Beschlussvorlage (Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2017)
Sitzung: Gemeinderat (5. Sitzung)
16. April 2018
16. April 2018
Beschlussvorlage Amt: 20/201 Wurth Datum: 20.03.2018 Az.: 902.27/2017 Drucksache Nr.: 36/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 09.04.2018 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 16.04.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2017 Beschlussvorschlag: 1. Die in der Anlage 1a gelisteten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden für übertragbar erklärt. 2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne von §§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2017 im - Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von 4.538.500,-- Euro - Vermögenshaushalt mit Einnahmen von 6.265.000,-- Euro - Vermögenshaushalt mit Ausgaben von 20.246.500,-- Euro entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b. Anlage(n): Anlage 1 -Listung der Haushaltsreste 2017 Anlage 2 -Erläuterungen der Haushaltsreste 2017 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 36/2018 Seite - 2 - Begründung: Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sieht in § 19 vor, dass die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar bleiben, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Ebenso können im Verwaltungshaushalt Ausgabeansätze für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert. Die Ausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar. Auch für das Rechnungsjahr 2017 werden für den Verwaltungshaushalt wieder Haushaltspositionen vorgeschlagen, die bisher mit keinem Übertragbarkeitsvermerk versehen waren, bei denen jedoch im Hinblick auf eine sparsame Führung der Haushaltswirtschaft und die Abwicklung eingegangener Verpflichtungen Haushaltsreste gebildet werden sollten. Nach § 41 Abs. 2 GemHVO können Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt für Einnahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO (Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte) und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden. Die Bildung von Haushaltsresten wird dem Gemeinderat jeweils zu Beginn des Jahres vorgeschlagen, damit die begonnenen Maßnahmen fortgeführt werden können und die Übertragbarkeit nicht erst mit der Feststellung der Jahresrechnung beschlossen werden muss. Dieses Verfahren hat sich bisher bewährt und zu einem reibungslosen Ablauf geführt. Die vorgeschlagenen Haushaltsreste sind ab einem Betrag von 20.000,-- Euro erläutert (Anlage 2). In der Haushaltssatzung 2017 ist die Kreditermächtigung in Höhe von 9.230.000,-- Euro festgesetzt worden. Aus dem Jahr 2016 ist keine Kreditermächtigung übertragen bzw. ist kein Haushaltseinnahmerest gebildet worden. Die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2017 hat sich somit auf 9.230.000,-- Euro belaufen. Eine Kreditneuaufnahme ist im vergangenen Jahr nicht erfolgt. In den vergangenen Jahren (bis einschließlich 2015) ist stets ein Haushaltseinnahmerest über die jeweils im Haushaltsplan veranschlagte aber nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung gebildet worden. Aufgrund der anhaltend guten Kassenliquidität und der zu erwartenden Ergebnisverbesserung 2017 schlägt die Verwaltung analog der Verfahrensweise des Jahres 2016 vor, auf eine Übertragung der noch in (voller) Höhe von 9.230.000,-- € zur Verfügung stehenden Kreditermächtigung 2017 in das Jahr 2018 zu verzichten (= keinen entsprechenden Haushaltseinnahmerest zu bilden). Drucksache 36/2018 Seite - 3 - Aus der nachstehenden Darstellung kann die Entwicklung der Haushaltsreste ab dem Jahr 2000 ersehen werden: Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Volumen VerwHH (*) Euro 70.447.327 70.609.056 72.827.597 66.172.676 70.400.211 77.211.879 79.163.901 80.555.958 78.682.730 80.025.237 83.284.702 85.482.940 94.012.627 103.775.161 106.148.897 111.535.664 118.730.431 130.670.000 Ausgabereste Euro 1.080.001 1.557.344 1.066.000 1.177.600 1.300.700 2.310.100 1.681.000 2.144.900 1.298.000 1.505.350 1.836.200 2.041.450 2.378.800 3.511.000 3.495.000 3.936.900 4.336.700 4.538.500 Volumen VermHH (*) Euro 13.104.099 9.617.677 10.167.914 17.328.109 13.964.407 20.394.311 16.279.546 15.345.244 15.124.938 19.099.220 16.922.233 13.582.146 13.312.500 23.376.525 17.327.422 24.426.416 32.626.905 46.940.000 Einnahmereste Euro 2.300.813 2.249.684 3.259.000 2.795.700 2.963.000 1.345.000 819.600 3.714.000 3.340.200 5.822.000 6.573.550 5.140.150 4.672.300 3.929.000 3.902.200 5.109.600 4.454.600 6.265.000 Ausgabereste Euro 3.838.805 3.448.561 4.146.200 2.759.600 1.899.200 2.784.600 3.617.400 4.073.800 4.818.650 8.769.800 7.751.650 5.253.450 7.632.510 9.455.000 10.249.400 9.242.750 12.153.100 20.246.500 (*) VerwHH = Verwaltungshaushalt, VermHH = Vermögenshaushalt Jahre 2000 - 2016 = endgültige