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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Lütkenhaus

Datum: 02.07.2018 Az.: -0688 Lü

Drucksache Nr.: 172/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

11.07.2018

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

23.07.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-----------

Betreff:

Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen
zum Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung vom 2. Juli 2018 wird
beschlossen.
2. Der Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung wird in der beigefügten
Fassung vom 2. Juli 2018 beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange
- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Nutzungsplan
- Gestaltungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung
- Satzungen
- Umweltbericht
- Artenschutzrechtliche Beurteilung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 172/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat am 19. März 2018 dem Entwurf des Bebauungsplans HOSENMATTEN II,
3. Änderung zugestimmt und den Beschluss zur Offenlage gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 3. April 2018 bis 4. Mai 2018
statt.
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans HOSENMATTEN II werden die ersten beiden Änderungen auf den 2. Bauabschnitt übertragen sowie punktuelle Änderungen/Präzisierungen im
Hinblick auf ökologische/städtebauliche Optimierungen vorgenommen.
Stellungnahmen:
Behörden und Träger öffentlicher Belange:
Während der Offenlage gingen insgesamt 33 Rückmeldungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein. Davon brachten 13 Stellungnahmen vor. Sie betreffen die Themen Leitungsnetze der Versorgungsträger, Eisenbahnanlagen, Wald/Waldumwandlung, landwirtschaftliche
Flächen, Luftverkehr, Immissionsschutz, Grundwasser/Entwässerung, Abfallwirtschaft, Artenschutz und Umweltschutz.
Bürger:
Von Bürgern und Bürgerinnen gingen zwei Stellungnahmen zur Thematik Verkehrsbelastung
durch das Baugebiet und die Auswirkungen auf die Bebauung südlich des Geltungsbereichs ein.
Es wurde die Einbeziehung in den Planungsprozess bei der Verkehrserschließung, insbesondere bei der Umgestaltung des Hosenmattenweges gefordert.
Ein Bürger wies auf ein mögliches Gottesanbeterinnen-Vorkommen im Geltungsbereich des Bebauungsplans hin.
Abwägung:
Die Abwägung stellt in tabellarischer Form den Stellungnahmen die Bewertung des Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber.
Auf Grund der in den Stellungnahmen vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in der
vorliegenden Fassung des Bebauungsplans vom 2.7.2018 geringfügige redaktionelle Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen. Darüber hinaus erfolgten im Umweltbericht Anpassungen
bei der Thematik Waldumwandlung (Ersatzfläche im Gewann Nadler, statt Ersatzfläche Hagenmatten Kuhbach) sowie vorsorglich die Ergänzung um die Thematik Gottesanbeterin mit Darstellung der Maßnahmen zum Schutz der Art (gleiche Flächen, die für die CEF-Maßnahmen für
Zauneidechsen herangezogen werden). Diese Flächen sind bereits durch die Festsetzung als
Ausgleichsflächen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan HOSENMATTEN II gesichert. Eine
Änderung oder Ergänzung der Festsetzungen des Bebauungsplans Hosenmatten II, 3. Änderung ist daher nicht erforderlich.
Weiteres:
In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 7.3.2018 war die innere Verkehrssituation
des Gesamtgebietes ein Diskussionsthema.

Drucksache 172/2018

Seite - 3 -

Die Details zum Straßenausbau können im Bebauungsplan nicht geregelt werden. Bei der Erschließungsplanung, die in der Hand der Erschließungsträgerin - die STEG Stadtentwicklung
GmbH - liegt, werden die genannten Aspekte jedoch frühzeitig mit eingebunden (Termin zur Abstimmung Erschließungsplanung 4.7.2018). Die Erfahrungen aus dem 1. Bauabschnitt zeigen,
dass die ursprünglich geplanten und ausgeführten „Multifunktionsflächen“ im Bereich der Anliegerstraßen Nachteile für den fußläufigen Verkehr haben. In diesem Zusammenhang wird die
Verkehrssituation im 1. Bauabschnitt genauer geprüft und dem Technischen Ausschuss werden
zeitnah Vorschläge zur Verbesserung der Fußgängersituation unterbreitet (Beschluss TA am
7.3.2018).
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.