Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Sitzung: Gemeinderat (9. Sitzung)
30. September 2019
Beschlussvorlage (1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 2. Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Erschütterungsgutachten)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Gutachten zu den Geruchsimmissionen vom 21.12.2018 und 26.02.2019)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
30. September 2019
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Beschlussvorlage (1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 2. Offenlage
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Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Erschütterungsgutachten)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Gutachten zu den Geruchsimmissionen vom 21.12.2018 und 26.02.2019)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Begründung)
SURBECK-KOCH VERMÖGENSBETEILUGUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 in Lahr Schalltechnische Untersuchung Erläuterungsbericht Projekt-Nr. 612-2146 April 2019 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines........................................................................................................... 1 1.1 Aufgabenstellung ............................................................................................ 1 1.2 Planungsgrundlagen ...................................................................................... 1 2. Grundlagen............................................................................................................ 1 2.1 Allgemeines .................................................................................................... 1 2.2 Beurteilungsgrundlagen ................................................................................. 2 2.3 Schallschutz im Städtebau ............................................................................. 2 3. Verkehrslärm ......................................................................................................... 4 3.1 Allgemeines .................................................................................................... 4 3.2 Beurteilungsgrundlagen ................................................................................. 4 3.3 Emissionen ..................................................................................................... 5 3.3.1 Allgemeines ................................................................................................. 5 3.3.2 Analyse-Fall ................................................................................................. 6 3.3.3 Prognose-Nullfall .......................................................................................... 7 3.3.4 Prognose-Planfall ......................................................................................... 8 3.4 Immissionen ................................................................................................. 10 4. 3.4.1 Allgemeines ............................................................................................... 10 3.4.2 Nachbarschaft ............................................................................................ 10 3.4.3 Plangebiet .................................................................................................. 12 Gewerbelärm ....................................................................................................... 14 4.1 Allgemeines .................................................................................................. 14 4.2 Beurteilungsgrundlagen ............................................................................... 14 4.2.1 Beurteilungszeiten...................................................................................... 14 4.2.2 Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit ................................................... 15 4.2.3 Immissionsrichtwerte .................................................................................. 15 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx II Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 4.2.4 Verkehrsgeräusche .................................................................................... 16 4.3 Emissionen ................................................................................................... 16 4.3.1 Allgemeines ............................................................................................... 16 4.3.2 Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH .......................................................... 16 4.3.3 Tankstelle................................................................................................... 21 4.3.4 Lebensmittelmarkt ...................................................................................... 22 4.3.5 Maximalpegel ............................................................................................. 24 4.4 Immissionen ................................................................................................. 25 5. Lärmschutzmaßnahmen..................................................................................... 26 5.1 Allgemeines .................................................................................................. 26 5.2 Planerische / Organisatorische Maßnahmen................................................ 27 5.3 Abstände / Aktiver Lärmschutz ..................................................................... 28 5.4 Passiver Lärmschutz – Gewerbelärm ........................................................... 28 5.4.1 Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen ............................................... 28 5.5 Passiver Lärmschutz – Verkehrslärm ........................................................... 29 6. 5.5.1 Allgemeines ............................................................................................... 29 5.5.2 Grundrissorientierung ................................................................................. 29 5.5.3 Schalldämmung der Außenbauteile............................................................ 30 5.5.4 Belüftung von Schlafräumen ...................................................................... 31 5.5.5 Außenwohnbereiche .................................................................................. 32 Zusammenfassung ............................................................................................. 33 Tabellen Tab. 2-1: Orientierungswerte der DIN 18005 [3] ................................................................ 3 Tab. 3-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [11] .................................................... 5 Tab. 3-2: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Analyse-Fall ................................... 7 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx III Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Tab. 3-3: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Nullfall........................... 7 Tab. 3-4: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Planfall .......................... 9 Tab. 4-1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm [18] .......................................................... 15 Tab. 4-2: Zusammenstellung Messergebnisse Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH ................................................................................................................. 17 Tab. 4-3: Zusammenstellung der Tagesganglinien Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH ................................................................................................................. 18 Tab. 4-4: Schallleistungspegel Schallquellen Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH ................................................................................................................. 19 Tab. 4-5: Schallleistungspegel Tankstelle werktags ...................................................... 22 Tab. 4-6: Zusammenstellung der Tagesganglinien Lebensmittelmarkt ........................ 23 Tab. 4-7: Schallleistungspegel Schallquellen Lebensmittelmarkt................................. 23 Tab. 4-8: Zusammenstellung der maßgebenden Maximalpegel .................................... 24 Anlagen Anlage 1 Lagepläne Verkehrslärm Anlage 2 Verkehrserzeugung Plangebiet Anlage 3 Beurteilungspegel Verkehrslärm Anlage 4 Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet Anlage 5 Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet Isophonen Anlage 6 Lageplan Gewerbelärm Anlage 7 Beurteilungspegel Gewerbelärm Anlage 8 Ausschluss öffenbare Fenster Anlage 9 Außenlärmpegel nach DIN 4109 Anlage 10 Belüftung von Schlafräumen P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx IV Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 11 Außenwohnbereiche Abkürzungen BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung dB(A) Dezibel nach A-Bewertung (Schallpegel mit Frequenzbewertung) DIN Deutsches Institut für Normung e. V. DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke HLUG Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie IGW Immissionsgrenzwert IRW Immissionsrichtwert KI Zuschlag für Impulshaltigkeit Lr Beurteilungspegel Lr, diff Überschreitung eines Grenz-, Richt- oder Orientierungswertes MI Mischgebiet MU Urbanes Gebiet OW Orientierungswert RLS Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen TA Technische Anleitung VDI Verein Deutscher Ingenieure WA allgemeines Wohngebiet Quellenverzeichnis [1] Wikipedia: Schalldruckpegel, unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruckpegel, Januar 2018 [2] Prof. Dr. Jürgen Hellbrück: Wirkungen von Lärm auf Erleben, Verhalten und Gesundheit, Vortrag auf dem Seminar „Lärmarme Straßenbeläge“, März 2010 [3] Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002; Beiblatt zu DIN 18005 Teil 1, Mai 1987 [4] Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1: Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren / Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx V Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung [5] Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 22.3.2007 - 4 CN 2/06 [6] Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 18.12.1990 - 4 N 6/88 [7] Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: Städtebauliche Lärmfibel – Hinweise für die Bauleitplanung, Dezember 2013 [8] Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburger Leitfaden – Lärm in der Bauleitplanung 2010, Januar 2010 [9] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Lärm - Straße und Schiene, Juli 2014 [10] Der Bundesminister für Verkehr: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990 [11] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV), Juli 1991 [12] Martin Arnold, Josefa Dahme: Hochrechnung von Kurzzeitzählungen an Innerortsstraßen, Straßenverkehrstechnik, Ausgabe 10.2008 [13] Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg: Verkehrsmonitoring 2017: Amtliches Endergebnis für 1-bahnig, 2-streifige Bundesstraßen in Baden-Württemberg, Stand: Juni 2018 [14] Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen: Heft 42 der Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung: Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff, Wiesbaden, 2000 [15] Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff: Programm Ver_Bau: Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung mit Excel-Tabellen am PC, Januar 2016 [16] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin: Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2017, Mai 2017 [17] DIN ISO 9613-2: 1999-10: Akustik – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien – Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2:1996) [18] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 [19] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Schriftenreihe „Umwelt und Geologie – Lärmschutz in Hessen“, Heft 3, 2005 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx VI Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung [20] Heroldt, M., Brun, M., Kunz, F.: Schallpegelanalyse von Be- und Entladevorgängen mit Palettenhubwagen und beladener Palette bei Lkw in Logistikzentren, Immissionsschutz Heft 2, 2017 [21] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Verwendung von akustischen Rückfahrwarneinrichtungen, 2004 [22] Umweltbundesamt Österreich: Emissionsdaten-Katalog, November 2006 [23] Bayerisches Landesamt für Umwelt: Parkplatzlärmstudie – 6. überarbeitete Auflage, August 2007 [24] TÜV Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH, Handwerk und Wohnen – bessere Nachbarschaft durch technische Wandel, September 2005 [25] Verein Deutscher Ingenieure: VDI-Richtlinie - Schallabstrahlung von Industriebauten, VDI 2571, August 1976 [26] Hessische Landesanstalt für Umwelt: Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen, Schriftenreihe „Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz“, Heft 279, 1999 [27] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin: Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2017, Mai 2017 [28] DIN 4109-1:2018-01 – Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen, Stand Januar 2018 [29] DIN 4109-2:2018-02 – Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Stand Januar 2018 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx VII Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 1. ALLGEMEINES 1.1 Aufgabenstellung In Lahr, südlich der Bundesstraße 415, auf der Höhe der Willy-Brandt-Straße, soll der Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 aufgestellt werden. Im Plangebiet sollen zukünftig eine Kindertagesstätte, Erweiterungsräume für die Geroldsecker Schule und mehrere Geschosswohnungsbauten entstehen. Die Verkehrslärmsituation an den geplanten Wohnhäusern wird durch die Bundesstraße 415 und die Willy-Brandt-Straße bestimmt. Zudem sind gewerbliche Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet vorhanden. Bei den potentiell relevanten gewerblichen Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet handelt es sich um das südöstlich des Plangebiets gelegene Maschinenbauunternehmen, die nördlich des Plangebiets gelegene Tankstelle und den Discounter westlich des Gebiets. Für diese Betriebe erfolgt eine quantitative Ermittlung der Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet. Für das Bebauungsplanverfahren sollen mögliche Lärmkonflikte zwischen den bestehenden und geplanten Nutzungen untersucht und bewertet werden und ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen ermittelt werden. Aus den Ergebnissen der Untersuchung werden entsprechende Vorschläge zu Festsetzungen für den Bebauungsplan abgeleitet. 1.2 Planungsgrundlagen Die schalltechnische Untersuchung bezieht sich auf den Bebauungsplanentwurf „WillyBrandt-Straße“, Teilbereich 1 vom 21.06.2018. Ein Katasterauszug wurde von der Stadt Lahr zur Verfügung gestellt. Die Höhendaten wurden vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg bezogen. Weitere Datengrundlagen werden an den jeweiligen Stellen im Text aufgeführt. Die schalltechnischen Berechnungen werden mit der Software SoundPLAN (Version 8, Soundplan GmbH) durchgeführt. 2. GRUNDLAGEN 2.1 Allgemeines Schall bezeichnet mechanische Schwingungen und Wellen in einem elastischen Medium (z. B. Luft). Schallpegel werden üblicherweise in der Einheit dB(A) (Dezibel) dargestellt. Dabei handelt es sich um eine Hilfsgröße, die einen Schalldruckpegel in ein Ver- P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 1 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung hältnis zur menschlichen Hörschwelle setzt. Durch den logarithmischen Maßstab entstehen dabei besser handhabbare Werte. Das menschliche Gehör nimmt Frequenzen ungefähr zwischen 16 Hz und 20 KHz wahr. Die Hörschwelle liegt in Abhängigkeit von der Frequenz ungefähr bei 0 dB. Die Schmerzgrenze liegt bei ca. 130 dB. „Die Abhängigkeit von wahrgenommener Lautstärke und Schalldruckpegel ist stark frequenzabhängig. […] Sollen Aussagen über die Wahrnehmung eines Schallereignisses gemacht werden, muss daher das Frequenzspektrum des Schalldrucks betrachtet werden.“ [1] Durch eine frequenzabhängige Gewichtung wird der bewertete Schalldruckpegel gebildet. Üblich ist dabei die Verwendung des A-bewerteten Schallpegels (dB(A)). Als Lärm werden Schallereignisse bezeichnet, die subjektiv als störend empfunden werden. Lärm ist also „unerwünschter Schall, der das physische, psychische und soziale Wohlbefinden der Menschen erheblich beeinträchtigen kann“. [2] 2.2 Beurteilungsgrundlagen Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen der unterschiedlichen Lärmarten (z. B. Verkehr, Gewerbe, Freizeit) werden durch entsprechende Richtlinien bzw. Verordnungen vorgegeben. Hierbei erfolgt eine sektorale Betrachtung, d. h. bei den schalltechnischen Überprüfungen sind die Lärmquellen der unterschiedlichen Lärmarten einzeln zu ermitteln und die daraus berechneten Mittelungspegel den jeweiligen Grenz-, Richt- oder Orientierungswerten gegenüberzustellen. Eine Aggregation mehrerer Lärmarten erfolgt in der Regel nicht. Schallquellen, die keiner Lärmart zuzuordnen sind (z. B. Naturgeräusche, Wind, Wasser etc.), werden bei den schalltechnischen Untersuchungen nicht betrachtet. Für die schalltechnischen Berechnungen werden zunächst die Schallemissionen ermittelt oder abgeschätzt, d. h. der von einer Schallquelle ausgehende Lärm betrachtet. In Abhängigkeit der Lage, Höhe, Abschirmungen, Reflexionen etc. werden daraus die Schallimmissionen ermittelt, also der auf den jeweils maßgebenden Immissionsort (z. B. ein Wohngebäude) einwirkende Lärm bestimmt. Mit den Zuschlägen der jeweiligen Berechnungsrichtlinien z. B. für Ruhezeiten oder bestimmte Lärmarten werden aus den Immissionen die Mittelungspegel gebildet. 2.3 Schallschutz im Städtebau Für die schalltechnische Beurteilung städtebaulicher Planungen kann die DIN 18005 Teil 1 - Schallschutz im Städtebau [3] herangezogen werden. In Beiblatt 1 zur DIN 18005 sind „Orientierungswerte für die angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung“ [4] angegeben. Die Orientierungswerte sind als Ziele des Schallschutzes für die Bauleitplanung aufzufassen und keine Grenzwerte. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 2 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Die örtlichen Gegebenheiten können ein Abweichen von Orientierungswerten nach oben oder unten erfordern. Die DIN 18005 dient als Grundlage zur Abwägung der Belange des Schallschutzes bei städtebaulichen Planungen. „Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen – insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.“ [3] „Je weiter die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern.“ [5] „Die Orientierungswerte der DIN 18005 können zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelästigung eines Wohngebiets in die Abwägung mit einbezogen werden, wobei eine Überschreitung von 5 dB(A) dabei zulässig ist.“ [6] „Weist ein Bebauungsplan ein neues Wohngebiet (WA) aus, das durch vorhandene Verkehrswege Lärmbelastungen ausgesetzt wird, die an den Gebietsrändern deutlich über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegen, ist es nicht von vornherein abwägungsfehlerhaft, auf aktiven Lärmschutz zu verzichten. Je nach Umständen des Einzelfalls, z. B. in dicht besiedelten Räumen, kann es abwägungsfehlerfrei sein, eine Kombination von passivem Schallschutz, Stellung und Gestaltung von Gebäuden sowie Anordnung der Wohn- und Schlafräume zu erreichen.“ [5] In der folgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die in der DIN 18005 (Beiblatt zu Teil 1) [3] angegebenen Orientierungswerte für den Tag (6 bis 22 Uhr) und die Nacht (22 bis 6 Uhr) aufgeführt: Tab. 2-1: Orientierungswerte der DIN 18005 [3] Nutzungsart Orientierungswerte der DIN 18005 in dB(A) Tag Nacht Reine Wohngebiete 50 40 (35) Allgemeine Wohngebiete 55 45 (40) Besondere Wohngebiete 60 45 (40) Dorf- und Mischgebiete 60 50 (45) Kerngebiete 65 55 (50) Gewerbegebiete 65 55 (50) (Werte in Klammern für Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm) P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 3 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Die Mittelungspegel verschiedener Lärmarten (Verkehr, Gewerbe, Sport, Freizeit) sind einzeln mit den Orientierungswerten zu vergleichen. 3. VERKEHRSLÄRM 3.1 Allgemeines Die Verkehrssituation im Plangebiet wird maßgeblich durch die Straße „Geroldsecker Vorstadt“ (Bundesstraße 415), der Stefanienstraße und der Willy-Brandt-Straße beeinflusst. Die Lage der Verkehrswege ist in Anlage 1 dargestellt. Änderungen im Straßenverkehr ergeben sich durch die Verkehrserzeugung der zulässigen Nutzungen im Plangebiet und den Einfluss der bisherigen und künftigen Baukörper im Plangebiet. Für das Bebauungsplanverfahren ist zu prüfen, welchen Lärmbelastungen Gebäude mit schutzbedürftigen Nutzungen im Plangebiet ausgesetzt sein werden. Aus den Ergebnissen sind, falls erforderlich, Schutzmaßnahmen abzuleiten. Daneben sind die Änderungen der Verkehrslärmsituation für die Umgebung des Plangebiets zu ermitteln. Untersucht werden im Folgenden der Analysefall, der Prognose-Nullfall sowie der Prognose-Planfall. Der Analysefall repräsentiert die derzeitige Verkehrssituation im Plangebiet sowie der Umgebung. Der Prognose-Nullfall beschreibt die prognostizierte Verkehrssituation ohne Realisierung der Planung im Gebiet „Willy-Brandt-Straße“. Damit wird die vom Plangebiet unabhängige Verkehrsentwicklung berücksichtigt. Der Prognose-Planfall bezieht sich auf eine vollständige Bebauung des Plangebietes unter Berücksichtigung der Aufstellung des Bebauungsplans „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1. 3.2 Beurteilungsgrundlagen „Die Lärmbelastung durch Straßen- und Schienenverkehr wird heute ausschließlich berechnet, denn das ist genauer, transparenter und auch wirtschaftlicher als Messungen zu zufälligen Zeitpunkten, die Witterungseinflüssen und Verkehrsschwankungen unterliegen. Zudem kann ein Mikrofon nicht zwischen Lärmquellen (Hund oder Auto) unterscheiden und zukünftiger Verkehrslärm kann ohnehin nicht gemessen werden.“ [9] Modellhafte Berechnungen der Lärmimmissionen sind darüber hinaus besser nachzuvollziehen als Messungen, die von zufälligen äußeren Einflüssen abhängen. Nur in Ausnahmefällen werden z. B. zu Überprüfungszwecken Lärmmessungen durchgeführt. Zur rechnerischen Erfassung des Straßenverkehrslärms dienen die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)"[10]. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 4 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Entsprechend dieser Richtlinien sind die Lärmpegel (Mittelungspegel) aus den durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen zu berechnen. Diese Lärmwerte sind Mittelwerte (Mittelungspegel) und keine Maximalpegel. Der Mittelungspegel ist nach DIN 45641 der zeitliche Mittelwert des A-Schallpegels. Er stellt eine Maßzahl dar, die die Lautstärke des gesamten Geräuschgeschehens während der Beurteilungszeit kennzeichnet und das zeitlich in seiner Stärke schwankende Geräusch in ein vergleichbares Dauergeräusch umrechnet ("energieäquivalenter Dauerschallpegel"). Ergänzend zu den Orientierungswerten der DIN 18005 (vgl. Abschnitt 2.3) können zur Bewertung der ermittelten Immissionen auch die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [11]) verwendet werden. Die 16. BImSchV „gilt für den Bau oder die wesentliche Veränderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen.“ [11] In Leitfäden für Bauleitplanungen [7] [8] wird bei Verkehrslärmbelastungen auf die (höheren) Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als ergänzenden Beurteilungsmaßstab zu den Orientierungswerten der DIN 18005 verwiesen. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt: Tab. 3-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [11] Nutzungsart Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV in dB(A) Tag Nacht Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime 57 47 Reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete 59 49 Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 54 Gewerbegebiete 69 59 3.3 Emissionen 3.3.1 Allgemeines Eine Grundlage zur Beschreibung der Lärmsituation besteht in der Bestimmung der Lärmemissionen. Emissionspegel beschreiben den Schall, der von einer Lärmquelle ausgeht. Die Emissionspegel sind nach den Beurteilungszeiträumen Tag (6 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 Uhr) zu unterscheiden. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 5 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Der Emissionspegel einer Straße ist abhängig von der Verkehrsbelastung auf den maßgebenden Straßenabschnitten. Dabei sind die durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen (DTV-Wert) und der Anteil des Lkw-Verkehrs sowohl für den Tag als auch für die Nacht sowie die zugelassenen Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw zu berücksichtigen. Hinzu kommen, je nach Situation, noch Zuschläge für die Straßenoberfläche und für Steigungsbereiche, wenn die Steigung gleich oder größer 5% ist. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Emissionspegel auf Änderungen der Verkehrsbelastungen relativ unsensibel reagieren. Eine Steigerung des täglichen Verkehrs um 10% bewirkt beispielsweise bei ansonsten gleichen Randbedingungen nur eine Steigerung der Emissionspegel um ca. 0,4 dB(A). Die teilweise vereinfachenden Annahmen zu vorhandenen und künftig zu erwartenden Verkehrsbelastungen bieten für die schalltechnische Beurteilung eine hinreichende Genauigkeit. 3.3.2 Analyse-Fall Die Verkehrsmengen des Analyse-Falls wurden auf Basis einer am 16.01.2018 im Rahmen der Untersuchung durchgeführten Verkehrszählung zusammengestellt. Die Ergebnisse der achtstündigen Verkehrszählung wurden zunächst auf die Tagesbelastungen hochgerechnet. Dies erfolgte anhand des Verfahrens für die Hochrechnung von Kurzzeitzählungen an Innerortsstraßen [12], um den durchschnittlichen werktäglichen Verkehr (DTVw) zu ermitteln. Dieses Verfahren unterscheidet für die Auswahl der Hochrechnungsfaktoren zwischen verschiedenen Klassen der Spitzenstundenbelastungen. Für die Willy-Brandt-Straße liegt die Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde unter 400 Kfz. Dementsprechend ist für die Hochrechnung des Kfz-Verkehrs der Faktor 1,83 und für den Lkw-Verkehr der Faktor 1,91 anzuwenden. Die Stefanienstraße weist eine Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde zwischen 400 und 900 Kfz auf. Somit ist ein Hochrechnungsfaktor von 1,83 bzw. 1,84 zu verwenden. Auf der B 415 sind die Verkehrsmengen in der Spitzenstunde höher. Hier sind Hochrechnungsfaktoren von 1,84 bzw. 1,86 zu wählen. Für Lärmberechnungen sind nach den Vorgaben der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) [10] über alle Tage des Jahres gemittelte durchschnittliche Verkehrsbelastungen (DTV) anzusetzen. Für die Umrechnung wurden dabei die abhängig von der Spitzenstundenbelastung der einzelnen Straßen jeweiligen Faktoren für den Kfz-Verkehr und für den Lkw-Verkehr herangezogen. Für die B 415 wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Zählstelle der Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg [13] eine Verteilung der Verkehrsmengen zu 92,9 % auf den Tages- und 7,1 % auf den Nachtzeitraum vorgenommen. Die Verteilung des Tages- und des Nachtverkehrs auf der Stefanien- und der Willy-BrandtStraße erfolgte unter der Annahme basierend auf Erfahrungswerten, dass 93 % des Verkehrs am Tag und 7 % in der Nacht abgewickelt werden. Aus den beschriebenen Schritten zur Hochrechnung der Verkehrsmengen ergeben sich die in der folgenden Tabelle aufgeführten Verkehrsmengen und Emissionspegel im Analyse-Fall: P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 6 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Tab. 3-2: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Analyse-Fall Straßenabschnitt Lkw-Anteil [%] Geschwindigkeit Emissionspegel [km/h] [dB(A)] Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht B 415 (westlich der Stefanien- bzw. WillyBrandt-Straße 15.560 5,1 5,1 50 50 63,5 55,4 B 415 (östlich der Stefanien- bzw. Willy-BrandtStraße 17.460 4,4 4,4 50 50 63,7 55,6 Stefanienstraße 4.020 0,7 0,7 30 30 52,8 44,6 260 1,1 1,1 30 30 41,2 32,9 Willy-Brandt-Straße (südlich Zufahrt Lebensmittelmarkt) 2.970 2,1 2,1 30 30 52,4 44,2 Willy-Brandt-Straße (nördlich Zufahrt Lebensmittelmarkt) 2.970 2,1 2,1 50 50 54,8 46,5 430 0,4 0,4 50 50 45,0 36,7 Rechtsabbiegestrom aus der Stefanienstraße in die B 415 Rechtsabbiegestrom aus der Willy-Brandt-Str. in die B 415 3.3.3 DTV-Wert [Kfz/24h] Prognose-Nullfall Um die künftige verkehrliche