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Beschlussvorlage (Schlussbericht 2018)

                                    
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Große Kreisstadt Lahr
Rechnungsprüfungsamt
Schlussbericht
über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018
VORBLATT

Leiter der Verwaltung

Oberbürgermeister
Dr. Wolfgang G. Müller

Erster Bürgermeister

Erster Bürgermeister
Guido Schöneboom

Bürgermeister

Bürgermeister
Tilmann Petters

Fachbediensteter für das Finanzwesen

Jürgen Trampert

Leiter der Abteilung Stadtkasse

Robert Kollmer

Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

Christian Zanger

Einwohnerzahlen am

45.568 Einwohner
45.993 Einwohner
46.539 Einwohner

30.06.2016
30.06.2017
30.06.2018

(Fortschreibung auf Basis Zensus 2011)

Gemarkungsfläche am 31.12.2018

6.980 ha

Hebesätze für Gemeindesteuern
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer

390 v.H. seit 01.01.2011
420 v.H. seit 01.01.2017
390 v.H. seit 01.01.2011

2016
2017
2018

56.986.159 EUR
59.460.689 EUR
65.051.585 EUR

Steuerkraftsumme

-2-

Inhaltsverzeichnis
1

VORBEMERKUNGEN

4

1.1

Vorwort mit Rückblick und Ausblick

4

1.2

Gesetzliche Pflichtaufgaben

6

1.3

Übertragene Aufgaben

7

1.4

Durchführung, Art und Umfang der Prüfung

8

1.5

Ergebnisse der Schwerpunktprüfungen und Beratungsthemen

11

1.6

Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit

26

2

ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG

27

3

ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTS-, KASSENUND RECHNUNGSFÜHRUNG

28

3.1

Feststellung der Jahresrechnung 2017

28

3.2

Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2018

28

3.3

Haushaltsplan - Haushaltssatzung

29

3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5

Ausführung des Haushaltsplanes
Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt
Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts
Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts
Über- und außerplanmäßige Ausgaben

32
34
53
55
57
59

3.5

Kassenmäßiger Abschluss

62

3.6

Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse

63

3.7

Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO

64

3.8

Handvorschüsse und Zahlstellen

65

3.9

Haushaltsreste

66

3.10

Verpflichtungsermächtigungen

69

3.11

Kasseneinnahmereste

70

3.12

Kassenausgabereste

73

3.13

Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge

73

3.14

Niedergeschlagene Forderungen

74

3.15

Erlasse

75

3.16

Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt

75

3.17

Vermögensrechnung

78

3.18

Rücklagen

79

3.19

Stand der Schulden

82

3.20

Beteiligungen

84

4

EINZELBEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

85

4.1

Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge

85

4.2

Prüfung der Vergaben und Bauausgaben

86

-34.3

Rahmenkonto OST - Abrechnung für das HHJ 2018

94

4.4

Prüfung von Verwendungsnachweisen

96

5

ABSCHLIEßENDES PRÜFUNGSERGEBNIS

97

5.1

Zusammenfassung

97

5.2

Beschlussvorschlag

97

ABKÜRZUNGEN

98

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1 Vorbemerkungen
1.1 Vorwort mit Rückblick und Ausblick
Die Prüfung der Jahresrechnung 2018 durch das Rechnungsprüfungsamt wird im
vorliegenden Schlussbericht im Sinne von § 110 GemO zusammengefasst und soll
dem Gemeinderat als Grundlage für die Beratung und Feststellung der Jahresrechnung dienen. Der Bericht gibt einen Überblick über den Verlauf der Haushalts- und
Vermögenswirtschaft, über das Kassen- und Rechnungswesen sowie über die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich der unterjährigen Prüfungs- und Beratungstätigkeiten.
Die Prüfung der Jahresrechnung ist eine der Pflichtaufgaben des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Dabei handelt es sich um umfassende Prüfungshandlungen in
Bezug auf das vorgelegte Zahlenwerk aus dem Buchhaltungsverfahren (SAP) und
die vorgelegte Jahresrechnung mit ihren Bestandteilen.
Die unterjährige, zeitintensive Prüfungstätigkeit des zu prüfenden Haushaltsjahres
wird damit ergänzt und in diesem Schlussbericht dargestellt. Für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des RPA stehen die laufenden Aufgaben wie Vergabe- und Bauprüfung, Jahresabschlussprüfungen, Belegprüfung, Kassenprüfungen und Schwerpunktprüfungen im Vordergrund der unterjährigen Tätigkeit. Weiterhin nehmen die
Beratungen einen deutlichen Anteil der täglichen Arbeit des RPA in Anspruch.
Es ist unser besonderes Anliegen, gemeinsam mit den Fachämtern Lösungen zu erarbeiten, die die Belange der Beteiligten weitestgehend berücksichtigen. Die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns gilt es dabei sicherzustellen.
Gleichfalls verstehen wir es regelmäßig als unsere Aufgabe, Vorgänge kritisch zu
hinterfragen und zusammen mit der Verwaltung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu sorgen. Deshalb ist es uns wichtig, dass das RPA möglichst frühzeitig in Entscheidungsprozesse beratend eingebunden wird und umfassende Informationen erhält. Mit einer guten Kommunikation zwischen den Beteiligten lässt sich
der Prüfungsauftrag in der gewohnt professionellen Art wahrnehmen.
Das RPA der Stadt Lahr sieht die Beratung als einen der Tätigkeitsschwerpunkte im
Tagesgeschäft und geht den Weg der begleitenden Prüfung in der Verwaltung als
Zeichen einer modernen Prüfung.
Unsere Prüfungstätigkeiten richten wir, soweit möglich, mit Blick in die Zukunft und
nicht vergangenheitsorientiert aus. Bei der Prüfung von abgeschlossenen nicht mehr
veränderbaren Vorgängen zeigen wir soweit nötig, Optimierungspotenziale für die
Zukunft auf.
Alle unsere Tätigkeiten richten wir im Sinne der Wesentlichkeit aus und behalten
die Schaffung eines Mehrwertes für die Stadt Lahr regelmäßig im Auge.

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Rückblick
Auch im Jahr 2018 erfolgte eine gute Zusammenarbeit und ausführliche Kommunikation mit der gesamten Verwaltung – an dieser Stelle einen herzlichen Dank!
Beim RPA waren im Jahr 2018 nicht alle Stellen vollumfänglich besetzt. Die Stelle
des technischen Prüfers war seit Mitte des Jahres 2016 bis Mitte 2018 unbesetzt.
Im Jahr 2018 hat erneut ein Student der Hochschule Offenburg ein Praxissemester
(Betriebswirtschaft) für 5 Monate beim RPA absolviert und das Team unterstützt.
Unterstützt wurden wir auch durch eine Studentin der Hochschule für öffentliche
Verwaltung Kehl (Vorbereitungspraktikum) und mehrere Auszubildende, welche regelmäßig auch im RPA angelernt werden und eigenständige Tätigkeiten übernehmen. Die Weitergabe des breitgefächerten Wissens an potenzielle Nachwuchskräfte
ist uns ein besonderes Anliegen.
In den Planstellen des Rechnungsprüfungsamtes ist die Tätigkeit des seit dem
01.12.2012 bestellten behördlichen Datenschutzbeauftragten mit einem minimalen
Zeitanteil berücksichtigt. Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (Inkrafttreten
Mai 2018) musste der Datenschutzbeauftragte in 2018 umfangreich von seiner Prüfertätigkeit freigestellt werden. Für den Stellenplan 2019 wurde eine 0,5 Stelle beantragt und vom Gemeinderat bewilligt.
Die RPA Mitarbeiter nehmen regelmäßig an fachspezifischen externen und internen Schulungen teil. Außerdem findet ein regelmäßiger interner Austausch und interne Workshops zu fachspezifischen Themen statt. Das Thema Wissenstransfer
spielt im Rechnungsprüfungsamt aufgrund der Bandbreite der Prüfungsaufgaben
und Informationsflut eine sehr wichtige, aber auch zeitintensive Rolle.
Die inhaltlich zum Teil sehr umfassenden und komplexen Prüfungen wurden durch
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA mit sehr viel Engagement geleistet.
Ausblick
Von der Verwaltung müssen in den kommenden Jahren umfangreiche Bau- und
Sanierungsmaßnahmen, aber auch große Projekte wie die Einführung des NKHR
und der elektronischen Rechnung abgearbeitet werden, was sich deutlich auf das
Arbeitsvolumen des Rechnungsprüfungsamtes auswirken wird.
Beratungssachverhalte und Prüfungsgebiete werden aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen und zunehmender Digitalisierung immer komplexer.
Das Motto „Lebenslanges Lernen“ und die ständige Qualifizierung der Prüfer haben
einen hohen Stellenwert im RPA.
Es gilt auch künftig zeitliche Kapazitäten für Schwerpunktprüfungen zu reservieren,
um die vielfältig wahrgenommenen Aufgaben der Verwaltung und der Eigenbetriebe
zu beleuchten, denn gerade dabei besteht die Möglichkeit Mehrwerte zu schaffen.
Das Team des Rechnungsprüfungsamtes wird auch in Zukunft hochmotiviert seinen
Beitrag leisten, um zu einem bestmöglichen Erfüllen der städtischen Ziele und Aufgaben beizutragen.

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1.2 Gesetzliche Pflichtaufgaben
Die Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung finden sich in
-

der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)* und in
der Verordnung des Innenministeriums über das kommunale Prüfungswesen
(GemPrO – Neufassung seit 30.03.2018 in Kraft).

Dort sind folgende Aufgaben verankert:
-

-

-

die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt (§ 110 GemO)
die Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe (§ 111 GemO)
die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei der Gemeinde und den Eigenbetrieben, die Kassenüberwachung und
die Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensbestände
(§ 112 Abs. 1 GemO),
sowie die Anwendungs- und Programmsicherheitsprüfung
(§ 11 Abs. 2 Nr. 16 GemPrO) bei finanzrelevanten, automatisierten Verfahren.

Zum Aufgabenbereich des RPA zählt weiter die Prüfung der beiden Abschlüsse des
Hospital- und Armenfonds (§ 101 GemO in Verbindung mit § 31 StiftG).
Zu prüfen ist im Wesentlichen, ob bei der Haushalts- Kassen- und Rechnungsführung nach dem Gesetz, den bestehenden Verträgen und Regelungen verfahren
worden ist, aber auch, ob sich der Inhalt der Verträge und dienstlichen Regelungen
im Rahmen der Rechtsvorschriften bewegt. Insgesamt ergibt sich daraus ein umfassender Auftrag die Einhaltung der Regelungen (Compliance) zu prüfen.
Die Gemeindeprüfungsordnung benennt zudem ausdrücklich die Prüfung in Bezug
auf die Einhaltung des Vergaberechtes und der Vorschriften zum Spenden- und
Sponsoringverfahren.
Weiterhin ist zu prüfen, ob die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten worden ist und das Vermögen und die Schulden ordnungsgemäß nachgewiesen worden sind.
Bis Ende Oktober des folgenden Jahres ist die Pflichtprüfung jeweils abzuschließen.
Durch die Einbindung in das Verfahren zur Feststellung der Jahresrechnung leistet
die örtliche Prüfung einen wertvollen Beitrag zur Einhaltung der in der Gemeindeordnung festgelegten Zielvorgaben.

*Zum 01.01.2010 wurden die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushaltsund Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die Vorschriften der GemHVO und GemKVO in deren
alten Fassungen weiter. In der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter.

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1.3 Übertragene Aufgaben
Gesetzliche
Grundlage
für
die
Übertragung
weiterer
Aufgaben
ist
§ 112 Abs. 2 GemO. Der Gemeinderat hat hiervon Gebrauch gemacht und dem RPA
folgende zusätzliche Aufgaben zugewiesen:
-

-

-

-

die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch
vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei der Stadt
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch
vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei den Eigenbetrieben (Bau- und Gartenbetrieb, Abwasserbeseitigung, Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr)
die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafterin oder Aktionärin
in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Stadtverwaltung.

Die Prüfung der Jahresrechnung und die laufende Überwachung der Kassenvorgänge des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr sind lt. Beschluss der Verbandsversammlung vom 17.02.1983 ebenfalls übertragen. Hierüber wird in der Verbandsversammlung berichtet. Außerdem wurde im Jahr 2015 auch die Prüfung der
Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens des Zweckverbandes vor
dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen nach § 112 Abs. 2 GemO
durch die Verbandsversammlung und den Gemeinderat auf das RPA übertragen.

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Nach § 10 der Satzung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V. prüfte abwechselnd
das RPA einer Großen Kreisstadt oder des Ortenaukreises den Jahresabschluss
des Vereins. Zuletzt waren die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr zu prüfen. Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom
31.01.2019 wurde diese Prüfung ab dem Geschäftsjahr 2018 einem Wirtschaftsprüfer übertragen.

1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung
Die Prüfungshandlungen sind gemäß § 109 Abs. 2 GemO unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt worden. Weisungen wurden dem RPA nicht erteilt.
Die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen und Auswertungen aus elektronischen
Verfahren wurden dem RPA zur Verfügung gestellt bzw. notwendige Zugriffe erteilt.
Die Zusammenarbeit mit den geprüften Dienststellen und Betrieben verlief sehr kooperativ. Dem RPA wurden jederzeit die benötigten Auskünfte erteilt.
Die Prüfungsfelder wurden anhand eines mehrjährigen Prüfungsplanes festgelegt.
Der Oberbürgermeister wurde über die Prüfungsschwerpunkte des risikoorientierten
jährlichen Prüfplanes 2018 durch die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes vorab
informiert. „Ad hoc“ Prüfungen und Beratungsanfragen, die unterjährig entstehen
machen regelmäßig eine Anpassung des jährlichen Prüfplanes und ein flexibles
Vorgehen erforderlich.
Beratung und begleitende Prüfung
Im Rahmen der täglichen Prüfungsarbeit räumt das RPA der Beratung der Facheinheiten und Verwaltungsführung in den verschiedensten Aufgabenbereichen als Zeichen einer modernen Prüfung einen sehr großen Raum ein.
Das RPA beurteilt durch seine unabhängige Funktion die Vorgänge neutral und gibt
in vielen Fällen Anregungen, insbesondere zur Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Unser Bestreben ist es, als Teil der Stadtverwaltung kontinuierlich an Verbesserungen mitzuwirken. Zahlreiche Anfragen von den Fachämtern zeigen uns, dass diese beratende Tätigkeit in hohem Maße und gerne in Anspruch genommen wird.
Dabei achten wir darauf, dass durch die beratende Tätigkeit, unser Prüfungsauftrag
nicht in Frage gestellt wird. Bei einer begleitenden Prüfung wird ein laufendes Projekt mit Teilprüfungen begleitet, so dass zu einem früheren Zeitpunkt ein abgestimmtes Ergebnis vorliegt (z.B. NKHR-Umstellungsprojekt).
Laufende Belegprüfung – direkte Einbindung in den Workflow
Die Prüfung der Buchungs- und Kassenbelege findet laufend auf die täglichen Belege statt. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr werden für den Kernhaushalt,
die Eigenbetriebe, die Stiftung mit Eigenbetrieb sowie den Abwasserzweckverband
alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor der Buchung bzw. Auszahlung
zugeleitet. Die Sichtprüfung ist zwar mit einem deutlichen Zeitaufwand verbunden,
das RPA kann damit aber die zugewiesene Kontrollfunktion im laufenden Prozess
umfangreich wahrnehmen und hat einen Überblick über aktuelle Vorgänge. Die Ergebnisse der Belegprüfung 2018 sind unter der Ziffer 4.1 des Berichtes dargestellt.

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Vergabe- und Bauprüfung
Die übertragene Prüfung der Vergaben im Bereich der Architekten- und Ingenieurleistungen wird umfänglich auf alle vorzulegenden Honorarverträge vor der Auftragsvergabe vorgenommen. Außerdem werden Abschlagszahlungen gesichtet und die
Schlussrechnungen überprüft.
Im Baubereich (VOB) und im Lieferungs- und Leistungsbereich (VOL) findet eine
Vergabeprüfung in Form einer stichprobenweisen Einzelfallprüfung bei der Submission oder vor der Auftragsvergabe statt.
Außerdem erfolgt auch eine formelle und materielle Prüfung vor Auszahlung der
Schlussrechnungen einschließlich vergaberechtlicher Gesichtspunkte.
Bei einzelnen, ausgewählten Schlussrechnungen wird eine detaillierte Schwerpunktprüfung vorgenommen. Die Ergebnisse der Vergabe- und Bauprüfung haben wir unter der Ziffer 4.2 des Berichtes dokumentiert.
Verwendungsnachweise
Zur laufenden Prüfungstätigkeit gehört auch die Prüfung von Verwendungsnachweisen. Die Prüfung erstreckt sich in der Regel auf die Feststellung der Förderfähigkeit
und auf die Richtigkeit der vom Fachbereich gegenüber dem Zuwendungsgeber bestätigten Einnahmen und Ausgaben.
Schwerpunktprüfungen
Die unterjährigen Schwerpunktprüfungen in den unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen dienen als Grundlage für die Prüfung der Jahresrechnung
(§ 10 Abs. 3 GemPro). Die im Jahr 2018 vorgenommenen Schwerpunktprüfungen
werden in diesem Bericht zusammen mit den Prüfungsfeststellungen dargestellt.
Die im jährlichen und mittelfristigen Prüfungsplan festgelegten Schwerpunkte werden
risikoorientiert und aus der Sicht der Wesentlichkeit ausgewählt. Neben einer effektiven Prüfung soll auch eine hohe Akzeptanz der Prüfung erreicht werden.
Während unserer Prüfungshandlungen werden die notwendigen Aufklärungsgespräche geführt. Bei den Schwerpunktprüfungen erfolgt in der Regel ein Abschlussgespräch mit den betroffenen Facheinheiten bezüglich der getroffenen Feststellungen.
Durch die Gespräche können die Abläufe umgehend angepasst werden. In besonders schwierigen oder sensiblen Prüfungsbereichen werden vor Abfassung der Prüfungsteilberichte die jeweiligen Dezernenten eingebunden. Die geführten Gespräche
waren auch im Jahr 2018 aus unserer Sicht sehr konstruktiv und lösungsorientiert.
Zum Teil werden Vorgänge noch sehr lange nach Abschluss der Prüfungstätigkeit
von uns begleitet. Für uns stellt dies, neben einem nicht unerheblichen Zeitaufwand,
vor allem einen sehr hohen Vertrauensbeweis der Führungsspitze aber auch der Facheinheiten an unsere Arbeit dar.

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Jahresrechnung Stadt Lahr
Zur Prüfung standen die Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung
sowie der Vermögensverwaltung zur Verfügung; sie erstreckte sich unter anderem
auf die Einhaltung der bestehenden Formvorschriften, den ordnungsgemäßen Abschluss der Bücher, die richtige Errechnung bzw. Übertragung des Zahlenwerkes
und die richtige Übernahme der Anfangswerte. Das Zahlenwerk zur Jahresrechnung
wurde uns am 25.06.2019 von der Kämmerei vorgelegt. Der Rechenschaftsbericht
ist uns am 05.07.2019 in der Endfassung zugegangen. Für die Prüfung besteht ein
Lesezugriff auf das eingesetzte Finanzverfahren SAP PSM sowie die digitale Belegarchivierungssoftware QUESTYS.
Anwendungs- und Programmsicherheitsprüfung
Die nach § 11 Abs. 2 Nr. 16 GemPrO vorgeschriebene Prüfung bei automatisierten
Verfahren erfolgt im Rahmen der Einführung neuer entsprechender Software.
Dabei handelt es sich um elektronische Verfahren des Rechnungswesens sowie
Verfahren zur Feststellung und Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen und Ansprüchen, welche von erheblicher finanzwirtschaftlicher Bedeutung sind.
Nach den internen Vorgaben ist die Einführung entsprechender Software dem RPA
mitzuteilen, damit eine entsprechende Begleitung und Beratung erfolgen kann.
Dem Prüfungsauftrag wird aber auch im Rahmen von Schwerpunktprüfungen im jeweiligen Fachbereich nachgekommen.
Prüfung der Einhaltung der rechtlichen und internen Vorgaben - Complianceprüfung
Im Rahmen der Prüfungen wird entsprechend dem Auftrag aus § 110 Abs. 1
Nr. 1 GemO und § 11 GemPrO geprüft, ob die rechtlichen Vorgaben, internen Regelungen und Verträge eingehalten wurden, aber auch, ob sich der Inhalt der Verträge
und dienstlichen Regelungen im Rahmen der Rechtsvorschriften bewegt.
Jahresrechnung Stiftung und Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe
Der Umfang und die Details zur durchgeführten Prüfung werden im jeweiligen
Schlussbericht dargestellt.
Umfang der Prüfung / Zeitanteile
Vor einiger Zeit wurden in der Stadtverwaltung Produkte gebildet und in einem Produktplan zusammengestellt. Für das RPA sind zwei Produkte ausgewiesen worden:
a) 11.5
b) 141.1

interne Rechnungsprüfung
Rechnungsprüfung - übertragene Aufgaben

Durch Zeitaufschriebe wird erreicht, dass die Kosten den Produkten zugeordnet,
aber auch Leistungen, die für die Eigenbetriebe erbracht werden, nachgewiesen
werden können.
In der Vergangenheit wurde die Vergabeprüfung mit dem Anteil des technischen
Prüfers dargestellt. Ab 2014 wird der Zeitanteil aller Mitarbeiter einschließlich der
Amtsleitung unter der Rubrik „Vergabe- und Bauprüfung“ dargestellt. Insofern wird

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dieser Anteil seit 2014 mit einem wesentlich höheren Prozentsatz ausgewiesen.
Darin sind jedoch nicht die Zeiten für die Eigenbetriebe und für den Abwasserzweckverband enthalten.
Unter der Rubrik „Interne Stunden Rechnungsprüfung“ werden alle Tätigkeiten
nachgewiesen, die nicht direkt mit den gesetzlichen bzw. übertragenen Aufgaben
zusammenhängen. Der Anteil hängt vor allem mit Projektarbeiten und zusätzlichen
Tätigkeiten der Amtsleitung und des Datenschutzbeauftragten zusammen.
Die nachfolgende Grafik zeigt die entsprechenden Zeitanteile.

Die Erhöhung im Bereich der Vergabe- und Bauprüfung gegenüber dem Jahr 2017
(18 %) ergab sich aufgrund der Wiederbesetzung der Stelle des technischen Prüfers
ab Mitte 2018. Bis dahin wurde ein großer Teil durch die tätigen Finanz- bzw. Verwaltungsprüfer aufgefangen, da diese Aufgabe mit hoher Priorität bearbeitet wird.

1.5 Ergebnisse der Schwerpunktprüfungen und Beratungsthemen
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die durchgeführte unterjährige
Prüfungstätigkeit parallel zur Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse. Seit dem Schlussbericht 2015 werden in der Tabelle neben den geprüften
Schwerpunkten und Verwaltungsbereichen auch Schwerpunkte der Beratung, begleitenden Prüfung bzw. besondere Feststellungen aus der Prüfung laufender Geschäftsvorfälle dargestellt.
Die Dokumentation (Doku) der Prüfung erfolgte in Form von Prüfungsteilberichten
(PtB) oder auf andere geeignete Weise.

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Die Prüfungsergebnisse haben wir in Kurzform in der folgenden Tabelle dargestellt.
Auf eine ausführlichere Beschreibung unter der Ziffer 4 ff. wird zur Komprimierung
des Berichtes seit dem Schlussbericht 2017 verzichtet.
Diese Ausführungen sollen jedoch nicht unseren Eindruck schmälern, dass insgesamt in der Verwaltung mit einem hohen Arbeitseinsatz eine sehr gute Arbeit geleistet wird, welche wir auch ausdrücklich würdigen.
Bis zur Erstellung des Schlussberichtes konnten fast alle Prüfungsfeststellungen aus
dem Jahr 2018 als erledigt betrachtet werden. Die noch offenen Bemerkungen sind
im Folgenden mit einer Randbemerkung „B“ gekennzeichnet.

Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Verwaltungsgebühren des Bürgerbüros

01/2018

Ziel der Prüfung war die Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Verwaltungsgebührenerhebung. Das Bürgerbüro hat im Jahr 2017 in SAP 274.392,27 EUR vereinnahmt.







Prüfungsteilbericht
02/2018

Die vollständige Datenübertragung aus dem Kassenbaustein Bürgerbüro zur SAP
Hauptbuchhaltung konnte festgestellt werden.
Die durch den Gemeinderat neu festgesetzten Gebühren vom 01.01.2018 nach der
Verwaltungsgebührenordnung wurden nicht rechtzeitig in den Stammdaten des Kassenbausteins umgesetzt.
Für Mitarbeiter des Bürgerbüros ist es möglich im Kassenbaustein die hinterlegten
Stammdaten, welche den Preis pro Einzelleistungen vorgeben, manuell zu verändern.
Dies erhöht das Risiko einer fehlerhaften Gebührenerhebung. Eine Anpassung wird
vom Rechenzentrum aufgrund der Feststellung geprüft.
Im Jahr 2017 wurden 134 Stornierungen in Höhe von ca. 2.700 EUR über den Kassenbaustein verbucht. Der Stornoordner, in dem laut Aussage des Bürgerbüros eine
Quittung über jede getätigte Stornierung abgeheftet wird, war unvollständig. Das 4Augen-Prinzip kommt nicht zum Einsatz. Auf eine vollständige Dokumentation ist zu
achten.

Prüfung des Forderungsmanagements anhand der Kasseneinnahmereste 2017
Ziel der Prüfung war festzustellen, ob die Einnahmen vollständig erfasst und rechtzeitig
eingezogen werden. Die Kasseneinnahmereste (Forderungen) liegen zum 31.12.2017
nach der vorläufigen Haushaltsrechnung bei ca. 2,76 Mio. EUR (3.830 Zahlungspflichtige)
zzgl. Forderungen gegenüber Dritten die im ShV geführt werden (Entwicklung der Kasseneinnahmereste in der Grafik unter Ziffer 3.11 dargestellt).
Im Rahmen der Prüfung wurde auch das Forderungsmanagement der Stadt Lahr insgesamt betrachtet. Dabei wurden 20 ausgewählte Forderungsfälle aus 2017 als Stichprobe
mit einer Gesamtsumme von 532.445,28 EUR herangezogen.

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Doku

B (203)

Prüfungsteilbericht
03/2018 /
02/2019

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
 Bei 15 der 20 Stichproben handelte es sich um Vollstreckungsfälle in der Mahnstufe 3.
In den 15 geprüften Fällen der Beitreibung konnte i.d.R. eine kontinuierliche Bearbeitung erkannt werden. Zum Teil zieht sich die Vollstreckung bereits seit vielen Jahren
hin. Teilweise wurden breiter angelegte und intensivere Maßnahmen empfohlen. In 2
Fällen mit hohen Gewerbesteuerforderungen wird beispielsweise ein Antrag auf Insolvenzverfahren durch die Stadt Lahr als Gläubiger vorgeschlagen. Bei 6 dieser 15 Fälle
hätte eine Niederschlagung und Ausbuchung erfolgen können.
 Alle Kasseneinnahmereste sollten in Anbetracht der bevorstehenden Beurteilung der
Werthaltigkeit für die Eröffnungsbilanz NKHR auf den Prüfstand gestellt und die Möglichkeit der Niederschlagung geprüft werden.
 Eine strukturierte Vorgabe zum Forderungsmanagement der Stadt Lahr (Ablauf,
Verantwortliche, Maßnahmen der Beitreibung usw.) ist nur bedingt vorhanden und wird
dringend empfohlen. Die beratende Unterstützung durch das RPA wird ausdrücklich
angeboten.
 Bei der Beitreibung wurden Unterlagen zu 74 Forderungen i. H. v. 132.837 EUR eingesehen, die zum Teil vor Jahren durch Beschlüsse des Kämmerers, Oberbürgermeisters oder der Gremien niedergeschlagen wurden, aber von den Fachabteilungen nicht
aus dem Haushalt ausgebucht wurden. Eine vollständige Erledigung steht noch aus.
 Zwischen der Soll-Stellung in SAP und dem Beitreibungsverfahren AVVISO bestehen
regelmäßig Differenzen, da die Nebenforderungen in SAP oft nicht aktuell und damit
nicht vollständig in der Jahresrechnung erfasst sind.
 Die Dokumentation des Vollstreckungsverfahrens war teilweise nicht vollständig.
Rahmenkonto Ost
Der Prüfungsteilbericht 3/2018 fasste die Ergebnisse des Prüfjahres 2017 zusammen
(Ziffer 4.3 des Schlussberichts 2017). Im Folgenden werden die Ergebnisse des Prüfungsteilberichtes 2/2019, welcher das Prüfungsjahr 2018 als Grundlage hat, dargestellt:


Die
Zwischenfinanzierung
des
Grunderwerbs
und
der
nachfolgenden
Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank
Baden-Württemberg außerhalb des Haushalts. Die Inanspruchnahme belief sich zum
31.12.2018 auf 8.580.978,88 EUR. Der festgelegte Kreditrahmen beträgt 16,87 Mio.
EUR.
 Mit der Einführung des NKHR zum 01.01.2020 ist das Rahmenkonto in den Haushalt
der Stadt zu überführen. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr
und der Landesbank Baden-Württemberg wurde bis zum 31.12.2019 verlängert und
durch das Regierungspräsidium genehmigt.
 Im Berichtsjahr wurden keine Einnahmen durch den Verkauf von Grundstücken oder
Gebäuden erzielt.
 Das Abschlussgutachten aus Januar 2018 für die Altlastfläche bescheinigt derzeit
keinen Sanierungsbedarf. Bei einer Bebauung besteht allerdings das hohe Risiko,
dass aufgrund von Altlasten höhere Ausgaben von der Stadt Lahr zu tragen sind.
 Für ein Flurstück erfolgte der Hinweis, dass noch Kosten für Abbrucharbeiten
entsprechend den Regelungen im Kaufvertrag vom Käufer zu verlangen sind.
Der Verkaufspreis für Grundstücke beträgt 55,- EUR/m². Eine Anhebung des Verkaufs-

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
preises auf 90,- EUR/m² erfolgte auf den Gebieten IGP I und II zum 01.08.2018. Die Anhebung für das Flugplatzareal Ost war bereits Mitte Juli 2018 mit dem Oberbürgermeister
abgesprochen. Die Umsetzung erfolgte mit Beschluss des Gemeinderats vom
08.07.2019.


Prüfungsteilbericht
04/2018

B (102)

Zum 31.12.2018 erfolgte eine Zuführung über 500.000,- EUR an das Rahmenkonto.
Auch im Haushaltsplan 2019 und den Folgejahren (Finanzplanung) ist jeweils eine
Zuführung über 500.000,- EUR vorgesehen, was in der Haushaltsgenehmigung 2019
der Rechtsaufsichtsbehörde als positiv betrachtet wurde.

Prüfung der Neueinstellung von Beschäftigten nach dem TVöD in 2017
Die Personalkosten stellen im Haushalt der Stadt Lahr eine bedeutsame Ausgabe dar. In
2017 betrug der Anteil der Personalkosten (30,185 Mio. EUR) an den Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes 23%.
Das Rechnungsprüfungsamt prüfte die Neueinstellungen von Beschäftigten nach dem
TVöD im Jahr 2017. Die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben hinsichtlich
der Einstellung, der Eingruppierung sowie der Stufenzuordnung stand dabei im Vordergrund der Prüfung.
Aufgrund einer vorgelegten Auswertung aus dem Verfahren dvv.Personal erfolgten im
Zeitraum 01.01.2017 - 31.12.2017 101 Neueinstellungen als Beschäftigte nach dem
TVöD. Dabei handelt es sich um eine bereinigte Liste (ohne Praktikanten, Auszubildende
und Abgänge in 2017). Es wurde eine Stichprobe von 20 Fällen aus den verschiedenen
Bereichen gezogen.







Die geprüften Personalakten sind grundsätzlich vollständig und sorgfältig vom Personalamt geführt.
Die Lohnabrechnungen konnten nachvollzogen werden.
Die Entgeltgruppe konnte i.d.R. anhand der Aktenlage hergeleitet werden.
In den Akten fehlte regelmäßig eine Dokumentation zur Einstufung im Einstellungsbeschluss. Die Entgeltstufen als wesentliche Grundlage der Bezahlung war nicht in allen
Fällen nachvollziehbar. Die Dokumentation ist entsprechend zu ergänzen.
Die Erfassung von Abwesenheiten in dvv.personal (Beschäftigungsnachweise, Urlaubszeiten, etc.) ist noch zu klären.

Prüfungsteilbericht

Betätigungsprüfung Elektrizitätswerk Mittelbaden Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG

05/2018

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat mit Beschluss vom 1.12.2003 dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) die Betätigungsprüfung nach § 112 Abs. 2 Nr.3 GemO übertragen.
Gegenstand der Betätigungsprüfung ist die mittelbare oder unmittelbare Beteiligung der
Gemeinde an Unternehmen in Privatrechtsform.
Überprüft werden hierbei insbesondere die Erfüllung der Zulässigkeitsvoraussetzungen
und Pflichten nach dem kommunalen Unternehmensrecht der §§ 102 bis 106a und
108 GemO, die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Befugnisse und Möglichkeiten zur
Einflussnahme auf bedeutende Gesellschaftsangelegenheiten unter Beachtung der kom-

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
munalverfassungsrechtlichen Zuständigkeiten. Außerdem wird auch die Wahrnehmung
der Gemeindeinteressen in den Gesellschaftsorganen durch Gemeindevertreterinnen
oder Gemeindevertreter geprüft.
Das Rechnungsprüfungsamt kommt dieser Aufgabe unterjährig begleitend aber auch im
Rahmen von Einzelprüfungen nach.
Gegenstand dieser Betätigungsprüfung war die zum 19.06.2015 neu gegründete „Elektrizitätswerk Mittelbaden Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“. Die Beteiligung gehört
zum Vermögen des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr und wird dort mit
einem Buchwert von 250.000 EUR geführt (Beteiligungsquote: 4,65%).




Aufgrund der, bei der Betätigungsprüfung gewonnenen Erkenntnisse konnte ein guter
Gesamteindruck gewonnen werden. Es gab keine wesentlichen Beanstandungen und
die Betätigung an der Elektrizitätswerk Mittelbaden Erneuerbare Energien GmbH &
Co. KG entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden vertraglichen
Bestimmungen.
Der Unternehmenszweck der Gesellschaft wurde eingehalten und die monetären Ziele
der Gesellschaft konnten bereits übertroffen werden. Damit und auch vor dem Hintergrund der geringen Beteiligungshöhe erscheint die Möglichkeit der Einflussnahme der
Stadt als angemessen.

Prüfungsteilbericht

Kassenprüfung beim Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr - BGL“

06/2018

Das Rechnungsprüfungsamt führte am 23.11.2018 eine unvermutete Prüfung der Handkasse des BGL und der Zahlstelle „Brennholzverkauf und Waldhüttenvermietung“ und am
22.11.2018 der Zahlstelle „Vermietung von Geräten und Fahrzeugen“ durch.
Zudem erfolgte zum 29.11.2018 die Überprüfung der Girokonten bei der Volksbank Lahr
und der Sparkasse Offenburg/Ortenau.
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Prüfungsteilbericht
07/2018

Das Bankguthaben der Girokonten bei der Volksbank Lahr und der Sparkasse Offenburg/Ortenau stimmt mit den jeweils gebuchten Werten in DATEV überein.
Die Kassenprüfung der Handkasse und Zahlstelle „Brennholzverkauf und Waldhüttenvermietung“ ergab keine finanziellen Beanstandungen - die Kassenbestände stimmen
mit dem Kassensoll überein. Die Kassenprüfung der Zahlstelle „Vermietung von Geräten und Fahrzeugen“ ergab einen geringfügigen Überschuss.

Unvermutete Kassenprüf ung bei der Stad tkasse am 20.11.2018
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Das auf dem Tagesabschluss vom 19.11.2018 ausgewiesene Kassenist der Einheitskasse in Höhe von 19.296.217,84 EUR entspricht den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies mit dem Kassensoll überein. Diese wurden
bis zum Vollzug überwacht.
Der Handvorschuss wurde mit Beschluss vom 06.09.2018 aufgelöst.
Es waren Gelder aus Handkassenabrechnungen vorhanden. Der Bargeldbestand und
die Summe der Kassenanordnungen stimmten überein.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
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B (Stabsst.
Feuerwehr)

Kassensoll und Kassenist der Bar/EC-Einzahlungen bei der Kasse stimmten überein.
Im Rahmen der Kassenprüfung wurde eine Kontenabfrage bei den Banken vorgenommen. Es sind einzelne Änderungen der Zeichnungsberechtigungen und eine Änderung bei den Feuerwehrkonten als Sondervermögen in Bezug auf die Vorgaben der
Feuerwehrsatzung vorzunehmen.
Weitere detaillierte Informationen finden sich unter Ziffer 3.7 Kassenprüfung.

Prüfungsteilbericht
08/2018

Funktionstrennungen in der Stadtkasse:
Anlassbezogene Prüfung aufgrund von Vertretungssituationen
Ziel der Prüfung ist die Feststellung der ordnungsgemäßen Abwicklung der Finanzvorgänge sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Funktionstrennungen durch den gewählten organisatorischen Aufbau und die personellen Zuordnungen von Aufgaben.
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B (203)

In der Berechtigungsverwaltung SAP wurden Mitarbeitern der Kämmerei auch Rechte
eingeräumt, welche den Kassenmitarbeitern vorbehalten ist.
Eine Mitarbeiterin der Kasse hat die Möglichkeit zur Vorerfassung und gleichzeitig zur
Zahlbarmachung; die Trennung von Anordnung und Vollzug nach § 7 Abs. 2 GemHVO
ist dabei nicht gewährleistet.
Die Trennung von Anordnung und Vollzug war auch durch das unterjährige wechseln
von Rollenzuordnungen in SAP im Vertretungsfall nicht immer gewährleistet. Die vorgenommenen, wechselnden Rollenzuordnungen in SAP stellen für uns keine hinreichende und sichere Funktionstrennung dar. Organisatorische Maßnahmen sind erforderlich.
Im Verfahren EBSEC werden auch manuelle Auszahlungen getätigt. Manuelle Auszahlungen in EBSEC wie auch Dialogzugriffsrechte in den Onlinebanking-Verfahren
sind ein höchstkritischer Bereich da in diesen Systemen Zahlungen ohne Beleg und
unabhängig von SAP erfolgen können. Das 4-Augen-Prinzip ist systemseitig vorgegeben. Auf die sichere Verwahrung der elektronischen Schlüssel ist zu achten.
Der Aufbau und Ablauf der Stadtkasse sollte in Bezug auf die o.g. vorgeschriebenen
Trennungen und vergebenen Rechte überarbeitet werden.

Für eine Neukonzeption der Stadtkasse (Teilprojekt 4 NKHR) müssen aus unserer Sicht
 die einzelnen Hauptprozesse in der Stadtkasse im Einzelnen untersucht und beschrieben werden und
 die Personen bzw. deren Stellvertreter beim einzelnen Prozessschritt hinterlegt sein,
damit nachvollzogen werden kann, ob die vorgeschriebenen Trennungen eingehalten
werden und jeweils ein Mehraugen-Prinzip vorhanden ist.
 In diesem Zusammenhang muss auch eine Konzeption zum internen Kontrollsystem
in der Stadtkasse erarbeitet und die Kontrollschritte dokumentiert werden. Dabei ist
auch die Rolle des Kassenaufsichtsbeamten zu berücksichtigen.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Kassenprüfung im Spital - Wohnen und Pflege – am 11.12.2018


09/2018

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Prüfungsteilbericht
10/2018

Kassenprüfung beim Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“,
Zahlstelle Hallenbad
Das Rechnungsprüfungsamt führte am 13.12.2018 eine unvermutete Prüfung der Bargeldbestände bei der Zahlstelle Hallenbad durch.
Die Prüfung der Zahlstelle umfasste die Einzahlungen der Entgelte für die Benutzung des
Hallenbades, die Einnahmen aus dem Verkauf von Abzeichen und Waren sowie den
ständigen Wechselgeldvorschuss.
Insgesamt wurden in der Hallenbad-Saison 2017/2018 Bareinnahmen in Höhe von
125.261,05 EUR über die Zahlstelle abgewickelt.
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

Prüfungsteilbericht
11/2018

Der unbare Zahlungsverkehr wurde zum Stichtag, 31.10.2018 überprüft. Der auf dem
Sachkonto ausgewiesene Girostand in Höhe von 413.958,05 EUR entspricht dem
Bankauszug. Die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ergab keine Beanstandungen.
Die Offenen Posten zum 31.10.2018 betrugen 110.715,10 EUR. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wurde in 18 Fällen um Überprüfung der Rückstände gebeten. In 2 Fällen mit Rückständen von rd. 20.000,- EUR wurde vom RPA auf
Grund der drohenden Verjährung auf die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens bei der Stadtkasse hingewirkt. Für 13 Fälle wurde die Niederschlagung vorgesehen.
Der Ablauf des Mahn- und Beitreibungswesen bedarf einer generellen Überarbeitung.
Der Mahnlauf und die Erhebung von Mahngebühren sollten geregelt werden. Für die
nachfolgenden Bearbeitungsschritte wird eine intensive Einbindung der Stadtkasse
notwendig. Neben der Beitreibung sollte die Sicherung der Ansprüche mitgeprüft
werden. Das Thema soll in der Arbeitsgruppe 2019 weiter bearbeitet werden.
Aufgrund der Feststellungen bei der letztjährigen Kassenprüfung wurde eine Neukalkulation der Essenspreise in 2018 vorgenommen und die Preise für die Essensabgabe an Dritte kostendeckend ab dem 01.06.2019 kalkuliert und festgesetzt.

Die Kassenprüfung ergab keine finanziellen Beanstandungen - die Kassenbestände
stimmen mit dem Kassensoll überein.
Die unvermutete Prüfung des Handvorschusses in Höhe von 50,00 EUR konnte am
13.12.2018 nicht erfolgen, da die Handkasse nicht im Tresor vorzufinden war. Aussagegemäß befand sich diese zum Prüfungszeitpunkt noch im Tresor im Terrassenbad.

Kassenprüfung beim Stadtgeschichtlichen Museum „Tonofenfabrik“
Das Rechnungsprüfungsamt führte am 28.11.2018 eine unvermutete Prüfung der Handkasse des Stadtmuseums und der Zahlstelle „Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik“ durch. Es handelte sich hierbei um die erste Prüfung oben genannter Institution, da
das Museum am 24. Februar 2018 neu eröffnet wurde.


Die Kassenprüfung der Handkasse ergab einen geringfügigen Kassenüberschuss. Eine Abrechnungsliste entsprechend der Ziffer 4 der Dienstanweisung wurde nicht geführt und ist zwingend erforderlich. Bis zum Kassenabschluss am 17.12.2018 wurde

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
die Handkasse nicht abgerechnet. Die Ordnungsmäßigkeit dieser Kassenführung
konnte damit nicht festgestellt werden. Die Abrechnungsliste mit den getätigten Ausgaben wurde mittlerweile nachgeholt.


Interne
Doku/
Tabellen

Die Kassenprüfung der Zahlstelle „Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik“ ergab
einen geringfügigen Kassenfehlbetrag. Der Gesamtumsatz im Zeitraum 24.02. –
31.10.2018 beläuft sich auf 17.774,45 EUR. Der Abgleich des Kassenabschlusses
(Soll) mit den Einnahmebuchungen in SAP ergab einen Fehlbetrag in SAP in Höhe
von
275,00
EUR,
welcher
bisher
nicht
aufgeklärt
werden
konnte.
Aus dem elektronischen Kassensystem sind zwingend Monatsabschlüsse zu erstellen
und der monatlichen Abrechnung mit der Stadtkasse beizufügen.

Laufende Vertragsprüfung bei Honorarverträgen
Im Jahr 2018 wurden 75 Verträge im Entwurf geprüft. Das Gesamtvolumen der geprüften
Verträge lag in etwa bei 1,9 Mio. EUR. Durch inhaltliche Empfehlungen in mehreren Verträgen und entsprechende vom Fachamt vorgenommene Korrekturen konnte durch die
Vertragsprüfung des RPA im Jahr 2018 ein Gesamtbetrag von ca. 43.000,- EUR für die
Stadt Lahr eingespart werden.
Außerdem wurden mit den zuständigen Fachbereichen im Jahr 2018 allgemeine Themen,
wie die variablen Vergütungsbestandteile, die anrechenbaren Kosten bzw. Zuordnung zu
Kostengruppen, der gewählte Leistungsumfang und notwendige Auftragsübersichten in
Bezug auf die verfügbaren Mittel aufgearbeitet.
Im Jahr 2018 fand erstmalig ein Workshop mit dem Gebäudemanagement, zentraler
Vergabestelle und dem RPA statt. Unter anderem wurden dabei die internen Abläufe und
Vorgaben für das Vertrags- und Rechnungswesen besprochen und überarbeitet.
Die Prüfung der Schlussrechnungen von Verträgen umfasste im Jahr 2018 ein Gesamtvolumen von 62 Schlussrechnungen mit einer Abrechnungssumme von ca. 2,94 Mio. EUR.
Im Rahmen der Prüfung wurden unter anderem die Problemstellungen Kostenberechnungen, vorzulegende Unterlagen, Budgetüberwachung und Auszahlung der Leistungsphase
9 aufgegriffen.
Weitere Detailinformationen werden unter Ziffer 4.2 dargestellt.

Interne
Doku/
Tabellen

Ergebnisse aus der Bau- und Vergabeprüfung
Im letzten Jahr erfolgte eine Teilnahme an 12 Angebotsöffnungen.
Beratungsthemen waren die Wirtschaftlichkeit von Angeboten trotz hoher Auftragslage,
Ausschreibung regelmäßig wiederkehrender Leistungen, aufgehobene und wiederholt
durchgeführte Ausschreibungen oder aber die Wertung von Leistungskriterien.
In 2018 sind uns 193 Schlussrechnungen mit einem Kostenvolumen von rund
13,1 Mio. EUR für Bauleistungen geprüft worden.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Für Lieferungen und Leistungen wurden 35 Schlussrechnungen mit einem Gesamtvolumen von ca. 1,0 Mio. EUR geprüft.
Es wurde festgestellt, dass teilweise notwendige Unterlagen wie Angebote, Nachträge,
Rapportzettel, Abnahmeniederschriften, Auftragsabwicklungsblätter fehlten oder unvollständig waren.
In Einzelfeststellungen wurde, neben der rechnerischen Prüfung und dem Angebotsabgleich, die Skonto-Möglichkeit, die Berücksichtigung von Abschlagszahlungen in den
Schlussrechnungen behandelt.
Weitere Detailinformationen werden unter Ziffer 4.2 dargestellt.

Internes
Schreiben/
Beratung

Finanzierungs- und Entschuldungskonzept
Der Gemeinderat hat das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept im Juli 2014 mit einer Neuverschuldung von 10 Mio. EUR beschlossen. Aufgrund der weiteren Entwicklungen ging der Haushaltsplan 2016 dann von einer Neuverschuldung von
25,46 Mio. EUR aus.
Mit Schreiben vom 28.07.2016 wurde die Verwaltungsspitze auf das erhöhte Risiko in Bezug auf die Einhaltung der bisherigen Grenzen der Neuverschuldung hingewiesen, nachdem die Zahl unterjährig regelmäßig durch Mehrkosten (nicht nur im investiven Bereich)
und die Planung von neuen Maßnahmen, welche noch nicht in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten sind, beeinflusst werden.
Dabei wurde insbesondere zur Einhaltung der Neuverschuldungsgrenze empfohlen,
Mehrkosten auch durch neue Maßnahmen möglichst einzudämmen bzw. notfalls zum
Ausgleich auf andere Maßnahmen zu verzichten.
Außerdem sollte auf eine Finanzierung durch Mehreinnahmen bei den über- und
außerplanmäßigen Ausgaben (siehe Ziffer 3.4.5) verzichtet werden, damit dieser Puffer
der allgemeinen Rücklage bzw. dem Schuldenabbau dient.
Am 19.12.2016 wurde durch den Gemeinderat dann die Fortschreibung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für die Jahre ab 2017 beschlossen. Es wurde vorgegeben, dass in den Haushaltsplanungen anzustreben ist, die max. Neuverschuldung von
17,2 Mio. EUR deutlich zu unterschreiten und ab dem Jahr 2020 eine Schuldenrückführung von 2 Mio. EUR jährlich vorzusehen. Der Haushaltsplan 2017 ging dann von einer
Netto-Neuverschuldung i. H. v. 15,91 Mio. EUR aus.
Im Haushaltsplan 2018 wurde dann die Finanzplanung bis 2021 überarbeitet und von einer Neuverschuldung bis 2021 i. H. v. 8,355 Mio. EUR, also unter der ursprünglichen
Zielsetzung aus dem Jahr 2014, ausgegangen.
Auf die darin enthaltene vorgesehene Kreditaufnahme i. H. v. 9,065 Mio. EUR in 2018
konnte aufgrund der Ergebnisverbesserung verzichtet werden, so dass es in 2018 nicht
zu einer Neuverschuldung kam. Andererseits erfolgte eine nicht geplante Entnahme aus
der allgemeinen Rücklage i. H. v. ca. 7,05 Mio. EUR.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Die Finanzplanung zum Haushaltsplan 2019 sieht wie vom Gemeinderat beschlossen in
den Jahren 2019 – 2022 eine Kreditaufnahme i. H. v. 29,675 Mio. EUR bei einer Schuldenrückführung i. H. v. 15,8 Mio. EUR also eine Neuverschuldung von insgesamt 13,875
Mio. EUR vor. Diese ergibt sich aus der Planung neuer Bau- und Sanierungsmaßnahmen
bzw. höherer Baukosten in diesem Zeitraum.
Die aktuellen noch guten finanziellen Rahmenbedingungen (laut Zwischenbericht der
Kämmerei im Juli 2019 wird mit einer Ergebnisverbesserung von 2,5 Mio. EUR gerechnet)
sollten für eine Reduzierung der geplanten Neuverschuldung bis im Jahr 2022 genutzt
werden.

Internes
Schreiben/
Beratung

Energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
Empfehlung an Dezernat III mit Schreiben vom 22.10.2015 für die anstehenden energetische Sanierungsmaßnahmen die Möglichkeit der Finanzierung mit Hilfe von EnergiesparContracting zu prüfen.


Es wurde empfohlen, die Vorfinanzierung durch private Investoren in Bezug auf die
Wirtschaftlichkeit, aber auch die finanzielle und personelle Machbarkeit anstehender
energetischer Sanierungsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen.

Mit der Vorlage 314/2016 an den Gemeinderat wurde erklärt, dass die Möglichkeit des
Contracting als Finanzierungsinstrument für die Sanierung stadteigener Gebäude künftig
geprüft wird. Ein Sanierungszeitplan als Ergebnis aus dem von der Ortenauer Energieagentur GmbH und dem Gebäudemanagement der Stadt Lahr erstellten Klimaschutzteilkonzept wurde vorgelegt und vom Gemeinderat beschlossen.
Laut Stabstelle Umwelt steht das Thema weiterhin im Arbeitsprogramm zum European
Energy Award (EAA). Eine Rückmeldung des Fachbereiches zu den weiteren Schritten ist
bisher nicht erfolgt.
Je früher eine Maßnahme gegebenenfalls mit Contracting umgesetzt würde, desto
schneller käme die Stadt am Ende der Laufzeit in den Genuss der jährlichen Energiekostenersparnis. Natürlich ist auch eine Umsetzung mit eigenen Mitteln denkbar, dies wird
aber im Rahmen des Gesamthaushaltes nur sukzessive über viele Jahre hinweg möglich
sein.
Internes
Schreiben/
Beratung

Versicherungsfall Eigenschadenversicherung
Die Eigenschadenversicherung reguliert Vermögensschäden, die der Stadt durch fahrlässige oder vorsätzliche Dienstpflichtverletzungen von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen
entstehen.
Beispielhafte Vermögensschäden sind Schäden durch die Nichtgeltendmachung von Ansprüchen wie Gebühren und Entgelte, Schadensersatzansprüchen, Rückforderungen
aufgrund von Überzahlungen, aber auch Schäden durch Verjährung von geltend

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
gemachten, aber nicht durchgesetzten Forderungen.
Auf die mögliche Inanspruchnahme der Versicherung wird regelmäßig hingewiesen. In einem Fall wurden der Stadt aufgrund unseres Hinweises ca. 11.000 EUR im Jahr 2018 erstattet.
Im Rahmen der Beratung wurde nach entsprechender Risikobewertung darauf hingewirkt,
dass sich der jährliche Versicherungsbeitrag durch Einführung eines Selbstbehaltes reduziert. Zusammen mit der zuständigen Abteilung 302 erfolgte auch eine grundsätzliche Information zur Eigenschadenversicherung an alle Mitarbeitenden.

Beratung/
Begleitung
Projekt

Elektronischer Rechnungseingangsworkflow
Aufgrund des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg sind die Kommunen ab dem
18. April 2020 verpflichtet elektronische Rechnungen bei Auftragsvergaben über dem europäischen Schwellenwert anzunehmen. Die Stadtverwaltung hat den Beschluss gefasst
das Thema E-Rechnung insgesamt (also auch unter dem EU-Schwellenwert) anzugehen
und einen elektronischen Rechnungseingangsworkflow einzuführen (GR 198/2018
vom 24.09.2018).
Die Einführung zum 01.01.2020 soll zu einer deutlichen Zeit- und Kosteneinsparung führen. In der Literatur wird mit Einspareffekten von bis zu 40 EUR pro Rechnung gerechnet.
Die Umstellung bringt auch organisatorische Veränderungen mit sich und bietet die
Chance der Beschleunigung des Prozesses zwischen Rechnungseingang, Prüfung, Verbuchung und Zahlung und sollte damit auch einer höheren Auftragnehmer-Zufriedenheit
dienen.
Der Umstellungsprozess wird durch das Rechnungsprüfungsamt beratend begleitet. Für
die Belegprüfung im RPA bringt der elektronische Rechnungseingangsworkflow ebenfalls
deutliche Veränderungen mit sich.
Aber auch hier zeigt sich die Chance die Prüfung risikoorientierter auszurichten bzw. auf
Teile der formalen Prüfung verzichten zu können (z.B. fehlende Unterschrift, fehlende
Rechnung, unrichtige Beträge), da diese durch das elektronische Verfahren abgesichert
werden.

Internes
Schreiben/
Belegprüfung

Leitungswasserversicherung
Aufgrund eines Schadensfalles am Scheffel-Gymnasium (ca. 287.000 EUR Stand
02/2019 GR-Vorlage 28/2019) wurde dieses Thema insgesamt von uns aufgerufen und
darum gebeten aktuelle Angebote für eine Leitungswasserversicherung einzuholen, da
dieses Risiko bisher nicht bei städtischen Gebäuden mitversichert wurde.
Anhand des Versicherungsangebotes ist noch eine Risikoabwägung vorzunehmen und
eine grundsätzliche Entscheidung herbeizuführen, ob und in welchem Umfang eine Versicherung abgeschlossen wird.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Internes
Schreiben/
Beratung

Parkhaus Alleestraße
Das Parkhaus „Alleestraße“ wird als eigene Betriebssparte im Eigenbetrieb BVVL geführt.
Aufgrund des regelmäßigen Verlustes der letzten Jahre (2017: -39.819,54 EUR; 2016:
-38.938,31 EUR und 2015: -61.933,08 EUR) wurde die Erfolgsrechnung und der Pachtvertrag näher untersucht. Der Pachtvertrag läuft noch mindestens bis zum 31.12.2020.
Für eine Ergebnisverbesserung wurden von uns folgende Möglichkeiten gesehen:
Erhöhung der Umsatzpacht ab 01.01.2021
Betrieb des Parkhauses durch die Stadt selbst Mithilfe BGL
Maßnahmen zur Steigerung der Auslastung (Marketing, Verkehrslenkung)
Verkauf des Parkhauses (unter Berücksichtigung von Stellplatzbaulasten und Mitarbeiterparkplätzen)
Das Gebäudemanagement wurde am 31.10.2018 informiert, nachdem das Thema auch
im Gemeinderat angesprochen wurde. In einer gemeinsamen Besprechung am
22.03.2019 wurde das Thema aufgegriffen. Im Folgenden sollen die Alternativen von der
Abt. 603 mit Zahlen und Daten für eine Entscheidungsfindung hinterlegt werden.
Diese grundsätzlichen Überlegungen sollten auch als Grundlage für Überlegungen zum
künftigen Betrieb der geplanten Parkpalette in der Turmstraße dienen.

AG Feuerwache West
/ Beratung

Feuerwache West
Das Rechnungsprüfungsamt begleitet das Projekt und nimmt beratend an der internen
Arbeitsgruppe „Feuerwehrprojektgruppe“ teil. Der Grundsatzbeschluss zur Planung eines
neuen Feuerwehrstandortes im Westen der Stadt zur Sicherung der Leistungsfähigkeit
der Feuerwehr wurde am 17.12.2018 durch den Gemeinderat getroffen.
Bei Erarbeitung der Vorlage (303/2018) erfolgte insbesondere der Hinweis, dass bei einer
derartigen Investitionshöhe (Grobkostenschätzung: ca. 5,8 Mio. EUR) nach
§ 12 GemHVO zwingend die Folgekosten für eine künftige Veranschlagung im Haushalt
zu berechnen und darzustellen sind. Im Ergebnis wurden diese mit 155.000 EUR pro Jahr
unter Berücksichtigung der jährlichen Abschreibung sowie Auflösung eines Landeszuschusses beziffert. Eventuelle zusätzliche Personal- und Sachkosten der Feuerwehr sind
darin nicht enthalten.
Da der Planungsauftrag für die Architektenleistung über dem Schwellenwert i. H. v.
221.000 EUR nach der der VgV (Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge)
liegt, erfolgte eine europaweite Ausschreibung in Form eines Verhandlungsverfahrens mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Am Teilnahmewettbewerb hatten 6 Büros teilgenommen. Aufgrund der vorab definierten Bedingungen konnten max. 3 Büros in das Verhandlungsverfahren mitgenommen werden. Nach Wertung der Vorentwürfe und Informationen aus den Verhandlungsgesprächen wurde der Auftrag an ein Planungsbüro aus
München erteilt. Das voraussichtliche Honorar für die Architektenleistung der Leistungsphasen 1 – 9 liegt nach der HOAI 2013 bei ca. 537.000 EUR.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Das Vergabeverfahren wurde bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat am 01.04.2019
(61/2019) und auch die weitere Vertragsgestaltung durch das RPA beratend begleitet.

