Beschlussvorlage (ANLAGE 1 Arbeitspapier zur Leistungsfähigkeit der FW Stadt Lahr)
Sitzung: Gemeinderat (13. Sitzung)
17. Dezember 2018
Beschlussvorlage (Standortentwicklung West zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr im Westen der Stadt)
Beschlussvorlage (ANLAGE 1 Arbeitspapier zur Leistungsfähigkeit der FW Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (Anlage Arbeitspapier Standortsuche Feuerwehr Lahr)
Beschlussvorlage (Anlage Arbeitspapier)
Beschlussvorlage (Anlage des Arbeitspapier)
Beschlussvorlage (Anlage Fahrzeugumsetzung Standort West)
Beschlussvorlage (Layout)
Beschlussvorlage (Nutzungskosten)
17. Dezember 2018
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Beschlussvorlage (Standortentwicklung West zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr im Westen der Stadt)
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Herr Happersberger, Tel.: -0630 Sarah Uhl, Tel.: -0625 thomas.happersberger@lahr.de Stabsstelle Feuerwehr/ Bevölkerungsschutz 25. Januar 2018 Arbeitspapier zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr im Westen der Stadt I Ist-Situation der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr in Bezug auf die Eintreffzeiten Die Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr des Landesfeuerwehrverbandes und des Innenministeriums, Stand Januar 2008, orientieren sich an den Bemessungswerten Einsatzmittel, Einsatzkräfte und Eintreffzeit. Sind alle drei Bemessungswerte gleichzeitig erfüllt, ist die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr gegeben. Hinsichtlich der Bemessungswerte Einsatzmittel sowie Einsatzkräfte spielt die Entwicklung auf dem startkLahr Airport & Business Park Raum Lahr für die Feuerwehr Stadt Lahr im Lahrer Westen und insbesondere der Bemessungswert Eintreffzeit eine wesentliche Rolle. Im Folgenden wird deshalb der Bemessungswert Eintreffzeit näher erläutert. Die oben genannten Hinweise definieren unter Punkt 1.3.1 die Eintreffzeit als die Zeitdifferenz vom Abschluss der Alarmierung bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle. Dieser Zeitraum ergibt sich aus der Summe der Ausrückezeit und der Anmarschzeit. Die Ausrückezeit der Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Lahr, liegt durchschnittlich bei rund 3 Minuten, wobei festzuhalten ist, dass diese während der Arbeitszeit der Stadtverwaltung für die erstabrückende Einheit darunter liegt. An Wochenenden und in der Nacht können je nach Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Kräften und der Verkehrssituation, die drei Minuten Ausrückezeit aber auch deutlich überschritten werden. Dieser Zeitfaktor gilt jedoch generell und es besteht kein unmittelbarer Bezug zur Stadtentwicklung. Die Eintreffzeit beim Standardbrand wird in den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit ausdifferenziert. Hier wird unterschieden zwischen der zuerst an der Einsatzstelle eintreffenden taktischen Einheit und der nachrückenden Einheit. Für die zuerst eintreffende Einheit gilt eine Eintreffzeit von 10 Minuten, für die nachrückende Einheit 15 Minuten. Aufgrund der taktischen Gliederung der Feuerwehr Stadt Lahr gilt für den ersten Löschzug der Sachverhalt, dass beide taktischen Einheiten im Sinne der Hinweise in der Regel zeitgleich oder nur mit geringem Zeitversatz an der Einsatzstelle eintreffen. Seite 1 von 12 Grundsätzlich