Entwicklung zu berücksichtigen, wurde für den PrognoseNullfall eine Zunahme der Verkehrsstärken auf den umgebenden Straßen von 10% berücksichtigt. Die resultierenden Verkehrsstärken und Emissionspegel sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt: Tab. 3-3: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Nullfall Straßenabschnitt B 415 (westlich der Stefanien- bzw. WillyBrandt-Straße DTV-Wert [Kfz/24h] 17.110 Lkw-Anteil [%] Geschwindigkeit Emissionspegel [km/h] [dB(A)] Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht 5,1 5,1 50 50 64,0 55,8 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 7 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung B 415 (östlich der Stefanien- bzw. Willy-BrandtStraße 19.210 4,4 4,4 50 50 64,1 56,0 Stefanienstraße 4.420 0,7 0,7 30 30 53,2 43,0 280 1,1 1,1 30 30 41,5 33,3 Willy-Brandt-Straße (südlich Zufahrt Lebensmittelmarkt) 3.260 2,1 2,1 30 30 52,8 44,6 Willy-Brandt-Straße (nördlich Zufahrt Lebensmittelmarkt) 3.260 2,1 2,1 50 50 55,2 46,9 470 0,4 0,4 50 50 45,4 37,3 Rechtsabbiegestrom aus der Stefanienstraße in die B 415 Rechtsabbiegestrom aus der Willy-Brandt-Str. in die B 415 3.3.4 Prognose-Planfall Der Prognose-Planfall bezieht sich auf eine vollständige Bebauung des Plangebietes unter Berücksichtigung der Aufstellung des Bebauungsplans „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1. Aufgrund des durch die geplanten Nutzungen erzeugten Verkehrs werden sich die Verkehrsmengen im umgebenden Straßennetz erhöhen. Zur Abschätzung des neu erzeugten Kfz-Verkehrs wird die bundesweit übliche Methodik der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung [14] angewandt und mit dem zugehörigen Programm Ver_Bau [15] berechnet. Dort lassen sich über empirische Kenngrößen der Einwohner-, Beschäftigten- oder Besucherverkehr bestimmen. Hierfür werden Eingangsdaten wie die Bruttogeschossfläche oder die Plätze der Kita bzw. der Grundschule herangezogen. Die einzelnen Schritte dieser Ermittlung und die Ergebnisse sind in Anlage 2.1 für die Wohnnutzung, in Anlage 2.2 für die Kita und in Anlage 2.3 für die Grundschule dargestellt. Hierbei wurde für das Plangebiet für einen Teilbereich bereits die beabsichtigte Nutzung (Schule, Kindertagesstätte) zugrunde gelegt. Hieraus ergibt sich eine höhere Verkehrserzeugung als dies bei einem allgemeinen Ansatz für die Gebietsausweisung eines urbanen Gebiets der Fall wäre oder beispielsweise bei einem Ansatz einer überwiegenden Wohnnutzung. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 8 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Für das Plangebiet „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 konnte somit eine Verkehrserzeugung von insgesamt rund 520 Kfz-Fahrten/24h ermittelt werden (jeweils 260 Kfz/24h im Quell- und Zielverkehr). Für die Verteilung des erzeugten Verkehrs durch die geplante Kita und die geplante Grundschule wird die Annahme getroffen, dass 75 % das Plangebiet über die WillyBrandt-Straße in / aus Richtung Norden und 25 % in / aus Richtung Süden verlassen / aufsuchen. Am Knotenpunkt Willy-Brandt-Straße / Geroldsecker Vorstadt / Stefanienstraße wird angenommen, dass sich der neu erzeugte Verkehr zu 30 % nach Westen (B 415), zu 20 % nach Osten (B 415) und zu 25 % auf die Stefanienstraße verteilt. Bei der Verteilung des neu erzeugten Verkehrs durch die Wohnnutzung im Plangebiet wird die Annahme getroffen, dass 95 % das Plangebiet über die Willy-Brandt-Straße in / aus Richtung Norden und 5 % in / aus Richtung Süden verlassen / aufsuchen. Am Knotenpunkt Willy-Brandt-Straße / Geroldsecker Vorstadt / Stefanienstraße verteilt sich der Verkehr zu 70 % in / aus Richtung Westen (B 415) und zu 20 % in / aus Richtung Osten (B 415) sowie zu 5 % in / aus Richtung Norden über die Stefanienstraße. Die angesetzten Verkehrsmengen und Emissionspegel des Prognose-Planfalls können der folgenden Tabelle entnommen werden: Tab. 3-4: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Planfall Straßenabschnitt DTV-Wert [Kfz/24h] Lkw-Anteil [%] Geschwindigkeit Emissionspegel [km/h] [dB(A)] Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht B 415 (westlich der Stefanien- bzw. WillyBrandt-Straße 17.340 5,1 5,1 50 50 64,0 55,8 B 415 (östlich der Stefanien- bzw. Willy-BrandtStraße 19.310 4,4 4,4 50 50 64,2 56,0 Stefanienstraße 4.520 0,7 0,7 30 30 53,3 45,1 280 1,1 1,1 30 30 41,5 33,3 Willy-Brandt-Straße (südlich Zufahrt Lebensmittelmarkt bzw. Plangebiet) 3.360 2,0 2,0 30 30 52,9 44,7 Willy-Brandt-Straße (nördlich Zufahrt Lebensmittelmarkt bzw. Plangebiet) 3.690 2,1 2,1 50 50 55,6 47,4 Rechtsabbiegestrom aus der Stefanienstraße in die B 415 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 9 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Rechtsabbiegestrom aus der Willy-Brandt-Str. in die B 415 3.4 Immissionen 3.4.1 Allgemeines 570 0,5 0,5 50 50 46,4 38,2 Zur Ermittlung der Verkehrslärm-Immissionen wird eine Berechnung der Schallausbreitung von den Verkehrswegen zu den Immissionsorten durchgeführt. In die Berechnung gehen Abschirmungen und Reflexionen von bestehenden Gebäuden sowie die Geländestruktur ein. Im Baugebiet wird zur Prüfung des ungünstigsten Falls von einer freien Schallausbreitung ausgegangen. Somit hängen Lärmschutzanforderungen auch nicht von der späteren Reihenfolge der Bebauung und den daraus hervorgehenden Abschirmungen ab. Für die Nachbarschaft werden hingegen die Reflexionen und Abschirmungen an den künftigen Baukörperm berücksichtigt, um hierdurch hervorgerufene Änderungen zu ermitteln. 3.4.2 Nachbarschaft Im Rahmen der Abwägung des Bebauungsplans sind die Änderungen der Verkehrslärmsituation durch eine Realisierung der Planungen zu ermitteln und zu bewerten. Neben der durch das Vorhaben zu erwartenden Zunahme des Verkehrslärms, ist auch die absolute Höhe der zukünftigen Lärmbelastung in der schutzbedürftigen Nachbarschaft des Plangebiets bedeutsam. Hierfür sind die Änderungen der Verkehrslärmbelastungen, die durch die Verkehrserzeugung des Plangebiets und den Einfluss der neuen Baukörper (Abschirmungen und Reflexionen) hervorgerufen werden, zu untersuchen. Dies wird durch die Untersuchung des Ist-, Prognose-Null- und -Planfalls abgebildet. Zur Bewertung werden hilfsweise die Orientierungswerte der DIN 18005 und die Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung herangezogen. Grundsätzlich gilt, dass je höher die Vorbelastung und die Lärmzunahme sind, desto größer ist das Gewicht dieser Belange in der Abwägung. Abwägungserheblich sind in jedem Fall wesentliche Lärmerhöhungen. In Anlehnung an die Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung ist demnach zu prüfen, ob sich die Mittelungspegel durch die Planung wesentlich, d. h. um mindestens 2,1 dB(A) (gerundet 3 dB(A)) bei gleichzeitiger Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (vgl. Abschnitt 3.2) erhöhen. Darüber hinaus können Pegeländerungen zwar nicht wesentlich, aber bereits wahrnehmbar sein. Die Schwelle zur Wahrnehmbarkeit liegt bei ca. 1 dB(A). Darunter ist von keiner wahrnehmbaren Änderung der Lärmsituation auszugehen. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 10 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Außerdem sind wesentliche Änderungen in Anlehnung an die Verkehrslärmschutzverordnung dann gegeben, wenn Erhöhungen der Mittelungspegel des Verkehrslärms hervorgerufen werden und künftig Mittelungspegel von mindestens 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht zu erwarten sind. Alle Änderungen können aber jeweils nur im Einzelfall auch vor dem Hintergrund der jeweiligen Schutzbedürftigkeit und Lärmbetroffenheit bewertet werden. Die Ergebnisse des Verkehrslärms in der Nachbarschaft des Plangebiets können der Anlage 3 entnommen werden. Darin bedeuten: IGW: Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Lr: Beurteilungspegel Tag: Beurteilungszeitraum Tag 6 bis 22 Uhr Nacht: Beurteilungszeitraum Nacht 22 bis 6 Uhr diff: Überschreitung des Immissionsgrenzwertes Die Immissionsgrenzwerte werden entsprechend der jeweiligen Gebietsnutzung unterschieden. Diese wurden für die Nachbarschaft den geltenden Bebauungsplänen entnommen oder in Abstimmung mit der Stadt Lahr nach der tatsächlich vorhandenen Nutzung in einen Gebietstyp eingeordnet. Den Tabellen in den Anlagen 3.1 und 3.2 ist zu entnehmen, dass an weitgehend allen untersuchten Immissionsorten in der Nachbarschaft des Plangebiets bereits im Analyse- wie auch im Prognose-Nullfall die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung überschritten werden. Zudem werden entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ (Immissionsorte 02 bis 13) überwiegend auch Beurteilungspegel von über 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht erreicht. Auch am Immissionsort 01 in der Stefanienstraße werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten. An den untersuchten Immissionsorten in der Willy-Brandt-Straße werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV am Tag und in der Nacht durchgehend eingehalten. Beurteilungspegel von über 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht werden an den untersuchten Immissionsorten in der Stefanienstraße und in der Willy-Brandt-Straße nicht erreicht. In der Tabelle in der Anlage 3.3 sind die Beurteilungspegel im Prognose-Planfall dargestellt. Bei dem Vergleich der Beurteilungspegel des Prognose-Null- und PrognosePlanfalls (vgl. Anlage 3.4) lässt sich feststellen, dass die Erhöhungen der Beurteilungspegel an den Immissionsorten entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ direkt nördlich des Plangebiets (07 bis 09) am Tag und in der Nacht oberhalb der Schwelle zur Wahrnehmbarkeit von 1 dB(A) liegen. An allen anderen untersuchten Immissionsorten ergeben sich keine wahrnehmbaren Änderungen der Beurteilungspegel. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 11 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung An den Immissionsorten 02 bis 13, welche bereits im Analyse- bzw. im PrognoseNullfall Beurteilungspegel von über 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht aufweisen, liegt beim Vergleich des Prognose-Nullfalls mit dem Prognose-Planfall in fast allen Stockwerken eine Erhöhung der Beurteilungspegel vor. Nach den Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung ergibt sich somit an den Immissionsorten 02 bis 13 eine wesentliche Erhöhung der Beurteilungspegel. An den Immissionsorten 14 und 15 ergeben sich beim Vergleich des PrognosePlanfalls mit dem Prognose-Nullfall leichte Minderungen der Beurteilungspegel. Dabei handelt es sich um die Immissionsorte südwestlich des Plangebiets entlang der WillyBrandt-Straße, welche zukünftig durch die neuen Gebäude im Plangebiet besser vom Straßenverkehrslärm der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ abgeschirmt werden. Die Minderungen liegen im zweiten Obergeschoss des Immissionsortes 14 in einem wahrnehmbaren Bereich. In den anderen Stockwerken der beiden Immissionsorte wird die Schwelle zur Wahrnehmbarkeit nicht erreicht. Aufgrund der festgestellten wesentlichen Erhöhungen der Beurteilungspegel in der Nachbarschaft wird nach den Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung empfohlen, Maßnahmen zu prüfen, die der Erhöhung der Lärmbelastung entgegen wirken. Hinweise hierzu sind Abschnitt 5.2 zu entnehmen. 3.4.3 Plangebiet Neben den Verkehrslärmänderungen für die Nachbarschaft, wurden die Verkehrslärmeinwirkungen im Prognose-Planfall innerhalb des Plangebiets untersucht. Dazu wurden die Beurteilungspegel an Immissionsorten an einer beispielhaften Bebauung entlang der Baugrenzen im Plangebiet ermittelt. Die Ergebnisse hierzu können der Tabelle in Anlage 4 für den Tag und die Nachtzeit entnommen werden. Darin bedeuten: IGW: Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Lr: Beurteilungspegel Tag: Beurteilungszeitraum Tag 6 bis 22 Uhr Nacht: Beurteilungszeitraum Nacht 22 bis 6 Uhr diff: Überschreitung des Immissionsgrenzwertes Die Immissionsgrenzwerte werden entsprechend der jeweiligen Gebietsnutzung unterschieden. Die Gebietsnutzung im Plangebiet wird nach Bebauungsplanentwurf als urbanes Gebiet (MU) ausgewiesen. Da für urbane Gebiete nach den Vorgaben der 16. BImSchV keine Immissionsgrenzwerte vorliegen, werden hilfsweise die Immissionsgrenzwerte für Misch- bzw. Kerngebiete von 64 dB(A) am Tag und 54 dB(A) in der Nacht herangezogen. Für urbane Gebiete bestehen auch keine Orientierungswerte der P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 12 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Lärmbelastung in der DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau. Für Mischgebiete sind Orientierungswerte von 60 dB(A) tags bzw. 50 dB(A) nachts, für Kerngebiete von 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts angegeben. Die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung liegen zwischen den Orientierungswerten der DIN 18005 für beide hilfsweise heranzuziehenden Gebietstypen und werden nachfolgend als Maßstab für die Verträglichkeit der Verkehrslärmimmissionen verwendet. Die Ergebnisse zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte an den Immissionsorten entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ und der Willy-Brandt-Straße“ (Immissionsorte A bis G) am Tag bzw. in der Nacht überschritten werden. Die größten Überschreitungen treten mit 10,4 dB(A) im Erdgeschoss des Immissionsortes C in der Nachtzeit auf. An allen anderen untersuchten Immissionsorten werden die Immissionsgrenzwerte der 16 BImSchV eingehalten. Neben der Ermittlung der Beurteilungspegel des Verkehrslärms an Immissionsorten an einer beispielhaften Bebauung im Plangebiet wurden diese auch flächenhaft mit einer freien Schallausbreitung ohne Gebäude innerhalb des Plangebiets bestimmt. Die Ergebnisse hierzu sind stockwerksweise in den Anlage 5.1 bis 5.4 für die Tageszeit und in den Anlage 5.5 bis 5.8 für die Nachtzeit dargestellt. Bei einer freien Schallausbreitung werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV am Tag von 64 dB(A) und in der Nacht von 54 dB(A) in weiten Teilen des nördlichen Baufensters überschritten. Auch im Bereich der südlichen Baufenster ergeben sich am Tag und insbesondere in der Nacht Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sollten für Bereiche mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV [11] Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Entsprechende Empfehlungen in Verbindung mit Festsetzungsvorschlägen sind für diese Bereiche in Abschnitt 5 zusammengestellt. Ergänzend zu den flächenhaft berechneten Beurteilungspegeln des Verkehrslärms mit freier Schallausbreitung im Plangebiet ohne den Einfluss der Baukörper wurden die Beurteilungspegel im Bereich der Freiflächen der Kita bzw. der Schule unter Berücksichtigung der konkreten Vorhabenplanung untersucht. Die Ergebnisse dazu können der Anlage 5.9 entnommen werden. Die Darstellung bezieht sich auf eine Höhe von 2 m über Gelände. Die Ergebnisse zeigen, dass sich im Bereich der Freifläche Beurteilungspegel zwischen 52 dB(A) und ca. 60 dB(A) am Tag einstellen werden. Zur Bewertung der Verkehrslärmeinwirkungen im Bereich von Kinderspielflächen empfiehlt der Berliner Leitfaden [16] einen Beurteilungspegel von 62 dB(A) tags als oberen Schwellenwert. „Bis zu diesem Pegel ist die Verständlichkeit für Anweisungen des Aufsichtspersonals gewahrt.