Beschlussvorlage (1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 2. Offenlage - Satzungsbeschluss)
Sitzung: Gemeinderat (9. Sitzung)
30. September 2019
Beschlussvorlage (1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 2. Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Erschütterungsgutachten)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Gutachten zu den Geruchsimmissionen vom 21.12.2018 und 26.02.2019)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
30. September 2019
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Beschlussvorlage (1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 2. Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Erschütterungsgutachten)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Gutachten zu den Geruchsimmissionen vom 21.12.2018 und 26.02.2019)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr Datum: 26.08.2019 Az.: - 0687/Lö Drucksache Nr.: 224/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 18.09.2019 vorberatend öffentlich Gemeinderat 30.09.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ----------------- Betreff: 1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 2. Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 16. September 2019 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan AREAL HEIM WEST wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan AREAL HEIM WEST wird in der beigefügten Fassung vom 16. September 2019 als Satzung beschlossen. Anlage(n): - Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange - Bestandsplan - Gestaltungsplan - Nutzungsplan - Planungsrechtliche Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften - Begründung - Schalltechnische Untersuchung - Gutachten zu den Geruchsimmissionen vom 21.12.2018 und 26.02.2019 - Erschütterungsgutachten - Satzungen BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 224/2019 Seite - 2 - Drucksache 224/2019 Seite - 3 - Sachdarstellung: Der Gemeinderat beschloss am 15. April 2019 in öffentlicher Sitzung die Abwägung zu den während der Offenlage des 1. Teilbebauungsplans WILLY-BRANDT-STRASSE vorgebrachten Stellungnahmen. Ebenso beschloss er, eine 2. Offenlage, insbesondere zum Thema Immissionsschutz, durchzuführen (siehe auch Drucksache Nr. 94/2019). Sie beschränkte sich auf geänderte oder ergänzte Teile des Bebauungsplans. Diese 2. Offenlage erfolgte vom 24. April bis zum 8. Mai 2019. Während dieser Zeit gingen keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft ein. Ein Bürger gab nach Ablauf der Frist eine Stellungnahme zu Protokoll, die jedoch nicht die gegenüber der 1. Offenlage geänderten Planinhalte betraf und somit nicht in die Abwägung einfließt. Die Schreiben der beteiligten Träger öffentlicher Belange betreffen lediglich Details; sie sind im beiliegenden Abwägungsspiegel aufgeführt, zusammen mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung. Am 10. Mai 2019 wurde der Städtebauliche Vertrag unterzeichnet, den der Gemeinderat am 6. Mai 2019 beschlossen hatte (siehe Drucksache Nr. 112/2019). Außerdem stimmte am 14. Mai 2019 der Gemeinderat in einer öffentlichen Sondersitzung der Vereinbarung zwischen den Firmen Padberg, Eichner und Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft sowie der Stadt Lahr zu (siehe Drucksache Nr. 129/2019). Damit waren alle Voraussetzung gegeben, um die Planreife gemäß § 33 (1) BauGB zu attestieren und die Baugenehmigung für den ersten Bauabschnitt (Kita, Grundschule, Hort sowie Tiefgarage) zu erteilen. Noch im Mai konnte mit den Bauarbeiten begonnen werden. Im Gemeinderat wurde gefordert, ergänzend zum Bebauungsplan-Verfahren ein Fachgutachten zur Luftschadstoffbelastung durch die B415 zu beauftragen. Es befindet sich momentan in Bearbeitung und wird im Herbst 2019 den Gremien vorgestellt. Nun soll das Bebauungsplan-Verfahren zum Abschluss gebracht werden. Die Verwaltung schlägt vor, der Abwägung zu den während der 2. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zuzustimmen und den 1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE sowie die entsprechenden örtlichen Bauvorschriften als Satzungen zu beschließen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.