Grund- und Gewerbesteueraufkommen 39 5.4 40 III. Umlageentwicklungen Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH -IGZ GmbH- IV. Engagement - Fakten 2010/2011 V. Chancen und Risiken der Konversion 2.4.1 3. II. 1. 2. 3. 4. 5. 5 41 - 43 44 45 - 46 -3- Vorbemerkung Dieser Bericht beschäftigt sich mit der Entwicklung der Jahre 2010/2011 und baut auf den bisherigen Sachstandsberichten auf. Wiederholungen zu bisherigen Sachstandsberichten wurden weitestgehend vermieden. Die Entwicklung auf dem Gesamtareal gestaltet sich als dynamischer Prozeß; bei einem Sachstandsbericht kann es sich immer nur um eine Momentaufnahme handeln. Wie bisher wird eine getrennte Darstellung der Entwicklung im Ost- und Westareal des Flughafengeländes vorgenommen. Nach dem Rückzug des australischen Investors Babcock & Brown führt seit Mitte 2012 die britische Integeral-Gruppe die Geschäfte der Flugbetriebsgesellschaft Black Forest Airport Lahr GmbH. Im Dezember 2012 hat die Stadt Lahr die Flugbetriebsflächen von der Bundesrepublik Deutschland erworben. Somit ist das gesamte Flughafenareal Lahr wieder in kommunaler Hand. Dieser Sachstandsbericht wurde für das Ostareal von der Stadtverwaltung Lahr und für das Westareal vom Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ ausgearbeitet. Er ist in seiner Gesamtfassung mit der Stadt Lahr und dem Zweckverband “Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr” abgestimmt. -4- I. 1. FLUGPLATZAREAL O S T Bebauungspläne „Gewerbegebiet Rheinstraße Nord” und „GE Rheinstraße Süd“ Der gesamte Ostbereich des ehemaligen NATO-Flugplatzes ist im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim als gewerbliche Baufläche dargestellt. Er soll in drei Bauabschnitten entwickelt werden. Für den ersten Abschnitt wurde der Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD aufgestellt. Nachdem die Gewerbeflächen des Bebauungsplangebietes “Rheinstraße Nord” zu einem Großteil bereits veräußert worden sind, zeigt sich die Notwendigkeit, weitere Flächen bebauungsplanrechtlich einer Nutzung zuzuführen. In Frage kommen die Flächen nördlich des bestehenden Bebauungsplangebietes bzw. die Flächen südlich der Dr. Georg-SchaefflerStraße (ehem. Rheinstraße), welche zu einem Großteil ebenfalls Konversionsflächen sind. Die ursprünglich angedachte zügige Erweiterung des Bebauungsplangebietes nach Norden ist aufgrund der umfangreichen Altlastenproblematik derzeit nicht möglich. Dies hat naturgemäß zur Folge, dass die erworbenen und vollständig bezahlten Flächen und Gebäude nur äußerst eingeschränkt vermarktet werden können. Um dennoch eine Entwicklung in diesem Bereich zu ermöglichen, hat das Stadtplanungsamt zusammen mit der IGZ GmbH außerhalb eines förmlichen Bebauungsplanverfahrens eine unverbindliche Entwicklungsplanung erarbeitet. Diese orientiert sich an den bereits getätigten Veräußerungen und den zu berücksichtigenden örtlichen Gegebenheiten. Wegen der verzögerten Entwicklung nach Norden wird das Gebiet südlich der Dr. GeorgSchaeffler-Straße (ehem. Rheinstraße) vorgezogen. Aufgrund der vormaligen Nutzung des dortigen Gebietes ist keine Altlasten bedingte Verzögerung zu erwarten. Die Entwicklung des Gebietes südlich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße (ehem. Rheinstraße) erfolgte ab dem Jahr 2011 nach durchgeführtem Abbruch der Gebäude. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „GE Rheinstraße Süd“ wurde am 30.05.2005 gefasst. Der Bebauungsplan ist seit 29.10.2011 rechtsverbindlich. Durch den großflächigen Verkauf an die Fa. Zehnder Group Grundstücksverwaltungs GmbH und zur Sicherstellung deren geplante Baumaßnahmen war es erforderlich, den bestehende Bebauungsplan Gewerbegebiet Rheinstraße Nord zu ändern und zu erweitern. Der Bebauungsplan ist ebenfalls seit 29.10.2011 rechtsverbindlich. -5- 2. Entwicklung des Ostareals 2.2 Abbruch Auf dem Ostareal wurden die unten aufgeführten baulichen Anlagen abgebrochen. Hierfür sind bis heute Aufwendungen in Höhe von rd. € 3.732 Mio. angefallen. Darin enthalten sind Aufwendungen für den Rückbau von Bestandsgebäuden in Höhe von rd. € 1,445 Mio. Die voraussichtlichen Abbruchkosten (rd. DM 6.500.000 / € 3.323.397,23) wurden vom ursprünglichen Kaufpreis in Abzug gebracht. Lt. Kaufvertrag erfolgt eine Nachzahlung, wenn die angesetzten Kosten nicht erreicht werden. Im umgekehrten Fall ist der Bund ebenfalls erstattungspflichtig. Die Abbruchkosten für den Rückbau von Bestandsgebäuden sind hingegen nicht erstattungsfähig. Abbrucharbeiten Ostareal Ab dem Jahr 2000 wurden diese durch die IGZ GmbH koordiniert, zuvor von der Hochbauabteilung der Stadt Lahr. Jahr 1999 Stadt 2000 Stadt 2000 IGZ 2001 IGZ 2002 IGZ 2003 IGZ 2004 IGZ 2005 IGZ 2006 IGZ 2007 IGZ 2008 IGZ 2009 IGZ 2010 IGZ 2011 IGZ 2.2 Gebäude A 20, A 24, A 25, A 30, A 31, A 32, A 33, A 34, A 40, A 41, A 42, A 43, A 44, A 45 (APU-Gebäude), A 49, A 50, A 51, A 60, A 61, A 66, A 67, A 75, A 76, A 77, A 87, A 88, B 1, B 2, B 31, B 151, A 17, A 35 B 146, B 147 A 36, A 45 (Transformator), B 39, B 44, B 55/56A, B 60, B 61, B 63, B 128, B 129, B 152 A 57/58, B 148 B 15, B 64, B 71, B 72, B 157, B 161, B 175 B 23, B 34, B 65, B 66, B 82, B 83, B 90, B 105, B 113, B 118 A 59, B 95, B 96 Keine Abbrüche Keine Abbrüche B 10, B 11 Keine Abbrüche A 23 A 1, A 2, A 3, A 4, A 5, A 6, A 7, A 8, A 9, A 10, A 11, A 12 Erschließung Mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes „ Gewerbegebiet Rheinstraße Nord“ am 01.02.1997 waren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung des Teilbereiches Ost geschaffen. Nach umfangreichen Vorbereitungen im Vorfeld der eigentlichen Erschließungsmaßnahmen im Zeitraum 1998 bis 2000 konnte die Erschließungsmaßnahme komplett abgeschlossen werden. Das Aufbringen der Verschleißdecke (AFB-Belag) auf die einzelnen Straßenzüge erfolgt wie praxisüblich zu einem späteren Zeitpunkt. -6- Wie unter Ziff. 1 erwähnt, konnte eine weitere Erschließung (nördliche Erweiterung) im Bebauungsplangebiet „Rheinstraße Nord“ aus altlasten- und finanztechnischen Gründen bis heute nicht erfolgen. Im Jahr 2011 erfolgte der Rückbau der vorhandenen Gebäude im Gebiet „Rheinstraße Süd“. Im gleichen Jahr wurden auch die Erschließungsanlagen in diesem Bebauungsplangebiet hergestellt. 2.3 Grundstücks- und Gebäudevermarktung Folgende Veräußerungen wurden bis Ende 2011 auf dem Ostareal vorgenommen: Lgb.Nr. 03.12.1997 9181 / 9182 / 9176 23.12.1997 9160 und 9160/1 Summe 1997 10.02.1998 9162/1 19.03.1998 9166/1 14.05.1998 9158/3, 9162, 9162/3 20.07.1998 9180 / 9176 (1/2 MEA) Summe 1998 29.03.1999 9052/1 14.07.1999 9052/2 03.09.1999 9162/3 Summe 1999 18.01.2000 9156/4 18.01.2000 9052/100 21.02.2000 9080/1 28.09.2000 9063/1 und 9064 07.02.2000 9052/101 28.09.2000 9166/2 12.07.2000 9008, 9008/2 (DM 5,--), 9156/2, 9178/2, 26769 (DM 5,--) 15.08.2000 9014/1+ 6/10 aus 9014/3 25.10.2000 9167/2 27.09.2000 9178/1 Summe 2000 15.03.2001 9172 25.04.2001 9158/102 08.06.2001 9166/4 und 9166/3 03.09.2001 9158 (Teilfläche) 28.03.2001 9156/1 Summe 2001 22.01.2002 9166/5 19.07.2002 9052/103 12.11.2002 9162/2 12.12.2002 9170 18.12.2002 9158/4 Summe 2002 Fläche in Verkaufspreis GebäudeGrundstück Gebäude bezeichnung m² 7.164 238.088 194.291 B5 22.072 1.241.656 29.236 1.479.744 194.291 1.801 59.854 2.393 79.529 18.591 617.853 5.992 199.138 222.838 B 29 28.777 956.374 222.838 717 46.627 151.830 B 38 teil 2.243 145.797 374.373 B 38 teil 31 1.030 2.991 193.455 526.203 72 2.393 710 23.596 4.100 136.259 216.276 B 123 7.221 239.983 593 19.708 2.513 81.673 12.076 342.205 2.279 41 1.482 31.087 5.095 69 3.890 4.599 24.440 38.093 2.111 558 1.817 2.934 3.725 11.145 73.573 1.363 49.253 970.005 169.493 2.293 125.575 152.843 812.238 1.262.443 70.191 18.553 60.386 97.509 123.797 370.436 216.276 186.405 B 150 194.291 A 55 (Teil) 859.446 1.240.142 A 27 / A 28 -7- Lgb.Nr. 29.01.2003 18.02.2003 25.02.2003 28.04.2003 20.10.2003 25.06.2004 05.05.2004 10.02.2005 03.11.2005 24.11.2005 13.01.2006 13.01.2006 02.05.2006 22.09.2006 29.09.2006 19.10.2006 17.01.2007 23.04.2007 13.06.2007 14.04.2008 09.07.2008 09.11.2009 9158/5 9166/6 9166/2 9073/1 9166/2 Summe 2003 9158/4 9178/1 Summe 2004 9051/102, 9052/104 und 9174/100 9068 9178/1 Summe 2005 9166/7 9166/101 9156/5 9171/1 9174 9158/10 Summe 2006 9068/100 9171/2 9167/1 Summe 2007 9052/3 9056/2 Summe 2008 9034/1, 9035 (MEA) Summe 2009 Fläche in Verkaufspreis GebäudeGrundstück Gebäude bezeichnung m² 4.964 165.053 150.433 A 22 2.061 68.495 68.000 A 55 -2.513 -70.989 8.942 297.178 427.000 B 80 2.513 96.374 15.967 556.111 645.433 -3.725 -105.227 -1.482 -41.865 -5.207 -147.092 1.058 35.158 3.027 1.482 5.567 2.897 746 4.636 1.955 6.179 1.871 18.284 432 1.570 3.033 5.035 1.612 2.889 4.501 1.653 1.653 116.085 56.835 208.078 111.100 24.790 177.791 74.975 236.965 71.748 697.369 16.568 70.650 116.316 203.534 72.540 130.005 202.545 25.000 25.000 130.000 0 2.599 10.544 1.428 -12 46.797 0 116.955 474.480 64.260 540 1.589.915 -382 61.356 -13.427 2.246.150 328.000 248.485 9.224.151 3.955.184 B46 130.000 295.000 295.000 485.000 485.000 keine 20.04.2011 27.09.2011 16.10.2011 16.10.2011 24.10.2011 Summe 2010 9167 9160 9042/100, 9055/108, 9057/100 9056/101 9178, 9177, 9183, 9057/1, 9055, 24.10.2011 9179, 9008/1, 9156/7, 9008/2 Summe 2011 Gesamt 0 328.000 A 63, B 3, 27, B 12, 13, B 21, B 22 B B Verkauf durch Bund im Zeiraum 1994 – 1996: 49.000 m2. Die Vermarktung der Grundstücksflächen im erschlossenen Bereich läuft insgesamt zufrieden stellend. Herausragend war hierbei der Veräußerungserfolg im Jahr 2011. Mittlerweile sind jedoch kaum noch veräußerbare Flächen in diesem Bereich vorhanden. Die Nachfrage nach Grundstücken im noch unerschlossenen Bereich läuft dagegen äußerst schleppend. Erst bei weiterer Erschließung können dort Flächen veräußert werden. Große Erwartungen werden hier an die veräußerbaren Flächen im Bereich des Gebietes südlich der Dr. GeorgSchaeffler-Straße (ehem. Rheinstraße) geknüpft. -8- Die Veräußerung von Gebäuden gestaltet sich nach wie vor als sehr schwierig. Die dem Bund ggü. entrichteten Kaufpreise können regelmäßig nicht weitergegeben werden, da bei der Gebäudebewertung durch den Verkäufer grundsätzliche Fehler mit der Folge von zu hohen Gebäudewerten begangenen wurden. Darüber hinaus entsprach die Bausubstanz der Gebäude zu keinem Zeitpunkt den heutigen energetischen Anforderungen. Es sind sehr hohe Investitionen in die Bestandsgebäude notwendig, um eine Veräußerung, bzw. Vermietung erreichen zu können. Es ist davon auszugehen, dass die im Zeitraum 2011 – 2017 angesetzten Veräußerungserlöse von Bestandsgebäuden in Höhe von € 4,8 Mio. nicht realisiert werden können. Angesichts der Gebäudesubstanz und des Alters der vom Bund erworbenen Bestandsgebäude zeichnet sich weiterer Korrekturbedarf bei den geplanten Veräußerungserlösen nach unten ab, welche sich stark negativ auf das Ergebnis der KuF auswirken werden. Eine Gegenüberstellung der ggü. dem Bund entrichteten Kaufpreise mit den Ergebnissen der vom Gutachterausschuss der Stadt Lahr ermittelten Ertragswerte von sechszehn Gebäuden prognostiziert Erlöse von lediglich ca. 64 %. Einschätzung durch Gutachterausschuss: Gebäude A 63 A 70 A 90 B3 B 12 B 13 B 21 B 22 B 27 B 42 B 80 B 87 B 122 B 123 B 124 B 150 Ertragswert € 466.552 3.156.826 386.601 149.365 155.582 379.676 291.365 252.744 226.851 950.143 713.248 215.534 268.030 355.600 270.103 331.431 8.238.221 Erwerbskost en ggü. Bund € 326.587 2.209.778 270.621 104.556 108.907 265.774 203.956 176.921 158.796 665.100 499.274 150.874 187.621 248.920 189.072 232.001 5.766.756 Gutachterausschuss € 245.000 1.623.782 100.000 32.000 71.612 121.388 113.000 113.000 61.000 401.000 427.000 106.860 122.000 216.276 55.000 186.405 3.995.323 Defizit € -81.587 -585.996 -170.621 -72.556 -37.295 -144.386 -90.956 -63.921 -97.796 -264.100 -72.274 -44.014 -65.621 -32.644 -134.072 -45.596 -1.957.838 in % bezogen in % bezogen auf auf Ertragswert Erwerbskost en % 52,51% 75,02% 51,44% 73,48% 25,87% 36,95% 21,42% 30,61% 46,03% 65,76% 31,97% 45,67% 38,78% 55,40% 44,71% 63,87% 26,89% 38,41% 42,20% 60,29% 59,87% 85,52% 49,58% 70,83% 45,52% 65,02% 60,82% 86,89% 20,36% 29,09% 56,24% 80,35% 48,50% 69,28% Bis zum Jahresende 2011 waren auf dem Flughafenareal bereits etwa 3.400 Arbeitsplätze vorhanden. 