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Beschlussvorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Lütkenhaus

Datum: 25.09.2020 Az.: -0688 Lü

Drucksache Nr.: 259/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

07.10.2020

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

19.10.2020

beschließend

öffentlich

Gemeinderat Kippenheim

19.10.2020

beschließend

öffentlich

Gemeinsamer Ausschuss der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft LahrKippenheim

05.11.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-------------

Betreff:

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr/Kippenheim
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Beschluss
- Einleitung des Genehmigungsverfahrens

Beschlussvorschlag:

1. Die
vorgeschlagenen
Stellungnahmen
zu
den
während
der
Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes werden beschlossen.
2. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim einschließlich der Begründung wird in der Fassung
vom 25.9.2020 beschlossen.
3. Gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.

Anlage(n):
- Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange
- Begründung mit Plananlagen und Umweltbericht
- Anlage 0
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 259/2020

Seite - 2 -

Drucksache 259/2020

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Am 16.06.2020 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr/Kippenheim die Offenlage der 8. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 und
§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Diese 8. Änderung wurde notwendig, weil für die Realisierung des Bürgerhauses in Kippenheim die
planungsrechtlichen Voraussetzungen auf Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanebene geschaffen werden müssen.
Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 6.07.2020 bis einschließlich 14.08.2020 durchgeführt.
Von den 40 angeschriebenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen 23 Rückmeldungen
zur Flächennutzungsplanänderung ein. 17 Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgebracht. Von 6 Behörden und Trägern öffentlicher Belangen gingen Hinweise und Anregungen ein.
Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Anregungen bzw. Einwendungen ein.
Die eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden
gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches geprüft, untereinander und gegeneinander abgewogen und mit den Planungszielen der Gemeinden abgestimmt. Die Zusammenfassung der Anregungen sowie die Stellungnahmen hierzu sind in der beiliegenden Liste erläutert; dazu werden Beschlussvorschläge unterbreitet.
Insgesamt ergab sich aus den eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung keine Änderung gegenüber dem der Offenlage zu Grunde gelegten Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung.
Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange die 8. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 25.09.2020 zu beschließen und gemäß § 6 BauGB das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.