Beschlussvorlage
Amt: 14
Zanger
Datum: 09.09.2019 Az.: 095.51
Drucksache Nr.: 229/2019
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
07.10.2019
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
21.10.2019
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
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Betreff:
Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung
und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2018
durch den Gemeinderat
Beschlussvorschlag:
1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2018 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 139.309.098,34 EUR und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 31.123.861,28 EUR nach
Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt.
2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von
282.764.510,19 EUR festgestellt.
3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO i. V. m. Art. 13 Abs. 2
Gemeindehaushaltsreformgesetz ortsüblich bekannt zu geben.
Anlage(n):
Schlussbericht 2018
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 229/2019
Seite - 2 -
Sachdarstellung:
Der Gemeinderat wurde am 22. Juli 2019 über die Jahresrechnung 2018 informiert. Auf die damalige Vorlage und den angeschlossenen Rechenschaftsbericht wird verwiesen. Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung erfolgt
nach der örtlichen Prüfung.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr
2018 ist abgeschlossen. Das Ergebnis der Prüfung wurde in dem beigefügten
Schlussbericht zusammengefasst und dem Haupt- und Personalausschuss zur
Vorberatung zugeleitet. Einzelergebnisse aus der unterjährigen Prüfungstätigkeit sind auf Seite 12 bis 25 tabellarisch und ab Seite 86 dargestellt.
Die Feststellungsempfehlung zur Jahresrechnung 2018 ist auf der Seite 97 des
Schlussberichts abgedruckt.
Gemäß § 95 Abs. 2 GemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Der Gemeinderat stellt sie innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres fest.
Dr. Wolfgang G. Müller
Christian Zanger