2.4 Finanzierung Die Finanzierung des Grunderwerbs und der Baureifmachung des Flughafenareals Ost wird außerhalb des Haushaltes der Stadt Lahr über das Rahmenkonto OST bei der Landesbank Baden-Württemberg finanziert. -9- Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (früher: Kommunalentwicklung LEG) hat im Zusammenwirken mit der Stadt eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) erstellt. Diese wird jährlich fortgeschrieben, zuletzt im Oktober 2012. Aufgrund bedeutender Ausfälle gerade bei den Erlösen für die Gebäude und der nicht wie vorgesehen erfolgten Flächenveräußerungen war es in der Vergangenheit notwendig, die Finanzierung zu konsolidieren. Nachfolgend wird die Finanzierungssituation der über das Rahmenkonto Ost ausserhalb des Haushaltes der Stadt Lahr finanzierten Erwerbs- und Infrastrukturmaßnahmen zusammenfassend dargestellt. Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 15.10.2001 folgende Beschlüsse zur weiteren Finanzierung der Entwicklungsmaßnahmen auf dem Ost-Areal 1. Kenntnisnahme der fortgeschriebenen KuF 2001 2. Grundsätzliche Bereitschaft und Prüfungsauftrag an die Verwaltung zur Erhöhung des Grundstücksverkaufspreises 3. Bindung eines Teilbetrages der allgemeinen Rücklage in Höhe von DM 5,0 Mio. (€ 2,556 Mio.) zum teilweisen Ausgleich eines Finanzierungsdefizits für das Rahmenkonto OST; zu leisten in 2007 4. Zuführung eines Betrages in Höhe von DM 600.000 p.a. (€ 306.775) in den Jahren 2008 bis 2011; im Jahr 2012 DM 500.000 (€ 255.646) aus Haushaltsmitteln der Stadt 5. Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Landesbank Baden-Württemberg und der Stadt Lahr ab 01.01.2002 auf vier Jahre mit einem Ausgabevolumen von max. DM 75,0 Mio. (€ 38,347 Mio.) und einem Kreditrahmen von max. DM 33,0 Mio. (€ 16,872 Mio.) Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 04.11.2002 folgende Beschlüsse zur weiteren Finanzierung der Entwicklungsmaßnahmen auf dem Ost-Areal 1. Der Gemeinderat nimmt die durch die Kommunalentwicklung LEG fortgeführte Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2002 zur Kenntnis. 2. Dem Rahmenkonto OST wird im Jahr 2003 ein Betrag in Höhe von € 1.534.000 (DM 3.000.000) aus Haushaltsmitteln der Stadt Lahr zur Reduzierung des negativen Saldos zur Verfügung gestellt. 3. Einer Erhöhung der Verkaufspreise wird für die Grundstücke im Ostareal des Flugplatzgeländes auf € 38,35/m² (DM 75,00/m²) zugestimmt. Dieser Verkaufspreis gilt ab dem Jahr 2003. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Land Baden-Württemberg Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, das zinslose Darlehen über DM 5,0 Mio. (€ 2,556 Mio.) zur weiteren Finanzierung der Konversionsmaßnahme über das Jahr 2007 zur Verfügung gestellt zu bekommen. Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 01.12.2003 folgende Beschlüsse zur weiteren Finanzierung der Entwicklungsmaßnahmen auf dem Ost-Areal 1. Kenntnisnahme der fortgeschriebenen KuF 2003 2. Zuführung von € 2.556.000 in 2004 an das Rahmenkonto Ost aus Haushaltsmitteln - 10 - Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 18.12.2006 folgenden Beschluss Die Stadt Lahr beschließt den Verkaufspreis für den Erwerb von Grundstücken im Bebauungsplangebiet RHEINSTRASSE NORD einschließlich künftige Erweite2 2 rung mit Wirkung ab 1. Januar 2007 von 38,35 €/m auf 45,- €/m festzusetzen. Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 23.07.2007 folgenden Beschluss Der Gemeinderat nimmt die durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (vormals Kommunalentwicklung LEG) fortgeführte Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2007 zur Kenntnis und erklärt sich mit den getroffenen Annahmen einverstanden. Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 03.11.2008 folgenden Beschluss Der Gemeinderat nimmt die durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (vormals Kommunalentwicklung LEG) fortgeführte Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2008 zur Kenntnis und erklärt sich mit den getroffenen Annahmen einverstanden. Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 17.05.2010 folgenden Beschluss 1. Der Gemeinderat nimmt die durch die die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH fortgeführte Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2010 zur Kenntnis. 2. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank Baden-Württemberg vom 26. Mai 2010 wird um vier Jahre bis zum 26.05.2014 verlängert. Alternativ wird eine neue Finanzierungsvereinbarung mit einem anderen Kreditinstitut abgeschlossen. Voraussetzung hierfür ist gleichwertige Leistung im Rahmen der Finanzierung außerhalb des Haushalts und eine kostengünstigere Finanzierung. Die Verwaltung wird beauftragt die hierfür notwendige Genehmigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen. - 11 - 2.4.1 Fortführung KuF 1. Allgemeines Die Finanzierung des Grunderwerbs und der Baureifmachung des Flughafenareals Ost wird außerhalb des Haushaltes der Stadt Lahr über das Rahmenkonto OST bei der Landesbank Baden-Württemberg finanziert. Der Gemeinderat hat am 03.11.2008 folgenden Beschluss gefasst: (s. Beschlussvorlage Nr. 108/2008) - Kenntnisnahme der fortgeschriebenen KuF 2008 Im Wege der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters wurde am 15.03.2010 die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank Baden-Württemberg vom 28./30. Januar 2001 um drei Monate bis zum 26.05.2010 verlängert. Die Eilentscheidung wurde am 19.04.2010 dem Gemeinderat bekannt gegeben. Weiter hat der Gemeinderat am 17.05.2010 folgenden Beschluss gefasst: (s. Beschlussvorlage Nr. 71/2010) - Kenntnisnahme der fortgeschriebenen KuF 2010 - Verlängerung der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank Baden-Württemberg vom 26.05.2010 um vier Jahre bis zum 26.05.2014 2. Finanzierungsvereinbarung / Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) / Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg Grundlage für die Ermittlung des voraussichtlichen Kreditbedarfs sowie der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen bildet für das Ostareal eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF). Diese wird jährlich im Zusammenwirken mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH fortgeschrieben. Auf der Grundlage der für das Jahr 2010 aktualisierten Kosten- und Finanzierungsübersicht wurde die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg am 29.07.2010 erteilt. Die Genehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg wurde ohne weitere Bedingungen und ohne ausdrückliche Auflage bezüglich der Defizitgrenze erteilt. 3. Rahmendaten Bund-Kaufvertrag Mit Kaufvertrag vom 30.12.1996 wurde durch die Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim sowohl das West- als auch das Ostareal des ehemaligen Flughafenareals erworben. Der Kaufpreis für das Gesamtareal beträgt insgesamt € 19,17 Mio. Hiervon entfallen auf den Osten € 17,22 Mio. und auf den Westbereich € 1,95 Mio. Über die Zusammensetzung des Kaufpreises gibt die nachfolgende Tabelle Auskunft. - 12 - Tabelle 1:Übersicht Kaufpreis OST WEST € € GESAMT € Fläche Gebäude 6.406.501,72 21.523.865,06 8.439.706,00 1.952.610,40 14.846.207,72 23.476.475,46 Abzgl. Abbruchkosten Abzgl. Entsiegelung Flächen -3.350.419,00 -6.431.934,27 -1.175.971,33 -9.782.353,27 -1.175.971,33 Zwischensumme 24.579.947,78 2.784.410,81 27.364.358,58 Davon 70 % (Marktlageabschlag) 17.205.963,59 1.949.087,57 19.155.051,16 Nach Differenzausgleich 17.217.893,66 1.950.438,97 19.168.332,63 Anteil Lahr Anteil Friesenheim 1.703.221,39 247.217,58 Neben dem reinen Kaufpreis sind im Bund-Kaufvertrag Regelungen getroffen, welche sich im Nachhinein ausgaberelevant auswirken. Abbruch- bzw. Entsiegelungskosten Hierfür wurden für das Gesamtareal vom ursprünglichen Kaufpreis von € 38.322.683,18 insgesamt € 10.958.324,60 in Abzug gebracht. Laut Kaufvertrag erfolgt eine Nachzahlung, wenn die angesetzten Kosten nicht erreicht werden. Für Erstattungen des Bundes gilt die Obergrenze von € 19,168 Mio. bezogen auf das Gesamtareal. Erschließungskosten € 15,34 / m2 Diese wurden im Ostteil bei der Kaufpreisermittlung gutgeschrieben; werden diese nicht erreicht, hat die Stadt Lahr eine Nachschusspflicht zu erfüllen. Im umgekehrten Fall ist der Bund nicht zahlungspflichtig. Kosten für Altlastenerkundung /-beseitigung Die Vertragsregelungen sehen eine Beteiligung des Bundes bis zur Höhe des Kaufpreises von € 19,168 Mio. vor. Dies gilt sowohl für das Ost- als auch für das Westareal. Die betragsmäßige Begrenzung gilt auch unter Einbeziehung eventueller Erstattungsleistungen des Bundes für die Abbruchkosten von auf Abbruch gesetzten Gebäuden. Abbruchkosten für Bestandsgebäude Aufgrund der z. T. maroden Bausubstanz bzw. unverhältnismäßig hoher Unterhaltungskosten ist davon auszugehen, dass vereinzelte Gebäude, die eigentlich als Bestandsgebäude erworben worden sind abgebrochen werden müssen. Der Bund beteiligt sich an den Abbruchkosten nicht. So muss neben den nicht realisierten Veräußerungserlösen auch noch der Abbruch bezahlt werden. Hierfür wurden insgesamt T€ 430 (T€ 456 indexiert) eingestellt. - 13 - 4. Überarbeitung der Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Jahre 2009/2010 Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH hat im Zusammenwirken mit der Stadt Lahr die KuF für das Ostareal aktualisiert (Stand 18.01.2013). Die KuF erstreckt sich über einen Betrachtungszeitraum von 1993 bis in das Jahr 2017 hinein. In der Fortschreibung 2012 wurden folgende Eckdaten eingearbeitet: - Indexierung ab 2012 – 2017 3 %), - Exakte Ermittlung des Abwasserbeitrags für das Gesamtareal - Veräußerung von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Wideraufnahme der Zinsübernahmen aus dem Haushalt im Zeitraum 2010 – 2015 - Wiederaufnahme der Zuführungen aus dem Haushalt im Zeitraum 20142017 eingearbeitet. Im Ergebnis ergibt sich über den Betrachtungszeitraum bei indexierten Ausgaben von € 43.583.000 und indexierten Einnahmen von € 44.078.000 ein postiver Saldo von € + 495.000 Die KuF 2011 schließt im Vergleich zu der KuF 2010 unter Einrechnung der oben genanten Veränderungen mit einer Verbesserung um insgesamt € 1,237 Mio. Die Verbesserung resultiert hauptsächlich aus: Ausgabenseite: - Reduzierung Zinsaufwand aufgrund geringerem Zinssatz in 2013-17 - € 1,268 Mio. - geringerer Abwasserbeitrag durch Neuberechnung - € 0,450 Mio. - Erhöhte Straßenerschließungskosten aufgrund Indexierung € 0,199 Mio. - Erhöhte Abbruchkosten im Sektor B aufgrund Indexierung € 0,053 Mio. - Erhöhter Aufwand zur Altlastenuntersuchung/-sanierung € 0,094 Mio. - 14 - Einnahmenseite: - Erhöhte Verkaufserlöse aus Ausweitung der verkaufbaren Grundstücksfläche (Sektor B +0,4 ha und Rheinstraße Süd +0,5 ha) € 0,207 Mio. - Geringere Zinsübernahmen aus dem Haushalt über die Laufzeit der KuF aufgrund geringerer Zinssätze - € 0,113 Mio. Zusammenfassend entwickelte sich die KuF in den vergangenen Jahren wie folgt: Tabelle 2: KuF-Entwicklung Kosten- und Finanzierungsübersicht jew. Index. Werte Einn.incl. Zinsen Ausg. incl. Zinsen SALDO Kosten- und Finanzierungsübersicht jew. Index. Werte KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 KuF 2003 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 46.364 46.907 46.439 44.586 44.843 45.559 37.097 42.660 42.033 43.036 40.315 43.201 40.410 45.990 -543 1.853 -716 -5.563 -1.003 -2.886 -5.580 KuF 2005 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 KuF 2011 T€ T€ T€ T€ T€ T€ Stand Rahmenkonto 31.12.2011 T€ Einn.incl. Zinsen Ausg. incl. Zinsen 35.943 34.599 43.924 42.894 43.984 44.078 40.052 40.282 42.299 41.886 44.727 43.583 25.149 33.826 SALDO -4.109 -5.683 1.625 -8.677 1.008 -743 495 Bei den genannten Beträgen handelt es sich jeweils um indexierte Werte. Sie stellen die Summen über den Gesamtbetrachtungszeitraum 1993 bis 2017 dar. Als Anlage 2 ist die vollständige KuF 2011 beigefügt. Es wird anhand dieser Zahlen deutlich, dass die wesentliche Einflussgröße des KuF-Ergebnisses nicht bei den Ausgaben- sondern vielmehr bei den Einnahmeerwartungen zu finden ist. Bei der KuF handelt es sich jeweils um eine Momentaufnahme, die aus heutiger Sicht die Entwicklung prognostiziert. Sie wird von unterschiedlichsten Entwicklungen beeinflusst und ist immer unter gewissen Unsicherheitsfaktoren zu erstellen. Wesentliche Einflussgrößen sind die Erlöse aus der Veräußerung der vom Bund erworbenen Gebäude sowie die geplanten Grundstücksveräußerungen. Sollten diese nicht wie geplant eintreten, wird sich das Ergebnis der KuF am Ende der Laufzeit deutlich verschlechtern. - 15 - 4.1 Einzelaspekte zur Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 4.1.1 Einnahmen Gebäudeerlöse Lt. Bund-Kaufvertrag entfallen für das Ostareal Erwerbskosten für Bestandsgebäude in Höhe von rd. € 21,53 Mio. Nach Abzug des mit dem Bund vereinbarten Marktlageabschlages betrug also der Kaufpreis gegenüber dem Bund immer noch € 15,08 Mio. Aufgrund anfangs optimistischer Einschätzungen, die sich im Laufe der Zeit jedoch deutlich nicht erfüllten, wurden die Gebäudeerlöse in der KuF wie folgt eingestellt. Tabelle 3: Gebäudeerlöse KuF Gebäudeerlöse für Bestandsgebäude jeweils indexierte Werte Gebäudeerlöse Gebäudeerlöse für Bestandsgebäude jeweils indexierte Werte Gebäudeerlöse KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 KuF 2003 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 24.029 23.687 22.789 12.928 10.398 8.766 8.811 KuF 2005 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 KuF 2011 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 8.811 8.000 8.000 8.000 8.342 Stand Rahmenkonto 31.12.2011 T€ 8.342 3.835 Hier liegt der eigentliche Grund, warum die KuF über den Betrachtungszeitraum ohne Zuführungen aus dem Haushalt der Stadt Lahr nicht ausgeglichen werden kann. Die recht optimistischen Einschätzungen zu Beginn konnten sich nicht realisieren lassen. In der KuF 2000 wurde eine Reduzierung um rund € 9,7 Mio. vorgenommen. In der KuF 2001 wurde eine weitere Korrektur um € 2,55 Mio. vorgenommen. In der KuF 2002/2003 erfolgte eine Reduzierung um weitere € 1,6 Mio. und In der KuF 2006 wurde der Wert nochmals um T€ 811 reduziert. In der KuF 2010 wurden Veräußerungserlöse um T€ 342 erhöht. Die Erhöhung resultiert aus der Übertragung von bislang auf Abbruch gesetzten Bauwerken an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung. In der KuF 2011 wurde der Wert fortgeschrieben. Insgesamt erfolgte eine Wertberichtigung um rund € 14,319 Mio. - 16 - Inwieweit der angestrebte Veräußerungswert zu realisieren sein wird ist fraglich, da die ohnehin in die Jahre gekommenen Gebäude zusehends an Wert verlieren werden, bzw. im Rahmen der Erschließung abgebrochen werden müssen und somit keine Erlöse gegenüberstehen. Im Laufe des Jahres 2012 stiegen die Erlöse aus der Veräußerung von Bestandsgebäuden bislang auf € 4,140 Mio. Tabelle 4: Grundstückserlöse Grundstückserlöse KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 KuF 2003 veräußerbare Flächen ha 48 ha 48 ha 47,4 ha 50,7 ha 50,7 ha 48,4 ha 48,4 jeweils indexierte Werte T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ Grundstückserlöse Grundstückserlöse 19.006 18.635 16.672 19.202 20.463 18.809 18.848 KuF 2005 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 KuF 2011 veräußerbare Flächen ha 48,4 ha 48,4 ha 48,4 ha 48,4 ha 48,4 ha 49,5 jeweils indexierte Werte T€ T€ T€ T€ T€ T€ Grundstückserlöse 18.442 17.061 20.124 20.124 20.496 20.621 Stand Rahmenkonto 31.12.2011 T€ 8.181 Die veräußerbare Grundstücksflächen in der KuF 2011 konnten aufgrund eines Verkaufsfalles im Jahr 2011 im Sektor B um 0,4 ha erweitert werden. Bei diesem Verkauf konnten vormals nicht zur Veräußerung anstehende Flächen mitveräußert werden. Daneben stieg die veräußerbare Fläche im Gebiet „Rheinstraße Süd“ aufgrund des Bebauungsplanes. Die KuF 2011 rechnet ab dem Jahr 2007 bis einschließlich Jahr 2012 mit einem Verkaufspreis von € 45,00/m². In den Jahren 2013 und 2014 soll, analog der Vorgehensweise im Gebiet des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ eine Anhebung auf € 48,00/m² und ab dem Jahr 2015 eine weitere Anhebung auf € 50,00/m² erfolgen. Nur unter diesen Voraussetzungen ist bei einem Abverkauf aller verfügbaren Flächen bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes das prognostizierte Ergebnis erreichbar. Auf eine durchgängige Indexierung des Verkaufspreises mit einer jährlichen Steigerung um 3,0 % wird seitens der Verwaltung verzichtet, da die Durchsetzung der erhöhten Verkaufspreise als nicht realisierbar eingeschätzt wird. Mit der Erhöhung des Verkaufspreises ab dem Jahr 2007 auf € 45,00/m² und € 48,00/m² ab 2013 wurden bereits deutliche Anhebungen des Verkaufspreises vorgenommen. Weitere Steigerungen sind am Markt wohl nicht, bzw. nur sehr schwer durchsetzbar. - 17 - Zudem stehen nunmehr aufgrund der Lage erheblich weniger attraktive Industrie- und Gewerbegrundstücke den Bereichen A (nördlich der Dr. GeorgSchaeffler-Straße; vormals: Rheinstraße Nord) und B (nördliche Erweiterung) zur Verfügung. Der Verkaufspreis läge bei einer jährlichen Indexierung um 3,0 % schnell deutlich über den Verkaufspreisen konkurrierender Gewerbegebiete. Des Weiteren ist in der KuF 2011 für die Grundstücke im Bereich A 2 (südlich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße; vormals Rheinstraße Süd) ein gemischter Verkaufspreis von € 75,00/m², € 65,00/m² und € 55,00/m² in Ansatz gebracht worden. Bei diesen Flächen handelt es sich um sehr hochwertige Industrie- und Gewerbeflächen, welche einen höheren Verkaufspreis rechtfertigen. Es wird daher mit einem raschen Abverkauf der Flächen gerechnet. Eine Indexierung des Verkaufspreises erfolgt somit nicht bzw. ist nicht gerechtfertigt. Aufgrund des bis zum Jahr 2017 begrenzten Betrachtungszeitraumes werden die nicht getätigten Grundstücksveräußerungen der Vergangenheit nunmehr in einem kürzeren Zeitraum mit höheren Verkaufspreisen zu realisieren sein. Die geplanten jährlichen Verkäufe liegen über dem erzielten Verkaufsdurchschnitt der vergangenen Jahre. Diese sehr optimistische Einschätzung der Entwicklung führt letztlich zu dem ausgewiesenen Ergebnis. Bei einer realitätsnaheren Betrachtungsweise müssten die jährlichen Abverkäufe nach unten reduziert werden mit der Wirkung, dass die Laufzeit der KuF deutlich verlängert werden müsste. Sollte die Altlastensanierung durch den Bund als Verpflichteten weiterhin so schleppend, bzw. nicht angegangen werden, könnten die Verkäufe im Bereich B (nördliche Erweiterung) nach wie vor nicht im geplanten und erforderlichen Umfang erfolgen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Bund lassen hier keine raschere Sanierung erwarten. Mehr als 15 Jahre nach Kauf des Geländes sind noch einige Altlastenflächen bisher nicht saniert bzw. laufen die Kontrollen der Altlastensanierungen noch viele Jahre. Altlastverdachts- und nachgewiesene Altlastenflächen sind nicht oder nur sehr schwer veräußerbar, da die Investoren regelmäßig nicht bereit sind, die Risiken in Kauf zu nehmen. Die Einflussmöglichkeiten der Stadt Lahr auf die Sanierung der Flächen sind begrenzt, da sie nicht Herrin des Verfahrens ist. Es erfolgt lediglich eine informelle Einbindung. Das Verhalten des Bundes beeinflusst damit maßgeblich das Ergebnis der KuF und somit den Erfolg der Konversion. Im Jahr 2009 begann die erste große Sanierung im Ostareal. Im Bereich der Verkaufsfläche Zehnder wurden im Jahr 2011 zwei weitere Sanierungen begonnen. Die Sanierungsflächen gelten jedoch nach Rechtsauffassung des Landratsamtes Ortenaukreis auch nach erfolgter Sanierung nicht als altlastenfrei, da nicht gänzlich auszuschließen ist, dass nicht noch Verschmutzungen vorhanden sind. Diese Haltung des zuständigen Landratsamtes erschwert die Vermarktung des Geländes zusätzlich. - 18 - Fördermittel des Landes Für das Ostareal wurde ein zinsloses Landesdarlehen in Höhe von DM 5,0 Mio (€ 2,556 Mio.) sowie Zinszuschüsse in Höhe von DM 9,0 Mio (€ 4,602 Mio.) im Rahmen des Konversionsstandortprogrammes (KSP) bewilligt. Mit Bescheid vom 21.12.2007 hat das Wirtschaftsministerium BadenWürttemberg den ursprünglichen Förderbescheid zur Konversion des Flughafenareals Ost dahingehend abgeändert, dass das Landesdarlehen in Höhe von DM 5,0 Mio. (€ 2.556 Mio.) nunmehr nicht in einer Summe sondern in zehn gleichen Jahresraten zurückzuführen ist. Diese sehr positive Entscheidung bringt über die Laufzeit der KuF eine deutliche Reduzierung der Zinsbelastung mit sich. Dadurch lassen sich die Chancen aus der Konversion deutlich erhöhen, da die Fördermittel des Landes, welche ursprünglich zum Anschub der Entwicklung gedacht waren, zeitlich jedoch in eine länger anhaltende Phase der Rezession fielen, nun in einer Phase des Aufschwungs die ursprünglich gedachten positiven Effekte erzielen kann. Imn den Jahren 2008 – 2011 wurden Darlehensraten in Höhe von zusammen € 1.278.229,71 zurückgeführt. Das Landesdarlehen ist ab 2008 in 10 gleichen Jahresraten zurückzuzahlen. Der Zinszuschuss wurde I. Quartal 2005 vollständig aufgebraucht. Die ungedeckten Zinsen in Höhe von rund T€ 217 wurden in der Folge aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Der Zinsaufwand im Jahr 2006 betrug T€ 372 und wurde in Höhe von T€ 340 aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Der Zinsaufwand im Jahr 2007 betrug T€ 374 und wurde in Höhe von T€ 367 aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Der Zinsaufwand im Jahr 2008 betrug T€ 396 und wurde in Höhe von T€ 340 aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Der Zinsaufwand im Jahr 2009 betrug T€ 370 und wurde in Höhe von T€ 413 aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Der Zinsaufwand im Jahr 2010 betrug T€ 197. Ein Ausgleich durch die Stadt Lahr erfolgte aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht. Der Zinsaufwand im Jahr 2011 betrug T€ 210 und wurde in Höhe von T€ 205 aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Die Zinsen des IV. Quartals eines jeden Jahres werden regelmäßig im Folgejahr aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. - 19 - Tabelle 5: Zinsaufwand / Zinszuschüsse Zinsaufwand jeweils indexierte Werte Zinsen Zinszuschüsse Zinsübernahme Saldo Zinsaufwand jeweils indexierte Werte Zinsen Zinszuschüsse Zinsübernahme Saldo Ist 97 Ist 98 € Ist 99 € € Ist 00 Ist 01 € Ist-Zahlen Ist Ist 03 04 Ist 02 € € € Ist 05 € Ist 06 € € Ist 07 Ist 08 Ist 09 € € € 124 126 469 565 703 705 482 412 290 372 374 396 370 0 773 874 542 681 699 547 414 73 0 0 0 0 217 340 367 340 417 -124 646 405 -23 -22 -6 65 2 0 -32 -7 56 47 Ist 10 Ist 11 € € KuF 2011 - Werte P P P P 12 13 14 15 € € 197 210 200 123 0 0 0 0 1 205 200 123 -196 -5 0 0 P 16 P 17 € € € € 79 0 79 0 47 0 47 0 28 0 28 0 -5 0 -5 0 P = Planjahr Bei den Zinszuschüssen 1998 und 1999 sind auch Stundungszinsen enthalten, da Kaufpreis ggü. Bund noch nicht abgelöst war. 4.1.2 Ausgaben Erwerb Grundstücke und Gebäude Tabelle 6: Erwerbskosten Grundstücke und Gebäude incl. Stundungszinsen jeweils indexierte Werte Grunderwerb Grundstücke und Gebäude incl. Stundungszinsen jeweils indexierte Werte Grunderwerb KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 KuF 2003 KuF 2005 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 19.075 17.748 17.941 18.452 17.988 17.988 17.988 17.988 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 KuF 2011 Stand Rahmenkonto zum 31.12.2011 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 17.988 17.996 17.997 17.996 17.996 17.996 1998 wurde zum Kaufpreis von € 447.380 das ehem. Staatl. Hochbauamt (Gebäude A 21 jetziger Sitz der IGZ GmbH) erworben. - 20 - Erschließungskosten (Abbruch / Straßen / Wege / Öfftl. Grün / Kanäle und Hebewerke / Abwasserbeitrag) Tabelle 7: Erschließungskosten (incl. Erweiterungsflächen) Erschließungskosten jeweils indexierte Werte KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 KuF 2003 KuF 2005 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 7.592 3.688 0 45 7.519 3.624 0 45 7.423 3.559 0 79 Straßen / Wege / Öfftl. Grün Kanal und Hebewerke Abwasserbeitrag Erschließung allgemein 13.460 13.882 11.791 11.000 7.932 2.178 1.408 1.393 918 4.348 0 0 0 0 0 0 0 131 113 45 Erschließung -gesamt- 15.638 15.290 13.315 12.031 12.325 11.325 11.188 11.061 Erschließungskosten KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 KuF 2011 Stand Rahmenkonto zum 31.12.2011 T€ T€ T€ T€ T€ T€ Straßen / Wege / Öfftl. Grün Kanal und Hebewerke Abwasserbeitrag Erschließung allgemein 7.340 2.787 0 79 7.248 2.746 0 82 7.297 0 3.363 82 7.261 0 4.027 82 7.460 0 3.577 82 3.643 757 451 66 Erschließung -gesamt- 10.206 10.076 10.742 11.370 11.119 4.917 jeweils indexierte Werte Wie bereits ausgeführt sind Kosten für die Erschließung in den Sektoren A und B in Höhe von € 15,34 bei der Kaufpreisbemessung in Abzug gebracht worden. Nachdem das Bebauungsplangebiet Rheinstraße Nord erschlossen worden ist, zeigt sich, dass für die Erschließung des bestehenden Bebauungsplangebietes Rheinstraße Nord (also ohne die Gebiete südlich der Dr. GeorgSchaeffler-Straße; vormals: südlich Rheinstraße / nördliche Erweiterung) Aufwendungen in Höhe von rund € 21,02/m² getätigt worden sind. Die im Vergleich zu früheren Planungen deutliche zeitliche Verschiebung der nördlichen Erweiterung basiert auf der ungeklärten Altlastensituation im Erweiterungsbereich. Umfangreiche Flächen werden derzeit saniert und bedürfen noch einer längeren Kontrollphase. Daneben sind bei weiteren Altlastenflächen die Sanierungen noch zu beginnen. Bei Teilflächen sind jedoch noch nicht einmal die Sanierungsplanungen durchgeführt worden. Eine geordnete Bauleitplanung und auch Bebauung ist daher derzeit und auf längere Sicht nicht möglich. Das Stadtplanungsamt hat aus diesem Grunde zusammen mit der IGZ GmbH eine unverbindliche Entwicklungsplanung erarbeitet. Diese orientiert an den bereits getätigten Veräußerungen und der zu berücksichtigenden örtlichen Gegebenheiten. - 21 - Anhand dieser Entwicklungsplanung soll nunmehr die weitere Entwicklung entsprechend den Interessen der Investoren und der Grundstückseigentümerin Stadt Lahr Zug um Zug vorangetrieben werden. Aufgrund der beschriebenen massiven Altlastensituation im nördlichen Erweiterungsbereich konnte die im Bund-Kaufvertrag festgelegte Abbruchverpflichtung bis Ende 2008 nicht umgesetzt werden. Zum einen verhindern die Altlastenflächen teilweise einen fristgerechten Abbruch zum anderen könnten die Grundstücke wegen der zu erwartenden fehlenden Sanierung über einen längeren Zeitraum keiner Verwendung zugeführt werden. Durch den Abbruch würden hohe Unterhaltungskosten entstehen um die drohenden verwilderten Brachflächen zu vermeiden. Zudem sind die meisten Abbruchgebäude derzeit vermietet und bieten insbesondere kleineren Betrieben kostengünstige Produktionsbedingungen. Bei der für die Regelungen des Bund-Kaufvertrages zuständigen Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) wurde ein Antrag auf Verlängerung der zum Ende des Jahres 2008 ausgelaufenen Abbruchverpflichtung gestellt. Diese wurde im Rahmen der Einigung über die eingestellten Mietzahlungen nunmehr auf Ende 2012 verlängert. Abwasserbeitrag Die Verwaltung ging bislang davon aus, dass im Bereich des Flughafenareals Ost keine Abwasserbeitragspflicht besteht. In einem über mehrere Jahre geführten Rechtsstreit wurde die Abwasserbeitragspflicht für diesen Bereich bejaht. Dies hat zur Folge, dass für sämtliche Grundstücke der Abwasserbeitrag erhoben werden muss. Dies beinhaltet auch die bereits veräußerten Grundstücke. Bei diesen Grundstücken hat das Rahmenkonto Ost den Abwasserbeitrag zu tragen. Bei den noch nicht veräußerten Grundstücken ist der anteilige Abwasserbeitrag Bestandteil des Verkaufspreises. Im Gegenzug übernimmt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr die Herstellung der bereits erstellten und die künftig zu erstellenden Abwasserbeseitigungsanlagen. Im Jahr 2011 wurden erstmals Abwasserbeiträge in Höhe von T€451 entrichtet. Im Gegenzug wurde die Verbindlichkeit gegenüber dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr reduziert. Tabelle 8: Erschließungskosten für Erweiterungsflächen Erschließungskosten jeweils indexierte Werte Summe 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 0 0 0 0 0 0 Südlich der Rheinstraße Straßen / Wege / Öfftl. Grün Abwasserbeitrag 250 172 5 0 113 0 132 172 0 0 0 0 Nördliche Erweiterung Straßen / Wege / Öfftl. Grün Abwasserbeitrag 3.685 3.405 0 15 0 436 69 1.018 0 500 0 500 1.238 1.275 1.103 500 436 0 Erschließung Erweiterung 7.512 549 1.391 500 500 1.738 1.711 1.103 20 - 22 - Tabelle 10: Abbruchkosten Abbruchkosten jeweils indexierte Werte Abbruch nach Erstattung Bund Abbruch Bestandsgebäude Abbruch nach Erstattung Bund Abbruchkosten jeweils indexierte Werte Abbruch nach Erstattung Bund Abbruch Bestandsgebäude Abbruch nach Erstattung Bund KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 KuF 2003 KuF 2005 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 3.837 2.948 2.892 3.421 3.564 3.557 4.031 3.941 282 263 455 445 3.837 2.948 2.892 3.421 3.846 3.820 4.486 4.386 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 KuF 2011 T€ T€ T€ T€ T€ 3.933 3.919 3.894 4.466 4.516 443 440 440 452 456 4.376 4.359 4.334 4.918 4.972 Stand Rahmenkonto zum 31.12.2011 T€ 3.732 Die Kosten wurden weitgehend entsprechend den Festlegungen im BundKaufvertrag eingestellt. Gegenüber der BImA wurden die Abbruchmaßnahmen, welche von der Stadt und der IGZ GmbH im Flughafenareal Ost zu koordinieren waren, zur Abrechnung angemeldet. Die Abrechnung ist zwischenzeitlich vollständig durchgeführt worden. Seitens der BImA wurden Rückzahlungsansprüche der Stadt Lahr mit Mietforderungen aus Abbruchgebäuden verrechnet, bzw. mit Forderungen der Stadt Lahr aus der tatsächlich nicht erfolgten Übereignung von Bestandsgebäuden verrechnet. Die vorgenommenen Verrechnungen werden im Jahr 2012 auf dem Rahmenkonto Ost bereinigt. 5. Gründe für die Verbesserung im Vergleich zur KuF 2010 / Risiken in den Einschätzungen der KuF 2011 Die Verbesserung der KuF 2011 gegenüber der vorangegangenen KuF liegt hauptsächlich im sinkenden Zinsaufwand begründet. Die bedingt durch die Preissteigerung sowie aufgrund näherer Erkenntnisse resultierenden Kostensteigerungen können hierdurch mehr als kompensiert werden. Zu dem sinkenden Zinsergebnis haben auch die im Jahr 2011 erfolgten umfangreichen Verkäufe beigetragen. Die exakte Ermittlung des Abwasserbeitrages, welcher bis dahin lediglich grob abgeschätzt werden konnte, führt ebenfalls zu einem sinkenden Erschließungsaufwand. Die KuF 2011 unterliegt den gleichen Risiken wie die vorangegangene KuF. Sollten sich die geplanten Grundstücksveräußerungen und die geplanten Gebäudeveräußerungen nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt realisieren lassen, wird sich das Ergebnis der KuF am Ende der Laufzeit deutlich verschlechtern. - 23 - Die Zinsbelastung und in der Folge auch die Zinsübernahmen aus dem Haushalt der Stadt Lahr stiegen deutlich an. Mit der Entscheidung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg das Landesdarlehen in 10 Jahresraten zurückzuführen, wurde bereits eine erhebliche Zinslast vom Rahmenkonto Ost genommen. Weitere Risiken liegen nach wie vor in der Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Haushalts der Stadt Lahr begründet. Im Vergleich zur vorangegangenen KuF war es in der KuF 2011 entsprechend den Planungen im Haushalt der Stadt möglich, in den Jahren 2011 – 2016 vollständig die Zinsen des Rahmenkontos Ost zu übernehmen. Gleichzeitig können im Zeitraum 2014 – 2017 auch die geplanten weiteren Zuführungen geleistet werden. Sollte sich die kommunale Finanzlage wieder verschlechtern bzw. die kommenden Belastungen der Stadt aus der Durchführung der Landesgartenschau 2018 dazu führen, dass Zinsübernahmen und/oder die weiteren geplanten Zuführungen nicht geleistet werden können, müssen diese notwendigen Zuführungen noch mehr gestreckt werden. Dies würde zu insgesamt höheren Zinsaufwendungen führen. Die Stadt Lahr hat dem Rahmenkonto Ost aus Haushaltsmitteln bisher € 6.280 Mio. zugeführt. Bis zum Ende der Laufzeit der KuF ist geplant, dem Rahmenkonto Ost weitere Haushaltsmittel in Höhe von € 1.672 Mio. zuzuführen. Die von der Stadt Lahr eingebrachten und noch einzubringenden Haushaltsmittel summieren sich dann auf insgesamt € 7.952 Mio. Sollten die Grundstücks- und Gebäudeveräußerungen nicht im geplanten Umfang erfolgen, wird sich das Ergebnis der KuF weiter verschlechtern und den Einsatz weiterer Haushaltsmittel der Stadt erforderlich machen. - 24 - 3. Mietaufkommen Flugplatzareal OST Bezüglich der Verwendung der Mieteinnahmen allgemein wurde vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg mit Schreiben vom 30.10.2000 darauf hingewiesen, dass Mieteinnahmen im Konversionstandortprogramm förderunschädlich sind, wenn diese für weitere Konversionsmaßnahmen auf dem Konversionsgelände eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass die durch die IGZ GmbH an die Stadt Lahr abgeführten Mieten bei der Stadt Lahr verbleiben können, und nicht an die Rahmenkonten abgeführt werden müssen, sofern die Mieten für Konversionszwecke eingesetzt werden. Mit Erstellung des Sachstandsberichtes kann die Mittelverwendung nachgewiesen werden. Jahr 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2011 Mietanteil Stadt OST (1997 - 2011: 70 %) € Patronatserklärung 