“ [16] Dieser Schwellenwert wird im Bereich der Kinderspielflächen eingehalten. Empfehlungen für Lärmschutzmaßnahmen sind demnach nicht erforderlich. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 13 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 4. GEWERBELÄRM 4.1 Allgemeines Durch die in der Nachbarschaft bereits bestehenden gewerblichen Nutzungen sind relevante gewerbliche Lärmeinwirkungen an schutzbedürftigen Nutzungen des Plangebiets zu erwarten. Wenn die schutzbedürftigen Nutzungen im Plangebiet unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt wären, müsste im Bebauungsplan eine Konfliktlösung aufgezeigt werden. Die Schallausbreitung wird anhand der DIN ISO 9613-2 [17] ermittelt. Für die Ermittlung der Schallausbreitung nach DIN ISO 9613-2 wird durchweg die Mitwindsituation angenommen. Eine Minderung aufgrund unterschiedlicher Ausbreitungsbedingungen im Langzeitmittel wird zugunsten der Anwohner nicht verwendet. 4.2 Beurteilungsgrundlagen Berechnungs- und Bewertungsgrundlage für den Gewerbelärm ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [18]. Nach TA Lärm ist sicherzustellen, dass die von einer gewerblichen Anlage emittierten Geräusche an umgebenden Gebäuden bestimmte Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. In die Beurteilung der Anlage gehen neben den durch die Planung neu entstehenden Geräusche (Zusatzbelastungen) auch die bereits vorhandenen bzw. aus externen Planungen entstehenden Geräusche durch weitere gewerbliche Anlagen, die in den Anwendungsbereich der TA Lärm fallen, ein (Vorbelastungen). Im Regelfall ist zu prüfen, ob der Immissionsbeitrag der Anlage relevant zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte beiträgt. 4.2.1 Beurteilungszeiten In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte für den Gewerbelärm von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen vorgegeben. Dabei werden folgende Beurteilungszeiten unterschieden: Tag 6 bis 22 Uhr Nacht 22 bis 6 Uhr. „Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden.“ [18] Dabei muss eine achtstündige Nachtruhe gewährleistet sein. Der Beurteilungszeitraum für den Tag beträgt 16 Stunden. Für die Nacht ist zur Beurteilung die volle Stunde anzusetzen, die den höchsten Mittelungspegel aufweist. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 14 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 4.2.2 Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Bei der Ermittlung der Mittelungspegel sind am Tage Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit durch einen Zuschlag von 6 dB(A) zu berücksichtigen. Dieser Zuschlag geht zur Berücksichtigung der erhöhten Störwirkung in die Ermittlung der Mittelungspegel bei Kurgebieten, Krankenhäusern, Pflegeanstalten, reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten ein. Als Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind nach Nummer 6.5 der TA Lärm die folgenden Zeiträume festgelegt: 4.2.3 An Werktagen: 06 bis 07 Uhr 20 bis 22 Uhr An Sonn- und Feiertagen: 06 bis 09 Uhr 13 bis 15 Uhr 20 bis 22 Uhr Immissionsrichtwerte In der nachfolgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die im Abschnitt 6.1 der TA Lärm angegebenen Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm aufgeführt. Sie beziehen sich auf Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Tab. 4-1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm [18] Nutzungsart Immissionsrichtwerte der TA Lärm in dB(A) Tag Nacht Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35 Reine Wohngebiete 50 35 Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 40 Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 45 Urbane Gebiete 63 45 Gewerbegebiete 65 50 Industriegebiete 70 70 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sind zulässig. Sie dürfen aber die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 15 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 4.2.4 Verkehrsgeräusche Die Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen bei der Beurteilung von Gewerbelärm ist in Nummer 7.4 der TA Lärm geregelt. Demnach sind Verkehrsgeräusche auf dem Betriebsgelände sowie bei der Ein- und Ausfahrt bei der Ermittlung der Lärmemissionen eines Betriebes mit zu berücksichtigen. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Straßen sind nur zu erfassen, wenn sie den Mittelungspegel der Verkehrsgeräusche um mindestens 3 dB(A) erhöhen, keine Vermischung mit dem öffentlichen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden. 4.3 Emissionen 4.3.1 Allgemeines In den schalltechnischen Berechnungen werden die nachfolgend beschriebenen maßgebenden Schallquellen der an das Plangebiet grenzenden gewerblichen Nutzungen berücksichtigt. Dazu zählen die Geräuschemissionen durch den Gewerbebetrieb Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH und durch die nördlich gelegene Tankstelle. Von den Lärmeinwirkungen des westlich gelegenen Lebensmittelmarktes werden die für das Plangebiet relevanten Schallquellen durch die Andienung und den Parkierungsverkehr berücksichtigt. Die Lage aller untersuchten Schallquellen des Gewerbelärms sind in Anlage 6 dargestellt. 4.3.2 Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH Die nachfolgend aufgeführten Emissionsansätze, des direkt östlich an das Plangebiet angrenzenden gewerblichen Betriebs, basieren auf Angaben des Betreibers zu Art und Umfang der ausgeführten und geplanten lärmrelevanten Tätigkeiten unter Berücksichtigung der bestehenden Nachbarschaft. Diese Informationen wurden im Rahmen eines Ortstermins am 01.03.2018 sowie im Zuge einer schalltechnischen Messung am 15.11.2018 eingeholt und beziehen sich durchweg auf einen Tag intensiver Nutzung. Darüber hinaus werden Entwicklungen des Betriebes auf Grundlage der Angaben des Betreibers berücksichtigt. Relevante Geräusche entstehen durch die Andienung im Innenhof des Betriebs. Die Andienung erfolgt über die nördliche Zufahrt an der Straße „Geroldsecker Vorstadt“. Im Bereich des Innenhofs wird zudem der Parkierungsverkehr durch Mitarbeiter und Kun- P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 16 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung den angesetzt. Für Kunden stehen ca. 5 Stellplätze und für Mitarbeiter knapp 50 Stellplätze zur Verfügung. Die Fahrgassen des Innenhofs sind durchgehend asphaltiert. Zusätzlich ergeben sich für das Plangebiet relevante Schallemissionen durch die Schallabstrahlung von Geräuschen technischer Geräte innerhalb der Betriebshallen. Dabei sind aus den Fensteröffnungen und Dachluken der Verpackerei und des Lagers insbesondere die Geräuschemissionen einer Tischkreissäge und eines Druckluftnaglers zur berücksichtigen. Zudem entstehen aus dem Innenbereich der Schleiferei Lärmeinwirkungen durch die Nutzung von Schleifgeräten. Über die Dachluken des Edelstahlzentrums werden Geräusche von Tätigkeiten mit einer Flex, einer Schleifmaschine sowie durch Klopfarbeiten auf Metall emittiert. In der Schweißerei entstehen Geräusche ebenfalls durch Hammerschläge auf Metall sowie durch eine Blechschere und eine Flex, welche über seitliche Fensterfronten und ein Hallentor abgestrahlt werden. Die Schallabstrahlung aus der Halle mit den Zerspanungsmaschinen wird insbesondere durch verschiedene Drehmaschinen erzeugt. Es werden lärmrelevante Tätigkeiten am Tag sowie innerhalb der Nachtzeit berücksichtigt. Um die Geräuschemissionen der technischen Geräte des Betriebs zu erfassen, wurde eine schalltechnische Messung durchgeführt. Die Ergebnisse der schalltechnischen Messungen zu den einzelnen lärmrelevanten Tätigkeiten des Gewerbebetriebs sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Im Zuge der Auswertung der Messungen wurde der Schallleistungspegel anhand des gemessenen Schalldruckpegels unter Berücksichtigung des Abstandes zwischen Messgerät und Schallquelle bestimmt. Die daraus resultierende Schallabstrahlung an den verschiedenen Öffnungen der Betriebsgebäude wurde im Schallausbreitungsmodell berücksichtigt. Tab. 4-2: Zusammenstellung Messergebnisse Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH Schallquelle Schallleistungspegel LWA Verpackerei Tischkreissäge 113,2 dB(A) Druckluftnagler (pro Einzelschuss) 116 dB(A) Hammerschläge (pro Einzelschlag) 126,8 dB(A) Zerspanungshalle Großformatiges Drehen „Mori“ 102,5 dB(A) Probelauf Zentrifuge 89,8 dB(A) Schleiferei Exzenterschleifer 95,2 dB(A) Winkelschleifer 113,6 dB(A) Edelstahlzentrum Flex 108,8 dB(A) Klopfarbeiten (pro Einzelschlag) 133,2 dB(A) P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 17 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Schallquelle Schallleistungspegel LWA Schleifmaschine 110,8 dB(A) Schweißerei Blechschere (pro Schneidevorgang) 114,4 dB(A) Hammerschläge (pro Einzelschlag) 126,2 dB(A) Die nachfolgende Tabelle gibt eine Erläuterung zu den verschiedenen im Schallausbreitungsmodell verwendeten Tagesganglinien der Schallquellen des Gewerbebetriebs. Tab. 4-3: Zusammenstellung der Tagesganglinien Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH Tagesganglinie Erläuterung 1 Beschriebener Vorgang 5-fach zwischen 6 und 22 Uhr durchgeführt 2 Beschriebener Vorgang 1-fach zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführt 3 Beschriebener Vorgang 6-fach zwischen 6 und 22 Uhr durchgeführt 4 Beschriebener Vorgang 2-fach zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführt 5 Beschriebener Vorgang 24-fach zwischen 6 und 22 Uhr durchgeführt 6 Beschriebener Vorgang 5-fach zwischen 6 und 22 Uhr durchgeführt 7 Beschriebener Vorgang durchgängig zwischen 7 und 20 Uhr durchgeführt 8 Beschriebener Vorgang durchgängig zwischen 20 und 21 Uhr durchgeführt 9 Beschriebener Vorgang durchgängig innerhalb der lautesten Nachtstunde durchgeführt 10 Beschriebener Vorgang 12 Minuten zwischen 7 und 20 Uhr durchgeführt 11 Beschriebener Vorgang durchgängig zwischen 6 und 22 Uhr durchgeführt In der nachfolgenden Tabelle werden die Schallleistungspegel der unterschiedlichen Schallquellen aufgeführt. Zudem werden die Quelltypen (Punkt-, Linien- oder Flächen- P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 18 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung schallquellen) und die Anzahl der Vorgänge bzw. die Einwirkzeit über die Angabe der verwendeten Tagesganglinie genannt. In der Tabelle sind dabei entweder die während des Vorgangs emittierten Schallleistungspegel oder die über eine Stunde gemittelten Werte genannt. Innerhalb der Nachtzeit sind durch den Betriebsablauf des Gewerbebetriebs nach Angaben des Betreibers keine relevanten Geräuschemissionen zu erwarten. Die Schallleistungspegel der einzelnen Schallquellen beziehen sich i. d. R. auf den Gesamtpegel, der sich bei Flächenschallquellen auf die gesamte Fläche verteilt. Abweichende Ansätze (auf m bzw. m² bezogen) sind in der Tabelle mit der entsprechenden Einheit gekennzeichnet. Im vorliegenden Fall trifft dies auf alle Linienschallquellen zu. Tab. 4-4: Schallleistungspegel Schallquellen Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH Schallquelle Quelltyp Schallleistungspegel [Literaturverweis] Tagesganglinie LWA LWA,1h Fläche - 63 dB(A)/m [19] 1, 2 Fläche - 68 dB(A)/m [19] 1, 2 Fläche - 66,4 dB(A)/m [21] 1, 2 Fläche - 80,6 dB(A) [19] 1, 2 Fläche 94 dB(A) [19] - 1, 2 Fläche 100 dB(A) [22] - 3, 4 Fläche 90 dB(A) [22] - 4, 5 Fläche - Fläche - Fläche - Andienung Lkw-Fahrweg (Ansatz: 40 m/Lkw) Lkw-Rangierweg (Ansatz: 40 m/Lkw) Lkw-Rückfahrwarner Einzelereignisse Lkw (Bremse entlüften, Türenschlagen etc.) Lkw-Leerlauf (Ansatz: 0,5 min/Lkw) Dieselgabelstapler (Ansatz: 1 min/Palette) Elektrogabelstapler (Ansatz: 1 min/Palette) Entladevorgang eines Fahrzeugs mit einem Handhubwagen Beladevorgang eines Fahrzeugs mit einem Handhubwagen 82,2 dB(A) [20] pro Palette 84 dB(A) [20] pro Palette 6 2, 3 Fahrweg Handhubwagen beladen (Ansatz: 55 dB(A)/m [19] 6 5 m/Palette) P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 19 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Schallquelle Quelltyp Schallleistungspegel [Literaturverweis] Tagesganglinie LWA LWA,1h Fläche - 57 dB(A)/m [19] 2, 3 Fläche - 68,9 dB(A) [23] 7 Fläche - 74 dB(A) [23] 8 Fläche - 74 dB(A) [23] 9 Fläche - 76,7 dB(A) [23] 7 Fläche - 84,8 dB(A) [23] 8 Fläche - 84,8 dB(A) [23] 9 Fläche - 113,2 dB(A) 10 Punkt - Punkt - 85 dB(A) [24] Punkt - 89,2 dB(A) [25] Fläche - 109,6 dB(A) [25] Fahrweg Handhubwagen unbeladen (Ansatz: 5 m/Palette) Parken Kundenparkplatz 1 (Ansatz: ca. 20 Fahrbewegungen am Tag) Kundenparkplatz 1 (Ansatz: ca. 5 Fahrbewegungen am Tag innerhalb Zeiten erhöhter Empfindlichkeit) Kundenparkplatz 1 (Ansatz: ca. 5 Fahrbewegungen innerhalb der lautesten Nachtstunde) 1 Mitarbeiterparkplatz (Ansatz: ca. 50 Fahrbewegungen am Tag) 1 Mitarbeiterparkplatz (Ansatz: ca. 25 Fahrbewegungen am Tag innerhalb Zeiten erhöhter Empfindlichkeit) Mitarbeiterparkplatz 1 (Ansatz: 25 Fahrbewegungen innerhalb der lautesten Nachtstunde) Technische Anlagen Tischkreissäge Schallabstrahlung Tischkreissäge (pro Dachluke) Zu- bzw. Abluft Lackieranlage Schallabstrahlung Schleiferei Schallabstrahlung 87,8 dB(A) [25] 2 3 4 10 9, 11 9, 11 11 Verpackerei/Lager P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 20 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Schallquelle Quelltyp Schallleistungspegel [Literaturverweis] Tagesganglinie LWA LWA,1h Punkt - 101,4 dB(A) [25] Linie - 86,4 dB(A) [25] Linie - 90,6 dB(A) [25] Punkt - 120,5 dB(A) [25] Linie - 110,3 dB(A) [25] Linie - 107,3 dB(A) [25] Fläche - 117,3 dB(A) [25] Fenster West Schallabstrahlung Verpackerei/Lager 4 11 pro Dachluke Schallabstrahlung Halle mit Zerspanungsmaschinen 5 11 5 11 Fensterfront (Nord) Schallabstrahlung Halle mit Zerspanungsmaschinen Fensterfront (Süd) Schallabstrahlung Edelstahlzentrum 6 11 7 11 7 11 7 11 (pro Dachluke) Schallabstrahlung Schweißerei Fensterfront (Nord) Schallabstrahlung Schweißerei Fensterfront (Süd) Schallabstrahlung Schweißerei Tor (West) 1 Parkplatzart: Besucher- und Mitarbeiterparkplatz, inkl. KPA = 0 dB(A), KI = 4 dB(A), KStrO = 0 dB(A) 2 Ansatz in der Nachtzeit: Einsatzzeit 45 min pro Stunde 3 Ansatz in der Nachtzeit: Einsatzzeit 15 min pro Stunde 4 Gesamtpegel für eine Einsatzzeit des Druckluftnaglers von 12,5 h und 1300 Hammerschlägen 5 Gesamte Einsatzzeit von 2,5 h pro Tag 6 Gesamtpegel für eine Einsatzzeit der Schleifmaschine von 150 min, der Flex von 250 min und 60 Hammerschlägen 7 Gesamtpegel für eine Einsatzzeit der Schleifmaschine von 30 min, 60 Schneidvorgängen der Blechschere und 25 Hammerschlägen 4.3.3 Tankstelle Nördlich des Plangebiets befindet sich an der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ eine Tankstelle. Die Tankstelle hat täglich zwischen 6 Uhr und 22 Uhr geöffnet. Neben den Zapfsäulen verfügt die Tankstelle auch über eine Luftstation, einen Münzsauger und einen Hochdruckreiniger. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 21 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Die Schallemissionen aus dem Tankstellenbetrieb können aus einer Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie [26] entnommen werden. Darin sind Angaben zu typischen Schallleistungspegeln und zur Häufigkeit einzelner Vorgänge sowie Zuschläge für Impuls- und Tonhaltigkeit aufgeführt. Auf dieser Basis werden für Werktage folgende Ansätze gewählt: Bereich / Vorgang Einzelpegel bezogen auf werktags 1h Anzahl der Vorgänge pro Stunde Schallleistungspegel pro Stunde in dB(A) in dB(A) Tag Ruhezeit Nacht Tag Ruhezeit Nacht Zapfsäulen 74,7 42 33 - 90,9 89,9 - Ein- und Ausfahrt 70,3 42 33 - 86,5 85,5 - Parken (Shopkunden) 72,1 42 33 - 88,3 87,5 - Hochdruckreiniger 75,6 42 33 - 91,8 90,8 - Münzsauger 62,7 42 33 - 78,9 77,9 - Luftstation (ohne Waschanlage) 66,3 42 33 - 82,5 81,5 - Tankwagen 94,6 - 1 - - 94,6 - Tab. 4-5: Schallleistungspegel Tankstelle werktags Die Vorgänge werden auf die Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit (nach Nr. 6.5 der TA Lärm, vgl. Abschnitt 4.2.2) und den Zeitraum außerhalb der Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit nach den Vorgaben der Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie [26] aufgeteilt. Dadurch werden Zuschläge für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit angemessen berücksichtigt. Es wird eine Kraftstoffanlieferung je Tag angenommen. Diese wird in der Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit angesetzt. 4.3.4 Lebensmittelmarkt Westlich des Plangebiets befindet sich ein Lebensmittelmarkt. Die für das Plangebiet maßgeblichen Schallquellen stellen der Parkierungsverkehr von Kunden und Mitarbeitern, zum Plangebiet orientierte technische Geräte sowie die Andienung des Lebensmittelmarktes dar. Die im Schallausbreitungsmodell verwendeten Tagesganglinien können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 22 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Tab. 4-6: Zusammenstellung der Tagesganglinien Lebensmittelmarkt Tagesganglinie Erläuterung 12 Beschriebener Vorgang 1-fach zwischen 6 und 7 Uhr durchgeführt 13 Beschriebener Vorgang 1-fach zwischen 7 und 20 Uhr durchgeführt 14 Beschriebener Vorgang durchgängig zwischen 8 und 20 Uhr durchgeführt (Öffnungszeiten Lebensmittelmarkt) 15 Beschriebener Vorgang durchgängig innerhalb der lautesten Nachtstunde durchgeführt 16 Beschriebener Vorgang durchgängig zwischen 0 und 24 Uhr durchgeführt Die im Schallausbreitungsmodell verwendeten Schallquellen sind mit dem jeweiligen Schallleistungspegel, wie in Abschnitt 4.3.2, in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Tab. 4-7: Schallleistungspegel Schallquellen Lebensmittelmarkt Schallquelle Quelltyp Schallleistungspegel [Literaturverweis] LWA LWA,1h Tagesganglinie Andienung Lkw-Fahrweg Linie - 63 dB(A)/m [19] 12, 13 Lkw-Rangierweg Linie - 68 dB(A)/m [19] 12, 13 Lkw-Rückfahrwarner Linie - 66,4 dB(A)/m [21] 12, 13 Fläche - 80,6 dB(A) [19] 12, 13 Fläche 94 dB(A) [19] - 12, 13 Fläche - Fläche - Einzelereignisse Lkw (Bremse entlüften, Türenschlagen etc.) Lkw-Leerlauf (Ansatz: 5 min/Lkw) Entladevorgang eines Lkws mit einem Handhubwagen (Ansatz: 33 Palet- 75,7 dB(A) [20] pro Palette 12, 13 ten/Lkw) Parken Kundenparkplatz 8 94,7 dB(A) [23] P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx 14 Seite 23 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Schallquelle Quelltyp Schallleistungspegel [Literaturverweis] Tagesganglinie LWA LWA,1h Fläche - 72,8 dB(A) [23] 14 Fläche - 77,6 dB(A) [23] 15 Verbundkälteanlage Fläche - 81,5 dB(A) Gaskühler Fläche - 68 dB(A) 10 - 75 dB(A) 10 Punkt (Ansatz: ca. 1100 Fahrbewegungen am Tag) Mitarbeiterparkplatz 8 (Ansatz: ca. 16 Fahrbewegungen am Tag) Mitarbeiterparkplatz 9 (Ansatz: 4 Fahrbewegungen in der lautesten Nachtstunde) Technische Anlagen Wärmepumpe (Ansatz: 2 Stück) 16 16 16 pro Stück 8 Parkplatzart: Discounter oder Getränkemarkt, inkl. KPA = 3 dB(A), KI = 4 dB(A), KStrO = 0 dB(A) 9 Parkplatzart: Besucher- und Mitarbeiterparkplatz, inkl. KPA = 0 dB(A), KI = 4 dB(A), KStrO = 0 dB(A) 10 4.3.5 10 Emissionsansatz aus einer bereits abgeschlossenen schalltechnischen Untersuchung eines Lebensmittelmarktes Maximalpegel Nach TA Lärm sind neben den Vorgaben zu Mittelungspegeln während der jeweiligen Beurteilungszeiträume auch Richtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen vorgegeben (vgl. Abschnitt 4.2.3). Im vorliegenden Fall können zur Beurteilung die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Maximalpegel maßgebend sein. Die Maximalpegel werden zusätzlich zu den Schallleistungspegeln in der jeweiligen Schallquelle berücksichtigt. Bei Linien- oder Flächenschallquellen wird der Maximalpegel jeweils an der zur maßgeblichen schutzbedürftigen Nutzung ungünstigsten Position beachtet. Tab. 4-8: Zusammenstellung der maßgebenden Maximalpegel Schallquelle Vorgang Maximalpegel LWA, max Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH Kundenparkplatz Türenschließen (Pkw) 97,5 dB(A) [18] Mitarbeiterparkplatz Türenschließen (Pkw) 97,5 dB(A) [18] Andienung Entspannungsgeräusche des Bremsluftsystems 108 dB(A) [23] Tischkreissäge Sägevorgang 114,0 dB(A) P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 24 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Schallquelle Vorgang Maximalpegel LWA, max Klopfarbeiten Schlagvorgang 120,5 dB(A) [25] Hammerschläge Schlagvorgang 116,9 dB(A) [25] Kundenparkplatz Türenschließen (Pkw) 99,5 dB(A) [18] Mitarbeiterparkplatz Türenschließen (Pkw) 97,5 dB(A) [18] Andienung Entspannungsgeräusche des Bremsluftsystems 108 dB(A) [23] Lebensmittelmarkt 4.4 Immissionen Zur schalltechnischen Beurteilung werden mit den in Abschnitt 4.3 zusammengestellten Emissionen die Mittelungspegel des Gewerbelärms im Planfall ermittelt. Dabei werden die einzelnen bestehenden Gewerbeschallquellen überlagert. Im Schallausbreitungsmodell werden dabei die Abschirmungen durch die Bestandsgebäude berücksichtigt. Im Plangebiet werden Gebäude angenommen, welche die bebaubaren Flächen vollständig belegen, um auch an den äußeren Rändern der Gebäude die Verträglichkeit bewerten zu können. Aufgrund der Lage der umgebenden gewerblichen Schallquellen in unterschiedliche Richtungen wird sich an den maßgebenden Immissionsorten auch keine relevante Überlagerung der einzelnen Schallquellen einstellen, die von der genauen Ausgestaltung der Baukörper abhängen würde. Die Ergebnisse für beispielhaft gewählte Immissionsorte im Plangebiet wurden jeweils stockwerkweise für Tag und Nacht berechnet. Die Bewertung der Schallimmissionen erfolgte anhand der Vorgaben der TA Lärm [18]. Die Ergebnisse sind in Anlage 7 aufgeführt. Darin bedeuten: IRW: Immissionsrichtwert nach TA Lärm Lr: Mittelungspegel Tag: Beurteilungszeitraum Tag 6 bis 22 Uhr (Mittelungspegel) Nacht: Beurteilungszeitraum Nacht 22 bis 6 Uhr (lauteste Stunde) diff: Überschreitung des Immissionsrichtwertes Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für urbane Gebiete liegen bei 63 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht. Die Ergebnisse zeigen, dass im Plangebiet Beurteilungspegel zwischen 39,2 dB(A) und 71,4 dB(A) am Tag und zwischen 24,5 dB(A) und 60,8 dB(A) erreicht werden. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden am Tag und in der Nacht an den Immissionsorten am südöstlichen Rand des Plangebiets (Im- P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 25 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung missionsorte 113 bis 116) am Tag um bis zu 8,4 dB(A) und in der Nacht um bis zu 15,8 dB(A) überschritten. An den Immissionsorten 121 und 122 am südlichen Rand des Plangebiets treten nur in der Nachtzeit Überschreitungen des Immissionsrichtwertes des TA Lärm von bis zu 5,4 dB(A) auf. An allen anderen untersuchten Immissionsorten werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für urbane Gebiete eingehalten. Aufgrund der Überschreitungen der Richtwerte an einzelnen Immissionsorten werden im Abschnitt 5 Lärmschutzmaßnahmen empfohlen. Mit den gewählten Emissionsansätzen für Maximalpegel (vgl. Abschnitt 4.3.5) wurden die in der Umgebung hervorgerufenen Immissionen ermittelt. Es ergeben sich Pegel von bis zu 74,4 dB(A) an Immissionsort 112. Der Richtwert für kurzzeitige Geräuschspitzen von 93 dB(A) in urbanen Gebieten wird damit eingehalten. Hieraus gehen keine Lärmschutzanforderungen hervor. 5. LÄRMSCHUTZMAßNAHMEN 5.1 Allgemeines Aus den Verkehrsbelastungen der umgebenden Straßen – insbesondere der B 415 – haben die Ergebnisse der schalltechnischen Modellberechnungen Überschreitungen der für den Gebietstyp empfohlenen Immissionen aufgezeigt. Auf die hohen Verkehrslärmeinwirkungen sollte zur Gewährleistung gesunder Wohnund Arbeitsverhältnisse mit Lärmschutzmaßnahmen reagiert werden. Je nach Sachlage bestehen verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung von Maßnahmen: 1. Planerische / organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung der Entstehung von Lärm 2. Vergrößern des Abstands zwischen Schallquelle und schutzbedürftiger Nutzung 3. Aktive Schutzmaßnahmen am Emissionsort bzw. auf dem Ausbreitungsweg 4. Passive Lärmschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden Grundsätzlich sollten die Maßnahmen in der oben aufgeführten Reihenfolge eingesetzt werden. Es ist aber in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen unter den vorhandenen Einsatzbedingungen verhältnismäßig sind und wesentlich zu einer Konfliktlösung beitragen. Hierbei bestehen für die planaufstellende Kommune Abwägungsspielräume. Die nachfolgend vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen sind demnach die aus Sicht des Schallschutzes empfohlenen Maßnahmen. In der Abwägung mit anderen Aspekten (Städtebau, Wirtschaftlichkeit, Sichtverhältnisse etc.) kann im Einzelfall hiervon auch abgewichen werden. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 26 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 5.2 Planerische / Organisatorische Maßnahmen Der auf das Plangebiet einwirkende Verkehrslärm ist durch die Netzfunktion der umliegenden Verkehrswege bedingt. Hierauf besteht im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 kein Einfluss. Allerdings können Maßnahmen zur Minderung der Erhöhung der Verkehrslärmsituation für die Nachbarschaft geprüft werden. Betroffen von wesentlichen Erhöhungen nach den Kriterien der 16. BImSchV sind die in Anlage 1.2 dargestellten Immissionsorte 02 bis 13. Die Erhöhungen entstehen im vorliegenden Fall durch verschiedene Einflüsse. Dies ist die Zunahme des Verkehrs in Folge der geplanten Nutzungen im Plangebiet und die Reflexionen an künftig zugelassenen Baukörpern. Zum Schutz der Nachbarschaft kommen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Diese umfassen z. B. eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Straße „Geroldsecker Vorstadt“, eine schallabsorbierende Ausführung (eines Teils) der geplanten Fassaden oder passiven Lärmschutz für die Nachbarschaft. Ein passiver Lärmschutz für die Nachbarschaft hätte weitreichende bauliche Aufwendungen zur Folge und würde dennoch nur die Innenräume vor dem Lärm schützen. In erster Linie wird empfohlen, eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu prüfen. Die bestehende und die künftige Verkehrslärmbelastung liegen in einem sehr hohen Bereich von deutlich mehr als 70 dB(A) am Tag sowie 60 dB(A) in der Nacht, sodass für Verkehrsbehörden eine Grundlage zu einer verkehrsrechtlichen Anordnung besteht. Hierbei ist aber im jeweiligen Einzelfall das Ermessen durch die Verkehrsbehörde auszuüben. Das Ermessen kann nicht über den Bebauungsplan gesteuert werden. Nach Angaben der Stadt Lahr ist auf der B 415 im Bereich des Plangebiets aufgrund der geplanten Kindertagesstätte und Schule ohnehin eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 zwischen 7 Uhr und 17 Uhr erforderlich. Eine ganztägige Beschränkung auf Tempo 30 wird eine Minderung der Verkehrslärmbelastung im Umfeld der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ (B 415) um ca. 2,5 dB(A) erzielen und damit deutlich über den Erhöhungen durch die Planung liegen. Um auch punktuelle Erhöhungen durch Reflexionen an den neuen Baukörpern zu mindern, kann ergänzend eine schallabsorbierende Fassade eingesetzt werden. Die Minderungen würden sich dabei auf die Nachbarschaft direkt nördlich des Plangebiets konzentrieren und dort in einer Größenordnung von rund 0,5 dB(A) liegen. Aus fachlicher Sicht wird demnach folgender Hinweis im Bebauungsplan empfohlen: Zum Schutz der Nachbarschaft vor dem Verkehrslärm der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ sollen die Fassaden entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ schallabsorbierend ausgeführt werden. Aufgrund der Nähe der geplanten Tiefgaragenrampe zu den geplanten Baufenstern können Störungen der Anwohner durch Fahrbewegungen in der Nacht entstehen. Deshalb wird empfohlen, an der südlichen Fassade, die direkt im Umfeld der Tiefgara- P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 27 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung genrampe liegt, keine Schlafräume vorzusehen. Alternativ wird empfohlen, bauliche Maßnahmen an der Tiefgaragenrampe zum Schutz der Schlafräume an den genannten Fassaden umzusetzen. 