Internes
Schreiben/
Beratung

Semi-stationäre Geschwindigkeitsmessanlage - Beratung

Akten/
Beratung

Ausschreibung Treibstoffe

Aufgrund unseres Hinweises auf die Alternative einer semi-stationären Messanlage wird
seit dem Jahr 2017 eine entsprechende Anlage wochenweise eingesetzt. Durch den Einsatz einer mobilen Anlage können weitere Investitionen in stationäre Anlagen verhindert
werden und ein bedarfsorientierter, flexibler Einsatz erfolgen. Die im Jahr 2017 von der
Abt. 302 begonnene Testphase mit einer semi-stationären Messanlage wurde auch im
Jahr 2018 auf Mietbasis fortgesetzt.

Im Rahmen der Beratung wurde eine Ausschreibung auf 4 Jahre bzw. 2 Jahre mit
Verlängerungsoption zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes empfohlen, nachdem
diese bisher jährlich vorgenommen wurde. Die europaweite Ausschreibung mit dem
höheren Auftragsvolumen aufgrund des max. 4-Jahres Zeitraumes führte zu einem
günstigen Angebot.
Akten/
Beratung/
begleitende
Prüfung

NKHR Neues kommunales Haushaltsrecht – Beratung und begleitende Prüfung
Alle Baden-Württembergischen Kommunen sind verpflichtet bis zum 01.01.2020 die Umstellung auf die doppische Buchführung entsprechend dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) vorzunehmen.
Mit dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 16.11.2015 wurde entschieden,
dass die Einführung des NKHR zum 01.01.2019 bei der Stadt Lahr erfolgen soll. Durch
den Beschluss des Gemeinderates vom 25.09.2017 wurde der Einführungszeitpunkt auf
den 01.01.2020 verschoben.
Mit der Einführung ist unter anderem eine Eröffnungsbilanz unter Berücksichtigung der
Bewertungsvorschriften nach dem NKHR zu erstellen, eine Kosten- und Leistungsrechnung aufzubauen und ein doppischer Haushaltplan nach Produkten aufzustellen. Dies
bedeutet auch eine komplette Umstellung auf ein doppisches Finanzbuchhaltungsverfahren (SAP).
Das Rechnungsprüfungsamt ist in der Projektgruppe und den Teilprojektgruppen vertreten und steht in diesem großen Umstellungsprozess nicht nur beratend zur Seite, sondern
prüft bereits begleitend vorgenommene Vermögensbewertungen bzw. das System der
Bewertung und Berechnung von einzelnen Bilanzpositionen. In 2018 wurden insbesondere Vorprüfungen im Bereich der Gebäudebewertung vorgenommen.
Diese Vorgehensweise sowie die gute und regelmäßige Kommunikation (Jour-Fix) mit der
Kämmerei sollen dazu beitragen, möglichst schnell zu einem gemeinsamen Ergebnis, gerade in Bezug auf die Eröffnungsbilanz zu kommen.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Akten/
Beratung

Breitbandversorgung – Beratung
Aufgrund der möglichen wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt wird dieses Thema bereits seit Anfang 2015 durch das Rechnungsprüfungsamt
beratend begleitet. Nachdem im Februar 2014 ein Beschluss über die Erhebung des privaten und gewerblichen Bedarfs für eine leistungsfähige Breitbandversorgung in Lahr erfolgte, wurden aufgrund der Grundlagenstudie weitere Maßnahmen durch den Gemeinderat im März 2015 beschlossen.
Im März 2017 erfolgte der Beitritt der Stadt Lahr zur Breitband Ortenau GmbH & Co. KG
(BOKG), nachdem man davon ausging, dass insbesondere auch in den Industriegebieten
ein Tätigwerden der Stadt aufgrund Marktversagens erforderlich wird. Die BOKG sollte die
für den Ausbau vorgesehenen Gebiete ausschreiben, daher wurden für das Jahr 2018 in
einer ersten größeren Rate Haushaltsmittel i. H. v. 800.000 EUR eingestellt.
Alleine für die Lahrer Industriegebiete wurde mit einem Eigenanteil von ca. 3 Mio. EUR
gerechnet (GR-Vorlage 151/2018 aus Juli 2018).
Nachdem doch private Telekommunikationsanbieter Interesse für den Ausbau in den Industrie- und Gewerbegebieten auf der Gemarkung Lahr bekundeten, ist es nunmehr gelungen eine privatwirtschaftliche Breitbandverlegung in diesen Bereichen zu erreichen
Der HPA wurde in öffentlicher Sitzung am 24.06.2019 hierüber informiert.
Insofern mussten von den Haushaltsmitteln i. H. v. 800.000 EUR lediglich ca. 77 TEUR in
Anspruch genommen werden.

Akten/
Belegprüfung

Kriegsgräberpauschale
Im Rahmen der Belegprüfung wurde in 2018 festgestellt, dass die Kriegsgräberpauschale
für das Jahr 2015 im Jahr 2016 nicht verbucht wurde. Die Recherche ergab, dass der Betrag im Jahr 2018 vom Regierungspräsidium wegen angeblicher Doppelzahlung wieder
zurückgefordert wurde. Tatsächlich ist jedoch keine Doppelzahlung an die Stadt Lahr erfolgt. Das Regierungspräsidium hat den Betrag i. H. v. 7.560,54 EUR im Jahr 2019 aufgrund der Prüfungsfeststellung nachgezahlt.

Internes
Schreiben /
Akten

Dienstliche Mobilität hier: Carsharing und E-Flotte – Beratung
Mit Schreiben vom 13. Oktober 2017 an das Dezernat III haben wir aus Wirtschaftlichkeitsgründen auf die Möglichkeit der Nutzung von Carsharing und E-Flotte für die dienstliche Mobilität hingewiesen. Carsharing kann die gemeinsame Nutzung von fremden
Fahrzeugen, aber auch die Öffnung des eigenen Fuhrparks zur Nutzung durch Dritte bedeuten und eine wirtschaftliche, effiziente und umweltfreundliche Alternative darstellen.
Die Stabstelle Umwelt erarbeitete daraufhin federführend ein Konzept und hat Maßnahmen nach Untersuchung der Ist-Situation empfohlen.
Als eine der Maßnahmen startete am 01.04.2018 eine einjährige Pilotphase zur Nutzung
eines Elektro-Fahrzeuges eines externen Carsharing-Anbieters, welches vorrangig genutzt werden soll. Das Carsharing E-Fahrzeug kann auch von Bürgern und anderen

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Dritten benutzt werden. Das Ergebnis dieser Pilotphase wurde noch nicht evaluiert.
Eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen steht noch aus.
Ein weiterer Umstieg auf externe Carsharing-Fahrzeuge würde eine erhebliche Ersparnis
in Bezug auf den Verwaltungsaufwand für die Beschaffung und Fahrzeugverwaltung bedeuten.

Akten

Projekt ERFLS / GVT – Beratung
In Ergänzung zum europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) wurde
am 27.07.2015 vom Gemeinderat der Beitritt zum Projekt European Rail Freight Line System (ERFLS) beschlossen. Das bis Ende 2018 dauernde EU-Förderprojekt beschäftigt
sich mit einem verlässlicheren und attraktiveren Schienengütertransport entlang des
Rhein-Alpen-Korridors.
Das RPA wurde beratend hinzugezogen und begleitet das Projekt neben anderen Beteiligten in der Arbeitsgruppe auch weiterhin in Bezug auf vor allem rechtliche Fragestellungen. Das Infrastrukturprojekt „Güterverkehrsterminal Lahr“ (GVT Grundsatzbeschluss
Gemeinderat 175/2018 vom 15.10.2018) ist ebenfalls in dieser Arbeitsgruppe angesiedelt.

Offene Prüfungsfeststellungen aus den Vorjahren:
Bis zur Jahresrechnung 2005 wurde der Haupt- und Personalausschuss über die
abschließende Stellungnahme der Ämter informiert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Entlastung der Gremien wurde zwischen der Kämmerei und
dem RPA vereinbart, das bisherige Verfahren einer separaten Information aufzugeben und im Schlussbericht auf den Stand der Erledigung der Feststellungen hinzuweisen.
Bei Erstellung des Schlussberichts 2018 waren noch folgende Feststellungen offen:
Prüfungsteilbericht 20/2013: Erschwerniszuschläge
Bis Ende 2016 wurden beim BGL zunächst Zeitaufschriebe für einen Zeitraum von
12 Monaten zur Aufarbeitung des Themas vorgenommen. Eine abschließende Bearbeitung muss noch durch die Abteilung 102 mit den beteiligten Fachbereichen erfolgen.
Prüfungsteilbericht 04/2016: Verwaltungsgebühren der Bauordnung
Die Stundensätze der Verwaltungsgebühren stammen aus dem Jahr 2006. Die Neukalkulation zur Aktualisierung des Gebührenverzeichnisses wurde durch die Kämmerei vorgenommen. Die Verwaltungsgebührensatzung wurde im Juni 2019 vom Gemeinderat beschlossen. Die Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der
Verwaltungsgemeinschaft Lahr – Kippenheim hat noch zu erfolgen, womit der Prüfungsteilbericht dann auch als erledigt betrachtet werden kann.

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Prüfungsteilbericht 05/2017: Ablieferungspflichten der Beamte
Eine Stellungnahme der Abteilung 102 zum Prüfungsteilbericht steht noch aus.
Prüfungsteilbericht 14/2017:
Kostenbeteiligung der Stadt Lahr am Kunstrasenplatz Sulz
Die für diese Maßnahme erfolgte Vorsteuererstattung des Finanzamtes an den
Verein ist kostenmindernd zu berücksichtigen. Der überzahlte Betrag ist durch die
Abteilung 602 vom Verein zurückzufordern.

1.6 Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit
Arbeitsgruppen und Kommissionen
Über die vorstehend erläuterte Prüfungs- und Beratungstätigkeit hinaus wird das
breitgefächerte Fachwissen des RPA durch eine zielführende Einbindung in Projektund Arbeitsgruppen genutzt.
Das RPA ist insbesondere Mitglied in folgenden Projekt- und Arbeitsgruppen:
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Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung
Koordinationsteam Landesgartenschau
Stellenbewertungskommission
Bewertungsausschuss für Verbesserungsvorschläge und Teamprämien
Arbeitsgruppe EU-Förderprojekt „ERFLS“ / Güterverkehrsterminal GVT
Arbeitsgruppe Breitbandversorgung
Arbeitsgruppe Alten- und Pflegeheim Spital
Arbeitsgruppe Geoinformationssystem (GIS)
NKHR Projektgruppe und den Teilprojektgruppen (seit 2015)
Arbeitsgruppe Dienstliche Mobilität
Arbeitsgruppe Feuerwache West (ab 2018)
Arbeitsgruppe elektronischer Rechnungseingangsworkflow (ab 2018)

Interkommunale Zusammenarbeit
Verschiedene überregionale Arbeitsgruppen bilden wichtige Plattformen für die regelmäßige, interkommunale Zusammenarbeit und den direkteren Informationsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern:
 Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsamtsleiter in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe
 Technikertagung der Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe
 Arbeitskreis der Rechnungsprüfungsämter Südbadens
 Arbeitskreis technische Prüfung Südbaden
 Workshop der Prüfsoftwareanwender in Baden-Württemberg
Der Erfahrungsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern ist für die tägliche Arbeit unverzichtbar. Neuerungen und Änderungen auf der Ebene des Gesetzgebers können so rechtzeitig in die praktische Prüfungsarbeit einfließen.

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2 Überörtliche Prüfung
In der Zeit vom 19.02.2014 bis 08.07.2014 hat die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (gemäß §§ 113 und 114 GemO in Verbindung mit § 2 des Gesetzes
über die Gemeindeprüfungsanstalt) folgendes geprüft:
 die Jahresrechnungen 2007 bis 2012 der Stadt Lahr,
 die Jahresabschlüsse des Bäderbetriebs für die Jahre 2007 – 2009,
 die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Jahre
2007– 2012,
 die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs (Bäder), Versorgung und Verkehr für
die Jahre 2007 – 2012,
 die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr für die
Jahre 2007 – 2012,
 die Jahresrechnungen des Zweckverbands Abwasserverband Raumschaft
Lahr der Jahre 2007 - 2012 sowie
 die Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen des Hospital- und Armenfonds
der Jahre 2007 - 2012.
Der Bericht zur Finanzprüfung der Stadt Lahr und der Eigenbetriebe vom 27.04.2015
ging am 04.05.2015 bei der Stadt ein.
Die GPA bestätigte, dass sie sich in den schwerpunktmäßig geprüften Bereichen auf eine sachkundige Prüfung durch das RPA der Stadt Lahr stützen
konnte.
Zu den Prüfungsfeststellungen wurde mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom
03.05.2016 gegenüber der GPA Stellung genommen. Der Stellungnahme wurde
nach Kenntnisnahme am 02.05.2016 durch den Gemeinderat zugestimmt.
Die Bestätigung des Regierungspräsidiums zum Abschluss der überörtlichen Prüfung wurde am 28.07.2017 erteilt und dem Gemeinderat am 25.09.2017 zur Kenntnis gegeben.
Überörtliche Bauprüfung
Im Zeitraum von Ende April 2015 bis Ende Juni 2015 fand eine Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr und der Eigenbetriebe für die Jahre 2010 bis 2014 durch die
GPA statt. Die GPA bestätigte auch in diesem Bericht eine sachkundige Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt.
Zum Prüfbericht vom 19.11.2015 wurde mit Schreiben vom 04.05.2016 gegenüber
der GPA Stellung genommen. Der Stellungnahme wurde nach Kenntnisnahme am
02.05.2016 durch den Gemeinderat zugestimmt.
Die Bestätigung des Regierungspräsidiums zum Abschluss der überörtlichen Prüfung wurde am 04.12.2018 erteilt und dem Gemeinderat am 28.01.2019 zur Kenntnis gegeben.

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3 Allgemeine Bemerkungen zur Haushalts-, Kassenund Rechnungsführung
3.1 Feststellung der Jahresrechnung 2017
Der Schlussbericht des RPA wurde nach der Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss am 05. November 2018 dem Gemeinderat am 19. November 2018 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte das Ergebnis der
Jahresrechnung 2017 der Stadt fest.
Der Feststellungsbeschluss ist am 23. November 2018 entsprechend
§ 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt gemacht worden. Rechtsaufsichtsbehörde
und Öffentlichkeit wurden im gesetzlichen Rahmen unterrichtet.

3.2 Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2018
Gesetzliche Grundlagen:
§ 95 Abs. 1 GemO

Erläuterung der Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht

§ 39 Abs. 2 GemHVO Rechenschaftsbericht ist eine Anlage der Jahresrechnung
§ 44 Abs. 3 GemHVO Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung
und der erheblichen Abweichungen von den Haushaltsansätzen.
Der Rechenschaftsbericht stellt das Gegenstück zum Vorbericht bei der Haushaltsplanaufstellung dar. Er vermittelt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft und
stellt die Tätigkeiten der einzelnen Verwaltungsbereiche im Berichtsjahr dar. Er fasst
Ergebnisse zusammen, zeigt Kostenentwicklungen auf und beleuchtet die Bilanzen
der kostenrechnenden Einrichtungen.
Der von der Verwaltung erarbeitete Rechenschaftsbericht, der den gesetzlichen Erfordernissen in vollem Umfang Rechnung trägt, wurde am 22.07.2019 im Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde über die Erstellung der Jahresrechnung informiert. Die im Bericht enthaltenen Aussagen zur Finanzwirtschaft werden
von uns bestätigt. Nach Prüfung der Jahresrechnung besteht mit den Zahlen des
Rechenschaftsberichtes Übereinstimmung.
Ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht sind ebenfalls korrekt erstellt worden und stehen im Einklang mit den Ergebnissen der Haushaltsrechnung.

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3.3 Haushaltsplan - Haushaltssatzung
Das Verfahren zur Rechtswirksamkeit der Satzung ist in den §§ 79 - 82, 85 - 87 und
121 Abs. 2 GemO festgelegt. Die Rechtsvorschriften wurden beachtet.

Haushaltsplan 2018
Gemeinderatsbeschluss

18.12.2017

Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde
(§§ 81 und 121GemO / Haushaltserlass des
Regierungspräsidiums Freiburg)

22.01.2018

Tag der öffentlichen Bekanntmachung
(Haushaltssatzung)

30.01.2018

Auslegung des Haushaltsplanes

31.01.2018 – 08.02.2018

Vom Recht der Einsichtnahme (§ 81 Abs. 4 GemO) durch Einwohner und Abgabepflichtige wurde kein Gebrauch gemacht. Einwendungen gegen den Haushalt wurden nicht erhoben.
Kernaussagen des Haushaltserlasses der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2018 waren:
„Der Haushalt profitiert deutlich von der anhaltend guten gesamtwirtschaftlichen Lage.
Dies zeigt sich in der gegenüber der Finanzplanung 2017 jetzt wesentlich höher veranschlagten Zuführung an den Vermögenshaushalt 2018. Die Mindestzuführung, die
mindestens so hoch sein soll, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können, wird deutlich überschritten.
Daraus ergibt sich eine solide Nettoinvestitionsrate, die zur Finanzierung der Investitionen und zur Reduzierung der Kreditermächtigungen eingesetzt werden kann.Saldiert
soll dies auch für den Finanzplanungszeitraum gelten.
Die zur Steigerung der Ertragskraft des Verwaltungshaushalts in den letzten Jahren beschlossenen Maßnahmen zeigen Wirkung und werden gleichzeitig von den gegenwärtigen positiven wirtschaftlichen Bedingungen noch unterstützt. Durch die verbesserte
Einnahmesituation werden Handlungsspielräume eröffnet, die es der Stadt Lahr ermöglichen, trotz des aktuell hohen Investitionsvolumens gleichwohl eine stabile und leistungsfähige Haushaltswirtschaft zu zeigen. Vorhandene Rücklagen können damit
geschont werden und die Abhängigkeit sowohl von langfristigen Investitionskrediten als
auch von Kassenkrediten kann reduziert oder vermieden werden.
Wie vergleichsweise günstig die Situation gegenwärtig ist, zeigt sich in der Entwicklung
der Gewerbesteuereinnahmen. Diese Ertragsposition ist entscheidend für die Finanzkraft des städtischen Haushalts. Die Zahlen zeigen in ihrer Entwicklung einerseits, mit
welchen Einnahmen bei einer guten Konjunktur gerechnet werden kann, andererseits
aber auch, welche Einbußen der Haushalt zu verkraften hätte, falls sich die positiven
konjunkturellen Begleitumstände verschlechtern.

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Auch aus diesem Grunde muss für die kommenden Jahre zur Vorsicht geraten
werden, da der gegenwärtig noch intakte Aufschwung und die damit einhergehenden städtischen Einnahmen für die Zukunft nicht garantiert werden können.
Bei der Dimensionierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt wurde versucht das unumgänglich Notwendige mit dem sowohl finanziell als auch verwaltungstechnisch Umsetzbaren in Einklang zu bringen. Dass dabei aus Sicht der Stadt auch grundsätzlich
wünschenswerte Investitionen zurückgestellt werden, zeigt, dass der Gemeinderat und
die Verwaltung die tatsächlich realisierbaren Projekte realistisch und verantwortungsbewusst einschätzen.
Nach Abschluss der Großinvestitionen im Zusammenhang mit der Landesgartenschau
2018 sowie den hierzu begleitenden städtebaulichen Sanierungs- und Stadtentwicklungsmaßnahmen werden die Investitionen im weiteren Verlauf der Finanzplanung wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt. Dies ist auch sinnvoll, da entsprechende Volumina auf Dauer die Leistungskraft des städtischen Haushalts überfordern und damit die
stetige Aufgabenerfüllung gefährden würden. Zudem werden auch in Zukunft in nicht
geringem Maße finanzielle Aufwendungen für die Unterhaltung der Gebäude und der
städtischen Infrastruktur notwendig sein, so dass entsprechende Mittel im Haushalt einzuplanen sind. Spätestens mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht
wird dieser Aufwand über die Abschreibungen zu erwirtschaften sein, um einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt ausweisen zu können.
Dann wäre auch dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit Rechnung getragen und
der dauerhafte Erhalt des städtischen Vermögens wäre gewährleistet.
Verschuldung
Aufgrund des guten Rechnungsergebnisses 2016 und sich abzeichnender Verbesserung in 2017 konnte auf die Inanspruchnahme der beträchtlichen Kreditermächtigung
des Jahres 2017 verzichtet werden. Nach den Plandaten 2018 weist der Haushalt aufgrund des immer noch hohen Investitionsvolumens eine rechnerische NettoNeuverschuldung in Höhe von 6,965 Mio. Euro aus. Diese würde jedoch deutlich höher
ausfallen, könnte die Stadt nicht auf stark gestiegene Einnahmen zurückgreifen. In Anbetracht des Investitionsvolumens in Höhe von 28,1 Mio. Euro im Planjahr 2018 und der
gegenwärtigen Ertragslage erscheint daher ein Kreditfinanzierungsanteil von 32 % als
vertretbar, zumal ab dem Jahr 2021 eine Finanzierung gänzlich aus Eigenmitteln zumindest nach den gegenwärtigen Planungsgrundlagen möglich erscheint.
Neben der Verschuldung im Kernhaushalt dürfen jedoch auch die nicht geringen Schulden der Eigenbetriebe und die möglichen Belastungen aus den Kreditaufnahmen gleichkommenden Verbindlichkeiten der Stadt nicht außer Betracht bleiben.
Finanzielle Risiken können sich bspw. aus der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank Baden-Württemberg für den Erwerb
und die Baureifmachung des Flughafenareals Ost ergeben, sofern es über eine
Steigerung der Verkaufserlöse nicht gelingt, den Verschuldungsstand auf dem
Sonderkonto zurückzuführen. Der Haushalt müsste folglich in der Lage sein, auch
diese Belastungen zu tragen. Insoweit bewerten wir die ebenfalls im Haushalt 2018
enthaltene "Sondertilgung" an das Rahmenkonto Ost und die darüber hinaus vorgesehenen planmäßigen Zuführungen positiv.
Die Stadt Lahr ist mit dem beschlossenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzept weiterhin auf dem richtigen Weg. Damit gelingt der Spagat, ein für die Stadt
wegweisendes Investitionsprogramm umzusetzen und gleichzeitig die stetige Aufgabenerfüllung auch in Zukunft zu gewährleisten. Aus Sicht der Rechtsaufsicht muss die Um-

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setzung des städtischen Finanzierungs- und Entschuldungskonzepts daher auch zentraler Bewertungsmaßstab bei der Prüfung und Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der
Kreditermächtigungen und folglich der Leistungsfähigkeit des Haushalts bleiben. Die zur
Deckung des gegenwärtig hohen Finanzbedarfs erforderlichen Kreditaufnahmen sind
daher nur bei einer seitens der Stadt gleichzeitig angestellten Planung zur Begrenzung
der Netto-Neuverschuldung und zur Schuldenrückführung vertretbar.
Wir begrüßen die bisherigen Anstrengungen und damit auch die Fortschreibung des
Finanzierungs- und Entschuldungskonzepts, wodurch es gelungen ist, die in den letzten
Finanzplanungen noch prognostizierten Neuverschuldungen deutlich zu reduzieren. Ein
gänzlicher Verzicht auf Fremdmittel ab dem Jahr 2021 würde diesen Prozess effizient
weiterführen.“

Aufstellung des Haushaltsplanes
Mittelanmeldung
Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 nannte der
Oberbürgermeister in seiner Verfügung vom 07.04.2017.
Zielsetzung bei der Aufstellung des Haushaltes war, der Abbau der hohen Haushaltsreste, die Neuaufnahme von Investitionsmaßnahmen nur soweit unabdingbar
oder im Austausch mit bisherig geplanten Maßnahmen sowie die Reduzierung der
auszuweisenden Neuverschuldung im Zusammenhang mit dem beschlossenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzept.
Die zuständigen Dienststellen wurden daher aufgefordert, die Mittelanmeldungen
äußerst sparsam und wirtschaftlich zu halten und auf den unabdingbaren notwendigen Bedarf zu beschränken.
Für den Vermögenshaushalt sollten nur Maßnahmen gemeldet werden, die eine entsprechend hohe Priorität genießen. Neue Vorhaben sollten nur angemeldet werden,
wenn entsprechend § 10 Abs. 3 GemHVO Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter
und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind.
Außerdem wurde auch für das Jahr 2018 verpflichtend vorgegeben, die hohen
Haushaltsreste vorrangig abzubauen. Neue Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen sollten nur bei absolut zwingendem Bedarf aufgenommen werden.
Rahmenbedingungen
Folgende Rahmenbedingungen waren bei der Haushaltsaufstellung zu beachten:
Für das Jahr 2018 wurde vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ im Mai 2017 ein
Wirtschaftswachstum von nominal 3,1 % projiziert (real +1,6 %). Im mittelfristigen
Schätzungszeitraum von 2019 bis 2021 wurde von einer Zunahme des nominalen
Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Jahr um 3,2 % (real + 1,4 % p.a.) ausgegangen.
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ ging im Mai 2017 von Gesamtsteuereinnahmen in Deutschland für das Jahr 2018 bis 2021 gegenüber der Vorjahresschätzung

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November 2016 zunächst von +74,8 Mrd. EUR Mehreinnahmen aus. Davon entfielen +19 Mrd. EUR auf die Gemeinden.
Im November 2017 wurden die Erwartungen für die Gesamtsteuereinnahmen der
Jahre 2018 bis 2021 gegenüber der Mai-Steuerschätzung um weitere +30,9 Mrd.
EUR erhöht. Für die Gemeinden wurden dabei die Steuereinnahmeerwartungen für
2018 bis 2021 anteilig um +13,7 Mrd. EUR nach oben angepasst.
Die wesentlichen Tendenzen zur Beurteilung der Finanzen unserer Stadt hat die
Stadtkämmerei im Vorbericht zum Haushaltsplan 2018 dargestellt. Die Haushaltsplanung 2018 sah eine Netto-Neuverschuldung i. H. v. 6,965 Mio. EUR vor. Das
Haushaltsvolumen lag mit rd. 161,19 Mio. EUR auf dem hohen Niveau der Jahre
2016 und 2017.
Vorläufige Haushaltsführung
Zu Beginn des Jahres 2018 lag noch kein rechtskräftiger Haushaltsplan vor. Deshalb
galt § 83 GemO. Die Fortführung der Haushaltswirtschaft war nur in beschränktem
Umfang zulässig. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 21.11.2017 wies dieser auf die einschränkenden Maßnahmen hin. Insbesondere neue Maßnahmen des
Vermögenshaushaltes durften noch nicht begonnen werden.

3.4 Ausführung des Haushaltsplanes
Das Ergebnis lag mit rd. 170,4 Mio. EUR unter dem Vorjahresergebnis
(-7,8 Mio. EUR) und um ca. 9,2 Mio. EUR über dem Planansatz (+6 %).
Der Vermögenshaushalt hat sich um rd. 0,4 Mio. EUR gegenüber dem Planansatz
erhöht. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes ist um rd. 8,8 Mio. EUR gegenüber
dem Plan angewachsen. Grund für die Erhöhung im Verwaltungshaushalt und einer
daraus folgenden höheren Zuführung an den Vermögenshaushalt von ca.
9 Mio. EUR waren unter anderem Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer
(+ 6,4 Mio. EUR),
höhere
Finanzausgleichszuweisungen
des
Landes
(+ 0,77 Mio. EUR) aber auch höhere Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten
(+0,56 Mio. EUR). Die Einsparungen bei den Personalausgaben (-0,77 Mio. EUR)
und bei den Zuweisungen und Zuschüssen (-0,87 Mio. EUR) konnten Erhöhungen
auf der Ausgabeseite, insbesondere bei der Gewerbesteuerumlage (+1,5 Mio. EUR),
auffangen.
Die Erhöhung im Vermögenshaushalt ergab sich hauptsächlich durch höhere Ausgaben bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen (+1,23 Mio. EUR).
Auch in den Jahren guter Einnahmesituationen mit einer deutlich höheren Zuführung bleibt der Hinweis, dass der Haushalt der Stadt Lahr sehr stark von
äußeren und wenig beeinflussbaren Bedingungen abhängig ist.
Die Ergebnisverbesserung ist in weiten Teilen der konjunkturellen gesamtwirtschaftlichen Lage zu verdanken. Ziel muss es sein, die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung dauerhaft zu erhalten.

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Die Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung hat zuletzt im Oktober 2016 getagt.
Die wachsenden Aufgaben mit steigenden Personal- und Sachkosten, ein stetig zunehmender Sozialetat und Zuschussbedarf, wie auch künftig zu erwirtschaftende Abschreibungen, schränken die Flexibilität des Verwaltungshaushaltes ein. Rechtzeitige Überlegungen zu Maßnahmen der Konsolidierung
werden empfohlen.
Aus diesem Grund halten wir es für wichtig, dass die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeits- und Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung ihre Arbeit fortführt.
Finanzbericht (Zwischenbericht Haushaltsentwicklung)
Die Stadtkämmerei erstattet dem Gemeinderat regelmäßig Mitte des laufenden
Haushaltsjahres einen Zwischenbericht über die Haushaltsentwicklung. Im Berichtsjahr wurde die Entwicklung der aktuellen Zahlen in der Sitzung am 23.07.2018 dargestellt.
Die Finanzverwaltung rechnete zu diesem Zeitpunkt für das Jahr 2018 mit einer Ergebnisverbesserung von ca. 5,6 Mio. EUR, welche überwiegend aus Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes, aber auch des Vermögenshaushaltes resultiert.
Insgesamt wurde die Einschätzung vorgenommen, dass die vorgesehene Darlehensaufnahme entsprechend reduziert werden kann. Auf die einnahme- und ausgabeseitigen Unwägbarkeiten wurde hingewiesen.
Rechnungsergebnis
Im Haushaltsjahr 2018 war der Haushalt planmäßig mit 161.190.000 EUR ausgeglichen. Das Gesamtvolumen lag damit auf dem Niveau des Gesamtansatzes des Vorjahres. Der Vorbericht zum Haushaltsplan entsprach § 3 GemHVO.
Aus dem Rechnungsergebnis ergeben sich folgende Abweichungen gegenüber den
Planansätzen:
Haushaltsansatz

Rechnungsergebnis

in EUR

Mehr

Weniger

gerundet

gerundet

VWH
Einnahmen
Ausgaben

130.465.000
130.465.000

139.309.098,34
139.309.098,34

11.151.466
19.289.218

-2.307.367
-10.445.119

VMH
Einnahmen
Ausgaben

30.725.000
30.725.000

31.123.861,28
31.123.861,28

17.611.167
3.128.198

-17.212.306
-2.729.337

Die einzelnen Einnahme- und Ausgabebereiche sind im Rechenschaftsbericht ab
Seite 6 des Vorberichtes aufgeschlüsselt.

- 34 -

3.4.1 Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt
Auch für das Berichtsjahr 2018 wurden die Ergebnisse des Verwaltungshaushaltes
analysiert und die finanziellen Entwicklungen dargestellt. Der Gemeinderat und die
Verwaltungsspitze werden damit ergänzend zum Rechenschaftsbericht in Bezug auf
Einzelergebnisse und Tendenzen informiert.
Personalkosten
Die in den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes enthaltenen Personalkosten haben sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

2014

2015

2016

2017

2018

in EUR
Haushaltsansatz

27.076.950,00

28.300.300,00

29.778.100,00

31.552.800,00

33.420.400,00

Ausgaben
Abweichungen vom HHPlAnsatz

25.891.037,76

27.057.526,66

28.723.535,80

30.185.643,00

32.653.156,45

-1.185.912,24

-1.242.773,34

-1.054.564,20

-1.367.157,00

-767.243,55

-4,38%

-4,39%

-3,54%

-4,33%

-2,30%

1.485.923,66

1.166.488,90

1.666.009,14

1.462.107,20

2.467.513,45

6,09%

4,51%

6,16%

5,09%

8,17%

in %
Personalkostenentwicklung
gegenüber dem Vorjahr

in %

Die Personalkosten sind in diesem Vergleichszeitraum kontinuierlich angestiegen,
was teilweise auf die Tarif- und Besoldungserhöhungen, aber auch die Schaffung
von zusätzlichen Stellen beispielsweise durch die umfangreichen Baumaßnahmen
auch im Zusammenhang mit der Landesgartenschau oder die Übernahme und den
Ausbau von Aufgaben im Kinderbetreuungsbereich zurückzuführen ist.

- 35 -

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Personalkosten in den vergangenen 10
Jahren im Verhältnis zum Volumen des Verwaltungshaushalts:

Das Verhältnis der Personalausgaben zu den Gesamtausgaben des VWH liegt im
Schnitt der letzten 10 Jahre bei ca. 25 %. Blickt man auf die letzten 20 Jahre, so reduzierte sich dieser prozentuale Anteil in der Tendenz (in 2004 lag der Anteil beispielsweise noch bei 28 %).
Betrachtet man das Verhältnis der Personalausgaben in Bezug auf den Gesamthaushalt, beträgt dieses im Jahr 2018 ca. 19%; vor 10 Jahren waren dies in 2009
noch 27 %.
Die Vergleichszahl des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zu den Personalkosten bei den kreisangehörigen Gemeinden in der Größenklasse 20.000 bis
50.000 Einwohner liegt für das Jahr 2018 mit 717 EUR je Einwohner vor.
Legt man die Zahlen der Stadt Lahr für das Jahr 2018 zugrunde (Stichtag
30.06.2018: 46.539 Einwohner), so ergibt sich ein Durchschnittswert von 702 EUR je
Einwohner. Damit lagen die tatsächlichen Personalkosten pro Einwohner in diesem
Jahr unter dem Landesdurchschnitt.

- 36 -

Die Gesamtpersonalausgaben i. H. v. 32.653.156.45 EUR sind den folgenden Kostenarten zuzuordnen:
HHJ 2017

HHJ 2018

in EUR

Vorjahresvergleich +/-

Aufwendungen für
ehrenamtliche Tätigkeiten

344.256,80

352.758,40

8.501,60

Besoldung, Vergütungen,
Löhne

21.847.114,76

23.665.759,20

1.818.644,44

Versorgung + ZVK

3.571.631,73

4.166.119,69

594.487,96

Beiträge zur gesetzlichen
Sozialvers.

3.808.883,08

4.137.843,00

328.959,92

557.107,06

249.833,94

-307.273,12

56.649,57

80.842,22

24.192,65

30.185.643,00

32.653.156,45

2.467.513,45

Beihilfen und
Unterstützungen
Personalnebenausgaben
Gesamt

Der Hauptausgabeblock liegt bei der Besoldung, den Vergütungen und Löhnen mit
rund 72 %. Die Beiträge für die Versorgung und zu den gesetzlichen Sozialversicherungen sowie für die Beihilfeumlage an den Kommunalen Versorgungsverband machen einen Anteil von ca. 26 % aus. Diese Anteile bewegten sich in etwa im Bereich
der Vorjahre.
Im Jahr 2018 lagen die Personalausgaben um ca. 0,77 Mio. EUR unter dem kalkulierten Haushaltsansatz. Sie überstiegen daher deutlich die anteilig auf die Personalausgaben veranschlagte globale Minderausgabe von 330.000 EUR.
Die geringeren Personalausgaben entstanden laut Rechenschaftsbericht primär daraus, dass einzelne Stellen durch längere Krankheitszeiten, Inanspruchnahme von
Elternzeit, Auslauf befristeter Arbeitsverträge und Besetzungsverzicht nach dem
Ausscheiden nicht ganzjährig besetzt waren. In den letzten Jahren war die Wiederbesetzung von Stellen auch aufgrund der Arbeitsmarktlage oft nur zeitverzögert
möglich.
Die Entwicklung und Tendenz der Haushaltsansätze und tatsächlichen Personalausgaben der letzten 10 Jahre ergibt sich aus folgender Grafik:

- 37 -

Sachkosten
Bei der Betrachtung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes bleiben
die inneren Verrechnungen und die kalkulatorischen Kosten unberücksichtigt, weil
sie das Haushaltsergebnis aufgrund der kameralen Verbuchung sowohl auf der
Ausgabenseite wie auf der Einnahmeseite nicht direkt beeinflussen. Im künftigen
NKHR erfahren diese kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen) einen deutlich höheren Stellenwert. Die Kostenhauptgruppen 5 und 6
schließen 2018 mit einem Ergebnis von 38,06 Mio. EUR ab und liegen damit
287.963 EUR unter der veranschlagten Summe.
Die Sachkosten haben sich in den letzten 10 Jahren wie folgt entwickelt:

- 38 -

Insgesamt nahm der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand im Jahr 2018 im
Vergleich zum Vorjahr um rd. 5,7 Mio. EUR zu.
Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen für die baulichen Anlagen betrug das
Ergebnis rd. 6,8 Mio. EUR und lag ca. 2 % unter dem Haushaltsansatz. Gegenüber
dem Vorjahr ergibt sich eine massive Erhöhung der Unterhaltungsaufwendungen
(ca. + 69 %). Die Ausgaben im Unterhaltungsaufwand sind abhängig von den im
Haushalt eingeplanten Maßnahmen. In der Tendenz ist dieser Aufwand steigend.

Die Bewirtschaftungskosten für die städtischen Gebäude und Grundstücke liegen
mit ca. 3,3 Mio. EUR erneut unter dem Planansatz (- 0,45 Mio. EUR). Diese Ausgaben liegen seit 2008 regelmäßig und seit 2015 deutlich unter dem Haushaltsansatz.
Aufgrund von weiteren in die Bewirtschaftung der Stadt übernommenen Gebäuden
und Einrichtungen dürfte weiterhin mit einer steigenden Tendenz zu rechnen sein.

- 39 -

Die Mieten und Pachten (Kostengruppen 53) lagen mit 1,57 Mio. EUR auf dem Niveau des Haushaltsansatzes. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich eine Steigerung
von + 13 %. Auch durch die weitere Anmietung von Gebäuden zum Betrieb städtischer Einrichtungen kann weiterhin von einer steigenden Tendenz ausgegangen
werden.

Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Kostengruppen 57 bis 63) von
ca. 7,6 Mio. EUR liegen rd. 252 TEUR über dem Haushaltsansatz 2018. Gegenüber
dem Vorjahr ergab sich eine Erhöhung von ca. + 8 %.
Im Vergleich der Sachkosten mit anderen Städten ist zu berücksichtigen, dass die
Leistungsvergütung an den Eigenbetriebes Bau- und Gartenbetrieb Lahr sich hier in
voller Höhe wiederspiegelt, während bei anderen Kommunen diese in den inneren
Verrechnungen enthalten sind.

- 40 -

Die Steuern und Geschäftsausgaben liegen bei rd. 2,9 Mio. EUR und damit leicht
über dem Haushaltsansatzes bzw. mit ca. 10 % über den Vorjahresausgaben.

Bei den Erstattungen des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Kostengruppen
672 bis 678 ohne innere Verrechnung 679) liegen die Ausgaben mit 9,95 Mio. EUR
ca. 23 % über dem Vorjahr.

Umlagen, Zuweisungen und Zuschüsse
Durch vielseitige Finanzhilfen wird die Stadt ihrer gesellschaftspolitischen und sozialen Verantwortung gerecht. Der Betrag von 9,94 Mio. EUR ist im Jahr 2018 erneut
gegenüber dem Vorjahr angestiegen (+ 3,1 %).
Gegenüber vor 10 Jahren haben sich die Ausgaben für Zuschüsse, Zuweisungen und Umlagen in etwa verdoppelt (2008: 4,75 Mio. EUR).

- 41 Die Abschlusszahlen 2018 der Kostenhauptgruppe 7 „Zuweisungen und Zuschüsse“
werden in der folgenden Tabelle zur Veranschaulichung der Entwicklung im 6 - Jahresvergleich dargestellt.

Bereich

2014

2015

2016

2017

2018

in EUR
1

2

3

Zuschüsse an Vereine und Verbände
(Vereinsjubiläen, ermäßigte Hallengebühren)
Zuschüsse an Musik-/Gesangvereine u.a.,
Sonderveranstaltungen, Künstlerehrungen
Betriebskostenzuschüsse an Vereine
(Tierschutzverein, DRK, Schwimmbadvereine usw.)

4

Katastrophen-/Bevölkerungsschutz

5

Sportförderung

6

Sonstige kulturelle Projekte
(Stadtpark, Geroldseckerland u.a.)

7

Denkmalpflege, Verschönerung des Stadtbildes, Wohnungsbau

6.341,10

8.623,97

6.808,06

13.208,17

12.682,18

58.517,40

74.109,12

84.189,14

56.980,16

59.788,97

117.175,00

120.596,23

117.797,98

119.423,11

143.284,45

98.696,22

107.011,45

102.096,16

128.309,83

121.950,94

2.000,00

400,00

741,37

741,37

741,37

741,37

18.741,37

448.192,78

487.378,06

486.350,80

550.711,85

599.114,60

Gemeinwesenarbeit, Drogenberatung,
freie Wohlfahrtspflege, sonst. soziale
Leistungen

245.153,68

195.865,29

191.072,74

229.541,41

221.786,89

10 Kindergärten (Personalkosten, Bauzuschüsse, Mietwerte usw.), Zuschuss
Tageselternverein

6.000.958,83

7.118.733,92

8.013.179,86

8.224.831,42

8.411.727,92

11 Feuerwehr

10.000,00

10.000,00

10.000,00

10.000,00

10.000,00

12 Familienförderung, Aktion Lahr-Pass

65.302,26

67.314,98

61.251,19

52.415,73

47.802,83

Umlagen (GPA, Zweckverband,
13 Betriebskostenzuschüsse)

13.080,90

-27.747,67

19.222,40

14.581,76

19.717,76

38,35

38,35

38,35

38,35

38,35

186.026,57

160.847,72

175.579,83

195.064,27

242.102,77

4.193,56

4.193,56

4.193,56

14.308,24

22.222,06

22.000,00
9.638.349,23

-489,04
9.935.065,61

8

9

Schülerhilfe, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, verlässliche Grundschule

14 Landwirtschaft, Umweltschutz
15 Öffentl. Personennahverkehr
16 Öffentliche Grünanlagen, LGS

55.000,00

17 Wasserläufe und Wasserbau
18 Tourismus (Weintourismusprojekt Breisgau)
19 Breitbandausbau (Kostendeckungseinlage
Breitband Ortenau GmbH & Co KG)
20 Zuschuss Dachsanierung Stadthalle
Gesamt

7.305.224,46

8.323.512,79

9.272.521,44

In der laufenden Nr. 1 ist die kostenlose Stellung von Brandsicherheitswachen für
Lahrer Vereine ab dem 01.01.2017 (GR Beschluss 144/2017) i. H. v. ca. 6.700 EUR
enthalten.

- 42 -

In den ausgewiesenen Zahlen ist der Wertansatz für die kostenlose Überlassung der
städtischen Sporthallen und Sportplätze an die Vereine (laufende Nr. 1) nicht enthalten. Berücksichtigt man diese Subventionen, so liegt die Gesamtsumme der Zuweisungen und Zuschüsse um ca. 915.000 EUR höher. Dargestellt ist dieser Posten bei
den inneren Verrechnungen im UA 5500.
Im Bereich der Denkmalpflege wurde ein Haushaltsrest i. H. v. 18.000 EUR für einen
Zuschuss für Unterhaltungsaufwendungen an der Burgruine Geroldseck gebildet.
Die Zuschüsse für Kindertagesstätten (laufende Nr. 10) sind um rd. 187 TEUR gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die Entwicklung der letzten 5 Jahre zeigt eine
kontinuierliche Ausgabenerhöhung in diesem Bereich.
Die indirekten Zuschüsse an die Vereine aufgrund reduzierter Mieten bei der exklusiven Nutzung von städtischen Räumlichkeiten sind ebenfalls nicht darin enthalten.
Diese werden jedoch auch bisher nicht im Rahmen einer inneren Verrechnung gebucht, so dass ein detaillierter Betrag an dieser Stelle nicht benannt werden kann.

Entwicklung der Nettoausgaben des VWH
Die Gesamtentwicklung der Nettoausgaben unter Einbezug der Finanzplanungsjahre
stellt sich wie folgt dar:

Nettoausgaben des VWH

in TEUR

ohne innere Verrechnung und kalk. Kosten

Ergebnis
2017

Ergebnis
2018

Ansatz
2019

FinPlan
2020

FinPlan
2021

FinPlan
2022

126.255

134.079

144.971

132.790

137.730

137.330

- 43 -

Aus dem vorstehenden Zahlenvergleich ist ersichtlich, für welche wesentlichen Zwecke die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes eingesetzt wurden bzw. in der Finanzplanung vorgesehen sind.
Einnahmen

Die wichtigsten Einnahmegruppen des Verwaltungshaushalts im Vergleich zum Vorjahresergebnis und die Erwartung für die folgenden Haushaltsjahre sind prozentual
zu den Nettoausgaben des VWH in der vorstehenden Grafik dargestellt.
Die Gewerbesteuereinnahmen lagen bei ca. 33,36 Mio. EUR und haben sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 1,6 Mio. EUR erhöht. Damit überstiegen sie auch mit ca.
6,4 Mio. EUR den Haushaltsansatz i. H. v. 27 Mio. EUR.
Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zum 01.01.2011 nach mehr als 30 Jahren auf
390 v.H. angepasst. Neben der gesamtwirtschaftlichen Lage wurden durch diese
Hebesatzerhöhung höheren Einnahmen auf Dauer erreicht.
Aus der folgenden Grafik ist abzuleiten, dass die Gewerbesteuereinnahmen aufgrund
der gesamtwirtschaftlichen Umstände nur bedingt planbar sind.
Die Entwicklung der Realsteuern in den letzten 10 Jahren lässt sich dem folgenden
Schaubild entnehmen. Die Auswirkungen der Finanzkrise nach 2008 sind noch erkennbar. Die Zahlen befanden sich erst ab dem Jahr 2013 wieder auf dem Niveau
der Jahre vor der Finanzkrise. Die Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2018 stellen erneut eine historische Ausnahme dar.

- 44 -

Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft - Entwicklung des Finanzausgleichs
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Finanzausgleichs der letzten
drei Jahre auf.
Den in der Übersicht dargestellten Zahlen liegen u.a. die Festsetzungsbescheide
des Statistischen Landesamtes vom 23.05.2019 und des Finanzamtes Stuttgart vom
10.01.2019 zugrunde. Abweichungen zur Jahresrechnung sind kassentechnisch bedingt, da die Abschlussbescheide des Statistischen Landesamtes erst im Folgejahr
eingehen.
Wie aus der Darstellung ersichtlich, haben sich die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Im Jahr 2018 stieg das Ergebnis
aus Zuweisungen und Umlagen um 2.313 TEUR auf 29,92 Mio. EUR an.
Diese Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft bewegen sich nach
wie vor auf einem hohen Niveau. Dabei ist nicht zu verkennen, dass die hohen Zuweisungen auf die geringe eigene Steuerkraft zurückzuführen sind.
Die Zuweisungen stellen mit einem Anteil von 48,8 % des Verwaltungshaushaltes
eine sehr bedeutende Säule im Haushalt dar.

- 45 -

in vollen EUR
Schlüsselzuweisungen
nach der Einwohnerzahl (Investitionspauschale)

nach der mangelnden Steuerkraft

Mehrzuweisung (§ 5 Abs.3 FAG)

nach dem Familienleistungsausgleich

Kindergartenförderung § 29 b FAG

Kleinkindförderung § 29 c FAG

an die Großen Kreisstädte in Verw.Gem.

Sachkostenbeitrag
Hauptschulen

Realschulen

Gymnasien

Förderschulen

Grundschulförderklassen

Schulkindergarten für Sprachbehinderte

Zuschüsse für Verkehrslastenausgleich

Zuweisungen zu den Ausbildungskosten

Zuweisungen an Verwaltungsgemeinschaften

Integrationsausgleich

Steuern
Gemeindeanteil Einkommenssteuer

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

Summe
abzgl. Finanzausgleichsumlage
abzgl. Gewerbesteuerumlage
abzgl. Kreisumlage
Ergebnis

2016

2017

2018

3.691.465
24.501.347
2.428.004
1.299.847
2.275.936
2.645.592
157.014

3.862.530
24.791.867
2.088.446
1.348.312
2.264.549
3.082.087
160.979

4.208.701
26.872.295
2.330.376
1.424.389
2.332.030
3.263.708
189.352

736.032
459.000
1.140.652
229.944
12.375
25.680
140.931
16.710
252.054
0

703.232
509.283
1.215.901
308.553
12.000
35.316
140.311
11.430
258.308
376.486

692.736
571.552
1.212.722
334.096
12.000
43.155
139.613
17.643
303.847
384.708

16.510.771
2.872.924

17.913.905
3.577.294

19.154.331
4.549.800

59.396.278

62.660.789

68.037.052

12.593.941
4.485.850
15.671.194

13.139.670
5.560.750
16.350.268

14.376.400
5.848.124
17.889.186

26.645.293

27.610.101

29.923.342

Große Teile der Zuweisungseinnahmen, aber auch der zu zahlenden Umlagen,
können nur schwer beeinflusst werden. Dies stellt ein nicht unerhebliches
Risiko der Haushalts- und Finanzplanung dar.

Kostenrechnende Einrichtungen der Stadt Lahr
§ 12 GemHVO bestimmt den Begriff der „Kostenrechnenden Einrichtungen“. Es
handelt sich dabei um Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert werden. Die Nutzer zahlen für die erbrachte Leistung und finanzieren somit zumindest einen Teil der anfallenden Kosten.

- 46 -

Einrichtung

besser /
schlechter
4,7





63,7

1,5



76,5

90,5

14,0



558.384,89

13,6

11,5

2,1



1.651.655,03
1.187.613,70
1.137.912,31
27.786,25
379.207,35
361.208,17
794.644,20
1.260.447,42
484.340,03
806.245,01

806.099,74
579.371,17
598.369,78
932,89
254.675,43
219.223,64
425.298,01
641.799,06
328.936,11
603.931,01

49,6
45,4
48,5
36,9
31,8
37,5
42,7
43,8
18,9
20,7

51,2
51,2
47,4
96,6
32,8
39,3
46,5
49,1
32,1
25,1

1,6
5,8
1,1
59,7
1,0
1,8
3,8
5,3
13,2
4,4












153.059,82
196.537,27

476.451,02
538.044,42

323.391,20
341.507,15

34,2
32,0

32,1
36,5

2,1
4,5




14.949,92

19.543,56

4.593,64

83,7

76,5

7,2



1.076.874,55

1.277.051,94

200.177,39

71,5

84,3

12,8



61.244,69
61.449,92
61.265,46
59.259,00
11.552,00
38.168,55
240.086,16
12.185,71

648.152,59
104.126,47
87.888,15
68.925,77
140.298,33
121.404,59
301.306,99
36.012,84

586.907,90
42.676,55
26.622,69
9.666,77
128.746,33
83.236,04
61.220,83
23.827,13

7,6
59,4
58,9
71,2
5,5
26,3
68,4
26,1

9,4
59,0
69,7
86,0
8,2
31,4
79,7
33,8

1,8
0,4
10,8
14,8
2,7
5,1
11,3
7,7










Theater

Einnahmen
EUR
256.771,27

Ausgaben Betriebsverlust Kostendeckungsgrad
EUR
EUR
geplant % erreicht
580.308,68
323.537,41
39,5
44,2

Musikschule

1.046.141,35

1.642.748,47

596.607,12

65,2

Volkshochschule

1.752.464,94

1.937.403,07

184.938,13

72.303,67

630.688,56

Kindertagesstätten
Am Schießrain
Max-Planck-Str.
Bottenbrunnenstraße
Kanadaring
Kuhbach
Reichenbach
Heiligenstraße
Alleestraße
Lotzbeckstraße
Im Bürgerpark

845.555,29
608.242,53
539.542,53
26.853,36
124.531,92
141.984,53
369.346,19
618.648,36
155.403,92
202.314,00

Kinderhorte
Eichrodtschule
Luisenschule

Mediathek

Märkte
Friedhöfe
Hallen
Parktheater
Schutterlindenberghalle
Kaiserswaldhalle
Festhalle Kuhbach
Bürgerhaus Mietersheim
Geroldseckerhalle
Sulzberghalle
Aktienhof

Der Vorrang der speziellen Entgelte vor Steuern ist in der GemO geregelt (siehe Ziffer 3.4.2 dieses Berichtes). Soweit vertretbar und geboten hat der Gemeinderat die
Gebühren und Entgelte festzusetzen. Die Verwaltung hat eine nach § 14 KAG, an
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientierte, realistische Kalkulation vorzulegen,
die auf der Kosten- und Leistungsrechnung basiert.
In der vorstehenden Übersicht soll ergänzend zum Rechenschaftsbericht dargestellt
werden, inwieweit die im Haushaltsplan beabsichtigten Kostendeckungsgrade erreicht wurden. Es kann festgestellt werden, dass die geplanten Kostendeckungsgrade im Jahr 2018 überwiegend erreicht wurden.

- 47 -

Im Folgenden haben wir die Entwicklung der letzten 5 Jahre dargestellt:
Einrichtung
Theater

2014
39,9

2015
40,8

2016
39,1

2017
44,4

2018
44,2

Musikschule

61,7

65,1

62,5

66,1

63,7

Volkshochschule

83,7

84,6

79,8

81,6

90,5

Mediathek

14,4

12,7

14,7

13,0

11,5

Kindertagesstätten Ø
Am Schießrain
Max-Planck-Str.
Bottenbrunnenstraße
Kanadaring
Kuhbach
Reichenbach
Heiligenstraße
Alleestraße
Lotzbeckstraße
Im Bürgerpark

40,7
49,1
46,1
57,0
45,4
38,6
41,3
36,1
11,7

42,9
49,8
44,0
58,3
40,4
40,1
43,6
37,4
29,5

43,6
44,9
44,5
46,3
46,3
41,9
36,1
45,1
43,7

45,2
50,3
57,8
50,9
43,1
32,6
38,2
46,1
42,6
19,0

47,1
51,2
51,2
47,4
96,6
32,8
39,3
46,5
49,1
32,1
25,1

Kinderhorte Ø
Eichrodtschule
Luisenschule

37,6
41,2
33,9

37,1
39,7
34,5

36,5
39,6
33,3

36,8
34,9
38,8

34,3
32,1
36,5

Märkte

117,2

118,3

102,2

95,5

76,5

Friedhöfe

69,5

81,5

67,9

81,3

84,3

Hallen Ø *
Parktheater
Schutterlindenberghalle
Kaiserswaldhalle
Festhalle Kuhbach
Bürgerhaus Mietersheim
Geroldseckerhalle
Sulzberghalle
Aktienhof

37,8
14,0
59,0
44,9
54,1
6,7
26,4
68,7
28,7

47,6
21,1
65,8
58,6
79,4
6,9
35,8
71,6
41,7

43,7
22,1
68,7
66,7
63,6
8,3
14,3
69,2
36,8

42,6
15,6
67,2
69,2
56,4
6,9
19,0
67,1
39,6

47,2
9,4
59,0
69,7
86,0
8,2
31,4
79,7
33,8

* Mittelwerte nach Herausrechnen Industriegleisanlage ab 2016 angepasst

Der Kostendeckungsgrad der Volkshochschule liegt mit 90,5 % auf einem Hoch der
letzten 5 Jahre. Dies ist insbesondere auf die deutlich gestiegenen Auftrags- und
Vertragsmaßnahmen (u.a. Integrationskurse, Deutsch- und Alphabetisierungskurse)
zurückzuführen.
Die Gebühren für die Kinderbetreuungsangebote wurden zum 01.01.2017 erhöht,
was auch von uns im Rahmen der Prüfung in 2016 empfohlen wurde. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2016 wurde auch eine weitere Erhöhung zum
01.01.2018 beschlossen. Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad der Kindertagesstätten liegt jetzt bei 47,1 %.

