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Beschlussvorlage (1. Entgeltordnung)

                                    
                                        Inhalt:
Entgeltordnung
Allgemeine Benutzungsbedingungen
Öffnungszeiten

S. 1
S. 7
S. 15

Entgeltübersicht
Unterrichtsentgelte in EURO je Monat

Schüler

Erwachsene ab 27
J.

Musikalische Früherziehung
Musik entdecken (6 Monate – 3 Jahre)
Musik und Tanz (4 - 6 Jahre)

45 Min.
45 Min.

25,25,-

60 Min.
60 Min.
45 Min.
45 Min.
60 Min

34,39,25,25,25,-

à 30 Min.
à 45 Min.
à 60 Min.

42,47,25,-

60,65,-

30 Min.
45 Min.
variabel

84,126,93,-

120,180,130,-

30 Min.
45 Min.
45 Min.
60 Min.
45 Min.
60 Min.

42,63,42,56,32,42,-

60,90,60,80,45,60,-

Orientierungsfächer/Gruppenangebote
Werkstattangebote (Alter angebotsabhängig)
GrooveLab Kids (6 – 8 Jahre)
Trommelbande (6 – 8 Jahre)
Cajon Kids (8 – 11 Jahre, ab 12 Jahren)
Drum Kids
Instrumentalschnupperunterricht (einmaliges Entgelt)
4 Unterrichtseinheiten Einzel
4 Unterrichtseinheiten GrooveLab
4 Unterrichtseinheiten GrooveLab Kids
Instrumental- und Vokalunterricht
Einzelunterricht
Einzelunterricht
GrooveLab
Gruppenunterricht
2er – Gruppen
2er – Gruppen
3er – Gruppen
3er – Gruppen
4er – Gruppen
4er – Gruppen

Unterrichtsentgelte in EURO je Monat

Schüler

Erwachsene ab 27
J.

235,389,-

365,555,-

10,-

10,-

13,26,26,-

18,36,36,-

10er Abokarte (einmaliges Entgelt, keine mtl. Zahlungen möglich)
Instrumental- und Vokalunterricht
gültig 1 Jahr à 30 Min.
gültig 1 Jahr à 45 Min.

pro Karte
pro Karte

Instrumentenmiete
Ensemblefächer
Orchester
Sinfonietta
Kammermusik-Ensemble

45 Min.
90 Min.
45 Min.

Chor
Kinder
Jugendliche
Erwachsene

45 Min.
60 Min
90 Min.

13,13,13,-

18,-

Band
Popularbereich

60 Min.

25,-

30,-

Theorie

45 Min.

25,-

30,-

Sonderformen des Unterrichts
Bei den Sonderformen des Unterrichts handelt es sich um Kursangebote der
Städtischen Musikschule Lahr.
Die Entgelte für die Sonderformen des Lehrangebots (z.B. Meisterkurse,
Ferienkurse, Workshops, Fortbildungsangebote, Bandworkshops,
Leistungsabzeichen, Klassenmusizieren) werden im Einzelfall und
gegebenenfalls aufwandsorientiert festgelegt und erhoben.
Die Möglichkeit der Inanspruchname der diversen Unterrichtsangebote, mit
Ausnahme des instrumentalen Einzel- bzw. Vokalunterrichts, steht unter dem
Vorbehalt ausreichender Anmeldungen für die jeweils gewünschte
Unterrichtsform und Unterrichtseinheit.
Es liegt im Ermessen der Lehrkraft/Lehrkräfte gelegentlich verschiedene Schüler
in einer Gruppe zusammenzufassen, wenn dies aus pädagogischer Sicht zum
Vorteil der Schüler ist.

