Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Sitzung: Gemeinsamer Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (9. Sitzung)
5. November 2020
Beschlussvorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des…
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Begründung mit Plananlagen und Umweltbericht)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange)
5. November 2020
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Beschlussvorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des…
Beschlussvorlage (- Begründung mit Plananlagen und Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Anlage 0)Beschlussvorlage (- Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange)
Stadt Lahr L -J Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 259/2020 Datum: 25.09.2020 Az.: -0688 Lü Amt: 61 Lütkenhaus Abstimmung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Technischer Ausschuss 07.10.2020 vorberatend öffentlich Gemeinderat 19.10.2020 beschließend öffentlich Gemeinderat Kippenheim 19.10.2020 beschließend öffentlich beschließend öffentlich Gemeinsamer Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft LahrKippenheim Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister # ^____ Erster Bürgermeister /fl (Mu Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 miiiv 2J{ 2>/^LO Kämmerei 4: Rechts- und Ordnungsamt _____ Betreff: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des Genehmigungsverfahrens Beschlussvorschlag: 1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes werden beschlossen. 2. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsge meinschaft Lahr/Kippenheim einschließlich der Begründung wird in der Fassung vom 25.9.2020 beschlossen. 3. Gern. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regie rungspräsidium Freiburg einzuleiten. Anlaqe(n): - Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange - Begründung mit Plananlagen und Umweltbericht BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Bearbeitungsvermerk Datum Handzeichen Drucksache 259/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Am 16.06.2020 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim die Offenlage der 8. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Diese 8. Änderung wurde notwendig, weil für die Realisierung des Bürgerhauses in Kippenheim die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanebene geschaf fen werden müssen. Die Beteiligung der Bürger gern. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentli cher Belange gern. § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 6.07.2020 bis einschließlich 14.08.2020 durchge führt. Von den 40 angeschhebenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen 23 Rückmeldungen zur Flächennutzungsplanänderung ein. 17 Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vor gebracht. Von 6 Behörden und Trägern öffentlicher Belangen gingen Hinweise und Anregungen ein. Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Anregungen bzw. Einwendungen ein. Die eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches geprüft, untereinander und gegeneinander abgewo gen und mit den Planungszielen der Gemeinden abgestimmt. Die Zusammenfassung der Anregun gen sowie die Stellungnahmen hierzu sind in der beiliegenden Liste erläutert; dazu werden Be schlussvorschläge unterbreitet. Insgesamt ergab sich aus den eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung keine Ände rung gegenüber dem der Offenlage zu Grunde gelegten Entwurf der 8. Flächennutzungsplanände rung. Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange die 8. Änderung des Flächen nutzungsplans in der Fassung vom 25.09.2020 zu beschließen und gemäß § 6 BauGB das Geneh migungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten. TiIman Retters Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsit zenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nicht öffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.