gilt, dass bisher die Eintreffzeiten gemäß Hinweisen zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr mit einem hohen Zielerreichungsgrad für das Stadtgebiet eingehalten werden konnten. Die Entwicklung im Bereich startkLahr & Business Park Raum Lahr in der Südtraube des ehemaligen Flugplatzes, wirkten sich mit den Bauvorhaben Fiege, DSV und Penny bereits grenzwertig auf diesen Bemessungswert aus. Hier können die Eintreffzeiten bereits jetzt nicht mehr eingehalten werden. Die in der Regel geringfügige Überschreitung der Eintreffzeiten ist aus fachlicher Sicht hier jedoch zu tolerieren, da die baulichen Anlagen im Bereich der Südtraube zum Großteil mit automatischen Löschanlagen ausgestattet sind und die übrigen baulichen Anlagen, mit wenigen Ausnahmen, über eine automatische Brandmeldeanlage verfügen, sodass eine größere Eintreffzeit durch die Reduktion des Zeitfensters für die Detektion eines Schadensereignisses und die Alarmierung der Feuerwehr in Folge der automatischen Brandmeldetechnik kompensiert wird. Mit dem Bau des Logistikers LahrLogistics wurde die bereits vertretbare Grenze des Ausrückebereiches der Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Lahr, deutlich überschritten. Die Ansiedlung Zalando verschärfte die Situation weiter. Die Fahrstrecke zwischen dem Standort Feuerwache Lahr und der Zufahrt mittlere Traube beträgt nahezu genau 10 km. Bei einer günstigen Verkehrssituation kann eine durchschnittliche Marschgeschwindigkeit von 50 km/h, dies gilt insbesondere für die Nachtzeit, angesetzt werden. Hieraus ergibt sich eine Fahrtzeit von 12 Minuten. Bei ungünstigen Verkehrsbedingungen, beispielsweise im Zeitfenster des Feierabendverkehrs, ist lediglich eine durchschnittliche Marschgeschwindigkeit von 30 km/h anzusetzen, was dann eine Anfahrtszeit von 20 Minuten zur Folge hat. In der übrigen Zeit ist von einer Marschgeschwindigkeit von 40 km/h auszugehen. Zählt man zu den Anmarschzeiten jeweils die Ausrückezeit hinzu, die durchschnittlich drei Minuten beträgt, so ist davon auszugehen, dass im günstigsten Falle nachts die Eintreffzeit bei 15 Minuten läge, hierbei ist jedoch nicht berücksichtigt, dass in der Regel die Ausrückezeit nachts und an Wochenenden größer drei Minuten ist. Während der Hauptverkehrszeit läge im ungünstigsten Fall die Eintreffzeit bei 23 Minuten nach Alarmierung, die verkürzten Ausrückezeiten, selbst wenn ein Ausrücken der ersten Einheit nach einer Minute erfolgt, läge immer noch bei 21 Minuten. In der übrigen Zeit läge die Eintreffzeit im Durchschnitt bei 17 Minuten. Beide Betrachtungen haben zur Folge, dass die zulässige Eintreffzeit der ersteintreffenden Einheit um mindestens 50 %, im ungünstigen Fall sogar um über 100 % überschritten wird. Diese erhebliche Überschreitung kann aus fachlicher Sicht auch nicht damit kompensiert werden, dass mit einem nahezu zeitgleichen Eintreffen der Ergänzungseinheit gerechnet werden kann und dass bauliche Anlagen über eine automatische Brandmeldeoder Löschanlage verfügt. Für die ersteintreffende Einheit stehen bei einer günstigen Ausrückzeit von 3 Minuten noch 7 Minuten Fahrzeit zur Verfügung. Nimmt man günstige Bedingungen für die Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h an, so können in diesem Zeitfenster ca. 6 km zurückgelegt werden. Für den Lahrer Westen bedeutet dies das bereits im Bereich Seite 2 von 12 B415 Höhe Sütterlinhof und im Bereich Dr.-Georg-Schaeffler-Str., Auffahrt DHL die Grenze der Eintreffzeit erreicht ist. Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes besteht nach Auffassung des Leiters der Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz zwingend Handlungsbedarf um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr im Hinblick auf die aktuelle und weitere Entwicklung des startkLahr Airport & Business Parks Raum Lahr zu garantieren. Aus Sicht des Landratsamt Ortenaukreises, wird hier ebenfalls ein vordringlicher Handlungsbedarf gesehen, was konkret bedeutet, dass Maßnahmen der Stadt im Hinblick auf die Entwicklung der Feuerwehr, die der Einhaltung der Hinweise zur Leistungsfähigkeit dienen, bezuschussungsfähig sind und auch vordringlich berücksichtigt werden können. Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr im Hinblick auf die bereits erwähnte Entwicklungsfläche, im Zusammenhang mit den Parametern der oben genannten Hinweise zur Leistungsfähigkeit, wird aus fachlicher Sicht die Notwendigkeit der Schaffung eines leistungsfähigen Standortes (West) der Feuerwehr Stadt Lahr westlich der Bahnlinie und idealerweise gleichzeitig nördlich des Schutterentlastungskanals als zwingend erforderlich angesehen. Hierdurch kann die Anmarschzeit erheblich reduziert werden, wobei bei Berücksichtigung der bei der Feuerwehr Stadt Lahr verfügbaren Einsatzkräfte, die im Bereich Hugsweier, Stadtgebiet, Flugplatzstraße, Schwanau und Kürzell wohnen, die Ausrückezeiten sich nicht erheblich verlängern würden. Seite 3 von 12 II Lösungsansätze zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Eintreffzeiten für den Bereich Lahr West und deren Bewertung Die im Folgenden aufgezeigten Lösungsansätze und ihre Bewertung sind nicht abschließend, zeigen aber vier mögliche Grundansätze auf. 1. Reduktion der Ausrückezeit am Standort Kernstadt durch hauptamtliche Kräfte Eine Reduktion der Ausrückezeit auf 0,5 Minuten ist möglich, wenn die erste Einheit durch hauptamtliches Personal rund um die Uhr gestellt wird. Dies hätte zur Folge, dass 7 Funktionsstellen geschaffen und entsprechend besetzt werden müssten. Pro Funktionsstelle ist ein Personalansatz von 4,7/4,8 erforderlich. Dies würde dazu führen, dass sich die Fahrzeit von 7 Minuten auf 9,5 Minuten für die erste Löscheinheit erhöht. Konkret bedeutet dies, dass eine Strecke von ca. 2 km mehr (insgesamt 8 km) vom Standort der Feuerwache in der Kernstadt zurückgelegt werden könnte. Dies hätte grundsätzlich eine erhebliche Verbesserung der Ist-Situation zur Folge. Das Erreichen des Zieles 10 Minuten nach Alarmierung Eintreffen der ersten Löscheinheit an der Einsatzstelle würde jedoch noch immer nicht vollumfänglich für den Lahrer Westen sichergestellt. Bauliche Veränderungen am Standort der Abteilung Lahr würden zusätzlich erforderlich. Seite 4 von 12 2. Erweiterung bestehender Standorte Hier kämen grundsätzlich nur die Standorte Langenwinkel und Hugsweier in Frage. Aufgrund der insgesamt begrenzten Personalverfügbarkeit insbesondere an Wochentagen während der Arbeitszeit ist nicht sichergestellt, dass am Standort Langenwinkel, aber auch am Standort Hugsweier das Ausrücken der taktischen Einheit Staffel gewährleistet ist, dies steht viel mehr in Frage. Hinzu kommen umfassende bauliche Veränderungen, da beide Standorte lediglich für das Unterbringen eines Staffellöschfahrzeuges geeignet sind. Das Staffellöschfahrzeug als ersteintreffende taktische Einheit ist für den Ausrückebereich als nicht geeignet anzusehen. Die Thematik Staffellöschfahrzeug hätte zur Folge, dass an den Standorten Langenwinkel und/oder Hugsweier Fahrzeuge des Typ´s Hilfeleistungslöschfahrzeug stationiert werden müssten. Dies ist alleine durch Umverteilung nicht möglich. Baumaßnahmen an den bestehenden Standorten sind teilweise nicht realisierbar, bzw. es ist davon auszugehen das die Investitionen nicht nachhaltig sind, da die Tagalarmbereitschaft in der Zukunft weiterhin abnehmen wird. 3. Ehemalige kanadische Feuerwache S68 Der Standort ist grundsätzlich geeignet, wenn auch suboptimal, da die Flugbetriebsfläche das direkte Anfahren für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr verhindert. Im Übrigen ist der Standort vorgeprüft und steht aus organisatorischen und technischen Gründen nicht mehr als Option zur Verfügung. 4. Neubau Standort West Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint der Neubau Standort West als einzige nachhaltige Lösung, geeignet das Problem zu lösen. Mit einer zentralen Standortauswahl können sowohl Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr aus dem Bereich Hugsweier, Langenwinkel sowie Flugplatzstraße und Umgebung, die dort wohnen, außerhalb der Arbeitszeiten und Werktags die Alarmbereitschaft sicherstellen, darüber hinaus verbessert sich die Tagalarmbereitschaft durch den Zugriff auf die Ressourcen aus den beiden Ortsteilen als auch dem Bereich Flugplatzstraße. Hinzu kommen in nicht unerheblichem Umfang Angehörige der Feuerwehr Stadt Lahr, die in den Gewerbebetrieben im Umfeld beschäftigt sind, sodass auch die Tagalarmbereitschaft für die Ersteinheit grundsätzlich gesichert ist. Auch Angehörige der Feuerwehr Stadt Lahr mit Wohnsitz in Kürzell und Allmannsweier können berücksichtigt werden. Bei einem Neubau kann der Standort so gewählt werden, dass auch eine Ansiedlung des Bau- und Gartenbetriebes mit seinem Betriebshof in unmittelbarer Nähe möglich ist, sodass die Situation der Tagalarmbereitschaft durch Mitarbeiter des Bau- und Gartenbetriebs in den Werkstätten, die Mitglied in der Feuerwehr Stadt Lahr sind noch weiter verbessert werden könnte. Seite 5 von 12 Die Option eines Neubaus Standort West wird in III, IV, V als auch VI weiter betrachtet. III Betrachtung Neubau Standort West der Feuerwehr Stadt Lahr, IV Standortauswahl, Kosten/Zuschusssituation, VI Besonderheiten im Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung. III Bedarfsbetrachtung Neubau Standort West der Feuerwehr Stadt Lahr 1. Zielsetzung Der Neubau eines Standort West´s hat zwei Prämissen - Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr gemäß den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr des Landesfeuerwehrverbandes und des Innenministeriums mitgetragen von Städte-, Gemeinde- und Landkreistag (Januar 2005) insbesondere im Bezug auf Punkt 1.3.1 Eintreffzeiten. Diese werden für den Westen der Stadt Lahr, insbesondere die Industrie- und Gewerbeansiedlungen um den Flugplatz herum nicht erreicht, dies soll durch die Einsatzbereitschaft einer erweiterten Gruppe, das heißt einem Löschgruppenfahrzeug und zusätzlich einem Wechselladerfahrzeug mit Sonderbeladung, die für Einzelobjekte in diesem Bereich zwingend erforderlich ist, sichergestellt werden. Die Zweite Gruppe, bzw. ein weiterer Löschzug wird weiterhin durch den Standort Kernstadt Löschzug 1, bzw. 2 sichergestellt. - Nachhaltige Schaffung von Raum und Flächen für die kommunale aber auch interkommunale Feuerwehrausbildung, als auch Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge. Im Bezug auf die Ausbildung ist insbesondere die Verlagerung der Atemschutzübungsstrecke aus dem Standort Kernstadt von großer Priorität, da diese nahezu täglich, auch am Wochenende und insbesondere in den Abendstunden frequentiert wird. Im Bereich der Stellplätze für Einsatzfahrzeuge fehlen in der gesamten Feuerwehr Stadt Lahr derzeit mindestens vier Stellplätze. - Optional wird die Einrichtung eines Zentrallagers am Standort für den Katastrophenschutz im Regierungsbezirk Freiburg durch das Regierungspräsidium geprüft. 2. Planungsgrundlagen Grundlagen für die Planung und den Bau eines Feuerwehrgerätehauses ist zum einen die DIN 14092-1 Feuerwehrgerätehäuser. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Atemschutzübungsanlage ist darüber hinaus die DIN 14093 Atemschutzübungsanlagen als Planungsgrundlagen zu berücksichtigen. Seite 6 von 12 3. Bedarfsgrundlage 3.1. Fahrzeuge Es werden 8 Stellplätze benötigt, diese ergeben sich wie folgt: Löschgruppenfahrzeug LFKatS (derzeit Löschzug 5), Staffellöschfahrzeug (derzeit Löschzug 4, Standort Hugsweier), Mannschaftstransportwagen (derzeit Löschzug 4, Standort Hugsweier), Wechselladerfahrzeug 3 (Löschzug 1, Standort Kernstadt), Abrollbehälter S 2000 (Standort Kernstadt), Abrollbehälter Sonderlösch (Standort Kernstadt), Abrollbehälter Lüfter (Standort Kernstadt), Abrollbehälter Notfallstation (Standort Kernstadt), Anhänger Ölsanimat (Standort Kippenheimweiler) (vergleiche hierzu Anlage 1). 3.2. Sitzplätze der im Feuerwehrhaus untergebrachten Einsatzfahrzeuge (LFKatS 9, StLF 6, MTW 9, WLF 3 in Summe 27) Die Anzahl der Sitzplätze sind nach Norm, das Soll der Anzahl der PKW-Stellplätze. 3.3. Unterbringung der Einsatzkräfte Abteilung Hugsweier -> 24, davon eine weiblich Abteilung Langenwinkel -> 11, davon drei weiblich Kräfte derzeit Abteilung Lahr + Reserve -> 25 davon 10 weiblich In Summe -> 60, davon 15 weiblich 4. Flächenschätzung unter Berücksichtigung der oben angeführten Punkte in Verbindung mit DIN 14092-1. 4.1. Außenanlage (Nr. 6 nach DIN) - (6.1) Stauraum vor Toren Entsprechend der Fläche für Stellplätze, das heißt mindestens 400 m². - (6.3) Stellplätze 27 Stellplätze abgeleitet aus den Sitzplätzen der Fahrzeuge. Stellplatzgröße abgeleitet aus der Garagenverordnung in Verbindung mit der erforderlichen Fahrgasse (2,3 m x 5 m, bzw. 6 m, Fahrgasse 6,50 m bei 90°). In Summe 403,65 m² . Doppelnutzung der Stellplätze für den Bereich Atemschutzübungsanlage und Heißausbildung denkbar, hier jedoch zusätzlich ein Stellplatz für ein LKW, 5 x 11 m erforderlich. Summe Stellplatzfläche: ca. 450 m². - (6.4) Verkehrsfläche Die erforderlichen Verkehrsflächen ergeben sich aus der Planung des Raumes und können noch nicht näher beziffert werden. - (6.7) Übungshof 1800 m². Hier sind Optionsflächen für die Heißausbildungsanlage bereits mit berücksichtigt. Der relativ großzügige Ansatz bezieht sich darauf, dass derzeit keine hinreichenden Übungsflächen für die Feuerwehr, auch für den jetzigen Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stehen. Dies gilt für sämtliche Standorte. Seite 7 von 12 4.2. Fahrzeughalle Stellplatz 4,50 m x 12,50 m, Durchfahrtsbreite 3,60 m x 4,50 m Höhe erforderlich, 8 Stellplätze aus Nr. 3.1. -> Summe 450 m². Zusätzlich sind in der Fahrzeughalle Stellflächen für Regallagerung für den örtlichen Bereich vorzusehen. 