- 48 -

Bei den genannten Durchschnittswerten ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei
der KiTa im Bürgerpark und Kanadaring in 2018 nur ein Teilbetrieb stattgefunden hat
und die genannten Kostendeckungsgrade nur bedingt repräsentativ sind.
Die KiTa im Bürgerpark hat ab Februar 2018 den Teilbetrieb aufgenommen. Die
vollständige Inbetriebnahme erfolgte im September 2018. Gleichzeitig wurde die
KiTa Kanadaring außer Betrieb genommen.
Durch Beschluss des Gemeinderates wurde auch die Entgeltordnung für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume ab 1.1.2014 neu gefasst. Die Auswirkungen auf die Kostendeckungsgrade der Hallen sind ab dem Jahr 2015 erkennbar.
Eine baldige Erhöhung der Entgelte wird aufgrund der Entwicklung der Personal- und Sachkosten empfohlen.
Teilhaushalt Soziale Sicherung
Zusammenfassung der in 2018 für soziale Zwecke ausgegebenen Beträge:
Soziale Leistungen der Stadt
in vollen EUR

Allg. Sozialverwaltung
Wohngeldstelle
Rentenstelle

Hilfemaßnahmen, Projekte
Förderung der freien Wohlfahrtspflege
Gemeinwesenarbeit
Flüchtlings- und Asylbewerberbetreuung
Jugendverbände, Schulsozialarbeit u.a.
Zuschüsse Kindergärten
Eigene Einrichtungen - KiTas
Eigene Einrichtungen - Horte
Weitere eigene Einrichtungen *

./. Einnahmen
Nettoaufwand - Zuschussbedarf Epl 4

Verwaltungshaushalt
2014

2015

2016

2017

2018

804.947
308.119
73.732

882.635
311.468
75.999

1.035.745
317.948
77.753

1.139.265
299.763
68.412

1.184.777
309.531
113.977

1.186.798

1.270.102

1.431.446

1.507.440

1.608.285

64.959
90.952
397.760

12.919
94.101
414.956

324.519
6.000.959
6.049.618
905.471
1.820.236

348.704
7.118.734
6.126.117
893.462
1.931.149

2.781
91.100
421.051
55.042
342.211
8.013.180
6.913.782
973.051
2.063.870

7.393
92.812
467.612
66.620
385.578
8.224.831
7.541.037
977.069
2.209.660

5.432
92.320
423.083
17.367
412.811
8.411.728
8.091.059
1.014.495
2.298.571

16.841.271

18.210.243

20.307.514

21.480.052

22.375.150

6.780.033

7.843.081

8.045.098

9.149.545

9.411.969

10.061.239

10.367.162

12.262.416

12.330.507

12.963.181

*Treffpunkt Stadtmühle, Jugendeinrichtungen usw.

Die Bruttoausgaben des Einzelplanes 4 „Soziale Sicherung“ liegen bei 16,4 % des
gesamten Verwaltungshaushaltsvolumens. Die Tendenz der Aufwandssteigerung
setzte sich im Berichtsjahr weiter fort. Die Bruttoausgaben waren rd. 0,9 Mio. EUR
höher als in 2017.
Die Einnahmen haben sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 0,26 Mio. EUR erhöht;
der Nettoaufwand stieg somit um rd. 5 % (2017: +1 %; 2016: + 18 %; 2015: + 3 %;
2014: + 27 % und 2013: + 7 %).
Deutliche Steigerungen der Bruttoausgaben haben sich bei den eigenen Kindertagesstätten (+ 7 %) ergeben.

- 49 -

Eigene Kindertageseinrichtungen

Am Schießrain

UA
4640

2018
Ausgaben
1.651.655,03

Einnahmen

in EUR
Zuschuss

845.555,29
806.099,74
Max-Planck-Straße 4641

1.187.613,70
608.242,53
579.371,17

Bottenbrunnenstraße

4642

1.137.912,31
539.542,53
598.369,78

Kanadaring

4643

27.786,25
26.853,36
932,89

Kuhbach

4644

379.207,35
124.531,92
254.675,43

Reichenbach

4645

361.208,17
141.984,53
219.223,64

Heiligenstraße

4650

794.644,20
369.346,19
425.298,01

Alleestraße

4651

1.260.447,42
618.648,36
641.799,06

Lotzbeckstraße

4652

484.340,03
155.403,92
328.936,11

Bürgerpark

4654

806.245,01
202.314,00

Summe 2018
zum Vergleich Summe 2017

8.091.059,47
7.541.036,51

3.632.422,63
3.429.449,48

603.931,01
4.458.636,84
4.111.587,03

Bei den Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen anderer Träger lag die Erhöhung
bei + 2,3 %. Bei diesen Zuschüssen ist anzumerken, dass die Aufwendungen immer
erst im Folgejahr vollständig abgerechnet werden, aber in 2018 noch nicht alle Aufwendungen der Jahre 2015 bis 2017 vollständig abgerechnet wurden.

- 50 -

Förderung von Kindertageseinrichtungen anderer Träger
Unterabschnitt
4648

Ausgaben
8.411.727,92

2018
Einnahmen

in EUR
Zuschuss

3.602.760,57
Summe 2018
zum Vergleich Summe 2017

8.411.727,92
8.224.831,42

3.602.760,57
3.398.566,14

4.808.967,35
4.808.967,35
4.826.265,28

Die Ausgaben im Bereich der Kindertagesstätten sind bei weitem nicht gedeckt. Die
Entwicklung der Kostendeckungsgrade wird unter 3.4.1 dargestellt.
Betriebskostenzuschüsse
Es sind folgende Zuweisungen eingegangen:
a) für eigene Kindergärten
Kindertagesstätte Schießrain
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „frühe Chancen“bzw. "Sprachkitas"

Kindertagesstätte Max-Planck-Straße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „Sprachkitas“

Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „Sprachkitas“

Kindertagesstätte Kanadaring
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „Sprachkitas“

Kindertagesstätte Kuhbach
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Reichenbach
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Heiligenstraße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Alleestraße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

in EUR

2017
202.011,91
271.000,97
25.000,00
115.877,27
269.618,31
25.000,00
120.874,03
193.572,12
25.000,00
59.961,13
19.357,21
25.000,00
54.250,55
13.826,58
48.539,96
37.331,77
109.452,86
85.724,80
138.005,78
222.607,94

2.062.013,19

54.137,54
21.824,63
55.525,68
37.829,35
102.259,79
91.663,43
132.336,20
261.895,50
49.510,40
53.909,35
8.789,65
25.000,00
2.106.601,46

1.388.300,59
1.968.737,30

1.424.706,20
2.137.310,35

5.419.051,08

5.668.618,01

Kindertagesstätte Lotzbeckstraße
Kindertagesstätte Bürgerpark (Kita+)
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „Sprachkitas“

b) für Kindergärten anderer Träger
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

2018
205.907,74
276.445,23
25.000,00
120.537,00
237.160,93
25.000,00
111.514,07
189.146,75
11.256,00
8.557,04
1.395,18

- 51 -

Die Zuweisungen für diesen Zweck an die Gemeinden wurden zum 1. Januar 2009
in den § 29b und 29c FAG aufgenommen. Danach erfolgt die Zuweisung der Betriebskostenförderung für die Tageseinrichtungen an die Standortgemeinden, die
Zuweisungen für die Tagespflege an die Stadt- und Landkreise und zwar jeweils
nach der Zahl und dem zeitlichen Betreuungsumfang der Kinder. Die Zuweisung der
Mittel der klassischen Kindergartenförderung wurde ebenfalls an dieses Prinzip angepasst.
In 2018 liegen diese Zuweisungen ca. 5 % über dem Niveau des Vorjahres.
Das Land hat den Zuweisungsbetrag pro Kind für die Kleinkindbetreuung (U 3) nach
§ 29 c FAG erneut erhöht. Es handelt sich seit dem 01.01.2014 um eine prozentuale
Beteiligung des Landes an den tatsächlichen Betriebskosten. Im Jahr 2018 liegt der
Zuweisungsbetrag bei 14.549,34 EUR / Kind. Bei der Haushaltsplanung wurde von
ca. 13.700 EUR / Kind ausgegangen.
Personalkostenzuschüsse für Horte und Kernzeitenbetreuung an Schulen
Die Personalkostenzuschüsse des Landes für Horte, Kernzeitenbetreuung an Schulen bzw. Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule sowie für
die flexible Nachmittagsbetreuung wurden nach den jeweiligen Förderrichtlinien bzw.
nach dem kommunalen Finanzausgleich in folgender Höhe gewährt:
in EUR
Zuweisungen Hort
Hort an der Eichrodtschule
Hort an der Luisenschule

01.08.2016-31.07.2017 01.08.2017-31.07.2018
37.119,00
37.119,00

37.119,00
37.119,00

Zuweisungen nach dem FAG:
Hort an der Eichrodtschule
Hort an der Luisenschule

8.565,88
19.987,04

12.955,99

Verlässliche Grundschule:
Eichrodtschule
Luisenschule
GS Sulz

6.870,00
6.870,00
10.305,00

4.007,50
6.870,00
10.305,00

11.550,00
12.375,00
16.500,00
167.260,92

12.375,00
16.500,00
137.251,49

Flexible Nachmittagsbetreuung /
Kommunale Betreuungsangebote
Friedrichschule
Theodor-Heuss
Gutenbergschule

Interkommunaler Kostenausgleich
In § 8a des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) vom 19.3.2009 wird bestimmt,
dass die Standortgemeinde für auswärtige Kinder in Einrichtungen einen Anspruch
auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder hat.

- 52 -

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2009 einem öffentlich-rechtlichen
Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder
zwischen den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises zugestimmt.
in EUR
Kindertagesstätte Schießrain
Kindertagheim Max-Planck-Straße
Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße
Kindertagesstätte Kuhbach
Kindertagesstätte Reichenbach
Kindertagesstätte Heiligenstraße
Kindertagesstätte Kanadaring

2017
115,25
6.503,00
17.439,18
736,88
1.316,08
2.152,75
28.263,14

2018

423,25
22.033,83
715,00
561,50
23.733,58

Förderung der Kindertagespflege
Am 23.10.2017 wurde durch den Gemeinderat die zunächst auf 2 Jahre befristete
Förderung von Tagesmüttern/-vätern ab dem Jahr 2018 beschlossen. Die Platzpauschale wird gestaffelt nach Betreuungszeiten gewährt. Der Zuschuss wird neben
dem vom Ortenaukreis vorgegebenen Stundensatz von 5,50 EUR (ab 2019 6,50 EUR)
pro betreutem Kind gewährt. In Anbetracht der hohen Kosten eines Betreuungsplatzes
in einer Kindertageseinrichtung macht es auch aus finanzieller Sicht Sinn die Kindertagespflege von städtischer Seite zu fördern. Im Haushalt wurden hierfür 34.000 EUR
veranschlagt. Im Jahr 2018 wurden hiervon 15.060 EUR abgerufen.
Lahr-Pass
Als Ergänzung zur Familienförderung wurde durch den Gemeinderat die Einführung
eines Lahr-Passes (Familien- und Sozialpass) ab dem 01.09.2007 beschlossen.
Einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen soll der Besuch von städtischen Einrichtungen und unterschiedlichen Veranstaltungen ermöglicht werden.
Mit Beschluss vom 30.05.2011 hat der Gemeinderat aufgrund des Bildungs- und
Teilhabepaketes den Geltungsbereich des Lahr-Passes zum 01.10.2011 geändert.
Es entfallen die bisherigen Ermäßigungen für den Mittagstisch in Schulen, Schullandheimaufenthalte und Klassenfahrten.

- 53 -

Der Haushaltsansatz von 90.000,00 EUR wurde im Jahr 2018 deutlich unterschritten. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Lahr-Pass Ausgaben in der
Jahresrechnung 2018 nicht vollständig abgebildet sind, da noch nicht alle Leistungen
der Bäderbetriebe des Jahres 2018 mit dem Amt für Soziales, Schulen und Sport
abgerechnet wurden.
in EUR
Haushaltsansatz
Gesamtausgaben:
davon
Musikschulbesuch
Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Stadtparkbesuch
Bäderbesuch
Kulturveranstaltungen
Volkshochschule
Landesgartenschau 2018

2017

2018

65.000,00
50.316,93
27.070,71
245,00
1.191,25
7.258,35
693,50
11.851,00
2.007,12

90.000,00
47.502,83
27.468,60
630,00
1.499,60
2.532,25
842,00
10.057,50
4.472,88

Weitere Informationen zum Bereich „Soziale Sicherung“ enthält der Verwaltungsbericht des Amtes für Soziales, Schulen und Sport im Rechenschaftsbericht 2018.

3.4.2 Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Die Rangfolge der Deckungsmittel ist in § 78 Abs. 2 GemO geregelt. In der ersten
Stufe werden die "sonstigen Einnahmen" eingeordnet. Dann folgen die speziellen
Leistungsentgelte (2. Stufe), die kommunalen Steuereinnahmen (3. Stufe) und die
Kredite. Die Einnahmepolitik ist grundsätzlich nach diesen Normen auszurichten.
Bezogen auf die Haushaltsrechnung 2018 ergibt sich das folgende Bild.

- 54 -

Gesamteinnahmen des VWH und VMH

in EUR

170.432.959,62

100,0%

96.599.421,59

56,7%

6.757.347,84

4,0%

Steuern
(Grundsteuer, Gewerbesteuer, andere
Steuern, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer u.a.)

67.076.190,19

39,4%

zzgl. Kredite aus Haushaltsrest Vorjahr

0,00

davon:
Sonstige Einnahmen
(Abschreibungen, Zinsen, Bußgelder,
innere Verrechnungen, Mieten, Zuschüsse
aller Art, Säumniszuschläge, Ersatz von
Sachausgaben, Gewinnanteile, Konzessionsabgaben, Zuweisungen aus FAG, Zuführung
vom VWH, Rücklageentnahmen u.a.)
Spezielle Leistungsentgelte
(Verwaltungs- und Benutzungsgebühren,
ähnliche Entgelte, Beiträge, Leistungen
der Regiebetriebe u.a.)

Die Entwicklung der letzten 5 Jahre stellt sich wie folgt dar:
in EUR
Gesamteinnahmen VWH + VMH
Sonstige Einnahmen
Spezielle Leistungsentgelte
Steuern
Kredite aus Haushaltsresten VJ

2014
123.476.318
71.291.606
6.026.971
46.157.741
1.900.000

2015
135.962.079
78.625.537
7.149.978
50.186.564
1.800.000

2016
151.357.337
91.253.234
7.021.222
53.082.881
1.600.000

2017
178.201.602
108.348.976
6.649.839
63.202.787
0

2018
170.432.960
96.599.422
6.757.348
67.076.190
0

Der Anteil der sonstigen Einnahmen an den Gesamteinnahmen liegt unter dem Niveau der letzten zwei Vorjahre (2017: 60,8 %; 2016: 60,3 %).

Bei der Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten ist auf die Leistungskraft der Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. Der Vorrang der speziellen Entgelte zur Leistungskostendeckung gegenüber den Steuern als allgemeine Deckungsmittel ohne
direkte Gegenleistung resultiert aus dem Grundsatz, dass der wirtschaftliche Vorteilsausgleich der Nutzung einer kommunalen Einrichtung - soweit vertretbar und
geboten - durch den Leistungsempfänger erfolgen soll.

- 55 -

3.4.3 Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts
in EUR
a) Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem HHJ 2017
b) reguläre Ausgabeansätze HHJ 2018
c) über- und außerplanmäßige Ausgaben
Deckung durch Mehreinnahmen Verwaltungshaushalt
Deckung durch Einsparungen im Verwaltungshaushalt
Deckung durch Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt

20.246.500
30.725.000

Gesamt

53.358.559

452.570
440.907
1.493.583

Die regulären Haushaltsansätze des Vermögenshaushaltes für das Jahr 2018 liegen
um rd. 11,9 Mio. EUR unter denen des Vorjahres. Die Haushaltsausgabereste des
Vermögenshaushaltes nahmen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 5,9 Mio. EUR auf
14.317.000 EUR ab und betragen ca. 47 % des Haushaltsansatzes.
Ein umfangreicher Abbau der Haushaltsreste ist nicht entsprechend der
Zielsetzung erfolgt.
Die Ausgabeschwerpunkte lagen neben den Zuschüssen an die LGS Lahr 2018
GmbH für die Landesgartenschau 2018 und das Zukunftsinvestitionsprogramm
(Sporthalle+, KiTa+ u.a.) auch bei Maßnahmen zur Erweiterung der Schulen und
zum Ausbau von Kindertagesstätten, bei Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen der
Straßen (Kreuzstraße, Bahnhofsvorplatz, Kanadaring usw.) aber auch bei Sport- und
Parkanlagen (Sportstätte Hugsweier, Kleinfeld Park).
Außerdem wurde im Jahr 2018 ein weiterer Investitionszuschuss i. H. v.
392.800 EUR für die Modernisierung des Bahnhofes und der dortigen Sanitäranlagen geleistet (2017: 625.000 EUR).
Das folgende Schaubild zeigt im Vergleich die Planzahlen und den Ausgabenvollzug
(ohne Berücksichtigung der Umschuldung und der Haushaltsreste aber einschließlich der über- und außerplanmäßig bewilligten Ausgaben). Dem Gemeinderat soll
damit vermittelt werden, wie die Haushaltsplanvorgaben hinsichtlich der Ausgabenblöcke in Summe umgesetzt wurden.

- 56 -

Für den Erwerb von Grundstücken, Beteiligungen und weiterem Anlagevermögen
wurden im Jahr 2018 ca. 1,7 Mio. EUR aufgebracht. Hierin ist auch die Zuführung an
das Rahmenkonto Ost i. H. v. 500.000 EUR enthalten.
Die investiven Ausgaben des Hochbaus lagen mit 2,9 Mio. EUR ca. 8 % über dem
Ansatz des Vorjahres. Größere Ausgaben ergaben sich wie geplant insbesondere
bei den baulichen Maßnahmen an der Friedrichschule und am Parktheater.
Die tatsächlichen Ausgaben bei der Abteilung Tiefbau haben sich im Vergleich zum
Vorjahr um ca. 4,5 Mio. EUR auf rd. 2,7 Mio. EUR reduziert. Die größten Ausgabenblöcke lagen insbesondere beim Ausbau der Kreuzstraße, Ausbau der Brestenbergstraße und der Sanierung des Kanadarings. Die getätigten Ausgaben lagen ca. 20 %
unter dem Haushaltsansatz.
Im Bereich öffentliches Grün lagen die investiven Ausgaben mit 2,5 Mio. EUR ca.
1,8 Mio. EUR über dem Vorjahresansatz. Hierin schlugen sich vor allem die Außenanlage der Otto-Hahn-Realschule und die Parkanlage Kleinfeld Süd nieder.
Die Investitionszuschüsse lagen mit 19,4 Mio. EUR ca. 7 % über dem Ansatz. Die
Überschreitung kam im Wesentlichen durch höhere Zuschüsse an die LGS GmbH
zustande. Die GmbH erhielt weitere Zuschüsse für die Landesgartenschau (Rahmen- und Kostenplan), dem Zukunftsinvestitionsprogramm und den Erfolgsplan der
GmbH i. H. v. 17,7 Mio. EUR. Haushaltsreste wurden nicht mehr gebildet.

- 57 -

3.4.4 Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts
Aufgrund der außerordentlich guten Einnahmeentwicklungen im Verwaltungshaushalt konnte im Jahr 2018 ca. 19,4 Mio. EUR an den Vermögenshaushalt (VMH) abgeführt werden. Die Zuführungsrate finanzierte zu rd. 62 % den Vermögenshaushalt.
Die Mindestzuführung konnte damit weit überschritten werden.
Der Rücklage wurden ca. 7,0 Mio. EUR entgegen der Planung zum Ausgleich des
Vermögenshaushalts entnommen. Eine Kreditaufnahme musste jedoch nicht wie
vorgesehen (Plan: 9,065 Mio. EUR) erfolgen.

In den Folgejahren ab 2019 sind laut Haushaltsplan / Finanzplanung (Haushaltsplan
2019) weiterhin hohe Ausgaben, insbesondere für anstehende Baumaßnahmen und
Investitionsförderungen (siehe Grafik S. 59), geplant.
Die voraussichtlichen Ausgaben werden nach der Haushaltsplanung 2019 mit ca.
25,7 Mio. EUR weiterhin auf einem hohen Niveau liegen. Trotz der Rücklagenentnahmen ergibt sich weiterhin ein freier Rücklagenbestand. In 2019 ist eine weitere
Rücklagenentnahme i. H. v. 0,5 Mio. EUR vorgesehen, wobei eine Zuführung zur
allgemeinen Rücklage im Zeitraum von 2019 bis 2022 mit 2,0 Mio. EUR eingeplant
ist. Für die Finanzierung des Vermögenshaushaltes sind Kreditaufnahmen i. H. v. ca.
29,7 Mio. EUR von 2019 bis 2022 geplant; in diesem Zeitrahmen wird sich nach Abzug der Tilgungsleistungen eine Netto-Neuverschuldung i. H. v. ca. 13,9 Mio. EUR
ergeben.

- 58 -

Die Verschuldung der Stadt liegt weiterhin deutlich über dem Landesdurchschnitt.
Die Aufnahme weiterer Kredite belastet zusätzlich künftige Haushalte. Für eine
nachhaltige Haushaltsführung muss das beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept mit der vorgegebenen Netto-Neuverschuldungsgrenze konsequent eingehalten werden.
Trotz der guten Entwicklung der Nettozuführung des Verwaltungshaushaltes
und der entfallenen Kreditaufnahme in 2018 sehen wir weiterhin die Notwendigkeit einer strukturellen Haushaltskonsolidierung, insbesondere auf der
Ausgabeseite.
Unter anderem wird es eine Herausforderung der kommenden Jahre sein, der Tendenz steigender Personal- und Sachkosten in einem Umfeld zunehmender Aufgaben
und Einrichtungen entgegenzuwirken, um auch im neuen kommunalen Haushaltsrecht ab dem 01.01.2020 den Haushaltsausgleich zu erreichen.
Die großen Teile der Einnahmeseite im konsumtiven Bereich (Verwaltungshaushalt)
sind von externen Faktoren abhängig, welche die Stadt nur sehr wenig beeinflussen
kann. Die kommunalen Steuern, Gebühren und Entgelte wurden in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen angepasst.
Es ist auch zu berücksichtigen, dass in der laufenden Haushaltsführung den Verbesserungen auf der Einnahmeseite oft Verschlechterungen auf der Ausgabeseite
(Mehrkosten bei Baumaßnahmen, Außerplanmäßige Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen) gegenüber stehen.
Ob die Zuführungen an den investiven Bereich (Vermögenshaushalt) auch in
Zukunft wie geplant bzw. darüber hinaus erwirtschaftet werden können, hängt
zum einen von den externen Faktoren, aber auch von einer vorsichtigen Planung und einer wirtschaftlichen Haushaltsführung ab.
Die folgende Grafik zeigt die wichtigsten Ausgabengruppen, prozentual zu den Gesamtausgaben des VMH. Insgesamt werden die Baumaßnahmen und die
Investitionsförderung nach der Finanzplanung (HHPlan 2019) im Jahr 2019 und
2020 weiterhin ein hohes Niveau von bis zu 81 % der Ausgaben des Vermögenshaushalts erreichen. Im Jahr 2022 werden diese voraussichtlich nur noch ca. 42 %
der Ausgaben des Vermögenshaushalts sein.

- 59 -

3.4.5 Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die Zulässigkeit von über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist in
§ 84 Abs. 1 GemO geregelt. Ausgabeansätze lassen sich in großen Teilen zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nur grob kalkulieren bzw. schätzen. Überschreitungen
im jeweiligen Haushaltsjahr sind deshalb unvermeidlich.
§ 26 GemHVO befasst sich mit der Bewirtschaftung und Überwachung der Ausgaben. Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel sind so zu verwalten, dass sie zur
Deckung aller Ausgaben ausreichen.
Für eine unterjährige Haushaltsüberwachung ist entscheidend, dass die bewirtschaftenden Dienststellen rechtzeitig den Mehrbedarf erkennen und diesen bei der Kämmerei mit einem Deckungsvorschlag vor dem Eingehen von Verpflichtungen unverzüglich anmelden.
Die Anzahl der Anträge von den Fachämtern liegt weiterhin auf einem hohen Niveau.
Die genehmigte Summe an über- und außerplanmäßigen Ausgaben hat sich erneut
im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht und lag bei 8,16 Mio. EUR. Sie bezog sich
sowohl auf Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wie auch des Vermögenshaushaltes.
Diese 8,16 Mio. EUR wurden zu ca. 51 % aus Mehreinnahmen (2017: 69 % bei
5,07 Mio. EUR) finanziert. Diese Mehreinnahmen i. H. v. ca. 4,17 Mio. EUR standen dadurch am Ende des Jahres nicht mehr für die Zuführungsrate des Ver-

- 60 -

waltungshaushaltes bzw. eine reduzierte Entnahme aus der Rücklage oder
Schuldentilgung im Vermögenshaushalt zur Verfügung.
Bei den über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben sollte konsequent auf eine
vorrangige Deckung durch Einsparungen auf der Ausgabenseite geachtet
werden.
Im Haushaltsjahr 2018 wurden nachstehende über- und außerplanmäßige Ausgaben
genehmigt:
in EUR
Genehmigung durch
den Gemeinderat
den Haupt- und Personalausschuss/Ortschaftsrat
den Oberbürgermeister
durch eine Eilentscheidung

VWH

VMH

16 Anträge

3.451.698,00

2.425.100,00

5 Anträge

327.900,00

0,00

-

den Oberbürgermeister/
Beauftragten

402 Anträge

1.197.984,57

758.243,50

Gesamt

423 Anträge

4.977.582,57

3.183.343,50

Gesamthaushalt

Vorjahr
Gesamthaushalt Vorjahr

8.160.926,07

430 Anträge

2.289.501,96

2.779.713,87

5.069.215,83

Bei den genannten Zahlen ist zu berücksichtigen, dass darin auch Maßnahmen nach
dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II i. H. v. 1,54 Mio. EUR enthalten sind,
welche eine reine Mittelumschichtung darstellten.

- 61 -

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden wie folgt finanziert:
in EUR

VWH

Mehreinnahmen
Einsparungen

VMH

Summe

%

2.676.467,04
3.374.975,53

1.493.582,50
615.901,00

4.170.049,54
3.990.876,53

51,1%
48,9%

6.051.442,57

2.109.483,50

8.160.926,07

100%

In der Verfügung des Oberbürgermeisters zum Finanzierungs- und Entschuldungskonzept vom April 2015 wurde darauf hingewiesen, dass die Genehmigungen für
über- und außerplanmäßige Ausgaben rechtzeitig vorab, also vor der Auftragserteilung bzw. dem Eingehen einer Verpflichtung einzuholen sind.
Aus den vorgelegten Listen der Kämmerei lässt sich erkennen, dass 78 % der Mehrausgaben erst ab dem letzten Quartal des Jahres bzw. 51 % erst im Folgejahr 2019
abschließend genehmigt wurden.
Im Verwaltungshaushalt ergeben sich hohe über- und außerplanmäßigen Ausgaben
in den nachstehenden Ausgabengruppen:
2018

in EUR gerundet

50/51
52
53
54
57-63
65
67
*

Gebäude- und Anlagenunterhaltung *
Inventarunterhaltung
Mieten und Pachten **
Gebäudebewirtschaftung
(Strom, Wasser, Heizung usw.)
Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben ***
Geschäftsbedarf/Dienstreisen
Kostenerstattung an BGL ****

2.466.175
419.802
195.500
144.405
662.383
216.380
674.151

darin enthalten Maßnahmen KInvFG II ca. 1,85 Mio. EUR / 325 TEUR Umrüstung LED Straßenbeleuchtung

** unter anderem 136 TEUR Miete KiTa Bürgerpark an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
*** inkl. Forderungsausgleich gegenüber Eigenbetrieb BVVL für Schülerbeförderung (GR 199/2018)
**** darin enthalten ca. 229 TEUR Erstattung an BGL von Amt 15 für Pflege LGS Gelände

Im Vermögenshaushalt ergab sich unter anderem eine außerplanmäßige Ausgabe
i. H. v. 200.000 EUR für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Hugsweier um
eine Krippengruppe und eine Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren.
Auffallend war, dass die Notwendigkeit des bedarfsgerechten Ausbaus seit längerem
bekannt war, jedoch eine Anmeldung und Berücksichtigung im Haushaltsplan 2018
und auch der Finanzplanung entgegen den Vorgaben des Gemeindewirtschaftsrechtes nicht erfolgt ist. Im Haushalt 2019 wurden weitere 875.000 EUR für diese Maßnahme berücksichtigt.
Eine Nachtragshaushaltssatzung nach § 82 GemO war nicht erforderlich.

- 62 -

3.5 Kassenmäßiger Abschluss
Nach § 39 Abs. 1 GemHVO besteht die Jahresrechnung neben der Haushalts- und
Vermögensrechnung auch aus dem kassenmäßigen Abschluss, der wiederum enthalten muss
a) die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben,
b) die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben bis zum Abschlusstag,
c) die Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste
insgesamt und je gesondert für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie
das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge.
Im kassenmäßigen Abschluss werden alle Zahlungsvorgänge ausgewiesen. Die
Stadtkasse weist nach, welche Kassenanordnungen ihr erteilt wurden, welche Beträge einnahme- und ausgabeseitig "geflossen" sind und inwieweit Kassenreste gebildet werden mussten. Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben auszuweisen.
Die Geldbestände werden in der Stadtkasse - Einheitskasse - nachgewiesen.
Buchmäßige Kassenbestände zum 31.12.2018 in EUR
Hauptkasse
Hospital- und Armenfondskasse
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 2000
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 4000
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Vorrat

Vorgriff

15.984.498,82
823.941,32
236.677,84

1.939.643,12
18.984.761,10
./. Vorgriff 4.038.037,88
Gesamt-Vorrat 14.946.723,22

1.154.258,15
2.883.779,73
4.038.037,88

Am 14.12.2009 beschloss der Gemeinderat, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der
Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Aufgrund dieser Entscheidung ist für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ ein Wirtschaftsplan nach eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Da handelsrechtlich nach der Zusammenfassung nur noch ein
Eigenbetrieb vorliegt, besteht die Verpflichtung zur Erstellung einer Handelsbilanz
und nach den eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften zur Erstellung einer Spartenrechnung. Eine steuerliche Verrechnungsmöglichkeit der beiden BgA „Bäder“ und
„VVL“ besteht laut verbindlicher Auskunft des Finanzamts vom 21.08.2009 jedoch
nicht, vielmehr sind für die BgA eigene Steuerbilanzen aufzustellen.
Aus diesen Gründen werden die Kassengeschäfte der beiden BgA im Rahmen der
Einheitskasse von der Stadtkasse als zwei Sonderkassen erledigt.