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.11.2018
nachstehende Entgeltordnung für die Städtische Musikschule Lahr beschlossen:

§ 1 Entgeltpflicht
(1) Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Entgelte
nach der beigefügten Entgeltübersicht erhoben.
(2) Für die Teilnahme am Unterricht in den Ensemblefächern und an Theoriekursen
werden keine Entgelte erhoben, sofern der Teilnehmer Schüler* der Musikschule im
entgeltpflichtigen Hauptfachunterricht (Instrumental- oder Vokalunterricht) ist.
§ 2 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Unterrichtsteilnehmer bzw. die gesetzlichen Vertreter sind zur Zahlung des
Unterrichtsentgeltes verpflichtet.
(2) Das Unterrichtsentgelt ist ein Schuljahresentgelt und in monatlich gleichen
Teilbeträgen ab Beginn des Vertragsverhältnisses zu entrichten. Die Teilbeträge werden
zu Beginn (spätestens am dritten Werktag) eines jeden Kalendermonats zur Zahlung
fällig. Entgelte für Kurse oder Sonderformen des Unterrichts können auch in einem
Betrag erhoben werden.
(3) Der Nichtbesuch des Unterrichts befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des
Unterrichtentgelts. Die Regelungen hinsichtlich des Ausfalls wegen Krankheit des
Schülers (§15 Allgem. Benutzungsbedingungen der Städt. Musikschule Lahr) bleiben
hiervon unberührt.
(4) Hat der Schüler ein Instrument aus dem Bestand der Städt. Musikschule angemietet,
ist durch die Unterrichtsteilnehmer bzw. die gesetzlichen Vertreter das in der
Entgeltordnung festgesetzte Instrumentenmietentgelt zu entrichten.
(5) Das Instrumentenmietentgelt ist ein Schuljahresentgelt und in monatlich gleichen
Teilbeträgen ab Beginn des Vertragsverhältnisses zu entrichten. Wird ein
Instrumentenmietverhältnis erst während des laufenden Schuljahres begonnen, wird das
Mietentgelt ab Beginn des laufenden Monats erhoben, in dem das Mietverhältnis
eingegangen wurde. Bei einem Instrumententausch wird das Mietentgelt für das neue
Instrument ab Beginn des Monats erhoben, in dem der Tausch durchgeführt wurde. Wird
das Instrumentenmietverhältnis während des Schuljahres beendet, so wird das
Mietentgelt ab Beginn des Monats, der auf die Rückgabe des Instrumentes folgt, nicht
mehr erhoben.
§ 3 Rechnungsstellung
Alle Zahlungspflichtigen erhalten nach Beginn der Unterrichtsaufnahme eine Rechnung
über die künftig zu entrichtenden monatlichen Teilbeträge des Jahresentgelts. Die
Rechnung bleibt gültig bis eine neue Rechnung zugeschickt wird oder der Schüler formund fristgerecht aus dem Unterricht ausscheidet. Ansonsten werden Rechnungen nur
ausgestellt, wenn sich Veränderungen in der Entgelthöhe ergeben haben.
§ 4 Zahlungsweise
Das Unterrichtsentgelt sowie das Instrumentenmietentgelt ist auch während der
gesetzlichen Feiertage und Ferien zur Zahlung fällig. Abzüge vom Rechnungsbetrag

