Beschlussvorlage (- Abwägung)
Sitzung: Gemeinderat (9. Sitzung)
28. September 2020
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung)
Beschlussvorlage (- Satzung)
28. September 2020
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)Beschlussvorlage (- Abwägung)Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung)Beschlussvorlage (- Satzung)
Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 25. Mai 2020 bis einschließlich 3. Juli 2020) OZ 1 2 Beteiligter Polizeipräsidium Offenburg 27.05.2020 Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen zu den aufgestellten Planungen keine Einwände. Das Vermeiden von Parksuchverkehr sowie das Unterbinden der weiteren Befahrung des Seeparks durch mehrspurige Kraftfahrzeuge wurden in den Planungen berücksichtigt. Aufgrund allgemeiner Erfahrungswerte ist nicht auszuschließen, dass sich Parkplatznutzer einen möglichst direkten Weg in Richtung Haus am See bzw. übriges Seeparkgelände suchen werden. Der Bildung von Trampelpfaden kann ggf. durch die Herstellung einer fußläufigen Verbindung vom Kurvenscheitelpunkt des Parkplatzes aus in Richtung Haus am See vorgebeugt werden. Hierzu dürfte jedoch ein Parkplatz entfallen. Geotechnik Beschluss Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Kenntnisnahme genommen. In der Planung für den Parkplatz ist eine möglichst direkte und kurze fußläufige Wegeverbindung vom Parkplatz zum Haus am See vorgesehen. Die geotechnischen Hinweise werden im Anregung wird in den textlichen Teil des Bebauungsplans unter Bebauungsplan aufDas LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungs- Punkt 3.4 Geotechnik ohne den Verweis genommen. verfahren des LGRB als Träger öffentlicher Be- auf die DIN-Normen als Hinweise ergänzt. lange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachter oder von Auszügen daraus erfolgt. Regierungspräsidium Freiburg Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologiAbt. 9, Landesamt sches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten für Geologie, Roh- oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die stoffe und Bergbau darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutachtenden Ingenieurbüros. 17.06.2020 Andernfalls empfiehlt das LGRB die Übernahme der folgenden geotechnischen Hinweisen in den Bebauungsplan: Auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geo1 Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 25. Mai 2020 bis einschließlich 3. Juli 2020) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss daten bilden im Plangebiet quartäre Lockergesteine (Auenlehm) mit unbekannter Mächtigkeit den oberflächennahen Baugrund. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerkrelevant sein. 3 IHK Südlicher Oberrhein 16.06.2020 Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 19972 bzw. DIN 4020 durch ein privaten Ingenieurbüro empfohlen. Von Seiten der IHK Südlicher Oberrhein werden zur Planung keine Bedenken geäußert. Es wird angeregt, die vorgesehenen Stellplätze behutsam in die wichtige grüne Naherholungszone der Stadt zu integrieren. 2 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Kenntnisnahme genommen. Die Planung sieht vor, dass die Stellplatzanlage in die vorhandene Pflanzstruktur eingebunden und weitere Baumpflanzungen vorgenommen werden. Weiterhin werden die Stellplätze naturnah ausgestaltet (wassergebundenen Ausführung). Insgesamt fügt sich der geplante Parkplatz, durch seine Lage in einer Senke und am Rand der Gesamtanlage, gut in die Parkanlage ein. Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 25. Mai 2020 bis einschließlich 3. Juli 2020) OZ 4 Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss Der NABU Lahr lehnt die Parkplätze innerhalb Für die Vergabe des ganzjährigen Gast- Kenntnisnahme des Seeparks ganz entschieden ab, da sie weder ronomiebetriebs wurde ein Pachtverfahökologisch noch finanziell in die Zeit passen. ren durchgeführt. In der ersten Phase konnte kein potenzieller Pächter gefunden In der Begründung zur Bebauungsplanänderung werden. Erst in der zweiten Phase meldestellen Sie fest, dass die Eingriffe in Natur und te sich ein Interessent, der die Kriterien Landschaft „nicht vermeidbar seien“. Das ist nicht der Stadt erfüllte. Die Anzahl der Stellrichtig. Wenn Sie auf dieses Projekt verzichten, plätze vor der Unterführung werden als zu bleibt ein schönes Stück Natur erhalten und der gering eingestuft, um die Gastronomie Bevölkerung steht weiterhin ein ökologisch wert- das Haus am See bietet insgesamt 300 volles Naherholungsgebiet zur Verfügung, das Sitzplätze (88 Innen/212 Außen) und die auch im