Beschlussvorlage (6) Aktueller Vorbericht 2019)
Sitzung: Gemeinderat (13. Sitzung)
17. Dezember 2018
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2019)
Beschlussvorlage (1) Fortgeschriebener Entwurf der Haushaltssatzung 2019)
Beschlussvorlage (2) Fortgeschriebene Gruppierungsübersicht)
Beschlussvorlage (3) Darstellung der empfohlenen Änderungen -Änderungsliste II-)
Beschlussvorlage (4) Fortgeschriebene Übersicht für die Verpflichtungsermächtigungen)
Beschlussvorlage (5.1) Fortgeschriebener Investitions- und Finanzierungsplan 2018-2022)
Beschlussvorlage (5.2) Fortgeschriebenes Maßnahmenprogramm 2018-2022)
Beschlussvorlage (6) Aktueller Vorbericht 2019)
Beschlussvorlage (7) Stellenplan 2019 (haushaltsmäßige Darstellung))
Beschlussvorlage (8) Deckungsvermerke)
Beschlussvorlage (9) Fortgeschriebene Stellenübersicht Eigenbetrieb BVVL)
17. Dezember 2018
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Haushaltsjahr 2019)
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Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf der Stadt Lahr/Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2019 2 Inhaltsverzeichnis: Seite 1 Rückblick auf das Haushaltsjahr 2017...................................................................... 4 2 Überblick über die Finanzwirtschaft des Jahres 2018 .............................................. 6 3 Haushaltsplanentwurf 2019 ...................................................................................... 7 3.1 Haushaltserlass 2019 des Landes Baden-Württemberg ................................... 7 3.11 Allgemeine Hinweise .................................................................................. 7 3.12 Orientierungsdaten ..................................................................................... 9 3.13 Finanzausgleich 2019................................................................................. 9 3.2 Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2019.................................................. 11 3.3 Volumen des Gesamthaushaltes..................................................................... 15 3.4 Erläuterungen zu den wesentlichen Einnahmen und Ausgaben ..................... 19 3.4.1 Grundsteuer ............................................................................................. 19 3.4.2 Gewerbesteuer ......................................................................................... 20 3.4.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................................... 23 3.4.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................................... 26 3.4.5 Sonstige Steuereinnahmen ...................................................................... 27 3.4.6 Zuweisungen nach dem FAG ................................................................... 28 3.4.7 Gebühren und ähnliche Entgelte .............................................................. 34 3.4.8 Personalausgaben.................................................................................... 34 3.4.9 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ........................................ 37 3.4.10 Zuweisungen und Zuschüsse ................................................................... 41 3.4.11 Finanzumlagen / Zinsaufwendungen ........................................................ 43 3.4.12 Landesgartenschau 2018 ......................................................................... 44 3.4.13 Deckungsreserve...................................................................................... 44 3.4.14 Globale Minderausgabe ........................................................................... 45 4 3.5 Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt ....................................................... 46 3.6 Vermögenshaushalt 2019 ............................................................................... 47 3.7 Entwicklung des Vermögens, der Schulden und der allgemeinen Rücklage ... 59 3.8 Finanzierungs- und Entschuldungskonzept..................................................... 61 Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2018 bis 2022............................ 64 3 Tabellenverzeichnis: Tabelle 1: Gesamthaushalt 16 Tabelle 2: Ausgaben im Verwaltungshaushalt (bereinigt) 16 Tabelle 3: Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben 17 Tabelle 4: Entwicklung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuerumlage 22 Tabelle 5: Entwicklung des Gesamtaufkommens des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer 25 Tabelle 6: Steuerkraftzahlen 32 Tabelle 7: Entwicklung der Einwohnerzahlen 33 Tabelle 8: Entwicklung der Personalausgaben 35 Tabelle 9: Entwicklung des bereinigten Sachaufwandes 41 Tabelle 10: Darstellung des Vermögenshaushaltes 58 4 1 Rückblick auf das Haushaltsjahr 2017 Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat den Haushaltsplan 2017 am 19.12.2016 verabschiedet. Das Gesamtvolumen des Haushaltsplanes 2017 lag bei € 159.650.000,--. Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt war betragsmäßig mit € 8.755.000,-- ausgewiesen und zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 7.500.000,-- vorgesehen. Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes wurde nicht erforderlich. Das Rechnungsergebnis 2017 weist im Verwaltungshaushalt eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt von € 23.074.487,76 und damit im Vergleich zur Veranschlagung eine Verbesserung von € 14.319.487,76 aus. Die deutlich verbesserte Zuführung in Höhe von rd. € 14,32 Mio. an den Vermögenshaushalt basiert im Wesentlichen auf (saldierten) Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 14,2 Mio. (hiervon entfallen allein rd. € 8,0 Mio. auf Gewerbesteuermehreinnahmen und rd. € 2,1 Mio. auf Mehrzuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs). Das für den Vermögenshaushalt veranschlagte Gesamtvolumen belief sich auf € 42.600.000,--. Nach dem Rechnungsergebnis standen im Vermögenshaushalt Gesamteinnahmen in Höhe von € 39.463.301,42 bei tatsächlichen Ausgaben von € 46.945.929,58 zur Verfügung. Der allgemeinen Rücklage musste für den Haushaltausgleich somit ein Betrag in Höhe von € 7.482.628,16 entnommen werden (Ergebnis). Planmäßig war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 7.500.000,-- vorgesehen, so dass der (nicht gebundene) Rücklagenbestand gegenüber der Veranschlagung geringfügig und zwar um € 17.371,84 geschont werden konnte. Der Schuldenstand (Kämmereischulden) verringerte sich im Jahr 2017 um € 2.084.160,39 und erreichte zum 31.12.2017 einen Stand von € 23.511.446,05. 5 Im Haushaltsplan 2017 war der Darlehensbedarf mit € 9.230.000,-- veranschlagt. Im Jahr 2017 ist keine Kreditneuaufnahme erfolgt. In den vergangenen Jahren (bis 2015) wurde stets ein Haushaltseinnahmerest über die jeweils im Haushaltsplan veranschlagte aber nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung gebildet. Aufgrund der anhaltend guten Kassenliquidität und der deutlichen Ergebnisverbesserung 2017 ist von der Verwaltung im Zuge der Ratsbefassung über die Bildung von Haushaltsresten 2017 entgegen der bisherigen Verfahrensweise vorgeschlagen worden, auf eine Übertragung der noch in Höhe von € 9.230.000,-- zur Verfügung stehenden Kreditermächtigung 2017 in das Jahr 2018 zu verzichten (= keinen entsprechenden Haushaltseinnahmerest zu bilden). Diesem Vorschlag ist der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.04.2018 auch gefolgt. Das Rechnungsergebnis, das im Rechenschaftsbericht 2017 ausführlich erläutert und bewertet ist, wurde dem Gemeinderat nach der Vorbehandlung im Haupt- und Personalausschuss in der öffentlichen Sitzung am 23.07.2018 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Gemeinderatsbeschluss über die förmliche Feststellung der Jahresrechnung 2017 wurde nach der Durchführung der örtlichen Prüfung mit der Beratung des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 14.09.2018 in der öffentlichen Sitzung am 19.11.2018 eingeholt. 6 2 Überblick über die Finanzwirtschaft des Jahres 2018 Der Haushaltsplan 2018 wurde vom Gemeinderat am 18.12.2017 mit einem Gesamtvolumen von € 161.190.000,-- verabschiedet. Das Haushaltsvolumen gliederte sich in den Verwaltungshaushalt mit € 130.465.000,-- und den Vermögenshaushalt mit € 30.725.000,-- auf. Im Haushaltsplan 2018 konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von € 10.370.000,-- ausgewiesen werden. Die (planmäßige) Zuführungsrate lag damit um € 8.270.000,-- über der gesetzlichen Mindestzuführung in Höhe der veranschlagten (ordentlichen) Tilgungsaufwendungen (€ 2.100.000,--). Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurde auf € 9.065.000,-- festgesetzt. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist nicht vorgesehen. Das Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 mit Erlass vom 22.01.2018 ohne Einschränkungen genehmigt. Am 23.07.2018 ist dem Gemeinderat ein Bericht über die Haushaltsentwicklung 2018 erstattet worden. Dabei wurde unter Berücksichtigung des Haushaltsvollzuges 2018 mit Stand zum 22.06.2018 sowie unter Einbeziehung aller erkennbaren Entwicklungen die grundsätzliche Einschätzung der Verwaltung wiedergegeben, wonach sich gegenüber der Planung eine Ergebnisverbesserung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. € 5,6 Mio. ergeben könnte. Gleichzeitig ist darauf hingewiesen worden, dass sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen bis zum Jahresende 2018 aber auch noch weiter erhöhen könnte. Die aktuell erkennbare Haushaltsentwicklung 2018 lässt die grundsätzliche Einschätzung zu, dass die im Planwerk 2018 vorgesehene Kreditermächtigung voraussichtlich nicht in Anspruch genommen werden muss. 7 3 Haushaltsplanentwurf 2019 3.1 Haushaltserlass 2019 des Landes Baden-Württemberg 3.11 Allgemeine Hinweise Mit Datum vom 24.09.2018 hat das Ministerium für Finanzen und das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2018 die Orientierungsdaten zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2019 bekanntgegeben (Haushaltserlass 2019). Im Haushaltserlass 2019 hat das Ministerium für Finanzen und das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Benehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport auf Folgendes hingewiesen: Ergebnisse der Steuerschätzung vom 7. bis 9. Mai 2018 Vom 7. bis 9. Mai 2018 fand in Mainz die 153. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2018 bis 2022. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ stellte dabei fest: „Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2018 der Bundesregierung zu Grunde gelegt. In dem Ergebnis spiegelt sich die weiterhin gute wirtschaftliche Lage in Deutschland wieder. Die Bundesregierung erwartet hiernach einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um real + 2,3 % für dieses Jahr und + 2,1 % für das kommende Jahr. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt werden nunmehr Veränderungsraten von + 4,2 % für das Jahr 2018, + 4,1 % für das Jahr 2019 sowie je + 3,3 % für die Jahre 2020 bis 2022 projiziert. 8 Die Erwartungen bezüglich der als gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage für die Steuerschätzung relevanten Bruttolöhne und -gehälter wurden im Rahmen der aktuellen Frühjahrsprojektion 2018 gegenüber der Herbstprojektion 2017 wie folgt angepasst: Für das Jahr 2018 wird von einer Zunahme der Bruttolöhne und gehälter von + 4,4 % ausgegangen. Dies sind 0,5 Prozentpunkte mehr als in der Herbstprojektion 2017. Im Jahr 2019 wird ein Anstieg von + 4,1 % erwartet. Dies sind 0,4 Prozentpunkte mehr als in der Herbstprojektion 2017 angenommen. Für die Jahre 2020 bis 2022 bleibt die erwartete Wachstumsrate von + 3,2 % unverändert.“ Am 12.11.2018 und damit erst nach der Drucklegung des Haushaltsplanentwurfes 2019 lagen die regionalisierten Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung 2018 und damit die finanziellen Auswirkungen auf die baden-württembergischen Kommunen für das Haushaltsjahr 2019 bzw. die Finanzplanungsjahre bis 2022 vor. Daraus haben sich -im Vergleich zur vorherigen Stand auf Basis des Haushaltserlasses 2019 vom 24.09.2018- Einnahmeverbesserungen in saldierter Höhe von 90.000 € ergeben. Die Oktober-Steuerschätzung 2018 hat die bisherigen Prognosen der MaiSteuerschätzung 2018 bestätigt. Nach Einschätzung des Deutschen Städtetags stellen die Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung 2018 ein Spiegelbild der aktuell positiven Wirtschaftsprognosen dar. Diese gehen davon aus, dass sich die gute Entwicklung der Vergangenheit nahezu ungebrochen fortsetzten wird und dass mögliche Risiken, wie etwa Handelsstreitigkeiten oder Brexit, keine allzu großen Auswirkungen entfalten werden. Der Deutsche Städtetag weist allerdings darauf hin, dass derartige Krisen bei der Haushaltsplanung einkalkuliert werden sollten, auch wenn sie schlecht zu prognostizieren sind und daher bei der Steuerschätzung unberücksichtigt geblieben sind. 9 3.12 Orientierungsdaten Die Orientierungsdaten für die Entwicklung der Finanzausgleichsleistungen basieren auf den Berechnungen des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg. Sie berücksichtigen die Ergebnisse der Mai- und Oktober Steuerschätzung 2018. Die vom Land mitgeteilten Orientierungsdaten können nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, anhand dieser Daten unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. 