Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB))
Sitzung: Gemeinderat (11. Sitzung)
15. Oktober 2018
15. Oktober 2018
Beschlussvorlage Amt: 61 Gauggel Datum: 27.09.2018 Az.: - 0691/Ga Drucksache Nr.: 261/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 10.10.2018 vorberatend öffentlich Gemeinderat 15.10.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) Beschlussvorschlag: 1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. 2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung wird beschlossen. Anlage(n): - Bestandsplan zur Veränderungssperre - Satzung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 261/2018 Seite - 2 - Begründung: Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung ist ein Bauantrag, in dem die Nutzungsänderung und Erweiterung eines Autoabstellplatzes zu einem Autoverkaufs- und Abstellplatz beantragt wurde. Die Lage des Autoverkaufs- und Abstellplatzes kollidiert mit der Planung eines Park & Ride Parkplatzes westlich der Bahngleise. Da an dieser Stelle der geplante Durchstich unter den Bahngleisen ankommt und die verkehrliche Anbindung über die Raiffeisenstraße gewährleistet wäre, wird diese Lage als geeigneter Standort angesehen. Weiterhin soll im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eine Neuordnung der Grundstücke erfolgen. Mit dem jetzigen Eigentümer und Antragssteller werden bereits Gespräche, über einen möglichen Grundstückstausch und eine Neuansiedlung des Autoverkaufs- und Abstellplatzes an geeigneter Stelle, geführt. Um unerwünschte städtebauliche Entwicklungen im gesamten Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans zu verhindern, soll die Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch erlassen werden. Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. Ausnahmen, die das Änderungsverfahren des Bebauungsplans inhaltlich nicht tangieren, sind möglich. Einzelheiten dazu sind im Satzungstext geregelt. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.