414.524,61 531.224,35 592.535,39 413.490,12 322.619,11 228.088,73 200.922,08 294.250,71 310.920,79 437.366,81 429.880,84 502.385,22 488.811,14 488.819,62 540.044,89 286.715,09 6.482.599,51 205.728,29 96.169,98 340.512,48 € 642.410,75 Übernahme Haushaltsmittel Gebäudeinder Stadt standsetzungen € 103.892,18 57.544,84 201.264,50 177.719,36 204.398,55 182.190,76 148.374,44 146.667,56 82.206,00 86.958,09 162.252,00 13.016,69 24.064,95 24.480,72 5.362,69 1.620.393,33 Summe € 410.567,38 1) € 478.569,20 2) 1.534.000,00 3) 2.556.000,00 4) 216.922,70 339.830,68 366.509,41 642.531,10 5) 417.153,48 6) 196.931,74 7) 210.189,27 8) 9) 7.369.204,96 9.632.009,04 1) Anteilige Kosten der Stadt am Masterplan 2) Verzicht der Stadt Lahr auf Erstattung der Kosten zur Erstellung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ auf dem Zweckverbandsareal 3) Zuführung an Rahmenkonto OST zur Reduzierung des zu erwartenden Defizits (2003) 4) Zuführung an Rahmenkonto OST zur Reduzierung des zu erwartenden Defizits (2004) 5) Zuführung an Rahmenkonto OST zur Reduzierung des zu erwartenden Defizits (2008) und Zinsübernahme 6) Die Haushaltsmittel der Stadt umfassen die Übernahme der Zinsen des Rahmenkontos 7) In der Mietabrechnung 2010 ist ein Mietausfallschaden für die Jahre 2009/2010 aus einer AVLSanierungsmaßnahme mit 38.806,12 € enthalten. Die Gebäudeinstandsetzungsaufwendungen beinhalten vollständig die Rücklagenzuführung bei einer Teileigentümergemeinschaft 8) Die Gebäudeinstandsetzungsaufwendungen beinhalten die Rücklagenzuführung bei einer Teileigentümergemeinschaft in Höhe von 24.064,95 € 9) Die Stadt Lahr hat zum 01.07.2005 die Auskehrung von Mietanteilen aus Abbruchgebäuden wegen nicht gerechtfertigter Bereicherung des Bundes eingestellt. Mit Vereinbarung v. 02.11/13.12.2011 wurde eine rückwirkende Vereinbarung geschlossen. Demnach hat die Stadt Lahr ab 01.01.1997 lediglich 60 % (vorher 70 %) an den Bund abzuführen. Im Gegenzug beteiligt sich der Bund auch nur an 60 % der Instandhaltungskosten. - 25 - Einem aufgelaufenden Mietaufkommen in Höhe von € 6.482.599,51 stehen somit Aufwendungen der Stadt Lahr in Höhe von € 9.632.009,04 gegenüber. Hierin nicht enthalten ist der Anteil der Stadt Lahr an den Umlagen für den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr. Ausweislich der KuF 2011 werden dem Rahmenkonto Ost in den Jahren 2011 – 2017 weitere Haushaltsmittel zugeführt. Die Höhe der Haushaltsmittelzuführung wird sich am Ende der Laufzeit der KuF auf insgesamt rd. € 8.837.000 summieren. - 26 - II. FLUGHAFENAREAL W E S T Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr” 1. Entwicklung der Bauleitplanung und der ökologischen Planung Zur Fortschreibung der in den 90er Jahren erstellten Masterplanung für die zivile Nutzung des Flughafens Lahr wurde die Städtebauliche Rahmenplanung an die Büros Körber, Barton, Fahle aus Freiburg und faktorgrün aus Denzlingen vergeben. Der Abschlussbericht wurde am 06.06.2002 der Verbandsversammlung vorgelegt. Zum Inhalt der Rahmenplanung wird auf den 9. Sachstandsbericht verwiesen. Im Planungsbereich des Rahmenplans mit insgesamt 657,4 ha sind Bauflächen einschließlich Straßen von 216,96 ha enthalten. Die übrigen Flächen sind als Grünkorridore und sonstige Ausgleichsflächen definiert. Der Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (IGP) wurde 1998 gebildet. Sitz des Verbands ist Lahr. Das Verbandsgebiet umfasst insgesamt ca. 364 ha (hierin sind auch Flächen enthalten, die nicht dem Zweckverband gehören) und liegt auf den Gemarkungen der Stadt Lahr bzw. der Gemeinde Friesenheim. Die im Eigentum des Zweckverbands stehenden Flächen umfassen ca. 310,1 ha, wovon bis Ende des Wirtschaftsjahres 2011 ca. 43,1 ha (davon ca. 1,0 ha Mieteigentumsanteile) verkauft wurden. Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I“ wurde am 01.02.1997 rechtsgültig. Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I“, 1. Änderung und Erweiterung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften wurden in der Fassung vom 31.03.2008 als Satzung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 26.04.2008. Dies bedeutet, dass sich die Nettofläche von 53 ha auf 75 ha erhöhte. Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I“, 2. Änderung und Erweiterung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften sowie die planungsrechtliche Festsetzungen wurden als Satzungen beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 27.02.2010. Dies bedeutet, dass sich die Nettofläche von 75 ha auf 76,2 ha erhöhte. So stehen nach Abzug der bereits veräußerten Flächen per 31.12.2011 noch ca. 34,8 ha Verkaufsfläche im B-Plan-Gebiet zur Verfügung. Die weitere Entwicklung ab dem Bereich der Seen nach Norden ist Gegenstand von aktuellen Überlegungen. Neben finanziellen Einschränkungen bestimmen auch Fragen der Abwasserbeseitigung sowie ökologische Ausgleichsmöglichkeiten das weitere Vorgehen. Die verbesserte überörtliche Anbindung im Süden an die B 36 sowie im Norden über eine auch schon in der Rahmenplanung 2002 dargestellte zusätzliche Autobahnausfahrt, ist für die langfristige adäquate Entwicklung des Areals von großer Bedeutung. Ebenso sind der weitere Ausbau der Autobahn sowie eine Gleisanbindung des Areals von besonderer Bedeutung. Im Rahmen des EU-Projektes „Code 24“ wird die Machbarkeit eines Güterverkehrszentrum (GVZ) aktuell untersucht. Im März 2012 wurde die Fortführung der Rahmenplanung aus dem Jahr 2002 – die Rahmenplanung 2012 ff beschlossen. Dies ist ein noch nicht abgeschlossener Prozess. - 27 - 2. Entwicklung des Zweckverbandes 2.1 Abbruch / Entsiegelung Auf dem Westareal wurden die unten aufgeführten baulichen Anlagen abgebrochen. Hierfür sind bis Ende 2011 Aufwendungen in Höhe von rd. € 3,355 Mio. beim Zweckverband verblieben. Im Jahr 2011 wurden keine Rückbaumaßnahmen an Abbruchgebäuden durchgeführt. Aus dem bereits getätigten Bauabschnitt II wurde eine Abbruchkostennachzahlung fällig. Kleinere Entsiegelungen wurden getätigt. Die Abbruch- bzw. Entsiegelungskosten (rd. DM 14.900.000/ € 7.607.900) wurden vom ursprünglichen Kaufpreis in Abzug gebracht. Lt. Kaufvertrag erfolgt eine Nachzahlung, wenn die angesetzten Kosten nicht erreicht werden. Im umgekehrten Fall ist der Bund ebenfalls zahlungspflichtig. Abbrucharbeiten Westareal Ab dem Jahr 2000 wurden diese durch die IGZ GmbH koordiniert, zuvor von der Hochbauabteilung der Stadt Lahr. Jahr Gebäude I. BA = Kosten DM 553.421,29 (€ 282.959,81) 1996 Stadt S 10, S 11, S 12, S 16 1997 Stadt II. BA = Kosten DM 1.878.173,14 (€ 960.294,68) S 178, S 183 bis S 195, S 9, S 15, S 81, S 82, S 85, S 161 – S 164, S 169, S 172, S 175, S 8, S 21, S 23, S 24, S 25, S 28 1998 Stadt 1999 Stadt 2000 IGZ Keine Keine Keine 2001 IGZ C 18, C 27, C 36, N 7, N 22, N 25, N 27, N 30, N 31, N 35, N 36, N 37, N 79, N 81, N 82, N 95, S 30, S 33, S 34, S 40 bis S 46, S 48, S 61 2002 IGZ Shelter S 1 bis S 3, S 5, S 6, S 14, S 18, S 63, S 64, Gebäude C 26, C 35, C 37, C 39 bis C 42, C 82, C 88 2003 IGZ Shelter S 37 2004 IGZ Shelter S 59 2005 IGZ C 75 bis C 77 - 28 - Jahr Gebäude 2006 IGZ div. Ölabscheider, Tanks C 71 bis C 76 , C 79, S 30, S 46, S 48, S 61, Entsiegelungen Sektor III 2007 IGZ Keine 2008 IGZ C 24, Bodenplatte S59 Entsiegelungen Sektor II Entsiegelungen Sektor I 2009 IGZ 2010 IGZ Entsiegelungsarbeiten Westareal Die Entsiegelungs- und Abbruchfrist für die baulichen Anlagen im Sektor I ist zum Ende 2007 abgelaufen; lt. Bundkaufvertrag besteht jedoch eine vierjährige Überziehungsfrist bis zum 31.12.2011, um die noch verbliebenen Anlagen rückzubauen. Ab dem 01.01.2008 werden lt. Bundkaufvertrag für Nachzahlungsverpflichtungen Zinsen in Höhe von 2% über dem aktuellen Basiszinssatz gefordert. Die Entsiegelungsarbeiten im Sektor I wurden Ende 2010 abgeschlossen. Die restlichen Rückbaumaßnahmen wurden durchgeführt. Über die Nachzahlung des Bundes in Höhe von € 28.938,68 erklärte die BImA die Aufrechnung, welche zum 31.12.2011 mit den ausstehenden Mietanteilen verrechnet wurde. Im Sektor II wurden insgesamt € 170.410,55 angemeldet. Dies überschreitet den Ansatz des Bundkaufvertrages von € 136.344,50 um € 34.066,05. Hierüber hat die BImA ebenfalls die Aufrechnung erklärt. Per 31.12.2011 wurde diese Aufrechnung ebenfalls mit den ausstehenden Mietanteilen verrechnet. Für Sektor III wurden insgesamt € 55.352,98 angemeldet. Dem Ansatz des Bundkaufvertrages von € 136.344,50 stehen somit noch € 80.991,52 als Nachzahlungsbetrag offen. Die Entsiegelung- und Abbruchfrist endet mit Ablauf des Jahres 2012. Auch hier gilt die vierjährige Überziehungsfrist bis zum 31.12.2016. Zur Verlängerung der Entsiegelungs- und Abbruchfrist wurde auch schriftlich Kontakt mit der BImA aufgenommen. Eine Lösung im Sinne einer Verlängerung der Entsiegelungsfrist zeichnet sich ab. 2.2 Erschließung und Ausbau der Infrastruktur a) Verlängerung Einsteinallee Die dringend erforderliche Fortführung der Einsteinallee im II. BA zur Anbindung an die Haupterschließungsstraße im westlichen ZV-Areal konnte in der Vergangenheit nicht realisiert werden, da die finanziellen Rahmenbedingungen dies als zu riskant erscheinen ließen. In der Zweckverbandsversammlung vom 29.11.2012 wurde die Zweckverbandsverwaltung mit der Umsetzung der Fortführung Erschließung der Einsteinallee (2.Bauabschnitt) beauftragt. Der Ausbau bzw. Verlängerung der Einsteinallee soll im Jahre 2013 erfolgen. - 29 - b) AC 06 Deponie 1.+2. BA Mit den Erschließungsarbeiten für den 1. Abschnitt im Bereich der Einsteinallee incl. Teilabräumung der Deponie wurde im Frühjahr 2002 begonnen. Bei Gesamtkosten der Maßnahme von rund € 1,784 Mio. ergeben sich altlastenbedingte Mehrkosten von ca. € 1,239 Mio.. Nach mehreren Anläufen und schriftlichen Darlegungen hat die BImA mittlerweile (zuletzt mit Schreiben vom 01.12.2008) bis auf einen Betrag von € 23.922,22 anerkannt. Gesamtkosten altlastenbedingte Mehrkosten davon 90% (s. Bund-Kaufvertrag) davon anerkannt € 1.784.155,51 € 1.238.784,36 € 1.114.905,92 € 1.090.983,70 Der Restbetrag in Höhe von € 23.922,22 wurde geprüft und eingefordert. Die Deponie selbst konnte in diesem Teilbereich im Jahr 2002 weitgehend geräumt werden. Das restliche im POL-Bereich zwischengelagerte und belastete Bodenmaterial aus dem I. + II. Bauabschnitt wurde in den Jahren 2009 und 2010 entsorgt. Bei Gesamtkosten der Maßnahmen von rund T€ 351 ergeben sich altlastenbedingte Mehrkosten von ca. T€ 351. Gesamtkosten altlastenbedingte Mehrkosten davon 90% (s. Bund-Kaufvertrag) davon anerkannt € 350.883,62 € 350.883,62 € 315.796,26 € 315.796,26 Mit Schreiben vom 21.10.2009 und 15.03.2010 wurde diese Maßnahme bei der BimA abgerechnet. Eine Bestätigung der geltend gemachten Kosten liegt zwischenzeitlich vor. Per 31.12.2011 wurde der Erstattungsanspruch in Höhe von € 315.795,27 mit den ausstehenden Mietanteilen verrechnet. c) AC 06 Deponie 3.BA Der Restrückbau der Deponie AC 06 3. BA wurde aufgrund der großflächigen Veräußerung an die Firma Penny Eins GmbH im Jahr 2009 durchgeführt. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Gesamtkosten altlastenbedingte Mehrkosten davon 90% (s. Bund-Kaufvertrag) davon anerkannt € 853.737,26 € 679.764,37 € 611.787,93 € 605.127,05 Der Restbetrag in Höhe von € 6.660,88 wird derzeit geprüft und ggf. eingefordert. - 30 - d) AC 06 Auffüllungen (Penny-Fläche) In den Jahren 2009 und 2010 wurde die Maßnahme durchgeführt. Bei Gesamtkosten der Maßnahmen von rund € 1,898 Mio. ergeben sich altlastenbedingte Mehrkosten von ca. € 1,826 €. Zwischenzeitlich wurden durch die BImA 90 % der altlastenbedingten Mehrkosten in Höhe von rund € 1,567 Mio. anerkannt. Gesamtkosten, Abschlagsforderungen 21.10.2009 / 12.03.2010 / 07.09.2010 / 15.07.2011 altlastenbedingte Mehrkosten davon 90% (s. Bund-Kaufvertrag) davon anerkannt € 1.897.695 € 1.826.369 € 1.643.732 € 1.566.613 Der Restbetrag in Höhe von € 77.118,86 wurde eingefordert. Mit Antwortschreiben der BImA wurden die vorgetragenen Einwände abgelehnt. Die Aufrechnung den ausstehenden Mietanteilen wurde zum 01.01.2012 erklärt. - 31 - 2.3 Grundstücksverkauf und Firmenansiedlung Seit Beginn der Grundstücksverkäufe hat der Zweckverband bis Ende 2009 Grundstücke inklusive Miteigentumsanteile mit einer Gesamtfläche von 405.618 m² verkauft. Im Jahr 2010 konnte mit dem Grundstücksverkauf an die Wagner System GmbH mit 9.125 m² und im Jahr 2011 an Herrn Eric Männle (Kroma GmbH) mit 4.500 m² sowie K.-H. Beck Verwaltungs GmbH mit einer Größe von 11.612 m² Grundstücksfläche weitere Vermarktungserfolge erzielt werden. Somit konnten in den Wirtschaftsjahren 2010 und 2011 insgesamt 25.237 m² (25.607 m² Verkäufe und 370 m² Rückerwerb von verkauften Flächen für Radwegebau) verbucht werden. Wagner System GmbH Bereits 1998 hat die Firma Wagner System GmbH das Grundstück Lgb. Nr. 9141 mit einer Grundstücksfläche von 12.041 m² erworben und im Jahr 1999 ein auch für das Zweckverbandsareal architektonisch überzeugendes und werbewirksames Gebäude errichtet. Aufgrund der beabsichtigen westlichen Erweiterung wurde der Kauf des Grundstücks in 2010 realisiert. Durch die Verlagerung des Stammsitzes in der Tullastr. sollen auf der Erweiterungsfläche Bürobereiche, Produktion, zusätzliche Logistikflächen sowie eine Ausstellungsfläche entstehen. Durch den Kauf einer Erweiterungsfläche mit 9.125 m² stehen dem Investor nunmehr rund 2,1 ha zur Verfügung. Eric Männle (Kroma GmbH) Die Firma Kroma GmbH errichtete ihr Werk in 1999 auf einer Fläche mit 11.500 m². Aufgrund der beabsichtigen nördlichen Erweiterung wurde der Kauf des Grundstücks in 2011 realisiert. Auf der Fläche entsteht die Erweiterung einer Leichtbauhalle als Lager. Durch den Kauf einer Erweiterungsfläche mit 4.500 m² stehen dem Investor nunmehr rund 1,6 ha zur Verfügung. K.-H. Beck Verwaltungs GmbH Kauf einer Grundstücksfläche von 11.612 m² (Kaufvertrag v. 04.08.2011) Am Standort soll ein mehrgeschossiger Bürotrakt entstehen an den rückseitig eine Produktionshalle angeschlossen ist. Die geplante Entwicklung umfasst: - ein Gelände mit ca. 11.600 m² - eine Produktionsfläche mit ca. 3.500 m² - eine Bürofläche mit 1.500 m² sowie ein Ausstellungsbereich - am Standort sollen mehr als 80 Mitarbeiter beschäftigt werden - 32 - Eine Übersicht über die seit 1996 erfolgten Grundstücksverkäufe und die dabei erzielten Einnahmen gibt die folgende Tabelle: Jahr 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 1998 - 2002* 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Gesamt Verkauf Gewerbeflächen m² Verkauf von Miteigentumsanteilen m² keine keine 22.041 15.528 17.522 21.227 1.533 10.186 keine 3.322 keine 188.525 14.121 102.680 8.956 9.125 16.112 420.692 10.186 NettoEinnahmen Grundstücke in € 701.832 516.057 582.326 705.458 50.942 338.132 126.967 6.155.060 567.945 4.606.998 272.651 410.625 694.530 15.729.523 * verkaufte Miteigentumsanteile bis einschließlich 2002 Somit wurden im gesamten Zeitraum insgesamt 430.878 m² veräußert. Bei den Firmenansiedlungen auf verkauften Grundstücken handelt es sich um Unternehmen u.a. aus den Bereichen Logistik, Metallverarbeitung, Kunststoffverarbeitung, Dienstleistung und Entsorgung. Bis zum Jahresende 2011 waren im Zweckverbandsareal „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ bereits 1.200 Arbeitsplätze vorhanden. Bereits seit dem Abzug der Kanadier im Jahre 1993 sind die frei gewordenen Gebäude schrittweise an zahlreiche Firmen, überwiegend als Lagerflächen, vermietet worden. Wegen der in der Zwischenzeit durchgeführten Gebäudeabbrüche hat sich die Zahl dieser Zwischennutzer bis Ende 2011 reduziert. Laut Bund-Kaufvertrag stehen der BRD 70% der erzielten Mieteinnahmen aus Abbruchgebäuden zu. Seit dem 01.07.2005 führt der IGP keine Mieteinnahmen an die BRD mehr ab, da sich die Lastenverteilung aus dem Bund-Kaufvertrag mittlerweile so auswirkt, dass von einer gravierenden Änderung der Geschäftsgrundlage auszugehen ist. Die zurückbehaltenen Mieten belaufen sich kumuliert per 31.12.2011 vor etwaigen Aufrechnungen auf € 2.864.980. - 33 - Eine Nachtragsvereinbarung zum Kaufvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Mietverteilungsregelung wurde Ende 2011 geschlossen. Die Nachtragsvereinbarung wurde rückwirkend auf das Jahr 1997 und für die Zukunft geschlossen. Der dem IGP zur Deckung des Verwaltungsaufwands verbleibende Mietanteil, wurde von 30% auf 40% der Nettomieten angepasst. Aufgrund der Aufrechnungen für Abbruch- und Entsiegelungkosten, der Kosten für die Altlastensanierungen, der Kosten für die Altlastenerkundungen, sowie den nachträglichen Einnahmen aus Mietanteilen (lt. Nachtragsvereinbarung) mit den noch offenen Mietanteilen (70%, 7/2005 – 12/2011) ergibt sich eine Forderung gegenüber der BImA per 31.12.2011 in Höhe von rund T€ 1.154. Eine endgültige Abrechnung (z.B. Zinsberechnung) der offenen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten zwischen der BImA und dem Zweckverband liegt derzeit noch nicht vor, mit dem Abschluss ist im Laufe des Jahres 2013 zu rechnen. Durch die Nachtragsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland konnte eine Erstattung für den IGP von rund T€ 812 (1997 bis 2011) als nachträgliche Einnahmen aus Mietanteilen (10%) erzielt werden. 3. Mietaufkommen Bezüglich der Verwendung der Mieteinnahmen allgemein wurde vom Wirtschaftsministerium in einem Schreiben vom 30.10.2000 darauf hingewiesen, dass Mieteinnahmen im Konversionsstandortprogramm förderunschädlich sind, wenn diese für weitere Konversionsmaßnahmen auf dem Konversionsgelände eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass die Mieteinnahmen beim Zweckverband verbleiben können, und nicht an die Rahmenkonten abgeführt werden müssen, sofern die Mieten für Konversionszwecke eingesetzt werden. Mit Erstellung des Sachstandsberichtes kann die Mittelverwendung nachgewiesen werden. Jahr 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 IGP T€ 125 182 232 156 92 121 117 202 199 353 395 458 445 410 397 3.884 (nach Neuverteilung) Eine Nachtragsvereinbarung zum Kaufvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Mietverteilungsregelung wurde Ende 2011 geschlossen. Die Nachtragsvereinbarung wurde rückwirkend auf das Jahr 1997 und für die Zukunft geschlossen. Der dem Zweckverband zur Deckung des Verwaltungsaufwands verbleibende Mietanteil, wurde von 30% auf 40% der Nettomieten angepasst. - 34 - Im Jahr 2011 konnte das Ergebnis aus 2010 nicht erreicht werden, da die Vermietungen von Freiflächen sowie Bestandsgebäuden rückläufig sind. 4. Tätigkeiten des Zweckverbands 2010/2011 Im Wesentlichen hat sich die Zweckverbandsversammlung mit folgenden Themen befasst: In der öffentlichen Sitzung am 24.02.2010 erfolgten folgende Beschlüsse zum Bebauungsplan „INDUSTRIE- UND GEWERBEPARK RAUM LAHR I“, 2. Änderung mit der Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage: Die Abwägung vom 14.01.2010 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan „INDUSTRIE-UND GEWERBE-PARK RAUM LAHR I“, 2. Änderung und den hierzu erlassenen örtlichen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften wurde beschlossen. Der Bebauungsplan „INDUSTRIE- UND GEWERBEPARK RAUM LAHR I“ 2. Änderung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften wurden in der Fassung vom 14.01.2010 als Satzung beschlossen. Der Wirtschaftsplan 2010 des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ nebst der Erhebung einer Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2010 mit € 418.000 wurde einstimmig beschlossen. Die Räum- und Streupflichtsatzung wurde durch die Zweckverbandsversammlung einstimmig beschlossen. In der öffentlichen Sitzung am 30.09.2010 wurde der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Landkreises über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2009 des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ bekannt gegeben. Die Zweckverbandsversammlung stellte den Jahresabschluss 31.12.2009 mit einer Bilanzsumme von € 18.997.775,97 und einem Jahresgewinn von € 111.566,00 nach Kenntnisnahme des Prüfberichts des RPA des Ortenaukreises einstimmig fest. Die Verwendung des Jahresgewinns in Höhe von € 111.566,00 wurde satzungsgemäß auf neue Rechnung vorgetragen. Die Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2009 wurde auf € 459.000 festgesetzt. Die Verbandsverwaltung wurde gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz entlastet. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 wurde gemäß § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz i.V.m. § 15 der Verbandssatzung durch Einrücken in der Lahrer Zeitung und der Badischen Zeitung am 13.10.2010 bekannt gegeben. Zum Entwurf des Generalverkehrsplan Baden-Württemberg beauftragte die Zweckverbandsversammlung die Zweckverbandsverwaltung eine Stellungnahme zum Luftverkehrskonzept abzugeben und an geeigneten Stellen wie Wirtschaftsministerium, bw-i, IHK, WRO, IGZ GmbH etc. zur Unterstützung einzubinden. In der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.09.2010 stimmte die Zweckverbandsversammlung der Veräußerung einer Teifläche des Grundstücks Lgb.Nr. 9140 mit einer Fläche von 9.495 m² an die Firma Wagner System GmbH zu. Gleichzeitig wurde der Erwerb einer Teilfläche des Grundstücks Lgb.Nr. 9141 mit 370 m² für einen geplanten Radweg beschlossen. - 35 - Die begleitenden Maßnahmen des Zweckverbandes im Zusammenhang mit der Ansiedlung des Penny- Distributionslagers nahm die Zweckverbandsversammlung Kenntnis und stimmte dem Abschluss des Nachtragsvertrages Nr. 3 mit der Firma SRS Deponiebau GmbH, Karlsruhe über brutto € 446.040,07 zu Der Arbeitsvertrag des Verbandsdirektors wurde bis zum 30.11.2015 verlängert. In der öffentlichen Sitzung vom 21.12.2010 wurde der Wirtschaftsplan 2011 des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ nebst der Erhebung einer Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2011 mit € 387.000 einstimmig beschlossen In der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.12.2010 wurde über den Bericht der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben für den Zeitraum 2006 - 2009 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden–Württemberg die Zweckverbandsversammlung über die wesentlichen Ergebnissen der überörtlichen Prüfung und den zwischenzeitlich veranlassten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt. Die Zweckverbandsversammlung nahm den 9. Sachstands- und Perspektivbericht Konversion Lahr zur Kenntnis und beauftragte die Zweckverbandsverwaltung diesen dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg sowie dem Regierungspräsidium Freiburg zuzusenden. Der Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (ZV IGP) wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) für die Jahre 2002 -2006 einer allgemeinen Finanzprüfung unterzogen. Im Rahmen der Prüfung wurden Regelungsnotwendigkeiten der bestehenden Verbandssatzung angemerkt, denen