1,5 m Regalfläche x 2 m Bewegungsbereich x 10 m ergibt 30 m² für die örtlichen Belange. In Summe 500 m². Zuzüglich wären mögliche Regallagerflächen für das Regierungspräsidium zu prüfen in Abhängigkeit von der Refinanzierung (vergleiche hierzu III 1.). 4.3. Räume für die Einsatz- und Übungsabwicklung ohne Atemschutzübungsanlage (Nr. 2 nach DIN) (2.1) Umkleide: 45 Umkleideplätze Herren, 15 Umkleideplätze Damen in Summe 60 Umkleideplätze ergibt bei 1,2 m² je Umkleideplatz 72 m² Gesamtfläche. (2.2) Sanitär: Mindestbedarf, eine Dusche, eine Toilette für Damen, zwei Toiletten, zwei Pissoirs, eine Dusche für Herren. Die Übungsanlage ist hierbei nicht berücksichtigt, eine duale Nutzung ist anzustreben. Hierdurch ergibt sich der Bedarf an Duschen. (2.3) Trockenraum 6 m². (2.4) Telekommunikationsraum mindestens 12 m² in Kombination mit (3.7) Verwaltung/Büroeinheit dann 15 m². (3.1) Schulungsraum 1,5 m² je Nutzer. Bei 60 Plätzen -> 90 m² inkl. Teeküche 8 m². (3.2) Jugendraum 20 m², grundsätzlich 2 m² je planmäßigem Nutzer, ggf. duale Nutzung mit Übungsanlage, dann ggf. vergrößern. (3.5) Erste-Hilfe-Raum 15 m² in Kombination mit Atemschutzübungsanlage. (3.4) Lehrmittelraum (3.6) Bereitschafts-/ Aufenthaltsraum, beide ohne Berücksichtigung. (4.2) in Verbindung mit 4.1 allgem. Werkstatt; Lager Werkstatt 15 m². 5. Sonstiges Hausanschlussraum, Heizung, USV, Putzmittel, Server, IuK, Atemluftkompressor. Die Flächen hierfür sind nicht weiter definiert, ggf. wären hier auch eine Kombination mit einer möglichen Ansiedlung des Bau- und Gartenbetriebes denkbar. Seite 8 von 12 In Summe, ohne die sonstigen Räumlichkeiten und Haustechnik, wäre ein Flächenbedarf von 233 m² gegeben. 6. Atemschutzübungsanlage Gemäß DIN 14093 Nr. 5 allgemeine räumliche Anforderungen, 5.1. Raum- und Flächenbedarf. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Garderobe 30 m² Umkleide 18 m² Vorbereitungsraum 20 m² Konditionsraum 20 m² Übungsraum 70 m² Schleuse 6 m² Zielraum 20 m² Leitstand 12 m² Schulungsraum, grundsätzlich 30 m² (kombinierbar mit Aufenthaltsräumen und Ähnlichem) 10. Aufenthaltsraum 18 m² (kombinierbar mit Grundanforderung) 11. Erste-Hilfe-Raum 20 m² (kombinierbar mit allgemeinen Anforderungen, dort dann ggf. vergrößern) 12. Sanitärräume (kombinierbar mit allgemeinem Bedarf) Im Zusammenhang mit der Atemschutzübungsanlage ist festzuhalten, dass der technische Ausbau im Wesentlichen vorhanden ist (Gitterkäfig, Konditionsgeräte, etc.). Das heißt hier wäre die Umsetzung der bestehenden Anlage und die Anpassung an die aktuellen Normen erforderlich. Die Maßnahme ist bezuschussungsfähig. Im Zusammenhang mit dem Flächenbedarf ist festzuhalten, dass im Falle einer Heißausbildungsanlage der Flächenbedarf für Sanitär, Umkleide, Garderobe, etc. mit abgedeckt wäre. Der Gesamtflächenbedarf ohne Schulungsraum, Aufenthalts- und Erste-Hilfe-Raum beträgt ca. 196 m². IV Standortauswahl Für die Standortauswahl eines neu zu bauenden Standorts der Feuerwehr Stadt Lahr im Lahrer Westen sind neben den bereits beschriebenen Aspekten zwei Bedingungen wesentlich: - Eine zentrale Lage, insbesondere unter Berücksichtigung der Akquirierung von Einsatzkräften aus den Ortsteilen Langenwinkel, Hugsweier sowie der Lahrer Weststadt aber auch aus den Riedgemeinden. - Eine gute Zugänglichkeit zur Verkehrsinfrastruktur, sowohl im Hinblick auf die Anfahrt für die freiwilligen Kräfte, aber auch im Bezug auf das Ausrücken. Seite 9 von 12 Subsumiert man die beiden Punkte in Verbindung mit der Zielsetzung einer nachhaltigen Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr im Bezug auf die Eintreffzeiten, so sind letztendlich lediglich Flächen im Ostareal, StartkLahr Airport und Businessparkraum Lahr bzw. Flächen an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße relevant, da diese die beiden Kriterien erfüllen. In Zusammenarbeit mit StartkLahr wurde die Flächenverfügbarkeit im Ostareal sowie an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße geprüft. Von Seiten StartkLahr wurde darüber hinaus die Möglichkeit eines dualen Standortes Feuerwehr mit Bau- und Gartenbetrieb Lahr im Hinblick auf den Flächenbedarf mitberücksichtigt. Vier Grundstücke auf dem Ostareal sowie ein Grundstück im Bereich Rheinstraße Süd, Erweiterung Ost wurden identifiziert und der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz zur weiteren Prüfung vorgelegt (vgl. Anlage 2, Stand 20.04.2017). Die Prüfung der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz hat zum Ergebnis, dass sowohl der Standort 1 auf dem Ostareal, als auch der Standort 5 Rheinstraße Süd, Erweiterung Ost grundsätzlich geeignet sind. Die übrigen Standortvorschläge insbesondere 3 und 4 sind vollständig ungeeignet. Standort 2 scheidet aufgrund der ungünstigen Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur aus. Im Bezug auf mögliche weitere Risiken wurde eine Hochwasserrisikomanagementabfrage durchgeführt. Für den Standort 1 ist kein Risiko nachgewiesen. Im Falle des Standort 5 müssten geeignete Maßnahmen des Hochwasserschutzes bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden. Bewertet man diese Ergebnisse abschließend so ist die Fläche 1 mit direkter Erschließung zur Dr. Georg-Schaeffler-Straße als nahezu ideal zu bewerten. V Zuschusssituation und Kosten Grundlage für die Bewertung ist der Entwurf über die Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-ZFeu), die sich bis zum 10. November 2017 in der Anhörung befand. Es ist davon auszugehen, dass die Neufassung wie sie im Entwurf vorliegt umgesetzt wird. Gespräche mit dem Bezirksbrandmeister als auch dem Kreisbrandmeister ergaben wie bereits ausgeführt die Zusage der Förderfähigkeit der Maßnahmen in geschildertem Umfang. Grundsätzlich ist die Maßnahme zweizuteilen, nämlich die Förderung des Feuerwehrgerätehauses im Sinne der Anlage Nr. 1 Feuerwehrhäuser, 1.1 bei Neubauten, ergäbe einen Zuschuss von 60.000,00 Euro für die ersten beiden Stellplätze, für den dritten und vierten Stellplatz je 55.000,00 Euro, für den fünften bis achten Stellplatz je 45.000 Euro. Das ergibt eine Gesamtfördersumme von 410.000,00 Euro. Darüber hinaus ist die Einrichtung einer Atemschutzübungsanlage einschließlich Zielraum nach DIN 14093 mit 40 % förderfähig. Seite 10 von 12 Im weiteren ist festzuhalten, dass öffentlich-private Partnerschaftsprojekte (sog. ÖPPProjekte) im Rahmen der neuen ZFeu nicht mehr zuwendungsfähig sind. Weiter offen bleiben mögliche Investitionen des Regierungspräsidiums im Hinblick auf ein Katastrophenschutzzentrallager. Hier kann derzeit noch keine verbindliche Aussage gemacht werden. Bezüglich möglicher Kosten kann als Orientierungshilfe die Vorgaben des Kostenrahmens bei Zuschüssen aus dem Ausgleichsstock herangezogen werden. Maßnahmen im Rahmen des Ausgleichsstocks sind nur dann verhältnismäßig, wenn die Kosten pro Stellplatz 300.000,00 Euro nicht übersteigen. Demzufolge wären an Investitionskosten für die Baumaßnahme ohne den Themenkomplex Atemschutzübungsanlage und die dazugehörigen Räume als reine Bausumme 2,4 Millionen Euro anzusetzen. Ob dies unter den gegebenen Marktbedingungen im Bezug auf die Baukosten realistisch ist bleibt offen. VI Besonderheiten im Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung Da für den möglichen Standort der Feuerwache West kein Bebauungsplan vorhanden ist, soll bei der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes die Zulässigkeit von Betriebswohnungen nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund des in der Stadt Lahr derzeit angespannten Wohnungsmarktes ist es aus Sicht der Stabsstelle Feuerwehr / Bevölkerungsschutz sinnvoll zu prüfen ob Wohnungen für Betriebsangehörige auf dem Gelände errichtet werden könnten. Dies ist bei zahlreichen Feuerwehren in der Größenordnung der Stadt Lahr gängige Praxis, um insbesondere auch die Alarmbereitschaft in der Nacht nachhaltig zu stärken. Grundsätzlich ist es denkbar, dass die Wohnungen durch einen Investor, bevorzugt die Städtische Wohnbaugesellschaft errichtet werden. Es bleibt offen ob dies im Zusammenhang mit der konkreten Planung bereits jetzt mitberücksichtigt werden soll, oder lediglich die Option für eine zukünftige Entwicklung offengehalten wird. Mit der geplanten Gründung einer Projektentwicklungsgesellschaft zur Verwirklichung eines Güterverkehrsterminals besteht Grund zur Annahme dass im Ausrückebereich eines zukünftigen „Standort West“ ein neuer und umfassender Aufgabenschwerpunkt entsteht. Zum heutigen Zeitpunkt kann die Entwicklung noch nicht konkret berücksichtigt werden. Es ist aber zwingend ausreichende Reserve- und Entwicklungsfläche bereits heute einzuplanen um auf die erwartete Entwicklung am neuen Standort angemessen reagieren zu können. VII Finanzierung des Feuerwehrwesens auf dem Gelände des Zweckverbandes IGP Gemäß Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg, § 3 Absatz 1, hat jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Seite 11 von 12 Dies gilt für das Gemeindegebiet, so auch für den Bereich des Zweckverbandes, der unter anderem auch Gemeindegebiet der Stadt Lahr umfasst. Finanziert wird das Feuerwehrwesen insbesondere durch Steuern wie Grundsteuer, Gewerbesteuer oder den Anteil der Einkommensteuer. Für den Bereich des Zweckverbandsgeländes auf Gemarkung Lahr entfällt diese Gegenfinanzierung. Aufgrund dieses Sachverhaltes wurde bereits in der letzten Strukturkommissionsitzung am 13.07.2017 diese Themen durch den Gemeinderat Dörfler angesprochen. Im Zusammenhang mit den zu erwartenden Investitionskosten in nicht unerheblichem Umfang, der u. a. auch auf die Entwicklung auf dem Zweckverbandsgelände IGP zurückzuführen ist bleibt offen, ob eine entsprechende Gegenfinanzierung angestrebt werden soll und in welcher Form dies denkbar ist. Anlagen: 1. Fahrzeugumsetzung Standort WEST 2. Optionsflächen Seite 12 von 12