5.3 Abstände / Aktiver Lärmschutz Größere Abstände zu den Verkehrswegen sind aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche keine ausreichend umsetzbare Maßnahme. Der Einhaltung größerer Abstände steht das Gebot zur flächensparenden Planung entgegen. Ein aktiver Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand zum Schutz vor dem Straßenverkehrslärm wird aufgrund von städtebaulichen Gegebenheiten (negativer Einfluss auf das Stadtbild, Trennwirkung, stark eingeschränkte Wirkung durch seitliche Schalleinträge, Sichtverhältnisse, erforderliche Zufahrten usw.) nicht in Betracht gezogen. 5.4 Passiver Lärmschutz – Gewerbelärm 5.4.1 Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen Aufgrund der zu erwartenden Gewerbelärmbelastung durch an das Plangebiet angrenzende gewerbliche Nutzungen, die in Teilbereichen über den Immissionsrichtwerten der TA Lärm liegt, sollten Schutzmaßnahmen für das Plangebiet getroffen werden. Da sich die Richtwerte der TA Lärm auf Immissionsorte außerhalb der Fenster schutzbedürftiger Räume beziehen, wären hierzu Vorgaben zur Schalldämmung der Außenbauteile allein nicht ausreichend. Die Konfliktlösung muss deshalb durch einen Ausschluss der schutzbedürftigen Nutzung bzw. von Fenstern schutzbedürftiger Räume erfolgen. Somit können keine im Sinne der TA Lärm maßgebende Immissionsorte mit unzumutbaren Lärmbelastungen entstehen. In Anlehnung an verschiedene Leitfäden, kann eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan z. B. wie folgt gefasst werden: In den Bereichen mit Beurteilungspegeln des Gewerbelärms von mehr als 63 dB(A) am Tag (vgl. Anlage 8.1 bis 8.4) sind öffenbare Fenster von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109-1 (Ausgabe Januar 2018, [28]) unzulässig. In Bereichen mit Beurteilungspegeln des Gewerbelärms von mehr als 45 dB(A) in der Nacht (vgl. Anlage 8.5 bis 8.8) sind öffenbare Fenster von Schlafräumen unzulässig. Festverglasungen und nicht-öffenbare Fensterelemente sind uneingeschränkt zulässig. Alternativ kann für diese Bereiche ein baulicher Schallschutz (z .B. vorgehängte Fassaden, Prallscheiben etc.) vorgesehen werden, der sicherstellt, dass an den maßgebenden Immissionsorten der Immissionsrichtwert der TA Lärm eingehalten wird. Ausnahmen hierzu sind zulässig, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass an diesen Fassaden ausschließlich aufgrund der P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 28 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Eigenabschirmung der künftigen Baukörper und unter Berücksichtigung der gutachterlich zugrunde gelegten künftigen Erweiterungsmöglichkeiten der emittierenden Gewerbebetriebe ein Beurteilungspegel von mehr als 63 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht nicht überschritten wird. 5.5 Passiver Lärmschutz – Verkehrslärm 5.5.1 Allgemeines Hinsichtlich des Verkehrslärms bestehen im Gegensatz zum Gewerbelärm keine festen Richt- oder Grenzwerte, aus denen zwingende Vorgaben zu Art und Umfang des erforderlichen Lärmschutzes abzuleiten sind. Nachfolgend werden Vorschläge aus Sicht des Schallschutzes zusammengestellt, die zur Gewährleistung gesunder Wohnund Arbeitsverhältnisse sinnvoll erscheinen. In der Abwägung mit anderen Aspekten können im Einzelfall auch Anpassungen erforderlich sein. Es wird empfohlen, für Bereiche mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) über Festsetzungen im Bebauungsplan Vorgaben zum passiven Lärmschutz zu definieren. 5.5.2 Grundrissorientierung Aufgrund der vor allem durch die Straße „Geroldsecker Vorstadt“ und die Willy-BrandtStraße geprägten Lärmsituation im Plangebiet wird eine Vorgabe zur Grundrissorientierung empfohlen. In Anlehnung an den Berliner Leitfaden [27] kann eine Festsetzung beispielsweise wie folgt formuliert werden: Zum Schutz vor Verkehrslärm muss entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ und der Willy-Brandt-Straße in Gebäuden mindestens ein Aufenthaltsraum von Wohnungen, bei Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthaltsräumen müssen mindestens zwei Aufenthaltsräume mit jeweils mindestens einem Fenster zu der von der jeweiligen Straße abgewandten Gebäudeseite orientiert sein. (nach [27]) Als lärmabgewandt sind dabei Fassaden mit einem Beurteilungspegel des Verkehrslärms ermittelt nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) von maximal 64 dB(A) am Tag sowie 54 dB(A) in der Nacht in der Nacht zu betrachten. (nach [27]) Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere Beurteilungspegel vorliegen, als dies in den schalltechnischen Berechnungen für den Bebauungsplan angenommen wurde, können auch Fassaden mit Unterschreitung der oben genannten Schwellen als lärmabgewandt betrachtet werden. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 29 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 5.5.3 Schalldämmung der Außenbauteile Als Grundlage für die Bemessung der erforderlichen Schalldämmung kann die DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau (Ausgabe Januar 2018, mehrere Teile) herangezogen werden. Demnach werden entsprechend den äußeren Lärmeinwirkungen die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile ermittelt. Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich aus der Überlagerung aller einwirkenden Geräuschquellen, wobei noch ein Zuschlag von 3 dB(A) zu berücksichtigen ist. Liegt zwischen dem Beurteilungspegel am Tag und dem Beurteilungspegel in der Nacht eine Differenz von weniger als 10 dB(A) vor, wird zum Schutz des Nachtschlafes der maßgebliche Außenlärmpegel für Schlafräume durch Addition eines Zuschlags von 10 dB(A) zu dem um 3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht berechnet. Gemäß der DIN 4109-1 (Ausgabe Januar 2018, [28]) ergeben sich die Anforderungen an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten nach der Gleichung . Dabei ist = 25 dB für Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien; = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches; = 35 dB für Büroräume und Ähnliches; der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109-2:2018-01 Mindestens einzuhalten sind Schalldämm-Maße: = 35 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien; = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume, Büroräume und Ähnliches. Übersteigen die gesamt bewerteten Bau-Schalldämm-Maße forderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 50 dB, sind die An- Eine Festsetzung im Bebauungsplan hinsichtlich der zu stellenden Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile kann beispielsweise wie folgt formuliert werden: In den Teilen des Plangebiets, die Außenlärmpegeln nach DIN 4109-2 – Schallschutz im Hochbau (Ausgabe Januar 2018, [29]) von mindestens 66 dB(A) ausgesetzt sind, müssen die Außenbauteile von Gebäuden mit schutzbedürftigen P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 30 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Räumen die gemäß DIN 4109-1 (Ausg. Januar 2018, [28]) je nach Raumart und Außenlärmpegel erforderlichen bewerteten Bau-Schalldämm-Maße aufweisen. Das notwendige Schalldämm-Maß ist in Abhängigkeit von der Raumart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Die für die Dimensionierung der Schalldämm-Maße anzusetzenden Außenlärmpegel auf Grundlage der Lärmeinwirkungen am Tag sind aus Anlage 9.1 bis 9.4 und auf Grundlage der Lärmeinwirkungen in der Nacht aus Anlage 9.5 bis 9.8 zu entnehmen. Für Schlafräume und vergleichbare Räume ist vom höheren der beiden dargestellten Außenlärmpegel auszugehen, bei sonstigen Aufenthaltsräumen können die Außenlärmpegel für den Tag verwendet werden. Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere maßgebende Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen, als dies im Bebauungsplan angenommen wurde, können die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109-1 [28] reduziert werden. 5.5.4 Belüftung von Schlafräumen Über die Anforderungen an die Schalldämmung hinaus, sind auch Maßnahmen zur Belüftung der Schlafräume zu empfehlen. Auf Grundlage verschiedener Leitfäden wird folgende Festsetzung [8][27] empfohlen: Schlafräume (auch Kinderzimmer) an Fassaden, die Beurteilungspegeln des Verkehrslärms von mehr als 54 dB(A) (vgl. Anlage 10.1 bis 10.4) nachts ausgesetzt sind und die nicht über Fenster auf einer lärmabgewandten Gebäudeseite verfügen, sind bautechnisch so auszustatten, dass sowohl die Schalldämmanforderungen gemäß der textlichen Festsetzung in Abschnitt 5.5.3 erfüllt werden als auch ein Mindestluftwechsel erreicht wird. Alternativ können für diese Schlafräume geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen (z. B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen) getroffen werden, die sicherstellen, dass ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit in dem Raum oder den Räumen bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten wird. Auf die schallgedämmte Belüftung kann verzichtet werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass der Beurteilungspegel des Verkehrslärms am Schlafraum in der Nacht 54 dB(A) nicht überschreitet. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 31 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 5.5.5 Außenwohnbereiche Zum Schutz der Außenwohnbereiche wird folgende Festsetzung in Anlehnung an den Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung [8] empfohlen: Wenn eine Wohnung ausschließlich über Außenwohnbereiche mit einem Beurteilungspegel des Verkehrslärms am Tag von mehr als 64 dB(A) (vgl. Anlage 11.1 bis 11.4) verfügt, ist dieser durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z. B. verglaste Vorbauten vor dem einwirkenden Lärm zu schützen. Durch die Schutzmaßnahmen ist sicherzustellen, dass im Außenwohnbereich ein Beurteilungspegel des Verkehrslärms am Tag von 64 dB(A) oder weniger erreicht wird. Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass an den Außenwohnbereichen der Beurteilungspegel des Verkehrslärms von maximal 64 dB(A) vorliegt, kann auf den oben genannten baulichen Schallschutz verzichtet werden. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 32 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 6. ZUSAMMENFASSUNG Für die Aufstellung des Bebauungsplans „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Hierbei wurden der Verkehrslärm und der Gewerbelärm untersucht. Verkehrslärm In der Nachbarschaft sind an den Immissionsorten 02 bis 13 wesentliche Erhöhungen nach den Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung zu erwarten (vgl. Abschnitt 3.4.2) o Folge: Empfehlungen zu planerischen / organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen (Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Straße „Geroldsecker Vorstadt“, schallabsorbierende Ausführung der Fassaden entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ (vgl. Abschnitt 5.2) Im Plangebiet werden die empfohlenen Immissionen für urbane Gebiete überschritten (vgl. Abschnitt 3.4.3) o Folge: Empfehlung zu passiven Schutzmaßnahmen (Grundrissorientierung, Schalldämmung, Belüftung, Schutz von Außenwohnbereichen) (vgl. Abschnitt 0) Gewerbelärm Im südöstlichen Bereich des Plangebiets werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für urbane Gebiete am Tag und in der Nacht durch gewerbliche Anlagen im Umfeld überschritten (vgl. Abschnitt 4.4) o Folge: Empfehlung zum Ausschluss schutzbedürftiger Räume bzw. Schlafräume mit öffenbaren Fenstern in dem betroffenen Bereich des Plangebiets (vgl. Abschnitt 5.4) Tiefgaragenrampe Im direkten Umfeld einer Tiefgaragenrampe können Störungen der Anwohner insbesondere durch Fahrbewegungen in der Nacht entstehen o Folge: Empfehlung, keine Schlafräume im direkten Umfeld der Tiefgaragenrampe vorzusehen oder durch bauliche Maßnahmen eine Abschirmung der Rampe zu schaffen (vgl. Abschnitt 5.2) P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Seite 33 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 1 Lagepläne Verkehrslärm P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Legende Immissionsort 01 Signalanlage Emissionslinie Straße f Ste Hauptgebäude Nebengebäude str ie n an e aß 05 02 03 04 06 07 08 Gero ldsec ker V orsta dt 09 12 13 10 11 Surbeck-Koch Projektbez: 14 Willy-Brandt-Straße P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Lageplan Verkehrslärm Analyse-/Prognose-Nullfall 15 Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 1.000 1.1 Legende Immissionsort 01 Signalanlage Emissionslinie Straße Hauptgebäude f Ste Nebengebäude str ie n an Plangebiet e aß 05 02 03 04 06 07 Gero ldsec C D 08 ker V orsta dt 09 12 B E 13 A 10 11 F N G I H Auftraggeber: M O Surbeck-Koch L K P Projektbez: 14 Willy-Brandt-Straße P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße J "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Lageplan Verkehrslärm Prognose-Planfall 15 Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 1.000 1.2 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 2 Verkehrserzeugung Plangebiet P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Verkehrserzeugung Wohnen P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\550 Anlagenerstellung\Erstellung\02-Verkehrserzeugung-190130-Lpil.cdr Bruttogeschossfläche (BGF): 4.860 m² Einwohnerverkehr Besucherverkehr BGF pro Einwohner: 48 - 53 m² BGF/Einwohner Annahme: 50 m² BGF/Einwohner Anteil des Besucherverkehrs: 0 - 15% der Einwohnerwege Annahme: 10% der Einwohnerwege 100 Einwohner 40 Wege/24h Wegehäufigkeit: 3,5 - 4,0 Wege/Einwohner Annahme: 3,8 Wege/Einwoher MIV-Anteil: 60 - 80% (MIV-Anteil im Besucherverkehr) Annahme: 60% 370 Wege/24h 25 Pkw-Wege/24h Wege außerhalb des Plangebiets: 10-15% Annahme: 10% Pkw-Besetzungsgrad: 1,5 - 2,0 (Besucherverkehr) Annahme: 1,8 320 Wege/24h 10 Pkw-Fahrten/24h MIV-Anteil: 30 - 70% (MIV-Anteil im Einwohnerverkehr) Annahme: 65% 210 Pkw-Wege/24h Pkw-Besetzungsgrad: 1,5 (Einwohnerverkehr) 150 Pkw-Fahrten/24h Lieferverkehr 0,05 Lkw-Fahrten je Einwohner 5 Liefer-Fahrten/24h Proj.