Beschlussvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (11. Sitzung)
16. November 2020
16. November 2020
Stadt Lahr L -j Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 240/2020 Datum: 03.09.2020 Az.: 922.5620 Amt: 202 Singler Abstimmung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 02.11.2020 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 16.11.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister jJ/d l/t Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 j ZfT Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt OJP/^V/ Betreff: Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Übertragung eines Geschäftsanteils Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausscheiden der Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH aus der Lan desgartenschau Lahr 2018 GmbH zu und übernimmt deren Stammkapital anteil zum Nennwert von 10.000 €. 2. Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Geschäftsanteils der Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgarten schauen mbH nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Entwurfs und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Austritt zuzustimmen und alle hierfür notwendigen Erklärungen abzu geben. Anlaqe(n): Entwurf Übertragung Geschäftsanteil Bearbeitungsvermerk Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen 240/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Das Stammkapital der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH beträgt 30.000 €. Hier von hält die Gesellschafterin Stadt Lahr 20.000 € und die Gesellschafterin Förde rungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH in Ostfildern (bwgrün) 10.000 €. Die Vertreter des Gesellschafters bwgrün haben in den vergangenen Monaten darum gebeten, aus der Gesellschaft auszuscheiden. Herr Oberbürgermeister Ibert hat den Vertretern von bwgrün zugesagt, den Austrittswunsch prüfen zu lassen. Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages (§ 26) scheidet bwgrün unmit telbar nach Feststellung der Schlussabrechnung und der Erstellung des Schlussbe richtes über die Landesgartenschau 2018 in Lahr durch die Gesellschafterversamm lung als Gesellschafter aus. Dabei wird deren Stammeinlage zum Nennwert von der Stadt Lahr übernommen. Gleichzeitig scheiden die von diesem Gesellschafter ent sandten Mitglieder aus deren Organen aus. Die derart ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrats werden nicht ersetzt; vielmehr verringert sich die Zahl der Mitglie der des Aufsichtsrats entsprechend. Die Übernahme zum Nennwert deckt sich mit der Regelung unter § 2 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages, wonach ein Gesellschaf ter bei seinem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als sei nen eingezahlten Kapitalanteil und den gemeinen Wert einer geleisteten Sacheinlage zurückerhalten darf. Die Voraussetzungen für das Ausscheiden von bwgrün nach § 26 des Gesellschafts vertrages sind derzeit noch nicht erfüllt, da die Erstellung eines Schlussberichtes und die Feststellung der Schlussabrechnung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich sind. Die Verwaltung und die Geschäftsführung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH haben gemeinsam den Austrittswunsch einer externen juristischen Prüfung unter ziehen lassen. Diese Prüfung kommt zum Schluss, dass keine Bedenken bestehen, die in § 26 des Gesellschaftsvertrages nach den dort genannten Voraussetzungen vorgesehene Übernahme des Geschäftsanteils vorzuziehen. Rechtliche Nachteile im Falle eines sofortigen Erwerbs des Geschäftsanteils durch die Stadt Lahr zum Nennwert sind nicht erkennbar. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dem Ausscheiden von bwgrün aus der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH zuzustimmen und deren Stammkapi talanteil zum Nennwert zu übernehmen. Hierfür ist ein Vertrag zur Übertragung des Geschäftsanteils zu schließen und eine Gesellschafterversammlung abzuhalten. Oberbürgermeister Stadtkämmerer Entwurf Vertrag über die Übertragung eines Geschäftsanteils Von mir, dem Unterzeichneten Notar _______ mit dem Amtssitz in _______ sind anwesend: 1. Herr Markus Hermann Ibert, geb. am XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, -ausgewiesen durch Personalaus weis handelnd nicht im eigenen Namen, sondern als Oberbürgermeis ter für die Stadt Lahr, Rathausplatz 4, 77933 Lahr im Folgenden „Erwerber" genannt 2. Herr Tobias de Haen, geb. am ______ , wohnhaft in ______ , -ausgewiesen durch Personalausweis handelnd nicht im eigenen Namen, sondern als Geschäftsführer für die Förderungsgesellschaft für die BadenWürttembergischen Landesgartenschauen mbH mit Sitz in 73760 Ostfildern, Parkstraße 1 im Folgenden „Veräußerer" genannt Aufgrund Einsicht in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart bescheinigt der Unterzeichnete Notar, dass dort un ter HRB 213777 die Förderungsgesellschaft für die BadenWürttembergischen Landesgartenschauen mbH mit Sitz in Ostfil dern eingetragen ist, und Herr Tobias de Haen als Geschäfts führer zur Vertretung derselben einzeln und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt ist. Die Erschienenen baten um Beurkundung des nachfolgenden Anteilsübertragungs- und Abtretungsvertrages. . . ./ 2 Seite 2 I. Vorbemerkung Ausweislich der zuletzt beim Registergericht eingereichten Ge sellschafterliste sind Gesellschafter der im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. Unter HRB 711496 eingetrage nen Gesellschaft unter der Firma Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH, deren voll eingezahltes Stammkapital 30.000,00 € be trägt : 1. Der Erwerber mit einer Stammeinlage im Nennwert von 20.000,00 € und 2 . der Veräußerer mit einer Stammeinlage im Nennbetrag von 10.000,00 €. II. Geschäftsanteilsübertragung und -abtretung 1. Der Veräußerer überträgt hiermit dem dies annehmenden Er werber seinen vorbezeichneten Geschäftsanteil in Höhe von 10.000,00 € an der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH. 2 . Mitübertragen sind sämtliche aus der Beteiligung sich er gebenden statutarischen und gesetzlichen Rechte oder sonstige Rechte des Veräußerers. Gewinnbezugsrechte ent fallen auf den Geschäftsanteil nicht, da die Gesellschaf ter nach § 2 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages keine Ge winnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mit teln der Gesellschaft erhalten. 3. Die Abtretung erfolgt mit sofortiger Wirkung. Der Kaufpreis beträgt 10.000,00 €. Er ist spätestens bis zum 15.12.2020 an den Veräußerer zu bezahlen. III. Einwilligung Die vorstehende Übertragung des Geschäftsanteils bedarf nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Landesgarten schau Lahr 2018' GmbH der Einwilligung der Gesellschafterver. . ./ 3 Seite 3 Sammlung. Der Erwerber und der Veräußerer als einzige Gesell schafter halten hiermit unter Verzicht auf die Einhaltung al ler Frist- und Formvorschriften eine außerordentliche Gesell schafterversammlung ab und beschließen einstimmig, dass der Übertragung des Geschäftsanteils zugestimmt wird. IV. Versicherung, Haftung Der Veräußerer versichert, dass seine Stammeinlage voll er bracht ist und dass eine unberechtigte Rückgewähr der Stamm•einlage nicht erfolgt ist. Er garantiert ferner, dass keine Nachschuss- oder Erstattungsverpflichtungen bestehen und steht dafür ein, dass der Anteil nicht mit Rechten Dritter belastet ist und er über ihn frei verfügen kann. V. Kosten Die Kosten dieser Urkunde und ihres Vollzugs trägt der Erwer ber . VI. Schlussbestiinmung Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Anstelle der weggefallenen Bestimmungen gilt diejenige gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für eine etwaige ergänzungsbedürf tige Vertragslücke. VII. Hinweise