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Informationsvorlage (Anlage 1 Grundsätzliche Handhabung und rechtliche Rahmenbedingungen Stellungnahme des Oberbürgermeisters in der Gemeinderatssitzung am 26.02.2018)

                                    
                                        Anlage 1
Antrag der CDU-Fraktion vom 16.02.2018 zum Verfahren des Materialeinkaufs
Stellungnahme des Oberbürgermeisters Herrn Dr. Müller in der Gemeinderatssitzung vom 26.02.2018:
Die Fragestellungen möchte die Verwaltung wie folgt beantworten:
1. Grundsätzliche Handhabung des Materialeinkaufes
Die Beschaffungen von Waren und Dienstleistungen durch die Stadt unterliegen dem
Vergaberecht und dem Haushaltsrecht (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit).
Das vergaberechtliche Verfahren ist in der Dienstanweisung VOL (Okt 2011)
geregelt. Die Dienstanweisung verweist auf die Regelungen der VOL/A und
konkretisiert das interne Verfahren.
Die Art der Vergabe ist dabei abhängig vom Auftragswert:
 bis 1.000 EUR netto: eine freihändige Direktvergabe anhand eines Angebotes
 von 1.000 bis zu 10.000 EUR netto: freihändige Vergabe nach Einholung von
mind. 3 Angeboten
 von 10.000 bis 50.000 EUR netto: beschränkte Ausschreibung über formelles
Verfahren
 von 50.000 EUR bis 221.000 EUR netto öffentliche Ausschreibung über formelles
Verfahren
 ab einem Betrag von 221.000 EUR netto muss eine europaweite Ausschreibung
erfolgen
Der Auftragswert ist sorgfältig zu ermitteln. Bei einem andauernden Auftrag ist die
Laufzeit zu berücksichtigen.
Vergaben bis 50.000 EUR:
Im Bereich der Vergaben bis 50.000 EUR wählt der Fachbereich die adäquaten
Bieter aus, bei denen eine Angebotseinholung erfolgt. Dies kann ein Lieferant in Lahr
und Umgebung oder auch ein überregionaler Lieferant sein.
Die Verwaltung berücksichtigt in diesem Bereich regelmäßig ortsansässige und
regionale Einzelhändler und Dienstleistungsunternehmen und fordert diese zu einer
Angebotsabgabe auf bzw. erteilt Direktaufträge bei Werten bis zu 1.000 EUR netto.
Dies gilt auch für die Musikschule und den angesprochenen Bereich der
Kindertagesstätten.
Eine generelle, bewusste Bevorzugung des Lahrer Einzelhandels ist aufgrund des
Wettbewerbsprinzips rechtlich nicht zulässig. Im Einzelfall können aber ortsnahe
Betriebe ihre Vorteile beispielsweise durch kürzere Service- und Lieferzeiten zur
Geltung bringen.

Anlage 1
Vergaben ab 50.000 EUR
Bei Aufträgen über 50.000 EUR die öffentlich bzw. europaweit ausgeschrieben
werden, hat jeder örtliche Händler und Dienstleister die Möglichkeit am Verfahren
teilzunehmen, soweit er die Waren und Leistungen anbieten kann.
In diesem Bereich werden beispielweise Ausschreibungen zu Büromaterial,
Reinigungs- und Hygienematerial, Reinigungsleistungen oder Treibstofflieferungen
regelmäßig veröffentlicht.
2. Einkauf per Internet
Die örtlichen Händler und Dienstleistungsunternehmen nutzen teilweise auch den
Vertriebsweg Internet und bieten die Möglichkeit über Internetshops einzukaufen.
Auch die Stadt Lahr nutzt diese Plattform zum Einkauf.
Durch die Fachabteilungen besteht auch durch das Medium Internet die Möglichkeit
einen Marktüberblick zu erhalten und die Angemessenheit von Preisen zu
überprüfen. Bei Bestellungen über das Internet gelten die gleichen
vergaberechtlichen Grundsätzen wie sonst auch. Von Bestellungen auf Vorkasse
wird grundsätzlich abgesehen, da das damit verbundene Risiko nicht dem
städtischen Haushalt angelastet werden soll.
Die Ermittlung einer Größenordnung der Beschaffung über die Plattform Internet
wäre mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, da der Weg der
Beschaffung nicht auswertbar in der Finanzbuchhaltung hinterlegt ist.
Zusammenfassung:
Die Stadt Lahr berücksichtigt bei der Lieferung von Waren und Dienstleistungen auf
vielfältige Weise den örtlichen Einzelhandel und die örtlichen
Dienstleistungsunternehmen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.
Dies geschieht regelmäßig durch zulässige Direktvergaben bis 1.000 EUR netto,
durch Angebotsabfragen bzw. der Veröffentlichung von Ausschreibungen.
Die Stadtverwaltung Lahr freut sich über jede Angebotsabgabe und Teilnahme an
öffentlichen Ausschreibungen durch die Lahrer Unternehmen.