3.13 Finanzausgleich 2019 Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2018 hatte das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg mit Datum vom 24.09.2018 folgende Orientierungswerte für das Jahr 2019 mitgeteilt (Haushaltserlass 2019): • Gemeindeanteil an der Einkommensteuer € 7,042 Mrd. • Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer € 1,010 Mrd. • Familienleistungsausgleich € 509,8 Mio. • Kommunale Investitionspauschale € • Grundkopfbetrag je Einwohner € 1.400,00 • Gewerbesteuerumlagesatz (voraussichtlich) 90,00 68 v.H. Auf der Grundlage dieser Orientierungswerte erfolgten die entsprechenden Veranschlagungen im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2019 für die Haushaltseinbringung am 19.11.2018 in den Gemeinderat. Nach dem Vorliegen der regionalisierten Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung 2018 sind den Finanzausgleichsberechnungen für 2019 folgende fortgeschriebenen Orientierungsdaten zugrunde gelegt worden: 10 • Gemeindeanteil an der Einkommensteuer € 6,983 Mrd. (€ 7,042 Mrd. ) • Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer € 1,012 Mrd. (€ 1,010 Mrd.) • Kommunale Investitionspauschale € (€ 90,00) • Grundkopfbetrag je Einwohner € 1.404,00 (€ 1.400,00) • Familienleistungsausgleich € 512,5 Mio. (€ 509,8 Mio.) 91,00 Aufgrund dieser Veränderungen hatten sich im Vergleich zur Veranschlagung im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2019 Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt € 260.000,-- (u.a. bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von € 200.000,--) und gleichzeitig Mindereinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 170.000,-- € ergeben. Die hieraus resultierende Verbesserung in saldierter Höhe von 90.000,-- € ist im Zuge der ganztägigen Haushaltsvorberatung im Haupt- und Personalausschuss am 03.12.2018 über die Änderungsliste I mit Stand vom 23.11.2018 abgebildet worden. Bei den endgültigen Veranschlagungen im Haushaltsplanentwurf 2019 sind die vorbezifferten Veränderungen entsprechend berücksichtigt worden. Eine Mehrfertigung des Haushaltserlasses 2019 des Landes vom 24.09.2018 sowie des Rundschreibens des Städtetags Baden-Württemberg vom 12.11.2018 über die Auswirkungen der Oktober-Steuerschätzung 2018 ist den Haushaltsplanunterlagen beigefügt worden. Im Weiteren ist den Haushaltsplanunterlagen ein Berechnungsblatt für die wesentlichen allgemeinen (Finanzausgleichs-)Zuweisungen und Umlagen für das Haushaltsjahr 2019 (auf Basis des Haushaltserlasses 2019 des Landes bzw. der entsprechenden Fortschreibungen nach der Oktober-Steuerschätzung 2018) angeschlossen worden. Der Berechnung der Kreisumlage ist ein Hebesatz von 27,5 v.H. (analog der Vorjahre) zugrunde gelegt worden. 11 3.2 Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2019 Im Gegensatz zu den schwierigen Planungsphasen für die Jahre 2010 und 2011 (Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise auf die öffentliche Hand) stand auch die Entwurfsgestaltung für das Planjahr 2019 -ähnlich wie schon für die vorangegangenen Haushaltsjahre 2012 bis 2018- infolge des stabilen gesamtwirtschaftlichen Aufschwungs und den damit verbundenen Steuermehreinnahmen auf einer guten (Finanz-)Grundlage. Andererseits aber waren die monetären Bedarfe bzw. Auswirkungen einer Vielzahl von größeren Projekten sowie insbesondere auch die Vorgaben des vom Gemeinderat am 19.12.2016 in fortgeschriebener Fassung beschlossenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2017 ff. zu beachten. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 06.04.2018 wurden die Fachämter, Fachabteilungen und Ortsverwaltungen aufgefordert, die Mittelanmeldungen für die Haushaltsplanung 2019 bis zum 22.06.2018 bei der Kämmerei einzureichen, die Mittelbedarfe äußerst sparsam und wirtschaftlich zu gestalten, alle Positionen kritisch nach Einsparungsmöglichkeiten zu überprüfen und zusätzlich Verbesserungsvorschläge einzubringen. Gleichzeitig wurden die Facheinheiten darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplanentwurf 2019 zwingend nach den Vorgaben des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes aufzustellen ist, mit der Folge, dass die ausgabeseitigen Mittelanmeldungen -analog der Vorjahre- auf den unabdingbar notwendigen Bedarf zu beschränken sind. Im Weiteren wurde auf der Grundlage des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes die Richtungsvorgabe gesetzt, den Haushalt 2019 so zu planen, dass vorrangig die hohen Haushaltsreste abgebaut werden können. Auch wurde darauf hingewiesen, dass neue Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen somit nur bei absolut zwingendem Bedarf in den Haushaltsplanentwurf 2019 aufgenommen werden können bzw. nur im betragsähnlichen „Austausch“ mit einer bislang vorgesehenen Maßnahme. 12 Nach Abgabe aller Haushaltsmittelanforderungen wurde ein erster Planentwurf für das Jahr 2019 aufgestellt. Der erste (Roh-)Entwurf des Verwaltungshaushalts wies zunächst eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt von € 620.750,-aus. Im Gegensatz hierzu mussten für die Planjahre 2010 bis 2012 zum gleichen Verfahrensstand noch jeweils hohe Unterdeckungen (Minus-Zuführungsraten) ausgewiesen werden: im Jahr 2011 belief sich die Unterdeckung für das Planjahr 2012 auf rd. € 1,5 Mio., im Jahr 2010 für das Planjahr 2011 gar auf rd. € 7,3 Mio. und im Jahr 2009 für das Planjahr 2010 auf über € 5,0 Mio. (= jeweiliger Erstentwurfsstand). In diesen Zahlenvergleichen spiegeln sich einnahmeseitig die deutlich erhöhten Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs infolge der guten und stabilen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie im Weiteren auch beschlossene Steuer-, Gebühren- und Entgeltanpassungen sowie ausgabeseitige Konsolidierungen wider. So können im Haushaltsplanentwurf 2019 die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen (Finanzausgleichs-)Zuweisungen in kumulierter Höhe von rd. € 98,335 Mio. und damit im Vergleich zum Haushaltsplan 2018 um € 3,57 Mio. höher veranschlagt werden. Das Rechnungsergebnis 2017 weist hier eine Summe von rd. 96,0 Mio. € aus. Eine nachhaltige Stärkung der (Eigen-)Ertragskraft des Haushaltes (insbesondere infolge der Erhöhung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2011) wurde aber nicht nur mit Blick auf die schwierigen Haushaltsjahre 2011 und 2012, sondern im Weiteren insbesondere mit Ausrichtung auf die mittel- und langfristige Ausgabenentwicklung unumgänglich notwendig. Aufgrund dessen ist auch eine weitere Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B sowie der Steuersätze für die Vergnügungssteuer zum 01.01.2017 bzw. 01.01.2018 (hier 2. Anpassungsstufe bei der Vergnügungssteuer) vorgeschlagen und beschlossen worden. 13 Nach intensiv geführten Haushaltsgesprächen mit den Fachämtern und Fachabteilungen konnte die Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt um rd. € 3,58 Mio. auf den im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2019 in Höhe von € 4.198.750,-- veranschlagten Betrag verbessert werden. Eine verwaltungsinterne Klausurtagung zum Haushalt 2019 fand im Jahr 2018 nicht statt. Die verwaltungsseitige Priorisierung der Maßnahmen zur Aufnahme in den Planentwurf 2019 und hier insbesondere in den Vermögenshaushalt erfolgte in einer Dezernentenbesprechung. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2019 war im gedruckten Planentwurf 2019 eine Kreditneuaufnahme in Höhe von € 9.755.350,-- veranschlagt. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage war nicht vorgesehen. Für die öffentliche Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2019 durch den Haupt- und Personalausschuss in der ganztägigen Sitzung am 03.12.2018 hatte die Verwaltung eine Änderungsliste I mit Datum vom 23.11.2018 vorgelegt. Neben den bereits erwähnten Veränderungen bei den Finanzausgleichsleistungen infolge der Oktober-Steuerschätzung 2018 sind über diese Änderungsliste weitere Veranschlagungsanpassungen abgebildet worden. Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um die finanziellen Auswirkungen der Beschlussfassungen des Gemeinderates vom 19.11.2018 zum Stellenplan 2019. Danach haben sich die Personalausgaben um € 1.348.150,-- auf € 35.719.700,-- erhöht. Unter Berücksichtigung der Anpassungen gemäß Änderungsliste I vom 23.11.2018 verringerte sich die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt im Vergleich zum gedruckten Planentwurf 2019 um € 1.240.550,-- auf € 2.958.200,-und erhöhte sich der Kreditbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes um € 1.367.750,-- auf € 11.123.100,--. Im Zuge der Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2019 durch den Haupt- und Personalausschuss am 03.12.2018 verminderte sich die Zuführung vom Verwaltungs- und den Vermögenshaushalt im Vergleich zum Stand vor der Sitzung um € 73.200,-- auf € 2.885.000,--. 14 Diese Veränderung ging auf verschiedene Maßnahmen, insbesondere auf Mehrausgaben im Bereich der Gebäudeunterhaltung zurück. Im Haushaltsplan 2018 ist für das Finanzplanungsjahr 2019 eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 3.170.000,-- ausgewiesen. Im Vergleich hierzu hat sich somit nach der ganztägigen Haushaltsvorberatung am 03.12.2018 eine um € 285.000,-- geringere Zuführung an den Vermögenshaushalt ergeben. Im Weiteren erhöhte sich der Kreditbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2019 im Vergleich zum Stand vor der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 03.12.2018 um € 631.900,-- auf € 11.755.000,--. Neben der verminderten Zuführung vom Verwaltungshaushalt € 73.200,--) resultierte diese Veränderung aus mehreren Ausgabenerhöhungen (€ 640.000,--), einer Ausgabenminderung (€ 2.500,-- zur Glättung des Haushaltsvolumens) bei gleichzeitigen Mehreinnahmen von € 80.000,-- und aus einer Betragsglättung in Form einer vorzunehmenden Einnahmenreduzierung in Höhe von € 1.200,--. Die Ausgabenerhöhungen im Vermögenshaushalt sind im Wesentlichen auf bauliche Verbesserungsmaßnahmen zurückzuführen. Hierin enthalten ist auch ein Betrag in Höhe von € 300.000,-- für Bodenordnungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Wohnbebauung eines städtischen Grundstücks. Dieser Mittelansatz ist mit einem haushaltsrechtlichen Sperrvermerk versehen. Die ordentlichen Tilgungsleistungen sind in Höhe von € 2.150.000,-- veranschlagt, so dass der aktuelle Haushaltsplanentwurf 2019 bei einem ausgewiesenen Darlehensbedarf von € 11.755.000,-- mit einer rechnerischen Netto-Neuverschuldung in Höhe von € 9.605.000,-- schließt. Der Haushaltsplan 2018 weist für das Finanzplanungsjahr 2019 einen Darlehensbedarf in Höhe von € 11,02 Mio. und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Tilgungen (€ 2,55 Mio.) eine Netto-Neuverschuldung in Höhe von € 8,47 Mio. aus. Eine Rücklagenentnahme sieht die Finanzplanung für das Jahr 2019 nicht vor. 15 Der Investitionsbedarf ist gemessen an den Mittelanforderungen unverändert hoch. Im Hinblick auf den vorgegebenen Finanzrahmen und anhängiger bzw. anstehender Großmaßnahmen muss (zwingend) mehr denn je eine kritische Priorisierung der Investitionsmaßnahmen erfolgen, bei der einerseits die zukunftsorientierte (Weiter-)Entwicklung der Stadt Lahr und andererseits das finanziell vertretbare Leistungsvermögen im Sinne der stetigen Aufgabenerfüllung die entscheidenden Kriterien zu sein haben. Die Entwurfseckwerte für die Haushaltsplanung 2019 mit Finanzplanung bis 2022 sind mit Stand vom 08.11.2018 am 12.11.2018 mit Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg -Rechtsaufsichtsbehörde- erörtert worden. 3.3 Volumen des Gesamthaushaltes Der Haushaltsplanentwurf 2019 weist aktuell ein Gesamtvolumen in Höhe von € 162.200.000,-- aus und übersteigt damit betragsmäßig das Niveau des Haushaltsplanvolumens 2018 mit € 161.190.000,-- um € 1.010.000,--. Das Gesamtvolumen für das Rechnungsjahr 2017 belief sich auf € 178.201.602,09 (Ergebnis), das Rechnungsergebnis 2016 wies ein Volumen von € 151.357.336,74 aus. Die Veränderungen der Gesamtsummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts sowie des Gesamthaushaltes 2019 gegenüber dem Haushaltsplanjahr 2018 ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht: 16 Tabelle 1: Gesamthaushalt 2019 € 2018 € Veränderungen +/-€ A) Verwaltungshaushalt Einnahmen Ausgaben Zuführungsrate 136.460.000 133.575.000 2.885.000 130.465.000 120.095.000 10.370.000 5.995.000 13.480.000 -7.485.000 B) Vermögenshaushalt Einnahmen Ausgaben Darlehensbedarf 13.985.000 25.740.000 11.755.000 21.660.000 30.725.000 9.065.000 -7.675.000 -4.985.000 2.690.000 162.200.000 161.190.000 1.010.000 C) Gesamtvolumen Das Gesamthaushaltsvolumen 2019 liegt mit einem Betrag von € 1.010.000,-- über dem des Vorjahres (= + 0,63 %). Um die Entwicklung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt noch deutlicher darzustellen, sind die kalkulatorische Kosten und die inneren Verrechnungen auszuklammern, da diese Beträge nicht ergebniswirksam sind. Tabelle 2: Ausgaben im Verwaltungshaushalt (bereinigt) 2019 2018 € € Veränderung 2019 - 2018 € % Volumen des Verwaltungshaushaltes abzüglich 136.460.000 130.465.000 5.995.000 4,60 a) innere Verrechnungen 2.636.600 2.960.850 -324.250 -10,95 b) kalkulatorische Kosten 3.393.350 2.433.950 959.400 39,42 c) Zuführung zum Vermögenshaushalt 2.885.000 10.370.000 -7.485.000 -72,18 127.545.050 114.700.200 12.844.850 11,20 Bereinigte Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 17 Tabelle 3: Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben Haushaltsplan 2019 € Haushaltsplan 2018 € Rechn.ergebnis 2017 € A) Einnahmen 1. Grundsteuer A und B 2. Gewerbesteuer 3. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 4. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 5. Allg. FAG-Zuweisungen 6. Gebühren u. ähnl. Entgelte Summen: 8.185.000 30.000.000 7.685.000 27.000.000 7.715.074 31.763.361 20.265.000 19.170.000 18.127.403 4.465.000 33.250.000 6.670.500 102.835.500 4.545.000 34.200.000 6.568.750 99.168.750 3.582.127 32.810.904 6.453.217 100.452.086 35.719.700 33.420.400 30.185.643 38.565.650 12.411.500 923.200 5.230.000 35.125.000 127.975.050 32.958.100 10.802.700 994.000 4.745.000 32.130.000 115.050.200 27.408.618 9.638.349 838.509 5.436.608 29.489.938 102.997.665 B) Ausgaben 1. Personalausgaben 2. Sächl. Verwaltungs- u. Betriebsaufwand (bereinigt) 3. Zuweisungen, Zuschüsse 4. Aufwendungen für Zinsen 5. Gewerbesteuerumlage 6. Allgem. Umlagen Summen: Die enorme Entwicklung des planmäßigen Haushaltsvolumens seit dem Jahr 2000 zeigt folgende Übersicht und Grafik eindrucksvoll auf: 18 Volumen in € Veränderung ggü.Vorjahr (+/-) in € Jahr Verw.HH Verm.HH 2000* 2001* 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 67.132.624 69.551.035 76.200.000 66.110.000 69.080.000 72.380.000 72.230.000 75.680.000 78.400.000 78.260.000 79.305.000 80.085.000 88.970.000 96.800.000 102.815.000 104.360.000 112.760.000 117.050.000 130.465.000 136.460.000 11.217.744 9.594.392 12.520.000 17.075.000 9.865.000 9.200.000 9.970.000 11.060.000 10.350.000 18.875.000 14.145.000 6.930.000 11.800.000 20.265.000 13.615.000 18.450.000 47.090.000 42.600.000 30.725.000 25.740.000 Gesamt Verw.HH 78.350.368 79.145.427 2.418.411 88.720.000 6.648.965 83.185.000 -10.090.000 78.945.000 2.970.000 81.580.000 3.300.000 82.200.000 -150.000 86.740.000 3.450.000 88.750.000 2.720.000 97.135.000 -140.000 93.450.000 1.045.000 87.015.000 780.000 100.770.000 8.885.000 117.065.000 7.830.000 116.430.000 6.015.000 122.810.000 1.545.000 159.850.000 8.400.000 159.650.000 4.290.000 13.415.000 161.190.000 162.200.000 5.995.000 Verm.HH Gesamt -1.623.352 2.925.608 4.555.000 -7.210.000 -665.000 770.000 1.090.000 -710.000 8.525.000 -4.730.000 -7.215.000 4.870.000 8.465.000 -6.650.000 4.835.000 28.640.000 -4.490.000 -11.875.000 795.059 9.574.573 -5.535.000 -4.240.000 2.635.000 620.000 4.540.000 2.010.000 8.385.000 -3.685.000 -6.435.000 13.755.000 16.295.000 -635.000 6.380.000 37.040.000 -200.000 1.540.000 1.010.000 -4.985.000 * Beträge umgerechnet von DM in EUR Verw.HH = Verwaltungshaushalt, Verm.HH = Vermögenshaushalt, Gesamt = Gesamthaushalt Grafische Darstellung der Entwicklung 170.000.000 160.000.000 150.000.000 140.000.000 130.000.000 120.000.000 110.000.000 100.000.000 90.000.000 80.000.000 70.000.000 19 3.4 Erläuterungen zu den wesentlichen Einnahmen und Ausgaben 3.4.1 Grundsteuer Der Hebesatz belief sich seit dem Jahr 1994 auf jeweils 330 v.H. für die Grundsteuer A und B. Mit Wirkung zum 01.01.2010 ist der Hebesatz für die Grundsteuer B um 30 v.H. erhöht und auf 360 v.H. festgesetzt worden. Der Hebesatz für die Grundsteuer A blieb unverändert bei 330 v.H. festgesetzt. Zum 01.01.2011 ist der Hebesatz für die Grundsteuer A und B einheitlich auf 390 v.H. (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010) und zum 01.01.2017 der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 420 v.H. (Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2016) erhöht worden Für die Grundsteuer A und B ist im Haushaltsplanentwurf 2019 ein Gesamtaufkommen in Höhe von 8.185.000,-- € veranschlagt. Mit Urteil vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Grundstückswerte nicht (mehr) verfassungsgemäß ist. Danach darf das geltende Recht nur noch für eine Übergangszeit weiter angewendet werden. Dem Gesetzgeber ist bis spätestens zum 31.12.2019 auferlegt worden, ein Reformgesetz zu beschließen. Anschließend haben Bund, Länder und Kommunen nach der höchstrichterlichen Entscheidung fünf weitere Jahre Zeit, um das Gesetz umzusetzen. Die Neubewertung aller Grundstücke muss demnach spätestens zum 31.12.2024 abgeschlossen sein. Trotz des dringlichen Handlungsbedarfs lassen sich die Erfolgsaussichten des Reformprojektes gegenwärtig nicht abschließend beurteilen. Derzeit gibt es in der Koalition auf Bundesebene noch keine finale Verständigung auf ein Reformmodell. Der Bundesfinanzminister hat im Frühjahr dieses Jahres eine Positionierung der Bundesregierung bis Ende 2018 angekündigt. Darüber hinaus birgt jedes IT-Großprojekt stets Prozessrisiken, die zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen können. 20 Für die Kommunen ist -angesichts eines drohenden Ausfalls von Grundsteuereinnahmen in Höhe von bundesweit jährlich rd. € 14 Mrd.- zunächst eine fristgerechte und verfassungsfeste Neuregelung der Grundsteuer-Bewertung von zentraler Bedeutung. Die Grundsteuer muss vom Gesetzgeber zukunftsfest ausgestaltet werden. Ein auch nur temporärer Ausfall dieser bedeutenden kommunalen Einnahmequelle ist nicht verkraftbar und müsste gegebenenfalls durch Bund und Länder kompensiert werden. Angesichts der nach wie vor ungeklärten Gesetzeslage schließen die kommunalen Spitzenverbände mittlerweile einen temporären Steuerausfall nicht mehr aus. 3.4.2 Gewerbesteuer Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ geht nach der Oktober-Steuerschätzung 2018 davon aus, dass das Gewerbesteueraufkommen (brutto) im Jahr 2019 bundesweit im Durchschnitt voraussichtlich um 0,8 % gegenüber dem Vorjahr steigen wird. Für die Jahre 2020 ff. hat der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr zusätzliche Einnahmeverbesserungen bei der Gewerbesteuer (brutto) in Höhe von bundesdurchschnittlich 4,2 % (Jahr 2020), 3,4 % (Jahr 2021) und von 2,7 % (Jahr 2022) prognostiziert. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Prognosen und insbesondere der örtlichen Verhältnisse sowie der Gewerbesteuerentwicklung 2018 wird für das Planjahr 2019 ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von € 30,0 Mio. (im Vorjahr: € 27,0 Mio.) als realisierbar angesehen. Die Haushaltsrechnung 2018 mit Stand vom 05.12.2018 weist für das Jahr 2018 Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von rd. € 33,51 Mio. (bei einem Ansatz von € 27,0 Mio.) aus. Bei den mit Stand vom 05.12.2018 verbuchten Gewerbesteuermehreinnahmen 2018 ist zu beachten, dass hierin größere Beträge enthalten sind, die einerseits auf einmalige Vorgänge aus Vorjahren zurückgehen und andererseits aus freiwilligen Vorabzahlungen auf zu erwartende spätere Steuerfestsetzungen herrühren. Dies war bei der Ansatzermittlung für 2019 zu bereinigen. 21 Die anhaltend gute gesamtwirtschaftliche Situation hat im laufenden Jahr auch zu einer deutlichen Steigerung der Gewerbesteuervorauszahlungen geführt. In einem Einzelfall sind die Vorauszahlungen gegenüber dem Vorjahr allein im siebenstelligen Bereich angestiegen, so dass auch dies bei der Gewerbesteuerveranschlagung für 2019 zu berücksichtigen war. Insgesamt gesehen bewegen sich die Bereinigungen in einer Größenordnung von € 3,5 Mio. (bezogen auf das aktuelle Gewerbesteueraufkommen 2018). Die tatsächliche Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens bis zum Jahresende lässt sich im Vorhinein nur äußerst schwer einschätzen, da es im Laufe eines Jahres regelmäßig zu Nachveranlagungen (Steuernachzahlungen bzw. Steuererstattungen) kommt und evtl. krisenbedingte Einnahmeminderungen (Euro-/Staatsschuldenkrise, politische Krisengebiete) sowie Einbußen aus den Folgewirkungen steuerrelevanter Gesetze nicht unmittelbar greifbar sind. Mit Wirkung zum 01.01.2011 ist der Gewerbesteuerhebesatz von zuvor 350 v.H. auf 390 v.H. erhöht worden (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010). Die Gewerbesteuerumlage ist entsprechend dem Gewerbesteuereinnahmeansatz in Höhe von € 30,0 Mio. mit € 5,23 Mio. angesetzt. Der Vervielfältiger zur Berechnung der Umlage beläuft sich nach den Orientierungsdaten des Landes im Jahr 2019 voraussichtlich auf 68 v.H. (Vorjahr: 68,3 v.H.). Somit wirkt sich die Gewerbesteuerumlage bezogen auf das veranschlagte Gewerbesteueraufkommen mit einem Anteil von 17,44 % aus. Die Umlagenberechnung erfolgt aus dem tatsächlichen Eingang (Ist-Zahlen) der Gewerbesteuer. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat im Zuge der Steuerschätzungen 2017 und 2018 darauf hingewiesen, dass die erhöhten Gewerbesteuerumlagen zur Beteiligung der Gemeinden an der Finanzierung der deutschen Einheit (SolidarpaktUmlage, Umlage zur Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit) nach geltender Gesetzeslage zum Jahr 2020 entfallen werden. 22 Mit diesen Umlagen werden die westdeutschen Gemeinden bis einschließlich dem Jahr 2019 von ihren jeweiligen Ländern zur Finanzierung der deutschen Einheit herangezogen. Tabelle 4: Entwicklung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuerumlage Jahr Gewerbesteuer Gewerbesteuer- Vervielfältiger Umlagesatz GewerbesteuerIst-Aufkommen hebesatz Gewerbesteuerumlage Nettoaufkommen umlage Euro 1990 1995 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 8.979.645 13.991.017 16.885.672 17.435.456 21.639.223 15.070.156 18.996.958 19.861.117 22.263.163 19.471.957 15.476.106 13.634.232 12.982.599 15.589.687 17.558.961 21.728.195 20.123.558 23.707.792 25.354.806 31.659.742 27.000.000 30.000.000 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350 390 390 390 390 390 390 390 390 390 52 79 83 91 102 114 82 81 74 73 65 66 71 70 69 69 69 69 69 68,5 68,3 68 % Euro 14,86 22,57 23,71 26,00 29,14 32,57 23,43 23,14 21,14 20,86 18,57 18,86 20,29 17,95 17,69 17,69 17,69 17,69 17,69 17,56 17,51 17,44 1.334.119 3.157.972 4.004.317 4.533.219 6.306.288 4.908.565 4.450.716 4.596.430 4.707.069 4.061.294 2.874.134 2.571.027 2.633.613 2.798.149 3.106.585 3.844.219 3.560.322 4.194.456 4.485.850 5.560.750 4.728.462 5.230.769 Euro 7.645.526 10.833.044 12.881.356 12.902.238 15.332.935 10.161.591 14.546.242 15.264.687 17.556.094 15.410.663 12.601.972 11.063.205 10.348.986 12.791.538 14.452.375 17.883.976 16.563.236 19.513.336 20.868.956 26.098.993 22.271.538 24.769.231 Anmerkung: Bei den Angaben in der Spalte „Gewerbesteuer Ist-Aufkommen“ der Jahre 1990 bis 2017 handelt es sich um die jeweiligen Rechnungsergebnisse, der Jahre 2018 und 2019 um die jeweils veranschlagten Haushaltsansätze. 23 3.4.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Nach dem Haushaltserlass 2019 des Landes vom 24.09.2018 auf Basis der MaiSteuerschätzung 2018 wurde der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Jahr 2019 auf € 7,042 Mrd. geschätzt. Auf dieser Basis erfolgte die Veranschlagung im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2019. Nach der Oktober-Steuerschätzung 2018 hat das Land das prognostizierte Ausschüttungsaufkommen für 2019 um € 59,0 Mio. auf € 6,983 Mrd. abgesenkt. Daraus resultierte für die Stadt Lahr eine Einnahmereduzierung in Höhe von € 170.000,-- €, welche über die Änderungsliste I vom 23.11.2018 abgebildet worden ist. Die Schlüsselzahl als Grundlage für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre aufgrund einer Steuerstatistik neu festgesetzt. Im Jahr 2014 erfolgte die Anpassung für den Zeitraum 2015 bis 2017 mit einer festgesetzten Schlüsselzahl für die Stadt Lahr von 0,0028371. Seit dem Jahr 2011 werden bei der Ermittlung der örtlichen Schlüsselzahlen Sockelbeträge, bis zu denen die Einkommensteuerleistungen der Einwohner berücksichtigt werden, in Höhe von € 35.000,-- für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und € 70.000,-- für zusammen veranlagte Steuerpflichtige angesetzt. Auf der Grundlage eines Präsidiumsbeschlusses vom 13.09.2011 hatte sich der Deutsche Städtetag mit der Begründung, dass sich die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer bei einem Festhalten an den bisherigen Sockelbeträgen von € 30.000,-- bzw. € 60.000,-- immer weniger (wie in Art. 106 Abs. 5 Grundgesetz vorgegeben) an den Einkommensteuerleistungen der Einwohner der Gemeinden orientieren würde, für eine Anhebung der Sockelbeträge auf € 35.000,-bzw. € 70.000,-- ausgesprochen. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wurde vom Bundesfinanzministerium am 05.10.2011 eingeleitet und abgeschlossen. 24 Turnusgemäß ist im Jahr 2017 eine Neufestsetzung der Schlüsselzahl für den Zeitraum 2018 bis 2020 auf Grundlage der Einkommensteuer-Statistik des Jahres 2013 erfolgt. Diese Neufestsetzung hat unter Berücksichtigung weiterhin unveränderter Sockelbeträge (35/70 T€) eine neue Schlüsselzahl für die Stadt Lahr von 0,0029018 ergeben. Dies bedeutet, dass sich die Schlüsselzahl für die Stadt Lahr erstmals seit dem Jahr 2003 wieder erhöht hat (+ 0,0000647 gegenüber der vorangegangenen Festsetzung im Jahr 2014 für den Zeitraum 2015 bis 2017). Im Haushaltsplanentwurf 2019 sind die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer unter Ansetzung des für das Planjahr nach der OktoberSteuerschätzung 2018 prognostizierten Aufkommens von € 6,983 Mrd. und der maßgeblichen Schlüsselzahl (0,0029018) in Höhe von € 20,265 Mio. veranschlagt worden. Die Schlüsselzahl der Stadt Lahr hat sich wie folgt entwickelt: Jahre Schlüsselzahl Veränderung +/- 1972 - 1974 0,0038599 1975 - 1976 0,0036283 -0,0002316 1977 - 1978 0,0036246 -0,0000037 1979 - 1981 0,0035662 -0,0000584 1982 - 1984 0,0037290 0,0001628 1985 - 1987 0,0033716 -0,0003574 1988 - 1990 0,0034488 0,0000772 1991 - 1993 0,0034124 -0,0000364 1994 - 1996 0,0033495 -0,0000629 1997 - 1999 0,0033583 0,0000088 2000 - 2002 0,0033733 0,0000150 2003 - 2005 0,0032458 -0,0001275 2006 - 2008 0,0031720 -0,0000738 2009 - 2011 0,0030739 -0,0000981 2012 - 2014 0,0029621 -0,0001118 2015 - 2017 0,0028371 -0,0001250 2018 - 2020 0,0029018 0,0000647 25 Tabelle 5: Entwicklung des Gesamtaufkommens des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer Jahr Gesamtaufkommen* Veränderung VJ +/- € € Schlüsselzahl Anteil Stadt Lahr € 1995 1996 1997 1998 1999 2000 3.358.716.348 3.120.064.308 3.019.147.670 3.301.497.926 3.503.603.936 3.702.648.265 -238.652.040 -100.916.638 282.350.255 202.106.010 199.044.329 0,0033495 0,0033495 0,0033583 0,0033583 0,0033583 0,0033733 11.250.020 10.450.655 10.139.204 11.087.420 11.766.153 12.490.143 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 3.564.014.606 3.569.405.606 3.510.251.566 3.328.697.592 3.295.739.170 3.567.060.577 4.010.749.726 4.497.679.852 3.985.837.195 3.969.274.248 4.229.617.830 4.636.354.948 -138.633.659 5.391.000 -59.154.040 -181.553.974 -32.958.422 271.321.407 443.689.149 486.930.126 -511.842.657 -16.562.947 260.343.582 406.737.118 0,0033733 0,0033733 0,0032458 0,0032458 0,0032458 0,0031720 0,0031720 0,0031720 0,0030739 0,0030739 0,0030739 0,0029621 12.022.490 12.040.676 11.393.575 10.804.287 10.697.310 11.314.716 12.722.098 14.266.640 12.252.065 12.201.152 13.001.422 13.733.347 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 5.020.503.188 5.232.831.977 5.563.191.282 5.819.594.226 6.314.160.494 6.400.427.701 6.983.000.000 384.148.240 212.328.789 330.359.305 256.402.944 494.566.268 86.267.207 582.572.299 0,0029621 0,0029621 0,0028371 0,0028371 0,0028371 0,0029018 0,0029018 14.871.232 15.500.172 15.783.330 16.510.771 17.913.905 18.572.761 20.263.269 * Spalte "Gesamtaufkommen": bis 2017: endgültige Abrechnung 2018: vorläufige Abrechnung bei einer Ansatzgrundlage von € 6,6 Mrd. 2019: Mitteilung über die Auswirkungen der Oktober-Steuerschätzung 2018 vom 12.11.2018 26 3.4.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Diese Einnahmeposition, die als Ersatz für die ab 1998 weggefallene Gewerbekapitalsteuer gilt, wurde gemäß dem im Haushaltserlass 2019 des Landes vom 24.09.2018 in Höhe von € 1,010 Mrd. bezifferten Gemeindeanteil und unter Ansetzung der für die Stadt Lahr mit Wirkung ab dem 01.01.2018 geltenden Schlüsselzahl von 0,0044148 ermittelt. Im Jahr 2017 ist turnusgemäß auch die Neufestsetzung der Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2018 auf der Basis gemeindescharfer Berechnungen gem. § 5 a des Gemeindefinanzreformgesetzes erfolgt. Die daraus resultierenden Schlüsselzahlen sind für die Jahre 2018 bis 2020 gültig. Daraus hat sich für die Stadt Lahr eine Schlüsselzahl ab dem 01.01.2018 von 0,0044148 ergeben. Zuvor (bis 2017) belief sich die Schlüsselzahl für die Stadt Lahr auf 0,0042982, so dass ein Anstieg um 0,0001166 zu verzeichnen ist. Unter Ansetzung der maßgeblichen Schlüsselzahl sowie des vom Land nach der Oktober-Steuerschätzung 2018 auf € 1,012 Mrd. erhöhten Aufkommens sind die Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Planentwurf 2019 in Höhe von € 4,465 Mio. veranschlagt worden. Mit Wirkung ab dem Jahr 2009 wurde die Verteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer von dem bis dato geltenden, vorläufigen Verteilungsschlüssel auf einen fortschreibungsfähigen Schlüssel umgestellt. Der neue Schlüssel wird dabei stufenweise bis 2018 eingeführt. In den Jahren 2009 bis 2011 erfolgte die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer mit 25 % nach dem neuen fortschreibungsfähigen Schlüssel und mit 75 % nach dem für die Jahre 2000 bis 2008 geltenden (Übergangs-)Schlüssel. In den Jahren 2012 bis 2014 belief sich der Anteil auf jeweils 50 % und zuletzt für die Jahre 2015 bis 2017 auf ein anteiliges Verhältnis von 75 % (Fortschreibungsschlüssel) zu 25 % (Übergangsschlüssel). 27 Ab dem Jahr 2018 setzen sich die Schlüsselzahlen zu 25 % aus dem Gewerbesteueraufkommen der Jahre 2010 bis 2015, zu 50 % aus den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Jahre 2013 bis 2015 und zu 25 % aus den sozialversicherungspflichtigen Entgelten der Jahre 2012 bis 2014 zusammen. Mit der Festsetzung der Schlüsselzahlen 2018 bis 2020 endet die Übergangsphase vom „alten“ zum fortschreibungsfähigen „neuen“ Schlüssel. 3.4.5 Sonstige Steuereinnahmen Mit Wirkung zum 01.01.2011 sind die Vergnügungssteuersätze einheitlich für Gewinnspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten von zuvor 9 % auf 15 % der Bruttokasse angehoben worden (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010). Mit neuerlichem Ratsbeschluss vom 24.10.2016 ist der Steuersatz für Geldspielgeräte ab dem 01.01.2017 auf 18 % und mit Wirkung ab dem 01.01.2018 auf 20 % der Bruttokasse erhöht worden. Für die Vergnügungssteuer sind im Haushaltsplanentwurf 2019 unter Berücksichtigung des erhöhten Steuersatzes Einnahmen in Höhe von € 2.000.000,-- (analog dem Vorjahr) veranschlagt. Ebenfalls mit Wirkung zum 01.01.2011 ist eine Erhöhung der Hundesteuer für den Ersthund von € 75,-- auf € 100,-- und für jeden weiteren Hund von € 150,-- auf € 200,-- sowie eine Anpassung des Steuersatzes für Zwinger von € 75,-- auf € 100,-- erfolgt (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010). Im Planentwurf 2019 sind die Hundesteuereinnahmen mit einem Betrag in Höhe von € 170.000,-- (Vorjahr: € 165.000,--) ausgewiesen. 28 3.4.6 Zuweisungen nach dem FAG Die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) sind im Haushaltsplan 2019 auf Basis der vom Land mit Haushaltserlass 2019 vom 24.09.2018 übermittelten bzw. nach der Oktober-Steuerschätzung 2018 fortgeschriebenen Orientierungsdaten für die kommunale Haushaltsplanung 2019 veranschlagt worden. Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2019 ist für den gedruckten Planentwurf 2019 auf Basis des Haushaltserlasses 2019 des Landes vom 24.09.2018 zunächst ein Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.400,-- zugrunde gelegt worden. Für die Stadt Lahr ergab sich hieraus unter Berücksichtigung der zum Stichtag 30.06.2018 vorerst hochgerechneten Einwohnerzahl (die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg zum 30.06.2018 auf der Grundlage des Zensus 2011 fortzuschreibende Einwohnerzahl liegt bislang noch nicht vor) ein vorläufiger Kopfbetrag von € 1.736,20 je maßgeblichen Einwohner. Auf dieser Grundlage wurden die Schlüsselzuweisungen nach dem FAG für den gedruckten Haushaltsplanentwurf 2019 in Höhe von € 26,925 Mio. veranschlagt. Nach der Oktober-Steuerschätzung 2018 hat das Land den Grundkopfbetrag um € 4,-- auf € 1.404,-- angehoben. Für die Stadt ergibt sich hieraus unter Berücksichtigung der zum Stichtag 30.06.2018 vorerst hochgerechneten Einwohnerzahl (s.o.) ein vorläufiger Kopfbetrag von € 1.741,10,-- je maßgeblichen Einwohner. Im Vergleich zum gedruckten Haushaltsplanentwurf haben sich hieraus gemäß Änderungsliste I vom 23.11.2018 Mehreinnahmen in Höhe von € 200.000,-- ergeben. Im aktuellen Planentwurf 2019 sind die Schlüsselzuweisungen demnach in Höhe von € 27,125 Mio. (im Vorjahr € 28,315 Mio. bei einem Grundkopfbetrag von € 1.319,--) ausgewiesen. 29 Die Zuweisungen für den Familienleistungsausgleich (als Ausgleich der Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes) sind im Planentwurf 2019 auf Basis einer gemäß Haushaltserlass 2019 des Landes vom 24.09.2018 bzw. nach der Oktober-Steuerschätzung 2018 fortgeschriebenen Ausschüttungsprognose von € 512,5 Mio. in Höhe von € 1,485 Mio. (im Vorjahr: € 1,42 Mio.) veranschlagt. Für die Ermittlung der kommunalen Investitionspauschale wurde entsprechend den vom Land nach der Oktober-Steuerschätzung 2018 fortgeschriebenen Orientierungsdaten ein Kopfbetrag in Höhe von € 91,-- je Einwohner angesetzt. Hieraus resultiert ein Einnahmeansatz für 2019 in Höhe von € 4,215 Mio. (im Vorjahr: € 4,045 Mio.). Bezüglich der FAG-Zuweisungen des Landes für die Kleinkindbetreuung hatten die kommunalen Spitzenverbände seit Jahren unter Hinweis auf das Konnexitätsprinzip Verhandlungen mit der Landesregierung über eine höhere staatliche Beteiligung an den Kosten für die Kleinkindbetreuung geführt. Im November 2011 konnten diese Verhandlungen mit einem für die Städte und Gemeinden guten Ergebnis abgeschlossen werden. Am 01.12.2011 haben die Landesregierung und die Spitzen der kommunalen Landesverbände den Pakt für Familien mit Kindern unterzeichnet. Im Mittelpunkt des Pakts steht die Verbesserung der Kleinkindbetreuung. Unter Anerkennung der Konnexität haben sich das Land und die kommunalen Landesverbände darauf verständigt, dass das Land die Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung künftig in wesentlich größerem Umfang fördert. Neben der Kleinkindbetreuung sieht der Pakt für Familien mit Kindern ab dem Jahr 2012 auch finanzielle Verbesserungen für den Bereich der Schulsozialarbeit (Kostenbeteiligung des Landes zu 1/3) und ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Sprachförderungsmaßnahmen von drei- bis sechsjährigen Kindern vor. 30 Die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz für die Kinderbetreuung (Kindergartenlastenausgleich und Kleinkindbetreuung) sind im Haushaltsplanentwurf 2019 in Höhe von zusammen rd. € 6,05 Mio. (im Vorjahr: rd. € 5,5 Mio.) veranschlagt. Hinsichtlich der Förderung der Kleinkindbetreuung (Klein-/Krippenkinder von unter 3 Jahren) ist im Haushaltserlass 2019 ausgeführt, dass die Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung der Zuweisungen derzeit noch nicht vorliegen und dass somit eine Prognose des Jahresbetrages 2019 je umgerechnetes Kind daher derzeit noch nicht möglich ist. Aus diesem Grund empfiehlt das Land, zunächst die Jahresbeträge 2018 zugrunde zu legen. Vor diesem Hintergrund ist für die Kleinkindbetreuung eine der Höhe nach eher vorsichtige Veranschlagung der erwarteten Landeszuweisungen 2019 auf Basis der Jahresbeträge 2018 unter Berücksichtigung eines angenommenen Aufschlags erfolgt. Die Zuweisungen des Landes für den Kleinkindlastenausgleich sind ab dem Jahr 2014 von der Umstellung der vorherigen Festbetragsförderung in den Jahren 2012 und 2013 auf eine prozentuale Förderbeteiligung geprägt. Gemäß den mit dem Land getroffenen Vereinbarungen (Pakt für Familien mit Kindern) übernimmt das Land unter Berücksichtigung der Bundesmittel für die Betriebskostenförderung ab dem Jahr 2014 68 Prozent der kommunalen BruttoBetriebsausgaben aus der Kleinkindbetreuung auf der Grundlage der Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik des Vorvorjahres (für 2019 bezogen auf das Jahr 2017) und der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren auf der Basis der Kinderund Jugendhilfestatistik zum 01.03. des Vorjahres (für 2019 bezogen auf den 01.03.2018). Die verbleibenden Betriebsausgaben sind durch die Kommunen bzw. ergänzend durch Elternbeiträge und Trägeranteile zu finanzieren. 31 Übergangsweise hatte das Land in den Jahren 2012 und 2013 eine Festbetragsförderung mit deutlich erhöhten Sätzen zur Anwendung gebracht. Im Ergebnis führte dies ab 2012 gegenüber 2011 zu annähernd verdreifachten Förderbeträgen für die Kleinkindbetreuung. Das Land stellte hierfür im Jahr 2012 zusätzliche Fördermittel von € 315 Mio. und im Jahr 2013 von € 325 Mio. zur Verfügung und orientierte sich dabei an den Ausbauzielen zur Erreichung einer Betreuungsquote von 34 Prozent für unter 3-jährige Kinder. Diesen erhöhten Landesmitteln standen zum damaligen Zeitpunkt eine noch deutlich geringere Betreuungsquote und somit auch ein deutlich geringeres Platzangebot gegenüber. Mit der ab 2014 erfolgten Umstellung der Betriebskostenförderung für die Kleinkindbetreuung auf eine prozentuale Beteiligung des Landes an den tatsächlichen Betriebskosten und der tatsächlichen Zahl der betreuten Kinder anstelle von Ausbauzielen, tritt nunmehr eine Konsolidierung der vorherigen Förderbeträge der Jahre 2012 und 2013 ein. Im Jahr 2017 neu hinzugekommen sind Zuweisungen zur Förderung der Integration nach § 29 d Abs. 1 FAG (Integrationslastenausgleich). Im Laufe des Jahres 2017 wurde der sog. „Pakt für Integration“ geschlossen, nach welchem die Kommunen eine finanzielle Unterstützung zur Förderung der Integration erhalten. Eine erstmalige Ausschüttung erfolgte zum 10.12.2017. Der für die Jahre 2017 und 2018 geschlossene „Pakt für Integration“ sieht ein jährliches Ausschüttungsvolumen von € 90 Mio. vor. In Folge dessen konnte im Haushaltsplan 2018 auch ein entsprechender Einnahmeansatz in Höhe von € 320.000,-veranschlagt werden. 32 Ob Zuweisungen im Rahmen des Integrationslastenausgleichs auch im Jahr 2019 gewährt werden, steht derzeit nicht fest, da laut Städtetag Baden-Württemberg eine zwingend notwendige Kostenbeteiligungszusage des Bundes bislang nicht vorliegt. Erst danach könne auch die erforderliche gesetzliche Regelung auf Landesebene für das Jahr 2019 getroffen werden. Aufgrund der unsicheren Ausgangslage sind im Planentwurf 2019 keine entsprechenden Zuweisungen eingestellt worden. Tabelle 6: Steuerkraftzahlen Steuerkraftmeßzahl Steuerkraftsumme (Ergebnisse 2017) Grundsteuer A -umgerechnetGrundsteuer B -umgerechnetGewerbesteuer -umgerechnetGewerbesteuerumlage Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer Familienleistungsausgleich Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Steuerkraftmeßzahl 2019 Schlüsselzuw. n. mangelnder Steuerkraft zzgl. Mehrzuweisungen 2017 Steuerkraftsumme 2019 2019 € 43.933.807 70.818.236 € 42.326 3.347.046 23.541.859 -5.560.749 18.322.430 1.379.060 2.861.835 43.933.807 24.795.136 2.089.293 70.818.236 2018 € 38.119.582 65.051.585 33 Tabelle 7: Entwicklung der Einwohnerzahlen 47.000 47.000 46.000 46.000 45.000 45.000 44.000 44.000 43.000 43.000 42.000 42.000 41.000 41.000 40.000 40.000 39.000 39.000 38.000 38.000 37.000 37.000 36.000 36.000 2003 2003 2005 2005 2007 2007 2009 2009 2011 2011 2013 2013 2015 2015 2017 2017 35.000 35.000 1999 1999 2001 2001 1.133 1.521 1.660 2.110 431 -55 138 44 136 183 333 417 406 30 -78 2 -6 177 29 -1.249 551 494 311 531 1.123 425 1995 1995 1997 1997 35.196 36.329 37.850 39.510 41.620 42.051 41.996 42.134 42.178 42.314 42.497 42.830 43.247 43.653 43.683 43.605 43.607 43.601 43.778 43.807 42.558 43.109 43.603 43.914 44.445 45.568 45.993 Entwicklung Entwicklung der Einwohnerzahlen der Einwohnerzahlen 1991 1991 1993 1993 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018* fortgeschriebene Veränderung Einwohnerzahl ggü. VJ 30.06. +/- Einwohner Jahr Die Einwohnerzahlen basieren - bis 2010 auf der weitergeführten Bevölkerungsfortschreibung der Volkszählung 1987 - ab 2011 auf der weitergeführten Bevölkerungsfortschreibung des Zensus 2011 * Die Daten der Bevölkerungsfortschreibung des Zensus 2011 liegen derzeit nur bis zum 31.12.2017 vor. Die Ermittlung der maßgeblichen Einwohnerzahl für die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) erfolgt seit dem Jahr 2016 vollständig auf der Grundlage der im Rahmen des Zensus 2011 weitergeführten Bevölkerungsfortschreibung zum 30.06. des jeweiligen Vorjahres. 34 3.4.7 Gebühren und ähnliche Entgelte Die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten sind im Entwurf des Verwaltungshaushalts 2019 in Höhe von insgesamt rd. € 6,67 Mio. (im Vorjahr € 6,57 Mio.) veranschlagt. Die Ansätze für die Gebühren und ähnlichen Entgelte sind grundsätzlich auf der Basis des bisherigen Aufkommens kalkuliert. Bereits beschlossene bzw. vorgesehene Gebühren-/Entgeltanpassungen sind bei der Ansatzermittlung 2019 entsprechend berücksichtigt worden. Das erwartete Aufkommen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten macht im Haushaltsjahr 2019 rd. 4,9 % (im Vorjahr: 5,03 %) des Gesamtvolumens des Verwaltungshaushaltes aus. 3.4.8 Personalausgaben Die Personalausgaben sind im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2019 unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen der gemeinderätlichen Beschlussfassungen zum Stellenplan 2019 vom 19.11.2018 in Gesamthöhe von € 35.719.700,-- veranschlagt. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um € 2.299.300,--. Der Gesamtbetrag der Personalausgaben hat in den vergangenen Jahren folgende Entwicklung genommen (Betrachtungszeitraum ab dem Jahr 1995): 35 Tabelle 8: Entwicklung der Personalausgaben Jahr 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis € 19.375.356 19.764.378 20.500.777 20.219.578 21.074.255 18.012.171 18.061.462 18.949.373 19.540.187 19.704.811 19.987.468 19.995.196 20.287.514 20.954.963 21.663.016 21.540.562 22.600.710 23.727.335 24.405.114 25.891.038 27.057.527 28.723.536 30.185.643 2018 Plan 33.420.400 *** inkl. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtl. Tätige außerhalb des Sammelnachweises (€ 217.800,--) 2019 Plan 35.719.700 *** inkl. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtl. Tätige außerhalb des Sammelnachweises (€ 217.900,--) * Ausgliederung Techn.Betrieb zum 01.01.2000 ** Ausgliederung Wald zum BGL zum 01.01.2003 Damit beträgt der Anteil der Personalkosten 2019 am Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes 26,18 % (im Vorjahr 25,62 %). Zum 01.10.2005 wurden die Tarifverträge für Angestellte (BAT) und für Arbeiter (BMTG II) in einen für beide Beschäftigtengruppen geltenden Tarifvertrag (TVöD) überführt. Die Stadtverwaltung Lahr ist Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg und insofern tarifgebunden. Der Tarifabschluss vom Frühjahr bzw. Sommer 2018 mit einer Mindestlaufzeit vom 01.03.2018 bis 31.08.2020 hat für die Beschäftigten eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte in drei Stufen zum Ergebnis gebracht: 36 ab 01.03.2018: durchschnittlich 3,19 % ab 01.04.2019: durchschnittlich 3,09 % ab 01.03.2020: durchschnittlich 1,06 % Unter Berücksichtigung dieser tarifgebundenen Grundlage erfolgte die Veranschlagung der Personalausgaben für den Beschäftigtenbereich für den Haushaltsplanentwurf 2019. In seiner Sitzung vom 25.10.2017 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in BadenWürttemberg 2017/2018 (BVAnpGBW 2017/2018) beschlossen. Das Gesetz ist mit der Verkündung im Gesetzblatt vom 14.11.2017 wirksam geworden. Im Gegensatz zum vorläufigen Gesetzentwurf enthält das BVAnpGBW 2017/2018 keine zeitliche Staffelung der Besoldungserhöhungen mehr. Folgende Besoldungserhöhungen sind im BVAnpGBW 2017/2018 festgelegt worden: ab 01.03.2017: alle Besoldungsgruppen 2,0 % ab 01.07.2018: alle Besoldungsgruppen 2,675 % (die Besoldungserhöhungen werden jeweils um eine Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 % abgemildert) Im Zuge der Veranschlagung der Beamtenbesoldung für das Haushaltsjahr 2019 ist eine angenommene Besoldungserhöhung von 3,09 % ab dem 01.04.2019 eingerechnet worden. Bei der allgemeinen und besonderen Umlage des Kommunalen Versorgungsverbandes BW konnte die Veranschlagung mit den Umlagesätzen des Vorjahres vorgenommen werden, da die allgemeine Umlage (Versorgung) unverändert in Höhe von 37 % erhoben wird und die einzelnen Umlagetatbestände der Beihilfeumlage nicht oder nur unwesentlich von den Vorjahresfestlegungen abweichen. 