- 63 -

Das Rechenzentrum ITEOS hat am 28.06.2018 (1. Halbjahr) und 25.06.2019
(2. Halbjahr) gem. § 11 Abs. 2 GemKVO bescheinigt, dass während des Haushaltsjahres 2018 die dem automatisierten Anordnungs- und Feststellungsverfahren
(§ 11 Abs. 1 GemKVO) zugrunde gelegten Daten mit gültigen Programmen ordnungsgemäß verarbeitet und gespeichert worden sind und dass die Datenausgabe
vollständig und richtig ist.

3.6 Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse
In den Haushaltssatzungen wird der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt.
Für das Haushaltsjahr 2018 beliefen sich die Höchstbeträge für die, in der Einheitskasse verbundenen Kassen auf:
Hauptkasse
Hospital- und Armenfondskasse
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

2.500.000 EUR
750.000 EUR
7.500.000 EUR
2.000.000 EUR

Kontokorrentzinsen fielen im Jahr 2018 keine an. Die Girostände wiesen das Jahr
über stets Guthaben aus. Ab dem 01.07.2017 wurden von der Volksbank und ab
dem 01.11.2017 von der Sparkasse erstmals Negativzinsen auf bestehende Guthaben erhoben. Diese wurden nur teilweise auf der Finanzposition 1.9100.807100 verbucht (52.844,46 EUR); 7 Umbuchungen fehlten. Werden diese addiert, so ergeben
sich für das Jahr 2018 Zahlungen von 67.006,66 EUR. Die Zahlungen für Dezember
2018 wurden erst im Jahr 2019 verbucht.
Auf einzelnen Tagesabschlüssen mussten noch Unterschriften ergänzt werden.
Auch die Nummerierung der Tagesabschlüsse wurde nochmals überprüft und angepasst. Einzelne unterjährige Tagesabschlüsse enthielten Differenzen, welche zum
Jahresende ausgeglichen waren.
Als Auslagenersatz für Arbeitsposten machten die Banken 33.876,44 EUR (Vorjahr
31.405,75 EUR) geltend.
Bund, Länder, Kommunen sowie bankähnliche Kunden sind ab dem 01.10.2017
nicht mehr vom freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt. Entsprechend wurde
aus Gründen der Kassensicherheit auf Geldanlagen im Jahr 2018 verzichtet. Die
Gelder wurden bevorzugt auf die Konten der Sparkasse und Volksbank übertragen,
da dort eine zusätzliche Sicherheit im Rahmen der Institutssicherung besteht. Zum
31.12.2018 waren keine Mittel als klassische Fest- oder Tagesgelder angelegt, außer auf dem Rahmenkonto Ost. Es wurden keine Zinserträge für Fest- und Tagesgelder erzielt (Vorjahr 9.867,17 EUR).

- 64 -

Zum Jahresende wurde ein Betrag von 500.000,- EUR auf dem städtischen Rahmenkonto Ost angelegt, um dort die derzeitige Zinslast gegenüber dem Geldinstitut
zu reduzieren. Die Festgeldanlage wurde inzwischen auf 4,5 Mio. EUR erhöht. Im
Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung erscheint die Vorgehensweise
günstiger für die Stadt Lahr, als die externe Anlage von Festgeld. Der Sollzinssatz
liegt deutlich über dem Marktzinssatz für Festgeldanlagen und wird auch in dieser
Höhe zur Verrechnung gebracht. Durch die Stadt erfolgt jedoch ohnehin eine vollständige Erstattung der für das Rahmenkonto zu zahlenden Zinsen. Ein Wegfall dieser Erstattung müsste dann zu einer neuen Festlegung der Zinshöhe führen. Unter
den geänderten Bedingungen der Einlagensicherung kann diese Geldanlage ohnehin nur bis zum Ausgleich des vorhandenen Defizits genutzt werden.
Im Rahmen der gesichteten Unterlagen ergaben sich keine Auffälligkeiten für eine
fehlende Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse.

3.7 Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO
Die nach der GemPrO jährlich vorgeschriebene Kassenprüfung fand am 20.11.2018
statt. Der hierüber erstellte Prüfungsteilbericht 7/2018 wurde dem Oberbürgermeister
vorgelegt.
Das auf dem Tagesabschluss vom 19.11.2018 ausgewiesene Kassenist der Einheitskasse in Höhe von 19.296.217,84 EUR entspricht den Bankauszügen. Unter
Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies mit dem Kassensoll überein. Diese wurden bis zum Vollzug überwacht.
Der Handvorschuss wurde mit Beschluss vom 06.09.2018 aufgelöst. Es waren Gelder aus Handkassenabrechnungen vorhanden. Der Bargeldbestand und die Summe
der Kassenanordnungen stimmten mit je 1.201,74 EUR überein.
Zum 20.08.2018 trat die 2. Änderung der DA Stadtkasse in Kraft. Für die Abwicklung
von Einnahmen wurde ein Wechselgeldvorschuss in Höhe von 100,- EUR eingerichtet. Kassensoll und Kassenist der Einzahlungen stimmten mit je 734,79 EUR überein. Der Höchstbetrag für den Bargeldbestand war bei der Kassenprüfung eingehalten.
Zum Prüfungszeitpunkt war eine Geldanlage auf dem Rahmenkonto in Höhe von
insgesamt 1 Mio. EUR vorhanden. Die Übertragung weiterer Mittel zur Vermeidung
von Negativzinsen war zu prüfen.
Die offenen Forderungen (Kasseneinnahmereste) betrugen zum 31.12.2017 im Verwaltungshaushalt 2.708.973,56 EUR, im Vermögenshaushalt 76.171,77 EUR.
Die Bestände an Scheckvordrucken stimmten mit den Aufzeichnungen im Bestandsverzeichnis überein. Die Abholung von Schecks wurde nachvollzogen. Die Aufbewahrung und Sortierung sollte überprüft werden.

- 65 -

Am Tag der Kassenprüfung kam es durch Abwesenheit des Kassenverwalters und
der Stellvertreterin zu offenen Fragen hinsichtlich der Berechtigungen im Vertretungsfall (Vier-Augen-Prinzip). Das Thema wurde gesondert in einem Prüfungsteilbericht erörtert. Der Ablauf des Kassierprozesses sollte vom Kassenverwalter in Abstimmung mit dem Kassenaufsichtsbeamten überprüft werden. Notwendige (techn.)
Anschaffungen zur Verkürzung der Wege werden als sinnvoll erachtet.
Bei der Kassenprüfung wurde eine Bankenanfrage mit den kommunalen Vordrucken
gestellt. Die Beantwortung der Anfragen erfolgte. Es sind einzelne Änderungen der
Zeichnungsberechtigungen vorzunehmen und eine Bestätigung für die Feuerwehrkonten als Sondervermögen (Feuerwehrsatzung) steht noch aus.
Im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung wurden 7 Einzelfälle einer Liste von DebitorGutschriften als Stichprobe gesichtet. Diese waren soweit nachvollziehbar.
Abschließende Bestätigung der Kassenprüfung:
Für die geprüften Schwerpunkte und Stichproben kann festgestellt werden, dass die
Bücher nach den Grundsätzen der GemKVO geführt werden. Die erforderlichen Belege sind vorhanden und entsprechen nach Form und Inhalt den Vorschriften. Die
Kassensicherheit war in diesem Zusammenhang gewährleistet und die geprüften
Kassengeschäfte wurden ordnungsgemäß erledigt.

3.8 Handvorschüsse und Zahlstellen
Nach der bisher geltenden Gemeindeprüfungsordnung waren die Zahlstellen mit einem Jahresumsatz von über 2.000 EUR in einem Turnus von 2 Jahren zu prüfen; alle weiteren Zahlstellen waren in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. Bei
Handvorschüssen mit mehr als 500 EUR war ebenfalls in einem angemessenen
Zeitintervall eine Überprüfung vorzunehmen.
Mit der Änderung der GemPro zum 30.03.2018 kann ab diesem Zeitpunkt eine risikoorientierte Betrachtung erfolgen. Zahlstellen sollen spätestens nach 4 Jahren
überprüft werden. Für die Prüfung von Handkassen besteht dann keine Verpflichtung
mehr.
Im Jahr 2018 wurden 10 Zahlstellen (mit insgesamt 16 Kassen) und 7 Handvorschüsse (Handkassen) geprüft.
Dabei wurden neben den Kassenbeständen auch stichprobenweise die Einhaltung
der Dienstanweisungen, insbesondere in Bezug auf die Kassensicherheit und die
Einzahlungsverpflichtung betrachtet. In Einzelfällen wurden lediglich geringfügige
Fehlbeträge bzw. Kassenüberschüsse festgestellt, welche auszugleichen waren. Im
Rahmen der Prüfungen werden regelmäßig auch Abläufe bei der Führung der Handvorschüsse und Zahlstellen betrachtet und den Fachbereichen Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt.

- 66 -

3.9 Haushaltsreste
Haushaltseinnahmereste dürfen nur für Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitionen und zur Förderung von Investitionen Dritter, für Beiträge und ähnliche Entgelte
und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden, soweit der Eingang der Einnahme im folgenden Jahr gesichert ist (§ 41 Abs. 2 GemHVO). Im Verwaltungshaushalt ist die Bildung von Haushaltseinnahmeresten somit nicht zulässig.
Die Übertragbarkeit von Haushaltsausgabeansätzen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird durch § 19 GemHVO geregelt.
Im Vermögenshaushalt bleiben die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten
Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die
Übertragbarkeit eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel fördert. Diese Haushaltsausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres
verfügbar. Über- und außerplanmäßig genehmigte Ausgaben sind übertragbar, wenn
sie bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen, jedoch noch nicht
geleistet worden sind.
Das Rechnungsergebnis wird durch Haushaltsreste entscheidend beeinflusst. Deshalb genehmigt der Gemeinderat alle neu zu bildenden Reste und erfüllt damit seine
Steuerungsfunktion. Diese Praxis dient auch der Haushaltsklarheit und erleichtert
den Überblick über den Etatvollzug.
Der Gemeinderat hat am 06.05.2019 die Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen und zwar
im VWH mit Ausgaben
im VMH mit Einnahmen
mit Ausgaben

von
von
von

6.768.000 EUR
4.148.000 EUR
14.317.000 EUR.

Im Haushaltsjahr 2018 sind rd. 47 % des regulären Ausgabeetats des VMH ins
nächste Jahr übertragen worden. Die Haushaltseinnahmereste haben sich um ca.
2,1 Mio. EUR reduziert.
Die Haushaltsreste haben unterschiedliche Hintergründe. In vielen Fällen wurden
Maßnahmen begonnen, aber im Haushaltsjahr nicht zum Abschluss gebracht. Teilweise wurde auch noch kein Auftrag erteilt. Die Haushaltsausgabereste sind insofern
ein Indiz dafür, dass die Verwaltung geplante Projekte in dem vorgegebenen Umfang nicht umsetzen konnte. Anderseits gibt es einige Maßnahmen, die abgeschlossen wurden, aber die Rechnungen bis zum frühen Kassenschluss Mitte Dezember
noch nicht eingegangen sind.

- 67 -

Das Veranschlagungsprinzip nach § 7 GemHVO, wonach nur die Einnahmen und
Ausgaben zu veranschlagen sind, welche im jeweiligen Haushaltsjahr vereinnahmt
bzw. verausgabt werden, wird seit Jahren nicht konsequent eingehalten.
Die nach § 19 GemHVO zu übertragenden Haushaltsausgabereste belaufen sich
zum Jahresende daher auf insgesamt 21,09 Mio. EUR (Vorjahr 24,8 Mio. EUR).
Im Jahr 2017 waren 3,67 Mio. EUR für noch nicht abgerufene Zuschüsse an die
LGS Lahr 2018 GmbH in den Haushaltsresten enthalten. Im Jahr 2018 war eine solche Restebildung nicht erforderlich, da alle Mittel abgerufen wurden.
Es ist damit zu rechnen, dass sich die vom Gemeinderat verabschiedeten aktuellen
Maßnahmen durch die noch erforderliche Abarbeitung der Haushaltsausgabereste
verschieben oder sich die verschobenen Maßnahmen durch die weitere Preisentwicklung verteuern.
Im Rahmen des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes erfolgte daher im Juli
2014 durch den Gemeinderat die Vorgabe, dass bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 darauf zu achten ist, dass vorrangig die Haushaltsreste abgebaut werden.
Dies wurde auch durch den Oberbürgermeister für den Haushalt 2018 vorgegeben.
Das Rechnungsergebnis zeigt wie auch im Vorjahr, dass eine Umsetzung im
Jahr 2018 nicht erfolgt ist und die Vorgaben nicht eingehalten wurden.
Wir haben im Schlussbericht 2014 angeregt, mit geeigneten Controlling-Maßnahmen
den gezielten Abbau der Haushaltsreste zu überwachen und sicherzustellen. Wirksame Maßnahmen wurden offensichtlich bisher nicht eingeleitet.
Mit der Umstellung auf NKHR zum 01.01.2020 können keine Haushaltsreste
mehr gebildet werden. Insofern gilt es die hohen Haushaltsreste im Jahr 2019
abzubauen oder die über das Jahr 2019 hinaus erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2020 neu zu veranschlagen.
Entwicklung der Haushaltsreste in SAP:
Verwaltungshaushalt
HHJ

HHRest
EUR

Einnahmereste
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018

HHAnsatz
EUR
78.260.000
79.305.000
80.085.000
88.970.000
96.800.000
102.815.000
104.360.000
112.760.000
117.050.000
130.465.000

Vermögenshaushalt
%

HHRest
EUR
5.822.000
6.573.550
5.140.150
4.672.300
3.929.000
3.902.000
5.109.600
4.454.600
6.265.000
4.148.000

HHAnsatz
EUR
18.875.000
14.145.000
6.930.000
11.800.000
20.265.000
13.615.000
18.450.000
47.090.000
42.600.000
30.725.000

%
30,85
46,47
74,17
39,60
19,39
28,66
27,69
9,46
14,71
13,50

- 68 -

Verwaltungshaushalt
HHJ
Ausgabereste
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018

HHRest
EUR
1.505.350
1.836.200
2.041.450
2.378.800
3.511.000
3.495.000
3.936.899
4.336.700
4.538.500
6.768.000

HHAnsatz
EUR
78.260.000
79.305.000
80.085.000
88.970.000
96.800.000
102.815.000
104.360.000
112.760.000
117.050.000
130.465.000

Vermögenshaushalt
HHRest
EUR

%
1,92
2,32
2,55
2,67
3,63
3,40
3,77
3,85
3,88
5,19

8.769.800
7.751.650
5.253.450
7.632.510
9.455.000
10.249.400
9.242.750
12.153.100
20.246.500
14.317.000

HHAnsatz
EUR
18.875.000
14.145.000
6.930.000
11.800.000
20.265.000
13.615.000
18.450.000
47.090.000
42.600.000
30.725.000

%
46,46
54,80
75,81
64,68
46,66
75,28
50,10
25,81
47,53
46,60

In den gesamten Haushaltsausgaberesten 2018 von 21.086.000 EUR (VWH +
VMH) sind größere Beträge für die folgenden Maßnahmen enthalten:

Haushaltsreste im VWH in EUR (über 100.000 EUR)

1.030.550,00
865.250,00
361.150,00
336.150,00
238.650,00
206.900,00
152.950,00
150.700,00
143.700,00
143.050,00
142.950,00
142.200,00
133.250,00
117.350,00
116.350,00
107.350,00
105.850,00
100.550,00
100.000,00

Max-Planck-Gymnasium -Maßnahmen gem. KInvFG
Scheffel-Gymnasium -Maßnahmen gem. KInvFG
Förderung v. Kindergärten/Kindertagheimen -Bauunterhaltungszuschüsse
Straßenbeleuchtung -Umrüstung der Leuchtmittel
Schutterlindenbergschule -Maßnahmen gem. KInvFG
Grundschule Sulz -Maßnahmen gem. Schulsanierungsfonds (Land)
Allg. Grundvermögen -Gebäudeunterhaltung
Otto-Hahn-Realschule -Gebäudeunterhaltung
Theodor-Heuss-Schule -Gebäudeunterhaltung Turnhalle
Grundschule Reichenbach -Maßnahmen gem. Schulsanierungsfonds (Land)
Stadtplanung -Städtebauliche Planungen
Pfluggebäude -Brandschutzmaßnahmen
Parktheater -Gebäudeunterhaltung
Friedrichschule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm
Parktheater -Brandverhütungsmaßnahmen
Gebäudemanagement -Wartung/Aufschaltung Gebäudeleittechnik
Friedrichschule -Gebäudeunterhaltung
Verwaltungsgebäude -Gebäudeunterhaltung
Gemeindestraßen -Straßenunterhaltung

- 69 -

Haushaltsreste im VMH in EUR (über 100.000 EUR)

2.190.000,00
1.374.000,00
1.194.500,00
898.800,00
528.000,00
520.000,00
396.000,00
328.900,00
311.400,00
291.400,00
256.300,00
230.000,00
225.500,00
200.000,00
200.000,00
186.100,00
179.000,00
166.100,00
162.650,00
155.000,00
152.850,00
150.000,00
149.700,00
135.400,00
135.000,00
132.000,00
129.000,00
120.000,00
114.000,00
111.100,00
110.000,00
103.100,00
100.400,00
100.000,00

Stadtsanierung -Kanadaring -Zuw./Zusch. an übr. Bereiche
Förderung von Kindergärten und Kitas -Zusch. f. Baumaßn. u. Erstansch.
Friedrichschule -Erweiterung zur Gemeinschaftsschule
Otto-Hahn-Realschule -Erweiterung zur Ganztagesschule
Öffentliche Grünanlagen -Umbau/Neugestaltung Park Kleinfeld Süd
Otto-Hahn-Realschule -bauliche Verbesserung der Außenanlage
Stadtsanierung -Kanadaring -Straßenbau
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Zuw./Zusch. an übr. Bereiche
Brücke über Gereutertalbach
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Ausbau Brestenbergstraße
Ausbau Dr. Georg-Schaeffler-Straße (2. BA)
Ausbau der Dorfmitte Kuhbach
Stadtsanierung -Kanadaring -Gestaltung öffentlicher Frei- und Grünflächen
Feuerschutz -Neubau Feuerwache West
Kita Hugsweier -Umbau/Neubau
Gemeindestraßen -Bau von Radwegen
Kinderspielplätze -Spielplatz Liebensteinstraße
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Ausbau Gerichtsstraße
Parktheater -bauliche Verbesserungen
Bestattungswesen -Friedhof Sulz
Sonst. Förderung v. Wirtschaft/Verkehr -Pedelec Verleihstationen
Förderung der Wohlfahrtspflege - Förderzuschüsse
Sporthalle im Mauerfeld -bauliche Verbesserungen
Förderung des ÖPNV -Barrierefreiheit an Bushaltestellen
Sporthalle+ -bauliche Verbesserungen Gaststätte
Öffentliche Grünanlagen -Öko-Konto
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Ausbau Fußgängerzone/Kreuzstraße
Umbau Bahnhofsvorplatz -Umgestaltung Bahnhofsvorplatz
Sonst. Förderung v. Wirtschaft/Verkehr -Zuw./Zusch. an private Unternehmen
Knotenpunkt Dr. Georg-Schaeffler-Straße/B415/A5 -Zuschuss an Bund
Allg. Grundvermögen -Haus am See -bauliche Verbesserungen
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Stadtgeschichtl. Museum (Baumaßn.)
Ausbau Ortsmitte Sulz
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Sanierung Obertorstraße 4

Hohe investive Haushaltsreste bestehen für die Stadtsanierungen Kanadaring, die
Förderung von Kita-Baumaßnahmen, die Erweiterung der Friedrichschule und der
Otto-Hahn-Realschule.

3.10 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen (VE) legen fest, für welche Zwecke und bis zu welcher Höhe im Haushaltsjahr Verpflichtungen zu Lasten folgender Jahre eingegangen
werden dürfen.

- 70 -

VE dürfen nur ausgewiesen werden, wenn
- ein frühzeitiges Eingehen von Verpflichtungen notwendig ist
- die Vorbelastungen sich in tragbaren Grenzen halten und auf einen noch
überschaubaren Zeitraum beschränkt bleiben.
In der Haushaltssatzung 2018 waren VE von 1.876.000 EUR ausgewiesen. Diese
wurden vom RP gem. § 86 Abs. 4 GemO genehmigt, soweit hierfür Kreditaufnahmen
vorgesehen waren.
Die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2018 betrafen unter anderem den
Ausbau der Ortsmitten Sulz und Kuhbach mit 1,05 Mio. EUR, die Erneuerung des
Kinderspielplatzes Liebensteinstraße mit 0,2 Mio. EUR und die Neugestaltung des
Kleinfeldparkes mit 0,2 Mio. EUR.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Verpflichtungsermächtigungen um ca.
0,86 Mio. EUR reduziert.
Die Aufschlüsselung der VE für das Berichtsjahr ist auf Seite 482 des Haushaltsplans nachgewiesen. Im Berichtsjahr erfolgte eine Inanspruchnahme durch Auftragsvergaben in Höhe von 343.345,13 EUR. Damit wurden lediglich ca. 18 % der
veranschlagten VE tatsächlich in Anspruch genommen.
Neben den nicht in Anspruch genommenen VE für die Ortsmitte Kuhbach
(0,2 Mio. EUR) und den Kleinfeldpark (0,2 Mio. EUR) wurden vor allem bei der
Ortsmitte Sulz die VE (0,73 Mio. EUR nach Teilumschichtung auf andere Maßnahmen) nicht wie geplant benötigt.

3.11 Kasseneinnahmereste
Die Definition des Begriffes "Kassenreste" ergibt sich aus § 46 Nr. 17 GemHVO. Es
handelt sich um die Summe, um welche das Gesamtrechnungs-Soll vom Gesamtrechnungs-Ist abweicht. Das bedeutet, dass ein Geldfluss noch nicht erfolgt ist, also
Einnahmen tatsächlich nicht eingegangen („Forderungen“) oder Ausgaben nicht
ausgezahlt worden („Verbindlichkeiten“) sind. Die Reste sind auf die neue Rechnung
ins Folgejahr zu übertragen und stammen teilweise aus den Vorjahren.

Kasseneinnahmereste laut kassenmäßigem Abschluss zum 31.12.2018:
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt

5.323.478,43 EUR (Vorjahr
90.944,53 EUR (Vorjahr

2.708.973,56 EUR)
76.171,77 EUR)

- 71 -

Entwicklung der Kasseneinnahmereste in den letzten 5 Jahren

in EUR

Verwaltungshaushalt – Aufgliederung

in EUR

2017

Einzelplan 0
Einzelplan 1
Einzelplan 2
Einzelplan 3
Einzelplan 4
Einzelplan 5
Einzelplan 6
Einzelplan 7
Einzelplan 8
Einzelplan 9*

*davon Gewerbesteuer

2018

557.746,76
210.521,05
83.510,51
66.204,75
208.035,97
23.354,83
42.041,19
100.188,28
408.455,71
1.008.914,51
2.708.973,56

510.944,41
209.103,53
52.241,54
74.063,69
145.425,48
9.078,04
44.844,14
95.944,06
171.098,64
4.010.734,90
5.323.478,43

770.190,90

739.445,14

Aufgrund der Verbuchungssystematik der Zahlungen im Hauptbuchverfahren lässt
sich das Alter der Forderungen anhand des Fälligkeitsdatums nur schwer feststellen.
Hilfsweise wurde eine Analyse der Forderungen anhand des Buchungsdatums vorgenommen.
Daraus ist ersichtlich, dass ca. 79 % der Forderungen aus dem Geschäftsjahr 2018
stammen. Von den restlichen 21 % sind ca. 14 % älter als 3 Jahre.
Uneinbringliche Forderungen wurden in der unter Ziffer 3.14 genannten Höhe unterjährig niedergeschlagen. Mit der kommenden Einführung des NKHR müssen jedoch

- 72 -

alle befristet niedergeschlagenen Forderungen wieder eingebucht werden
(1,15 Mio. EUR zum Stand 31.12.2018) und diese wie alle anderen Forderungen auf
die bilanzielle Werthaltigkeit zunächst für die Eröffnungsbilanz überprüft werden. Insofern haben wir nach einer Prüfung des Forderungsmanagements im Jahr
2018 aufgrund dieser bevorstehenden Einzelwertbeurteilung empfohlen, bereits jetzt alle Kasseneinnahmereste auf den Prüfstand zu stellen und die Möglichkeit der unbefristeten Niederschlagung zu prüfen.
Die Salden der einzelnen Forderungskonten weisen im Verhältnis zum Gesamtforderungsbestand nur geringfügig Überzahlungen (Summe 31.334,49 EUR) zum
31.12.2018 aus.
Der Forderungsbestand i. H. v. 5,3 Mio. EUR verteilt sich auf viele Einzelfälle (1.850
Zahlungspflichtige). Nur bei 32 Zahlungspflichtigen liegt der Stand des Forderungskontos über 10.000 EUR.
Aus dem Verfahren OWI21 der Bußgeldstelle wurden 140.234,95 EUR an rechtskräftigen Forderungen manuell in das Hauptbuch SAP entsprechend der Empfehlung der GPA eingebucht und mit den Kasseneinnahmeresten ausgewiesen (EPL 1).
Die offenen Posten aus dem Bereich Essenslieferungen in den Schulen (EPL 2)
werden aufgrund unserer Prüfungsfeststellung seit dem Jahresabschluss 2015 aus
dem Vorverfahren LEO ermittelt und als Kassenreste ausgewiesen. Ein Abgleich der
Werte im Vorverfahren LEO mit den tatsächlichen Geldern auf den Schulkonten zur
Feststellung der Richtigkeit und Vollständigkeit ist durch das Amt 50 noch nicht abschließend erfolgt.
Die deutliche Erhöhung im Einzelplan 9 ist auf den Gemeindeanteil für die Einkommenssteuer für das 4. Quartal 2018 i. H. v. 3.029.403,62 EUR zurückzuführen, welcher am 20.12.2018 auf einem Klärungskonto gutgeschrieben war und erst Anfang
Januar 2019 auf dem Buchungskonto des Zahlungspflichtigen ausgleichend verbucht wurde. Dieser Sachverhalt beeinflusst deutlich den Jahresvergleich und den
prozentualen Anteil aktueller Forderungen.
Die Kasseneinnahmereste des Vermögenshaushaltes liegen auf dem Niveau des
Vorjahres.
Bei den Kasseneinnahmeresten ist auch zu berücksichtigen, dass durch den jeweiligen frühen Kassenabschluss (17. Dezember 2018), die Einnahme-Sollstellungen ab
diesem Zeitpunkt auf das Folgejahr gebucht werden und damit Einnahmen und auch
Kasseneinnahmereste entgegen § 42 GemHVO nicht periodengerecht zugeordnet
werden. Mit der Umstellung auf das NKHR wird künftig eine spätere Verbuchung
möglich sein.

- 73 Vermögenshaushalt – Aufgliederung
in EUR

2017

2018

Zuweisungen und Zuschüsse
Rückzahlung überzahlter Bauausgaben
Erschließungsbeiträge
Erlöse aus Grundstücksverkäufen

13.045,41

14.624,72
7.206,14
22.581,00
46.532,67
90.944,53

22.581,00
40.545,36
76.171,77

3.12 Kassenausgabereste
Diese Kassenausgabereste sind zum Jahresende wie folgt ausgewiesen:
in EUR
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt

2017
328,34
6.604,08
6.932,42

2018
802.146,30
-5.256,20
796.890,10

Die Kassenausgabereste haben sich zur Stichtagsbetrachtung 31.12.2018 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht.
Die Erhöhung im Verwaltungshaushalt ist im Wesentlichen auf die, Ende Dezember
angewiesenen, Betriebskostenzuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtungen
zurückzuführen, welche Anfang Januar 2019 ausbezahlt wurden. Der negative Bestand im Vermögenshaushalt ergibt sich aufgrund von eingebuchten Rückforderungsansprüchen (Absetzungen auf Konten von Zahlungsempfängern).
Die „Verbindlichkeiten“ stammen im Wesentlichen aus dem letzten Quartal 2018.

3.13 Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Durchlaufende Gelder und fremde Mittel im Sinne der §§ 13 und 46 Nr. 29 GemHVO
sind im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) zu buchen und abzuwickeln.
Es umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die sich nicht auf den Haushalt auswirken. Dazu zählen auch haushaltsneutrale Vermögensveränderungen oder Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen.
Im Haushaltsjahr 2018 wurden insgesamt Einnahmen und Ausgaben von
35.759.427,00 EUR (Vorjahr 53.103.132,61 EUR) durchgebucht.

- 74 -

Im Bestand des ShV stehen zum 31.12.2018:
in EUR

Einzelplan 0
Einzelplan 1
Einzelplan 2
Einzelplan 3
Einzelplan 4
Einzelplan 5
Einzelplan 6
Einzelplan 7
Einzelplan 8
Einzelplan 9

Kasseneinnahmereste Kassenausgabereste

7.842.260,04
18.662,93
256,29
2.014,00
5.357,32
93.195,96
54.726,40
792,00
16.484.498,82
24.501.763,76

341.019,46
29.862,53
1.528,33
11.831,87
1.575,00
74.582,85
1.625,63
6.527,40
3.241,17
11.710.502,38
12.182.296,62

die Werte im Einzelplan 9 setzen sich zusammen aus
Einlagen bei Geldinstituten
Kassenbestand
Allgemeine Rücklage

500.000,00
15.984.498,82
11.710.502,38

Die Grundstücksverkäufe Flugplatzareal Ost (Rahmenkonto) werden im Unterabschnitt 4.0880 nachgewiesen.

3.14 Niedergeschlagene Forderungen
Die Niederschlagung nach § 46 Ziff. 19 GemHVO ist die befristete oder unbefristete
Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne
Verzicht auf den Anspruch selbst.
Die Ansprüche dürfen niedergeschlagen werden, wenn
- feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder
- die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen.
Die niedergeschlagenen Forderungen werden nicht in den Sachbüchern weitergeführt.
Die befristet niedergeschlagenen Forderungen sind zu überwachen und werden in
einer Niederschlagungskartei erfasst. Diese Beträge wurden von der Stadtkasse am
29.04.2019 aufgeschlüsselt:

- 75 -

Stand 01.01.2018
Abgänge
a) Zahlungen
b) Umwandlung in
unbefristete Niederschlagung

1.373.400,50 EUR

5.614,22 EUR
293.313,66 EUR
298.927,88 EUR

Zugänge
Stand 31.12.2018

74.677,32 EUR
1.149.149,94 EUR

Die unbefristet niedergeschlagenen Forderungen sind nicht zu überwachen und
deshalb auch nicht in ein Niederschlagungsverzeichnis einzutragen.
Im Haushaltsjahr 2018 wurden insgesamt 593.556,89 EUR unbefristet niedergeschlagen.

3.15 Erlasse
Nach § 32 Abs. 3 GemHVO dürfen Ansprüche ganz oder zum Teil erlassen werden,
wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls für den Schuldner eine besondere
Härte bedeuten würde. Für Gemeindeabgaben gelten ergänzend die AO und weitere
spezielle gesetzliche Bestimmungen.
Der Erlass ist der endgültige Verzicht auf einen Anspruch (§ 46 Nr. 6 GemHVO). Die
Forderung der Gemeinde erlischt. Die Zuständigkeiten sind in §§ 6, 9 und 12 der
Hauptsatzung geregelt.
Im Berichtszeitraum wurden Erlasse in Höhe von insgesamt 2.004,43 EUR (Vorjahr
1.070,00 EUR) ausgesprochen.

3.16 Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt
Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen
sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen (§ 22 GemHVO). Die Zuführung zum Investitionshaushalt muss mindestens so hoch bemessen sein, dass sie für den
Schuldendienst (ordentliche Tilgung und Kreditbeschaffungskosten) ausreicht.
Der Gesetzgeber lässt es dabei zu, dass bei Errechnung der Höhe der Mindestzuführungsrate Ersatzdeckungsmittel (§ 22 i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 - 4 GemHVO) eingesetzt werden. Zu den Ersatzdeckungsmitteln zählen unter anderem Erlöse aus der
Veräußerung von Vermögen, Entnahmen aus der Rücklage, Investitionszuschüsse
und unter gewissen Voraussetzungen Beiträge.

- 76 Solange der Verwaltungshaushalt ausreichend „Investitionsraten“ erwirtschaften
kann, spielen diese Ersatzdeckungsmittel keine Rolle.
Die Höhe der Zuführungsrate zeigt im Vergleich der letzten 7 Jahre folgendes Bild:
Jahr

Kreditbe- Kredittilschaffungs- gungen*
kosten

in EUR
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018

0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00

1.901.129,43
1.851.725,98
1.949.883,32
1.838.748,98
1.826.658,24
1.930.899,14
1.835.569,55

Mindestbetrag
der Zufg. zum
VmH ohne
Ersatzdeckungsmittel**

Im HH
veranschl.
Zuführungsbetrag

Wirtschaftsüberschuss

Zuführungsrate
insgesamt

1.757.700,92 3.845.000,00 4.835.656,55 8.680.656,55
1.704.894,38 8.435.000,00 7.073.338,19 15.508.338,19
1.372.827,28 8.140.000,00 3.903.097,70 12.043.097,70
1.838.748,98 6.760.000,00 7.020.320,87 13.780.320,87
1.826.658,24 9.130.000,00 6.133.571,74 15.263.571,74
1.930.899,14 8.755.000,00 14.319.487,76 23.074.487,76
1.835.569,55 10.370.000,00 8.985.133,52 19.355.133,52

* ohne Umschuldung
** nur ordentliche (im Haushalt veranschlagte) Tilgung

Die Mindestzuführungsrate konnte im Berichtsjahr wiederum bei weitem übertroffen
werden. Mit einer Gesamtsumme von 19,36 Mio. EUR trägt der Verwaltungshaushalt
zu 100 % die Kosten für die eigenen Investitionen (ohne Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an Dritte z.B. an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH).

- 77 -

Mindestzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO
in EUR
Ordentliche Tilgung

2018
1.835.569,55

Kreditbeschaffungskosten

0,00

Summe Ausgaben

1.835.569,55

Rücklagenentnahme

7.051.690,51

Rückflüsse aus Darlehen

1.274,01

Rückflüsse von Beteiligungen
Veräußerungen von Anlagevermögen
Beiträge und ähnliche Entgelte
Zuweisungen und Zuschüsse

0,00
1.384.046,15
21.310,26
3.092.609,42

Ersatzdeckungsmittel

11.550.930,35

Mindestzuführung (= Summe
Ausgaben ./. Ersatzdeckungsmittel)

-9.715.360,80

Das gute Ergebnis wurde in diesem Jahr vor allem durch höhere Steuereinnahmen
und Finanzausgleichszuweisungen erzielt. Die Zuführung wurde damit nur bedingt
aus eigener Kraft aus dem Verwaltungshaushalt erwirtschaftet.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt soll auch die
nach § 20 GemHVO erforderliche Rücklagenansammlung ermöglichen und insgesamt mindestens so hoch sein wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen.
Der Verwaltungshaushalt trägt somit auch Verantwortung für die Rücklagenwirtschaft. Abschreibungen decken den Wertverzehr des Anlagevermögens. Soweit
über die Erhebung von Benutzungsentgelten dieser Wertverzehr dem Haushalt zufließt, soll er dem Vermögenshaushalt letztlich wieder zugeführt werden. Die Sollvorschrift bedeutet, dass die Stadt die Zuführung in dieser Höhe grundsätzlich veranschlagen und vornehmen muss. Ausnahmen sind zulässig, wenn diese mit den
Grundsätzen einer geordneten Finanzwirtschaft vereinbar sind. Im Berichtsjahr
konnte dieser Sollvorschrift vollumfänglich nachgekommen werden.

Sollzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 3 GemHVO

Abschreibungen
davon erwirtschaftet

2018
748.076,64
412.908,92

- 78 -

Investitionsrate
Die Brutto- und Nettoinvestitionsraten sind rechnerische Größen zur Beurteilung des
kommunalen Haushalts.
Die so genannten freien Mittel, die zur Finanzierung der investiven Ausgaben eingesetzt werden können, entwickelten sich in den letzten 5 Jahren wie folgt (in EUR):
Haushaltsjahr

2014

2015

2016

2017

2018

Zuführung VWH an den VMH
zuzügl. Zinsen für Kredite

12.043.097,70
1.037.337,59

13.780.320,87
921.838,71

15.263.571,74
853.230,11

23.074.487,76
838.508,81

19.355.133,52
767.930,17

Bruttoinvestitionsrate

13.080.435,29

14.702.159,58

16.116.801,85

23.912.996,57

20.123.063,69

%-Anteil am Volumen des VWH
%-Anteil am Volumen des VMH

12,32%
75,49%

13,18%
60,19%

13,57%
49,40%

18,22%
50,94%

14,44%
64,65%

Zuführung VWH an den VMH
abzüglich Tilgungen für Kredite
(ohne Umschuldung) und Kreditbeschaffungskosten

12.043.097,70

13.780.320,87

15.263.571,74

23.074.487,76

19.355.133,52

1.949.883,32

1.838.748,98

1.826.658,24

1.930.899,14

1.835.569,55

Nettoinvestitionsrate

10.093.214,38

11.941.571,89

13.436.913,50

21.143.588,62

17.519.563,97

Die Nettoinvestitionsrate lag im Jahr 2018 mit 17,5 Mio. EUR ca. 17 % unter dem
Vorjahreswert. Insgesamt kann die Nettoinvestitionsrate in 2018 als sehr gut bezeichnet werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Nettoinvestitionsrate vor allem
wegen höheren Steuereinnahmen und Zuweisungen erzielt werden konnte, ist es
aus unserer Sicht weiterhin erforderlich, durch geeignete Maßnahmen im Verwaltungshaushalt die Zuführungsrate langfristig zu sichern. Nur so kann der finanzielle
Spielraum im Vermögenshaushalt für investive Maßnahmen gesichert werden.

3.17 Vermögensrechnung
In der Vermögensrechnung (VmR) werden die Vermögensbestände (Aktiv- und Passivwerte) zu Beginn und am Ende des Jahres nachgewiesen, wobei Veränderungen
des laufenden Jahres zu berücksichtigen sind. Dieser besondere Nachweis ist erforderlich, weil sich die Bestände weder aus dem kassenmäßigen Abschluss noch aus
der Haushaltsrechnung ergeben. Auf der Grundlage von § 95 Abs. 1 GemO regelt
§ 43 GemHVO Inhalt und Umfang der Vermögensrechnung.
Mit der Kontrolle der Vermögensrechnung wird festgestellt, ob das Vermögen und
die Schulden vollständig und richtig erfasst sind. Hier werden auch die Anlagenachweise berücksichtigt. Aufgabe der Prüfung ist es, die Rechtmäßigkeit der Vermögensrechnung nach § 110 GemO festzustellen.

- 79 -

Auszuweisen sind:


Beteiligungen sowie Wertpapiere, welche die Gemeinde zum Zweck der
Beteiligung erworben hat,



Forderungen aus Darlehen, welche die Gemeinde aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat,



Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen,



das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen mit Sonderrechnungen
eingebrachte Eigenkapital,



Forderungen aus Geldanlagen,



Rückzahlungsverpflichtungen aus den Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen,



Rücklagen.

Die frühere Untergliederung des Anlagevermögens nach Verwaltungsvermögen und
kostenrechnenden Einrichtungen ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich.
Diese in der Anlage 1 zum Gliederungsplan der Vermögensrechnung vorgesehene
Untergliederung ist aber für die Gemeinden nicht rechtsverbindlich. Nach Nr. 1.1 der
VwV-VmR wird den Gemeinden nur empfohlen, die Vermögensrechnung nach den
Anlagen 1-3 zur VwV-VmR zu erstellen. In ihrem Schreiben vom 26.6.2003 an die
Datenzentrale Baden-Württemberg bestätigte die GPA, dass die Abweichung vom
Gliederungsmuster in der Anlage zur VwV-VmR rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Die Vermögensrechnung wird in Form der Vollvermögensrechnung geführt. Als Bilanz wurde sie dem Rechenschaftsbericht als Anlage beigefügt.
Die Bilanzsumme hat sich von 295.543.913,66 EUR um 12.097.700,12 EUR auf
282.764.510,19 EUR zum Jahresende 2018 erhöht.

3.18 Rücklagen
Hier ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Rücklage und den Sonderrücklagen. Letztere kommen nur noch ausnahmsweise vor. Rücklagen sollen einerseits
die Liquidität der Stadtkasse sicherstellen und zum anderen den künftigen Ausgabebedarf im Vermögenshaushalt mit abdecken.
In § 90 GemO i.V.m. § 20 GemHVO wird der Rahmen für die Rücklagenbildung festgelegt. Es muss für die allgemeine Rücklage ein Betrag vorhanden sein, der sich in
der Regel auf mindestens zwei vom Hundert der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft.

- 80 -

in EUR

Ausgaben
VWH

2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017

83.284.701,91
85.482.939,88
94.012.627,39
103.775.161,29
106.148.896,69
111.535.663,77
118.730.431,40
131.255.672,51

Durchschnitt

82.930.959,52
87.593.423,06
94.423.576,19
101.312.228,46
107.153.240,58
112.138.330,62
120.507.255,89

2 v.H.

1.658.619,19
1.751.868,46
1.888.471,52
2.026.244,57
2.143.064,81
2.242.766,61
2.410.145,12

Mindestrücklage
für das HHJ

2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018

Der gesetzlichen Forderung des § 20 GemHVO ist in vollem Umfang Rechnung getragen.
Allgemeine Rücklage
Stand zum 31.12.2017
Zuführung
zweckgebunden Flughafenareal Ost
Entnahme
aus Ergebnis

Stand zum 31.12.2018

in EUR
18.762.192,89
0,00

7.051.690,51

11.710.502,38

Unter Berücksichtigung der Mindestrücklage i. H. v. 2.410.145,12 EUR und des
zweckgebundenen Rücklagenanteils i. H. v. insgesamt 8.042.357,08 EUR (Rechenschaftsbericht S. 67) verbleibt ein einsetzbarer Rücklagenbestand i. H. v.
1.258.000,10 EUR.
Im Haushaltsplan 2018 war keine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage veranschlagt, so dass sich der (einsetzbare) Rücklagenbestand im Vergleich hierzu um
7.051.690.51 EUR verminderte. Aufgrund der Rücklagenentnahme nähert sich nun
die Rücklage zum 31.12.2018 der Mindestrücklage an.
Nach der Finanzplanung zum Haushaltsplan 2018 bzw. in der bis zum Jahr 2021
reichenden Finanzplanung sind keine weiteren Rücklagenentnahmen veranschlagt.
Die verbleibende Rücklage ist auch im Kontext zum Schuldenstand zu betrachten.

- 81 -

Die Zusammensetzung der allgemeinen Rücklage errechnet sich wie folgt:
Zusammensetzung der Allgemeinen Rücklage
Einlagen bei Geldinstituten u.a.
Kasseneinnahmereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt
Kassenbestand

in EUR
500.000,00

5.323.478,43
90.944,53
8.017.264,94
4.148.000,00
15.984.498,82

abzüglich
Kassenausgabereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge

802.146,30
-5.256,20
471.794,24

Haushaltsausgabereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt

6.768.000,00
14.317.000,00

Stand zum 31.12.2018

11.710.502,38

Bereinigt man die allgemeine Rücklage um die Mindestrücklage und die Zweckbindungen, ergibt sich der Rücklagenanteil, der für Investitionen frei verfügbar ist.

- 82 -

3.19 Stand der Schulden
Zulässige Kreditaufnahme
Haushaltsrest aus Vorjahr
maximal mögliches Kreditvolumen

9.065.000 EUR
0 EUR
9.065.000 EUR

2018

Tatsächliche Darlehensaufnahme

0 EUR

auf 2019 übertragener neuer Haushaltsrest

0,00 EUR

Die Entwicklung des Schuldenstandes stellt sich wie folgt dar:
Schuldenstand
Stand zum 31.12.2017
Kreditaufnahme
CHF-Darlehen, Wechselkursverlust
ordentliche Tilgung
./.
Sondertilgung
./.
Stand zum 31.12.2018

in EUR
23.511.446,05
0,00
-72.310,24
1.835.569,55
0,00
21.748.186,74

Der Schuldenstand umfasst auch zwei ausländische Darlehen in Schweizer Währung. Diese Darlehen wurden zum 31.12.2018 neu bewertet (- 72.310,24 EUR),
nachdem diese in früheren Jahren zuvor jeweils mit dem Aufnahme-Wechselkurs
angesetzt wurden.
Zu den Schulden der Stadt müssen die Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen gleichkommen hinzugerechnet werden, da sich für die Stadt hieraus Verpflichtungen ergeben könnten. In der Grafik sind daher bei den Schulden des Kernhaushaltes auch die Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto Ost enthalten.

- 83 -

(Schulden des Kernhaushalts einschließlich Rahmenkonto Ost)

Die Schulden im Kernhaushalt ohne Berücksichtigung der Schulden aus dem Rahmenkonto Ost liegen mit 467 EUR / Einwohner deutlich über dem Landesdurchschnitt (366 EUR/EW zum 31.12.2018 auf Basis der Kassenstatistik laut Geschäftsbericht GPA 2019). Wie aus der Übersicht des Rechenschaftsberichtes (S. 64) zu
entnehmen ist, liegt die Gesamtverschuldung der Stadt Lahr mit den Eigenbetrieben, den anteiligen Schuldverpflichtungen aus den Zweckverbänden und dem Rahmenkonto Ost zum 31.12.2018 bei 60.217.630,54 EUR. Dies entspricht einem Betrag von 1.294 EUR / Einwohner.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Schuldenstand zum 31.12.2018
Rahmenkonto Ost
gegenüber Stadt Lahr *

15.676.534,79 EUR
0,00 EUR
5.712.476,31 EUR

Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Schuldenstand zum 31.12.2018
gegenüber Stadt Lahr *

1.431.242,40 EUR
1.071.389,86 EUR

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr
Schuldenstand zum 31.12.2018
gegenüber Stadt Lahr *

893.025,00 EUR
27.725.135,44 EUR

Abwasserverband Raumschaft Lahr
Schuldenstand zum 31.12.2018 *
11.887.662,73 EUR
(Anteil der Stadt zum 01.01.2018: 80,12 % siehe Rechenschaftsbericht Seite 64)
Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto OST
außerhalb des Haushalts zum 31.12.2018
* vorbehaltlich der Prüfung der Abschlüsse

8.580.978,88 EUR

- 84 -

3.20 Beteiligungen
Die Beteiligungen der Stadt sind in der Vermögensrechnung als Aktivposten erfasst.
Die Aufgliederung ergibt:
Anfangsbestand
01.01.2018
EUR
02
Verwaltungsvermögen
0222 Beteiligungen
Kapitaleinlagen
Wohnungsbauunternehmen
Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding
Eigenbetrieb BVVL Sparte Bäder
Eigenbetrieb BVVL Sparte Versorgung und Verkehr
Breitband Ortenau
Zweckverband KIVBF
Industrie- und Gewerbezentrum
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
Arbeitsförderungsgesellschaft
Zweckverband Vis-à-Vis
Sonstige Unternehmen
(BGV, Kunststiftung, Breisgauer Wein, Holzhof)
Wirtschaftsregion Ortenau
Banken

Zunahme

Abnahme

EUR

EUR

Endbestand
31.12.2018
EUR

10.034.691,52
349.366,21
50.000,00
50.000,00
44.884,00
44.102,38
23.400,00
20.000,00
6.840,00
6.500,00

1.004,95

10.035.696,47
349.366,21
50.000,00
50.000,00
44.884,00
44.102,38
23.400,00
20.000,00
6.840,00
6.500,00

4.871,46
2.600,00
850,00

200,00

5.071,46
2.600,00
850,00

10.638.105,57

1.204,95

0,00

10.639.310,52

Wir verweisen bezüglich weiterer Einzelheiten auf den Beteiligungsbericht 2017 der
Stadtkämmerei vom März 2019.
Nach der Vorlage im Gemeinderat am 06.05.2019 wurde der Beteiligungsbericht
2017 am 17.07.2019 öffentlich bekannt gemacht und am 05.08.2019 der Rechtsaufsicht zur Kenntnis gegeben.
Die Stadtkämmerei hat in einer umfangreichen Vorlage vom 09.11.2007 dem Gemeinderat das Beteiligungsmanagementkonzept vorgelegt. Inhalt und Funktionen
dieses Steuerungsinstrumentes wurden ausführlich erläutert. Der Gemeinderat verabschiedete dieses Konzept mit Beschluss vom 26.11.2007.
Das RPA war in diesen Entscheidungsprozess eingebunden. Die einzelnen Eckpunkte wie z.B. die Einteilung der Beteiligungen in Kategorien, die Organisation und
Artikulation der kommunalen Willensbildung, die Vorschläge zur Ergänzung der
Hauptsatzung in Bezug auf die Beteiligungen und insbesondere die Regelung der
Zuständigkeiten für Unternehmen in Privatrechtsform sowie Zweckverbände werden
von unserer Seite für ausgewogen und richtig erachtet. Die getroffenen Entscheidungen waren deshalb richtungsweisend für eine wirksame Steuerung der Beteiligungen.
Die Wirksamkeit der eingeführten Steuerungsinstrumente wird im Rahmen der Betätigungsprüfung beurteilt.

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4 Einzelbemerkungen zur Haushaltsführung
Im Folgenden möchten wir zu einzelnen Prüfbereichen ergänzend zu der tabellarischen Zusammenfassung unserer Prüfungstätigkeiten im Jahr 2018 unter der Ziffer
1.5 weitere Ausführungen vornehmen. Die noch offenen Bemerkungen aus den Einzelprüfungen sind seit dem Schlussbericht 2017 in der dortigen Tabelle mit einer
Randbemerkung „B“ gekennzeichnet.

4.1 Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge
Dem RPA der Stadt Lahr sind alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor
der Buchung bzw. Auszahlung vorzulegen. Alleine bei den Auszahlungen handelte
es sich im Jahr 2018 um insgesamt ca. 55.000 Kreditor-Belege (bezahlte Rechnungen einschließlich Daueranweisungen).
Diese Vorab-Kontrolle kann aufgrund der Masse von Belegen nur als Stichprobenprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung erfolgt in Bezug auf formelle wie auch
materielle Gesichtspunkte.
Bei der Belegprüfung achten wir auch darauf, dass die internen Zuständigkeiten
nach der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung eingehalten werden.
Im Ergebnis sorgt diese täglich begleitende Belegprüfung mit dafür, dass die
Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchhaltung, aber auch die rechtlichen und internen Regelungen sowie Verträge eingehalten werden (Compliance). Das Rechnungsprüfungsamt erhält damit regelmäßig Einblick in die aktuellen Vorgänge in der
Verwaltung, aber auch Hinweise auf einen Beratungs- bzw. Prüfungsbedarf.
Typische Feststellungen sind unter anderem das Fehlen von Unterschriften („VierAugen-Prinzip“), zahlungsbegründender Unterlagen, Originalbelegen, Inventareinträgen oder Eingangsstempeln. Außerdem werden fehlerhafte Verbuchungen, unrichtige Rechnungsbeträge oder unrichtige Abrechnungen festgestellt. Die entsprechenden Belege werden in der Regel an die zuständigen Fachbereiche zur Korrektur
zurückgegeben.
Durch die Belegprüfung konnten für die Stadt Gelder gesichert werden, indem beispielsweise in Einzelfällen Skontoabzüge noch abgezogen, Doppelzahlungen verhindert oder Gutschriften noch verrechnet wurden. Die Skontofrist wurde in 2018 in
einigen Fällen überzogen.
Grundsätzlich akzeptiert die Stadt Lahr aus Sicherheitsgründen derzeit nur schriftliche Originalrechnungen und keine Rechnungen per Email.
Die Einführung eines elektronischen Rechnungseingangsworkflows bei der Stadt
Lahr zum 01.01.2020 wird neue Möglichkeiten der elektronischen Rechnungsannahme bieten, aber auch für eine höhere Qualität in der Buchhaltung sorgen (siehe
Beratungsprojekt Ziffer 1.5).

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Die Leistung von Vorkasse / Vorauszahlungen (unter anderem bei Internetbestellungen, aber auch bei Verträgen über freiberufliche Leistungen) werden von unserer
Seite grundsätzlich abgelehnt, da das Risiko einer fehlenden Leistungserbringung
durch den Lieferanten nicht dem Steuer-/Gebührenzahler aufgelastet werden soll.
Einer Zahlung wird nur nach Wareneingang bzw. (Teil-) Leistungserbringung oder im
Falle einer Bürgschaftsabsicherung akzeptiert.
Eine weitergehende, materielle Prüfung wird bei den Schlussrechnungen aus dem
Baubereich und Honorarbereich sowie bei der Abrechnung von Lieferungen und
Leistungen vorgenommen.

