Beschlussvorlage (1. Entgeltordnung)
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
19. November 2018
19. November 2018
Inhalt: Entgeltordnung Allgemeine Benutzungsbedingungen Öffnungszeiten S. 1 S. 7 S. 15 Entgeltübersicht Unterrichtsentgelte in EURO je Monat Schüler Erwachsene ab 27 J. Musikalische Früherziehung Musik entdecken (6 Monate – 3 Jahre) Musik und Tanz (4 - 6 Jahre) 45 Min. 45 Min. 25,25,- 60 Min. 60 Min. 45 Min. 45 Min. 60 Min 34,39,25,25,25,- à 30 Min. à 45 Min. à 60 Min. 42,47,25,- 60,65,- 30 Min. 45 Min. variabel 84,126,93,- 120,180,130,- 30 Min. 45 Min. 45 Min. 60 Min. 45 Min. 60 Min. 42,63,42,56,32,42,- 60,90,60,80,45,60,- Orientierungsfächer/Gruppenangebote Werkstattangebote (Alter angebotsabhängig) GrooveLab Kids (6 – 8 Jahre) Trommelbande (6 – 8 Jahre) Cajon Kids (8 – 11 Jahre, ab 12 Jahren) Drum Kids Instrumentalschnupperunterricht (einmaliges Entgelt) 4 Unterrichtseinheiten Einzel 4 Unterrichtseinheiten GrooveLab 4 Unterrichtseinheiten GrooveLab Kids Instrumental- und Vokalunterricht Einzelunterricht Einzelunterricht GrooveLab Gruppenunterricht 2er – Gruppen 2er – Gruppen 3er – Gruppen 3er – Gruppen 4er – Gruppen 4er – Gruppen Unterrichtsentgelte in EURO je Monat Schüler Erwachsene ab 27 J. 235,389,- 365,555,- 10,- 10,- 13,26,26,- 18,36,36,- 10er Abokarte (einmaliges Entgelt, keine mtl. Zahlungen möglich) Instrumental- und Vokalunterricht gültig 1 Jahr à 30 Min. gültig 1 Jahr à 45 Min. pro Karte pro Karte Instrumentenmiete Ensemblefächer Orchester Sinfonietta Kammermusik-Ensemble 45 Min. 90 Min. 45 Min. Chor Kinder Jugendliche Erwachsene 45 Min. 60 Min 90 Min. 13,13,13,- 18,- Band Popularbereich 60 Min. 25,- 30,- Theorie 45 Min. 25,- 30,- Sonderformen des Unterrichts Bei den Sonderformen des Unterrichts handelt es sich um Kursangebote der Städtischen Musikschule Lahr. Die Entgelte für die Sonderformen des Lehrangebots (z.B. Meisterkurse, Ferienkurse, Workshops, Fortbildungsangebote, Bandworkshops, Leistungsabzeichen, Klassenmusizieren) werden im Einzelfall und gegebenenfalls aufwandsorientiert festgelegt und erhoben. Die Möglichkeit der Inanspruchname der diversen Unterrichtsangebote, mit Ausnahme des instrumentalen Einzel- bzw. Vokalunterrichts, steht unter dem Vorbehalt ausreichender Anmeldungen für die jeweils gewünschte Unterrichtsform und Unterrichtseinheit. Es liegt im Ermessen der Lehrkraft/Lehrkräfte gelegentlich verschiedene Schüler in einer Gruppe zusammenzufassen, wenn dies aus pädagogischer Sicht zum Vorteil der Schüler ist. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.11.2018 nachstehende Entgeltordnung für die Städtische Musikschule Lahr beschlossen: § 1 Entgeltpflicht (1) Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Entgelte nach der beigefügten Entgeltübersicht erhoben. (2) Für die Teilnahme am Unterricht in den Ensemblefächern und an Theoriekursen werden keine Entgelte erhoben, sofern der Teilnehmer Schüler* der Musikschule im entgeltpflichtigen Hauptfachunterricht (Instrumental- oder Vokalunterricht) ist. § 2 Zahlungsmodalitäten (1) Die Unterrichtsteilnehmer bzw. die gesetzlichen Vertreter sind zur Zahlung des Unterrichtsentgeltes verpflichtet. (2) Das Unterrichtsentgelt ist ein Schuljahresentgelt und in monatlich gleichen Teilbeträgen ab Beginn des Vertragsverhältnisses zu entrichten. Die Teilbeträge werden zu Beginn (spätestens am dritten Werktag) eines jeden Kalendermonats zur Zahlung fällig. Entgelte für Kurse oder Sonderformen des Unterrichts können auch in einem Betrag erhoben werden. (3) Der Nichtbesuch des Unterrichts befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Unterrichtentgelts. Die Regelungen hinsichtlich des Ausfalls wegen Krankheit des Schülers (§15 Allgem. Benutzungsbedingungen der Städt. Musikschule Lahr) bleiben hiervon unberührt. (4) Hat der Schüler ein Instrument aus dem Bestand der Städt. Musikschule angemietet, ist durch die Unterrichtsteilnehmer bzw. die gesetzlichen Vertreter das in der Entgeltordnung festgesetzte Instrumentenmietentgelt zu entrichten. (5) Das Instrumentenmietentgelt ist ein Schuljahresentgelt und in monatlich gleichen Teilbeträgen ab Beginn des Vertragsverhältnisses zu entrichten. Wird ein Instrumentenmietverhältnis erst während des laufenden Schuljahres begonnen, wird das Mietentgelt ab Beginn des laufenden Monats erhoben, in dem das Mietverhältnis eingegangen wurde. Bei einem Instrumententausch wird das Mietentgelt für das neue Instrument ab Beginn des Monats erhoben, in dem der Tausch durchgeführt wurde. Wird das Instrumentenmietverhältnis während des Schuljahres beendet, so wird das Mietentgelt ab Beginn des Monats, der auf die Rückgabe des Instrumentes folgt, nicht mehr erhoben. § 3 Rechnungsstellung Alle Zahlungspflichtigen erhalten nach Beginn der Unterrichtsaufnahme eine Rechnung über die künftig zu entrichtenden monatlichen Teilbeträge des Jahresentgelts. Die Rechnung bleibt gültig bis eine neue Rechnung zugeschickt wird oder der Schüler formund fristgerecht aus dem Unterricht ausscheidet. Ansonsten werden Rechnungen nur ausgestellt, wenn sich Veränderungen in der Entgelthöhe ergeben haben. § 4 Zahlungsweise Das Unterrichtsentgelt sowie das Instrumentenmietentgelt ist auch während der gesetzlichen Feiertage und Ferien zur Zahlung fällig. Abzüge vom Rechnungsbetrag sind nicht zulässig. Alle Zahlungen sind unter Angabe des Kassenzeichens an die Stadtkasse zu entrichten. Änderungen des festgesetzten Unterrichts- und Instrumentenmietentgelts werden monatlich vorgenommen. Ein überzahlter Betrag wird mit einer künftigen Entgeltforderung verrechnet bzw. auf Wunsch erstattet. Barzahlung ist nicht möglich. § 5 Ermäßigungen (1) Familienermäßigung Erhalten zwei oder mehr Personen einer Familie Instrumental- oder Vokalunterricht an der Städt. Musikschule Lahr, wird Familienermäßigung gewährt: Die Familienermäßigung ist wie folgt gestaffelt: 10 % Ermäßigung bei zwei Familienangehörigen auf jedes rabattfähige Unterrichtsfach 15 % Ermäßigung bei drei Familienangehörigen auf jedes rabattfähige Unterrichtsfach 30 % Ermäßigung bei vier Familienangehörigen auf jedes rabattfähige Unterrichtsfach 50 % Ermäßigung bei fünf oder mehr Familienangehörigen auf jedes rabattfähige Unterrichtsfach. Die Mehrfachermäßigung entfällt bei einer Familienermäßigung von 50 %. Rabattfähig sind Einzel- oder Gruppenunterricht in Instrumental- und Vokalfächern (siehe Entgeltordnung: rotmarkierte Textfelder). In die Familienermäßigung werden der Ehegatte/Partner und alle leiblichen Kinder sowie die mit im Haushalt lebenden Kinder des Zahlungspflichtigen einbezogen. Der Anspruch muss bei der Anmeldung angegeben werden. Rückwirkender Anspruch besteht nur für das aktuelle Semester und verfällt mit dem Jahreswechsel. Die Entscheidung über die Gewährung einer Familienermäßigung in „strittigen“ Fällen obliegt der Schulleitung. (2) Mehrfachermäßigung Schüler, die zwei oder mehr Instrumental- bzw. Vokalfächer im Einzel-, Gruppen- oder GrooveLab-Unterricht belegen, erhalten gestaffelt nach der insgesamt gebuchten wöchentlichen rabattfähigen Unterrichtszeit nachstehende Ermäßigung: Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV ab 46 rabattfähigen Unterrichtsminuten ab 91 rabattfähigen Unterrichtsminuten ab 136 rabattfähigen Unterrichtsminuten ab 226 rabattfähigen Unterrichtsminuten 12 % Ermäßigung 14 % Ermäßigung 15 % Ermäßigung 17 % Ermäßigung (3) Ermäßigung für LahrPass-Inhaber Inhaber des LahrPasses erhalten bei der Belegung von Unterrichtsfächern an der Städt. Musikschule Lahr eine Ermäßigung von 50% auf alle Unterrichtsentgelte. Werden zusätzlich die Voraussetzungen für die Gewährung einer Familienermäßigung bzw. Mehrfachermäßigung erfüllt, wird die LahrPassermäßigung von dem um die Familienermäßigung bzw. Mehrfachermäßigung reduzierten Unterrichtsentgelt gewährt. Mietentgelte sind hiervon ausgeschlossen. § 6 Erwachsenenunterricht Für Musikschüler ab 27 Jahre werden die Musikschulentgelte nach Spalte 2 der Entgeltübersicht erhoben. § 7 Begabtenförderung Bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Begabung im Instrumental- oder Vokalbereich kann als Fördermaßnahme kostenfreier Zusatzunterricht gewährt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der kostenfreie Zusatzunterricht wird ab dem auf den Wettbewerbserfolg nachfolgenden Monat für den Zeitraum eines Jahres gewährt. Hierfür stehen in diesem Zeitraum pro geförderten Schüler 450 Unterrichtsminuten zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Teilnahme (1. u. 2. Preis) an den jährlichen Landeswettbewerben „Jugend musiziert“ oder gleichwertigen Wettbewerben. Über die Gleichwertigkeit eines Wettbewerbs entscheidet die Schulleitung. Die Begabtenförderung beschränkt sich auf das Unterrichtsfach in dem der Wettbewerbserfolg errungen wurde. Werden Wettbewerbserfolge in Ensembles erzielt, werden die 450 zur Verfügung stehenden kostenfreien Unterrichtsminuten anteilig auf die Teilnehmer verteilt. Mit der Abmeldung an der Musikschule endet die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Begabtenförderung. § 8 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 1. März 2019 in Kraft, gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 1. März 2008 außer Kraft. Lahr/Schwarzwald, 19.11.2018 gez. Dr. Wolfgang G. Müller, Oberbürgermeister *Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit ist die Entgeltordnung der Städtischen Musikschule Lahr/Schwarzwald in einer einheitlichen Geschlechtsform verfasst.