37 Den Personalkosten stehen personalbezogene Einnahmen aus z. B. Projektförderungen, Zuweisungen und personenbezogenen Einzelzuschüssen gegenüber, welche sich nach dem Bruttoveranschlagungsprinzip jedoch nur einnahmeseitig abbilden. Der Stellenplan ist nach dem Gemeindewirtschaftsrecht Bestandteil des Haushaltsplanes und erhält damit auch Satzungscharakter. 3.4.9 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Gruppierungen 50 bis 678 (ohne innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten) ist mit einem Gesamtbetrag in Höhe von € 38.565.650,-- veranschlagt und liegt damit erneut deutlich über dem Vorjahresniveau (€ 32.958.100,--). Die darin u.a. enthaltenen Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie für das sonstige unbewegliche Vermögen sind mit insgesamt € 8.929.150,-- und damit im Vorjahresvergleich (€ 6.979.450,--) um € 1.949.700,-- höher veranschlagt. Hervorzuheben ist hierbei die deutlich erhöhte Mittelbereitstellung für Schulsanierungsmaßnahmen auf Basis der vom Rat zuletzt am 23.07.2018 beschlossenen Fortschreibung des städtischen Schulsanierungsprogrammes infolge von neuen Fördermöglichkeiten. Bund und Land haben jeweils eigene Förderprogramme für die Sanierung von kommunalen Schulgebäuden aufgelegt. Am 18.06.2018 sind Förderbescheide im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz -Kapitel 2 des Bundes (KInvFG Kap. 2) für folgende fünf Schulsanierungsmaßnahmen mit Zuwendungen in Höhe von insgesamt € 7.587.000,-- eingegangen: 38 o Schutterlindenbergschule o Luisenschule (Neuwerkhof 6) o Scheffel-Gymnasium o Max-Planck-Gymnasium o Schulgebäude im Stadtteil Kippenheimweiler Vorerst keine Förderung haben die ebenfalls beantragten Schulsanierungsmaßnahmen „Eichrodtschule“, „Schule im Stadtteil Reichenbach“ und „Schule im Stadtteil Sulz“ erfahren. Hier ist eine Entscheidung darüber, ob ggf. eine Förderung im Rahmen des Schulsanierungsfonds des Landes (SSF) möglich ist, noch anhängig. Darüber hinaus sollen Förderungen im Rahmen des SSF auch für weitere Schulsanierungsmaßnahmen (z.B. Luisenschule -Außenstelle Industriehof 12) erfolgen. Im Planentwurf 2019 sind erwartete Fördereinnahmen des Landes (SSF) in Höhe von € 111.800,-- veranschlagt. Von den bereits bewilligten Förderungen des Bundes (KInvFG Kap. 2) sind im Entwurf 2019 anteilige Fördereinnahmen in Höhe von € 473.000,-- veranschlagt. Sofern für Maßnahmen, für die Förderentscheidungen im Rahmen des SSF noch ausstehen, keine Förderbewilligungen erteilt werden sollten, wären diesbezüglich vom Gemeinderat neuerliche Entscheidungen über das weitere zeitliche Vorgehen unter Berücksichtigung der Haushaltsverträglichkeit zu treffen sein. Mit den zwei Förderprogrammen eröffnet sich für die Stadt die Möglichkeit, ohnehin vorgesehene Schulsanierungsmaßnahmen unter Einbeziehung von Maßnahmen nach dem Klimaschutzteilkonzept mit einer -zumindest im besten Fall- ansehnlichen Förderung umzusetzen. Die Schulsanierungsmaßnahmen, die im Haushaltsplanentwurf 2019 in Gesamthöhe von € 4.203.300,-- veranschlagt sind, lassen sich wie folgt aufteilen: -Schulsanierungsprogramm (SSP) -ohne Förderung-: € 213.200,-- -Schulsanierungsfonds Land (SSF) -mit erwarteter Förderung-: € 908.800,-- -KInvFG –Kapitel 2 Bund –mit bereits bewilligter Förderung-: € 3.081.300,-- 39 Der Haushaltsplanentwurf 2019 sieht für Schulsanierungsmaßnahmen folgende objektbezogenen Ausgaben vor: Maßnahmen 2019 im Rahmen des städt. Schulsanierungsprogramms (SSP) Finanzposition: Einrichtung/Gebäude: Ausgabeansatz 2019 in Euro: (Vorjahr) 1.2110.505000 Eichrodtschule 0 34.800 1.2111.505000 Geroldseckerschule 31.000 22.800 1.2112.505000 Johann-Peter-Hebel-Schule 21.000 0 1.2119.505000 Grundschule im Stadtteil Mietersheim 48.900 19.300 1.2210.505000 Otto-Hahn-Realschule 48.800 0 1.2700.505000 Gutenbergschule 63.500 0 213.200 76.900 Ausgabeansatz 2019 in Euro: (Vorjahr) 35.500 0 0 237.000 470.000 0 0 258.000 Maßnahmen 2019 im Rahmen des kommunalen Schulsanierungsfonds des Landes (SSF) Finanzposition: Einrichtung/Gebäude: 1.2110.505500 Eichrodtschule 1.2113.505500 Luisenschule -Neuwerkhof 6 1.2113.505510 Luisenschule -Industriehof 12 1.2114.505500 Schutterlindenbergschule 1.2120.505500 Schule Reichenbach 188.000 144.500 1.2121.505500 Schule Sulz 215.300 209.000 1.2311.505500 Max-Planck-Gymnasium 0 1.041.000 908.800 1.889.500 40 Maßnahmen 2019 im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz -Kapitel II des Bundes (KInvFG II) Finanzposition: Einrichtung/Gebäude: Ausgabeansatz 2019 in Euro: (Vorjahr) 1.2113.505700 Luisenschule -Neuwerkhof 6 239.100 0 1.2114.505700 Schutterlindenbergschule 403.300 0 1.2310.505700 Scheffel-Gymnasium 906.300 874.000 1.2311.505700 Max-Planck-Gymnasium 1.532.600 0 3.081.300 874.000 Gesamtsumme 2019 in Euro: (Vorjahr) 4.203.300 2.840.400 Die einzelnen, im Jahr 2019 vorgesehenen Schulsanierungsmaßnahmen, sind bei den jeweiligen Finanzpositionen näher erläutert. Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierung 54 – Energiekosten, Gebäudereinigung etc.) liegen mit kumuliert € 4.113.900,-- um € 340.500,-- über dem Vorjahresniveau (€ 3.773.400,--). Für sog. „Weitere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ (Gruppierung 57-63) sind Ausgabemittel in Höhe von insgesamt € 8.277.950,-- veranschlagt, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahresansatz um € 431.100,-- bedeutet. Für Steuern, Geschäftsaufwand u.a. Ausgaben (Gruppierung 64-66) sind Mittel in Höhe von € 3.150.200,-- eingestellt, was im Vergleich zum Haushaltsplan 2018 eine Erhöhung von € 328.760,-- darstellt. Es ist und bleibt das Ziel der Verwaltung, beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand alle möglichen und vertretbaren Einsparungspotentiale zu nutzen. 41 Für die vergangenen Jahre stellt sich der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand (ohne innere Verrechnung und kalkulatorische Kosten) wie folgt dar: Tabelle 9: Entwicklung des bereinigten Sachaufwandes (Darstellung ohne innere Verrechnungen und ohne kalkulatorische Kosten) Jahr 2000 2001 2002 2003* 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis € 16.374.585 16.603.014 15.688.241 15.312.967 15.389.515 16.498.815 17.502.447 18.371.034 18.094.236 20.055.139 21.095.993 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Plan Plan 19.484.834 22.145.000 24.489.448 25.982.979 24.336.615 26.925.229 27.408.618 32.958.100 38.565.650 * Im Jahr 2003 wurde der Stadtwald dem BGL angegliedert, was zu einer Reduzierung des Sachaufwands geführt hat. 3.4.10 Zuweisungen und Zuschüsse Die Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen sind im Haushaltsplanentwurf 2019 mit € 12.028.950,-- und damit gegenüber dem Vorjahr (€ 10.397.900,--) um € 1.631.050,-- höher veranschlagt (im Haushaltsplan 2018 waren die Zuschüsse bereits mit einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von € 1.016.950,-- eingestellt). 42 Der planmäßige Zuschussbedarf des Unterabschnitts 4648 „Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen“ ist mit € 7.074.850,-- ausgewiesen und liegt damit um € 1.312.200,-- über dem Planwert des Vorjahres (€ 5.762.650,--). Die Rechnungsergebnisse der vergangenen Jahre weisen folgende Zuschussbedarfe für diesen Unterabschnitt aus: Rechnungsergebnis 2017 € 4.826.265,-- Rechnungsergebnis 2016 € 4.752.371,-- Rechnungsergebnis 2015 € 3.738.846,-- Rechnungsergebnis 2014 € 3.096.956,-- Rechnungsergebnis 2013 € 2.326.747,-- Rechnungsergebnis 2012 € 2.174.055,-- Rechnungsergebnis 2011 € 3.103.061,-- Rechnungsergebnis 2010 € 2.918.706,-- (Anm.: bis zum Jahr 2011 noch jeweils ohne erhöhte Landeszuweisungen gem. dem „Pakt für Familien mit Kindern“, da diese Vereinbarung erst seit 2012 zur Anwendung kommt) Im Haushaltsplanentwurf 2019 mussten im Vergleich zum Vorjahresansatz deutlich höhere Betriebskostenzuschüsse für den Betrieb der 22 Kindertageseinrichtungen kirchlicher und freier Träger (+ € 830.000) veranschlagt werden. Hervorzuheben ist auch die Zuschussentwicklung für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern. Im Planentwurf 2019 sind hierfür Zuschüsse in Höhe von € 2.650.000,-- veranschlagt (im Vorjahr € 2.330.000,--). Im Vergleich hierzu weist das Rechnungsergebnis 2017 noch Zuschüsse von € 2.048.015,-- aus. In den Vorjahren wiesen die Rechnungsergebnisse folgende Zuschussbeträge auf: Rechnungsergebnis 2016 € 1.909.994,-- Rechnungsergebnis 2015 € 1.732.511,-- Rechnungsergebnis 2014 € 1.649.933,-- Rechnungsergebnis 2013 € 1.448.583,-- 43 Rechnungsergebnis 2012 € 1.258.662,-- Rechnungsergebnis 2011 € 1.209.876,-- Rechnungsergebnis 2010 € 878.033,-- Bezüglich der Kleinkindbetreuung ist -wie unter Ziffer 3.4.6 bereits dargelegt- aber auch auf deutlich höhere Zuweisungen des Landes im Rahmen des Finanzausgleichs seit dem Jahr 2012 hinzuweisen („Pakt für Familien mit Kindern“). Zielsetzung für die Zukunft muss sein, alle freiwilligen Zuschüsse noch eingehender zu kontrollieren und neue Zuschüsse grundsätzlich nur durch Kürzungen in anderen Bereichen zu bewilligen. 3.4.11 Finanzumlagen / Zinsaufwendungen Die Finanzausgleichsumlage an das Land Baden-Württemberg ist im Haushaltsplanentwurf 2019 mit € 15,65 Mio. (im Vorjahr € 14,315 Mio.) veranschlagt. Der Umlagesatz für die Stadt Lahr beträgt voraussichtlich 22,10 % der Steuerkraftsumme. Die Veranschlagung der Kreisumlage für das Planjahr 2019 basiert -analog der Jahre 2015 bis 2018- auf einem (angenommenen) Hebesatz von 27,5 v.H. der Steuerkraftsumme. Für die Kreisumlage sind im Planentwurf 2019 Ausgabemittel in Höhe von € 19,475 Mio. (im Vorjahr: € 17,815 Mio.) bereitgestellt. Ursächlich für die starke Erhöhung der Finanzausgleichs- und Kreisumlage 2019 (zusammen + € 2.995.000,--) ist der deutliche Anstieg der städtischen Steuerkraftsumme 2019 auf € 70.818.236,-- im Vergleich zur Vorjahressteuerkraftsumme von € 65.051.585,--. Die Zinsaufwendungen sind mit insgesamt € 923.200,-- und damit im Vorjahresvergleich um € 70.800,-- geringer veranschlagt. Der gesamte Zinsaufwand entspricht 0,68 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (im Vorjahr: 0,76 %). Im Gesamtansatz ist ein Betrag in Höhe von € 48.000,-- (im Vorjahr: € 110.000,--) für die Zinsübernahme „Rahmenkonto Ost“ (Flughafenareal) enthalten. 44 Auch für das Planjahr 2019 sind Ausgabemittel für Verwahrentgelte (sog. „Negativzinsen“) zu veranschlagen. Unter Berücksichtigung einer für das Jahr 2019 angenommenen unterjährigen Kassendisposition sowie weiterer Rahmenbedingungen ist in den aktuellen Haushaltsplanentwurf 2019 ein Ansatz in Höhe von € 30.000,-(anlog dem Vorjahr) aufgenommen worden. Das Rechnungsergebnis 2017 weist angefallene Negativzinsen von € 8.017,79 aus. Die „klassischen“ Zinsaufwendungen für die bestehenden Darlehen liegen mit einem Planansatz 2019 in Höhe von € 750.000,-- betragsidentisch auf dem Vorjahresniveau. Die positive Entwicklung des Zinsaufwandes bei doch (relativ) hoher Verschuldung ist u.a. auf das günstige Zinsniveau am Kapitalmarkt zurückzuführen. Außerdem wirkt sich hier das vom Gemeinderat im Jahr 2000 im Rahmen der „Ersteiner Empfehlungen“ formulierte und bei der Klausur in Windenreute bestätigte Ziel, in den Folgejahren keine Netto-Neuverschuldung einzugehen, in vollem Umfang aus. 3.4.12 Landesgartenschau 2018 Für die Landesgartenschau 2018 sind im Entwurf des Verwaltungshaushalts 2019 in den Unterabschnitten 1.0260 „Amt für Projektentwicklung“ und 1.5850 „Landesgartenschau 2018“ kumulierte Ausgaben in Höhe von € 529.200,-- veranschlagt, was im Vergleich zum Vorjahr (€ 1.431.500,-- ) eine Verringerung um € 902.300,-- bedeutet. In den Gesamtausgaben enthalten sind u.a. innere Verrechnungen im Zusammenhang mit der Schlussabwicklung der Gartenschau in Höhe von € 250.000,--. 3.4.13 Deckungsreserve Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine Deckungsreserve in Höhe von € 100.000,-- (analog dem Vorjahresansatz) eingestellt worden. 45 Damit sollen u.a. mögliche, aber derzeit im Einzelnen weder beziffer- noch zuordenbare Mehrausgaben insbesondere im Bereich der Gebäudeunterhaltung und im Bewirtschaftungsbereich (z.B. Energiekostensteigerungen) abgedeckt werden. 3.4.14 Globale Minderausgabe Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine globale Minderausgabe in Höhe von € 710.000,-- in den Planentwurf 2019 aufgenommen worden. Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu kürzenden Ausgaben-Gruppen bis zum Betrag von 1 v.H. der Summe der Ausgabenansätze veranschlagt werden (globale Minderausgabe). Die globale Minderausgabe bezieht sich mit einem Betrag von rd. € 350.000,-- auf die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd. € 360.000,auf ausgewählte Ausgabenbereiche des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 / 6). Durch geeignete verwaltungsinterne Begleitmaßnahmen soll sichergestellt werden, dass die veranschlagte globale Minderausgabe und damit die entsprechenden Einsparungen auch erreicht werden. Die globale Minderausgabe stellt nach Auffassung der Stadtkämmerei ein gutes und wirksames Steuerungsinstrument für den Haushaltsvollzug dar, welches sich in der Vergangenheit bereits bewährt hat. Zu sehen ist dabei auch, dass es sich vielfach um kleinere Einsparungsbeträge handelt, die aber in der „Masse“ zu einer ansehnlichen Summe führen. So ist bei einem von der Vorgabe tangierten Ausgabeansatz von beispielsweise € 10.000,-ein Einsparungsziel von € 100,-- zu erreichen. 