Beschlussvorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des…
Sitzung: Technischer Ausschuss (8. Sitzung)
5. November 2020
Beschlussvorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des…
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Begründung mit Plananlagen und Umweltbericht)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange)
5. November 2020
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Beschlussvorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des…
Beschlussvorlage (- Begründung mit Plananlagen und Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Anlage 0)Beschlussvorlage (- Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage Amt: 61 Lütkenhaus Datum: 25.09.2020 Az.: -0688 Lü Drucksache Nr.: 259/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 07.10.2020 vorberatend öffentlich Gemeinderat 19.10.2020 beschließend öffentlich Gemeinderat Kippenheim 19.10.2020 beschließend öffentlich Gemeinsamer Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft LahrKippenheim 05.11.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ------------- Betreff: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des Genehmigungsverfahrens Beschlussvorschlag: 1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes werden beschlossen. 2. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim einschließlich der Begründung wird in der Fassung vom 25.9.2020 beschlossen. 3. Gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten. Anlage(n): - Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange - Begründung mit Plananlagen und Umweltbericht - Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 259/2020 Seite - 2 - Drucksache 259/2020 Seite - 3 - Sachdarstellung: Am 16.06.2020 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim die Offenlage der 8. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Diese 8. Änderung wurde notwendig, weil für die Realisierung des Bürgerhauses in Kippenheim die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanebene geschaffen werden müssen. Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 6.07.2020 bis einschließlich 14.08.2020 durchgeführt. Von den 40 angeschriebenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen 23 Rückmeldungen zur Flächennutzungsplanänderung ein. 17 Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgebracht. Von 6 Behörden und Trägern öffentlicher Belangen gingen Hinweise und Anregungen ein. Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Anregungen bzw. Einwendungen ein. Die eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches geprüft, untereinander und gegeneinander abgewogen und mit den Planungszielen der Gemeinden abgestimmt. Die Zusammenfassung der Anregungen sowie die Stellungnahmen hierzu sind in der beiliegenden Liste erläutert; dazu werden Beschlussvorschläge unterbreitet. Insgesamt ergab sich aus den eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung keine Änderung gegenüber dem der Offenlage zu Grunde gelegten Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung. Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange die 8. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 25.09.2020 zu beschließen und gemäß § 6 BauGB das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.