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Beschlussvorlage (10. Sachstandsbericht)

                                    
                                        KONVERSION
IN LAHR
10. SACHSTANDS- UND PERSPEKTIVBERICHT
2010/2011
Grundlage KSP-Förderbescheid vom 14.11.1997
1. Sachstandsbericht für 1997/1998 vom 15.07.1998
2. Sachstandsbericht für 1998/1999 vom 28.06.1999
3. Sachstandsbericht für 1999/2000
Sachstands- und Perspektivbericht “Chance Konversion” Stand 08.02.2000 /
4. Sachstands- und Perspektivbericht 2000 – 2002 /
Sachstandsbericht des Zweckverbands “Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr”
zum 31.12.2003
5. Sachstands- und Perspektivbericht 2003 – 2005
6. Sachstandsbericht 2006
7. Sachstandsbericht 2007
8. Sachstandsbericht 2008
9. Sachstandsbericht 2009

-2-

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung
I.
1.
2.

Seite/n
3

FLUGHAFENAREAL O S T

4 – 25

Bebauungspläne "Gewerbegebiet Rheinstraße Nord" und
„GE Rheinstraße Süd“
Entwicklung des Ostareals

4
5 – 23

2.1

Abbruch

2.2

Erschließung

5-6

2.3

Grundstücks- und Gebäudevermarktung

6–8

2.4

Finanzierung

8 – 22

Fortführung KuF 2011
Mietaufkommen Flugplatzareal Ost

11 – 23
24 - 25

FLUGHAFENAREAL W E S T
Zweckverband "Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr"

26 - 41

Entwicklung der Bauleitplanung und der ökologischen Planung
Entwicklung des Zweckverbandes

26
27 – 41

2.1

Abbruch

27 – 28

2.2

Erschließung und Ausbau der Infrastruktur

28 – 30

2.3

Grundstücksverkauf und Firmenansiedlung
Mietaufkommen
Tätigkeiten des Zweckverbandes 2010/2011
Finanzierungssituation

31 – 33
33 – 34
34 – 36
37 – 40

5.1

Kosten- und Finanzierungsübersicht

37 – 38

5.2

Wirtschaftsplan / Bilanz des Zweckverbandes

38 – 39

5.3

Grund- und Gewerbesteueraufkommen

39

5.4

40

III.

Umlageentwicklungen
Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH -IGZ
GmbH-

IV.

Engagement - Fakten 2010/2011

V.

Chancen und Risiken der Konversion

2.4.1
3.
II.

1.
2.

3.
4.
5.

5

41 - 43
44
45 - 46

-3-

Vorbemerkung
Dieser Bericht beschäftigt sich mit der Entwicklung der Jahre 2010/2011 und baut auf den
bisherigen Sachstandsberichten auf. Wiederholungen zu bisherigen Sachstandsberichten
wurden weitestgehend vermieden.
Die Entwicklung auf dem Gesamtareal gestaltet sich als dynamischer Prozeß; bei einem
Sachstandsbericht kann es sich immer nur um eine Momentaufnahme handeln.
Wie bisher wird eine getrennte Darstellung der Entwicklung im Ost- und Westareal des
Flughafengeländes vorgenommen.
Nach dem Rückzug des australischen Investors Babcock & Brown führt seit Mitte 2012 die
britische Integeral-Gruppe die Geschäfte der Flugbetriebsgesellschaft Black Forest Airport
Lahr GmbH.
Im Dezember 2012 hat die Stadt Lahr die Flugbetriebsflächen von der Bundesrepublik
Deutschland erworben. Somit ist das gesamte Flughafenareal Lahr wieder in kommunaler
Hand.
Dieser Sachstandsbericht wurde für das Ostareal von der Stadtverwaltung Lahr und für das
Westareal vom Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ ausgearbeitet.
Er ist in seiner Gesamtfassung mit der Stadt Lahr und dem Zweckverband “Industrie- und
Gewerbepark Raum Lahr” abgestimmt.

-4-

I.
1.

FLUGPLATZAREAL O S T
Bebauungspläne „Gewerbegebiet Rheinstraße Nord” und
„GE Rheinstraße Süd“

Der gesamte Ostbereich des ehemaligen NATO-Flugplatzes ist im Flächennutzungsplan der
Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim als gewerbliche Baufläche dargestellt. Er soll
in drei Bauabschnitten entwickelt werden. Für den ersten Abschnitt wurde der Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD aufgestellt.
Nachdem die Gewerbeflächen des Bebauungsplangebietes “Rheinstraße Nord” zu einem
Großteil bereits veräußert worden sind, zeigt sich die Notwendigkeit, weitere Flächen bebauungsplanrechtlich einer Nutzung zuzuführen. In Frage kommen die Flächen nördlich des
bestehenden Bebauungsplangebietes bzw. die Flächen südlich der Dr. Georg-SchaefflerStraße (ehem. Rheinstraße), welche zu einem Großteil ebenfalls Konversionsflächen sind.
Die ursprünglich angedachte zügige Erweiterung des Bebauungsplangebietes nach Norden
ist aufgrund der umfangreichen Altlastenproblematik derzeit nicht möglich. Dies hat naturgemäß zur Folge, dass die erworbenen und vollständig bezahlten Flächen und Gebäude nur
äußerst eingeschränkt vermarktet werden können. Um dennoch eine Entwicklung in diesem
Bereich zu ermöglichen, hat das Stadtplanungsamt zusammen mit der IGZ GmbH außerhalb eines förmlichen Bebauungsplanverfahrens eine unverbindliche Entwicklungsplanung
erarbeitet. Diese orientiert sich an den bereits getätigten Veräußerungen und den zu berücksichtigenden örtlichen Gegebenheiten.
Wegen der verzögerten Entwicklung nach Norden wird das Gebiet südlich der Dr. GeorgSchaeffler-Straße (ehem. Rheinstraße) vorgezogen. Aufgrund der vormaligen Nutzung des
dortigen Gebietes ist keine Altlasten bedingte Verzögerung zu erwarten.
Die Entwicklung des Gebietes südlich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße (ehem. Rheinstraße)
erfolgte ab dem Jahr 2011 nach durchgeführtem Abbruch der Gebäude. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „GE Rheinstraße Süd“ wurde am 30.05.2005 gefasst.
Der Bebauungsplan ist seit 29.10.2011 rechtsverbindlich.
Durch den großflächigen Verkauf an die Fa. Zehnder Group Grundstücksverwaltungs
GmbH und zur Sicherstellung deren geplante Baumaßnahmen war es erforderlich, den bestehende Bebauungsplan Gewerbegebiet Rheinstraße Nord zu ändern und zu erweitern.
Der Bebauungsplan ist ebenfalls seit 29.10.2011 rechtsverbindlich.

-5-

2.

Entwicklung des Ostareals

2.2

Abbruch

Auf dem Ostareal wurden die unten aufgeführten baulichen Anlagen abgebrochen. Hierfür
sind bis heute Aufwendungen in Höhe von rd. € 3.732 Mio. angefallen. Darin enthalten sind
Aufwendungen für den Rückbau von Bestandsgebäuden in Höhe von rd. € 1,445 Mio.
Die voraussichtlichen Abbruchkosten (rd. DM 6.500.000 / € 3.323.397,23) wurden vom ursprünglichen Kaufpreis in Abzug gebracht. Lt. Kaufvertrag erfolgt eine Nachzahlung, wenn
die angesetzten Kosten nicht erreicht werden. Im umgekehrten Fall ist der Bund ebenfalls
erstattungspflichtig. Die Abbruchkosten für den Rückbau von Bestandsgebäuden sind hingegen nicht erstattungsfähig.
Abbrucharbeiten Ostareal
Ab dem Jahr 2000 wurden diese durch die IGZ GmbH koordiniert, zuvor von der Hochbauabteilung der Stadt Lahr.
Jahr
1999 Stadt

2000 Stadt
2000 IGZ
2001 IGZ
2002 IGZ
2003 IGZ
2004 IGZ
2005 IGZ
2006 IGZ
2007 IGZ
2008 IGZ
2009 IGZ
2010 IGZ
2011 IGZ

2.2

Gebäude
A 20, A 24, A 25, A 30, A 31, A 32, A 33, A 34,
A 40, A 41, A 42, A 43, A 44, A 45 (APU-Gebäude),
A 49, A 50, A 51, A 60, A 61, A 66, A 67, A 75,
A 76, A 77, A 87, A 88,
B 1, B 2, B 31, B 151,
A 17, A 35
B 146, B 147
A 36, A 45 (Transformator), B 39, B 44, B 55/56A,
B 60, B 61, B 63, B 128, B 129, B 152
A 57/58, B 148
B 15, B 64, B 71, B 72, B 157, B 161, B 175
B 23, B 34, B 65, B 66, B 82, B 83, B 90, B 105,
B 113, B 118
A 59, B 95, B 96
Keine Abbrüche
Keine Abbrüche
B 10, B 11
Keine Abbrüche
A 23
A 1, A 2, A 3, A 4, A 5, A 6, A 7, A 8, A 9, A 10,
A 11, A 12

Erschließung

Mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes „ Gewerbegebiet Rheinstraße Nord“ am
01.02.1997 waren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung des Teilbereiches Ost geschaffen. Nach umfangreichen Vorbereitungen im Vorfeld der eigentlichen
Erschließungsmaßnahmen im Zeitraum 1998 bis 2000 konnte die Erschließungsmaßnahme
komplett abgeschlossen werden. Das Aufbringen der Verschleißdecke (AFB-Belag) auf die
einzelnen Straßenzüge erfolgt wie praxisüblich zu einem späteren Zeitpunkt.

-6-

Wie unter Ziff. 1 erwähnt, konnte eine weitere Erschließung (nördliche Erweiterung) im Bebauungsplangebiet „Rheinstraße Nord“ aus altlasten- und finanztechnischen Gründen bis
heute nicht erfolgen.
Im Jahr 2011 erfolgte der Rückbau der vorhandenen Gebäude im Gebiet „Rheinstraße
Süd“. Im gleichen Jahr wurden auch die Erschließungsanlagen in diesem Bebauungsplangebiet hergestellt.

2.3

Grundstücks- und Gebäudevermarktung

Folgende Veräußerungen wurden bis Ende 2011 auf dem Ostareal vorgenommen:
Lgb.Nr.
03.12.1997 9181 / 9182 / 9176
23.12.1997 9160 und 9160/1
Summe 1997
10.02.1998 9162/1
19.03.1998 9166/1
14.05.1998 9158/3, 9162, 9162/3
20.07.1998 9180 / 9176 (1/2 MEA)
Summe 1998
29.03.1999 9052/1
14.07.1999 9052/2
03.09.1999 9162/3
Summe 1999
18.01.2000 9156/4
18.01.2000 9052/100
21.02.2000 9080/1
28.09.2000 9063/1 und 9064
07.02.2000 9052/101
28.09.2000 9166/2
12.07.2000 9008, 9008/2 (DM 5,--), 9156/2,
9178/2, 26769 (DM 5,--)
15.08.2000 9014/1+ 6/10 aus 9014/3
25.10.2000 9167/2
27.09.2000 9178/1
Summe 2000
15.03.2001 9172
25.04.2001 9158/102
08.06.2001 9166/4 und 9166/3
03.09.2001 9158 (Teilfläche)
28.03.2001 9156/1
Summe 2001
22.01.2002 9166/5
19.07.2002 9052/103
12.11.2002 9162/2
12.12.2002 9170
18.12.2002 9158/4
Summe 2002

Fläche in
Verkaufspreis
GebäudeGrundstück Gebäude bezeichnung
m²
7.164
238.088
194.291
B5
22.072 1.241.656
29.236 1.479.744
194.291
1.801
59.854
2.393
79.529
18.591
617.853
5.992
199.138
222.838
B 29
28.777
956.374
222.838
717
46.627
151.830
B 38 teil
2.243
145.797
374.373
B 38 teil
31
1.030
2.991
193.455
526.203
72
2.393
710
23.596
4.100
136.259
216.276
B 123
7.221
239.983
593
19.708
2.513
81.673
12.076
342.205
2.279
41
1.482
31.087
5.095
69
3.890
4.599
24.440
38.093
2.111
558
1.817
2.934
3.725
11.145

73.573
1.363
49.253
970.005
169.493
2.293
125.575
152.843
812.238
1.262.443
70.191
18.553
60.386
97.509
123.797
370.436

216.276
186.405

B 150

194.291

A 55 (Teil)

859.446
1.240.142

A 27 / A 28

-7-

Lgb.Nr.
29.01.2003
18.02.2003
25.02.2003
28.04.2003
20.10.2003
25.06.2004
05.05.2004
10.02.2005
03.11.2005
24.11.2005
13.01.2006
13.01.2006
02.05.2006
22.09.2006
29.09.2006
19.10.2006
17.01.2007
23.04.2007
13.06.2007
14.04.2008
09.07.2008
09.11.2009

9158/5
9166/6
9166/2
9073/1
9166/2
Summe 2003
9158/4
9178/1
Summe 2004
9051/102, 9052/104 und
9174/100
9068
9178/1
Summe 2005
9166/7
9166/101
9156/5
9171/1
9174
9158/10
Summe 2006
9068/100
9171/2
9167/1
Summe 2007
9052/3
9056/2
Summe 2008
9034/1, 9035 (MEA)
Summe 2009

Fläche in
Verkaufspreis
GebäudeGrundstück Gebäude bezeichnung
m²
4.964
165.053
150.433
A 22
2.061
68.495
68.000
A 55
-2.513
-70.989
8.942
297.178
427.000
B 80
2.513
96.374
15.967
556.111
645.433
-3.725
-105.227
-1.482
-41.865
-5.207
-147.092
1.058
35.158
3.027
1.482
5.567
2.897
746
4.636
1.955
6.179
1.871
18.284
432
1.570
3.033
5.035
1.612
2.889
4.501
1.653
1.653

116.085
56.835
208.078
111.100
24.790
177.791
74.975
236.965
71.748
697.369
16.568
70.650
116.316
203.534
72.540
130.005
202.545
25.000
25.000

130.000

0
2.599
10.544
1.428
-12
46.797

0
116.955
474.480
64.260
540
1.589.915

-382
61.356

-13.427
2.246.150

328.000

248.485

9.224.151

3.955.184

B46

130.000

295.000
295.000
485.000
485.000

keine
20.04.2011
27.09.2011
16.10.2011
16.10.2011
24.10.2011

Summe 2010
9167
9160
9042/100, 9055/108, 9057/100
9056/101
9178, 9177, 9183, 9057/1, 9055,

24.10.2011 9179, 9008/1, 9156/7, 9008/2
Summe 2011
Gesamt

0

328.000 A 63, B 3,
27, B 12,
13, B 21,
B 22

B
B

Verkauf durch Bund im Zeiraum 1994 – 1996: 49.000 m2.