46 3.5 Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt Im Haushaltsplanentwurf 2019 ist eine Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 2.885.000,-- veranschlagt (planmäßige Zuführungsrate im Vorjahr: € 10.370.000,--). Im Finanzplan des Haushaltsplanes 2018 ist für das Finanzplanungsjahr 2019 eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 3.170.000,-- ausgewiesen. Im Vergleich hierzu ergibt sich somit eine planerische „Minderzuführung“ an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 285.000,--. Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen zum Haushaltsausgleich sind die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann, soweit dafür keine sog. „Ersatzdeckungsmittel“ (Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens und Entnahmen aus Rücklagen sowie Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte) zur Verfügung stehen. Die ordentlichen Tilgungsleistungen für Kredite sind im Haushaltsplanentwurf 2019 in Höhe von € 2.150.000,-- veranschlagt. Damit ergibt sich im Saldo eine NettoInvestitionsrate in Höhe von € 735.000,-- als Eigenmittelfinanzierung für Investitionen. 47 3.6 Vermögenshaushalt 2019 Für den Haushaltsplanentwurf 2019 wurden vermögenswirksame Anforderungen in Höhe von rd. € 37,1 Mio. (im Vorjahr rd. € 42,7 Mio.) eingereicht. Dies hätte dazu geführt, dass der Kreditbedarf bei rd. € 24,8 Mio. gelegen hätte. Eine solche Neuverschuldung allein im Haushaltsjahr 2019 wäre im Hinblick auf die noch anstehenden Finanzierungsbedarfe nicht darstellbar und (wohl) auch nicht genehmigungsfähig. Aus diesem Grund und auch besonders mit Blick auf die Beschlusslage des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes mussten die wichtigsten und unumgänglichsten Investitionsmaßnahmen herausgefiltert werden. Schließlich wurde ein Vermögenshaushaltsplanentwurf 2019 (Stand gebundener Entwurf 2019) mit einem Volumen von € 24.975.300,-- (Volumen zum gleichen Verfahrensstand im Vorjahr: € 30.423.100,--) aufgestellt. Die für die Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2019 im Haupt- und Personalausschuss am 03.12.2018 erstellte Änderungsliste I vom 23.11.2018 hat zu einem um € 127.200,-- auf € 25.102.500,-- erhöhten Volumen des Vermögenshaushaltes geführt. Nach der Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2019 im Haupt- und Personalausschuss am 03.12.2018 hat sich –unter Berücksichtigung einer Betragsglättungdas im aktuellen Entwurfswerk 2019 ausgewiesene Volumen für den Vermögenshaushalt in Höhe von € 25.740.000,-- ergeben. Der Anstieg des vermögenswirksamen Haushaltsvolumens im Vergleich zum gedruckten Planentwurf 2019 um € 764.700,-- geht dabei auf kumulierte Mehrausgaben von € 767.200,-- sowie auf Minderausgaben von € 2.500,-- zurück. Die Mehrausgaben entfallen neben dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens in Höhe von zusammen € 24.200,-- auf bauliche Verbesserungsmaßnahmen in Gesamthöhe von € 743.000,--. 48 Der größte Anteil hiervon betrifft vorgesehene Bodenordnungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Wohnbebauung für ein städtisches Grundstück in der Kernstadt (Stichwort: Sozialer Wohnungsbau) in Höhe von € 300.000,-- (Anm.: dieser Mittelansatz ist mit einem haushaltsrechtlichen Sperrvermerk versehen), gefolgt von zusätzlichen Maßnahmen für den Bereich der Radwegeausleuchtung in Höhe von € 145.000,--. Die o.g. Minderausgaben (€ 2.500,-- €) gehen auf eine Ausgabenreduzierung zur Glättung des Volumens des Vermögenshaushaltes zurück. Die im Entwurf des Vermögenshaushalts 2019 enthaltenen Maßnahmen sind überwiegend aus Gemeinderatsbeschlüssen abgeleitet bzw. waren z.T. aufgrund bestehender Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen. Der Haushaltsplanentwurf 2019 sieht für Baumaßnahmen (Hoch-, Tief- und Grünbaumaßnahmen, Gruppierungen 94* bis 96*) Ausgabeansätze in Höhe von insgesamt € 15.265.000,-- (im Vorjahr € 8.324.900,--) vor. Hierin enthalten ist ein Betrag in Höhe von € 3.600.000,-- für die im Jahr 2019 vorgesehene „Nachversteuerung“ (sog. „Versteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe“) der Landesgartenschau 2018. Unter Bereinigung dieser Ansatzmittel verbleibt eine Ausgabesumme für Baumaßnahmen von € 11.665.000,--. Im Vergleich hierzu weist die im Haushaltsplan 2018 enthaltene Finanzplanung die Baumaßnahmen im Finanzplanungsjahr 2019 mit einer Summe in Höhe von rd. € 9,9 Mio. (inkl. € 2,5 Mio. für die vorgesehene Nachversteuerung der LGS) aus. Für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter sind im Planentwurf 2019 Ausgabemittel in Höhe von € 5.315.000,-- veranschlagt (Haushaltsplan 2018 für das Finanzplanungsjahr 2019: € 3,96 Mio.). Vom Gesamtvolumen des Entwurfs des Vermögenshaushaltes 2019 in Höhe von € 25.740.000,-- entfallen größere Ausgabenbeträge auf folgende Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Listung ab € 100.000,--): 49 Maßnahme Datenverarbeitung: Erwerb von allgemeiner EDV Neubau Standort Feuerwache West: (-Planungsmittel im Verwaltungshaushalt) - Mittel für Hochbaumaßnahmen - Straßenbau/Erschließung - Mittel für Grunderwerb i.H.v. 140.000,-- unter der Position „Allgemeines Grundvermögen“ enthalten Betrag Euro 119.000,-- 500.000,-500.000,-- Gutenbergschule: Planungsmittel und Umbau der Schule 100.000,-- Jugendbegegnungsstätte Schlachthof: - Planungsmittel für Neukonzeption 250.000,-- Förderung von Kindergärten u. Kindertagheimen: Zuschüsse für Baumaßnahmen und Erstanschaffungen 1.920.000,-- Kindertagesstätte Hugsweier: - Umbaumaßnahme - bauliche Verbesserung der Außenanlage 505.000,-320.000,-- Sportplätze und -anlagen: -Sportzentrum Dammenmühle: u.a. Planung Gesamtkonzeption -Sportplatz Langenwinkel: Neubau des Rasenspielfeldes 120.000,-375.000,-- Öffentliche Grünanlagen: - Öko-Konto - Park Kleinfeld Süd 243.500,-200.000,-- Kinderspielplätze: - Kinderspielplätze allgemein: bauliche Verbesserungen - Spielplatz Liebensteinstraße: 2. BA Erneuerung/Umbau - Spielplatz Liebensteinstraße: barrierefreie WC-Anlage 182.000,-200.000,-120.000,-- Landesgartenschau 2018: hier: Zuschüsse/Zuführung an die LGS Lahr 2018 GmbH: - Maßnahmen gem. Rahmen- u. Kostenplan LGS - Maßnahmen gem. Zukunftsinvestitionsprogramm - Zuführung gem. Erfolgsplan 530.000,-1.600.000,-200.000,-- Landesgartenschau 2018: hier: Nachversteuerung/Nachnutzung der Daueranlagen: - Nachversteuerung LGS* - Nachnutzung als Daueranlagen/Vermögenserwerbe 3.600.000,-1.500.000,-- *Der Vorsteuerabzug beträgt 500.000,--. Die Nachversteuerung belastet den städtischen Haushalt mit netto 3,1 Mio. €. 50 Stadtsanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“: - Neubau Parkhaus Turmstraße: Planungsmittel Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“: - Straßenbau - Zuweisungen/Zuschüsse an übrige Bereiche 100.000,-1.230.000,-850.000,-- Gemeindestraßen: - Bau von Radwegen - Maßnahmen zur Verbesserung der Fußverkehrsinfrastruktur - Generalsanierung Brücke Rheinstraße - Öffentliche Verkehrsflächen Kita Geroldsecker Vorstadt - Ausbau Dorfmitte Kuhbach - Ausbau Mietersheimer Hauptstraße (West) - Brücken über den Gereutertalbach - Ausbau Gehweganlagen Ortsdurchfahrt Reichenbach - Ausbau Ortsmitte Sulz 370.000,-150.000,-315.000,-170.000,-200.000,-250.000,-160.000,-750.000,-850.000,-- Straßenbeleuchtung: Ausleuchtung des Radweges zwischen Kuhbach und Seelbach 130.000,-- Bestattungswesen: Friedhof Sulz: u.a. 2. BA Generalsanierung Friedhofsmauer 151.000,-- Breitbandausbau: Ausbau Breitbandnetz in Lahr 200.000,-- Barrierefreiheit des ÖPNV: Straßenbau-/Umbaumaßnahmen 200.000,-- Allgemeines Grundvermögen: - Erwerb von Grundstücken - Grunderwerb Güterverkehrsterminal - Zuführung an Rahmenkonto Ost - Haus am See: bauliche Verbesserungen - Bodenordnungsmaßnahmen Summe: 1.150.000,-200.000,-500.000,-150.000,-300.000,-- 21.460.500,-- Eine Reihe von wichtigen und wünschenswerten Investitionsmaßnahmen konnte angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen nicht aufgenommen werden. 51 Erläuterung einzelner/wesentlicher Investitions-/Maßnahmenbereiche des Vermögenshaushaltsplanes 2019 (einschl. erwarteter Fördermitteleinnahmen des Bundes bzw. Landes): Landesgartenschau 2018 / Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 Für das Jahr 2019 sind Mittelveranschlagungen für die jeweilige Restabwicklung in den Haushaltsplanentwurf 2019 eingestellt worden. So ist im Planentwurf 2019 unter der Finanzposition 2.5850.987000/998 „Landesgartenschau 2018 –Zuschüsse/Zuführungen an die LGS Lahr GmbH: Maßnahmen gem. Rahmen- und Kostenplan LGS“ ein Ausgabeansatz in Höhe von € 530.000,-veranschlagt worden. Unter der Finanzposition 2.5850.987500/998 „Landesgartenschau 2018 -Zuschüsse/Zuführungen an die LGS Lahr GmbH: Maßnahmen gem. Zukunftsinvestitionsprogramm“ sind Mittelbedarfe für einzelne Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 in den Planentwurf 2019 aufgenommen worden. Hierbei handelt es sich um einen Ausgabenansatz in Höhe von € 1.600.000,--. Im Weiteren ist als Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH für deren laufende Rechnung unter der Finanzposition 2.5850.987900/998 (Landesgartenschau 2018 –Zuschüsse/Zuführungen an die LGS Lahr 2018 GmbH: Zuführung gem. Erfolgsplan) ein Ausgabeansatz für 2019 in Höhe von € 200.000,-veranschlagt. Insgesamt sieht der Haushaltsplanentwurf 2019 Zuschüsse/Zuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH in kumulierter Höhe von € 2.330.000,-- vor. Die Veranschlagungen für das Planjahr 2019 basieren auf den entsprechenden Mittelabflussplanungen der Gesellschaft. Hinzu kommt die für das Jahr 2019 vorgesehene „Versteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe“ („Nachversteuerung“) der Landesgartenschau 2018. Diese ist mit einem ausgabeseitigen Betrag in Höhe von € 3.600.000,-- im Haushaltsplanentwurf 52 2019 enthalten. Daneben ist einnahmeseitig ein Betrag in Höhe von € 500.000,-- für den im Jahr 2019 erwarteten Vorsteuerabzug veranschlagt. Für Ergänzungen zu den Daueranlagen im Rahmen des Rückbaus der Ausstellungsflächen einschließlich Vermögenserwerben ist ein pauschaler Ansatz in Höhe von € 1,5 Mio. in den Haushaltsplanentwurf 2019 aufgenommen worden. Im unterjährigen Haushaltsvollzug soll dieser Mittelansatz dann jeweils bedarfsgerecht auf die einzelnen Maßnahmen umgeschichtet werden. Feuerschutz Für den Bereich des Feuerschutzes ist eine notwendig werdende Neubaumaßnahme im Westen der Stadt ein zentrales Thema, welches auch bereits wiederholt in der Feuerwehrstrukturkommission behandelt wurde. Unter dem Titel „Neubau Feuerwache Standort West“ sind im Entwurf des Vermögenshaushaltes 2019 folgende Mittelbereitstellungen veranschlagt: - Hochbaumaßnahme: € 500.000,-- - Straßenbau/Erschließung: € 500.000,-- (Anm.: Grunderwerbsmittel sind in der Position „Allgemeines Grundvermögen“ enthalten; Mittel für städtebauliche Planungen sind im Verwaltungshaushalt veranschlagt; Kanalbaukosten sind im Wirtschaftsplanentwurf 2019 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung berücksichtigt). Die Einholung eines entsprechenden (Grundsatz-)Beschlusses durch den Gemeinderat ist für die Sitzung am 17.12.2018 vorgesehen. Schulbaumaßnahmen Für die Durchführung weiterer investiver Maßnahmen an städtischen Schulgebäuden sieht der Haushaltsplanentwurf 2019 Ausgabemittel in Höhe von insgesamt € 476.500,-- vor. Davon entfallen € 100.000,-- auf die Gutenbergschule (Planungsmittel für den Umbau / die Erweiterung der Schule). 53 Für die vorgesehene Erweiterung der Friedrichschule zur Gemeinschaftsschule wird weiterhin von einem Gesamtmittelbedarf von rd. € 6,5 Mio. ausgegangen. Für das Planjahr 2019 ist kein Mittelansatz veranschlagt. Die Finanzplanung sieht für den Zeitraum 2010 bis 2022 Mittelbedarfe von kumuliert rd. € 5,25 Mio. vor, denen erwartete Schulbaufördermittel von € 1,1 Mio. gegenüberstehen. Kinderbetreuungseinrichtungen Für Kinderbetreuungseinrichtungen sind im Haushaltsplanentwurf 2019 investive Mittel in Höhe von € 2.887.500,-- veranschlagt. Davon entfallen € 1.920.000,-- auf die Gewährung von Zuschüssen für Investitionen Dritter. Hierin enthalten ist die zweite Zuschussrate in Höhe von € 991.000,-- für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „St. Raphael“ sowie € 700.000,-- Zuschussmittel für die Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ (Altenberg). Für den Umbau / die Erweiterung der Kindertagesstätte im Stadtteil Hugsweier sind Haushaltsmittel in Höhe von zusammen € 825.000,-bereitgestellt. Öffentliche Grünanlagen Für die Fortsetzung der Um- bzw. Neugestaltungsmaßnahme im Park Kleinfeld Süd sind im Planentwurf 2019 Ausgabemittel in Höhe von € 200.000,-- veranschlagt. Damit sollen die Bauabschnitte „Zentraler Parkteil“ und „Westlicher Parkteil mit Spielplatz“ fort- bzw. umgesetzt werden. Für Maßnahmen im Rahmen des ÖkoKontos stehen ausgabeseitige Mittel in Höhe von € 243.500,-- (davon € 190.000,-für die Aufwertung des Gereutertalbaches) zur Verfügung. Kinderspielplätze Für die (Komplett-)Erneuerung bzw. den Umbau des Spielplatzes in der Liebensteinstraße sind im Planentwurf 2019 Ausgabemittel in Höhe von € 200.000,-- bereitgestellt. Hinzu kommt ein Mittelansatz in Höhe von € 120.000,-- für die gleichzeitige Errichtung einer barrierefreien WC-Anlage. Daneben stehen für bauliche Verbesserungen der städtischen Kinderspielplätze Mittel in Höhe von € 182.000,-bereit. 54 Stadtsanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“ Für die Fortführung der Sanierungsmaßnahme sieht der Haushaltsplanentwurf 2019 Ausgabemittel in Gesamthöhe von € 217.000,-- vor. Hiervon entfallen € 100.000,-auf Planungsmittel für den Neubau eines Parkhauses in der Turmstraße. Im Sinne einer zusätzlichen Mittelbereitstellung (neben den Haushaltsansätzen 2018) sind zusammengeführt weitere € 120.000,-- für den Ausbau der Brestenbergstraße und der Gerichtsstraße veranschlagt. Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ Im Haushaltsplanentwurf 2019 sind für die Fortführung der Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ Ausgabemittel für Straßenbaumaßnahmen in Höhe von € 1.230.000,-- und für Zuweisungen/Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe von € 850.000,-- sowie erwartete Fördereinnahmen in kumulierter Höhe von € 760.000,veranschlagt. Davon entfallen auf die „Sporthalle+“ € 180.000,-- und auf die „allgemeine Städtebauförderung“ € 580.000,-. Straßenbaumaßnahmen (außerhalb von Stadtsanierungsmaßnahmen) Für Aus-/Umbaumaßnahmen, bauliche Verbesserungen (z.T. einschl. Straßenbegleitgrünmaßnahmen) und Planungsraten stehen im Planentwurf 2019 (Unterabschnitt 2.6300 „Gemeindestraßen“) Mittelansätze in Höhe von zusammen € 3.907.500,-- sowie Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt € 400.000,-- zur Verfügung. Auf der Einnahmenseite können Erschließungsbeiträge in Höhe von € 350.000,-- sowie erwartete Förderzuwendungen in Höhe von € 249.000,-- eingestellt werden. Von den Mittelveranschlagungen entfallen die größten Einzelpositionen auf folgende Maßnahmen: - Ausbau Ortsmitte Sulz: € 850.000,-- - Ausbau Gehweganlagen entlang der Ortsdurchfahrt Reichenbach: - Neubau Feuerwache Standort West: € 750.000,-siehe unter Rubrik „Feuerschutz“ 55 - Bau von Radwegen: € 370.000,-- - Generalsanierung Brücke Rheinstraße: € 315.000,-- - Ausbau Mietersheimer Hauptstraße (West): € 250.000,-- - Ausbau Ortsmitte Kuhbach: € 200.000,-- Breitbandausbau Für Maßnahmen zum Ausbau des Breitbandnetzes in Lahr sieht der Haushaltsplanentwurf 2019 Mittel in Höhe von € 200.000,-- vor. Gleichzeitig sind erwartete Fördermittel vom Land in Höhe von € 100.000,-- veranschlagt. Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs Unter dem Titel „Barrierefreiheit des ÖPNV“ sind im Planentwurf 2019 weitere Haushaltsmittel in Höhe von € 200.000,-- bereitgestellt worden. Damit sollen auch im Jahr 2019 Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden. Dem Ausgabeansatz stehen erwartete Fördermittel in Höhe von € 100.000,-- gegenüber. Allgemeines Grundvermögen Für vorgesehene Bodenordnungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Wohnbebauung für ein städtisches Grundstück in der Kernstadt (Stichwort: Sozialer Wohnungsbau) sind im Planentwurf 2019 Ausgabemittel in Höhe von € 300.000,-- veranschlagt. Der Haushaltsansatz ist mit einem haushaltsrechtlichen Sperrvermerk versehen worden. Somit setzt eine Mittelverwendung eine vorherige „Freigabe“ mittels eines entsprechenden Beschlusses durch ein gemeinderätliches Gremium voraus. Der Sperrvermerk ist gesetzt worden, da in der Sache zunächst noch verschiedene Prüfungen bzw. Klärungen vorzunehmen sind. 56 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nach dem (Bundes-)Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz –KInvFG) und dem vom Land Baden-Württemberg festgelegten Verteilungsschlüssel für die pauschale Investitionsförderung auf die Kommunen des Landes nach den Parametern „Steuerkraft“ und „Arbeitslosenzahl“ ist der Stadt Lahr eine (Festbetrags-)Zuwendung in Höhe von rd. € 2.590.000,-- bewilligt worden. Die Förderbereiche erstrecken sich nach dem KInvFG auf die Investitionsschwerpunkte „Infrastruktur“ und „Bildungsinfrastruktur“. Nach dem Bewilligungsbescheid endet der Förderzeitraum grundsätzlich im Jahr 2018, d.h., die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2018 fertiggestellt und abgenommen sein. Derzeit noch offen ist eine mögliche Verlängerung des Förderzeitraumes bis zum 31.12.2019. Mit Beschluss des Gemeinderats vom 25.01.2016 ist die Förderzuwendung in voller Höhe an die neue „Sporthalle+“ im Bürgerpark und hier bezogen auf die Dreifeldsporthalle als Ersatz der sportlichen Nutzung der Rheintalhalle und Großmarkthalle gekoppelt worden. Von der vorbezifferten Zuwendungssumme (rd. € 2.590.000,--) sind im Planentwurf 2019 im Unterabschnitt 2.5615 erwartete Fördermittel in Höhe von € 519.500,-- als Einnahme veranschlagt worden (= Schlussrate). In den Jahren 2017 und 2018 wurden bereits Mittel in Höhe von zusammen € 2.070.000,-- abgerufen. Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2019 sind im Haushaltsplanentwurf 2019 folgende (wesentliche) Einnahmepositionen veranschlagt: Zuführung vom Verwaltungshaushalt: € 2.885.000,-- Entnahme aus der allg. Rücklage: € Rückführung gemeindlicher Darlehen: € 6.783.900,-- Investitionsfördermittel von Bund/Land/etc.: € 2.406.000,-- Darlehensbedarf: € 11.755.000,-- 0,-- 57 Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage sieht der Haushaltsplanentwurf 2019 -analog der Finanzplanung gemäß Haushaltsplan 2018 für das Finanzplanungsjahr 2019- nicht vor. Im Haushaltsplan 2018 ist für den Haushaltsausgleich eine planmäßige Darlehensneuaufnahme in Höhe von € 9,065 Mio. veranschlagt. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist im Planwerk 2018 nicht vorgesehen worden. Die nach dem Rechnungsergebnis 2017 über diesen Planungsstand hinausgehende und für 2018 weiter einsetzbare Rücklage soll in anteiliger Höhe zusammen mit der sich abzeichnenden deutlichen Ergebnisverbesserung 2018 dazu verwendet werden, die im Plan 2018 veranschlagte Kreditermächtigung (€ 9,065 Mio.) nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Da im Jahr 2018 ordentliche Tilgungsleistungen in Höhe von rd. € 1,8 Mio. erbracht werden, würde dies für 2018 zu einer Entschuldung in deckungsgleicher Höhe führen. Ein wichtiger Bestandteil für die Finanzierung der vermögenswirksamen Ausgaben stellt die im Haushaltsplanentwurf 2019 (erneut) veranschlagte Rückführung der gemeindlichen Darlehen von den Eigenbetrieben „Abwasserbeseitigung Lahr“ und „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ in zusammengeführter Höhe von € 6.783.900,-- dar. Diese Rückführungen waren eigentlich schon für 2018 vorgesehen und sind folglich auch im Haushaltsplan 2018 als Einnahmen in betragsgleicher Höhe veranschlagt worden. Aufgrund der sich abzeichnenden deutlichen Ergebnisverbesserung 2018 und einer über den Planungsstand 2017 hinausgehenden und für 2018 weiter einsetzbaren Rücklage wird es möglich, diese Rückführungen erst im Jahr 2019 vorzunehmen. Nach vollzogener Rückführung werden für den Kernhaushalt die bislang hieraus resultierenden Zinseinnahmen entfallen. Der Darlehensbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist im Haushaltsplanentwurf 2019 mit € 11.755.000,-- ausgewiesen und liegt damit um € 9.605.000,über den vorgesehenen Tilgungsaufwendungen in Höhe von € 2.150.000,--. 58 Tabelle 10: Darstellung des Vermögenshaushaltes Finanzierungsmittel 2019 € -Plan- % 2.885.000 11 10.370.000 34 23.074.488 49 2.406.000 9 3.236.000 11 9.609.313 20 1.550.000 6 900.000 3 6.581.612 14 360.000 1 370.000 1 196.621 0 Rückflüsse von Kapitaleinlagen 0 0 0 0 0 0 Rücklagenentnahme 0 0 0 0 7.482.628 6.784.000 26 6.784.000 22 1.268 0 0 0 0 0 0 0 Darlehensaufnahme 11.755.000 46 9.065.000 30 0 0 Gesamt 25.740.000 100 30.725.000 100 Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt Zuweisungen/Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Veräußerung von Anlagevermögen Beiträge und ähnliche Entgelte Rückflüsse von Darlehen Umschuldungen Art der Ausgaben Zuführung an Rücklagen 2019 € -Plan- % 2018 € -Plan- % 2018 € -Plan- % 2017 € -Ergebnis- 46.945.930 2017 € -Ergebnis- % 16 100 % 500.000 2 500.000 2 1.372.274 3 0 0 0 0 0 0 2.498.800 10 1.585.900 5 1.621.373 3 Baumaßnahmen 15.265.000 59 8.324.900 27 10.602.426 23 Umschuldungen 0 0 0 0 0 0 2.150.000 8 2.100.000 7 1.930.899 4 11.200 0 200 0 45.952 0 5.315.000 21 18.214.000 59 31.373.005 67 25.740.000 100 30.725.000 100 46.945.930 100 Zuführung zum Verwaltungshaushalt Erwerb von Grundstücken und beweglichen Sachen Darlehenstilgungen Kapitalbeteiligungen Investitionszuschüsse, Sonstiges Gesamt Bei der Beurteilung des Vermögenshaushaltes sind auch die Investitionsmaßnahmen für das Industrie- und Gewerbegelände am Flughafen Lahr zu berücksichtigen. 59 Die Erschließungsmaßnahmen einschließlich Abbruchkosten werden außerhalb des Haushaltes über ein Rahmenkonto finanziert. Der für das Planjahr 2019 vorgesehene Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf € 2.050.000,-- (im Vorjahr € 1.876.000,--). Die Verpflichtungsermächtigungen sollen im Haushaltsjahr 2020 in deckungsgleicher Höhe zu Ausgaben führen. 3.7 Entwicklung des Vermögens, der Schulden und der allgemeinen Rücklage Die Bilanzsumme der Gesamtvermögensrechnung des Jahres 2017 liegt zum 31.12.2017 bei € 295.543.913,66 (im Vorjahr: € 283.446.213,54). Der Schuldenstand (Kämmereischulden) ist zum 31.12.2017 mit € 23.511.446,05 ausgewiesen und hat sich gegenüber dem Vorjahr (€ 25.595.606,44) betragsmäßig um € 2.084.160,39 verringert. Hierbei berücksichtigt ist das CHF-Darlehen der Stadt mit Wechselkurs zum 31.12.2017. Festzustellen bleibt, dass im Zeitraum von 1998 bis 2016 keine Netto-Neuverschuldung eingeplant war und dies -einschließlich den Jahren 2017 und 2018- auch eingehalten wurde bzw. wird. In diesem Zeitraum (seit Ende 1998) erfolgte eine Schuldenrückführung von über € 12,7 Mio. (Kämmereischulden). Hierzu soll auch das Jahr 2018 mit einer voraussichtlichen Entschuldung in Höhe von rd. € 1,8 Mio. beitragen (auf die obigen Ausführungen unter Ziffer 3.6 wird verwiesen). Zusätzlich sind dem Rahmenkonto Ost als wichtige Zukunftsvorsorge weitere rd. € 4,9 Mio. als „Sondertilgung“ zugeführt worden. Wie bereits für das Haushaltsjahr 2018 soll auch im Planjahr 2019 wiederum eine planmäßige Zuführung an das Rahmenkonto Ost geleistet werden. Hierfür ist im Haushaltsplanentwurf 2019 ein Zuführungsbetrag von € 500.000,-- veranschlagt. 60 Darüber hinaus sind auch in den Finanzplanungsjahren 2020 bis 2022 jährliche Zuführungen bzw. Sondertilgungen von jeweils € 500.000,-- vorgesehen. Nach der Jahresrechnung 2017 beläuft sich die allgemeine Rücklage zum 31.12.2017 auf einen Bestand in Höhe von € 18.762.192,89. Der hiervon einsetzbare (= nicht gebundene) Rücklagenbestand zum 31.12.2017 ist mit € 8.477.069,20 ausgewiesen. Für den Haushaltsplan 2018 ist noch davon ausgegangen worden, dass keine einsetzbare Rücklage mit Stand zum 31.12.2017 zur Verfügung stehen wird, so dass dementsprechend für 2018 auch keine Rücklagenentnahme veranschlagt werden konnte. In der weiteren Folge hat der Haushaltsplan 2018 für das Finanzplanungsjahr 2019 auch keine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage vorsehen können. Nach dem Rechnungsergebnis 2017 liegt der tatsächlich einsetzbare Rücklagenbestand zum 31.12.2017 bei rd. € 8,48 Mio. (auf den Rechenschaftsbericht 2017, Seite 65 und 66 wird verwiesen). Wie bereits ausgeführt, soll diese über den Planungsstand 2017 hinausgehende und für 2018 (weiter) einsetzbare Rücklage zusammen mit der sich abzeichnenden deutlichen Ergebnisverbesserung 2018 dazu verwendet werden, die im Haushaltsplan 2018 in Höhe von € 9,065 Mio. veranschlagte Kreditermächtigung nicht in Anspruch nehmen zu müssen und daneben auf die im Jahr 2018 in Höhe von rd. € 6,8 Mio. vorgesehene Rückführung der gemeindlichen Darlehen zu verzichten. Dadurch wird es möglich, im Jahr 2018 eine Entschuldung in Höhe von rd. € 1,8 Mio. zu erreichen und die Rückführung der gemeindlichen Darlehen im Planjahr 2019 (erneut) einzustellen, mit der Folge, dass für 2019 auch entsprechende Zinseinnahmen veranschlagt werden können. 61 3.8 Finanzierungs- und Entschuldungskonzept a). Ausgangs-/Beschlusslage Vor dem Hintergrund der Vorhaben nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 und hier insbesondere bezogen auf den vorgesehenen Neubau eines Sporthallenkomplexes im Bürgerpark Mauerfeld und der damit im Zusammenhang stehenden Neuverschuldung hat der Gemeinderat am 28.07.2014 ein engmaschiges und in sich stringentes Finanzierungs- und Entschuldungskonzept für die Haushaltsjahre 2015 ff. beschlossen. Erstmals ist der Haushaltsplan 2015 nach den Vorgaben des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes aufgestellt und vom Gemeinderat verbschiedet worden. Im Rahmen der Haushaltsgenehmigungen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 hat das Regierungspräsidium Freiburg das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept durchweg positiv aufgenommen und bewertet. Gleichzeitig hat die Aufsichtsbehörde das Konzept mit Blick auf die Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte als besonders bedeutsamer und richtungsweisender „Baustein“ hervorgehoben und mit der Erwartung einer konsequenten Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen verknüpft. b). Fortschreibungsnotwendigkeit Im Zuge der Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016 hat sich -insbesondere unter Würdigung der seinerzeit bis ins Jahr 2019 reichenden Finanzplanung mit einer ausgewiesenen Netto-Neuverschuldung von € 25,46 Mio.die zwingende Erforderlichkeit ergeben, das bestehende Finanzierungs- und Entschuldungskonzept fortzuschreiben bzw. ein modifiziertes und den Entwicklungen des städtischen Haushaltes angepasstes Verfahren anzuwenden. 62 Dabei waren insbesondere die Aspekte „Reduzierung der Netto- Neuverschuldung, Leistungsfähigkeit der städtischen Finanzwirtschaft und Genehmigungsfähigkeit der kommenden Haushalte“ zu beleuchten. Nach der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016 durch den Gemeinderat am 14.12.2015 hat die Verwaltung auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung des Rates im Vorlageschreiben vom 15.12.2015 an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung des Haushalts 2016 eine Absichtserklärung dahingehend abgegeben, das bestehende Finanzierungs- und Entschuldungskonzept im Jahr 2016 fortzuschreiben, mit der Zielsetzung, die für den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2019 in Höhe von € 25,46 Mio. ausgewiesene Netto-Neuverschuldung zu reduzieren. Das Regierungspräsidium Freiburg hat in seiner Haushaltsgenehmigung 2016 vom 19.01.2016 dementsprechend folgende Passage aufgenommen: „Das für den Haushalt 2015 beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept, das Grundlage für die Entscheidung der Regierungspräsidiums sowohl zum Haushalt 2015 als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Finanzplanung 2016 bis 2018 war, ist, wie seitens der Stadt Lahr bereits zugesagt, fortzuschreiben…………“. Im Benehmen mit der Aufsichtsbehörde ist festgelegt worden, das Konzept unter Berücksichtigung der Haushalts- und Finanzplanungszahlen 2017 bis 2020 fortzuschreiben und dieses der Behörde zusammen mit den Unterlagen für die Haushaltsgenehmigung 2017 vorzulegen. Mit der Fortschreibung des Konzepts sollten auch verbindliche Vorgaben zur Schuldenrückführung getroffen werden. Das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept in entsprechend fortgeschriebener Fassung ist in der Gemeinderatssitzung am 19.12.2016 beschlossen worden. 