Rechnungsergebnisse, Jahr 2017 = vorläufiges Rechnungsergebnis Für den Verwaltungshaushalt wird die Bildung von insgesamt 159 Haushaltsausgaberesten (im Vorjahr 152) mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 4.538.500,-- Euro vorgeschlagen. Die vorgesehenen Haushaltsreste für Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen (Gruppierung 50*) mit insgesamt 51 Einzelpositionen (= rd. 33 %) belaufen sich in der Summe auf 2.323.300,-- Euro (= rd. 52 %) und stellen damit den größten Einzelbereich dar. Die betragsmäßig höchsten Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes entfallen auf: - Max-Planck-Gymnasium: Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm (siehe Anlage 1a, OZ 69) 282.400,-- Euro - Pfluggebäude: Brandschutzmaßnahmen (siehe Anlage 1a, OZ 85) 222.650,-- Euro - Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen: Bauunterhaltungszuschüsse (siehe Anlage 1a, OZ 106) 222.300,-- Euro Drucksache 36/2018 Seite - 4 - - Landesgartenschau 2018: Städtische Präsentationen auf dem LGS-Areal (siehe Anlage 1a, OZ 122) 173.350,-- Euro - Friedrichschule: Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm (siehe Anlage 1a, OZ 56) 153.550,-- Euro Diese fünf Positionen summieren sich allein auf einen Gesamtbetrag von 1.054.250,-Euro (rd. 23 %). Im Vermögenshaushalt stehen insgesamt 94 Haushaltsausgabereste (im Vorjahr 79) mit einem Gesamtvolumen von 20.246.500,-- Euro zur Übertragung in das Jahr 2018 an. Die vorgesehenen Haushaltsreste für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter (Gruppierung 98*) mit insgesamt 10 Einzelpositionen (= rd. 11 %) belaufen sich in der Summe auf 10.554.200,-- Euro (= rd. 53 %) und stellen damit den größten Einzelbereich dar. Vom vorbezifferten Gesamtvolumen der vorgesehenen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes entfallen die vier betragsmäßig größten Positionen auf: - Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“: Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche (siehe Anlage 1b, OZ 86) 4.979.700,-- Euro - Landesgartenschau 2018: Maßnahmen gemäß Rahmen- und Kostenplan (Anlage 1b, OZ 74) 2.330.000,-- Euro - Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“: Straßenbaumaßnahmen (Anlage 1b, OZ 84) 950.000,-- Euro - Gemeindestraßen: Kreisverkehr Dr. Georg-Schaeffler-Straße/Einsteinallee (Anlage 1b, OZ 95) 878.200,-- Euro - Otto-Hahn-Realschule: Erweiterung zur Ganztagesschule (siehe Anlage 1b, OZ 33) 842.350,-- Euro Die vorgenannten fünf Positionen summieren sich allein auf einen Gesamtbetrag von 9.980.250 ,-- Euro (rd. 49 %). Drucksache 36/2018 Seite - 5 - Die für das Jahr 2017 vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes spiegeln insbesondere die hohe Anzahl der anhängigen bzw. fortzuführenden Investitionsvorhaben bzw. Baumaßnahmen wider. Auch machen sich die im Vorjahr bzw. in den Vorjahren in hohem Umfang gebildeten Haushaltsreste stark bemerkbar bzw. wirken nach. Für den Vermögenshaushalt ist die Bildung folgender Haushaltsausgabereste vorgesehen (unterteilt nach vermögenswirksamen Bereichen): im Vorjahr: Vermögenserwerbsmaßnahmen: Grundvermögen, bewegl. Anlagevermögen: 1.197.650,-- € (1.064.700,-- €) (Gruppierung 93*) Baumaßnahmen: Hoch-, Tiefbau, Öffentl. Grün (Gruppierungen 94*, 95* und 96*) Investitionsförderungsmaßnahmen: Investitionszuschüsse an Dritte (Gruppierung 98*) 8.494.650,-- € (7.753.900,-- €) 10.554.200,-- € (3.334.500,-- €) In den Vorjahren ist auf die mögliche Bildung von Haushaltsausgaberesten für die Maßnahmen der Landesgartenschau 2018 (LGS) in Form von Zuschüssen/Zuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH (LGS-GmbH) verzichtet und sind dafür im Rahmen des jeweiligen städtischen Planaufstellungsverfahrens auf Basis der jahresbezogenen Mittelabflussplanung der Gesellschaft entsprechende Neuveranschlagungen im Planwerk des Folgejahres vorgenommen worden. Entgegen dieser bisherigen Vorgehensweise wird unter dem Titel „Zuschüsse/Zuführungen an die LGS-GmbH“ erstmals die Bildung von Haushaltsausgaberesten für Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan der LGS, dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 und für den Durchführungshaushalt der Gesellschaft in Gesamthöhe von 3.670.000,-- Euro vorgeschlagen (Anlage 1b, OZ 74 bis 76). Dies ist von der LGS-GmbH im Zuge der Anmeldung der Mittelbedarfe für 2018 und dementsprechend auch bei den Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan 2018 der Stadt bereits berücksichtigt worden. Vorrangige Zielsetzung für das laufende Haushaltsjahr 2018 sowie für das Jahr 2019 muss es sein, die hohen Haushaltsreste maßgeblich abzubauen, da es im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) zum 01.01.2020 weder rechtlich noch technisch möglich sein wird, Haushaltsreste zu bilden. Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer