Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
19. März 2018
Beschlussvorlage (Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Trägern öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung)
Beschlussvorlage (- Satzung)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
Beschlussvorlage (- Umweltverträglichkeitsprüfung (Bericht))
19. März 2018
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Trägern öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Umweltverträglichkeitsprüfung (Bericht))Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung)Beschlussvorlage (- Satzung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)
Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ – Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 2. Januar 2018 bis 2. Februar 2018) OZ Beteiligter 1 Firma 1 30.01.2018 22. Februar 2018 Anregungen der Beteiligten Stellungnahme Auf die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung vom 15.08.2017 wird verwiesen: Nach Ihren Angaben rechnet die Stadtverwaltung im Schnitt mit 4000 Besuchern, in Spitzenzeiten mit bis zu 8000 Besuchern. Das entspräche u.E. ca. 1000 - 2000 Fahrzeugen. Abzüglich der 430 Parkplätze der PHS ist daher täglich mit ca. 500 parkenden Fahrzeugen im Gewann Hinlehre zu rechnen. In Spitzenzeiten ca. 1500. Konsequenterweise wird der Großparkplatz mit 1500 Plätzen in unmittelbarer Nähe zu unseren Liegenschaften an Gottlieb Daimler Str., Hinlehreweg und Karl Kammer Str. Störungen durch Verkehr sowie Emissionen und Risiken aus dem Besucherumfeld mit sich bringen. Der Übersicht halber nachfolgend unsere Eingaben in Stichpunkten: 1. Staubbildung: Am Fertigungsstandort produzieren wir Optische Präzisions- und Messmaschinen. Der Parkplatz sei in vielen Bereichen unbefestigt. Bitte prüfen Sie Maßnahmen, um die Staubbildung des in Teilen unbefestigten Parkplatzes durch den Verkehr zu minimieren (Asphaltierung und Einkiesung der Fahrwege, entsprechend feste RasenVegetation auf den Parkplätzen). Auch bevorzugen wir die im folgenden Punkt ausgeführte 'Befüllungsstrategie' des Parkplatzes im Hinblick auf alle Emissionen. 2. Lärm: Durch Geschwindigkeitsbegrenzung der Zufahrten und die Konzentration bzw. 'Befüllung' des Parkplatzes beginnend im allseitig unbebauten südlichen Bereich angrenzend zur B-415 können Alle Anregungen und Hinweis sind nicht Teil eines Bebauungsplans. Sie wurden an die Landesgartenschau GmbH und das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr mit der Bitte um Prüfung und Beantwortung weitergegeben. Beschluss Zurückweisung und Weitergabe der Hinweise und Anregungen an das Recht1. Staubbildung: Auf Grund der Witterungssitua- und Ordtion und des extrem durchfeuchteten Ackerbodens nungsamt sowie die wird es während der Bauphase zu keinen LGS GmbH. Staubimmissionen kommen. Gleiches gilt für die Materialzulieferung. Die Zu- und Ausfahrten werden asphaltiert. Die Parkierungsflächen werden mit Schotter und Abdruckmaterial (Forstmischung) ausgelegt. 2. Lärm: Geschwindigkeitsbeschränkungen erfordern nach StVO eine Gefahrensituation und sind mit hohen rechtlichen Voraussetzungen verbunden. Lärmfaktoren spielen erst in Einzelfällen eine Rolle, beispielsweise zum Schutz der Wohnbevölkerung unter Berücksichtigung eines Lärmaktionsplanes. Bei dem Gebiet handelt es sich um ein Industriegebiet, in dem Lärm durchaus zu erwarten und zumutbar ist. Durch den geringen Fußgängeranteil, die fehlende rechtliche Voraussetzung und zur Erhaltung der Leichtigkeit des Verkehrs können wir dem Anliegen nicht nachkommen. Die Geschwindigkeit wird bei 50 km/h erhalten bleiben. Die Park+Ride Station für den Shuttlebus erfolgt im Hinlehreweg am westlichen Fahr1 Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ – Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 2. Januar 2018 bis 2. Februar 2018) OZ Beteiligter 22. Februar 2018 Anregungen der Beteiligten Stellungnahme die Emissionen gering gehalten werden. Auch die P&R Stationen für die Busse könnten entsprechend platziert werden. 3. Stau: Der Hinlehreweg und die Karl-KammererStr. sowie im Ostteil der Gottlieb Daimler Str. wird in hoher Frequenz von LKW als Park- und Rangierplatz genutzt. LKW-Fahrer weichen in der Tat von den überfüllten Autobahnparkplätzen aus. Auch eine im Industriegebiet ansässige Spedition nutzt den öffentlichen Parkraum, sodass größere PKWs im Gegenverkehr nicht in Fahrt passieren können. Während der LGS sollte daher in allen Zu- und Abfahrtsbereichen, insb. im Hinlehreweg ein Park- und Halteverbot gelten. Schon heute vorhandene Rückstaus bei der Mündung B 415 - Raiffeisentraße sind überdies kritisch zu sehen. Ggf. benötigen Sie eine temporäre Ampel. 4. Personensicherheit: Durch unsere Betriebsgelände und Produktionsstätten nördlich und südlich der Gottlieb-Daimler-Str. gibt es im westlichen Straßenteil schon heute ein Parkverbot sowie Verkehrsschilder, die auf Staplerverkehr über die Straße hinweg hinweisen. Durch den regen Personenund Güterverkehr wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich zwingend notwendig. Ggf. wäre östlich der SWEG-Bushaltestelle an einen Zebrastreifen zu denken. 5. Gebäudeschutz: Hohe Besuchsfrequenzen können leider auch ein vermehrtes Aufkommen von Müll, Vandalismus oder gar Diebstahl bedeuten. Bitte planen Sie die entsprechenden städtischen bandrand. 3. Stau: Der Parkplatz (P2) am Hinlehreweg soll erst dann angefahren werden, wenn der Parkplatz (P1) auf dem Gelände der Hochschule für Polizei, mit etwa 520 Stellplätzen, an besucherstarken Tagen voll belegt ist. Erfahrungsgemäß sind diese besucherstarken Tage an Wochenenden und Feiertagen, demnach außerhalb der Hauptbetriebszeiten. Eine überschlägige Abschätzung hat ergeben, dass das großzügige Straßennetz im Industriegebiet für den zu erwartenden Verkehr ausreichend ist. Um den Verkehrsfluss bestmöglich zu gewährleisten, wird ein flächendeckendes Haltverbot in der Gottlieb-Daimler-Straße, dem Hinlehreweg und der Karl-Kammer-Straße in Verbindung mit einem Einbahnstraßensystem angeordnet. Eine gesonderte Ampelanlage zur Steuerung des Verkehrs ist aus diesen Gründen nicht erforderlich. Die angrenzenden Firmen werden über die geplante Verkehrsführung informiert. Beschluss 4. Personensicherheit: Wie bereits unter Punkt 2 aufgeführt, ist die Durchsetzung einer Geschwindigkeitsreduzierung nicht haltbar. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist mit vergleichbar hohen rechtlichen Voraussetzungen verbunden, weshalb auch dieser Wunsch der Firma leider nicht umgesetzt werden kann. Nach den geltenden Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen ist eine Mindestanzahl von 200 – 300 Fußgängern pro Stunde erforderlich, 2 Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ – Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 2. Januar 2018 bis 2. Februar 2018) OZ Beteiligter 22. Februar 2018 Anregungen der Beteiligten Stellungnahme Dienste wie Müllbeseitigung, Reinigung, Ordnung und Polizei ein. 6. Ansprechpartner: Bitte nennen Sie uns für den Großparkplatz direkte Ansprechpartner bei Polizei, Feuerwehr, der Stadt Lahr und dem Organisationsteam. Bei außerordentlichen Schadensfällen und Belastungen im Zusammenhang mit dem LGS Parkplatz behalten wir uns Forderungen gegenüber der Stadt Lahr vor. eine Empfehlung für die Anlage eines Zebrastreifens wird sogar erst ab 450 – 600 Fußgängern pro Stunde ausgesprochen. Beschluss Auch müssen die örtlichen Gegebenheiten wie Beleuchtung, Sichtverhältnisse auf die Aufstellflächen und Gehwegabsenkungen gemäß den Richtlinien angepasst sein. 5. Gebäudeschutz: Die Müllbeseitigung wird im Rahmen eines Parkraumbewirtschaftungsvertrages geregelt. 6. Ansprechpartner: Von der Landesgartenschau GmbH steht Herr Kleinthomä als Ansprechpartner unter der Tel. 07821/95490-192 oder per Mail unter kleinthomae@lahr2018.de zur Verfügung. Als Ansprechpartnerin für Fragen zum Straßenverkehrsrecht Frau Stuber vom Rechts- und Ordnungsamt unter der Tel. 07821 910 0318 oder per Mail unter carina.stuber@lahr.de zur Verfügung. Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen. Stefan Löhr Dipl.- Ing. 3