63 Als Zielvorgabe sieht das fortgeschriebene Konzept eine Deckelung der auszuweisenden Neuverschuldung auf maximal € 17,2 Mio. (früherer Stand gem. Haushaltsplan 2015 mit Finanzplanung bis 2018) und ab dem Jahr 2020 eine jährliche Schuldenrückführung von mindestens € 2,0 Mio. vor. Unter strikter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist im Zuge der Haushaltsplanaufstellung für 2019 auch die mittelfristige Finanzplanung bis 2022 überarbeitet worden. Danach sind für den Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2022 Schuldenrückführungen (Sondertilgungen) von jährlich € 2,0 Mio. ausgewiesen. Das (fortgeschriebene) Finanzierungs- und Entschuldungskonzept kann aber nur ein -wenn auch sehr wichtiger- Bestandteil der Überlegungen für die künftige Ausgestaltung der städtischen Finanzen einschließlich der Entschuldungsthematik sein. Auch weiterhin muss eine intensive Auseinandersetzung über mögliche Handlungsgrundsätze geführt werden. Dies insbesondere mit Blick auf die maßgeblich verschärften Anforderungen zum Haushaltsausgleich nach der Einführung des Neuen kommunalen Haushaltsund Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2020. Im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit müssen dann sämtliche, auch nicht zahlungswirksame Aufwendungen nachhaltig durch Erträge gedeckt werden. Daher ist es zwingend erforderlich, Folgekosten aus Investitionsmaßnahmen und sonstige Aufwendungen weiterhin zu reduzieren bzw. nach Möglichkeit zu vermeiden. 64 4 Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2018 bis 2022 Ausgangslage allgemein Die Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen ab 2006 gleicht einer Achterbahnfahrt. Nach den guten Jahren 2006 bis 2008 hat die Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 einen tiefen Einbruch gebracht. Die Prognosen für 2010 und die Folgejahre waren verheerend. Der überraschend starke und solide Wirtschaftsaufschwung und die damit verbundenen Steuermehreinnahmen haben entgegen allen Erwartungen zu einer deutlichen Entspannung der finanziellen Verhältnisse in den Jahren 2010 und 2011 geführt. Auch in den Jahren 2012 bis 2018 setzte sich diese Entwicklung ungeachtet verschiedener Spannungsfelder konjunktureller wie politischer Art (europäische Staatschuldenkrise, Brexit, politische Krisenherde etc.) fort. Die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen können als unverändert gut bewertet werden. Sowohl die Mai- als auch die Oktober-Steuerschätzung 2018 haben die früheren Prognosen bestätigt, dass für das Jahr 2019 und darüber hinaus mit weiter steigenden Steuereinnahmen für die Kommunen gerechnet werden kann. Hierauf basieren auch die vom Land für die mittelfristige Finanzplanung veröffentlichten Orientierungsdaten für den Finanzplanungszeitraum bis 2022 und spiegeln -in Erwartung einer weiterhin stabilen konjunkturellen Entwicklung- die dortigen positiven Einnahmeprognosen mit z.T. beachtlichen Steigerungsraten wider. Situation Stadt Lahr Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat insbesondere im Jahr 2014 eine ganze Reihe von Entscheidungen getroffen, die für die Zukunft der Stadt Lahr von großer Bedeutung sind. 65 Neben den Beschlussfassungen vom 12.05.2014 zum Rahmen- und Kostenplan zur Landesgartenschau 2018 mit einem seinerzeitigen (Brutto-)Volumen von € 25,695 Mio. und zum Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 mit Kosten von brutto € 17,55 Mio. ist hier auch das Ratsvotum für die Umsetzung des ersten Sanierungsabschnittes der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Kanadaring“ innerhalb von vier Jahren mit einem Eigenfinanzierungsbedarf von € 7,7 Mio. (Gemeinderatsbeschluss vom 27.10.2014) zu nennen. Darüber hinaus sind im bis zum Jahr 2022 ausgelegten Investitionsprogramm zahlreiche Maßnahmen für eine gedeihliche Entwicklung in der Kernstadt und den Stadtteilen enthalten. Das ganze Maßnahmenpaket ist in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesen, die gleichzeitig die Finanzierungsmöglichkeiten über die gesamte Laufzeit bis 2022 darstellt. Unverändert kann festgehalten werden, dass der Kern- und Pflichtbereich der Landesgartenschau 2018 vollständig aus Eigenmitteln (ohne neue Schulden) finanziert werden kann. Das Gleiche gilt weiterhin (zumindest weitgehend) im Grunde auch für das sonstige Investitionsprogramm. Dagegen und das haben die jährlich fortgeschriebenen Finanzplanungszahlen gezeigt, sind die Maßnahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms Lahr 2019 (Sporthallenkomplex, Kindertagesstätte mit ergänzenden Räumlichkeiten) grundsätzlich nur über zusätzliche Fremdmittel zu finanzieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kindertagesstätte im Hinblick auf die Vorgaben zur Kinderbetreuung ohnehin hätte geschaffen werden müssen und dass der Neubau einer Sporthalle im Hinblick auf den enormen Sanierungsbedarf in den bestehenden Einrichtungen im Westen der Stadt ohnehin in einigen Jahren angestanden wäre und deshalb nur vorgezogen ist. 66 Aufgrund der enormen Aufgabenstellung und der Finanzierungsmöglichkeiten hat der Gemeinderat am 28.07.2014 ein in sich sehr stringentes Finanzierungs- und Entschuldungskonzept beschlossen, das eine Rückführung der unabdingbar notwendigen Neuverschuldung in überschaubarer Zeit vorsieht. Dieses Finanzierungs- und Entschuldungskonzept ist -wie bereits unter Ziffer 3.8 Buchtstabe b) näher ausgeführt- mittels Beschlussfassung des Rates vom 19.12.2016 fortgeschrieben bzw. ergänzt worden. Verwaltungshaushalt Unter Ansetzung der derzeit bekannten Berechnungsgrundlagen bzw. Prognosen kann der Verwaltungshaushalt in den Jahren 2019 bis 2022 mit Zuführungsraten in Höhe von zusammen rd. € 20,1 Mio. an den Vermögenshaushalt dargestellt werden (= jahresdurchschnittlich € 5,0 Mio.). Abzüglich der in diesem Zeitraum vorgesehenen (ordentlichen) Tilgungsleistungen von zusammen € 9,8 Mio. ergeben sich entsprechende Jahres-Netto-Investitionsraten als Eigenmittelfinanzierung für Investitionen. Offen bleibt, ob die Orientierungsdaten des Landes, die ansteigende Ausschüttungen im Finanzausgleich in den Jahren bis 2022 prognostizieren, wegen der in Abhängigkeit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung stehenden Risiken zu halten sein werden. Dies aktuell vor dem Hintergrund einer sich leicht verdichtenden Abkühlung bzw. Eintrübung der Wirtschaftslage, wonach der bundesdeutsche Daueraufschwung in seinem neunten Jahr nach den neuesten Prognosen an Tempo zu verlieren scheint. Die Berechnungen der allgemeinen (Finanzausgleichs-)Zuweisungen und Umlagen für die Jahre 2019 bis 2022 erfolgten auf der Basis der vom Land zur Verfügung gestellten Orientierungsdaten (Haushaltserlass 2019 vom 24.09.2018 mit Fortschreibung der Daten nach der Oktober-Steuerschätzung 2018). 67 In den Orientierungsdaten des Landes nicht enthalten sind die Grundkopfbeträge zur Ermittlung der Bedarfsmesszahl (Schlüsselzuweisungen) für die Jahre 2021 und 2022. Deshalb sind die Grundkopfbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen der Stadt Lahr für diese Jahre unter Anlehnung der bislang prognostizierten Entwicklung der Steuerkraftsummen berechnet worden. Die Gewerbesteuereinnahmen 2019 bis 2022 sind mit realisierbar gehaltenen Jahresbeträgen von jeweils € 30,0 Mio. ausgewiesen. Es ist festzustellen, dass der Verwaltungshaushalt in den Jahren 2019 ff. durchweg mit ansteigenden Ausgaben belastet wird. Die im Zuge der Fortschreibung der Finanzplanung dargestellte Entwicklung der Ausgabepositionen kann tendenziell eher als „moderat“ bezeichnet werden. Hervorzuheben sind die deutlich erhöhten Mittelbereitstellungen für Schulsanierungsmaßnahmen auf Basis des fortgeschriebenen städtischen Schulsanierungsprogramms infolge der neuen Fördermöglichkeiten. Für den Planungszeitraum 2019 bis 2022 sind Schulsanierungsmaßnahmen in Gesamthöhe von rd. € 18,8 Mio. ausgewiesen. worden. Davon entfallen rd. € 12,9 Mio. auf Maßnahmen mit bereits erfolgter Förderbewilligung (KInvFG –Kapitel 2, Bund), rd. 3,2 Mio. € auf Maßnahmen verbunden mit einer Fördererwartung (SSF, Land) und rd. € 2,7 Mio. auf Maßnahmen ohne Förderung (SSP). Für den gleichen Zeitraum sind Einnahmen aus Fördermitteln von rd. € 6,7 Mio. ausgewiesen. Davon gehen rd. 5,9 Mio. € auf bereits erteilte Förderbewilligungen (KInvFG –Kapitel 2, Bund) zurück und rd. € 0,8 Mio. entfallen auf erwartete Förderungen (SSF, Land). Zu betonen sind mögliche bzw. im Voraus nicht kalkulierbare Entwicklungen im Bereich der Energiekosten, die Belastungen in Form der Konversionsfolgekosten sowie die kräftigen Steigerungen bei den Aufwendungen für die Betreuung in den Ganztagesschulen sowie für die Kinderbetreuungseinrichtungen (z.B. Krippenplätze). 68 Bei der Ermittlung der Finanzplanungsdaten ist für die Jahre 2019 und 2020 ein Kreisumlagehebesatz von jeweils 27,5 v.H. und für die Jahre 2020 und 2021 von jeweils 28,0 v.H. angesetzt worden. Vermögenshaushalt In den Jahren 2019 bis 2022 sind die o.g. Zuführungen vom Verwaltungshaushalt ausgewiesen. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 500.000,-- ist für das Finanzplanungsjahr 2020 vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2019 ist die Rückführung der gemeindlichen Darlehen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr und Bau- und Gartenbetrieb Lahr in Höhe von zusammen rd. € 6,8 Mio. (erneut) veranschlagt. Die erwarteten Förderzuweisungen von Dritten sind bis 2022 in kumulierter Höhe von rd. € 12,1 Mio. ausgewiesen. Die in den Jahren 2019 bis 2022 berücksichtigten Baumaßnahmen belaufen sich auf insgesamt € 36,75 Mio. (= jahresdurchschnittlich rd. € 9,2 Mio.). Für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen (Investitionsförderungsmaßnahmen) sind im gleichen Zeitraum (2019 bis 2022) Gesamtausgaben in Höhe von rd. € 11,2 Mio. berücksichtigt. Im Finanzplanungszeitraum bis 2022 sind u.a. folgende größere Projekte berücksichtigt: Neubaumaßnahme Feuerwache Standort West, bauliche Verbesserung der Außenanlage der Gutenbergschule, Erweiterung der Friedrichschule zur Gemeinschaftsschule, Neukonzeption Jugendbegegnungsstätte Schlachthof, bauliche Verbesserungsmaßnahmen für Kinderspielplätze, Fortführung der Stadtsanierungsmaßnahmen „Nördliche Altstadt“ und „Kanadaring“, Kapitalaufstockung Wohnbau Stadt Lahr GmbH, Generalsanierung/Erneuerung von Brücken, Ausbau der Gereutertalstraße im Stadtteil Reichenbach (weiterer Bauabschnitt), Barrierefreiheit ÖPNV, Ausbau 69 des Breitbandnetzes in Lahr, Friedhofserweiterung in Kuhbach, sonstige Baumaßnahmen in der Kernstadt und in den Stadtteilen. Generell gilt, dass Baukostensteigerungen im Finanzplanungszeitraum bis 2022 aus heutiger Sicht nur teilweise berücksichtigt werden konnten, da diese z.T. nur sehr schwer greif- bzw. bezifferbar sind. Kreditaufnahmen sind im Zeitraum von 2019 bis 2022 in Höhe von insgesamt € 29,675 Mio. ausgewiesen. Abzüglich der Tilgungsleistungen (einschließlich Sondertilgungen ab 2020) in diesem Zeitraum in Höhe von zusammen € 15,80 Mio. ergibt sich hieraus eine planerische Netto-Neuverschuldung in Höhe von € 13,875 Mio. (Zeitraum 2019 bis 2022). Im Vergleich zur letztjährigen Haushaltsplanung 2018 mit einer planerischen NettoNeuverschuldung bis zum Jahr 2021 von € 8,355 Mio. fällt die nunmehr bis zum Jahr 2022 fortgeschriebene Netto-Neuverschuldung um € 5,52 Mio. höher aus. Dabei ist u.a. zu berücksichtigen, dass im Haushaltsplan 2018 bzw. der dazugehörenden Finanzplanung bis 2021 für die sich damals schon abzeichnende Neubaumaßnahme „Feuerschutz –Standort West“ außer einer Planungsrate im Jahr 2018 in Höhe von € 200.000,-- keine weitergehenden Mittelberücksichtigungen für die Folgejahre aufgrund einer erst noch zu erarbeitenden Planungsbasis mit Kostenschätzung berücksichtigt werden konnten, zumal auch erst noch ein Grundsatzbeschluss des Rates einzuholen war. Ein solcher soll nun in der Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2018 gefasst werden. Für diese Neubaumaßnahme sind im Haushaltsplanentwurf 2019 sowie im Finanzplanungsentwurf (Maßnahmenprogramm für die Jahre 2020 und 2021) Investitionsmittel in Höhe von zusammen € 5,94 Mio. bei einer Fördererwartung von € 500.000,-- ausgewiesen Das vom Gemeinderat am 28.07.2014 beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept für die Haushaltsjahre 2015 ff. bzw. die am 19.12.2016 beschlossene Fortschreibung/Ergänzung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2017 ff. und dessen Umsetzung war, ist und bleibt angesichts der im Raume stehenden Neuverschuldung sehr wichtig und notwendig. 70 Fazit Angesichts der in Abhängigkeit mit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung stehenden Risiken auf der Einnahmenseite und anstehender Großprojekte ist die Eigenfinanzierungskraft des Haushalts fortgesetzt und nachhaltig zu stärken und unverändert in den Fokus der haushaltswirtschaftlichen Betrachtungen zu stellen. Es wird in den nächsten Jahren unumgänglich sein, die konsumtiven Ausgaben sowohl bei den Personal- als auch Sachkosten -soweit wie möglich und vertretbar- zu beschränken. Die Haushaltskonsolidierungen sind aufrechtzuerhalten und sollten mit zielgerichteten Maßnahmen zu weiteren und spürbaren Verbesserungen/Erfolgen zu führen. Insbesondere sind die Vorgaben des mit Ratsbeschluss vom 19.12.2016 fortgeschriebenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes zwingend einzuhalten bzw. nachhaltig umzusetzen. Dabei gilt es, die Balance zwischen unumgänglichem Sparen und notwendiger Zukunftsgestaltung zu finden. Mit der Austragung der Landesgartenschau 2018 hat Lahr einen riesigen Schritt in der Stadtentwicklung gemacht und einen wichtigen Baustein für eine gute Zukunft für die Stadt gelegt. Zusätzliche bzw. höhere Landesförderungen sind mit der Austragung der Landesgartenschau möglich geworden und haben damit mitgeholfen, die finanzielle Belastung für ohnehin vorgesehene Maßnahmen im Lahrer Westen (z.B. Sportanlagen) zu reduzieren. Die solide Entwicklung der städtischen Finanzen ist auf das verantwortungsvolle und situationsangepasste Wirken von Gemeinderat und Verwaltung zurück zu führen. Basis hierfür ist die seit Jahren praktizierte vorausschauende und seriöse Finanzpolitik der verantwortlich Handelnden. 71 Die mittelfristige Finanzplanung als Steuerungsinstrument sollte insgesamt gesehen noch stärker in den Mittelpunkt der Entscheidungen der politischen Handlungsträger rücken und die jährliche Haushaltsplanung in größere Zusammenhänge stellen (Gesamtschau). Damit könnte die Finanzplanung noch wirksamer das mittelfristige Arbeitsprogramm für die künftige Haushaltsführung sein und ein höheres Maß an Bindungswirkung entfalten. Dies nicht nur angesichts der vielen anhängigen bzw. anstehenden (Groß-) Projekten, sondern primär mit Blick auf die künftige Gesamtentwicklung der Stadt Lahr und ihres Gemeinwesens unter Berücksichtigung der finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Lahr, im Dezember 2018 DER OBERBÜRGERMEISTER DER STADTKÄMMERER Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer