Beschlussvorlage (- Satzung zur regelmäßigen Datenweitergabe an die Statistkstelle (Anlage 4))
Sitzung: Gemeinderat (8. Sitzung)
22. Juli 2019
Beschlussvorlage (Einrichtung einer kommunalen Statistikstelle bei der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (- Dienstanweisung Statistikstelle (Anlage 2))
Beschlussvorlage (- Satzung Statistikstelle (Anlage 1))
Beschlussvorlage (- Satzung zur regelmäßigen Datenweitergabe an die Statistkstelle (Anlage 4))
Beschlussvorlage (- Verpflichtung auf das Statistikgeheimnis (Anlage 3))
22. Juli 2019
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Beschlussvorlage (Einrichtung einer kommunalen Statistikstelle bei der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (- Satzung Statistikstelle (Anlage 1))Beschlussvorlage (- Satzung zur regelmäßigen Datenweitergabe an die Statistkstelle (Anlage 4))Beschlussvorlage (- Verpflichtung auf das Statistikgeheimnis (Anlage 3))Beschlussvorlage (- Dienstanweisung Statistikstelle (Anlage 2))
SATZUNG der Stadt Lahr/Schwarzwald über regelmäßige Weitergabe von Daten an die kommunale Statistikstelle von anderen Verwaltungsstellen. Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBL. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBL. S. 221) hat der Gemeinderat der Stadt Lahr am (bitte Beschlussdatum des GR einfügen) folgende Benutzungssatzung beschlossen: §1 Kommunale Statistikstelle Beim Amt für Geoinformation und Liegenschaften in der Abteilung Geoinformation betreibt die Stadt Lahr eine kommunale Statistikstelle im Sinne des § 9 Abs.1 LStatG. §2 Zulässigkeit und Periodizität der Datenweitergabe (1) Zur Durchführung der Kommunalstatistiken geben die Verwaltungsstellen der Stadt Lahr nach Maßgabe der §§ 3 bis 6 dieser Satzung regelmäßig Daten die im Geschäftsgang dieser Verwaltungsstellen angefallen sind, regelmäßig an die Kommunale Statistikstelle weiter. (2) Die Daten werden halbjährlich zum 30.06 und 31.12 eines jeden Jahres weitergegeben. 1 §3 Weitergabe von Daten für den Bevölkerungsstand Für die Statistik über den Bevölkerungsbestand gibt die Meldebehörde für alle in Lahr mit einer Wohnung gemeldeten Personen folgende Daten als Erhebungsmerkmale an die Kommunale Statistikstelle weiter. Gemarkung Block und Blockseite Straßenschlüssel und Hausnummer (ggf. mit Zusatz) Wahlbezirk Wohnungsstatus Geschlecht Geburtsdatum Familienstand Stellung in der Familie Zuzugsdatum Staatsangehörigkeit Religionszugehörigkeit Aktenzeichen Haushaltsvorstand §4 Weitergabe von Daten über die Bevölkerungsbewegung Die Meldebehörde gibt für die Statistik über die Bevölkerungsbewegung die Personen an, die den Bestand des Melderegisters verändert haben. Es werden die folgenden Daten als Erhebungsmerkmale an die Kommunale Statistikstelle weitergegeben: Art der Veränderungsmeldung (Zuzug, Fortzug, Umzug, Geburt, Sterbefall, Einbürgerung) Geburtsdatum (Monat, Jahr) Geschlecht Staatsangehörigkeit Datum der Einbürgerung Familienstand Religionszugehörigkeit Postleizahl der Herkunftsgemeinde (bei Zuzug) bzw. der Zielgemeinde (bei Fortzug) Wohnungsstatus 2 §5 Weitergabe von Daten für die Gebäude -, Bauwerks und Wohnungsstatistik Flurstücksdaten o Gemarkung o Flur o Flurstücksnummer o Tatsächliche Flächennutzung o Fläche in m² o Adresse (Straßenschlüssel und Hausnummer) o Status der Adresse o Flurstücksnummer der Adresse o Kleinräumige Gliederung Gebäudeteildaten o Adresse (Strßenschlüssel und Hausnummer) o Lage des Baublocks o Grundfläche o Geschossfläche o Geschosszahl o Jahr der Erstellung/letzte Änderung o Umbauter Raum o Zahl der Stellplätze o Zahl der Wohnungen o Heizungsart/Brennstoff o Dachform/-ausbau o Bauwerks-/Gebäudenutzung o Verwaltendes Amt o Höhenangaben zu den Gebäudeteilen o Firstrichtung o Geschossweise Nutzung des Gebäudeteils Bauanträge o Datum des Antrages auf Baugenehmigung/der Kenntnisgabe o Adresse (Straßenschlüssel und Hausnummer) o Bau-Schein-Nr./Aktenzeichen o Datum der Baugenehmigung o Bauherr o Art und Nutzung des Gebäudes o Zustimmung zur Veröffentlichung o Lage des Baublocks o Flurstücksnummer der Adresse 3 Bauabnahme o Datum der Bauabnahme o Handlungs- und Bauzeit o Adresse (Straßenschlüssel und Hausnummer) o Bauherr o Bau-Schein-Nr./Aktenzeichen o Art und Nutzung des Gebäudes o Art der Beheizung/vorwiegende Heizenergie o Bei neuen Gebäuden Rauminhalt/Vollgeschosse o Art der Bautätigkeit o Größe des Zugangs o Art der Wohneinheit und Zahl der Räume o Veranschlagte Kosten des Bauwerks o Datum der Baugenehmigung o Datum der Bezugsvertigstellung o Baugenehmigung mit/ohne Schlussabnahme o Zustimmung zur Veröffentlichung Abrissgenehmigung o Datum des Antrages/der Kenntnisgabe o Adresse (Straßenschlüssel und Hausnummer) o Bauherr o Flurstücksnummer o Bau-Schein-Nr/Aktenzeichen o Abbruchdatum o Art des Abbruchs o Nutzungsänderung ohne/mit Baumaßnahme o Zustimmung zur Veröffentlichung 4 §6 Verfahren der Datenweitergabe (1) Die regelmäßige Weitergabe von Daten nach dieser Satzung erfolgt grundsätzlich im schriftlichen Verfahren. Die Weitergabe kann auch durch Übersendung von digitalen Datenträgern oder Datenfernübertragung erfolgen. (2) Die Datenträger sind im verschlossenen Umschlag zu versenden. §7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt [am/mit Wirkung vom] in Kraft. Lahr/Schwarzwald, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Der Oberbürgermeister (Dr. Wolfgang G. Müller) 5