Die Vermarktung der Grundstücksflächen im erschlossenen Bereich läuft insgesamt zufrieden stellend. Herausragend war hierbei der Veräußerungserfolg im Jahr 2011. Mittlerweile
sind jedoch kaum noch veräußerbare Flächen in diesem Bereich vorhanden. Die Nachfrage
nach Grundstücken im noch unerschlossenen Bereich läuft dagegen äußerst schleppend.
Erst bei weiterer Erschließung können dort Flächen veräußert werden. Große Erwartungen
werden hier an die veräußerbaren Flächen im Bereich des Gebietes südlich der Dr. GeorgSchaeffler-Straße (ehem. Rheinstraße) geknüpft.

-8-

Die Veräußerung von Gebäuden gestaltet sich nach wie vor als sehr schwierig. Die dem
Bund ggü. entrichteten Kaufpreise können regelmäßig nicht weitergegeben werden, da bei
der Gebäudebewertung durch den Verkäufer grundsätzliche Fehler mit der Folge von zu
hohen Gebäudewerten begangenen wurden. Darüber hinaus entsprach die Bausubstanz
der Gebäude zu keinem Zeitpunkt den heutigen energetischen Anforderungen. Es sind sehr
hohe Investitionen in die Bestandsgebäude notwendig, um eine Veräußerung, bzw. Vermietung erreichen zu können. Es ist davon auszugehen, dass die im Zeitraum 2011 – 2017
angesetzten Veräußerungserlöse von Bestandsgebäuden in Höhe von € 4,8 Mio. nicht realisiert werden können. Angesichts der Gebäudesubstanz und des Alters der vom Bund erworbenen Bestandsgebäude zeichnet sich weiterer Korrekturbedarf bei den geplanten Veräußerungserlösen nach unten ab, welche sich stark negativ auf das Ergebnis der KuF auswirken werden.
Eine Gegenüberstellung der ggü. dem Bund entrichteten Kaufpreise mit den Ergebnissen
der vom Gutachterausschuss der Stadt Lahr ermittelten Ertragswerte von sechszehn Gebäuden prognostiziert Erlöse von lediglich ca. 64 %.
Einschätzung durch Gutachterausschuss:
Gebäude

A 63
A 70
A 90
B3
B 12
B 13
B 21
B 22
B 27
B 42
B 80
B 87
B 122
B 123
B 124
B 150

Ertragswert

€
466.552
3.156.826
386.601
149.365
155.582
379.676
291.365
252.744
226.851
950.143
713.248
215.534
268.030
355.600
270.103
331.431
8.238.221

Erwerbskost
en ggü. Bund

€
326.587
2.209.778
270.621
104.556
108.907
265.774
203.956
176.921
158.796
665.100
499.274
150.874
187.621
248.920
189.072
232.001
5.766.756

Gutachterausschuss

€
245.000
1.623.782
100.000
32.000
71.612
121.388
113.000
113.000
61.000
401.000
427.000
106.860
122.000
216.276
55.000
186.405
3.995.323

Defizit

€
-81.587
-585.996
-170.621
-72.556
-37.295
-144.386
-90.956
-63.921
-97.796
-264.100
-72.274
-44.014
-65.621
-32.644
-134.072
-45.596
-1.957.838

in % bezogen in % bezogen
auf
auf
Ertragswert Erwerbskost
en
%
52,51%
75,02%
51,44%
73,48%
25,87%
36,95%
21,42%
30,61%
46,03%
65,76%
31,97%
45,67%
38,78%
55,40%
44,71%
63,87%
26,89%
38,41%
42,20%
60,29%
59,87%
85,52%
49,58%
70,83%
45,52%
65,02%
60,82%
86,89%
20,36%
29,09%
56,24%
80,35%
48,50%
69,28%

Bis zum Jahresende 2011 waren auf dem Flughafenareal bereits etwa 3.400 Arbeitsplätze
vorhanden.

2.4

Finanzierung

Die Finanzierung des Grunderwerbs und der Baureifmachung des Flughafenareals Ost wird
außerhalb des Haushaltes der Stadt Lahr über das Rahmenkonto OST bei der Landesbank
Baden-Württemberg finanziert.

-9-

Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (früher: Kommunalentwicklung LEG)
hat im Zusammenwirken mit der Stadt eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) erstellt. Diese wird jährlich fortgeschrieben, zuletzt im Oktober 2012.
Aufgrund bedeutender Ausfälle gerade bei den Erlösen für die Gebäude und der nicht wie
vorgesehen erfolgten Flächenveräußerungen war es in der Vergangenheit notwendig, die
Finanzierung zu konsolidieren.
Nachfolgend wird die Finanzierungssituation der über das Rahmenkonto Ost ausserhalb
des Haushaltes der Stadt Lahr finanzierten Erwerbs- und Infrastrukturmaßnahmen zusammenfassend dargestellt.
Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 15.10.2001 folgende Beschlüsse zur weiteren
Finanzierung der Entwicklungsmaßnahmen auf dem Ost-Areal
1. Kenntnisnahme der fortgeschriebenen KuF 2001
2. Grundsätzliche Bereitschaft und Prüfungsauftrag an die Verwaltung zur
Erhöhung des Grundstücksverkaufspreises
3. Bindung eines Teilbetrages der allgemeinen Rücklage in Höhe von DM
5,0 Mio. (€ 2,556 Mio.) zum teilweisen Ausgleich eines Finanzierungsdefizits für das Rahmenkonto OST; zu leisten in 2007
4. Zuführung eines Betrages in Höhe von DM 600.000 p.a. (€ 306.775) in
den Jahren 2008 bis 2011; im Jahr 2012 DM 500.000 (€ 255.646) aus
Haushaltsmitteln der Stadt
5. Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Landesbank
Baden-Württemberg und der Stadt Lahr ab 01.01.2002 auf vier Jahre mit
einem Ausgabevolumen von max. DM 75,0 Mio. (€ 38,347 Mio.) und einem Kreditrahmen von max. DM 33,0 Mio. (€ 16,872 Mio.)
Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 04.11.2002 folgende Beschlüsse zur weiteren
Finanzierung der Entwicklungsmaßnahmen auf dem Ost-Areal
1. Der Gemeinderat nimmt die durch die Kommunalentwicklung LEG fortgeführte Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2002 zur Kenntnis.
2. Dem Rahmenkonto OST wird im Jahr 2003 ein Betrag in Höhe von
€ 1.534.000 (DM 3.000.000) aus Haushaltsmitteln der Stadt Lahr zur Reduzierung des negativen Saldos zur Verfügung gestellt.
3. Einer Erhöhung der Verkaufspreise wird für die Grundstücke im Ostareal
des Flugplatzgeländes auf € 38,35/m² (DM 75,00/m²) zugestimmt. Dieser
Verkaufspreis gilt ab dem Jahr 2003.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Land Baden-Württemberg Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, das zinslose Darlehen über
DM 5,0 Mio. (€ 2,556 Mio.) zur weiteren Finanzierung der Konversionsmaßnahme über das Jahr 2007 zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 01.12.2003 folgende Beschlüsse zur weiteren
Finanzierung der Entwicklungsmaßnahmen auf dem Ost-Areal
1. Kenntnisnahme der fortgeschriebenen KuF 2003
2. Zuführung von € 2.556.000 in 2004 an das Rahmenkonto Ost aus Haushaltsmitteln

- 10 -

Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 18.12.2006 folgenden Beschluss
Die Stadt Lahr beschließt den Verkaufspreis für den Erwerb von Grundstücken im
Bebauungsplangebiet RHEINSTRASSE NORD einschließlich künftige Erweite2
2
rung mit Wirkung ab 1. Januar 2007 von 38,35 €/m auf 45,- €/m festzusetzen.

Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 23.07.2007 folgenden Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung
GmbH (vormals Kommunalentwicklung LEG) fortgeführte Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2007 zur Kenntnis und erklärt sich mit den getroffenen Annahmen einverstanden.
Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 03.11.2008 folgenden Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung
GmbH (vormals Kommunalentwicklung LEG) fortgeführte Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2008 zur Kenntnis und erklärt sich mit den getroffenen Annahmen einverstanden.

Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 17.05.2010 folgenden Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt die durch die die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH fortgeführte Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2010
zur Kenntnis.
2. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank
Baden-Württemberg vom 26. Mai 2010 wird um vier Jahre bis zum 26.05.2014
verlängert.
Alternativ wird eine neue Finanzierungsvereinbarung mit einem anderen Kreditinstitut abgeschlossen. Voraussetzung hierfür ist gleichwertige Leistung im
Rahmen der Finanzierung außerhalb des Haushalts und eine kostengünstigere
Finanzierung.
Die Verwaltung wird beauftragt die hierfür notwendige Genehmigung bei der
Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.

- 11 -

2.4.1 Fortführung KuF
1.

Allgemeines
Die Finanzierung des Grunderwerbs und der Baureifmachung des Flughafenareals Ost wird außerhalb des Haushaltes der Stadt Lahr über das Rahmenkonto OST bei der Landesbank Baden-Württemberg finanziert.
Der Gemeinderat hat am 03.11.2008 folgenden Beschluss gefasst:
(s. Beschlussvorlage Nr. 108/2008)
- Kenntnisnahme der fortgeschriebenen KuF 2008
Im Wege der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters wurde am 15.03.2010
die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank
Baden-Württemberg vom 28./30. Januar 2001 um drei Monate bis zum
26.05.2010 verlängert. Die Eilentscheidung wurde am 19.04.2010 dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Weiter hat der Gemeinderat am 17.05.2010 folgenden Beschluss gefasst:
(s. Beschlussvorlage Nr. 71/2010)
- Kenntnisnahme der fortgeschriebenen KuF 2010
- Verlängerung der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und
der Landesbank Baden-Württemberg vom 26.05.2010 um vier Jahre bis zum
26.05.2014

2.

Finanzierungsvereinbarung / Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) /
Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg
Grundlage für die Ermittlung des voraussichtlichen Kreditbedarfs sowie der
voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen bildet für das Ostareal eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF). Diese wird jährlich im Zusammenwirken
mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH fortgeschrieben.
Auf der Grundlage der für das Jahr 2010 aktualisierten Kosten- und Finanzierungsübersicht wurde die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg am 29.07.2010 erteilt. Die Genehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg wurde ohne weitere Bedingungen und ohne ausdrückliche Auflage bezüglich der Defizitgrenze erteilt.

3.

Rahmendaten Bund-Kaufvertrag
Mit Kaufvertrag vom 30.12.1996 wurde durch die Stadt Lahr und die Gemeinde
Friesenheim sowohl das West- als auch das Ostareal des ehemaligen Flughafenareals erworben. Der Kaufpreis für das Gesamtareal beträgt insgesamt
€ 19,17 Mio. Hiervon entfallen auf den Osten € 17,22 Mio. und auf den Westbereich € 1,95 Mio. Über die Zusammensetzung des Kaufpreises gibt die nachfolgende Tabelle Auskunft.

- 12 -

Tabelle 1:Übersicht Kaufpreis
OST

WEST

€

€

GESAMT
€

Fläche
Gebäude

6.406.501,72
21.523.865,06

8.439.706,00
1.952.610,40

14.846.207,72
23.476.475,46

Abzgl. Abbruchkosten
Abzgl. Entsiegelung Flächen

-3.350.419,00

-6.431.934,27
-1.175.971,33

-9.782.353,27
-1.175.971,33

Zwischensumme

24.579.947,78

2.784.410,81

27.364.358,58

Davon 70 % (Marktlageabschlag)

17.205.963,59

1.949.087,57

19.155.051,16

Nach Differenzausgleich

17.217.893,66

1.950.438,97

19.168.332,63

Anteil Lahr
Anteil Friesenheim

1.703.221,39
247.217,58

Neben dem reinen Kaufpreis sind im Bund-Kaufvertrag Regelungen getroffen,
welche sich im Nachhinein ausgaberelevant auswirken.
 Abbruch- bzw. Entsiegelungskosten
Hierfür wurden für das Gesamtareal vom ursprünglichen Kaufpreis von
€ 38.322.683,18 insgesamt € 10.958.324,60 in Abzug gebracht. Laut Kaufvertrag erfolgt eine Nachzahlung, wenn die angesetzten Kosten nicht erreicht werden. Für Erstattungen des Bundes gilt die Obergrenze von €
19,168 Mio. bezogen auf das Gesamtareal.
 Erschließungskosten € 15,34 / m2
Diese wurden im Ostteil bei der Kaufpreisermittlung gutgeschrieben; werden
diese nicht erreicht, hat die Stadt Lahr eine Nachschusspflicht zu erfüllen. Im
umgekehrten Fall ist der Bund nicht zahlungspflichtig.
 Kosten für Altlastenerkundung /-beseitigung
Die Vertragsregelungen sehen eine Beteiligung des Bundes bis zur Höhe
des Kaufpreises von € 19,168 Mio. vor. Dies gilt sowohl für das Ost- als
auch für das Westareal. Die betragsmäßige Begrenzung gilt auch unter Einbeziehung eventueller Erstattungsleistungen des Bundes für die Abbruchkosten von auf Abbruch gesetzten Gebäuden.
 Abbruchkosten für Bestandsgebäude
Aufgrund der z. T. maroden Bausubstanz bzw. unverhältnismäßig hoher Unterhaltungskosten ist davon auszugehen, dass vereinzelte Gebäude, die eigentlich als Bestandsgebäude erworben worden sind abgebrochen werden
müssen. Der Bund beteiligt sich an den Abbruchkosten nicht. So muss neben den nicht realisierten Veräußerungserlösen auch noch der Abbruch bezahlt werden. Hierfür wurden insgesamt T€ 430 (T€ 456 indexiert) eingestellt.