im Wege einer Änderung der Satzung Rechnung zu tragen ist. In der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2011 wurde die Änderung der Satzung des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ beschlossen. Der Übernahme eines Geschäftsanteils in Höhe von € 10.400 an der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH stimmte die Verbandsversammlung einstimmig zu. Über die allgemeine Finanzprüfung des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ 2002 bis 2006 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden–Württemberg wurde die Zweckverbandsversammlung über den Abschluss der allgemeinen Finanzprüfung in Kenntnis gesetzt. Die Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2011 durch das Regierungspräsidium Freiburg vom 19.01.2011 wurde durch die Zweckverbandsversammlung zur Kenntnis genommen. In der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.03.2011 wurde das Kommunikations- und Werbekonzept für das Flughafenareal vorgestellt. Die Benennung des Flughafengeländes solle künftig bei allen Werbemaßnahmen / der Vermarktung / im Außenauftritt durchgängig unter dem Namen „startkLahr –Airport & Business Park Raum Lahr“ erfolgen. Der Errichtung entsprechender Werbeanlagen auf dem Zweckverbandsareal wurde dem Grunde nach zugestimmt. Die Zweckverbandsversammlung wurde darüber informiert, dass eine Option aus 2006 über ein Grundstück mit 4.500 m² gezogen wurde. - 36 - Mit Umlaufbeschluss vom 22.07.2011 stimmte die Zweckverbandsversammlung dem Verkauf des Flurstückes Lgb. Nr. 9141/1 mit 11.612 m² an die K. Beck Verwaltungs-GmbH zu. In der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2011 wurde der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Landkreises über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2010 des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ bekannt gegeben. Die Zweckverbandsversammlung stellte den Jahresabschluss 31.12.2010 mit einer Bilanzsumme von € 19.284.515,11 und einem Jahresgewinn von € 578.620,94 nach Kenntnisnahme des Prüfberichts des RPA des Ortenaukreises einstimmig fest. Die Verwendung des Jahresgewinns in Höhe von € 578.620,94 wurde satzungsgemäß auf neue Rechnung vorgetragen. Die Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2009 wurde auf € 418.000 festgesetzt. Die Verbandsverwaltung wurde gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz entlastet. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 wurde gemäß § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz i.V.m. § 15 der Verbandssatzung durch Einrücken in der Lahrer Zeitung und der Badischen Zeitung am 14.12.2011 bekannt gegeben. Der Abschluss einer Nachtragsvereinbarung (Änderung der Mietverteilungsregelung für Abbruchgebäude - 60% Bund und 40% IGP / Erwerber) zum Kaufvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland vom 30.12.1996 wurde beschlossen. In der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.12.2011 erfolgte die Bekanntgabe des im schriftlichen Verfahren erfolgten Veräußerungsbeschlusses des Flurstückes Lgb. Nr. 9141/1 mit 11.612 m² an die die K. Beck Verwaltungs-GmbH. Die Zweckverbandsversammlung nahm von der Bestätigung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 15.06.2011 Kenntnis, wonach die Feststellung im Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg vom 07.09.2010 erledigt wurde. Die Studie zum Entwicklungspotenzial des startkLahr Airport & Business Park Raum Lahr im Bereich Luft- und Raumfahrt wurde der Zweckverbandsversammlung vorgestellt und zur Kenntnis genommen. - 37 - 5. Finanzierungssituation 5.1 Kosten- und Finanzierungsübersicht Die Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) wird in Absprache mit dem Regierungspräsidium Freiburg für den südlichen Bereich, sprich für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I“ incl. Erweiterungsbereich, erstellt. Wobei der Erwerb des gesamten ehemals militärisch genutzten Westareals (Flächen lt. Kaufvertrag Bund 280,815 ha), sowie die Kosten der bisher getätigten Abbrüche über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinaus, enthalten sind. Finanzierungslimit Das Regierungspräsidium hat das Kreditlimit bis Ende 2007 auf € 12,5 Mio. begrenzt. Danach gilt ein Kreditlimit in Höhe von € 12,0 Mio. Ausgaben dürfen nur getätigt werden, wenn hierfür konkrete Einnahmen zu erwarten sind. KuF 2010/2011 Die Verbandsverwaltung hat in Zusammenarbeit mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (LBBW) im Oktober 2010 eine Fortschreibung der KuF vorgenommen. In der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) für das Jahr 2011 wird mit einem Grundstücksverkauf von 60.000 m² auf Basis des Grundstücksverkaufspreises von 45,00 € pro m² gerechnet. Ausgehend von dieser Veräußerung stellt sich die Einnahmesituation beim Zweckverband derzeit wie folgt dar: Geplante Grundstücksveräußerungserlöse Flughafenareal WEST 1m 2 60.000 m 2 Grundstücksrohanteil 21,94 € 1.316.400 € Baureifmachung 15,24 € 914.400 € 7,82 € 469.200 € 45,00 € 2.700.000 € Erschließungsbeitrag Grundstückspreis Grundstücksverkaufpreis Flughafenareal WEST Grundstücksverkaufspreis in € abzüglich Erschließungsbeitrag abzüglich Baureifmachung Grundstücksrohanteil abzüglich Bestandsveränderung Netto-Zufluss 45,00 € -7,82 € -15,24 € 21,94 € -5,87 € 16,07 € Bemerkung -> Bilanz -> Bilanz -> GuV -> GuV - 38 - Insgesamt wurden somit für das Jahr 2011 Grundstücksveräußerungserlöse mit gesamt € 2.700.000 gerechnet. Des Weiteren wurden in der KuF die tatsächlichen Zinsbelastungen bis 2009 eingestellt. Für die Jahre 2010 und 2012 wurde die Finanzierung am Kreditmarkt mit 5,00 % p.a. und ab dem Jahr 2013 mit 6,00 % p.a. Sollzinsen ermittelt. Der restliche Zinszuschuss vom Land Baden-Württemberg wurde im Laufe des Jahres 2008 abgerufen. Da der Zinsdienst somit vom IGP aufzubringen ist, fällt für das Jahr 2011 eine Zinsumlage (Betriebskostenumlage) in Höhe von € 387.000 an Lt. KuF sollen im Jahr 2011 Tilgungen von Krediten bei Dritten in Höhe von € 2.336.000 vorgenommen werden; inklusive des Tilgungsdarlehens in Höhe von € 2.556.459 (Stand 31.12.2010 € 1.533.876) des Landes Baden-Württemberg, welches in zehn Jahresraten (€ 255.645) zurückzuzahlen ist. Somit wurde im Jahr 2011 die fünfte Tilgungsrate in Höhe von € 255.645 fällig. Für diese Rückzahlungen sowie für die Schaffung von Sachanlagen (Straßenbau, Planung Anbindung Kreisel B 36, Erwerb Ausgleichflächen, ökologischer Ausgleich) und Umlaufvermögen (Abwasserbeiträge, Baukostenzuschuss Wasser, Altlastensanierung, Grundstücksanschlüsse, Baureifmachung etc.) wird mit keiner zusätzlichen Kreditaufnahme von Dritten gerechnet. Durch die geplanten Tilgungen in den Jahren 2010 bis 2014 können die Verbindlichkeiten mit Kredittilgungen von insgesamt T€ 10.477 reduziert werden. Eine Schuldenrückführung ist jedoch nur bei ausreichendem Abverkauf möglich. Gesamtbetrachtung Die KuF´s können die Entwicklung jeweils nur unter den gegenwärtig überschaubaren Zeiträumen und unter derzeit realistischen Prognosen darstellen. Der Saldo 2016/2017 kann nicht als Endsaldo betrachtet werden. Hierbei handelt es sich vielmehr um ein „Zwischenergebnis“. Inwieweit die eingerechneten Veräußerungserlöse erzielt werden können, ist naturgemäß nicht mit Sicherheit vorherzusagen. Bei konkreten Verhandlungen werden Lage, Größe, Nutzungsabsicht und anzusiedelnde Arbeitskräfte immer eine wertbestimmende Rolle spielen. 5.2 Wirtschaftsplan / Bilanz des Zweckverbandes Für die Erschließung und Baureifmachung des Geländes wird ein Wirtschaftsplan erstellt. Grundlage für diesen Wirtschaftsplan ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (s. Ziffer 5.1), welche die Kosten der Erschließung und Baureifmachung sowie die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf im Zeitablauf einschließlich der Kostensteigerungen und Zinsaufwendungen darstellt. Der erste Wirtschaftsplan nach eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften wurde für das Jahr 2000 erstellt. Seit dem Wirtschaftsjahr 2002 ist die Kosten- und Finanzierungsübersicht, welche durch die LBBW erstellt wird, in den Wirtschaftsplan integriert. - 39 - Der Wirtschaftsplan 2011 wurde von der Verbandsversammlung am 21.12.2010 beschlossen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Schreiben vom 19.01.2011 dessen Gesetzmäßigkeit bestätigt. Der Jahresabschluss 2011 wurde durch die Zweckverbandsverwaltung am 16.11.2012 erstellt. In der Zweckverbandsversammlung vom 29.11.2012 wurde der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Landkreises über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ bekannt gegeben. Die Zweckverbandsversammlung stellte den Jahresabschluss zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von € 19.077.123,97 und einem Jahresgewinn von € 1.885.907,77 nach Kenntnisnahme des Prüfberichts des RPA des Ortenaukreises einstimmig fest. Der Jahresüberschuss in Höhe von € 1.885.907,77 wurde zur Einstellung in die Rücklage verwendet. Die Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2011 wurde auf € 187.238,49 festgesetzt. Die Verbandsverwaltung wurde gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz entlastet. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 wurde gemäß § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz i.V.m. § 15 der Verbandssatzung durch Einrücken in der Lahrer Zeitung und der Badischen Zeitung am 05.11.2012 bekannt gegeben. 5.3 Grund- und Gewerbesteueraufkommen In den vergangenen Jahren entwickelte sich das Grund- und Gewerbesteueraufkommen wie folgt: Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Grund- und Gewerbesteueraufkommen FAG-Belastung Verbleibender Betrag € € € 99.400 105.382 114.781 154.118 197.148 217.746 256.436 353.893 559.921 532.180 361.764 599.866 48.432 51.324 55.789 95.325 104.220 142.402 158.264 237.075 347.810 358.442 218.299 366.216 50.968 54.058 58.992 58.793 92.928 75.344 98.172 116.818 212.111 173.738 143.466 233.650 Insgesamt konnten in diesem Zeitraum ca. 1.369.037 € an Steueranteilen eingestellt werden. - 40 - 5.4 Umlageentwicklungen In den vergangenen Jahren entwickelte sich die Betriebskostenumlage bzw. die Kapitalkostenumlage wie folgt: Jahr Betriebskostenumlage ohne Zinsaufwand € Betriebskostenumlage Gesamtsumme mit Zinsaufwand € kumuliert € 1999 63.911 63.911 2000 94.333 158.244 2001 218.833 377.077 2002 270.000 647.077 2003 270.000 917.077 *2004 270.000 1.187.077 *2005 220.000 1.407.077 2006 25.000 1.432.077 2007 25.000 2008 0 433.000 1.890.077 2009 0 459.000 2.349.077 2010 0 418.000 2.767.077 2011 0 187.238 2.954.315 1.457.077 * Deckelung Betriebskostenumlage für Nicht-Belegenheitsgemeinden nach Mediationsergebnis. In den Jahren 1997 und 1998 wurde keine Betriebskostenumlage erhoben. Der restliche Zinszuschuss vom Land Baden-Württemberg wurde im Laufe des Jahres 2008 abgerufen. Für das Wirtschaftsjahr 2011 wurde mit dem Jahresabschluss per 31.12.2011 die Betriebskostenumlage /Zinsaufwand in Höhe von 187.238,49 € festgesetzt. - 41 - III. Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH 1. Allgemeines / Gesellschafter / Gesellschaftszweck / wichtige Unternehmensverträge Gegenstand der Gesellschaft sind die Entwicklung des Flughafengeländes auf den Gemarkungen Lahr und Friesenheim zu einem Industrie- und Gewerbezentrum für zivile Zwecke. Dazu gehören insbesondere: Neuordnung des gesamten Areals, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen Beratung und Dienstleistungen für Interessenten Ansiedlung von Industrie- und Gewerbetreibenden mit einem Schwerpunkt von logistikintensiven Unternehmen Bewirtschaftung der baulichen Anlagen Unterbringung von sozialen, sportlichen und kulturellen Einrichtungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des genannten Gesellschaftszwecks dienlich sind. Seit dem 01.12.2005 ist Markus Ibert Geschäftsführer. Gesellschafter der IGZ sind: Stadt Lahr Gemeinde Friesenheim Landkreis Ortenaukreis Zweckverband IGP Raum Lahr 45 % 20 % 15 % 20 % (seit März 2011) Die Organe der Gesellschaft sind: a) die Gesellschafterversammlung b) die Geschäftsführung Wichtige Unternehmensverträge sind: Bewirtschaftungsvertrag mit der Stadt Lahr für das Ostareal. Bewirtschaftungsvertrag mit dem Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (IGP) für das Westareal. Dienstleistungsvertrag mit dem Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (IGP) - 42 - 2. Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) Die IGZ GmbH ist die Entwicklungs-, Vermarktungs- und Bewirtschaftungsgesellschaft für das Flughafenareal mit Ausnahme der reinen Flugbetriebsflächen. Diese befinden sich nach wie vor im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und sind vom Flughafenbetreiber, der Black Forest Airport Lahr GmbH, angepachtet. Die IGZ GmbH ist somit der eine Ansprechpartner für das Ost- und Westareal. Sie stellt die Kontakte zu Investoren und Mietern her, pflegt diese und kümmert sich darüber hinaus um grundsätzlich alle standortbezogenen Belange der Mieter und Eigentümer auf dem Areal. Die Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden und Behörden/Institutionen ist eine weitere zentrale Aufgabe. Die IGZ GmbH ist u. a. für die Bewirtschaftung von insgesamt 240.000 m² vermietbare Gebäude- und Freifläche verantwortlich. Wesentliche Handlungsgrundlage für die IGZ GmbH sind zum einen Bewirtschaftungsverträge mit den Geländeeigentümern Stadt Lahr für das Ostareal sowie mit dem Geländeeigentümer Zweckverband für das westliche Flughafenareal. Für den Zweckverband übernimmt die IGZ GmbH per Dienstleitungsvertrag darüber hinaus die Aufgabe der Verbandsverwaltung sowie die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Anlagen. Die enge Aufgabenverflechtung findet ihren Ausdruck auch darin, dass der Verbandsdirektor in Personalunion auch Geschäftsführer der IGZ GmbH ist. 2.1 Wirtschaftliche Verhältnisse der IGZ GmbH Die IGZ GmbH konnte in den letzten Jahren folgende Jahresergebnisse erwirtschaften. Jahresergebnisse IGZ GmbH: 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 € 12.996 € 31.610 € 596 € 130.710 € 34.822 € 101.874 € 154.564 € 242.339 € 94.064 € 63.432 € 33.762 € 77.018 Für den anstehenden Finanzplanungszeitraum 2012 bis 2014 rechnet die IGZ GmbH mit folgenden Jahresergebnissen: Geplante Jahresergebnisse: 2012 € 2013 € 2014 € -150.000 -138.500 -116.500 Eine Nachschusspflicht ist im Gesellschaftervertrag nicht vorgesehen. Insoweit ist die Haftung der Gesellschafter auf das Stammkapital beschränkt. - 43 - 2.2 Leistungsspektrum der IGZ GmbH Neben den rein finanzwirtschaftlichen Zahlen lässt sich die bisherige Entwicklung jedoch auch wesentlich an Faktoren wie geschaffenen Arbeitsplätzen, Vermarktungsergebnissen, Abführung der Mietanteile an die Gebäudeeigentümer sowie dem Realsteueraufkommen im Areal koppeln bzw. hieraus ableiten. Neben derzeit rund 3.400 Arbeitsplätzen, welche inkl. der Firma Zehnder und dem Postfrachtzentrum der DHL vorhanden sind, konnten in den zurückliegenden Jahren folgende Grundstücksveräußerungen erfolgen: Grundstücksvermarktung per 31.12.2011: Ostareal 29,8 ha Westareal 43,1 ha Gesamtareal 72,9 ha Finanziell getragen wird die IGZ GmbH im Wesentlichen durch die Mietanteile, welche nach einem Aufteilungsschlüssel zwischen dem jeweiligen Geländeeigentümer sowie der IGZ GmbH per Bewirtschaftungsvertrag vereinbart worden sind. Dem Bund fließen durch den Bund-Kaufvertrag von 1996 (Erwerb des östlichen bzw. westlichen Flughafenareals) Mietanteile aus den zum Abbruch vorgesehen Gebäude zu. Eine Nachtragsvereinbarung zum Kaufvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Mietverteilungsregelung wurde Ende 2011 geschlossen. Die Nachtragsvereinbarung wurde rückwirkend auf das Jahr 1997 und für die Zukunft geschlossen. Der dem Zweckverband zur Deckung des Verwaltungsaufwands verbleibende Mietanteil, wurde von 30% auf 40% der Nettomieten angepasst. Durch diese Nachtragsvereinbarung mit der BImA zugunsten des Zweckverbandes, aber auch der Stadt Lahr konnte für den Zeitraum 1997 bis 2011 erreicht werden, dass den jeweiligen Geländeeigentümern deutlich höhere Mietanteile zugeflossen sind. Einen weiteren Indikator zur Abbildung des wirtschaftlichen Wachstums im Ost- und Westareal ist die Entwicklung des Realsteueraufkommens. Diese folgt in den letzten Jahren einem durchaus positiven Trend. Im Jahr 2010/2011 konnte erstmals die Dreimillionen-Grenze überschritten werden. - 44 - IV. Engagement - Fakten 2010/2011 In Jahren 2010 und 2011 wurden vielfältige Aktivitäten aufgenommen bzw. fortgeführt. Die wichtigsten sind nachfolgend dargestellt: WEST-AREAL 1. 2. 3. 4. 5. Der Bebauungsplan „IGP Raum Lahr I“ 2. Änderung wurden am 27.02.2010 rechtsgültig. Weitere Erschließung West-Areal Fortführung der Altlastenerkundung auf dem Flughafenareal Sanierung von Altlasten Begleitende Maßnahmen insbesondere Übernahme von Bodenmaterial im Zuge der Penny-Ansiedlung, Geltendmachung von Ansprüchen des Zweckverbandes i. Zshg. mit der Altlastensanierung aus dem Bund-Kaufvertrag 1996 6. Weiterhin intensive Vermarktungsbemühungen in vielfältiger Weise 7. Grundstückserweiterung der Firma Wagner System GmbH 8. Grundstückserweiterung der Firma Kroma GmbH 9. Grundstückskauf Firma K.-H.Beck Verwaltungs GmbH 10. Nachtragsvereinbarung zum Kaufvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland 11. Begleitung der BImA-Insertionsverfahren zum Erwerb der Flugbetriebsflächen durch die Stadt Lahr OST-AREAL 1. Vorbereitende Untersuchungen zur Sanierung zweier polizeipflichtiger Altlastenflächen 2. Beginn der Sanierung zweier polizeipflichtiger Altlastenflächen. 3. Verkauf an die Freie Evangelische Schule zur Errichtung eines Schulgebäudes 4. Verkauf an die Fa. Solar Sepp 5. Großflächer Verkauf an die Fa. Zehnder zur Errichtung eines zentralen Logistik-Hubs 6. Erweiterung und Änderung Bebauungsplan „Rheinstraße Nord“ 7. Erschließungsarbeiten im Gebiet „Rheinstraße Nord“ 8. Rechtskraft Bebauungsplan „GE Rheinstraße Süd“ 9. Rückbau der Abbruchgebäude im Gebiet Rheinstraße Süd 10. Beginn der Erschließung des Gebietes Rheinstraße Süd - 45 - V. C H A N C E N und R I S I K E N der K O N V E R S I O N ! Die Konversion der ehemals militärisch genutzten Flächen bietet für die Stadt Lahr, die Gemeinde Friesenheim und die Region eine Vielzahl von Chancen aber auch Risiken. Die Chancen bestehen zweifelsohne darin, der gesamten Region durch eine erfolgreiche Konversion wieder Anschluss an die wirtschaftliche Entwicklung im Land zu ermöglichen. Ziel ist es, neue Arbeitsplätze für die in der Region lebenden Menschen zu schaffen und damit die im Vergleich zu anderen Regionen Baden-Württembergs bestehenden Defizite im Einkommensniveau ein Stück weit aufzuholen. Die Konversion des startkLahr Airport- and Business Park Raum Lahr ist aber auch eine Chance für das Land Baden-Württemberg, um im internationalen Standortwettbewerb mit einem großzügigen Flächenangebot mit herausragenden Standortfaktoren konkurrieren zu können. Die mit der Konversion verbundenen Risiken liegen in der enormen finanziellen Belastung durch den Erwerb des Flughafenareals und den erforderlichen weiteren Investitionen in das Gelände und in die infrastrukturelle Anbindung. Sowohl die Stadt, bezogen auf das Ostareal, als auch der Zweckverband, bezogen auf das Westareal, sind dabei sehr stark finanziell belastet. Durch den verstärkten Zuzug von Menschen aus den ehemaligen Ostblockländern infolge der geopolitischen Umwälzungen und der lokal freigewordenen Infrastruktur stiegen die Ausgaben der Stadt Lahr gerade im sozialen Bereich sehr stark an. Gleichzeitig haben sich die zu Beginn der Konversion erhofften Entwicklungen so nicht eingestellt. Mittlerweile zeigt sich auch, dass die im Bund-Kaufvertrag eingegangenen Verpflichtungen kaum zu finanzieren sind. Der Bund profitiert ungleich mehr von den Vertragsbestandteilen als die Stadt Lahr und der Zweckverband. Insbesondere bei der Beseitigung der zahlreichen Altlasten ist bereits wertvolle Zeit verstrichen. Dadurch wird die Vermarktungsfähigkeit des Geländes stark eingeschränkt; teilweise sogar verhindert. Darüber hinaus stehen die Stadt Lahr und der Zweckverband vermehrt im direkten Wettbewerb mit lokalen Anbietern von Gewerbeflächen. Bei Großinvestitionen konkurriert insbesondere der Zweckverband darüber hinaus gegen Anbieter, welche durch Landes-, Bundes- aber auch EU-Zuschüsse deutlich attraktivere Finanzkonditionen bieten können. Der aktive Betrieb des Flughafens ist eine wesentliche Chance für eine prosperierende Entwicklung des Areals und somit der Region. Der Bund (Zollstation für Frachtflug / BundKaufvertrag mit Altlastenklausel) und das Land (genehmigungsrechtliche Voraussetzung für wirtschaftlichen Flughafenbetrieb) sind in der Pflicht entsprechende Rahmenbedingungen zuzulassen, damit private Investoren vor Ort aber auch die in der Finanz- und Entwicklungsverantwortung stehenden Kommunen zukunftsorientiert zum Wohle des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg agieren können. Die Stadt Lahr hat im Jahr 2012mit dem Erwerb der Flugbetriebsflächen ein deutliches Zeichen gesetzt. Hierdurch befindet sich nunmehr das gesamte Flughafenareal in kommunaler Hand; somit in kommunaler Hoheit. Nach einer sehr langen fremdbestimmten Entwicklung liegen nun die Steuerungshebel für das Gesamtareal wieder in der Selbstverwaltungshoheit vor Ort. - 46 - Mit der Verlängerung der Konversionsfördermittel hat das Land ein beachtliches, für den Zweckverband und die Stadt Lahr wichtiges Zeichen gesetzt. Mit der Erteilung der eingeschränkten Passagierfluglizenz für die BFAL GmbH wurde jedoch kein Zeichen gesetzt, welches einen dauerhaft wirtschaftlichen Flugbetrieb ermöglicht. Auferlegte Handicaps sind durch verstärktes Durchhaltevermögen zu kompensieren. Mögliche Vermarktungschancen im fliegerischen und im flugnahen Sektor werden hierdurch ausgebremst. Mit der Aufnahme der Stadt Lahr / startkLahr in das Interreg IV-Programm „Code 24“ wurden die langjährigen Bemühungen anerkannt, das Gesamtareal mittels eines Güterverkehrszentrums auch in hervorragender Weise an das Schienennetz anzuschließen. In der intelligenten Verbindung aller Verkehrsträger mit der Flächenkompetenz sehen wir einen Schlüssel für eine langfristig positive Entwicklung für die Stadt Lahr, die Gemeinde Friesenheim, den Zweckverband, die Region aber auch für das Land Baden-Württemberg. Gerade die Chancen des Areals als Potenzialfläche für eine Entwicklung als gewerblichindustriellerStandort kombiniert mit einem hervorragenden Flächenreservoir liegen auf der Hand und sind von allen Akteuren im wirtschaftlich-politischen Bereich verantwortungsvoll und zukunftsfähig zu nutzen. Die Entwicklung muss weiter gehen. Eine erfolgreiche Entwicklung ist daher alternativlos. Vorhandene Potenziale würden leichtfertig und ohne Not vertan.