Beschlussvorlage (- Verkehrsuntersuchung Fortschreibung, 23.4.2018/22.12.2017)
Sitzung: Gemeinderat (13. Sitzung)
17. Dezember 2018
Beschlussvorlage (Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
Satzungsbeschlüsse
Berichtigung des Flächennutzungsplanes)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)
Beschlussvorlage (- Begründung, 22.11.2018)
Beschlussvorlage (- Berichtigung des Flächennutzungsplanes, 22.11.2018)
Beschlussvorlage (- Fachgutachten Fledermäuse, 3.12.2015)
Beschlussvorlage (- Fachgutachterliche Stellungnahme zu den lokalklimatischen Auswirkungen, 4.12.2017)
Beschlussvorlage (- Freiflächenkonzept, 6.12.2017)
Beschlussvorlage (- Geltungsbereich, 22.11.2018)
Beschlussvorlage (- Geotechnischer Vorbericht, 29.2.2016)
Beschlussvorlage (- Gestaltungshandbuch, 23.4.2018)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan, 22.11.2018)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften, 22.11.2018)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, 22.11.2018)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung, 23.4.2018/1.2.2018/22.12.2017)
Beschlussvorlage (- Schnitte 1, 5, 6, 7, 8, 23.4.2018)
Beschlussvorlage (- Schnitte 2, 4, 23.4.2018)
Beschlussvorlage (- Schnitte 3, 9, 23.4.2018)
Beschlussvorlage (- Schnitte 4, 7-1, 23.4.2018)
Beschlussvorlage (- Schnitte 7-2, 7-3, 23.4.2018)
Beschlussvorlage (- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, 2.5.2018)
Beschlussvorlage (- Städtebauliches Konzept, 23.4.2018)
Beschlussvorlage (- Umweltbeitrag mit integriertem Grünordnungsplan und Vorprüfung Natura 2000, 6.6.2018, 9.7.2018)
Beschlussvorlage (- Verkehrsuntersuchung Fortschreibung, 23.4.2018/22.12.2017)
Beschlussvorlage (- Verkehrsuntersuchung, 23.4.2018/23.5.2016)
Beschlussvorlage (- Zeichenerklärung/Legende, 22.11.2018)
17. Dezember 2018
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Satzungsbeschlüsse
Berichtigung des Flächennutzungsplanes)
Beschlussvorlage (- Zeichenerklärung/Legende, 22.11.2018)Beschlussvorlage (- Schnitte 2, 4, 23.4.2018)Beschlussvorlage (- Umweltbeitrag mit integriertem Grünordnungsplan und Vorprüfung Natura 2000, 6.6.2018, 9.7.2018)Beschlussvorlage (- Schnitte 4, 7-1, 23.4.2018)Beschlussvorlage (- Schnitte 3, 9, 23.4.2018)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, 22.11.2018)Beschlussvorlage (- Begründung, 22.11.2018)Beschlussvorlage (- Schnitte 1, 5, 6, 7, 8, 23.4.2018)Beschlussvorlage (- Verkehrsuntersuchung, 23.4.2018/23.5.2016)Beschlussvorlage (- Freiflächenkonzept, 6.12.2017)Beschlussvorlage (- Fachgutachten Fledermäuse, 3.12.2015)Beschlussvorlage (- Städtebauliches Konzept, 23.4.2018)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung, 23.4.2018/1.2.2018/22.12.2017)Beschlussvorlage (- Gestaltungshandbuch, 23.4.2018)Beschlussvorlage (- Geotechnischer Vorbericht, 29.2.2016)Beschlussvorlage (- Geltungsbereich, 22.11.2018)Beschlussvorlage (- Fachgutachterliche Stellungnahme zu den lokalklimatischen Auswirkungen, 4.12.2017)Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)Beschlussvorlage (- Verkehrsuntersuchung Fortschreibung, 23.4.2018/22.12.2017)Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Berichtigung des Flächennutzungsplanes, 22.11.2018)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan, 22.11.2018)Beschlussvorlage (- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, 2.5.2018)Beschlussvorlage (- Schnitte 7-2, 7-3, 23.4.2018)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften, 22.11.2018)