-Nr.: Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez.: Fichtner Water & Transportation GmbH Linnéstraße 5 - 79110 Freiburg +49-761-88505-0 - info@fwt.fichtner.de „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez.: 612-2146 Datum: 01/2019 Maßstab: Verkehrserzeugung Wohnen Anlage 2.1 Verkehrserzeugung Kita P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\550 Anlagenerstellung\Erstellung\02-Verkehrserzeugung-190130-Lpil.cdr ca. 100 Plätze Beschäftigtenverkehr Besucherverkehr Anzahl der Beschäftigten: 0,06 - 0,1 Beschäftigte/Platz Angabe Architekt: 0,2 Beschäftigte/Platz Anzahl der Beschäftigten: 0,7 - 1,0 Nutzer/Platz Annahme: 1,0 Nutzer/Platz 20 Beschäftigte 100 Besucher Anwesenheit: 80 - 100% Annahme: 100% Wegehäufigkeit: 2,0 Wege/Besucher 20 Beschäftigte 200 Wege/24h Wegehäufigkeit: 3,0 - 4,5 Wege/ Beschäftigtem Annahme: 3,0 Wege/Beschäftigtem MIV-Anteil: 5 - 80% (MIV-Anteil im Besucherverkehr) Annahme: 50% 60 Wege/24h 100 Pkw-Wege/24h MIV-Anteil: 30 - 70% (MIV-Anteil z.B. integrierte Lage) Annahme: 50% Pkw-Besetzungsgrad: 0,5 (mit Bring- und Holfahrt) 30 Pkw-Fahrten/24h 200 Pkw-Fahrten/24h Pkw-Besetzungsgrad: 1,1 (Beschäftigtenverkehr) Annahme Anteil Verbundeffekt: 5 % Annahme Anteil Mitnahmeeffekt: 10 % 30 Pkw-Fahrten/24h 170 Pkw-Fahrten/24h Lieferverkehr Anzahl Lkw-Fahrten: Annahme: 1 Lkw-Fahrt/24 h 1 Liefer-Fahrt/24h Proj.-Nr.: Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez.: Fichtner Water & Transportation GmbH Linnéstraße 5 - 79110 Freiburg +49-761-88505-0 - info@fwt.fichtner.de „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez.: 612-2146 Datum: 01/2019 Maßstab: Verkehrserzeugung Kita Anlage 2.2 Verkehrserzeugung Grundschule P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\550 Anlagenerstellung\Erstellung\02-Verkehrserzeugung-190130-Lpil.cdr ca. 170 Plätze Beschäftigtenverkehr Besucherverkehr Anzahl der Beschäftigten: 0,03 - 0,05 Beschäftigte/Platz Annahme: 0,05 Beschäftigte/Platz Anzahl der Beschäftigten: 0,7 - 0,8 Nutzer/Platz Annahme: 0,8 Nutzer/Platz 10 Beschäftigte 140 Besucher Anwesenheit: 80 - 100% Annahme: 100% Wegehäufigkeit: 2,0 Wege/Besucher 10 Beschäftigte 280 Wege/24h Wegehäufigkeit: 2,5 Wege/Beschäftigtem MIV-Anteil: 5 - 40% (MIV-Anteil im Besucherverkehr) Annahme: 30% 25 Wege/24h 85 Pkw-Wege/24h MIV-Anteil: 30 - 70% (MIV-Anteil z.B. integrierte Lage) Annahme: 50% Pkw-Besetzungsgrad: 0,5 (mit Bring- und Holfahrt) 15 Pkw-Fahrten/24h 170 Pkw-Fahrten/24h Pkw-Besetzungsgrad: 1,1 (Beschäftigtenverkehr) Annahme Anteil Verbundeffekt: 10 % Annahme Anteil Mitnahmeeffekt: 10 % 10 Pkw-Fahrten/24h 140 Pkw-Fahrten/24h Lieferverkehr Anzahl Lkw-Fahrten: Annahme: 1 Lkw-Fahrt/24 h 1 Liefer-Fahrt/24h Proj.-Nr.: Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez.: Fichtner Water & Transportation GmbH Linnéstraße 5 - 79110 Freiburg +49-761-88505-0 - info@fwt.fichtner.de „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez.: 612-2146 Datum: 01/2019 Maßstab: Verkehrserzeugung Grundschule Anlage 2.3 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 3 Beurteilungspegel Verkehrslärm P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Immissionsort Nutzung Stock- IGW IGW Lr Lr Lr,diff Lr,diff werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 01 WA EG 1.OG 2.OG 3.OG 59 59 59 59 49 49 49 49 63 62 61 61 54 54 53 53 3,2 2,6 2,0 1,6 5,0 4,4 3,7 3,4 02 MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 71 71 71 70 63 63 62 62 6,7 6,6 6,1 5,6 8,5 8,4 7,9 7,4 03 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 74 73 73 66 65 65 9,3 8,9 8,2 11,2 10,8 10,1 04 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 74 74 73 66 66 65 9,5 9,3 8,8 11,4 11,2 10,6 05 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 69 69 69 61 61 61 4,4 4,5 4,4 6,2 6,4 6,3 06 MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 71 71 71 71 63 63 63 63 6,9 7,0 6,7 6,3 8,8 8,8 8,6 8,2 07 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 71 71 71 63 63 63 6,8 6,7 6,2 8,6 8,6 8,1 08 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 71 71 71 63 63 63 7,0 6,9 6,3 8,8 8,7 8,1 09 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 69 69 69 61 61 61 4,7 4,7 4,4 6,5 6,6 6,2 10 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 73 72 71 65 64 62 8,4 7,3 6,2 10,2 9,1 8,0 11 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 72 71 70 64 63 62 7,8 7,0 6,0 9,7 8,8 7,8 12 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 70 70 69 61 61 61 5,1 5,2 4,9 6,9 7,0 6,7 13 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 69 69 69 61 61 61 4,7 4,6 4,3 6,5 6,5 6,2 14 MI EG 64 54 62 54 --- --- Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 01/2019 Anlage: Beurteilungspegel Verkehrslärm Analyse-Fall SoundPLAN 8.0 Datum: 3.1.1 Immissionsort 15 Nutzung MI Stock- IGW IGW Lr Lr Lr,diff Lr,diff werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 1.OG 2.OG 64 64 54 54 62 61 53 53 ----- ----- EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 57 57 58 48 49 49 ------- ------- Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 01/2019 Anlage: Beurteilungspegel Verkehrslärm Analyse-Fall SoundPLAN 8.0 Datum: 3.1.2 Immissionsort Nutzung Stock- IGW IGW Lr Lr Lr,diff Lr,diff werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 01 WA EG 1.OG 2.OG 3.OG 59 59 59 59 49 49 49 49 63 63 62 62 55 54 54 53 3,8 3,1 2,5 2,2 5,6 4,9 4,3 4,0 02 MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 72 71 71 70 63 63 63 62 7,2 7,0 6,6 6,0 9,0 8,9 8,4 7,9 03 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 74 74 73 66 66 65 9,8 9,4 8,7 11,6 11,2 10,5 04 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 74 74 74 66 66 66 10,0 9,8 9,3 11,9 11,7 11,1 05 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 69 70 70 61 61 61 5,0 5,2 5,1 6,8 7,0 6,9 06 MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 72 72 72 72 64 64 64 64 7,7 7,9 7,7 7,4 9,5 9,7 9,5 9,2 07 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 73 73 72 65 65 64 8,5 8,4 8,0 10,3 10,3 9,9 08 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 73 73 72 65 65 64 8,2 8,3 7,9 10,1 10,1 9,8 09 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 71 71 71 63 63 62 6,4 6,5 6,2 8,2 8,4 8,0 10 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 73 72 71 65 64 63 9,0 8,0 6,9 10,8 9,8 8,7 11 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 73 72 71 65 64 63 8,3 7,4 6,5 10,1 9,3 8,4 12 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 70 70 70 62 62 62 5,7 5,9 5,6 7,6 7,7 7,4 13 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 70 70 69 61 61 61 5,2 5,1 4,8 7,0 7,0 6,7 14 WA EG 59 49 62 54 2,9 4,6 Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 01/2019 Anlage: Beurteilungspegel Verkehrslärm Prognose-Planfall SoundPLAN 8.0 Datum: 3.3.1 Immissionsort 15 Nutzung WA Stock- IGW IGW Lr Lr Lr,diff Lr,diff werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 1.OG 2.OG 59 59 49 49 61 60 53 52 1,9 0,9 3,6 2,7 EG 1.OG 2.OG 59 59 59 49 49 49 57 57 57 49 49 49 ------- ------- Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 01/2019 Anlage: Beurteilungspegel Verkehrslärm Prognose-Planfall SoundPLAN 8.0 Datum: 3.3.2 Immissionsort Nutzung Stockwerk 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Differenz PP-P0 Lr Tag Lr Tag Tag Lr Nacht Lr Nacht dB(A) 62,7 dB(A) 54,4 dB(A) 62,8 dB(A) 54,6 dB(A) 0,1 dB(A) 0,2 1.OG 62,0 53,8 62,1 53,9 0,1 0,1 2.OG 61,4 53,1 61,5 53,3 0,1 0,2 3.OG 61,0 52,8 61,2 53,0 0,2 0,2 EG 71,1 63,0 71,2 63,0 0,1 0,0 1.OG 71,0 62,8 71,0 62,9 0,0 0,1 2.OG 70,5 62,4 70,6 62,4 0,1 0,0 3.OG 70,0 61,8 70,0 61,9 0,0 0,1 WA EG MI MI EG 73,8 65,6 73,8 65,6 0,0 0,0 1.OG 73,3 65,2 73,4 65,2 0,1 0,0 2.OG 72,6 64,5 72,7 64,5 0,1 0,0 EG 74,0 65,8 74,0 65,9 0,0 0,1 1.OG 73,7 65,6 73,8 65,7 0,1 0,1 2.OG 73,2 65,0 73,3 65,1 0,1 0,1 EG 68,8 60,6 69,0 60,8 0,2 0,2 1.OG 69,0 60,8 69,2 61,0 0,2 0,2 2.OG 68,9 60,7 69,1 60,9 0,2 0,2 EG 71,4 63,2 71,7 63,5 0,3 0,3 1.OG 71,4 63,3 71,9 63,7 0,5 0,4 2.OG 71,1 63,0 71,7 63,5 0,6 0,5 3.OG 70,8 62,6 71,4 63,2 0,6 0,6 MI MI MI MI EG 71,2 63,1 72,5 64,3 1,3 1,2 1.OG 71,2 63,0 72,4 64,3 1,2 1,3 2.OG 70,7 62,5 72,0 63,9 1,3 1,4 EG 71,4 63,3 72,2 64,1 0,8 0,8 1.OG 71,3 63,2 72,3 64,1 1,0 0,9 2.OG 70,7 62,6 71,9 63,8 1,2 1,2 MI MI EG 69,1 60,9 70,4 62,2 1,3 1,3 1.OG 69,1 61,0 70,5 62,4 1,4 1,4 2.OG 68,8 60,6 70,2 62,0 1,4 1,4 EG 72,8 64,6 73,0 64,8 0,2 0,2 1.OG 71,7 63,5 72,0 63,8 0,3 0,3 2.OG 70,6 62,4 70,9 62,7 0,3 0,3 EG 72,2 64,1 72,3 64,1 0,1 0,0 1.OG 71,4 63,2 71,4 63,3 0,0 0,1 2.OG 70,4 62,3 70,5 62,4 0,1 0,1 EG 69,5 61,3 69,7 61,6 0,2 0,3 1.OG 69,6 61,5 69,9 61,7 0,3 0,2 2.OG 69,3 61,1 69,6 61,4 0,3 0,3 EG 69,1 60,9 69,2 61,0 0,1 0,1 1.OG 69,0 60,9 69,1 61,0 0,1 0,1 MI MI MI MI Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Datum: 01/2019 Anlage: Planbez: Änderung Beurteilungspegel Nullfall/Planfall SoundPLAN 8.0 Nacht 3.4.1 Immissionsort Nutzung Stockwerk Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Differenz PP-P0 Lr Tag Lr Tag Tag Lr Nacht Lr Nacht Nacht dB(A) 68,7 dB(A) 60,6 dB(A) 68,8 dB(A) 60,7 dB(A) 0,1 dB(A) 0,1 13 MI 2.OG 14 MI EG 62,2 54,0 61,9 53,7 -0,3 -0,3 1.OG 61,5 53,3 60,9 52,7 -0,6 -0,6 2.OG 61,0 52,8 60,0 51,8 -1,0 -1,0 EG 56,7 48,4 56,6 48,4 -0,1 0,0 1.OG 57,1 48,9 56,9 48,7 -0,2 -0,2 2.OG 57,6 49,4 57,0 48,8 -0,6 -0,6 15 MI Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung 01/2019 Anlage: Planbez: Änderung Beurteilungspegel Nullfall/Planfall SoundPLAN 8.0 Datum: 3.4.2 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 4 Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Immissionsort Nutzung Stock- IGW IGW Lr Lr Lr,diff Lr,diff werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) A MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 72 71 70 69 64 63 62 61 7,3 6,6 5,6 4,9 9,2 8,4 7,5 6,7 B MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 72 71 70 70 63 63 62 61 7,1 6,6 5,9 5,2 8,9 8,5 7,7 7,0 C MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 73 73 72 71 65 64 64 63 8,6 8,2 7,4 6,6 10,4 10,0 9,2 8,5 D MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 71 71 71 70 63 63 62 62 6,8 6,7 6,2 5,6 8,6 8,5 8,0 7,4 E MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 69 69 69 69 60 61 61 61 4,2 4,7 4,7 4,4 6,0 6,5 6,5 6,2 F MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 64 65 65 64 56 56 56 56 --0,1 0,1 --- 1,5 1,9 1,9 1,6 G MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 63 63 63 63 55 55 55 55 --------- 0,3 0,3 0,3 0,1 H MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 56 56 56 56 48 48 48 48 --------- --------- I MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 45 44 45 47 37 36 37 39 --------- --------- J MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 54 54 54 54 45 46 46 46 --------- --------- K MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 50 50 51 42 42 43 ------- ------- Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 01/2019 Anlage: Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet SoundPLAN 8.0 Datum: 4.1 Immissionsort Nutzung Stock- IGW IGW Lr Lr Lr,diff Lr,diff werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 3.OG 64 54 51 43 --- --- L MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 42 41 42 44 34 33 33 36 --------- --------- M MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 45 44 44 44 37 36 35 36 --------- --------- N MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 47 44 47 50 39 35 39 42 --------- --------- O MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 49 46 48 50 41 38 40 42 --------- --------- P MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 46 47 47 47 38 38 39 39 --------- --------- Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 01/2019 Anlage: Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet SoundPLAN 8.0 Datum: 4.2 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 5 Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet Isophonen P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet 74 Beurteilungspegel Tag in dB(A): 69 44 49 54 59 64 69 74 79 74 < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= 44 49 54 59 64 69 74 79 64 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: 59 "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Verkehrslärm Plangebiet Isophonen, tags EG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 5.1 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet 74 Beurteilungspegel Tag in dB(A): 44 49 54 59 64 69 74 79 69 < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= 44 49 54 59 64 69 74 79 64 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: 59 "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Verkehrslärm Plangebiet Isophonen, tags 1.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 5.2 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A): 44 49 54 59 64 69 74 79 69 < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= 44 49 54 59 64 69 74 79 64 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Verkehrslärm Plangebiet Isophonen, tags 2.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 5.3 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A): 44 49 54 59 64 69 74 79 69 < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= 44 49 54 59 64 69 74 79 64 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Verkehrslärm Plangebiet Isophonen, tags 3.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 5.4 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Nacht in dB(A): 64 34 39 44 49 54 59 64 69 59 < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= 34 39 44 49 54 59 64 69 54 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Verkehrslärm Plangebiet Isophonen, nachts EG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 5.5 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Nacht in dB(A): 64 34 39 44 49 54 59 64 69 < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= 34 39 44 49 54 59 64 69 59 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße 54 Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Verkehrslärm Plangebiet Isophonen, nachts 1.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 5.6 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Nacht in dB(A): 64 34 39 44 49 54 59 64 69 < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= 34 39 44 49 54 59 64 69 59 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße 54 Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Verkehrslärm Plangebiet Isophonen, nachts 2.