sind nicht zulässig. Alle Zahlungen sind unter Angabe des Kassenzeichens an die
Stadtkasse zu entrichten. Änderungen des festgesetzten Unterrichts- und
Instrumentenmietentgelts werden monatlich vorgenommen. Ein überzahlter Betrag wird
mit einer künftigen Entgeltforderung verrechnet bzw. auf Wunsch erstattet. Barzahlung
ist nicht möglich.
§ 5 Ermäßigungen
(1) Familienermäßigung
Erhalten zwei oder mehr Personen einer Familie Instrumental- oder Vokalunterricht an
der Städt. Musikschule Lahr, wird Familienermäßigung gewährt:
Die Familienermäßigung ist wie folgt gestaffelt:
10 % Ermäßigung bei zwei Familienangehörigen auf jedes rabattfähige Unterrichtsfach
15 % Ermäßigung bei drei Familienangehörigen auf jedes rabattfähige Unterrichtsfach
30 % Ermäßigung bei vier Familienangehörigen auf jedes rabattfähige Unterrichtsfach
50 % Ermäßigung bei fünf oder mehr Familienangehörigen auf jedes rabattfähige
Unterrichtsfach.
Die Mehrfachermäßigung entfällt bei einer Familienermäßigung von 50 %.
Rabattfähig sind Einzel- oder Gruppenunterricht in Instrumental- und Vokalfächern
(siehe Entgeltordnung: rotmarkierte Textfelder).
In die Familienermäßigung werden der Ehegatte/Partner und alle leiblichen Kinder sowie
die mit im Haushalt lebenden Kinder des Zahlungspflichtigen einbezogen. Der Anspruch
muss bei der Anmeldung angegeben werden. Rückwirkender Anspruch besteht nur für
das aktuelle Semester und verfällt mit dem Jahreswechsel.
Die Entscheidung über die Gewährung einer Familienermäßigung in „strittigen“ Fällen
obliegt der Schulleitung.
(2) Mehrfachermäßigung
Schüler, die zwei oder mehr Instrumental- bzw. Vokalfächer im Einzel-, Gruppen- oder
GrooveLab-Unterricht belegen, erhalten gestaffelt nach der insgesamt gebuchten
wöchentlichen rabattfähigen Unterrichtszeit nachstehende Ermäßigung:
Stufe I
Stufe II
Stufe III
Stufe IV

ab 46 rabattfähigen
Unterrichtsminuten
ab 91 rabattfähigen
Unterrichtsminuten
ab 136 rabattfähigen
Unterrichtsminuten
ab 226 rabattfähigen
Unterrichtsminuten

12 % Ermäßigung
14 % Ermäßigung
15 % Ermäßigung
17 % Ermäßigung

(3) Ermäßigung für LahrPass-Inhaber
Inhaber des LahrPasses erhalten bei der Belegung von Unterrichtsfächern an der Städt.
Musikschule Lahr eine Ermäßigung von 50% auf alle Unterrichtsentgelte. Werden
zusätzlich die Voraussetzungen für die Gewährung einer Familienermäßigung bzw.
Mehrfachermäßigung erfüllt, wird die LahrPassermäßigung von dem um die

Familienermäßigung bzw. Mehrfachermäßigung reduzierten Unterrichtsentgelt gewährt.
Mietentgelte sind hiervon ausgeschlossen.

§ 6 Erwachsenenunterricht
Für Musikschüler ab 27 Jahre werden die Musikschulentgelte nach Spalte 2 der
Entgeltübersicht erhoben.
§ 7 Begabtenförderung
Bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Begabung im Instrumental- oder Vokalbereich
kann als Fördermaßnahme kostenfreier Zusatzunterricht gewährt werden. Ein
Rechtsanspruch besteht nicht. Der kostenfreie Zusatzunterricht wird ab dem auf den
Wettbewerbserfolg nachfolgenden Monat für den Zeitraum eines Jahres gewährt. Hierfür
stehen in diesem Zeitraum pro geförderten Schüler 450 Unterrichtsminuten zur
Verfügung. Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Teilnahme (1. u. 2. Preis) an den
jährlichen Landeswettbewerben „Jugend musiziert“ oder gleichwertigen Wettbewerben.
Über die Gleichwertigkeit eines Wettbewerbs entscheidet die Schulleitung. Die
Begabtenförderung beschränkt sich auf das Unterrichtsfach in dem der
Wettbewerbserfolg errungen wurde.
Werden Wettbewerbserfolge in Ensembles erzielt, werden die 450 zur Verfügung
stehenden kostenfreien Unterrichtsminuten anteilig auf die Teilnehmer verteilt.
Mit der Abmeldung an der Musikschule endet die Möglichkeit der Inanspruchnahme der
Begabtenförderung.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 1. März 2019 in Kraft, gleichzeitig tritt die Entgeltordnung
vom 1. März 2008 außer Kraft.

Lahr/Schwarzwald, 19.11.2018

gez. Dr. Wolfgang G. Müller, Oberbürgermeister

*Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit ist die Entgeltordnung der Städtischen
Musikschule Lahr/Schwarzwald in einer einheitlichen Geschlechtsform verfasst.