DBA DEUTSCHE BAUWERT OBJEKTGESELLSCHAFT LAHR MBH Bebauungsplan „ALTENBERG, 1. Änderung“ in Lahr Fortschreibung Verkehrsuntersuchung Erläuterungsbericht Projekt-Nr. 612-1955 April 2018 DBA Deutsche Bauwert Objektgesellschaft Lahr mbH B-Plan „ALTENBERG, 1. Änderung“ Lahr / Fortschreibung Verkehrsuntersuchung Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung.................................................................................................. 1 2. Bestandsanalyse .................................................................................................. 1 3. Umsetzung der Planungen ................................................................................... 2 3.1 Änderungen gegenüber dem Stand von 2016 ................................................ 2 3.2 Aktualisierung Verkehrserzeugungsberechnungen ........................................ 3 3.3 Verkehrsverteilung ......................................................................................... 4 3.4 Künftige Verkehrsbelastungen ....................................................................... 4 3.5 Verkehrsabwicklung und fachliche Bewertung ............................................... 6 Quellenverzeichnis [1] Fichtner Water & Transportation GmbH im Auftrag der Deutsche Bauwert Objektgesellschaft Lahr mbH: Erschließungsplanung „Reichswaisenhaus-Areal“ Lahr, Erläuterungsbericht Verkehrskonzept, Mai 2016 [2] Verkehrsplanung Köhler und Taubmann GmbH im Auftrag des Klinikums Offenbach: Integriertes Verkehrskonzept Neubau Klinikum Offenbach, August 2005 [3] Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung: Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Wiesbaden (Herausgeber), Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff [4] Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg, Stuttgart (Herausgeber); Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 (GVP), Ausgabe 2010 [5] Fichtner Water & Transportation GmbH im Auftrag der Stadt Lahr: Verkehrsuntersuchung Burgheimer Straße, Erläuterungsbericht Juli 2017 P:\612\1950-1999\2-1955 EP SU Reichswaisenhaus Lahr\500 Planung\580 Berichte\Verkehrsuntersuchung\EB6121955Fortschr VU-180423-Titeländerung-kr.docx II DBA Deutsche Bauwert Objektgesellschaft Lahr mbH B-Plan „ALTENBERG, 1. Änderung“ Lahr / Fortschreibung Verkehrsuntersuchung 1. AUFGABENSTELLUNG Für das Areal rund um das ehemalige Reichswaisenhaus in Lahr wurde im Jahr 2016 ein städtebaulicher Entwurf für die künftige Nutzung als Neubaugebiet ausgearbeitet. Auf der Grundlage dieses Entwurfes wurde die Objektplanung der Verkehrsanlagen für die Planungsphase Vorplanung ausgearbeitet und eine Verkehrsuntersuchung erstellt. Infolge des zwischenzeitlich stattgefundenen Informations- und Kommunikationsprozesses mit Bürgerentscheid und zahlreichen Gremiensitzungen musste der städtebauliche Entwurf überarbeitet werden. Dies hat nun zur Folge, dass weite Teile der bereits erfolgten Erschließungsplanungen an den neuen Entwurf angepasst werden müssen, um ein funktionierendes Gewerk im erforderlichen Bebauungsplanverfahren festsetzen zu können. Darüber hinaus wurde in Abstimmung mit der Stadt Lahr der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um Teile der Altvaterstraße sowie des Klinikbereiches erweitert, was ebenfalls in den Planungsschritten zu berücksichtigen ist. In der Verkehrsuntersuchung vom Mai 2016 [1] wurden die verkehrlichen Auswirkungen der Planungen am Reichswaisenhaus untersucht, bewertet und verkehrliche Maßnahmen abgeleitet. Durch die Erweiterung des Planungsgebietes um die Bereiche westlich der Altvaterstraße kommen zu den bisher vorgesehenen neuen Nutzungen weitere verkehrserzeugende Elemente hinzu. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Maßnahmen werden nun auch explizit Ausbauten an der Altvaterstraße umgesetzt (vgl. Objektplanung Verkehrsanlagen). Daher ist die Verkehrsuntersuchung fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. 2. BESTANDSANALYSE Im Rahmen der Bestandsanalyse haben sich durch die Änderungen am Plangebiet bzw. der vorgesehenen Nutzungen keine geänderten Aussagen ergeben. Die Inhalte der Verkehrsuntersuchung vom Mai 2016 [1] sind daher weiterhin gültig. P:\612\1950-1999\2-1955 EP SU Reichswaisenhaus Lahr\500 Planung\580 Berichte\Verkehrsuntersuchung\EB6121955-Fortschr VU-180423-Titeländerung-kr.docx Seite 1 DBA Deutsche Bauwert Objektgesellschaft Lahr mbH B-Plan „ALTENBERG, 1. Änderung“ Lahr / Fortschreibung Verkehrsuntersuchung 3. UMSETZUNG DER PLANUNGEN 3.1 Änderungen gegenüber dem Stand von 2016 Im Zuge der Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwurfes bzw. der Plangebietserweiterung sind für die Verkehrsuntersuchung folgende Punkte als Randbedingungen anzusetzen: Die grundsätzliche Erschließungssituation des Neubaugebietes bleibt gegenüber dem Stand von 2016 unverändert. Es gibt weiterhin zwei Teile des Gebietes. Der südliche Teil mit Einfamilien- / Doppel- / bzw. Reihenhausbebauung wird über einen heute schon bestehenden Stich in der Bürklinstraße erschlossen. Der nördliche Teil rund um die Denkmäler mit Geschosswohnungsbau ist über einen Anschluss an die Altvaterstraße, der in der Lage identisch ist zur heutigen Erschließung, an das Wegenetz angeschlossen Hinsichtlich der geplanten Anzahl der Wohneinheiten sind nach dem aktuellen Planungsstand für die beiden angesprochenen Teile leichte Reduktionen erkennbar, da beispielsweise in der Bürklinstraße Wohnbauflächen wegfallen. Da diese Änderungen nur geringfügige Auswirkungen hätten, wurden die Ansätze zu den Wohneinheiten aus der Untersuchung von 2016 weiter verwendet. Dies umfasst folgende Zahlen: o nördlicher Teil (Altvaterstraße): 121 Wohneinheiten (inkl. zusätzlicher KitaPlätze) o südlicher Teil (Bürklinstraße): 33 Wohneinheiten Durch Plangebietserweiterung um die Bereiche nordwestlich der Altvaterstraße ergeben sich neue Nutzungen, die mit zu berücksichtigen sind: o Ein Parkdeck mit ca. 90 Parkständen als Mitarbeiterparkplatz des Klinikums o 1 weiteres Wohnbaugrundstück an der Altvaterstraße Darüber hinaus soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die bereits in der Verkehrsuntersuchung von 2016 angedachte Verbreiterung der Altvaterstraße auf ein Maß von 5,50 m Fahrbahnbreite für den Kfz-Verkehr sowie eines durchgehenden Gehweges von im Regelfall 2,10 m Breite (kurze Abschnitte mit 1,50 m Breite) mit umgesetzt werden. Ebenso werden die Ausbauvorschläge zur Entschärfung der Engstelle an der Altvaterstraße zwischen Bürklinstraße und Bottenbrunnenstraße in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen. P:\612\1950-1999\2-1955 EP SU Reichswaisenhaus Lahr\500 Planung\580 Berichte\Verkehrsuntersuchung\EB6121955-Fortschr VU-180423-Titeländerung-kr.docx Seite 2 DBA Deutsche Bauwert Objektgesellschaft Lahr mbH B-Plan „ALTENBERG, 1. Änderung“ Lahr / Fortschreibung Verkehrsuntersuchung 3.2 Aktualisierung Verkehrserzeugungsberechnungen Die bisher angesetzten Verkehrsmengen resultierend aus den geplanten Wohnbereichen nördlich der Bürklinstraße und rund um die Baudenkmäler werden mit 33 WE bzw. 121 WE beibehalten. Die Verkehrsmengen können also aus der Untersuchung von 2016 weiterverwendet werden: Altvaterstraße (121 WE + KiTa): 606 Kfz/24h (je 303 Kfz/24h rein und raus) Bürklinstraße (33 WE): 156 Kfz/24h (je 78 Kfz/24h rein und raus) Für die maßgebende Spitzenstunde (morgens) ergeben sich folgende Werte für die Altvaterstraße: Quellverkehr: etwa 50 Kfz/h Zielverkehr: etwa 20 Kfz/h Für die Bürklinstraße ergeben sich folgende Werte: Quellverkehr: etwa 15 Kfz/h Zielverkehr: etwa 5 Kfz/h Als Erweiterung ist nun ein Parkhaus mit zwei Ebenen und ca. 90 Parkständen vorgesehen, das über die Altvaterstraße erschlossen wird. Dieses Parkdeck soll den Beschäftigen des Klinikums zur Verfügung stehen. Zur Ermittlung der verkehrserzeugenden Wirkung dieses Parkhaus kann der Umschlaggrad je Parkstand angesetzt werden. Aus eigenen Untersuchungen bzw. Literaturrecherchen [2 und 3] kann für Beschäftigtenparkplätze im Bereich von Krankenhäusern ein Umschlaggrad von 1,0 bis 1,8 angegeben werden. Für die vorliegende Situation in Lahr wird ein Umschlaggrad von 2,0 angesetzt. Das bedeutet, dass jeder Parkstand des Parkdecks am Tag zweimal angefahren und wieder verlassen wird. Somit ergibt sich folgende Verkehrserzeugung: Parkhaus Klinikum 360 Kfz/24h (je 180 Kfz/24h rein und raus) Für die maßgebende Spitzenstunde am Morgen kann nach der Auswertung der zur Verfügung stehenden Untersuchungen [2 und 3] von folgenden Werten ausgegangen werden: Quellverkehr: etwa 5 Kfz/h Zielverkehr: etwa 55 Kfz/h Ebenfalls durch die Erweiterung des Plangebietes ergibt sich die Möglichkeit zur Ausweisung eines weiteren Wohngebäudes nordwestlich der Altvaterstraße. Für das vor- P:\612\1950-1999\2-1955 EP SU Reichswaisenhaus Lahr\500 Planung\580 Berichte\Verkehrsuntersuchung\EB6121955-Fortschr VU-180423-Titeländerung-kr.docx Seite 3 DBA Deutsche Bauwert Objektgesellschaft Lahr mbH B-Plan „ALTENBERG, 1. Änderung“ Lahr / Fortschreibung Verkehrsuntersuchung gesehene Einzelhaus kann von 2 Wohneinheiten ausgegangen werden. Mit den Verkehrserzeugungsansätzen der Wohngebäude der Bürklinstraße (156 Kfz/24h bei 33 WE) ergeben sich somit: Wohngebäude Altvaterstraße (2 WE) 10 Kfz/24h (je 5 Kfz/24h rein und raus) Bezogen auf die Spitzenstunde kann hierbei von 1 bis 2 zusätzlichen Quellfahrten ausgegangen werden. 3.3 Verkehrsverteilung Die verwendeten Ansätze für die Wohnnutzungen an der Bürklinstraße und den Denkmälern kann aus der Untersuchung von 2016 übernommen werden. Durch das Parkhaus entstehen zusätzliche Verkehre im Bereich der Altvaterstraße. Nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung Lahr bzw. in Abstimmung mit dem Betreiber des Parkhauses, der Verwaltungsdirektion des Ortenauklinikums Lahr-Ettenheim, ist das Parkdeck für die bestehenden Beschäftigten gedacht. Eine über die in den letzten Jahren vollzogene Erweiterung der Beschäftigtenzahlen ist künftig nicht vorgesehen. Daher sind die vom Parkhaus ausgehenden Verkehrsbewegungen keine Neuverkehre, sondern bündeln die Parkvorgänge der jetzigen Beschäftigten, die im Bestand im Umfeld des Klinikums z.B. in den anliegenden Wohnstraßen oder dem Waldparkplatz, parken. Die Beschäftigten, die heute schon den Waldparkplatz nutzen und künftig auf das Parkdeck verlagert werden sollen, nutzen bereits im Bestand die Fahrwege über die Altvaterstraße. Diese etwa 120 Kfz/24h der Gesamtverkehre des Parkdecks von 360 Kfz/24h benutzen die Altvaterstraße bereits heute und stellen somit keine Zusatzbelastung dar. Die übrigen 240 Kfz/24h parken heute in den umliegenden Straßen des Klinikums und belasten künftig den nördlichen Teil der Altvaterstraße neu. Demgegenüber gibt es in den Wohnstraßen auch Entlastungen durch die Bündelung der Verkehre. In der Bürklinstraße sind dies ca. 60 Kfz/24h. Für das zusätzliche Wohnhaus nordwestlich der Altvaterstraße werden die Verkehrsverteilungsansätze aus der Untersuchung von 2016 verwendet. 3.4 Künftige Verkehrsbelastungen Die künftigen Verkehrsbelastungen setzen sich zum einen aus einer allgemeinen Verkehrsprognose zusammen, die unabhängig von der betrachteten Gebietsentwicklung mit einem pauschalen Faktor von 7% bis zum Jahr 2030 angesetzt werden kann. Diese Verkehrsentwicklungen können dem Gesamtverkehrsplan Baden-Württemberg von P:\612\1950-1999\2-1955 EP SU Reichswaisenhaus Lahr\500 Planung\580 Berichte\Verkehrsuntersuchung\EB6121955-Fortschr VU-180423-Titeländerung-kr.docx Seite 4 DBA Deutsche Bauwert Objektgesellschaft Lahr mbH B-Plan „ALTENBERG, 1. Änderung“ Lahr / Fortschreibung Verkehrsuntersuchung 2010 [4] entnommen werden und bilden auch die künftigen Entwicklungen in Lahr mit weiteren Baugebieten und Nutzungserweiterungen ab. Zusätzlich zu der allgemeinen Entwicklung kommt die Verkehrserzeugung der Gebietsentwicklung hinzu. Für die relevanten Streckenabschnitte im Plangebiet ergeben sich somit folgende Verkehrsbelastungen an einem durchschnittlichen Werktag (DTVW) in Kfz/24h bzw. in den Spitzenstunden in Kfz/h. Tab. 3-1: Zusammenstellung der wesentlichen Verkehrsbelastungen Straßenabschnitt DTV-W-Wert [Kfz/24h] Bestand Progn.- Spitzenstundenbelastung Kfz/h Planfall Bestand Nullfall Progn.- Planfall Nullfall Bürklinstraße 562 601 706 57 61 76 Altvaterstraße (nördlich Baugebietszufahrt) 784 838 1084 73 78 108 Altvaterstraße (nördlich Bottenbrunnenstraße bis Baugebiet) 784 838 1.709 73 78 183 Altvaterstraße (zwischen Bürklin- und Bottenbrunnenstraße) 1.126 1.204 1.994 107 114 199 Altvaterstraße (südlich Bürklinstraße) 1.556 1.665 2.559 127 136 241 390 417 498 43 46 51 Stefanienstraße (westlich Altfelixstraße) 5.054 5.408 5.845 464 496 546 Stefanienstraße (östlich Altfelixstraße) 4.530 4.847 5.284 423 453 503 620 663 693 65 70 78 17.000 18.190 18.400 1.700 1.819 1.869 Bottenbrunnenstraße Altfelixstraße Geroldsecker Vorstadt (B 415) Generell haben sich die Verkehrsbelastungen gegenüber dem Stand von 2016 abschnittsweise aufgrund der zusätzlichen Berücksichtigung von allgemeiner Verkehrsprognose sowie der Ausweitung des Plangebietes ein Stück weit erhöht. Die Dimensionen der absoluten Verkehrsbelastungen entsprechen aber nach wie vor den ehemaligen Ergebnissen. P:\612\1950-1999\2-1955 EP SU Reichswaisenhaus Lahr\500 Planung\580 Berichte\Verkehrsuntersuchung\EB6121955-Fortschr VU-180423-Titeländerung-kr.docx Seite 5 DBA Deutsche Bauwert Objektgesellschaft Lahr mbH B-Plan „ALTENBERG, 1. Änderung“ Lahr / Fortschreibung Verkehrsuntersuchung 3.5 Verkehrsabwicklung und fachliche Bewertung Die funktionierende Verkehrsabwicklung hängt zum einen von der leistungsfähigen Ausgestaltung der Knotenpunkte ab, zum anderen spielen insbesondere im nachgeordneten Netz die Fahrbahnbreiten, Sichtverhältnisse und Sicherheitsrandbedingungen für alle Verkehrsteilnehmer eine bedeutende Rolle. Im Plangebiet mit den beiden vorgesehenen Erschließungsstraßen können die prognostizierten Kfz-Mengen leistungsfähig abgewickelt werden. Im nördlichen Teil rund um die Denkmäler ist im Fahrbahnbereich größtenteils der Begegnungsfall Pkw/ Lkw möglich. Lediglich im Einmündungsbereich zur Altvaterstraße ist aufgrund der topografischen Situation eine kurze Einengung der Planstraße vorgesehen. Diese Einengung wurde im Rahmen der Straßenplanung explizit hinsichtlich der Sichtverhältnisse untersucht und abgestimmt, so dass