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 5.7 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Nacht in dB(A): 64 34 39 44 49 54 59 64 69 < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= 34 39 44 49 54 59 64 69 59 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: 54 Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Verkehrslärm Plangebiet Isophonen, nachts 3.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 5.8 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A): 62 72 67 5772 42 47 52 57 62 67 72 77 52 67 72 62 57 72 52 < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= 42 47 52 57 62 67 72 77 52 57 52 52 57 52 52 57 Surbeck-Koch 52 52 Auftraggeber: 57 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße 57 62 67 57 Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Verkehrslärm Plangebiet Freiflächen tags in 2 m Höhe Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 5.9 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 6 Lageplan Gewerbelärm P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Legende Immissionsort Punktschallquelle Linienschallquelle Flächenschallquelle f Ste Hauptgebäude str ie n an Nebengebäude Überdachung e aß Plangebiet Gero ldsec 103 Tank stelle ker V orsta dt 104 102 Wärmepumpe Andienung Discounter 101 105 109 Kälteanlage & Gaskühler 110 106 111 112 Parkplatz 107 118 108 113 119 123 Auftraggeber: Schw eiß 121 erei Surbeck-Koch 114 120 122 Willy-Brandt-Straße P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße 117 116 Zu-Abluft Lackieranlage 115 iSchle i fere Lager/V erpack erei Projektbez: Halle mit Zerspannung smaschinen "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Lageplan Verkehrslärm Prognose-Planfall Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 1.000 6 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 7 Beurteilungspegel Gewerbelärm P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Immissionsort Nutzung Stockwerk IRW IRW IRW Lr Lr Lr Lr,diff Lr,diff Lr,diff Tag Nacht max Tag Nacht max Tag Nacht max dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 101 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 58,1 59,4 58,8 58,2 30,1 30,5 30,5 28,0 64,6 64,0 63,2 62,3 --------- --------- --------- 102 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 58,7 58,6 57,9 56,9 29,6 29,5 29,9 23,5 65,0 64,4 63,5 62,5 --------- --------- --------- 103 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 49,5 50,9 51,8 51,7 31,4 31,7 32,5 30,1 55,3 56,4 56,9 56,6 --------- --------- --------- 104 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 48,2 48,9 49,0 48,8 40,8 42,6 42,8 42,5 64,7 64,7 64,6 64,1 --------- --------- --------- 105 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 51,5 52,2 52,1 51,9 43,4 44,3 44,3 44,0 66,1 66,1 65,9 65,7 --------- --------- --------- 106 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 51,2 51,8 51,8 51,6 42,7 44,0 44,2 44,0 65,4 65,3 65,2 65,0 --------- --------- --------- 107 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 50,5 50,9 51,1 50,9 41,4 42,9 43,2 43,1 64,4 64,4 64,4 64,2 --------- --------- --------- 108 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 44,4 44,0 44,1 46,3 32,0 31,3 31,6 33,3 60,6 60,5 60,1 63,6 --------- --------- --------- 109 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 39,2 39,8 40,7 44,8 24,5 24,2 25,0 27,8 56,9 58,2 59,9 64,7 --------- --------- --------- 110 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 39,3 42,8 43,9 47,5 26,6 26,9 27,7 29,9 58,1 63,4 64,9 68,2 --------- --------- --------- 111 MU EG 1.OG 2.OG 63 63 63 45 45 45 93 93 93 49,7 55,0 57,4 28,6 30,4 32,2 69,3 76,3 78,5 ------- ------- ------- Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Surbeck-Koch Projektbez: Bebauungsplan "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 01/2019 Anlage: Beurteilungspegel Gewerbelärm Plangebiet SoundPLAN 8.0 Datum: 7.1.1 Immissionsort Nutzung Stock- IRW IRW IRW Lr Lr Lr Lr,diff Lr,diff Lr,diff Tag Nacht max Tag Nacht max Tag Nacht max dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 3.OG 63 45 93 57,7 34,5 78,3 --- --- --- werk 112 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 46,7 50,5 52,9 55,1 27,5 26,4 28,0 29,9 66,2 71,2 74,3 76,6 --------- --------- --------- 113 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 61,7 62,5 63,0 63,8 49,5 49,9 49,5 48,9 76,5 77,2 78,5 80,0 ------0,8 4,5 4,9 4,5 3,9 --------- 114 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 67,6 67,6 68,0 67,6 55,5 55,7 55,1 54,2 83,6 83,4 83,0 82,3 4,6 4,6 5,0 4,6 10,5 10,7 10,1 9,2 --------- 115 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 71,4 71,0 70,4 69,5 60,7 60,8 60,0 58,9 86,7 86,4 85,5 84,4 8,4 8,0 7,4 6,5 15,7 15,8 15,0 13,9 --------- 116 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 67,7 67,6 67,4 66,9 57,8 58,1 57,7 57,0 82,6 82,4 82,0 81,4 4,7 4,6 4,4 3,9 12,8 13,1 12,7 12,0 --------- 117 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 46,9 46,5 46,6 46,7 42,2 42,5 42,5 42,5 55,9 55,3 56,3 58,5 --------- --------- --------- 118 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 41,9 41,3 41,0 41,0 32,4 30,5 29,5 29,4 52,4 53,6 53,6 54,5 --------- --------- --------- 119 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 40,0 39,6 39,8 41,1 31,8 29,1 27,8 27,5 52,5 54,4 56,6 59,9 --------- --------- --------- 120 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 47,5 46,0 46,1 46,1 38,4 37,7 37,9 37,2 55,5 53,7 54,6 57,6 --------- --------- --------- 121 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 59,6 60,0 60,0 59,8 50,1 50,4 50,4 50,2 76,0 76,0 75,9 75,7 --------- 5,1 5,4 5,4 5,2 --------- 122 MU EG 1.OG 63 63 45 45 93 93 55,5 56,0 46,9 47,2 73,0 73,0 ----- 1,9 2,2 ----- Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Surbeck-Koch Projektbez: Bebauungsplan "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 01/2019 Anlage: Beurteilungspegel Gewerbelärm Plangebiet SoundPLAN 8.0 Datum: 7.1.2 Immissionsort Nutzung Stock- IRW IRW IRW Lr Lr Lr Lr,diff Lr,diff Lr,diff Tag Nacht max Tag Nacht max Tag Nacht max dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 2.OG 3.OG 63 63 45 45 93 93 56,5 56,4 47,2 47,1 72,9 72,8 ----- 2,2 2,1 ----- EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 45 45 45 45 93 93 93 93 43,8 43,5 43,8 43,9 34,9 34,3 34,7 35,2 55,7 55,6 55,7 55,6 --------- --------- --------- werk 123 MU Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Surbeck-Koch Projektbez: Bebauungsplan "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 01/2019 Anlage: Beurteilungspegel Gewerbelärm Plangebiet SoundPLAN 8.0 Datum: 7.1.3 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 8 Ausschluss öffenbare Fenster P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A) 63 < <= 63 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Ausschluss öffenb. Fenster schutzbedürftige Räume Erdgeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 8.1 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A) 63 < <= 63 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Ausschluss öffenb. Fenster schutzbedürftige Räume 1. Obergeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 8.2 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A) 63 < <= 63 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Ausschluss öffenb. Fenster schutzbedürftige Räume 2. Obergeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 8.3 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A) 63 < <= 63 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Ausschluss öffenb. Fenster schutzbedürftige Räume 3. Obergeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 8.4 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A) 45 < <= 45 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Ausschluss öffenb. Fenster Schlafräume Erdgeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 8.5 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A) 45 < <= 45 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Ausschluss öffenb. Fenster Schlafräume 1. Obergeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 8.6 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A) 45 < <= 45 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Ausschluss öffenb. Fenster Schlafräume 2. Obergeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 8.7 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A) 45 < <= 45 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Ausschluss öffenb. Fenster Schlafräume 3. Obergeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 8.8 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 9 Außenlärmpegel nach DIN 4109 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet 78 Außenlärmpegel in dB(A): 77 76 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 75 74 73 77 72 71 70 69 68 < < < < < < < < < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 67 66 Auftraggeber: P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße 68 Surbeck-Koch 69 70 65 Projektbez: 71 "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenlärmpegel nach DIN 4109 tags, EG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 9.1 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet 77 Außenlärmpegel in dB(A): 76 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 75 74 73 72 71 70 69 68 < < < < < < < < < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 67 Auftraggeber: Surbeck-Koch 69 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße 66 70 Projektbez: 71 "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenlärmpegel nach DIN 4109 tags, 1.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 9.2 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Außenlärmpegel in dB(A): 76 76 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 75 74 73 72 71 70 69 < < < < < < < < < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 68 67 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch 70 Projektbez: 66 71 "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenlärmpegel nach DIN 4109 tags, 2.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 9.3 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Außenlärmpegel in dB(A): 75 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 73 74 72 71 70 < < < < < < < < < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 69 68 Auftraggeber: P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße 67 Surbeck-Koch 70 Projektbez: 71 "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenlärmpegel nach DIN 4109 tags, 3.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 9.4 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Außenlärmpegel in dB(A): 79 78 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 77 76 75 79 74 73 72 71 70 74 69 68 < < < < < < < < < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 Auftraggeber: Surbeck-Koch 69 66 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße 67 Projektbez: 70 "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenlärmpegel nach DIN 4109 nachts, EG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 9.5 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet 79 Außenlärmpegel in dB(A): 78 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 77 76 75 74 73 72 71 70 < < < < < < < < < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 69 68 Surbeck-Koch 67 69 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Projektbez: 70 71 "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenlärmpegel nach DIN 4109 nachts, 1.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 9.6 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet 78 Außenlärmpegel in dB(A): 77 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 76 75 76 74 73 72 71 < < < < < < < < < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 70 69 Auftraggeber: P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße 68 Surbeck-Koch 67 Projektbez: 70 "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenlärmpegel nach DIN 4109 nachts, 2.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 9.7 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Außenlärmpegel in dB(A): 77 76 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 75 74 73 72 71 < < < < < < < < < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 70 69 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße 69 Auftraggeber: Surbeck-Koch 68 67 Projektbez: 70 "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenlärmpegel nach DIN 4109 nachts, 3.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 9.8 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 10 Belüftung von Schlafräumen P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Nacht in dB(A) 54 < <= 54 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Belüftung von Schlafräumen Erdgeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 10.1 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Nacht in dB(A) 54 < <= 54 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Belüftung von Schlafräumen 1. Obergeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 10.2 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Nacht in dB(A) 54 < <= 54 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Belüftung von Schlafräumen 2. Obergeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 10.3 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Nacht in dB(A) 54 < <= 54 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Belüftung von Schlafräumen 3. Obergeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 10.4 Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 11 Außenwohnbereiche P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A) 64 < <= 64 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenwohnbereiche Erdgeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 11.1 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A) 64 < <= 64 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenwohnbereiche 1. Obergeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 11.2 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A) 64 < <= 64 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenwohnbereiche 2. Obergeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 11.3 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A) 64 < <= 64 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Surbeck-Koch Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenwohnbereiche 3. Obergeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 01/2019 Maßstab: 1: 500 11.4