Beschlussvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (11. Sitzung)
16. November 2020
16. November 2020
1 Stadt Lahr L Beschlussvorlage Amt: 202 Kopf Drucksache Nr.: 289/2020 Datum: 20.10.2020 Az.: 922.5640 Abstimmung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 16.11.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister ,1 .cS --- ----- " Bürgermeister ll jk Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 m Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt / ^ 44. Vb/sH/ 0-0 Betreff: Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2019 Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt • • • • die Bilanz zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. - 31.12.2019, den Lagebericht 2019, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesell schafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2019 festzustellen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesell schafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des Jahres ergebnisses 2019 zuzustimmen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesell schafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustim men. 4. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesell schafterversammlung dem Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH die Entlastungen zu erteilen. 5. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesell schafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäfts jahr 2020 zuzustimmen. Bearbeitungsvermerk Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 289/2020 Anlage(n): LGS JA 2019 LGS JA 2019 LGS JA 2019 LGS JA 2019 Seite - 2- Bilanz und GuV Anhang Lagebericht Bestätigungsvermerk Sachdarstellung: Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein ver stärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein um fangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Fest stellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) - künftig durch den Haupt- und Personalausschuss. Bei der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH stellt die Stadt Lahr insgesamt 9 Auf sichtsräte, die hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen sind. Befan genheit ist derzeit bei StR Hirsch, StRin Frei, StR Dörfler, StRin Deusch, StR Täubert und StR Uffelmann gegeben. Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jah resabschlusses und der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss auf grund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte nicht zu gefähr den, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses und der damit zusammen hängenden Beschlussnotwendigkeiten als auch die Entlastung des Aufsichtsrats di rekt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet. Die Befangenheitsvorschrift des § 18 GemO ist in seinem Anwendungsbereich nicht auf Sitzungen von gemeindlichen Gremien beschränkt. Der Oberbürgermeister darf daher auch aus kommunalrechtlicher Sicht nicht an der Beschlussfassung in der Ge sellschafterversammlung mitwirken, wenn er selbst Aufsichtsrat ist. Aus diesem Grunde muss ersieh bei der Abstimmung in der Gesellschafterversammlung vertre ten lassen. Durch die Gemeinderatswahlen sowie die Oberbürgermeisterwahl in 2019 änderte sich auch die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ab der Aufsichtsratssitzung am 12.02.2020. Oberbürgermeister Ibert ist somit für den Jahresabschluss 2019 nicht befangen. Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH mit Befassung zum Jahresabschluss 2019 ist für den 17.11.2019 vorge sehen. Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss: Die Geschäftsführung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH hat der Beteiligungs verwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2019 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Drucksache 289/2020 Seite - 3 - Die Gesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2019 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.055.719,98 € (Vj. 5.990.031,22 €). Die Wirtschaftsplanung sah einen Verlust in Höhe von 896.000,- € vor. Der Jahresabschluss wurde von der Biedert, Binder, Erb Partnerschaft mbB Wirt schaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg geprüft und von dort ein uneingeschränkter Be stätigungsvermerk erteilt. Es wird vorgeschlagen, die Biedert, Binder, Erb Partnerschaft mbB Wirtschaftsprü fungsgesellschaft, Freiburg für das Geschäftsjahr 2020 wieder zum Abschlussprüfer zu wählen. Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, dem Vorschlag zur Ergeb nisverwendung zuzustimmen und der Geschäftsleitung sowie dem Aufsichtsrat die Ent lastung zu erteilen. Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß § 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit zu erklären.