Randbereich nicht von Autos befahren Parknutzung abzudecken. Zudem ist es wird. So ist der Seepark geplant worden und die aus gastronomisch fachlicher Sicht sinnpolitischen Gremien haben diesem überlegten voll, dass eine Sichtbeziehung zwischen Konzept zugestimmt. dem Parkplatz und dem Restaurant beNABU-Gruppe Lahr In einer Zeit, in der die Stadt Lahr ein Verkehrs- steht. Man verspricht sich für die Gäste 26.06.2020 konzept entwickelt, das Alternativen zum Auto in gerade in den Abend- und Nachtstunden, den Blickpunkt rückt, sind zusätzliche Parkplätze bzw. in den dunkleren Monaten Noveman dieser Stelle ein absoluter Anachronismus ber bis Februar, ein besseres Sicherund bedeuten Verschleuderung öffentlicher Mit- heitsgefühl, wenn diese nicht durch die tel. In wenigen Minuten kann man das Seehaus Unterführung zum außenliegenden Stellvon den außerhalb des Geländes vorhandenen platz gehen müssten. Insoweit erscheint Parkplätzen erreichen. Die Einschätzung, dass dies wiederum wichtig für den auch von die vorhandenen Parkplätze nicht ausreichen, der Stadt zu begrüßenden Ganzjahresbeteilen wir nicht. Wir halten dieses Argument für trieb an 7 Tagen in der Woche. Aufgrund vorgeschoben, um das Projekt durchzusetzen. der Erfahrungen aus dem VergabeverfahZiemlich betroffen sind wird darüber, wie sehr die ren und dem Informationsaustausch mit Stadt Lahr in diesem Zusammenhang gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern - von wirtschaftlichen Interessen einknickt. Der Präze- denen nahezu alle das Fehlen der Parkdenzfall, der hier geschaffen werden soll, wird die plätze beanstandeten Pächtersuche Stadt Lahr in Zukunft immer wieder einholen. Stellplatzfrage wird die Herstellung des Wenn der neue Pächter ein pfiffiges gastronomi- Parkplatzes als Erfordernis gesehen. 3 Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 25. Mai 2020 bis einschließlich 3. Juli 2020) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme sches Angebot entwickelt, wird sich das Seehaus auch ohne die Stellplätze im Seepark auf jeden Fall wirtschaftlich rechnen. Es gibt in der Ortenau und in Lahr einige Gaststätten, die nicht direkt mit dem Auto erreichbar sind und trotzdem hervorragend frequentiert werden. Da aus unserer Sicht zu befürchten ist, dass die Siehe Stellungnahme zu OZ 5 Abschnitt Mehrheit im Gemeinderat diesem Projekt zu- Artenschutz stimmen wird, möchten wir noch zu Sätzen Stellung nehmen, die dem Schutzgut Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume in der Begründung zur Bebauungsplanänderung zugestanden werden. Dort heißt es: „ Durch die Neupflanzung von mehreren Bäumen wird der Eingriff bestmöglich ausgeglichen“. Die Wiesen im Seepark haben sich innerhalb kürzester Zeit zu wertvollen ökologischen Flächen entwickelt. Dies gilt auch für den Teilbereich, der schon nach wenigen Jahren Parkplätzen geopfert werden soll. In einer Zeit des dramatischen Insektensterbens ist jede Blühfläche wichtig, und sei sie auch noch so klein. Mit dem lapidaren Hinweis auf die Neupflanzung mehrerer Bäume wird die Stadt Lahr ihrer ökologischen Verantwortung in keiner Weise gerecht. Die 1700 Mitglieder des NABU und darüber hinaus viele weitere Menschen in Lahr lehnen die Parkplätze auf dem Seeparkgelände aus den oben skizzierten Gründen ab. Wir wissen dies aus vielen Gesprächen und Mails der letzten Monate. Wir bitten die Stadtverwaltung und den 4 Beschluss Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 25. Mai 2020 bis einschließlich 3. Juli 2020) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss Gemeinderat, dies bei der Entscheidung über dieses sensible Thema zu berücksichtigen. 5 Landratsamt Ortenaukreis Amt für Umweltschutz 03.07.2020 Artenschutz Generell sind artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG zu beachten. Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Seepark“ sollen künftig Bereiche als Parkplatz genutzt werden, die momentan mit Bäumen bestanden sind, zudem sind Wiesenbereiche vom Eingriff betroffen. Es könnten insbesondere Fledermäuse, Vögel und Reptilien betroffen sein. Zur Klärung, ob Verbotstatbestände ausgelöst werden können, ist eine artenschutzrechtliche Abschätzung zu ergänzen (vgl. Handlungsleitfaden „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 2019). Im Juli/August 2020 wurde eine arten- Anregung schutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. folgt Diese Prüfung ergab, dass aufgrund der mangelnden Strukturen im Plangebiet keine weitergehenden Untersuchungen der Artengruppe Vögel und Fledermäuse durchgeführt werden muss. Weiterhin wird, aufgrund der nicht vorhandenen