Beschlussvorlage (Bebauungsplan MARTIN-LUTHER-STRASSE / GUTLEUTSTRASSE, 1. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Sitzung: Technischer Ausschuss (6. Sitzung)
19. Juni 2017
Beschlussvorlage (Bebauungsplan MARTIN-LUTHER-STRASSE / GUTLEUTSTRASSE, 1. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestands-, Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
19. Juni 2017
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan MARTIN-LUTHER-STRASSE / GUTLEUTSTRASSE, 1. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Bestands-, Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr Datum: 08.05.2017 Az.: -0687 Lö Drucksache Nr.: 122/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 31.05.2017 vorberatend öffentlich Gemeinderat 19.06.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan MARTIN-LUTHER-STRASSE / GUTLEUTSTRASSE, 1. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 8. Mai 2017 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan MARTIN-LUTHERSTRASSE / GUTLEUTSTRASSE, 1. Änderung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan MARTIN-LUTHER-STRASSE / GUTLEUT-STRASSE, 1. Änderung und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 8. Mai 2017 als Satzungen beschlossen. Anlage(n): - Abwägungsspiegel - Bestands-, Nutzungsplan - Planungsrechtliche Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften - Begründung - Satzungen BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 122/2017 Seite - 2 - Begründung: Am 19. Dezember 2016 beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan MARTIN-LUTHER-STRASSE / GUTLEUTSTRASSE, 1. Änderung durchzuführen. Hierbei handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird. Er soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu Umnutzung und Umbau einer ehemaligen Lederfabrik zu einem Wohn- und Geschäftshaus schaffen. Vorgesehen sind hier ca. 15 Wohneinheiten für etwa 30 Bewohner. Weiterhin beinhaltet der Plan Regelungen zu den Gewässerrandstreifen an der Schutter und am Sulzbach. Die Beteiligung erfolgte vom 2. Januar bis zum 10. Februar 2017. In dieser Zeit ging keine Stellungnahme aus der Bevölkerung ein. Von den 35 angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gaben sechs Anregungen oder Hinweise ab. Diese sind gemeinsam mit den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen im beiliegenden Abwägungsspiegel tabellarisch aufgeführt. Aus den Stellungnahmen ergeben sich lediglich redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes. Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen zu beschließen sowie den Bebauungsplan MARTIN-LUTHER-STRASSE / GUTLEUTSTRASSE, 1. Änderung und die hierzu erlassenen Örtlichen Bauvorschriften als Satzungen zu beschließen. Sie würden dann mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.