Informationsvorlage (Mobilitätsnetzwerk Ortenau - Information zum aktuellen Arbeitsstand)
Sitzung: Technischer Ausschuss (10. Sitzung)
4. November 2020
4. November 2020
Information Amt: 61 Stehr Datum: 29.09.2020 Az.: - 0692/MS Drucksache Nummer: 265/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 04.11.2020 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ---------- Betreff: Mobilitätsnetzwerk Ortenau - Information zum aktuellen Arbeitsstand Mitteilung: Die Information zum aktuellen Arbeitsstand im Mobilitätsnetzwerk Ortenau wird zur Kenntnis genommen. Anlage(n): Bericht Arbeitsstand Mobilitätsnetzwerk Januar 2019 - August 2020 - Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 265/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Im April 2019 hat die Stadt Lahr gemeinsam mit neun anderen Kommunen aus der Ortenau (Appenweier, Friesenheim, Gengenbach, Kehl, Neuried, Offenburg, Rheinau, Schutterwald und Willstätt) das Mobilitätsnetzwerk Ortenau gegründet mit dem Ziel, gemeinsam Lösungen/Maßnahmen für eine nachhaltigere Mobilität zu erarbeiten und Synergieeffekte zu nutzen. Die Vorbereitungen zur Netzwerkgründung reichen bis in den Sommer 2018 zurück. Die Netzwerkkommunen haben drei Themenschwerpunkte festgelegt, die von Fachbüros bearbeitet werden. Die endura kommunal GmbH aus Freiburg ist mit der Koordination und dem Netzwerkmanagement beauftragt. Dazu zählt u.a. die Dokumentation der Netzwerkarbeit. Der Bericht für den Zeitraum Januar 2019 bis August 2020 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Organisationsstruktur und Themenschwerpunkte des Netzwerks sind nachfolgend dargestellt. Im Themenschwerpunkt 1 „Multimodale Systeme – Mobilitätsstationen“ werden derzeit für die einzelnen Kommunen geeignete Standorte für Mobilitätsstationen anhand von Einwohner- und Arbeitsplatzdichten sowie interessanten Einrichtungen aus den Bereichen Versorgung und Freizeit identifiziert. Die erforderlichen Ausstattungsmerkmale für die Stationen werden in Steckbriefen dargestellt. Diese dienen als Grundlage für die anschließenden Begehungen der potenziellen Standorte. Im Themenschwerpunkt 2 „Gemeindeübergreifender Radverkehr“ erfolgte in allen zehn Netzwerkkommunen eine Mobilitätsbefragung in Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie den jeweiligen Kommunalverwaltungen. Die Ergebnisse liefern Erkenntnisse zum Thema betriebliches Mobilitätsmanagement und Verkehrsmittelnutzung. Auf dieser Grundlage wird ein Netz von Pendlerströmen erarbeitet. Daraus entwickeln sich dann Vorschläge für Radpendelachsen für die Berufs- und Ausbildungspendler. Im weiteren Verlauf wird die vorhandene Infrastruktur dieser Achsen auf ihre Tauglichkeit überprüft und es werden Vorschläge für eine attraktivere Ausgestaltung entwickelt. Dabei werden bereits vorliegende Maßnahmenvorschläge oder konkrete Planungen sowie aktuell laufende Konzepte berücksichtigt. Drucksache 265/2020 Seite - 3 - Im Themenschwerpunkt 3 „Digitale Vernetzung“ hat das Netzwerk drei Workshops für alle zehn Kommunen durchgeführt. Dort haben Personen aus allen Lebensbereichen sowie Institutionen und Mobilitätsanbieter an der Erarbeitung der Anforderungen für eine umfassende Mobilitäts-App teilgenommen. Ein entsprechender Anforderungskatalog ist erarbeitet. Gespräche zur Einführung einer Mobilitäts-App laufen derzeit auf Kreis- und Landesebene sowie mit potentiellen Partnern auch außerhalb des Ortenaukreises. Investive Maßnahmen, die sich aus den drei Themenschwerpunkten ergeben, sollen dann ab 2021 ff. unter der Inanspruchnahme von Förderprogrammen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg realisiert werden. Die Fördermittelakquise für die Mobilitätsstationen ist bspw. für das Jahr 2021 vorgesehen, die bauliche Umsetzung sowie die Ausschreibungen für Bike- und Car-Sharing dann für das Folgejahr 2022. Im Netzwerk wurde die Empfehlung an alle Mitglieder ausgesprochen, zumindest die Mobilitätsstationen bereits jetzt im Zuge der Haushaltsmittelanmeldungen in die mehrjährigen Investitionsprogramme aufzunehmen. Es handelt sich dabei um eine Schätzung auf Grundlage der bereits realisierten Stationen aus Offenburg, die im weiteren Bearbeitungsverlauf dieses Themenschwerpunkts im kommenden Jahr 2021 konkretisiert wird. Dann wird es auch eine vertiefende Beratung in den politischen Gremien geben. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.