Beschlussvorlage (- Verpflichtung auf das Statistikgeheimnis (Anlage 3))
Sitzung: Gemeinderat (8. Sitzung)
22. Juli 2019
Beschlussvorlage (Einrichtung einer kommunalen Statistikstelle bei der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (- Dienstanweisung Statistikstelle (Anlage 2))
Beschlussvorlage (- Satzung Statistikstelle (Anlage 1))
Beschlussvorlage (- Satzung zur regelmäßigen Datenweitergabe an die Statistkstelle (Anlage 4))
Beschlussvorlage (- Verpflichtung auf das Statistikgeheimnis (Anlage 3))
22. Juli 2019
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Beschlussvorlage (Einrichtung einer kommunalen Statistikstelle bei der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (- Satzung Statistikstelle (Anlage 1))Beschlussvorlage (- Satzung zur regelmäßigen Datenweitergabe an die Statistkstelle (Anlage 4))Beschlussvorlage (- Verpflichtung auf das Statistikgeheimnis (Anlage 3))Beschlussvorlage (- Dienstanweisung Statistikstelle (Anlage 2))
Anlage 3 Amt für Geoinformation und Liegenschaften Abt. Geoinformation Lahr, den……………. Verpflichtung auf das Statistikgeheimnis (§14 LStaG) (zutreffendes bitte ankreuzen) Name:………………………………………………………………………………………….. Funktionsbezeichnung:………………………………………………………………………. Ich bin Beamter/Beamtin der Stadt Lahr Ich bin Angestellte/r der Stadt Lahr Ich bin Mitarbeiter/in einer externen Firma im Auftrag der Stadt Lahr. Mir ist bekannt, dass ich durch diese Verpflichtung den für den öffentlichen Dienst besonders verpflichteten gleichgestellt bin. Das Strafgesetzbuch (StGB) wird bei Verletzungen von Privatgeheimnissen (§ 203 Abs. 2,4,5 §§ 204,205) und des Dienstgeheimnisses (§353 Abs. 1) zur Anwendung gebracht. Ich verpflichte mich nach §14 Landesstatistikgesetz (LSatG) vom 24. April 1991 zur Geheimhaltung von statistischen Einzelangaben. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich die aus meiner Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse über Auskunftspersonen während und nach meiner Tätigkeit im Auftrag der kommunalen Statistikstelle nicht in anderen (Verwaltungs-) verfahren oder für andere Zwecke verwenden oder offenbaren darf. Insbesondere wurde ich über das Zweckbindungsgebot (§14 VoZählG und § 16 BstatG), das Abschottungsgebot (§ 9 LSTatG) sowie über die Durchführung der Kommunalstatistik geltenden Verarbeitungsvoraussetzungen gemäß §§ 10 – 14 BstatG und das Re-Identivizierungsverbot (§ 19 LStatG, §§17 und § 18 VoZählG und §§ 21 und §§ 22 BstatG) belehrt. Mir wurde zur Kenntnis gegeben, dass Verstöße gegen das Statistikgeheimnis bzw. das Re-Identifizierungsverbot nach § 19 LstatG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, sowie nach § 202a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden können. Mir ist bekannt, dass diese Strafvorschriften nunmehr auf Grund der Verpflichtung für mich gelten. Dies bestätige ich durch meine Unterschrift. Eine Mehrfertigung dieser Niederschrift und einen Abdruck, der für die Verpflichtung bedeutsamen Gesetzesbestimmungen habe ich erhalten. Unterschrift des/der Verpflichteten Unterschrift des/der Verpflichtenden