4.2 Prüfung der Vergaben und Bauausgaben
Die Prüfung der Auftragsvergaben in den Bereichen Bauleistungen, Dienstleistungen
und Honorardienstleistungen (Ingenieur- und Architektenleistungen sowie Verträge
mit anderen Freiberuflern) und die Prüfung der Abrechnungen dieser Leistungen
nehmen einen wesentlichen Anteil der Prüfungstätigkeit und der Personalressourcen
des RPA ein.
Die Maßnahmen des Zukunftsinvestitionsprogrammes, das in 2013 begonnene 10jährige Schulsanierungsprogramm, umfangreiche Stadtsanierungsmaßnamen, Baumaßnahmen des Generalentwässerungsplanes (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung), mehrjährige Sanierungsmaßnahmen der Kläranlage in Millionenhöhe (Abwasserverband Raumschaft Lahr), aber auch die stetig wachsenden Unterhaltungsmaßnahmen der Gebäude im Verwaltungshaushalt führen auch im Rechnungsprüfungsamt zu einem höheren Arbeitsaufkommen.
Ein Blick auf die nahe Zukunft und die Finanzplanung zeigen außerdem, dass weitere große Baumaßnahmen beispielsweise in den Bereichen Schulen, Feuerschutz,
Jugendbegegnungsstätte Schlachthof oder auch den Sportstätten erforderlich werden und vom RPA parallel zu den o.g. Maßnahmen zu begleiten und zu prüfen sind.
Auch aufgrund einer immer komplexer werdenden Materie durch Entscheidungen im
nationalen und europäischen Recht ist die Inanspruchnahme des RPA als beratende
Institution in den letzten Jahren erheblich gestiegen.
Seit 01.06.2018 war die Stelle des technischen Prüfers wieder mit einer halben Stelle besetzt. Zu den Aufgaben des technischen Prüfers gehören alle im Zusammenhang mit der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen
anfallenden Verwaltungsvorgänge.
Honorarverträge mit Architekten und Ingenieuren
Im Rahmen der Bau- und Vergabeprüfung werden vom Rechnungsprüfungsamt nahezu alle Vertragsentwürfe mit Architekten und Ingenieuren geprüft. Die Vergabe

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dieser Leistungen unterliegt zumeist der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die aktuelle, seit Juli 2013 gültige, HOAI regelt die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren, die Planungsleistungen in den Bereichen
der Architektur, der Stadtplanung und des Bauwesens erbringen. Ausgenommen
sind Ingenieure, die in den Bereichen Umweltverträglichkeit, Bauphysik, Bodenmechanik und Vermessungswesen tätig sind. Für sie wurden lediglich nicht verpflichtende Regelungen aufgestellt. Auch diese Vertragsentwürfe werden geprüft.
Gerade öffentlichen Auftraggebern obliegt hier eine hohe Verantwortung, das geltende Preisrecht einzuhalten und damit den auf dem Markt bekannten Mindestsatzunterschreitungen vorzubeugen.
Die Prüfung umfasste sowohl Vertragsprüfungen bzw. deren Entwürfe, als auch die
Prüfung der Schlussrechnungen nach Abschluss der Maßnahmen.
a. Prüfung der Vertragsentwürfe
Die Prüfung der Vertragsentwürfe konzentrierte sich neben der Überprüfung der vereinbarten Preise auf deren Kalkulationsgrundlage und den Leistungsumfang.
Im Jahr 2018 wurden 75 Verträge im Entwurf geprüft. Hiervon wurden 29 Verträge
erneut dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt.
Das Gesamtvolumen der geprüften Verträge lag in etwa bei 1,9 Mio. EUR.
Empfehlungen zu Änderungen betrafen hauptsächlich folgende Punkte:













Ermittlung der anrechenbaren Kosten
Änderung der anrechenbaren Kosten
Vereinbarung des Honorarsatzes (Mindestsatz, Mittelsatz, etc.)
Vereinbarung von Teilleistungen
Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Abgleich mit Altverträgen
Erstattung von Nebenkosten
Honorarzuschläge (Instandsetzungs- und Umbauzuschlag)
Kalkulation von Pauschalen
Vereinbarung von Stundensätzen
Bildung von Bauabschnitten
Haushaltsmittel zur Beauftragung

Durch inhaltliche Empfehlungen in mehreren Verträgen und entsprechende vom
Fachamt vorgenommene Korrekturen konnte durch die Vertragsprüfung des RPA im
Jahr 2018 ein Gesamtbetrag von ca. 43.000 EUR für die Stadt Lahr eingespart werden. Sofern es die gesetzliche Lage erfordert, werden Feststellungen gegebenen-

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falls auch zu Gunsten eines Büros vorgenommen, da Honorare stets auskömmlich
sein müssen.
Neben der Vertragseinzelprüfung kümmert sich das Rechnungsprüfungsamt auch
um generelle Themen der Vertragsgestaltung der Stadt Lahr. Einige Themen der
Vertragsprüfung aus 2018 sind nachfolgend beispielhaft dargestellt.
Variable Vergütungsbestandteile
Der Umbau- oder Modernisierungszuschlag ist eine der wenigen verhandelbaren
bislang geltenden Größen im Preisrecht und daher ein wichtiges Instrument für die
Wirtschaftlichkeit.
Ein Umbau- oder Modernisierungszuschlag ist unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrads der Leistungen schriftlich zu vereinbaren. Die Höhe des Zuschlags auf
das Honorar ist in den jeweiligen Honorarregelungen der Leistungsbilder geregelt.
Sofern keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, wird unwiderleglich vermutet,
dass ein Zuschlag von 20 Prozent ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad
vereinbart ist. Umso wichtiger ist die Befassung bei Vertragsschluss. Die Wichtigkeit
zeigte sich beispielsweise bei drei verschiedenen Verträgen im Bereich der Sanierung von Elektroanlagen einer Halle bzw. Schule oder aber einer Fahrbahndecke an
einer innerstädtischen Straße. Jeweils wurde der Zuschlag von 10 % in den Angeboten auf 5 % reduziert. Dies führte insgesamt zu einem Unterschied bei Vertragsschluss von rd. 7.300 EUR.
Auch die Nebenkosten zählen zu den verhandelbaren Vergütungsbestandteilen. Bei
Vertragsschluss können Nebenkosten z.B. auf Einzelnachweis, als betragsmäßige
Pauschale oder als Pauschale des Honorars vereinbart werden. Je nach Fall kann
die eine oder andere Art wirtschaftlicher erscheinen. Im Falle von Beratungsleistungen beim Schlachthof wurde statt (erhöhter) 7 % Nebenkosten letztlich eine Pauschale vereinbart. Im Falle der Planung von Freianlagen bzw. Ingenieurbauwerken
an einem Bachlauf machte der Verzicht auf Einzelnachweise mit der Vereinbarung
eines Pauschalsatzes hochgerechnet rd. 2.700 EUR aus. Bei Planungsleistung für
den Generalentwässerungsplan in einem Ortsteil waren es durch den Verzicht auf
Nebenkosten analog einem Vorvertrag rd. 1.600 EUR.
Ein weiterer Baustein möglicher Verhandlungsmasse ist die Vergütung für die örtliche Bauüberwachung. So konnte im Falle einer Baumaßnahme an einer Bahnbrücke ein hierfür deutlich erhöhter Satz für die Bauüberwachung (Nachtschichten, Arbeiten unter Vollsperrung) auf immerhin 3,7 % der Kosten reduziert werden. Der
Unterschied betrug rd. 1.600 EUR.
Zuordnung von Kostengruppen
Die Regelungen der HOAI zu den anrechenbaren Kosten sehen einige Besonderheiten vor. So gibt es komplexe Berechnungen zur Anrechnung der Kostengruppe 400
(Kosten der Technischen Ausrüstungen) beim Gebäude- oder Ingenieurbauwerks-

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planer. Eine intensive Abstimmung der Kosten ist zwischen den einzelnen Teilverträgen bereits bei Vertragsschluss wichtig und bei der Abrechnung unverzichtbar.
Auch besondere Kostengruppen wie KG 599 bei Außenanlagen (Sonstiges) oder KG
600 (Ausstattung) sind zu prüfen und waren beispielsweise bei der Planung eines
Hockeyplatzes letztlich nicht anrechenbar. Andere Kostengruppen werden in Angeboten nur für bestimmte Leistungsphasen angerechnet, wie Spielgeräte bei einer
Spielplatzplanung (KG 552). Weiter ist die Aufteilung in die Kostengruppen gerade
bei Verkehrsanlagen und Freianlagen immer wieder Thema. Bei der Planung einer
Ortsmitte wurde zum Beispiel das Verhältnis zwischen den beiden Objekten verändert, was zu insgesamt rd. 8.200 EUR weniger Honorarkosten führte.
Gewählter Leistungsumfang
Das Preisrecht der HOAI lässt bis dato nur einen begrenzten Verhandlungsspielraum hinsichtlich der Vergütung zu. Umso mehr rückt der zu beauftragende Leistungsumfang in den Vordergrund. Gerade wenn der Auftraggeber selbst Leistungen
übernimmt, gilt es die Zuarbeit exakt zu definieren. Dies gilt auch für Leistungen, die
nicht der HOAI unterliegen wie z.B. der Erstellung von Modellbauten für einen städtebaulichen Wettbewerb in 2018, wo Unstimmigkeiten über die Auftragsausführung
entstanden. Auch bei Beratungsleistungen wie für die Betreuung der VgV-Verfahren
an zwei Schulen und für die neue Feuerwache wurden die beauftragten Beratungsleistungen um rd. 3.200 EUR reduziert, da die Stadt Lahr die ausgenommenen Leistung selbst erbringen konnte. Die VgV-Verfahren wurden durch das Rechnungsprüfungsamt bis ins Jahr 2019 weiter begleitet.
Haushaltsmittel
Zum Jahresende hin konnten einige Verträge nicht geschlossen werden, da die entsprechenden Haushaltsmittel nicht zur Verfügung standen oder aber nicht nachgewiesen werden konnten. Das Thema wurde mit den betroffenen Fachabteilungen in
2019 weiter aufgearbeitet und auf die Haushaltsgrundsätze hingewiesen. Unter anderem wurden neue Auftragsübersichten ausgearbeitet.
Workshop
Am 13.07.2018 fand erstmalig ein interner Workshop mit dem Gebäudemanagement, der Zentralen Verwaltungsstelle für das Vergabewesen und dem Rechnungsprüfungsamt statt. Dabei wurden die internen Abläufe und Vorgaben für das Vertrags- und Rechnungswesen besprochen und überabeitet.
Außerdem wurden Vertragsergänzungen für die kommunalen Vertragsmuster erarbeitet, die bei besonders großen und komplexen Bauvorhaben zum Einsatz kommen
sollen.
Ein weiterer Schwerpunkt bestand in der Abstimmung der zu beauftragenden Teilleistungen an die Auftragnehmer. Oft wird nicht der volle vorgesehene Leistungsumfang aus den Leistungsbildern übertragen, da die Fachabteilung oder insbesondere
die Zentrale Verwaltungsstelle für das Vergabewesen entsprechende Teilleistungen
übernimmt. Weiter entfallen Leistungen auf Grund einer Kausalkette, z.B. bei der

- 90 -

Genehmigungsplanung. Ist die Genehmigungsplanung nicht erforderlich, so sind alle
Abstimmungs- und Überwachungsleistungen dazu entbehrlich. Dies führt zu wesentlichen Reduzierungen der von-Hundert-Sätze. Es wurde daher ein Standardprüfraster erarbeitet.
Zur weiteren Vereinheitlichung der einzelnen Verträge wurde beim Gebäudemanagement eine Gesamtübersicht mit allen Verträgen und Konditionen erstellt, die für
die Sachbearbeiter einsehbar ist.
Über den Workshop hinaus begleitet das Rechnungsprüfungsamt das Vertragswesen der Stadt Lahr auch im Rahmen der beratenden Tätigkeit bei Anfragen zu vertraglichen Punkten.
b. Prüfung der Schlussrechnungen zu den Honorarverträgen
Die Prüfung der Schlussrechnungen von Verträgen umfasste im Jahr 2018 ein Gesamtvolumen von 62 Schlussrechnungen mit einer Abrechnungssumme von rund
2,94 Mio. EUR. Im Rahmen der Prüfung wurden unter anderem folgende Problemstellungen aufgegriffen:
Kostenberechnungen
Ein besonderes Augenmerk galt wie auch in den Vorjahren der Thematik der Kostenberechnungen. Gerade die Honorarordnungen 2009 und 2013 zielen auf die Kostenberechnung als einzige Abrechnungsgrundlage für den beauftragten Architekten
oder Ingenieur.
Die Baukosten wurden in einigen Fällen beim Einreichen der Honorarabrechnung
nicht entsprechend der DIN 276 benannt. Somit fehlte die Grundlage zur Berechnung des Honorars nach HOAI. Die einheitlich genormte Vorgabe der Baukosten
nach DIN 276 hat den Vorteil, dass die Baukosten in Kostengruppen zusammengefasst werden und damit eine Kostentransparenz (fünf Stufen der Kostenermittlung)
für den Mitarbeiter erzeugt werden kann. Oftmals wird bei der Erstellung und vorläufigen Berechnung des Honorarbetrages bei Abschluss des Vertrages, die zu diesem
Zeitpunkt vorhandene Kostenschätzung zugrunde gelegt. Diese gilt es aber im laufenden Projekt fortzuschreiben, da sich immer wieder während der Planungs- und
Bauphase Änderungen und damit einhergehend der am Projekt beteiligten Planer
der Leistungsumfang verändert.
Die Kostenberechnung als Honorargrundlage kann sowohl nach oben, aber auch
nach unten korrigiert werden, wenn sich der Leistungsumfang entsprechend geändert hat.
Die Fragestellung, welche Kostengruppen letztlich als anrechenbare Kosten zu werten sind, bereitet ebenfalls nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten.
So ist uns zum Beispiel beim Projekt Parktheater erst nach mehrmaligem Nachfragen eine Kostenberechnung vorgelegt worden. Dabei zeigte sich auch als besonders
schwierig, die einzelnen Baubereiche klar voneinander zu trennen, um die anrechenbaren Kosten exakt ermitteln zu können. Bei der Abrechnung wurde ersichtlich,

- 91 -

dass während des Projektablaufs vom Architekten auch Fachplanungsleistungen erbracht worden waren. Die entsprechenden Verträge wurden erst im Nachhinein abgeschlossen. Der Statiker und der Fachplaner der technischen Ausrüstung sollten allesamt die gleiche Kostenberechnung bei der Abrechnung zu Grunde legen, was jedoch nicht der Fall war.
In einzelnen Fällen (z.B. Planung der Elektrotechnik Max-Planck-Gymnasium) wurde
auch die Kostenfeststellung auf Vorschlag des Büros zur Abrechnung herangezogen. Grundsätzlich sieht die Honorarordnung die Kostenberechnung als einzige Abrechnungsgrundlage vor. Gegebenenfalls wäre diese rechtzeitig fortzuschreiben.
Unterlagen zur Prüfung der Schlussrechnung
Um eine reibungslose Prüfung zu gewährleisten benötigen wir die kompletten Unterlagen im Original. In diesem Zusammenhang wurden die Vorgaben überarbeitet und
in einem gemeinsam abgehaltenen Workshop vorgestellt und besprochen.
Das Ergebnis wurde mit dem Schreiben vom 29.08.2018 an die Fachabteilungen so
protokolliert, dass dies als Checkliste herangezogen werden kann, bevor die
Schlussrechnung an das Rechnungsprüfungsamt weitergegeben wird. In Bezug auf
die Vorlage der vollständigen Unterlagen besteht weiterhin ein deutliches Optimierungspotential.
Budgetierung
In einem Fall kam es vor (Kanalsanierung Stefanienstraße), dass die vorgelegten
Honorarkosten in etwa doppelt so hoch waren, als bei Abschluss des Vertrages seinerzeit vorläufig berechnet worden war. Grund hierfür war ein deutlich erhöhter und
geänderter Leistungsumfang. Die Kostenberechnung wurde nicht während der Projektphase fortgeschrieben und dementsprechend auch nicht der Honorarvertrag angepasst.
Eine Budgetierung ist ein wichtiges Planungsinstrument für Projekte. Das Budget
bildet während des Projektverlaufs den finanziellen Rahmen in dem die Kosten der
einzelnen Projektabschnitte sich bewegen sollten.
Eine wirksame Budgetüberwachung setzt voraus, dass die fünf Stufen der Kostenermittlung (Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag,
Kostenfeststellung) rechtzeitig festgeschrieben bzw. fortgeschrieben werden. Nur so
kann auch eine rechtzeitige Haushaltsmittelbereitstellung erzielt werden.
Auszahlung Leistungsphase 9
Dieses Thema wurde bereits im vorhergehenden Schlussbericht ausführlich beschrieben. Es besteht auch weiterhin ein Optimierungspotential.
In einem Fall (Parktheater) wurde durch die Prüfung eine doppelte Auszahlung der
Leistungsphase 9 verhindert.

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Abrechnungen von Baumaßnahmen / Lieferungs- und Leistungsabrechnungen
a. Ausschreibung / Angebotsöffnung / Auftragsvergabe
Auch im Jahr 2018 fand eine regelmäßige Beratung der Fachabteilung bei der Wertung und Auftragsvergabe statt.
Stichprobenweise haben wir an 12 Eröffnungsterminen teilgenommen und eine formelle Sichtung der eingegangenen Angebotsunterlagen vorgenommen. Die Angebotsöffnungen betrafen Maßnahmen der Stadt und des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung.
Unter den Maßnahmen waren Ausschreibungen von Bauprojekten beispielsweise
am Scheffel–Gymnasium und dem Hallensportzentrum, aber auch Lieferleistungen
wie die Beschaffung von Strom, oder regelmäßig wiederkehrende Ausschreibungen
wie die Lieferung von Treibstoff oder Reinigungsbedarf. Sowohl die Treibstofflieferung wie auch die Ausschreibung von Reinigungsbedarf wurden inhaltlich einer weitreichenden Prüfung unterzogen.
Die Beschaffung von Strom wurde sehr intensiv mitbegleitet. Das Stromeinkaufmodell wurde von uns kritisch hinterfragt, da sich die Ausschreibung von der letzten
durchgeführten Ausschreibung in manchen Punkten unterschied. Federführend war
ein Fachbüro mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beauftragt. Der
Stromeinkauf und damit die Börsenbeobachtung werden zunehmend umfangreicher
und komplexer. Um dies zu begrenzen und trotzdem am volatilen Strommarkt bestmöglich einzukaufen, dabei das Risiko gleichzeitig zu streuen, wurde ein Modell gewählt, das verschiedene Einkaufsphasen vorgibt und die Bedarfsmenge auf mehrere
Einkaufstermine verteilt.
b. Abrechnung der Baumaßnahmen / der Lieferungen- und Leistungen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der laufenden Prüfung von Abschlagszahlungen
und Schlussabrechnungen von Baumaßnahmen. Dabei werden Bauten des Hochbaus, des Tiefbaus als auch des Garten- und Landschaftsbaus gleichermaßen einbezogen. Außerdem werden auch die Lieferungs- und Leistungsaufträge mit den dazugehörigen Abrechnungen der jeweils zuständigen Fachabteilungen geprüft.
Die Bauabrechnungen sowie die Lieferungs- und Leistungsabrechnungen werden
formell und materiell einer standardmäßigen Kurzprüfung im Rahmen der laufenden
Belegprüfung unterzogen. Dabei bewerten wir auch, ob die vergaberechtlichen Vorschriften eingehalten wurden.
In 2018 sind 193 Schlussrechnungen mit einem Kostenvolumen von rund
13,1 Mio. EUR für Bauleistungen geprüft worden. Dies entspricht einem Rückgang
der Anzahl um 24 % bzw. 3 % beim Kostenvolumen im Vergleich zum Vorjahr (254
Schlussrechnung mit 13,5 Mio. EUR). Für Lieferungen und Leistungen wurden 35
Schlussrechnungen mit einem Gesamtvolumen von rund 1,0 Mio. EUR geprüft.
Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung der Anzahl um 30 % bzw.
100 % beim Kostenvolumen (27 Schlussrechnungen mit 0,5 Mio. EUR).

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Die Feststellungen betrafen insbesondere:
 teilweise unvollständige oder fehlende Unterlagen
 fehlende Abnahmeniederschriften
 Rechnungen mit Rechenfehlern
 fehlendes Auftragsabwicklungsblatt
 im Einzelfall auch von uns nicht akzeptierte Vorauszahlungen.
Einzelfeststellungen wurden in Aktenvermerken festgehalten und den Fachämtern
zur Stellungnahme vorgelegt. Eine vollumfängliche Prüfung dieser Schlussrechnungen wäre zu zeitintensiv.
Die Einzelfeststellungen betreffen unterschiedliche Themen. Hierzu zählt beispielsweise die sachliche und rechnerische Richtigkeit, auch im Hinblick auf Rahmenverträge. Auch der Abgleich der Positionen mit den Angebotspositionen findet regelmäßig statt. Es wurde beispielsweise bei einer Abrechnung des Terrassenbades auf
den vereinbarten Preis laut Rahmenvertrag hingewiesen und dass dieser zur Abrechnung kommt.
In Einzelfällen wurde auf die Möglichkeit des Skonto-Abzuges hingewiesen.
Wie bereits unter dem Punkt „Prüfung der Schlussrechnungen zu den Honorarverträgen“ erwähnt, ist das Fehlen von Unterlagen ein großes Thema. Um bei größeren
Baumaßnahmen unter anderem diese auch bautechnisch zu prüfen, z. B. Massenüberprüfung, ist es erforderlich, dass entsprechend den Vorgaben die Unterlagen
vollständig vorgelegt werden.

Die Feststellungen zeigen beispielhaft, dass bei den geprüften Schlussrechnungen auch grundsätzliche Themenfelder angesprochen werden, um die
Qualität der Abrechnungen zu erhöhen.
Im Jahr 2018 konnten im Baubereich aufgrund der teilweise unbesetzten Stelle der
technischen Prüfung aber auch aufgrund der Fülle von Baumaßnahmen keine fachtechnischen Schwerpunktprüfungen insbesondere bei den großen Baumaßnahmen
im Hoch- und Tiefbau durchgeführt werden.

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4.3 Rahmenkonto OST - Abrechnung für das HHJ 2018
Flugplatzareal OST
Ausgaben in EUR
0 Grundstückserwerb incl.
Nebenkosten

1997 bis 2017

Gesamt

0,00
0,00
155,16
20.167,98

17.989.740,29
203.951,29
434.704,41
4.311.786,45

17.989.740,29
203.951,29
434.859,57
4.331.954,43

0,00
0,00
0,00
0,00

0,00
69.457,26
0,00
0,00

0,00
69.457,26
0,00
0,00

0,00
0,00
0,00

194.007,90
4.461.675,86
0,00

194.007,90
4.461.675,86
0,00

0,00
803,25

0,00
254.841,29

0,00
255.644,54

0,00
759,00

0,00
2.261.113,51

0,00
2.261.872,51

Rundungsdifferenz
Gesamt

73.964,14
0,00
95.849,53

6.636.865,87
0,01
36.818.144,14

6.710.830,01
0,01
36.913.993,67

Einnahmen in EUR

2018

Veräußerung von Grundstücken
Veräußerung von Gebäuden
Sonstige Einnahmen
Zinszuschuss Land
Optionsentgelte
Landesdarlehen
Erstattung Altlasten Bund
Erstattung Abbruchkosten Bund
Zinsübernahme Stadt Lahr
Gesamt

0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-6.033,13
69.506,85
63.473,72

1
2
3
4

Vorbereitende Maßnahmen
Vermessungskosten
Abbruchkosten
(Straßenbau, Regen- und Schmutzwasserkanalisation, Regenwasserbehandlungsanlage, Pumpwerke
und Hebewerke)

5
6
7
8

Hausanschlüsse
Ökologische Ausgleichsfläche
Industriegleis
Sonstiges = Aufwand für Bestandsgebäude

9 Straßen
10 Kanalisation und Hebewerke
11 Regenwasserbehandlungsanlagen und
Pumpwerke
12 Altlastenerkundung und -sanierung
13 Wasserversorgung
14 Abwasserbeitrag
Zinsaufwendungen und Gebühren ohne
Zinsen für Grunderwerb

0
1
2
3
4
5
6
7

2018

Stand Rahmenkonto 31.12.2018 in EUR
Festzinsvereinbarung
- Konto Nr. 605.057.451 Stand Girokonto Nr. 1364185 in EUR
Rückführungsverpflichtung Festgeld
Stand Rahmenkonto 31.12.2018 in EUR

1997 bis 2017

Gesamt

10.410.024,76
4.604.887,47
5.741.426,23
4.601.626,93
82.779,89
0,00
24.746,56
573.590,97
2.730.458,26
28.769.541,07

10.410.024,76
4.604.887,47
5.741.426,23
4.601.626,93
82.779,89
0,00
24.746,56
567.557,84
2.799.965,11
28.833.014,79

Soll

8.080.978,88

Soll
Soll

4.000.000,00
4.080.978,88

Soll

500.000,00
8.580.978,88

Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank Baden-

- 95 -

Württemberg außerhalb des Haushalts. Die Inanspruchnahme belief sich zum
31.12.2018 auf 8.580.978,88 EUR. Die angefallenen Ausgaben und Einnahmen
wurden entsprechend nachgewiesen. Der festgelegte Kreditrahmen beträgt 16,87
Mio. EUR. Der aktuelle Abrechnungsstand ist aus der vorstehenden Tabelle ersichtlich.
Zinsaufwand des Rahmenkontos und Zinsübernahme durch die Stadt / Land:
Flugplatzareal OST
Zinsen in EUR
Zinsaufwendungen und
Gebühren

2018

1997 bis 2017

Gesamt

73.964,14

6.636.865,87

6.710.830,01

Stundungszinsen
Bundesvermögensamt

0,00

1.067.607,14

1.067.607,14

Gesamt Zinsaufwand

73.964,14

7.704.473,01

7.778.437,15

0,00

4.601.626,93

4.601.626,93

Zinsübernahme Stadt Lahr

69.506,85

2.730.458,26

2.799.965,11

Gesamt Zinsübernahme

69.506,85

7.332.085,19

7.401.592,04

Zinszuschüsse Land

Neben der bestehenden Festzinsvereinbarung wurde zum 31.12.2018 seitens der
Stadt Lahr Festgeld auf dem Rahmenkonto in Höhe von 500.000,- EUR angelegt.
Nach entsprechender Prüfungsfeststellung wurde das Festgeld auf 4,5 Mio. EUR
zum 01.02.2019 erhöht. So können Sollzinsen auf dem Rahmenkonto und Negativzinsen auf den städtischen Konten gleichzeitig vermieden werden.
Im Jahr 2018 mussten Ausgaben der Altlastfläche AC 19.01/3 vom Haushalt auf das
Rahmenkonto umgebucht werden. Das Abschlussgutachten für die Altlastfläche bescheinigt derzeit keinen Sanierungsbedarf. Bei einer Bebauung besteht allerdings
das hohe Risiko, dass höhere Ausgaben von der Stadt Lahr zu tragen sind.
Es waren noch Kosten für Abbrucharbeiten für ein Flurstück entsprechend der Regelungen im Kaufvertrag von einem Käufer zu verlangen.
Im Berichtsjahr wurden keine Einnahmen durch den Verkauf von Grundstücken oder
Gebäuden erzielt. Eine Zuführung von Erlösen zur Rücklage war nicht erforderlich.
Der Verkaufspreis für Grundstücke beträgt 55,- EUR/m². Eine Anhebung des Verkaufspreises auf 90,- EUR/m² erfolgte auf den Gebieten IGP I und II zum
01.08.2018. Die Anhebung für das Flugplatzareal Ost war mit dem Oberbürgermeister am 11.07.2018 ebenfalls abgesprochen. Die Umsetzung erfolgte mit Beschluss
des Gemeinderats vom 08.07.2019.

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Die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank Baden-Württemberg wurde bis zum 31.12.2019 verlängert und durch das Regierungspräsidium genehmigt. Mit der Einführung des NKHR zum 01.01.2020 ist das Rahmenkonto in den Haushalt der Stadt zu überführen.
Zum 31.12.2018 erfolgte eine Zuführung über 500.000,- EUR an das Rahmenkonto.
Auch im Haushaltsplan 2019 und den Folgejahren (Finanzplanung) ist jeweils eine
Zuführung über 500.000,- EUR vorgesehen, was durch die Rechtsaufsichtsbehörde
als positiv betrachtet wurde.

4.4 Prüfung von Verwendungsnachweisen
Im Jahr 2018 wurden mehrere Verwendungsnachweise geprüft. Auch vor dem Hintergrund Fördermittel und Zuschüsse möglichst frühzeitig abzurufen, weisen wir regelmäßig darauf hin, dass uns eine verpflichtende Prüfung rechtzeitig vorab bekannt
gegeben wird und die notwendigen Unterlagen umgehend nach Abschluss der Maßnahme und dem vollständigen Eingang der Belege zur Prüfung vorgelegt werden.
Geprüfte Verwendungsnachweise in 2018 (Förderhöhe in EUR):










LED – Beleuchtung (insg. 39.384,00 EUR)
Flüchtlingsbeauftragte, 2. Förderjahr (17.500,00 EUR)
Mobile Jugendsozialarbeit 2017 (11.000,00 EUR)
Schaffung einer Koordinierungsstelle (52.500,00 EUR)
Aktionsprogramm Mehrgenerationenhaus II (30.000,00 EUR)
Tonofenfabrik – Denkmalschutz (66.260,00 EUR)
Abwassermanagement Stadt Alajuela/Costa Rica (326.557,39 EUR)
Energieeffizienzanalyse des Zweckverband AVR (19.200,00 EUR)
Kommunale Entwicklungsbausteine (1.500,00 EUR)

Die Ausgaben und Einnahmen in den Verwendungsnachweisen der bezuschussten
Maßnahmen wurden gegenüber den Fördergebern durch das RPA bestätigt. Teilweise waren Korrekturen durch die Fachbereiche erforderlich.

- 97 -

5 Abschließendes Prüfungsergebnis
5.1 Zusammenfassung
Die zur örtlichen Prüfung vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2018 entspricht
nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Es kann bestätigt werden
(§ 110 GemO), dass
1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem
Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger
Weise begründet und belegt sind,
3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Zur Prüfung wurden die notwendigen Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und
Rechnungsführung sowie der Vermögensverwaltung herangezogen. Das RPA hat
die übertragenen Prüfungsaufgaben im Rahmen der personellen Möglichkeiten umfassend durchgeführt. Einzelne noch nicht abschließend erledigte Prüfungen haben
auf das Ergebnis der Jahresrechnung keinen wesentlichen Einfluss.
Die Gesamttätigkeit der Verwaltung war im Haushaltsjahr 2018 nach den allgemeinen Ordnungs- und Wirtschaftsgrundsätzen der Gemeindeordnung ausgerichtet.
Dem Gemeinderat wird deshalb empfohlen, das Ergebnis der Jahresrechnung nach
§ 95 Abs. 2 GemO festzustellen.

5.2 Beschlussvorschlag
Jahresrechnung Stadt Lahr
Die Jahresrechnung für das HHJ 2018 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite
des Verwaltungshaushaltes mit 139.309.098,34 EUR und auf der Einnahmen- und
Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 31.123.861,28 EUR festgestellt.
Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt zu
geben.
Lahr, 05. August 2019

Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald
Städtisches Rechnungsprüfungsamt
gez.

Christian Zanger
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

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Abkürzungen
AO
BgA
BGL
EigBG
EigBVO
EPL
EUR/EW
FAG
GemHVO
GemKVO
GemO
GemPrO
GkZ
GPA
GR
HH
HHJ
HHR
HOAI
IGZ
KAG
LGebG
LGS
NKHR
PtB
RP
RPA
SGB
ShV
StiftG
VE
VJ
VHS
VMH
VWH
VOB
VOL
VgV
VwV-VmR

=
=
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=
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=
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=
=
=
=
=

Abgabenordnung
Betrieb gewerblicher Art
Bau- und Gartenbetrieb Lahr
Eigenbetriebsgesetz
Eigenbetriebsverordnung
Einzelplan
Euro pro Einwohner
Finanzausgleichsgesetz
Gemeindehaushaltsverordnung
Gemeindekassenverordnung
Gemeindeordnung Baden-Württemberg
Gemeindeprüfungsordnung
Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Gemeinderat
Haushalt
Haushaltsjahr
Haushaltsrest
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Industrie- und Gewerbezentrum Lahr
Kommunalabgabengesetz
Landesgebührengesetz
Landesgartenschau
Neues kommunales Haushaltsrecht
Prüfungsteilbericht
Regierungspräsidium
Rechnungsprüfungsamt
Sozialgesetzbuch
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Stiftungsgesetz
Verpflichtungsermächtigung
Vorjahr
Volkshochschule
Vermögenshaushalt
Verwaltungshaushalt
Verdingungsordnung für Bauleistungen
Verdingungsordnung für Leistungen
Vergabeverordnung
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zur
Vermögensrechnung