zufahrende Fahrzeuge noch vor der Engstelle einen Aufstellbereich haben und diesen auch einsehen können. In dieser nördlichen Planstraße werden alle Verkehrsteilnehmer auf einer Mischverkehrsfläche abgewickelt. Die Ausbildung als Stichstraße, die insgesamt geringen Verkehrsbelastungen, die optische Ausbildung von Seitenbereichen über die Entwässerungsmulden lassen hier auch eine verkehrssichere Abwicklung zu. Unterstützt werden könnte dies durch die verkehrsrechtliche Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Spielstraße). Auch in der südlichen Planstraße, die über die Bürklinstraße erschlossen wird, ist eine Mischverkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer vorgesehen. Hier sind die Verkehrsbelastungen noch geringer, so dass von einer gut verträglichen Abwicklung ausgegangen werden kann. Einzig die mit ca. 18% Neigung sehr steile Zufahrt von der Bürklinstraße aus, was auf die Bestandssituation zurückzuführen ist und wg. seitlich angrenzender Zwänge in Lage/Höhe (z.B. Zufahrten) sowie der bestehenden Topographie nicht korrigiert werden kann, erfordert von allen Verkehrsteilnehmern besondere Rücksichtnahme. Da dieser Streckenabschnitt lediglich von den künftigen Anwohnern genutzt wird (Stichstraße) können die Kenntnis der Situation und die daraus abgeleiteten richten Verhaltensweisen unterstellt werden. Eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Erschließungssituation von 2016 stellt der nun ins Bebauungsplanverfahren aufgenommene Ausbau der Altvaterstraße nördlich der Bürklinstraße dar. Die Altvaterstraße soll nördlich der Bottenbrunnenstraße auf eine Breite von 5,50 m für die Kfz-Fahrbahn und einem straßenbegleitenden Gehweg auf der Südseite mit in der Regel 2,10 m Breite ausgebaut werden. An einigen Engstellen aufgrund der Grundstücksverläufe verringert sich die nutzbare Gehwegsbreite in kurzen Abschnitten auf etwa 1,50 m. Generell können aber mit diesen Breiten sowohl die Kfz-Verkehre und hierbei auch der Begegnungsfall Pkw/Lkw als auch die Fußgängerverkehre sehr gut leistungsfähig und verkehrssicher abgewickelt werden. Auch die bestehende Engstelle an der Altvaterstraße zwischen Bürklinstraße und Bottenbrunnenstraße wird optimiert. P:\612\1950-1999\2-1955 EP SU Reichswaisenhaus Lahr\500 Planung\580 Berichte\Verkehrsuntersuchung\EB6121955-Fortschr VU-180423-Titeländerung-kr.docx Seite 6 DBA Deutsche Bauwert Objektgesellschaft Lahr mbH B-Plan „ALTENBERG, 1. Änderung“ Lahr / Fortschreibung Verkehrsuntersuchung Ohne Eingriff in Privatgrundstücke bietet sich die Neuaufteilung des Querschnitts mit gleichbleibender Kfz-Fahrbahnbreite sowie Anordnung eines nur noch einseitigen aber dafür mit einer Breite von ca. 1,80 m nutzbaren Gehwegs auf der Nordostseite an, wie dies schon in der Untersuchung von 2016 vorgeschlagen wurde. Die Verkehrsabwicklung an der Engstelle ist auch mit den erhöhten Belastungen gewährleistet, da die ca. 200 Kfz/h (2016: 150 Kfz/h) weiterhin deutlich unter den Einsatzgrenzen von 500 Kfz/h für kurze Engstellen nach den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraße (RASt)“ liegen. Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung Lahr bereits Gespräche mit den an die Engstelle angrenzenden Grundstückseigentümern geführt, um eine Verbreiterung des Straßenraums unter Inanspruchnahme privater Grundstücke zu ermöglichen. Falls diese Gespräche erfolgreich verlaufen, könnte die Engstelle entfallen, was sich positiv auf den Verkehrsablauf auswirken würde. Der Bau eines neuen Parkdecks für die Beschäftigten des Klinikums bietet die Chance, angespannte Situationen im Bereich des ruhenden Verkehrs in den Wohnstraßen rund um das Klinikum zu verbessern. Wesentliches Kriterium hierbei ist die Akzeptanz des neuen Parkdecks. Diese hängt zum einen von der Bewirtschaftungsform des Parkdecks selber ab (Hürde zur Nutzung), zum anderen aber auch von den Bewirtschaftungsformen im Umfeld. Werden beispielsweise Gebühren für die Parkdecknutzung fällig, ist eine Bewirtschaftung im Umfeld erforderlich (z.B. Bewohnerparkbereiche), um die Beschäftigten zu einer Nutzung des Parkdecks zu bewegen. Für die Bürklinstraße könnte sich mit dem Parkdeck eine Entspannung der Verkehrssituation einstellen. Die in der Untersuchung vorgeschlagenen Halteverbote zur Gewährleistung von Lücken für den Begegnungsverkehr, sind aber nach wie vor sinnvoll und können bei Umsetzung der Planungen weiterhin empfohlen werden. Die Verkehrsabwicklung im weiträumigeren Bereich an den größeren Knotenpunkten Stefanienstraße/ Altfelixstraße sowie B415 und Burgheimer Straße hängt immer weniger von den Effekten der Gebietsentwicklung am „Altenberg“ ab. Zwar sind die zusätzlich abzuwickelnden Kfz-Verkehrsbelastungen dort noch spürbar, allerdings nimmt der relative Anteil der Zusatzbelastungen aufgrund der weiteren Verkehrsverteilung und der höheren Ausgangsbelastungen deutlich ab. Untersuchungen zur Burgheimer Straße haben gezeigt, dass ein leistungsfähiger Verkehrsablauf auch künftig möglich ist [5]. Gleiches wird auch für die Knotenpunkte an der Stefanienstraße bzw. an der B415 gelten; allerdings verbunden mit den für städtische Bereiche durchaus üblichen Wartezeiten. Generell spielen bei der Kfz-Verkehrsabwicklung neben der Leistungsfähigkeit auch verkehrspolitische Ziele eine wichtige Rolle. Um die Nutzung ggf. vorhandener Spielräume vor diesem Hintergrund zu beleuchten, wird die Stadt Lahr in den nächsten Jahren ihren Gesamtverkehrsplan fortschreiben bzw. neu aufstellen zu einem Verkehrsentwicklungsplan. In diesem Zusammenhang sind auch Abwicklungsszenarien der größeren innerstädtischen Knotenpunkte zu betrachten. P:\612\1950-1999\2-1955 EP SU Reichswaisenhaus Lahr\500 Planung\580 Berichte\Verkehrsuntersuchung\EB6121955-Fortschr VU-180423-Titeländerung-kr.docx Seite 7 DBA Deutsche Bauwert Objektgesellschaft Lahr mbH B-Plan „ALTENBERG, 1. Änderung“ Lahr / Fortschreibung Verkehrsuntersuchung Die Situation für die Radfahrer im nachgeordneten Netz mit gemeinsamer Verkehrsführung auf der Fahrbahn ist weiterhin zweckmäßig und im Einklang mit den Richtlinien und Regelwerken. Ebenso ist die Anbindung an den ÖPNV für die neuen Einwohner gegeben. Sicherlich wären kürzere Entfernungen zu den nächsten Haltestellen sowie eine dichtere Taktfolge attraktiver. Vor dem Hintergrund einer doch relativ kleinen Wohnentwicklung (ca. 400 Einwohner) ist eine neue Linienführung aus wirtschaftlichen Gründen schwer darstellbar. Denkbar wäre eine Kombination mit den Klinikverkehren, die allerdings nicht zu Lasten bestehender Angebote gehen sollte. Da auch dies eine gesamtstädtische Aufgabe darstellt, wäre im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes eine generelle Aussage zur sinnvollen ÖPNV-Versorgung in diesem Teilbereich zu erarbeiten. Für die Fußgänger kann durch den Ausbau des Gehwegs an der Altvaterstraße eine deutliche Verbesserung gegenüber der bestehenden Situation erreicht werden, von der auch die künftigen Bewohner profitieren können. P:\612\1950-1999\2-1955 EP SU Reichswaisenhaus Lahr\500 Planung\580 Berichte\Verkehrsuntersuchung\EB6121955-Fortschr VU-180423-Titeländerung-kr.docx Seite 8