- 13 -

4.

Überarbeitung der Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Jahre
2009/2010
Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH hat im Zusammenwirken mit der Stadt Lahr die KuF für das Ostareal aktualisiert (Stand
18.01.2013). Die KuF erstreckt sich über einen Betrachtungszeitraum von
1993 bis in das Jahr 2017 hinein.
In der Fortschreibung 2012 wurden folgende Eckdaten eingearbeitet:
- Indexierung ab 2012 – 2017 3 %),
- Exakte Ermittlung des Abwasserbeitrags für das Gesamtareal
- Veräußerung von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
- Wideraufnahme der Zinsübernahmen aus dem Haushalt im Zeitraum
2010 – 2015
- Wiederaufnahme der Zuführungen aus dem Haushalt im Zeitraum 20142017
eingearbeitet.
Im Ergebnis ergibt sich über den Betrachtungszeitraum bei
indexierten Ausgaben von
€ 43.583.000 und
indexierten Einnahmen von
€ 44.078.000 ein
postiver Saldo von
€ + 495.000
Die KuF 2011 schließt im Vergleich zu der KuF 2010 unter Einrechnung der oben genanten Veränderungen mit einer Verbesserung
um insgesamt € 1,237 Mio.

Die Verbesserung resultiert hauptsächlich aus:
Ausgabenseite:
- Reduzierung Zinsaufwand aufgrund geringerem
Zinssatz in 2013-17

- € 1,268 Mio.

- geringerer Abwasserbeitrag durch Neuberechnung

- € 0,450 Mio.

- Erhöhte Straßenerschließungskosten aufgrund
Indexierung

€ 0,199 Mio.

- Erhöhte Abbruchkosten im Sektor B aufgrund Indexierung € 0,053 Mio.
- Erhöhter Aufwand zur Altlastenuntersuchung/-sanierung

€ 0,094 Mio.

- 14 -

Einnahmenseite:
- Erhöhte Verkaufserlöse aus Ausweitung der verkaufbaren
Grundstücksfläche (Sektor B +0,4 ha und
Rheinstraße Süd +0,5 ha)
€ 0,207 Mio.
- Geringere Zinsübernahmen aus dem Haushalt über
die Laufzeit der KuF aufgrund geringerer Zinssätze

- € 0,113 Mio.

Zusammenfassend entwickelte sich die KuF in den vergangenen Jahren wie
folgt:
Tabelle 2: KuF-Entwicklung
Kosten- und
Finanzierungsübersicht
jew. Index. Werte

Einn.incl. Zinsen
Ausg. incl. Zinsen
SALDO
Kosten- und
Finanzierungsübersicht
jew. Index. Werte

KuF
1997

KuF
1998

KuF
1999

KuF
2000

KuF
2001

KuF
2002

KuF
2003

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

46.364
46.907

46.439
44.586

44.843
45.559

37.097
42.660

42.033
43.036

40.315
43.201

40.410
45.990

-543

1.853

-716

-5.563

-1.003

-2.886

-5.580

KuF
2005

KuF
2006

KuF
2007

KuF
2008

KuF
2010

KuF
2011

T€

T€

T€

T€

T€

T€

Stand
Rahmenkonto
31.12.2011
T€

Einn.incl. Zinsen
Ausg. incl. Zinsen

35.943 34.599 43.924 42.894 43.984 44.078
40.052 40.282 42.299 41.886 44.727 43.583

25.149
33.826

SALDO

-4.109 -5.683 1.625

-8.677

1.008

-743

495

Bei den genannten Beträgen handelt es sich jeweils um indexierte Werte.
Sie stellen die Summen über den Gesamtbetrachtungszeitraum 1993 bis
2017 dar. Als Anlage 2 ist die vollständige KuF 2011 beigefügt.
Es wird anhand dieser Zahlen deutlich, dass die wesentliche Einflussgröße
des KuF-Ergebnisses nicht bei den Ausgaben- sondern vielmehr bei den
Einnahmeerwartungen zu finden ist.
Bei der KuF handelt es sich jeweils um eine Momentaufnahme, die aus heutiger Sicht die Entwicklung prognostiziert. Sie wird von unterschiedlichsten
Entwicklungen beeinflusst und ist immer unter gewissen Unsicherheitsfaktoren zu erstellen. Wesentliche Einflussgrößen sind die Erlöse aus der Veräußerung der vom Bund erworbenen Gebäude sowie die geplanten Grundstücksveräußerungen. Sollten diese nicht wie geplant eintreten, wird sich
das Ergebnis der KuF am Ende der Laufzeit deutlich verschlechtern.

- 15 -

4.1 Einzelaspekte zur Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht
4.1.1 Einnahmen
 Gebäudeerlöse
Lt. Bund-Kaufvertrag entfallen für das Ostareal Erwerbskosten für Bestandsgebäude in Höhe von rd. € 21,53 Mio. Nach Abzug des mit dem Bund
vereinbarten Marktlageabschlages betrug also der Kaufpreis gegenüber
dem Bund immer noch € 15,08 Mio. Aufgrund anfangs optimistischer Einschätzungen, die sich im Laufe der Zeit jedoch deutlich nicht erfüllten, wurden die Gebäudeerlöse in der KuF wie folgt eingestellt.
Tabelle 3: Gebäudeerlöse KuF
Gebäudeerlöse für
Bestandsgebäude
jeweils indexierte Werte

Gebäudeerlöse

Gebäudeerlöse für
Bestandsgebäude
jeweils indexierte Werte

Gebäudeerlöse

KuF
1997

KuF
1998

KuF
1999

KuF
2000

KuF
2001

KuF
2002

KuF
2003

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

24.029

23.687

22.789

12.928

10.398

8.766

8.811

KuF
2005

KuF
2006

KuF
2007

KuF
2008

KuF
2010

KuF
2011

T€

T€

T€

T€

T€

T€

8.811

8.000

8.000

8.000

8.342

Stand
Rahmenkonto
31.12.2011
T€

8.342

3.835

Hier liegt der eigentliche Grund, warum die KuF über den Betrachtungszeitraum ohne Zuführungen aus dem Haushalt der Stadt Lahr nicht ausgeglichen werden kann.
Die recht optimistischen Einschätzungen zu Beginn konnten sich nicht realisieren lassen.
 In der KuF 2000 wurde eine Reduzierung um rund € 9,7 Mio. vorgenommen.
 In der KuF 2001 wurde eine weitere Korrektur um € 2,55 Mio.
vorgenommen.
 In der KuF 2002/2003 erfolgte eine Reduzierung um weitere € 1,6
Mio. und
 In der KuF 2006 wurde der Wert nochmals um T€ 811 reduziert.
 In der KuF 2010 wurden Veräußerungserlöse um T€ 342 erhöht.
Die Erhöhung resultiert aus der Übertragung von bislang auf Abbruch gesetzten Bauwerken an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung.
 In der KuF 2011 wurde der Wert fortgeschrieben.
Insgesamt erfolgte eine Wertberichtigung um rund € 14,319 Mio.

- 16 -

Inwieweit der angestrebte Veräußerungswert zu realisieren sein wird ist fraglich, da die ohnehin in die Jahre gekommenen Gebäude zusehends an Wert
verlieren werden, bzw. im Rahmen der Erschließung abgebrochen werden
müssen und somit keine Erlöse gegenüberstehen.
Im Laufe des Jahres 2012 stiegen die Erlöse aus der Veräußerung von Bestandsgebäuden bislang auf € 4,140 Mio.
Tabelle 4: Grundstückserlöse
Grundstückserlöse

KuF
1997

KuF
1998

KuF
1999

KuF
2000

KuF
2001

KuF
2002

KuF
2003

veräußerbare Flächen

ha
48

ha
48

ha
47,4

ha
50,7

ha
50,7

ha
48,4

ha
48,4

jeweils indexierte Werte

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

Grundstückserlöse

Grundstückserlöse

19.006 18.635 16.672 19.202 20.463 18.809 18.848

KuF
2005

KuF
2006

KuF
2007

KuF
2008

KuF
2010

KuF
2011

veräußerbare Flächen

ha
48,4

ha
48,4

ha
48,4

ha
48,4

ha
48,4

ha
49,5

jeweils indexierte Werte

T€

T€

T€

T€

T€

T€

Grundstückserlöse

18.442 17.061 20.124 20.124 20.496 20.621

Stand
Rahmenkonto
31.12.2011

T€
8.181

Die veräußerbare Grundstücksflächen in der KuF 2011 konnten aufgrund eines Verkaufsfalles im Jahr 2011 im Sektor B um 0,4 ha erweitert werden.
Bei diesem Verkauf konnten vormals nicht zur Veräußerung anstehende
Flächen mitveräußert werden. Daneben stieg die veräußerbare Fläche im
Gebiet „Rheinstraße Süd“ aufgrund des Bebauungsplanes.
Die KuF 2011 rechnet ab dem Jahr 2007 bis einschließlich Jahr 2012 mit einem Verkaufspreis von € 45,00/m². In den Jahren 2013 und 2014 soll, analog der Vorgehensweise im Gebiet des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ eine Anhebung auf € 48,00/m² und ab dem Jahr
2015 eine weitere Anhebung auf € 50,00/m² erfolgen. Nur unter diesen Voraussetzungen ist bei einem Abverkauf aller verfügbaren Flächen bis zum
Ende des Betrachtungszeitraumes das prognostizierte Ergebnis erreichbar.
Auf eine durchgängige Indexierung des Verkaufspreises mit einer jährlichen
Steigerung um 3,0 % wird seitens der Verwaltung verzichtet, da die Durchsetzung der erhöhten Verkaufspreise als nicht realisierbar eingeschätzt wird.
Mit der Erhöhung des Verkaufspreises ab dem Jahr 2007 auf € 45,00/m²
und € 48,00/m² ab 2013 wurden bereits deutliche Anhebungen des Verkaufspreises vorgenommen. Weitere Steigerungen sind am Markt wohl
nicht, bzw. nur sehr schwer durchsetzbar.

- 17 -

Zudem stehen nunmehr aufgrund der Lage erheblich weniger attraktive Industrie- und Gewerbegrundstücke den Bereichen A (nördlich der Dr. GeorgSchaeffler-Straße; vormals: Rheinstraße Nord) und B (nördliche Erweiterung) zur Verfügung. Der Verkaufspreis läge bei einer jährlichen Indexierung
um 3,0 % schnell deutlich über den Verkaufspreisen konkurrierender Gewerbegebiete.
Des Weiteren ist in der KuF 2011 für die Grundstücke im Bereich A 2 (südlich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße; vormals Rheinstraße Süd) ein gemischter Verkaufspreis von € 75,00/m², € 65,00/m² und € 55,00/m² in Ansatz
gebracht worden. Bei diesen Flächen handelt es sich um sehr hochwertige
Industrie- und Gewerbeflächen, welche einen höheren Verkaufspreis rechtfertigen. Es wird daher mit einem raschen Abverkauf der Flächen gerechnet.
Eine Indexierung des Verkaufspreises erfolgt somit nicht bzw. ist nicht gerechtfertigt.
Aufgrund des bis zum Jahr 2017 begrenzten Betrachtungszeitraumes werden die nicht getätigten Grundstücksveräußerungen der Vergangenheit
nunmehr in einem kürzeren Zeitraum mit höheren Verkaufspreisen zu realisieren sein. Die geplanten jährlichen Verkäufe liegen über dem erzielten
Verkaufsdurchschnitt der vergangenen Jahre. Diese sehr optimistische Einschätzung der Entwicklung führt letztlich zu dem ausgewiesenen Ergebnis.
Bei einer realitätsnaheren Betrachtungsweise müssten die jährlichen Abverkäufe nach unten reduziert werden mit der Wirkung, dass die Laufzeit der
KuF deutlich verlängert werden müsste.
Sollte die Altlastensanierung durch den Bund als Verpflichteten weiterhin so
schleppend, bzw. nicht angegangen werden, könnten die Verkäufe im Bereich B (nördliche Erweiterung) nach wie vor nicht im geplanten und erforderlichen Umfang erfolgen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Bund lassen hier keine raschere Sanierung erwarten.
Mehr als 15 Jahre nach Kauf des Geländes sind noch einige Altlastenflächen bisher nicht saniert bzw. laufen die Kontrollen der Altlastensanierungen
noch viele Jahre. Altlastverdachts- und nachgewiesene Altlastenflächen sind
nicht oder nur sehr schwer veräußerbar, da die Investoren regelmäßig nicht
bereit sind, die Risiken in Kauf zu nehmen. Die Einflussmöglichkeiten der
Stadt Lahr auf die Sanierung der Flächen sind begrenzt, da sie nicht Herrin
des Verfahrens ist. Es erfolgt lediglich eine informelle Einbindung. Das Verhalten des Bundes beeinflusst damit maßgeblich das Ergebnis der KuF und
somit den Erfolg der Konversion.
Im Jahr 2009 begann die erste große Sanierung im Ostareal. Im Bereich der
Verkaufsfläche Zehnder wurden im Jahr 2011 zwei weitere Sanierungen begonnen. Die Sanierungsflächen gelten jedoch nach Rechtsauffassung des
Landratsamtes Ortenaukreis auch nach erfolgter Sanierung nicht als altlastenfrei, da nicht gänzlich auszuschließen ist, dass nicht noch Verschmutzungen vorhanden sind. Diese Haltung des zuständigen Landratsamtes erschwert die Vermarktung des Geländes zusätzlich.

- 18 -

 Fördermittel des Landes
Für das Ostareal wurde ein zinsloses Landesdarlehen in Höhe von DM 5,0
Mio (€ 2,556 Mio.) sowie Zinszuschüsse in Höhe von DM 9,0 Mio (€ 4,602
Mio.) im Rahmen des Konversionsstandortprogrammes (KSP) bewilligt. Mit
Bescheid vom 21.12.2007 hat das Wirtschaftsministerium BadenWürttemberg den ursprünglichen Förderbescheid zur Konversion des Flughafenareals Ost dahingehend abgeändert, dass das Landesdarlehen in Höhe von DM 5,0 Mio. (€ 2.556 Mio.) nunmehr nicht in einer Summe sondern in
zehn gleichen Jahresraten zurückzuführen ist. Diese sehr positive Entscheidung bringt über die Laufzeit der KuF eine deutliche Reduzierung der Zinsbelastung mit sich. Dadurch lassen sich die Chancen aus der Konversion
deutlich erhöhen, da die Fördermittel des Landes, welche ursprünglich zum
Anschub der Entwicklung gedacht waren, zeitlich jedoch in eine länger anhaltende Phase der Rezession fielen, nun in einer Phase des Aufschwungs
die ursprünglich gedachten positiven Effekte erzielen kann. Imn den Jahren
2008 – 2011 wurden Darlehensraten in Höhe von zusammen € 1.278.229,71
zurückgeführt.
 Das Landesdarlehen ist ab 2008 in 10 gleichen Jahresraten
zurückzuzahlen.
Der Zinszuschuss wurde I. Quartal 2005 vollständig aufgebraucht. Die ungedeckten Zinsen in Höhe von rund T€ 217 wurden in der Folge aus dem
Haushalt der Stadt ausgeglichen. Der Zinsaufwand im Jahr 2006 betrug T€
372 und wurde in Höhe von T€ 340 aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Der Zinsaufwand im Jahr 2007 betrug T€ 374 und wurde in Höhe von
T€ 367 aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Der Zinsaufwand im Jahr
2008 betrug T€ 396 und wurde in Höhe von T€ 340 aus dem Haushalt der
Stadt ausgeglichen. Der Zinsaufwand im Jahr 2009 betrug T€ 370 und wurde in Höhe von T€ 413 aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Der Zinsaufwand im Jahr 2010 betrug T€ 197. Ein Ausgleich durch die Stadt Lahr erfolgte aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht. Der Zinsaufwand im
Jahr 2011 betrug T€ 210 und wurde in Höhe von T€ 205 aus dem Haushalt
der Stadt ausgeglichen.
Die Zinsen des IV. Quartals eines jeden Jahres werden regelmäßig im Folgejahr aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen.

- 19 -

Tabelle 5: Zinsaufwand / Zinszuschüsse
Zinsaufwand
jeweils indexierte Werte

Zinsen
Zinszuschüsse
Zinsübernahme
Saldo

Zinsaufwand
jeweils indexierte Werte

Zinsen
Zinszuschüsse
Zinsübernahme
Saldo

Ist
97

Ist
98

€

Ist
99

€

€

Ist
00

Ist
01

€

Ist-Zahlen
Ist
Ist
03
04

Ist
02

€

€

€

Ist
05

€

Ist
06

€

€

Ist
07

Ist
08

Ist
09

€

€

€

124 126 469 565 703 705 482 412 290 372 374 396 370
0 773 874 542 681 699 547 414
73
0
0
0
0
217 340 367 340 417
-124 646 405 -23 -22
-6
65
2
0 -32
-7
56
47

Ist
10

Ist
11

€

€

KuF 2011 - Werte
P
P
P
P
12
13
14
15
€

€

197 210 200 123
0
0
0
0
1 205 200 123
-196
-5
0
0

P
16

P
17
€

€

€

€

79
0
79
0

47
0
47
0

28
0
28
0

-5
0
-5
0

P = Planjahr
Bei den Zinszuschüssen 1998 und 1999 sind auch Stundungszinsen enthalten, da Kaufpreis ggü. Bund noch nicht abgelöst war.
4.1.2 Ausgaben
 Erwerb Grundstücke und Gebäude
Tabelle 6: Erwerbskosten
Grundstücke und Gebäude
incl. Stundungszinsen
jeweils indexierte Werte

Grunderwerb
Grundstücke und Gebäude
incl. Stundungszinsen
jeweils indexierte Werte

Grunderwerb

KuF
1997

KuF
1998

KuF
1999

KuF
2000

KuF
2001

KuF
2002

KuF
2003

KuF
2005

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

19.075 17.748 17.941 18.452 17.988 17.988 17.988 17.988
KuF
2006

KuF
2007

KuF
2008

KuF
2010

KuF
2011

Stand Rahmenkonto
zum 31.12.2011

T€

T€

T€

T€

T€

T€

17.988

17.996

17.997

17.996

17.996

17.996

1998 wurde zum Kaufpreis von € 447.380 das ehem. Staatl. Hochbauamt
(Gebäude A 21 jetziger Sitz der IGZ GmbH) erworben.

- 20 -

 Erschließungskosten
(Abbruch / Straßen / Wege / Öfftl. Grün / Kanäle und Hebewerke / Abwasserbeitrag)
Tabelle 7: Erschließungskosten (incl. Erweiterungsflächen)
Erschließungskosten

jeweils indexierte Werte

KuF
1997

KuF
1998

KuF
1999

KuF
2000

KuF
2001

KuF
2002

KuF
2003

KuF
2005

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

7.592
3.688
0
45

7.519
3.624
0
45

7.423
3.559
0
79

Straßen / Wege / Öfftl. Grün
Kanal und Hebewerke
Abwasserbeitrag
Erschließung allgemein

13.460 13.882 11.791 11.000 7.932
2.178 1.408 1.393
918
4.348
0
0
0
0
0
0
0
131
113
45

Erschließung -gesamt-

15.638 15.290 13.315 12.031 12.325 11.325 11.188 11.061

Erschließungskosten

KuF
2006

KuF
2007

KuF
2008

KuF
2010

KuF
2011

Stand
Rahmenkonto
zum 31.12.2011

T€

T€

T€

T€

T€

T€

Straßen / Wege / Öfftl. Grün
Kanal und Hebewerke
Abwasserbeitrag
Erschließung allgemein

7.340
2.787
0
79

7.248
2.746
0
82

7.297
0
3.363
82

7.261
0
4.027
82

7.460
0
3.577
82

3.643
757
451
66

Erschließung -gesamt-

10.206

10.076

10.742

11.370

11.119

4.917

jeweils indexierte Werte

Wie bereits ausgeführt sind Kosten für die Erschließung in den Sektoren A
und B in Höhe von € 15,34 bei der Kaufpreisbemessung in Abzug gebracht
worden.
Nachdem das Bebauungsplangebiet Rheinstraße Nord erschlossen worden
ist, zeigt sich, dass für die Erschließung des bestehenden Bebauungsplangebietes Rheinstraße Nord (also ohne die Gebiete südlich der Dr. GeorgSchaeffler-Straße; vormals: südlich Rheinstraße / nördliche Erweiterung)
Aufwendungen in Höhe von rund € 21,02/m² getätigt worden sind.
Die im Vergleich zu früheren Planungen deutliche zeitliche Verschiebung der
nördlichen Erweiterung basiert auf der ungeklärten Altlastensituation im Erweiterungsbereich. Umfangreiche Flächen werden derzeit saniert und bedürfen noch einer längeren Kontrollphase. Daneben sind bei weiteren Altlastenflächen die Sanierungen noch zu beginnen. Bei Teilflächen sind jedoch noch
nicht einmal die Sanierungsplanungen durchgeführt worden. Eine geordnete
Bauleitplanung und auch Bebauung ist daher derzeit und auf längere Sicht
nicht möglich. Das Stadtplanungsamt hat aus diesem Grunde zusammen mit
der IGZ GmbH eine unverbindliche Entwicklungsplanung erarbeitet. Diese
orientiert an den bereits getätigten Veräußerungen und der zu berücksichtigenden örtlichen Gegebenheiten.

- 21 -

Anhand dieser Entwicklungsplanung soll nunmehr die weitere Entwicklung
entsprechend den Interessen der Investoren und der Grundstückseigentümerin Stadt Lahr Zug um Zug vorangetrieben werden.
Aufgrund der beschriebenen massiven Altlastensituation im nördlichen Erweiterungsbereich konnte die im Bund-Kaufvertrag festgelegte Abbruchverpflichtung bis Ende 2008 nicht umgesetzt werden. Zum einen verhindern die
Altlastenflächen teilweise einen fristgerechten Abbruch zum anderen könnten die Grundstücke wegen der zu erwartenden fehlenden Sanierung über
einen längeren Zeitraum keiner Verwendung zugeführt werden.
Durch den Abbruch würden hohe Unterhaltungskosten entstehen um die
drohenden verwilderten Brachflächen zu vermeiden. Zudem sind die meisten
Abbruchgebäude derzeit vermietet und bieten insbesondere kleineren Betrieben kostengünstige Produktionsbedingungen. Bei der für die Regelungen
des Bund-Kaufvertrages zuständigen Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) wurde ein Antrag auf Verlängerung der zum Ende des
Jahres 2008 ausgelaufenen Abbruchverpflichtung gestellt. Diese wurde im
Rahmen der Einigung über die eingestellten Mietzahlungen nunmehr auf
Ende 2012 verlängert.
Abwasserbeitrag
Die Verwaltung ging bislang davon aus, dass im Bereich des Flughafenareals Ost keine Abwasserbeitragspflicht besteht. In einem über mehrere Jahre
geführten Rechtsstreit wurde die Abwasserbeitragspflicht für diesen Bereich
bejaht. Dies hat zur Folge, dass für sämtliche Grundstücke der Abwasserbeitrag erhoben werden muss. Dies beinhaltet auch die bereits veräußerten
Grundstücke. Bei diesen Grundstücken hat das Rahmenkonto Ost den Abwasserbeitrag zu tragen. Bei den noch nicht veräußerten Grundstücken ist
der anteilige Abwasserbeitrag Bestandteil des Verkaufspreises. Im Gegenzug übernimmt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr die Herstellung
der bereits erstellten und die künftig zu erstellenden Abwasserbeseitigungsanlagen. Im Jahr 2011 wurden erstmals Abwasserbeiträge in Höhe von
T€451 entrichtet. Im Gegenzug wurde die Verbindlichkeit gegenüber dem
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr reduziert.
Tabelle 8: Erschließungskosten für Erweiterungsflächen
Erschließungskosten
jeweils indexierte Werte

Summe

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

0
0

0
0

0
0

Südlich der Rheinstraße
Straßen / Wege / Öfftl. Grün
Abwasserbeitrag

250
172

5
0

113
0

132
172

0
0

0
0

Nördliche Erweiterung
Straßen / Wege / Öfftl. Grün
Abwasserbeitrag

3.685
3.405

0
15

0
436

69
1.018

0
500

0
500

1.238 1.275 1.103
500
436
0

Erschließung Erweiterung

7.512

549 1.391

500

500

1.738 1.711 1.103

20

- 22 -

Tabelle 10: Abbruchkosten
Abbruchkosten

jeweils indexierte Werte
Abbruch nach Erstattung Bund
Abbruch Bestandsgebäude

Abbruch nach Erstattung
Bund

Abbruchkosten

jeweils indexierte Werte
Abbruch nach Erstattung Bund
Abbruch Bestandsgebäude

Abbruch nach Erstattung
Bund

KuF
1997

KuF
1998

KuF
1999

KuF
2000

KuF
2001

KuF
2002

KuF
2003

KuF
2005

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

3.837 2.948 2.892 3.421 3.564 3.557 4.031 3.941
282
263
455
445
3.837 2.948 2.892 3.421 3.846 3.820 4.486 4.386

KuF
2006

KuF
2007

KuF
2008

KuF
2010

KuF
2011

T€

T€

T€

T€

T€

3.933 3.919 3.894 4.466 4.516
443
440
440
452
456
4.376 4.359 4.334 4.918 4.972

Stand
Rahmenkonto
zum 31.12.2011
T€

3.732

Die Kosten wurden weitgehend entsprechend den Festlegungen im BundKaufvertrag eingestellt. Gegenüber der BImA wurden die Abbruchmaßnahmen, welche von der Stadt und der IGZ GmbH im Flughafenareal Ost zu koordinieren waren, zur Abrechnung angemeldet. Die Abrechnung ist zwischenzeitlich vollständig durchgeführt worden. Seitens der BImA wurden
Rückzahlungsansprüche der Stadt Lahr mit Mietforderungen aus Abbruchgebäuden verrechnet, bzw. mit Forderungen der Stadt Lahr aus der tatsächlich nicht erfolgten Übereignung von Bestandsgebäuden verrechnet. Die
vorgenommenen Verrechnungen werden im Jahr 2012 auf dem Rahmenkonto Ost bereinigt.

5.

Gründe für die Verbesserung im Vergleich zur KuF 2010 /
Risiken in den Einschätzungen der KuF 2011
Die Verbesserung der KuF 2011 gegenüber der vorangegangenen KuF liegt
hauptsächlich im sinkenden Zinsaufwand begründet. Die bedingt durch die
Preissteigerung sowie aufgrund näherer Erkenntnisse resultierenden Kostensteigerungen können hierdurch mehr als kompensiert werden. Zu dem
sinkenden Zinsergebnis haben auch die im Jahr 2011 erfolgten umfangreichen Verkäufe beigetragen. Die exakte Ermittlung des Abwasserbeitrages,
welcher bis dahin lediglich grob abgeschätzt werden konnte, führt ebenfalls
zu einem sinkenden Erschließungsaufwand.
Die KuF 2011 unterliegt den gleichen Risiken wie die vorangegangene KuF.
Sollten sich die geplanten Grundstücksveräußerungen und die geplanten
Gebäudeveräußerungen nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt realisieren lassen, wird sich das Ergebnis der KuF am Ende der Laufzeit deutlich
verschlechtern.

- 23 -

Die Zinsbelastung und in der Folge auch die Zinsübernahmen aus dem
Haushalt der Stadt Lahr stiegen deutlich an. Mit der Entscheidung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg das Landesdarlehen in 10 Jahresraten zurückzuführen, wurde bereits eine erhebliche Zinslast vom Rahmenkonto Ost genommen.
Weitere Risiken liegen nach wie vor in der Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Haushalts der Stadt Lahr begründet. Im Vergleich zur vorangegangenen KuF war es in der KuF 2011 entsprechend den Planungen im Haushalt der Stadt möglich, in den Jahren 2011 – 2016 vollständig die Zinsen des
Rahmenkontos Ost zu übernehmen. Gleichzeitig können im Zeitraum 2014 –
2017 auch die geplanten weiteren Zuführungen geleistet werden.
Sollte sich die kommunale Finanzlage wieder verschlechtern bzw. die kommenden Belastungen der Stadt aus der Durchführung der Landesgartenschau 2018 dazu führen, dass Zinsübernahmen und/oder die weiteren geplanten Zuführungen nicht geleistet werden können, müssen diese notwendigen Zuführungen noch mehr gestreckt werden. Dies würde zu insgesamt
höheren Zinsaufwendungen führen.
Die Stadt Lahr hat dem Rahmenkonto Ost aus Haushaltsmitteln bisher
€ 6.280 Mio. zugeführt. Bis zum Ende der Laufzeit der KuF ist geplant, dem
Rahmenkonto Ost weitere Haushaltsmittel in Höhe von € 1.672 Mio. zuzuführen. Die von der Stadt Lahr eingebrachten und noch einzubringenden
Haushaltsmittel summieren sich dann auf insgesamt € 7.952 Mio. Sollten die
Grundstücks- und Gebäudeveräußerungen nicht im geplanten Umfang erfolgen, wird sich das Ergebnis der KuF weiter verschlechtern und den Einsatz weiterer Haushaltsmittel der Stadt erforderlich machen.

- 24 -

3.

Mietaufkommen Flugplatzareal OST
Bezüglich der Verwendung der Mieteinnahmen allgemein wurde vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg mit Schreiben vom 30.10.2000 darauf hingewiesen,
dass Mieteinnahmen im Konversionstandortprogramm förderunschädlich sind, wenn
diese für weitere Konversionsmaßnahmen auf dem Konversionsgelände eingesetzt
werden. Dies bedeutet, dass die durch die IGZ GmbH an die Stadt Lahr abgeführten
Mieten bei der Stadt Lahr verbleiben können, und nicht an die Rahmenkonten abgeführt werden müssen, sofern die Mieten für Konversionszwecke eingesetzt werden.
Mit Erstellung des Sachstandsberichtes kann die Mittelverwendung nachgewiesen
werden.
Jahr

1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2011

Mietanteil
Stadt OST
(1997 - 2011:
70 %)
€

Patronatserklärung

414.524,61
531.224,35
592.535,39
413.490,12
322.619,11
228.088,73
200.922,08
294.250,71
310.920,79
437.366,81
429.880,84
502.385,22
488.811,14
488.819,62
540.044,89
286.715,09
6.482.599,51

205.728,29
96.169,98
340.512,48

€

642.410,75

Übernahme
Haushaltsmittel
Gebäudeinder Stadt
standsetzungen
€

103.892,18
57.544,84
201.264,50
177.719,36
204.398,55
182.190,76
148.374,44
146.667,56
82.206,00
86.958,09
162.252,00
13.016,69
24.064,95
24.480,72
5.362,69
1.620.393,33

Summe

€
410.567,38 1)

€

478.569,20 2)

1.534.000,00 3)
2.556.000,00 4)
216.922,70
339.830,68
366.509,41
642.531,10 5)
417.153,48 6)
196.931,74 7)
210.189,27 8)
9)

7.369.204,96

9.632.009,04

1) Anteilige Kosten der Stadt am Masterplan
2) Verzicht der Stadt Lahr auf Erstattung der Kosten zur Erstellung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ auf dem Zweckverbandsareal
3) Zuführung an Rahmenkonto OST zur Reduzierung des zu erwartenden Defizits (2003)
4) Zuführung an Rahmenkonto OST zur Reduzierung des zu erwartenden Defizits (2004)
5) Zuführung an Rahmenkonto OST zur Reduzierung des zu erwartenden Defizits (2008) und Zinsübernahme
6) Die Haushaltsmittel der Stadt umfassen die Übernahme der Zinsen des Rahmenkontos
7) In der Mietabrechnung 2010 ist ein Mietausfallschaden für die Jahre 2009/2010 aus einer AVLSanierungsmaßnahme mit 38.806,12 € enthalten. Die Gebäudeinstandsetzungsaufwendungen
beinhalten vollständig die Rücklagenzuführung bei einer Teileigentümergemeinschaft
8) Die Gebäudeinstandsetzungsaufwendungen beinhalten die Rücklagenzuführung bei einer Teileigentümergemeinschaft in Höhe von 24.064,95 €
9) Die Stadt Lahr hat zum 01.07.2005 die Auskehrung von Mietanteilen aus Abbruchgebäuden wegen nicht gerechtfertigter Bereicherung des Bundes eingestellt. Mit Vereinbarung
v.
02.11/13.12.2011 wurde eine rückwirkende Vereinbarung geschlossen. Demnach hat die Stadt
Lahr ab 01.01.1997 lediglich 60 % (vorher 70 %) an den Bund abzuführen. Im Gegenzug beteiligt sich der Bund auch nur an 60 % der Instandhaltungskosten.

- 25 -

Einem aufgelaufenden Mietaufkommen in Höhe von € 6.482.599,51 stehen
somit Aufwendungen der Stadt Lahr in Höhe von € 9.632.009,04 gegenüber.
Hierin nicht enthalten ist der Anteil der Stadt Lahr an den Umlagen für den
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr.
Ausweislich der KuF 2011 werden dem Rahmenkonto Ost in den Jahren
2011 – 2017 weitere Haushaltsmittel zugeführt. Die Höhe der Haushaltsmittelzuführung wird sich am Ende der Laufzeit der KuF auf insgesamt rd.
€ 8.837.000 summieren.

- 26 -

II.

FLUGHAFENAREAL W E S T

Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr”
1. Entwicklung der Bauleitplanung und der ökologischen Planung
Zur Fortschreibung der in den 90er Jahren erstellten Masterplanung für die zivile Nutzung
des Flughafens Lahr wurde die Städtebauliche Rahmenplanung an die Büros Körber, Barton, Fahle aus Freiburg und faktorgrün aus Denzlingen vergeben. Der Abschlussbericht
wurde am 06.06.2002 der Verbandsversammlung vorgelegt.
Zum Inhalt der Rahmenplanung wird auf den 9. Sachstandsbericht verwiesen.
Im Planungsbereich des Rahmenplans mit insgesamt 657,4 ha sind Bauflächen einschließlich Straßen von 216,96 ha enthalten. Die übrigen Flächen sind als Grünkorridore und sonstige Ausgleichsflächen definiert.
Der Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (IGP) wurde 1998 gebildet.
Sitz des Verbands ist Lahr. Das Verbandsgebiet umfasst insgesamt ca. 364 ha (hierin sind
auch Flächen enthalten, die nicht dem Zweckverband gehören) und liegt auf den Gemarkungen der Stadt Lahr bzw. der Gemeinde Friesenheim. Die im Eigentum des Zweckverbands stehenden Flächen umfassen ca. 310,1 ha, wovon bis Ende des Wirtschaftsjahres
2011 ca. 43,1 ha (davon ca. 1,0 ha Mieteigentumsanteile) verkauft wurden.
Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I“ wurde am 01.02.1997
rechtsgültig.
Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I“, 1. Änderung und Erweiterung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften wurden in der Fassung vom
31.03.2008 als Satzung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am
26.04.2008. Dies bedeutet, dass sich die Nettofläche von 53 ha auf 75 ha erhöhte.
Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I“, 2. Änderung und Erweiterung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften sowie die planungsrechtliche Festsetzungen wurden als Satzungen beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte
am 27.02.2010.
Dies bedeutet, dass sich die Nettofläche von 75 ha auf 76,2 ha erhöhte.
So stehen nach Abzug der bereits veräußerten Flächen per 31.12.2011 noch ca. 34,8 ha
Verkaufsfläche im B-Plan-Gebiet zur Verfügung.
Die weitere Entwicklung ab dem Bereich der Seen nach Norden ist Gegenstand von aktuellen Überlegungen. Neben finanziellen Einschränkungen bestimmen auch Fragen der Abwasserbeseitigung sowie ökologische Ausgleichsmöglichkeiten das weitere Vorgehen. Die
verbesserte überörtliche Anbindung im Süden an die B 36 sowie im Norden über eine auch
schon in der Rahmenplanung 2002 dargestellte zusätzliche Autobahnausfahrt, ist für die
langfristige adäquate Entwicklung des Areals von großer Bedeutung.
Ebenso sind der weitere Ausbau der Autobahn sowie eine Gleisanbindung des Areals von
besonderer Bedeutung. Im Rahmen des EU-Projektes „Code 24“ wird die Machbarkeit eines
Güterverkehrszentrum (GVZ) aktuell untersucht.
Im März 2012 wurde die Fortführung der Rahmenplanung aus dem Jahr 2002 – die Rahmenplanung 2012 ff beschlossen. Dies ist ein noch nicht abgeschlossener Prozess.

- 27 -

2.

Entwicklung des Zweckverbandes

2.1 Abbruch / Entsiegelung
Auf dem Westareal wurden die unten aufgeführten baulichen Anlagen abgebrochen. Hierfür
sind bis Ende 2011 Aufwendungen in Höhe von rd. € 3,355 Mio. beim Zweckverband
verblieben. Im Jahr 2011 wurden keine Rückbaumaßnahmen an Abbruchgebäuden durchgeführt. Aus dem bereits getätigten Bauabschnitt II wurde eine Abbruchkostennachzahlung
fällig. Kleinere Entsiegelungen wurden getätigt.
Die Abbruch- bzw. Entsiegelungskosten (rd. DM 14.900.000/ € 7.607.900) wurden vom ursprünglichen Kaufpreis in Abzug gebracht. Lt. Kaufvertrag erfolgt eine Nachzahlung, wenn
die angesetzten Kosten nicht erreicht werden. Im umgekehrten Fall ist der Bund ebenfalls
zahlungspflichtig.

Abbrucharbeiten Westareal
Ab dem Jahr 2000 wurden diese durch die IGZ GmbH koordiniert, zuvor von der Hochbauabteilung der Stadt Lahr.
Jahr

Gebäude
I. BA = Kosten DM 553.421,29
(€ 282.959,81)

1996 Stadt

S 10, S 11, S 12, S 16

1997 Stadt

II. BA = Kosten DM 1.878.173,14
(€ 960.294,68)
S 178, S 183 bis S 195, S 9, S 15, S 81,
S 82, S 85, S 161 – S 164, S 169, S 172,
S 175, S 8, S 21, S 23, S 24, S 25, S 28

1998 Stadt
1999 Stadt
2000 IGZ

Keine
Keine
Keine

2001 IGZ

C 18, C 27, C 36, N 7, N 22, N 25, N 27,
N 30, N 31, N 35, N 36, N 37, N 79, N 81,
N 82, N 95, S 30, S 33, S 34, S 40 bis S
46, S 48, S 61

2002 IGZ

Shelter
S 1 bis S 3, S 5, S 6, S 14, S 18, S 63,
S 64,
Gebäude
C 26, C 35, C 37, C 39 bis C 42, C 82,
C 88

2003 IGZ

Shelter
S 37

2004 IGZ

Shelter
S 59

2005 IGZ

C 75 bis C 77

- 28 -

Jahr

Gebäude

2006 IGZ

div. Ölabscheider, Tanks
C 71 bis C 76 , C 79, S 30, S 46, S 48,
S 61, Entsiegelungen Sektor III

2007 IGZ

Keine

2008 IGZ

C 24,
Bodenplatte S59
Entsiegelungen Sektor II
Entsiegelungen Sektor I

2009 IGZ
2010 IGZ

Entsiegelungsarbeiten Westareal
Die Entsiegelungs- und Abbruchfrist für die baulichen Anlagen im Sektor I ist zum Ende
2007 abgelaufen; lt. Bundkaufvertrag besteht jedoch eine vierjährige Überziehungsfrist bis
zum 31.12.2011, um die noch verbliebenen Anlagen rückzubauen. Ab dem 01.01.2008 werden lt. Bundkaufvertrag für Nachzahlungsverpflichtungen Zinsen in Höhe von 2% über dem
aktuellen Basiszinssatz gefordert.
Die Entsiegelungsarbeiten im Sektor I wurden Ende 2010 abgeschlossen.
Die restlichen Rückbaumaßnahmen wurden durchgeführt. Über die Nachzahlung des Bundes in Höhe von € 28.938,68 erklärte die BImA die Aufrechnung, welche zum 31.12.2011
mit den ausstehenden Mietanteilen verrechnet wurde.
Im Sektor II wurden insgesamt € 170.410,55 angemeldet. Dies überschreitet den Ansatz
des Bundkaufvertrages von € 136.344,50 um € 34.066,05. Hierüber hat die BImA ebenfalls
die Aufrechnung erklärt. Per 31.12.2011 wurde diese Aufrechnung ebenfalls mit den ausstehenden Mietanteilen verrechnet.
Für Sektor III wurden insgesamt € 55.352,98 angemeldet. Dem Ansatz des Bundkaufvertrages von € 136.344,50 stehen somit noch € 80.991,52 als Nachzahlungsbetrag offen. Die
Entsiegelung- und Abbruchfrist endet mit Ablauf des Jahres 2012. Auch hier gilt die vierjährige Überziehungsfrist bis zum 31.12.2016. Zur Verlängerung der Entsiegelungs- und Abbruchfrist wurde auch schriftlich Kontakt mit der BImA aufgenommen. Eine Lösung im Sinne
einer Verlängerung der Entsiegelungsfrist zeichnet sich ab.

2.2 Erschließung und Ausbau der Infrastruktur
a) Verlängerung Einsteinallee
Die dringend erforderliche Fortführung der Einsteinallee im II. BA zur Anbindung an die
Haupterschließungsstraße im westlichen ZV-Areal konnte in der Vergangenheit nicht realisiert werden, da die finanziellen Rahmenbedingungen dies als zu riskant erscheinen ließen.
In der Zweckverbandsversammlung vom 29.11.2012 wurde die Zweckverbandsverwaltung
mit der Umsetzung der Fortführung Erschließung der Einsteinallee (2.Bauabschnitt) beauftragt. Der Ausbau bzw. Verlängerung der Einsteinallee soll im Jahre 2013 erfolgen.

- 29 -

b) AC 06 Deponie 1.+2. BA
Mit den Erschließungsarbeiten für den 1. Abschnitt im Bereich der Einsteinallee incl. Teilabräumung der Deponie wurde im Frühjahr 2002 begonnen.
Bei Gesamtkosten der Maßnahme von rund € 1,784 Mio. ergeben sich altlastenbedingte
Mehrkosten von ca. € 1,239 Mio.. Nach mehreren Anläufen und schriftlichen Darlegungen
hat die BImA mittlerweile (zuletzt mit Schreiben vom 01.12.2008) bis auf einen Betrag von
€ 23.922,22 anerkannt.
Gesamtkosten
altlastenbedingte Mehrkosten
davon 90% (s. Bund-Kaufvertrag)
davon anerkannt

€ 1.784.155,51
€ 1.238.784,36
€ 1.114.905,92
€ 1.090.983,70

Der Restbetrag in Höhe von € 23.922,22 wurde geprüft und eingefordert.
Die Deponie selbst konnte in diesem Teilbereich im Jahr 2002 weitgehend geräumt werden.
Das restliche im POL-Bereich zwischengelagerte und belastete Bodenmaterial aus dem I. +
II. Bauabschnitt wurde in den Jahren 2009 und 2010 entsorgt.
Bei Gesamtkosten der Maßnahmen von rund T€ 351 ergeben sich altlastenbedingte Mehrkosten von ca. T€ 351.
Gesamtkosten
altlastenbedingte Mehrkosten
davon 90% (s. Bund-Kaufvertrag)
davon anerkannt

€ 350.883,62
€ 350.883,62
€ 315.796,26
€ 315.796,26

Mit Schreiben vom 21.10.2009 und 15.03.2010 wurde diese Maßnahme bei der BimA abgerechnet. Eine Bestätigung der geltend gemachten Kosten liegt zwischenzeitlich vor.
Per 31.12.2011 wurde der Erstattungsanspruch in Höhe von € 315.795,27 mit den ausstehenden Mietanteilen verrechnet.
c) AC 06 Deponie 3.BA
Der Restrückbau der Deponie AC 06 3. BA wurde aufgrund der großflächigen Veräußerung
an die Firma Penny Eins GmbH im Jahr 2009 durchgeführt.
Die Maßnahme ist abgeschlossen.
Gesamtkosten
altlastenbedingte Mehrkosten
davon 90% (s. Bund-Kaufvertrag)
davon anerkannt

€ 853.737,26
€ 679.764,37
€ 611.787,93
€ 605.127,05

Der Restbetrag in Höhe von € 6.660,88 wird derzeit geprüft und ggf. eingefordert.

- 30 -

d) AC 06 Auffüllungen (Penny-Fläche)
In den Jahren 2009 und 2010 wurde die Maßnahme durchgeführt.
Bei Gesamtkosten der Maßnahmen von rund € 1,898 Mio. ergeben sich altlastenbedingte
Mehrkosten von ca. € 1,826 €. Zwischenzeitlich wurden durch die BImA 90 % der altlastenbedingten Mehrkosten in Höhe von rund € 1,567 Mio. anerkannt.

Gesamtkosten, Abschlagsforderungen
21.10.2009 / 12.03.2010 / 07.09.2010 /
15.07.2011
altlastenbedingte Mehrkosten
davon 90% (s. Bund-Kaufvertrag)
davon anerkannt

€ 1.897.695
€ 1.826.369
€ 1.643.732
€ 1.566.613

Der Restbetrag in Höhe von € 77.118,86 wurde eingefordert. Mit Antwortschreiben der BImA wurden die vorgetragenen Einwände abgelehnt. Die Aufrechnung den ausstehenden
Mietanteilen wurde zum 01.01.2012 erklärt.

- 31 -

2.3 Grundstücksverkauf und Firmenansiedlung
Seit Beginn der Grundstücksverkäufe hat der Zweckverband bis Ende 2009 Grundstücke
inklusive Miteigentumsanteile mit einer Gesamtfläche von 405.618 m² verkauft.
Im Jahr 2010 konnte mit dem Grundstücksverkauf an die Wagner System GmbH mit 9.125
m² und im Jahr 2011 an Herrn Eric Männle (Kroma GmbH) mit 4.500 m² sowie K.-H. Beck
Verwaltungs GmbH mit einer Größe von 11.612 m² Grundstücksfläche weitere Vermarktungserfolge erzielt werden.
Somit konnten in den Wirtschaftsjahren 2010 und 2011 insgesamt 25.237 m² (25.607 m²
Verkäufe und 370 m² Rückerwerb von verkauften Flächen für Radwegebau) verbucht werden.
Wagner System GmbH
Bereits 1998 hat die Firma Wagner System GmbH das Grundstück Lgb. Nr. 9141 mit einer
Grundstücksfläche von 12.041 m² erworben und im Jahr 1999 ein auch für das Zweckverbandsareal architektonisch überzeugendes und werbewirksames Gebäude errichtet.
Aufgrund der beabsichtigen westlichen Erweiterung wurde der Kauf des Grundstücks in
2010 realisiert. Durch die Verlagerung des Stammsitzes in der Tullastr. sollen auf der Erweiterungsfläche Bürobereiche, Produktion, zusätzliche Logistikflächen sowie eine Ausstellungsfläche entstehen.
Durch den Kauf einer Erweiterungsfläche mit 9.125 m² stehen dem Investor nunmehr rund
2,1 ha zur Verfügung.
Eric Männle (Kroma GmbH)
Die Firma Kroma GmbH errichtete ihr Werk in 1999 auf einer Fläche mit 11.500 m². Aufgrund der beabsichtigen nördlichen Erweiterung wurde der Kauf des Grundstücks in 2011
realisiert. Auf der Fläche entsteht die Erweiterung einer Leichtbauhalle als Lager.
Durch den Kauf einer Erweiterungsfläche mit 4.500 m² stehen dem Investor nunmehr rund
1,6 ha zur Verfügung.
K.-H. Beck Verwaltungs GmbH
Kauf einer Grundstücksfläche von 11.612 m² (Kaufvertrag v. 04.08.2011)
Am Standort soll ein mehrgeschossiger Bürotrakt entstehen an den rückseitig eine Produktionshalle angeschlossen ist.
Die geplante Entwicklung umfasst:
- ein Gelände mit ca. 11.600 m²
- eine Produktionsfläche mit ca. 3.500 m²
- eine Bürofläche mit 1.500 m² sowie ein Ausstellungsbereich
- am Standort sollen mehr als 80 Mitarbeiter beschäftigt werden

- 32 -

Eine Übersicht über die seit 1996 erfolgten Grundstücksverkäufe und die dabei erzielten
Einnahmen gibt die folgende Tabelle:
Jahr

1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
1998 - 2002*
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Gesamt

Verkauf
Gewerbeflächen
m²

Verkauf von
Miteigentumsanteilen
m²

keine
keine
22.041
15.528
17.522
21.227
1.533
10.186
keine
3.322
keine
188.525
14.121
102.680
8.956
9.125
16.112
420.692

10.186

NettoEinnahmen
Grundstücke in
€

701.832
516.057
582.326
705.458
50.942
338.132
126.967
6.155.060
567.945
4.606.998
272.651
410.625
694.530
15.729.523

* verkaufte Miteigentumsanteile bis einschließlich 2002

Somit wurden im gesamten Zeitraum insgesamt 430.878 m² veräußert.
Bei den Firmenansiedlungen auf verkauften Grundstücken handelt es sich um Unternehmen
u.a. aus den Bereichen Logistik, Metallverarbeitung, Kunststoffverarbeitung, Dienstleistung
und Entsorgung.
Bis zum Jahresende 2011 waren im Zweckverbandsareal „Industrie- und Gewerbepark
Raum Lahr“ bereits 1.200 Arbeitsplätze vorhanden.
Bereits seit dem Abzug der Kanadier im Jahre 1993 sind die frei gewordenen Gebäude
schrittweise an zahlreiche Firmen, überwiegend als Lagerflächen, vermietet worden. Wegen
der in der Zwischenzeit durchgeführten Gebäudeabbrüche hat sich die Zahl dieser Zwischennutzer bis Ende 2011 reduziert.
Laut Bund-Kaufvertrag stehen der BRD 70% der erzielten Mieteinnahmen aus Abbruchgebäuden zu. Seit dem 01.07.2005 führt der IGP keine Mieteinnahmen an die BRD mehr
ab, da sich die Lastenverteilung aus dem Bund-Kaufvertrag mittlerweile so auswirkt, dass
von einer gravierenden Änderung der Geschäftsgrundlage auszugehen ist. Die zurückbehaltenen Mieten belaufen sich kumuliert per 31.12.2011 vor etwaigen Aufrechnungen auf
€ 2.864.980.

- 33 -

Eine Nachtragsvereinbarung zum Kaufvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Mietverteilungsregelung wurde Ende 2011 geschlossen. Die Nachtragsvereinbarung wurde rückwirkend auf das Jahr 1997 und für die Zukunft geschlossen.
Der dem IGP zur Deckung des Verwaltungsaufwands verbleibende Mietanteil, wurde von
30% auf 40% der Nettomieten angepasst.
Aufgrund der Aufrechnungen für Abbruch- und Entsiegelungkosten, der Kosten für die Altlastensanierungen, der Kosten für die Altlastenerkundungen, sowie den nachträglichen Einnahmen aus Mietanteilen (lt. Nachtragsvereinbarung) mit den noch offenen Mietanteilen
(70%, 7/2005 – 12/2011) ergibt sich eine Forderung gegenüber der BImA per 31.12.2011 in
Höhe von rund T€ 1.154.
Eine endgültige Abrechnung (z.B. Zinsberechnung) der offenen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten zwischen der BImA und dem Zweckverband liegt derzeit noch nicht vor, mit dem
Abschluss ist im Laufe des Jahres 2013 zu rechnen. Durch die Nachtragsvereinbarung mit
der Bundesrepublik Deutschland konnte eine Erstattung für den IGP von rund T€ 812 (1997
bis 2011) als nachträgliche Einnahmen aus Mietanteilen (10%) erzielt werden.

3.

Mietaufkommen

Bezüglich der Verwendung der Mieteinnahmen allgemein wurde vom Wirtschaftsministerium
in einem Schreiben vom 30.10.2000 darauf hingewiesen, dass Mieteinnahmen im Konversionsstandortprogramm förderunschädlich sind, wenn diese für weitere Konversionsmaßnahmen auf dem Konversionsgelände eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass die Mieteinnahmen beim Zweckverband verbleiben können, und nicht an die Rahmenkonten abgeführt
werden müssen, sofern die Mieten für Konversionszwecke eingesetzt werden.
Mit Erstellung des Sachstandsberichtes kann die Mittelverwendung nachgewiesen werden.

Jahr
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011

IGP
T€
125
182
232
156
92
121
117
202
199
353
395
458
445
410
397
3.884 (nach Neuverteilung)

Eine Nachtragsvereinbarung zum Kaufvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Mietverteilungsregelung wurde Ende 2011 geschlossen. Die Nachtragsvereinbarung
wurde rückwirkend auf das Jahr 1997 und für die Zukunft geschlossen. Der dem Zweckverband zur Deckung des Verwaltungsaufwands verbleibende Mietanteil, wurde von 30% auf
40% der Nettomieten angepasst.

- 34 -

Im Jahr 2011 konnte das Ergebnis aus 2010 nicht erreicht werden, da die Vermietungen von
Freiflächen sowie Bestandsgebäuden rückläufig sind.

4.

Tätigkeiten des Zweckverbands 2010/2011

Im Wesentlichen hat sich die Zweckverbandsversammlung mit folgenden Themen befasst:
In der öffentlichen Sitzung am 24.02.2010 erfolgten folgende Beschlüsse zum Bebauungsplan „INDUSTRIE- UND GEWERBEPARK RAUM LAHR I“, 2. Änderung mit der Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage:
Die Abwägung vom 14.01.2010 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan „INDUSTRIE-UND GEWERBE-PARK RAUM LAHR I“, 2. Änderung und den hierzu erlassenen örtlichen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften wurde
beschlossen.
Der Bebauungsplan „INDUSTRIE- UND GEWERBEPARK RAUM LAHR I“ 2. Änderung und
die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften wurden in der Fassung vom 14.01.2010 als
Satzung beschlossen.
Der Wirtschaftsplan 2010 des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“
nebst der Erhebung einer Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2010 mit
€ 418.000 wurde einstimmig beschlossen.
Die Räum- und Streupflichtsatzung wurde durch die Zweckverbandsversammlung einstimmig beschlossen.
In der öffentlichen Sitzung am 30.09.2010 wurde der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Landkreises über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses
2009 des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ bekannt gegeben. Die
Zweckverbandsversammlung stellte den Jahresabschluss 31.12.2009 mit einer Bilanzsumme von € 18.997.775,97 und einem Jahresgewinn von € 111.566,00 nach Kenntnisnahme
des Prüfberichts des RPA des Ortenaukreises einstimmig fest. Die Verwendung des Jahresgewinns in Höhe von € 111.566,00 wurde satzungsgemäß auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2009 wurde auf € 459.000 festgesetzt.
Die Verbandsverwaltung wurde gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz entlastet.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 wurde gemäß § 16 Abs.
4 Eigenbetriebsgesetz i.V.m. § 15 der Verbandssatzung durch Einrücken in der Lahrer Zeitung und der Badischen Zeitung am 13.10.2010 bekannt gegeben.
Zum Entwurf des Generalverkehrsplan Baden-Württemberg beauftragte die Zweckverbandsversammlung die Zweckverbandsverwaltung eine Stellungnahme zum Luftverkehrskonzept abzugeben und an geeigneten Stellen wie Wirtschaftsministerium, bw-i, IHK, WRO,
IGZ GmbH etc. zur Unterstützung einzubinden.
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.09.2010 stimmte die Zweckverbandsversammlung der Veräußerung einer Teifläche des Grundstücks Lgb.Nr. 9140 mit einer
Fläche von 9.495 m² an die Firma Wagner System GmbH zu. Gleichzeitig wurde der Erwerb
einer Teilfläche des Grundstücks Lgb.Nr. 9141 mit 370 m² für einen geplanten Radweg beschlossen.

- 35 -

Die begleitenden Maßnahmen des Zweckverbandes im Zusammenhang mit der Ansiedlung
des Penny- Distributionslagers nahm die Zweckverbandsversammlung Kenntnis und stimmte dem Abschluss des Nachtragsvertrages Nr. 3 mit der Firma SRS Deponiebau GmbH,
Karlsruhe über brutto € 446.040,07 zu
Der Arbeitsvertrag des Verbandsdirektors wurde bis zum 30.11.2015 verlängert.
In der öffentlichen Sitzung vom 21.12.2010 wurde der Wirtschaftsplan 2011 des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ nebst der Erhebung einer Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2011 mit € 387.000 einstimmig beschlossen
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.12.2010 wurde über den Bericht der überörtlichen
Prüfung der Bauausgaben für den Zeitraum 2006 - 2009 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden–Württemberg die Zweckverbandsversammlung über die wesentlichen Ergebnissen der überörtlichen Prüfung und den zwischenzeitlich veranlassten Maßnahmen in
Kenntnis gesetzt.
Die Zweckverbandsversammlung nahm den 9. Sachstands- und Perspektivbericht Konversion Lahr zur Kenntnis und beauftragte die Zweckverbandsverwaltung diesen dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg sowie dem Regierungspräsidium Freiburg zuzusenden.
Der Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (ZV IGP) wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) für die Jahre 2002 -2006 einer allgemeinen Finanzprüfung unterzogen. Im Rahmen der Prüfung wurden Regelungsnotwendigkeiten
der bestehenden Verbandssatzung angemerkt, denen im Wege einer Änderung der Satzung Rechnung zu tragen ist. In der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2011 wurde die Änderung der Satzung des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ beschlossen.
Der Übernahme eines Geschäftsanteils in Höhe von € 10.400 an der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH stimmte die Verbandsversammlung einstimmig zu.
Über die allgemeine Finanzprüfung des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark
Raum Lahr“ 2002 bis 2006 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden–Württemberg wurde
die Zweckverbandsversammlung über den Abschluss der allgemeinen Finanzprüfung in
Kenntnis gesetzt.
Die Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2011 durch das Regierungspräsidium Freiburg
vom 19.01.2011 wurde durch die Zweckverbandsversammlung zur Kenntnis genommen.
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.03.2011 wurde das Kommunikations- und Werbekonzept für das Flughafenareal vorgestellt.
Die Benennung des Flughafengeländes solle künftig bei allen Werbemaßnahmen / der
Vermarktung / im Außenauftritt durchgängig unter dem Namen „startkLahr –Airport & Business Park Raum Lahr“ erfolgen.
Der Errichtung entsprechender Werbeanlagen auf dem Zweckverbandsareal wurde dem
Grunde nach zugestimmt.
Die Zweckverbandsversammlung wurde darüber informiert, dass eine Option aus 2006 über
ein Grundstück mit 4.500 m² gezogen wurde.

- 36 -

Mit Umlaufbeschluss vom 22.07.2011 stimmte die Zweckverbandsversammlung dem Verkauf des Flurstückes Lgb. Nr. 9141/1 mit 11.612 m² an die K. Beck Verwaltungs-GmbH zu.
In der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2011 wurde der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Landkreises über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses
2010 des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ bekannt gegeben. Die
Zweckverbandsversammlung stellte den Jahresabschluss 31.12.2010 mit einer Bilanzsumme von € 19.284.515,11 und einem Jahresgewinn von € 578.620,94 nach Kenntnisnahme
des Prüfberichts des RPA des Ortenaukreises einstimmig fest. Die Verwendung des Jahresgewinns in Höhe von € 578.620,94 wurde satzungsgemäß auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2009 wurde auf € 418.000 festgesetzt.
Die Verbandsverwaltung wurde gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz entlastet.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 wurde gemäß § 16 Abs.
4 Eigenbetriebsgesetz i.V.m. § 15 der Verbandssatzung durch Einrücken in der Lahrer Zeitung und der Badischen Zeitung am 14.12.2011 bekannt gegeben.
Der Abschluss einer Nachtragsvereinbarung (Änderung der Mietverteilungsregelung für Abbruchgebäude - 60% Bund und 40% IGP / Erwerber) zum Kaufvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland vom 30.12.1996 wurde beschlossen.
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.12.2011 erfolgte die Bekanntgabe des im schriftlichen Verfahren erfolgten Veräußerungsbeschlusses des Flurstückes Lgb. Nr. 9141/1 mit
11.612 m² an die die K. Beck Verwaltungs-GmbH.
Die Zweckverbandsversammlung nahm von der Bestätigung des Regierungspräsidiums
Freiburg vom 15.06.2011 Kenntnis, wonach die Feststellung im Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg vom 07.09.2010 erledigt wurde.
Die Studie zum Entwicklungspotenzial des startkLahr Airport & Business Park Raum Lahr
im Bereich Luft- und Raumfahrt wurde der Zweckverbandsversammlung vorgestellt und zur
Kenntnis genommen.

- 37 -

5.

Finanzierungssituation

5.1 Kosten- und Finanzierungsübersicht
Die Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) wird in Absprache mit dem Regierungspräsidium Freiburg für den südlichen Bereich, sprich für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I“ incl. Erweiterungsbereich, erstellt. Wobei der Erwerb des gesamten ehemals militärisch genutzten Westareals (Flächen
lt. Kaufvertrag Bund 280,815 ha), sowie die Kosten der bisher getätigten Abbrüche über den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinaus, enthalten sind.
Finanzierungslimit
Das Regierungspräsidium hat das Kreditlimit bis Ende 2007 auf € 12,5 Mio. begrenzt. Danach gilt ein Kreditlimit in Höhe von € 12,0 Mio. Ausgaben dürfen nur getätigt werden, wenn
hierfür konkrete Einnahmen zu erwarten sind.
KuF 2010/2011
Die Verbandsverwaltung hat in Zusammenarbeit mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (LBBW) im Oktober 2010 eine Fortschreibung der KuF vorgenommen.
In der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) für das Jahr 2011 wird mit einem Grundstücksverkauf von 60.000 m² auf Basis des Grundstücksverkaufspreises von 45,00 € pro m²
gerechnet. Ausgehend von dieser Veräußerung stellt sich die Einnahmesituation beim
Zweckverband derzeit wie folgt dar:

Geplante Grundstücksveräußerungserlöse Flughafenareal WEST
1m

2

60.000 m

2

Grundstücksrohanteil

21,94 €

1.316.400 €

Baureifmachung

15,24 €

914.400 €

7,82 €

469.200 €

45,00 €

2.700.000 €

Erschließungsbeitrag
Grundstückspreis

Grundstücksverkaufpreis Flughafenareal WEST
Grundstücksverkaufspreis in €
abzüglich Erschließungsbeitrag
abzüglich Baureifmachung
Grundstücksrohanteil
abzüglich Bestandsveränderung
Netto-Zufluss

45,00 €
-7,82 €
-15,24 €
21,94 €
-5,87 €
16,07 €

Bemerkung
-> Bilanz
-> Bilanz
-> GuV
-> GuV

- 38 -

Insgesamt wurden somit für das Jahr 2011 Grundstücksveräußerungserlöse mit gesamt
€ 2.700.000 gerechnet.
Des Weiteren wurden in der KuF die tatsächlichen Zinsbelastungen bis 2009 eingestellt. Für
die Jahre 2010 und 2012 wurde die Finanzierung am Kreditmarkt mit 5,00 % p.a. und ab
dem Jahr 2013 mit 6,00 % p.a. Sollzinsen ermittelt.
Der restliche Zinszuschuss vom Land Baden-Württemberg wurde im Laufe des Jahres 2008
abgerufen. Da der Zinsdienst somit vom IGP aufzubringen ist, fällt für das Jahr 2011 eine
Zinsumlage (Betriebskostenumlage) in Höhe von € 387.000 an
Lt. KuF sollen im Jahr 2011 Tilgungen von Krediten bei Dritten in Höhe von € 2.336.000
vorgenommen werden; inklusive des Tilgungsdarlehens in Höhe von € 2.556.459 (Stand
31.12.2010 € 1.533.876) des Landes Baden-Württemberg, welches in zehn Jahresraten
(€ 255.645) zurückzuzahlen ist.
Somit wurde im Jahr 2011 die fünfte Tilgungsrate in Höhe von € 255.645 fällig.
Für diese Rückzahlungen sowie für die Schaffung von Sachanlagen (Straßenbau, Planung
Anbindung Kreisel B 36, Erwerb Ausgleichflächen, ökologischer Ausgleich) und Umlaufvermögen (Abwasserbeiträge, Baukostenzuschuss Wasser, Altlastensanierung, Grundstücksanschlüsse, Baureifmachung etc.) wird mit keiner zusätzlichen Kreditaufnahme von Dritten
gerechnet.
Durch die geplanten Tilgungen in den Jahren 2010 bis 2014 können die Verbindlichkeiten
mit Kredittilgungen von insgesamt T€ 10.477 reduziert werden. Eine Schuldenrückführung
ist jedoch nur bei ausreichendem Abverkauf möglich.
Gesamtbetrachtung
Die KuF´s können die Entwicklung jeweils nur unter den gegenwärtig überschaubaren Zeiträumen und unter derzeit realistischen Prognosen darstellen. Der Saldo 2016/2017 kann
nicht als Endsaldo betrachtet werden. Hierbei handelt es sich vielmehr um ein „Zwischenergebnis“.
Inwieweit die eingerechneten Veräußerungserlöse erzielt werden können, ist naturgemäß
nicht mit Sicherheit vorherzusagen. Bei konkreten Verhandlungen werden Lage, Größe,
Nutzungsabsicht und anzusiedelnde Arbeitskräfte immer eine wertbestimmende Rolle spielen.

5.2 Wirtschaftsplan / Bilanz des Zweckverbandes
Für die Erschließung und Baureifmachung des Geländes wird ein Wirtschaftsplan erstellt.
Grundlage für diesen Wirtschaftsplan ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (s. Ziffer
5.1), welche die Kosten der Erschließung und Baureifmachung sowie die Einnahmen aus
dem Grundstücksverkauf im Zeitablauf einschließlich der Kostensteigerungen und Zinsaufwendungen darstellt. Der erste Wirtschaftsplan nach eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften
wurde für das Jahr 2000 erstellt.
Seit dem Wirtschaftsjahr 2002 ist die Kosten- und Finanzierungsübersicht, welche durch die
LBBW erstellt wird, in den Wirtschaftsplan integriert.

- 39 -

Der Wirtschaftsplan 2011 wurde von der Verbandsversammlung am 21.12.2010 beschlossen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Schreiben vom 19.01.2011 dessen Gesetzmäßigkeit bestätigt.
Der Jahresabschluss 2011 wurde durch die Zweckverbandsverwaltung am 16.11.2012 erstellt.
In der Zweckverbandsversammlung vom 29.11.2012 wurde der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Landkreises über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2011
des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ bekannt gegeben. Die
Zweckverbandsversammlung stellte den Jahresabschluss zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von € 19.077.123,97 und einem Jahresgewinn von € 1.885.907,77 nach
Kenntnisnahme des Prüfberichts des RPA des Ortenaukreises einstimmig fest. Der Jahresüberschuss in Höhe von € 1.885.907,77 wurde zur Einstellung in die Rücklage verwendet.
Die Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2011 wurde auf € 187.238,49 festgesetzt.
Die Verbandsverwaltung wurde gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz entlastet.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 wurde gemäß § 16 Abs.
4 Eigenbetriebsgesetz i.V.m. § 15 der Verbandssatzung durch Einrücken in der Lahrer Zeitung und der Badischen Zeitung am 05.11.2012 bekannt gegeben.

5.3 Grund- und Gewerbesteueraufkommen
In den vergangenen Jahren entwickelte sich das Grund- und Gewerbesteueraufkommen wie folgt:

Jahr

2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011

Grund- und Gewerbesteueraufkommen

FAG-Belastung

Verbleibender
Betrag

€

€

€

99.400
105.382
114.781
154.118
197.148
217.746
256.436
353.893
559.921
532.180
361.764
599.866

48.432
51.324
55.789
95.325
104.220
142.402
158.264
237.075
347.810
358.442
218.299
366.216

50.968
54.058
58.992
58.793
92.928
75.344
98.172
116.818
212.111
173.738
143.466
233.650

Insgesamt konnten in diesem Zeitraum ca. 1.369.037 € an Steueranteilen eingestellt werden.

- 40 -

5.4 Umlageentwicklungen
In den vergangenen Jahren entwickelte sich die Betriebskostenumlage bzw. die
Kapitalkostenumlage wie folgt:
Jahr Betriebskostenumlage
ohne Zinsaufwand €

Betriebskostenumlage Gesamtsumme
mit Zinsaufwand €

kumuliert €

1999

63.911

63.911

2000

94.333

158.244

2001

218.833

377.077

2002

270.000

647.077

2003

270.000

917.077

*2004

270.000

1.187.077

*2005

220.000

1.407.077

2006

25.000

1.432.077

2007

25.000

2008

0

433.000

1.890.077

2009

0

459.000

2.349.077

2010

0

418.000

2.767.077

2011

0

187.238

2.954.315

1.457.077

* Deckelung Betriebskostenumlage für Nicht-Belegenheitsgemeinden nach Mediationsergebnis.

In den Jahren 1997 und 1998 wurde keine Betriebskostenumlage erhoben.
Der restliche Zinszuschuss vom Land Baden-Württemberg wurde im Laufe des Jahres 2008 abgerufen. Für das Wirtschaftsjahr 2011 wurde mit dem Jahresabschluss
per 31.12.2011 die Betriebskostenumlage /Zinsaufwand in Höhe von 187.238,49 €
festgesetzt.

- 41 -

III. Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH
1.

Allgemeines / Gesellschafter / Gesellschaftszweck /
wichtige Unternehmensverträge

Gegenstand der Gesellschaft sind die Entwicklung des Flughafengeländes auf den Gemarkungen Lahr und Friesenheim zu einem Industrie- und Gewerbezentrum für zivile Zwecke.
Dazu gehören insbesondere:







Neuordnung des gesamten Areals, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen
Beratung und Dienstleistungen für Interessenten
Ansiedlung von Industrie- und Gewerbetreibenden mit einem Schwerpunkt von logistikintensiven Unternehmen
Bewirtschaftung der baulichen Anlagen
Unterbringung von sozialen, sportlichen und kulturellen Einrichtungen.

Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des
genannten Gesellschaftszwecks dienlich sind.
Seit dem 01.12.2005 ist Markus Ibert Geschäftsführer.
Gesellschafter der IGZ sind:






Stadt Lahr
Gemeinde Friesenheim
Landkreis Ortenaukreis
Zweckverband IGP Raum Lahr

45 %
20 %
15 %
20 % (seit März 2011)

Die Organe der Gesellschaft sind:
a) die Gesellschafterversammlung
b) die Geschäftsführung
Wichtige Unternehmensverträge sind:





Bewirtschaftungsvertrag mit der Stadt Lahr für das Ostareal.
Bewirtschaftungsvertrag mit dem Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum
Lahr“ (IGP) für das Westareal.
Dienstleistungsvertrag mit dem Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“
(IGP)

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2. Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH)
Die IGZ GmbH ist die Entwicklungs-, Vermarktungs- und Bewirtschaftungsgesellschaft für
das Flughafenareal mit Ausnahme der reinen Flugbetriebsflächen. Diese befinden sich nach
wie vor im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und sind vom Flughafenbetreiber, der
Black Forest Airport Lahr GmbH, angepachtet.
Die IGZ GmbH ist somit der eine Ansprechpartner für das Ost- und Westareal. Sie stellt die
Kontakte zu Investoren und Mietern her, pflegt diese und kümmert sich darüber hinaus um
grundsätzlich alle standortbezogenen Belange der Mieter und Eigentümer auf dem Areal.
Die Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden und Behörden/Institutionen ist eine weitere
zentrale Aufgabe. Die IGZ GmbH ist u. a. für die Bewirtschaftung von insgesamt 240.000 m²
vermietbare Gebäude- und Freifläche verantwortlich.
Wesentliche Handlungsgrundlage für die IGZ GmbH sind zum einen Bewirtschaftungsverträge mit den Geländeeigentümern Stadt Lahr für das Ostareal sowie mit dem Geländeeigentümer Zweckverband für das westliche Flughafenareal. Für den Zweckverband übernimmt die IGZ GmbH per Dienstleitungsvertrag darüber hinaus die Aufgabe der Verbandsverwaltung sowie die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Anlagen. Die enge Aufgabenverflechtung findet ihren Ausdruck auch darin, dass der Verbandsdirektor in Personalunion auch Geschäftsführer der IGZ GmbH ist.

2.1 Wirtschaftliche Verhältnisse der IGZ GmbH
Die IGZ GmbH konnte in den letzten Jahren folgende Jahresergebnisse erwirtschaften.

Jahresergebnisse IGZ GmbH:
2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

€
12.996

€
31.610

€
596

€
130.710

€
34.822

€
101.874

€
154.564

€
242.339

€
94.064

€
63.432

€
33.762

€
77.018

Für den anstehenden Finanzplanungszeitraum 2012 bis 2014 rechnet die IGZ GmbH mit
folgenden Jahresergebnissen:

Geplante Jahresergebnisse:
2012
€

2013
€

2014
€

-150.000

-138.500

-116.500

Eine Nachschusspflicht ist im Gesellschaftervertrag nicht vorgesehen. Insoweit ist die Haftung der Gesellschafter auf das Stammkapital beschränkt.

- 43 -

2.2 Leistungsspektrum der IGZ GmbH
Neben den rein finanzwirtschaftlichen Zahlen lässt sich die bisherige Entwicklung jedoch
auch wesentlich an Faktoren wie geschaffenen Arbeitsplätzen, Vermarktungsergebnissen,
Abführung der Mietanteile an die Gebäudeeigentümer sowie dem Realsteueraufkommen im
Areal koppeln bzw. hieraus ableiten.
Neben derzeit rund 3.400 Arbeitsplätzen, welche inkl. der Firma Zehnder und dem Postfrachtzentrum der DHL vorhanden sind, konnten in den zurückliegenden Jahren folgende
Grundstücksveräußerungen erfolgen:

Grundstücksvermarktung per 31.12.2011:

Ostareal

29,8 ha

Westareal

43,1 ha

Gesamtareal

72,9 ha

Finanziell getragen wird die IGZ GmbH im Wesentlichen durch die Mietanteile, welche
nach einem Aufteilungsschlüssel zwischen dem jeweiligen Geländeeigentümer sowie der
IGZ GmbH per Bewirtschaftungsvertrag vereinbart worden sind. Dem Bund fließen durch
den Bund-Kaufvertrag von 1996 (Erwerb des östlichen bzw. westlichen Flughafenareals)
Mietanteile aus den zum Abbruch vorgesehen Gebäude zu.
Eine Nachtragsvereinbarung zum Kaufvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Mietverteilungsregelung wurde Ende 2011 geschlossen. Die Nachtragsvereinbarung
wurde rückwirkend auf das Jahr 1997 und für die Zukunft geschlossen. Der dem Zweckverband zur Deckung des Verwaltungsaufwands verbleibende Mietanteil, wurde von 30% auf
40% der Nettomieten angepasst.
Durch diese Nachtragsvereinbarung mit der BImA zugunsten des Zweckverbandes, aber
auch der Stadt Lahr konnte für den Zeitraum 1997 bis 2011 erreicht werden, dass den jeweiligen Geländeeigentümern deutlich höhere Mietanteile zugeflossen sind.
Einen weiteren Indikator zur Abbildung des wirtschaftlichen Wachstums im Ost- und Westareal ist die Entwicklung des Realsteueraufkommens.
Diese folgt in den letzten Jahren einem durchaus positiven Trend. Im Jahr 2010/2011 konnte erstmals die Dreimillionen-Grenze überschritten werden.

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IV. Engagement - Fakten 2010/2011
In Jahren 2010 und 2011 wurden vielfältige Aktivitäten aufgenommen bzw. fortgeführt. Die
wichtigsten sind nachfolgend dargestellt:
WEST-AREAL
1.
2.
3.
4.
5.

Der Bebauungsplan „IGP Raum Lahr I“ 2. Änderung wurden am 27.02.2010 rechtsgültig.
Weitere Erschließung West-Areal
Fortführung der Altlastenerkundung auf dem Flughafenareal
Sanierung von Altlasten
Begleitende Maßnahmen insbesondere Übernahme von Bodenmaterial im Zuge der
Penny-Ansiedlung, Geltendmachung von Ansprüchen des Zweckverbandes i. Zshg. mit
der Altlastensanierung aus dem Bund-Kaufvertrag 1996
6. Weiterhin intensive Vermarktungsbemühungen in vielfältiger Weise
7. Grundstückserweiterung der Firma Wagner System GmbH
8. Grundstückserweiterung der Firma Kroma GmbH
9. Grundstückskauf Firma K.-H.Beck Verwaltungs GmbH
10. Nachtragsvereinbarung zum Kaufvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland
11. Begleitung der BImA-Insertionsverfahren zum Erwerb der Flugbetriebsflächen durch die
Stadt Lahr

OST-AREAL
1. Vorbereitende Untersuchungen zur Sanierung zweier polizeipflichtiger Altlastenflächen
2. Beginn der Sanierung zweier polizeipflichtiger Altlastenflächen.
3. Verkauf an die Freie Evangelische Schule zur Errichtung eines Schulgebäudes
4. Verkauf an die Fa. Solar Sepp
5. Großflächer Verkauf an die Fa. Zehnder zur Errichtung eines zentralen Logistik-Hubs
6. Erweiterung und Änderung Bebauungsplan „Rheinstraße Nord“
7. Erschließungsarbeiten im Gebiet „Rheinstraße Nord“
8. Rechtskraft Bebauungsplan „GE Rheinstraße Süd“
9. Rückbau der Abbruchgebäude im Gebiet Rheinstraße Süd
10. Beginn der Erschließung des Gebietes Rheinstraße Süd

- 45 -

V. C H A N C E N und R I S I K E N der K O N V E R S I O N !
Die Konversion der ehemals militärisch genutzten Flächen bietet für die Stadt Lahr, die Gemeinde Friesenheim und die Region eine Vielzahl von Chancen aber auch Risiken.
Die Chancen bestehen zweifelsohne darin, der gesamten Region durch eine erfolgreiche
Konversion wieder Anschluss an die wirtschaftliche Entwicklung im Land zu ermöglichen.
Ziel ist es, neue Arbeitsplätze für die in der Region lebenden Menschen zu schaffen und
damit die im Vergleich zu anderen Regionen Baden-Württembergs bestehenden Defizite im
Einkommensniveau ein Stück weit aufzuholen.
Die Konversion des startkLahr Airport- and Business Park Raum Lahr ist aber auch eine
Chance für das Land Baden-Württemberg, um im internationalen Standortwettbewerb mit
einem großzügigen Flächenangebot mit herausragenden Standortfaktoren konkurrieren zu
können.
Die mit der Konversion verbundenen Risiken liegen in der enormen finanziellen Belastung
durch den Erwerb des Flughafenareals und den erforderlichen weiteren Investitionen in das
Gelände und in die infrastrukturelle Anbindung. Sowohl die Stadt, bezogen auf das Ostareal, als auch der Zweckverband, bezogen auf das Westareal, sind dabei sehr stark finanziell
belastet. Durch den verstärkten Zuzug von Menschen aus den ehemaligen Ostblockländern
infolge der geopolitischen Umwälzungen und der lokal freigewordenen Infrastruktur stiegen
die Ausgaben der Stadt Lahr gerade im sozialen Bereich sehr stark an. Gleichzeitig haben
sich die zu Beginn der Konversion erhofften Entwicklungen so nicht eingestellt. Mittlerweile
zeigt sich auch, dass die im Bund-Kaufvertrag eingegangenen Verpflichtungen kaum zu
finanzieren sind. Der Bund profitiert ungleich mehr von den Vertragsbestandteilen als die
Stadt Lahr und der Zweckverband. Insbesondere bei der Beseitigung der zahlreichen Altlasten ist bereits wertvolle Zeit verstrichen. Dadurch wird die Vermarktungsfähigkeit des Geländes stark eingeschränkt; teilweise sogar verhindert. Darüber hinaus stehen die Stadt
Lahr und der Zweckverband vermehrt im direkten Wettbewerb mit lokalen Anbietern von
Gewerbeflächen.
Bei Großinvestitionen konkurriert insbesondere der Zweckverband darüber hinaus gegen
Anbieter, welche durch Landes-, Bundes- aber auch EU-Zuschüsse deutlich attraktivere
Finanzkonditionen bieten können.
Der aktive Betrieb des Flughafens ist eine wesentliche Chance für eine prosperierende Entwicklung des Areals und somit der Region. Der Bund (Zollstation für Frachtflug / BundKaufvertrag mit Altlastenklausel) und das Land (genehmigungsrechtliche Voraussetzung für
wirtschaftlichen Flughafenbetrieb) sind in der Pflicht entsprechende Rahmenbedingungen
zuzulassen, damit private Investoren vor Ort aber auch die in der Finanz- und Entwicklungsverantwortung stehenden Kommunen zukunftsorientiert zum Wohle des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg agieren können. Die Stadt Lahr hat im Jahr 2012mit dem Erwerb
der Flugbetriebsflächen ein deutliches Zeichen gesetzt. Hierdurch befindet sich nunmehr
das gesamte Flughafenareal in kommunaler Hand; somit in kommunaler Hoheit. Nach einer
sehr langen fremdbestimmten Entwicklung liegen nun die Steuerungshebel für das Gesamtareal wieder in der Selbstverwaltungshoheit vor Ort.

- 46 -

Mit der Verlängerung der Konversionsfördermittel hat das Land ein beachtliches, für den
Zweckverband und die Stadt Lahr wichtiges Zeichen gesetzt.
Mit der Erteilung der eingeschränkten Passagierfluglizenz für die BFAL GmbH wurde jedoch
kein Zeichen gesetzt, welches einen dauerhaft wirtschaftlichen Flugbetrieb ermöglicht. Auferlegte Handicaps sind durch verstärktes Durchhaltevermögen zu kompensieren.
Mögliche Vermarktungschancen im fliegerischen und im flugnahen Sektor werden hierdurch
ausgebremst.
Mit der Aufnahme der Stadt Lahr / startkLahr in das Interreg IV-Programm „Code 24“ wurden die langjährigen Bemühungen anerkannt, das Gesamtareal mittels eines Güterverkehrszentrums auch in hervorragender Weise an das Schienennetz anzuschließen.
In der intelligenten Verbindung aller Verkehrsträger mit der Flächenkompetenz sehen wir
einen Schlüssel für eine langfristig positive Entwicklung für die Stadt Lahr, die Gemeinde
Friesenheim, den Zweckverband, die Region aber auch für das Land Baden-Württemberg.
Gerade die Chancen des Areals als Potenzialfläche für eine Entwicklung als gewerblichindustriellerStandort kombiniert mit einem hervorragenden Flächenreservoir liegen auf der
Hand und sind von allen Akteuren im wirtschaftlich-politischen Bereich verantwortungsvoll
und zukunftsfähig zu nutzen.
Die Entwicklung muss weiter gehen. Eine erfolgreiche Entwicklung ist daher alternativlos.
Vorhandene Potenziale würden leichtfertig und ohne Not vertan.