oder zu geringen Bestände der Nahrungspflanzen, keine Untersuchung der Artengruppe der Schmetterlinge notwendig. Die für Reptilien potentiell geeigneten Habitatstrukturen und die beobachteten Eidechsen erfordern weitere Maßnahmen. Für die Umsetzung der Maßnahme ist Wir möchten darauf hinweisen, dass artenschutz- eine ökologische Baubegleitung zu berechtliche Maßnahmen zur rechtlichen Sicherung stellen. Deren Kontaktdaten sind der ungenerell in den Festsetzungen zu ergänzen sind. teren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz, vor dem Beginn der Umsetzung der Maßnahme mitzuteilen Folgende Maßnahmen werden nachrichtlich im textlichen Teil des Bebauungsplans aufgenommen. Vergrämungsmaßnahme: Um ein Eintreten des Tötungstatbestan5 wird ge- Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 25. Mai 2020 bis einschließlich 3. Juli 2020) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme des gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden ist innerhalb des Geltungsbereichs eine Vergrämungsmaßnahme für Eidechsen durchzuführen. Zur Vergrämung ist der Bereich der zukünftigen Fahrgasse, der Parkplätze, der Versickerungsmulde sowie der neuen Zuwegung zum Haus am See mit einen ca. 1 - 1,5 m breiten angrenzenden Streifen abzumähen und mit einer ca. 10 cm dicken Schicht an Holzhackschnitzeln zu überdecken. Hierbei ist ein Befahren der Wiesenfläche mit schwerem Gerät nicht zulässig. Das Aufbringen der Holzhackschnitzel muss bis spätestens Ende August 2020 erfolgen und die Holzhackschnitzel sind bis zum Baubeginn auf der Fläche zu belassen. CEF-Maßnahme Um ein Eintreten des Verbotstatbestandes gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu verhindern, sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Im angrenzenden Wiesenbereich ist als neue Eiablageflächen eine ca. 3 m² große Sandlinse anzulegen. Die Aufbaustärke 6 Beschluss Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 25. Mai 2020 bis einschließlich 3. Juli 2020) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss der Sandlinse muss mindestens 70 cm betragen und sollte teilweise in den Boden eingelassen werden. Die Ausgleichsmaßnahme kann im Herbst 2020 parallel zum Bauvorhaben umgesetzt werden, da die Fortpflanzungsstätten erst im Frühjahr 2021 benötigt werden. Die Herstellung des Ersatz-Habitats ist vor dem 15.02.2021 abzuschließen. Hinsichtlich der CEF-Maßnahme ist eine Erfolgskontrolle in Form eines Monitorings durchzuführen. Das Monitoring ist von fachkundigen Personen auszuführen. Die Maßnahmen sind mit dem Landratsamt, Amt für Umweltschutz, abgestimmt. Der Bescheid zur Durchführung der Maßnahmen ging am 20. August 2020 ein. Biotop Unmittelbar angrenzend zum Geltungsbereich Das geschützte Biotop liegt außerhalb Kenntnisnahme der 1. Änderung des Bebauungsplanes „See- des Geltungsbereichs und wird daher park“ findet sich das gesetzlich geschützte Biotop nicht erheblich beeinträchtigt. „Feldgehölze an der B3 nordwestlich Mietersheim“ Biotopnr.: 176133177012. Erhebliche Beeinträchtigungen sind nach § 30 BNAtSchG verboten. Umweltbelange / Eingriffsregelung Bei der nun überplanten Fläche handelt Zurückweisung Es werden öffentliche Grünflächen des rechts- es sich nicht um eine Ausgleichsfläche für 7 Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 25. Mai 2020 bis einschließlich 3. Juli 2020) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme kräftigen Bebauungsplanes „Seepark“ überplant. Erläuterungen bezüglich der Festsetzungen dieser Grünflächen sind zu ergänzen. Falls es sich um eine Fläche handelt, die im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes als Kompensation für den Eingriff genutzt wurde, ist ein sogenannter „Ausgleich vom Ausgleich“ zu erbringen. Beschluss den Bebauungsplan SEEPARK. In diesem ist diese Fläche lediglich als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Die ursprüngliche Festsetzung zur Aufschüttung in diesem Bereich wurde im Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung übernommen. Die Aufschüttungen erfolgten zur Herstellung der Parkanlage. Weitere Festsetzungen wurden für diesen Bereich im Bebauungsplan SEEPARK nicht getroffen. Vom zuständigen Naturschutzbeauftragten wird Die Planung sieht vor, dass die Stellplätze Kenntnisnahme angeregt, die Parkbuchten und Zuwegungen mit und Fahrwege naturnah ausgestaltet einer wassergebundene Deckschicht zu verse- werden (wassergebundene Ausführung). hen. Zudem wird vorgeschlagen, dass auf eine Beleuchtung der Parkplätze verzichtet werden sollte. Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen. Stefan Löhr Dipl.- Ing. 8